Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7226 18. Wahlperiode 12.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7026 – Situation der in der DDR geschiedenen Frauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag wurde der Versorgungsausgleich für die in der DDR geschiedenen Frauen ausgeklammert und sollte zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Durch die Nichtbeachtung von DDR-typischen und mit den bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten ist eine Überführungslücke im Rentenrecht entstanden, die für die Betroffenen zu einer schwierigen sozialen und finanziellen Lage führte. Von den ursprünglich ca. 800 000 betroffenen Frauen leben zurzeit noch ca. 300 000, denen Rentenleistungen verloren gegangen sind bzw. noch immer verloren gehen. Seit Jahrzehnten besteht hier ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat am 24. September 2010 in einem Beschluss festgestellt (Bundesratsdrucksache 392/10 (Beschluss)), dass insbesondere für ältere, in der DDR geschiedenen Frauen erhebliche soziale Härten bestehen, da sie keine Leistungen aus einem Versorgungsausgleich, der im Beitrittsgebiet erst zum 1. Januar 1992 eingeführt wurde, erhalten. Er fasste den Beschluss, der Bundesregierung ein Angebot zur Bildung einer Arbeitsgruppe zu machen, um eine Lösung zu erarbeiten. Die Bundesregierung hat dies mit Verweis auf die Beratungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe in den Jahren 2001 bis 2003 abgelehnt. Diese Arbeitsgruppe legte verschiedene Finanzierungsmodelle vor, die jedoch alle verworfen wurden. Am 3. März 2014 bot der Bundesrat (Bundesratsdrucksache 25/1/14) erneut eine Mitarbeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, um eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Inzwischen hat sich auch der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen mit der Problematik der in der DDR geschiedenen Frauen befasst. Nach eingehender Prüfung deren Lage hat er festgestellt, dass die betroffenen Frauen gemäß Artikel 1 bis 8, 10, 11, 13, 14, 16, 18 und 24 des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ in mehrfacher Hinsicht diskriminiert werden, und zwar hinsichtlich 1. des Geschlechts (als Frauen gegenüber Männern); 2. des Herkunftslandes (DDR); Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7226 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. der unterschiedlichen Rentensystem in der DDR und der BRD und der fehlenden Berücksichtigung der besonderen Situation der betroffenen Frauen; 4. der unterschiedlichen Scheidungssysteme zwischen der DDR und der BRD und in Hinsicht auf den nicht erfolgten Versorgungsausgleich. 1. Welche Vorschläge hat die interministerielle Arbeitsgruppe vorgelegt, und aus welchen Gründen wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung verworfen ? 2. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf im Sinne der betroffenen Frauen, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Situation der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen ist seit der Überleitung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenrecht) auf das Beitrittsgebiet vielfach Gegenstand parlamentarischer Überprüfungen gewesen. Dass viele Frauen keinen Anteil an den von ihren geschiedenen Ehemännern erworbenen Rentenanrechten haben, liegt daran, dass das Familienrecht in der DDR einen solchen Versorgungsausgleich nicht kannte. Die im Rentenüberleitungsgesetz getroffene Regelung , die dem Prinzip des Vertrauensschutzes in die Weitergeltung der nach DDR-Recht getroffenen Scheidungsfolgeregelungen Rechnung trägt, entspricht den Vorgaben des Einigungsvertrages. Dennoch hat die Bundesregierung mit der Problematik zusammenhängende Fragen wiederholt und in unterschiedliche Richtungen geprüft, u. a. in der eigens eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe , die keine Rechtsänderung vorschlagen konnte. Alle Prüfungen haben gezeigt , dass diese Thematik nicht lösbar ist, ohne an anderer Stelle neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. In den Antworten zu zahlreichen parlamentarischen Anfragen hat die Bundesregierung dies ausgeführt. Insoweit kann auf die Antworten zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 15/877, zu den Fragen 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 15/1436, zu Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 15/2272, zu Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 15/3284 sowie zu den Fragen 49 bis 51 auf Bundestagsdrucksache 15/4906 sowie auf Bundestagsdrucksache 16/3092 verwiesen werden. Zuletzt hat der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses (Bundestagsdrucksache 18/5396) am 2. Juli 2015 beschlossen, entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. 3. Wie steht die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates gegenüber, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bilden, die eine Lösung dahingehend erarbeitet , dass die Lebensleistung der betroffenen Frauen Anerkennung findet ? Die Bundesregierung hat im März 2011 der damaligen Präsidentin des Bundesrates mitgeteilt, dass sie die Bildung einer weiteren Arbeitsgruppe nicht für sachdienlich hält. Sie würde keine anderen Ergebnisse liefern als alle anderen Prüfungen zuvor. Maßgeblich dafür sind die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründe. Diese Einschätzung trifft auch heute noch zu. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7226 4. Gab es bereits Nachfragen des CEDAW-Ausschusses an die Bundesregierung in dieser Angelegenheit? Wenn ja, welche? 5. Gibt es bereits eine Stellungnahme der Bundesregierung an den CEDAW- Ausschuss in dieser Sache? Wenn ja, bitte beifügen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V. (Verein) hat dem CEDAW- Ausschuss eine Mitteilung sowie ergänzende Informationen nach Artikel 8 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Übereinkommen) eingereicht. Der CEDAW-Ausschuss hat die Bundesregierung 2013 aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hat dem Ausschuss ihre Stellungnahme im Januar 2014 übersandt. Die nach diesem Verfahren ausgetauschten Dokumente unterliegen nach der Verfahrensordnung des CEDAW-Ausschusses der Vertraulichkeit. 6. Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus der Bewertung des CEDAW-Ausschusses hinsichtlich der Diskriminierung von in der DDR geschiedenen Frauen ab? 7. Wie vereinbart sich die bestehende Situation mit der Ratifizierung der Menschenrechtskonvention durch die Bundesregierung? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der CEDAW-Ausschuss hat nach Prüfung der Mitteilung des Vereins und der Stellungnahme der Bundesregierung entschieden, kein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland nach Artikel 8 Fakultativprotokoll zu eröffnen. Eine Diskriminierung der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen wurde nicht festgestellt. 8. Sind der Bundesregierung die verschiedenen rechtlichen Schritte bekannt, die der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V. in dieser Angelegenheit unternommen hat? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu rechtlichen Schritten des Vereins außer dem oben dargelegten Verfahren vor dem CEDAW-Ausschuss. Aus Mitteilungen des Vereins selbst ist der Bundesregierung bekannt, dass der Verein oder Mitglieder des Vereins sich mit ihren Anliegen in der Vergangenheit bereits an das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt haben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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