Deutscher Bundestag Drucksache 18/725 18. Wahlperiode 06.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/555 – Drogenpolitik der Bundesregierung und Aufgaben der Drogenbeauftragten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lässt offen, wie sich die neue Bundesregierung sucht- und drogenpolitisch positioniert und welche Vorhaben sie in dieser Legislaturperiode plant. Zudem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Drogenpolitik organisatorisch verankern wird. Das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist für die Koordination und Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland von großer Wichtigkeit. Daher ist die konkrete Ausgestaltung des Amtes hinsichtlich der Kompetenzen der Beauftragten sowie die Ausstattung der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten mit Personal- und Sachmitteln von erheblicher Bedeutung. Da in der Vergangenheit diese Ausstattung und Organisation des Amtes der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle stark variierte, stellen sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Amtes, der Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrates sowie des weiteren Vorgehens hinsichtlich der Nationalen Strategie für Drogen- und Suchtpolitik in der 18. Legislaturperiode. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Drogen- und Suchtpolitik wird innerhalb der Gesundheitspolitik eine besondere Bedeutung zugemessen. Dies wird mit der Einrichtung der Position der Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen unterstrichen, die die Drogen - und Suchtpolitik der Bundesregierung koordiniert. Als Drogenbeauftragte wurde im Januar 2014 Marlene Mortler bestellt. Aufgaben und Stellung der Drogenbeauftragten haben sich in der 18. Legislaturperiode im Vergleich zu den vorhergehenden Legislaturperioden nicht geändert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/725 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drogenbeauftragte 1. Welche sind laut dem Kabinettbeschluss vom 15. Januar 2014 die Aufgaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung? Wird dieser Beschluss veröffentlicht? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Inhalt des Kabinettbeschlusses vom 15. Januar 2014 war die namentliche Bestellung von Marlene Mortler als Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Eine Auflistung der Aufgaben der Drogenbeauftragten war nicht Teil des Kabinettsbeschlusses . Zum Beschluss des Kabinetts und zur Amtseinführung der Drogenbeauftragten durch den Bundesminister für Gesundheit wurde am 15. Januar 2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Unterscheiden sich laut dem Kabinettbeschluss die Aufgaben der Drogenbeauftragten in der 18. Legislaturperiode von denen der 13. bis 17. Legislaturperiode ? Wenn ja, in welchen Punkten? An den Aufgaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung haben sich in der 18. Legislaturperiode keine Änderungen ergeben. Die Drogenbeauftragte koordiniert die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung. Zu ihren Aufgabenschwerpunkten zählen u. a.: ● Förderung und Unterstützung von Initiativen und Aktivitäten der Sucht- und Drogenprävention; ● Entwicklung neuer Wege und neuer Schwerpunkte in der Sucht- und Drogen- politik für rechtzeitige und angemessene Hilfen, um gesundheitliche, soziale und psychische Probleme zu vermeiden oder abzumildern; ● Vertretung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung auf internationaler Ebene und in der Öffentlichkeit. 3. Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bis Ende April 2014, im Jahr 2014 und in dieser Legislaturperiode ? Die Drogenbeauftragte wird die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen, da sich die Drogen- und Suchtpolitik mit den Säulen „Prävention“, „Beratung und Behandlung“, „Maßnahmen zur Schadensreduzierung “ sowie „gesetzlicher Regulierungen zur Angebotsreduzierung“ in Deutschland bewährt hat. Die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele der Drogenbeauftragten der Bundesregierung orientieren sich an der aktuellen Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik, die einen Schwerpunkt auf Maßnahmen in der Prävention und Gesundheitsförderung setzt, um gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern. Ziel der Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland ist es, eine Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel sowie die Vermeidung der drogen- und suchtbedingten Probleme in unserer Gesellschaft zu erreichen. Der Konsum von Alkohol und Tabak sowie der Medikamentenmissbrauch finden aufgrund der weiten Verbreitung dabei eine Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/725 besondere Beachtung. Weiter finden der Konsum illegaler Substanzen, die Glücksspielsucht und der exzessive Medienkonsum besondere Aufmerksamkeit . 4. Wie will die Drogenbeauftragte die Zusammenarbeit mit den Ressorts und den nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gestalten? Die Zusammenarbeit der Ressorts mit den Beauftragten der Bundesregierung, den Bundesbeauftragten sowie den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung ist in § 21 der Gemeinsam Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt. Auf dieser Basis arbeitet die Drogenbeauftragte mit den Ressorts und den nachgeordneten Behörden eng und vertrauensvoll zusammen. 5. Soll das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ähnlich wie das der/des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§ 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) in dieser Legislaturperiode gesetzlich verankert werden? Wenn ja, im Betäubungsmittelgesetz, im SGB V, im geplanten Präventionsgesetz oder an einer anderen Stelle? Falls nein, warum nicht? Das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat sich in seiner jetzigen Form bewährt. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. 6. Ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Teil des Bundesministeriums für Gesundheit? Die Drogenbeauftragte agiert unabhängig und ist nicht in die Hierarchie des Bundesministeriums für Gesundheit eingebunden. Sie wird bei der Aufgabenerfüllung von den Bundesministerien, insbesondere vom Bundesministerium für Gesundheit, dessen Geschäftsbereich sie zugeordnet ist, unterstützt. 7. Über welche Kompetenzen verfügt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle? 8. Über welche Kompetenzen verfügt die Drogenbeauftragte im Bundesministerium für Gesundheit? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 9. Wem gegenüber ist die Drogenbeauftragte weisungsbefugt? Die Drogenbeauftragte wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch eine im Bundesministerium für Gesundheit angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt. Eine Weisungsbefugnis besteht nicht. Drucksache 18/725 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. In welcher Form ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in Entscheidungsprozesse der Leitungsebene des Bundesministeriums für Gesundheit eingebunden? Es findet ein regelmäßiger Austausch der Drogenbeauftragten mit der Leitungsebene des Bundesministeriums für Gesundheit statt. 11. a) In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und den Referaten Drogen und Sucht und Betäubungsmittelrecht des Bundesministeriums für Gesundheit statt? Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und den genannten Referaten statt, sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form. b) In welcher Form kann die Drogenbeauftragte auf die Arbeit der genannten Referate einwirken? Im Rahmen dieses Austausches wird auch die Arbeit der Fachreferate mit den politischen Zielsetzungen der Drogenbeauftragten abgestimmt. c) Wem sind die Referate für Betäubungsmittelrecht (bisher Referat 123) und Drogen und Sucht (bisher 124) im Bundesministerium für Gesundheit dienstrechtlich unterstellt? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate sind dem zuständigen Staatssekretär dienstrechtlich unterstellt. 12. Sind die Referatsleiter und Mitarbeiter dieser Referate den Anweisungen der Vorgesetzten des Bundesministeriums für Gesundheit (Unterabteilungsleiter , Abteilungsleiter, Staatssekretäre) unterstellt oder denen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung? Referatsleitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate sind den Anweisungen der Vorgesetzten des Bundesministeriums für Gesundheit unterstellt . 13. Wie viele Planstellen bzw. Teile von Planstellen sind in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten laut dem Stellenplan vorgesehen? Für die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten existiert kein eigenständiger Stellenplan. Aus dem allgemeinen Stellenplan für das Bundesministerium für Gesundheit sind für die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten 4,5 (Plan-)Stellen vorgesehen. 14. Aus welchen Haushaltstiteln werden die weiteren, nicht im Stellenplan vorgesehenen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten in welcher Höhe finanziert? In der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten sind derzeit keine weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die nicht im Stellenplan vorgesehen sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/725 15. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in ihrer Geschäftsstelle am 16. Januar 2014 zur Verfügung (bitte Anzahl und Besoldungsstufe anführen)? 16. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 1. Mai 2013 in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten beschäftigt (bitte Anzahl und Besoldungsstufe anführen)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 und 16 gemeinsam beantwortet . Mit Stand 16. Januar 2014 sind 5 Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsstelle tätig (1× A 15 BBesO, 1× A 14 BBesO, 1× A13g BBesO, 1× E 13 TVöD, 1× E 8 TVöD). Mit Stand 1. Mai 2013 waren 9 Mitarbeiter/-innen in der Geschäftsstelle tätig (1× A 15 BBesO, 1× A 13h BBesO, 2× A13g BBesO, 1× E 14 TVöD, 2× E 13 TVöD, 1× E 11 TVöD, 1× E 8 TVöD). Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2014 bzw. im Jahr 2013 eine unterschiedliche Zahl von Mitarbeiter/-innen in Teilzeit tätig waren/sind. 17. Trifft es zu, dass der jetzigen Drogenbeauftragten in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten weniger Mitarbeiter als ihrer Vorgängerin im Amt zur Verfügung stehen? Wenn ja, warum? Der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten stehen unverändert 4,5 (Plan-)Stellen zur Verfügung. Durch reguläre Fluktuation und Auslaufen befristeter Beschäftigungsverhältnisse /Abordnungen sowie Teilzeitbeschäftigungen verändert sich die tatsächliche Zahl der Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten. 18. Wie war der Bereich Drogen und Sucht im Organisationsplan des Bundesministeriums für Gesundheit Stand Juni 2002 organisiert (Auszug aus dem Organisationsplan mit Geschäftsstelle und DS1 bis DS3 bitte abbilden)? Neben der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten gab es eine unmittelbar der Fachabteilungsleitung unterstellte Arbeitsgruppe, die aus drei Referaten bestand : Referat „DS 01 Betäubungsmittelverkehr und Arzneimittelmissbrauch“, Referat „DS 02 Betäubungsmittelrecht, internationale Suchtstofffragen“, Referat „DS 03 Drogen und Suchtmittelmissbrauch“. Die Arbeitsgruppe unterstützte die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten bei der Aufgabenwahrnehmung. 19. Gab es im Jahr 2002 im Organisationsplan des Bundesministeriums für Gesundheit einen Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht für die drei Referate Drogen- und Suchtmittel, Betäubungsmittelverkehr und Drogenund Suchtmittelmissbrauch (DS 1 bis DS 3)? In welcher Besoldungsstufe war der Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht im Jahr 2002 eingestuft? Der Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Sucht für die drei Referate (siehe Antwort zu Frage 18) wurde in Vergütungsgruppe I BAT eingestuft. 20. a) Plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die drei Referate Sucht und Drogen, Betäubungsmittelrecht und den Arbeitsstab 2 wie- Drucksache 18/725 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der zu einer Arbeitsgruppe Drogen und Sucht zusammenzufassen, oder bevorzugt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung die „Sternchenlösung “, d. h. die Referate Drogen und Sucht sowie Betäubungsmittelrecht unterstützen die Drogenbeauftragte bei ihrer Aufgabenwahrnehmung ? Plant sie eine andere Form der Kooperation zwischen der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten und den Referaten des Bundesministeriums für Gesundheit? b) Welche Vorteile hat die beabsichtigte Lösung im Vergleich zu einer Arbeitsgruppe Drogen und Sucht? Die Fragen 20a und 20b werden zusammen beantwortet. Die derzeitige Kooperationsform zwischen der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten und den Fachreferaten des Bundesministeriums für Gesundheit hat sich bewährt. Sie stärkt die jeweiligen Organisationseinheiten in ihrer Aufgabenwahrnehmung gemäß dem Geschäftsverteilungsplan. Eine andere Form der Kooperation ist deshalb nicht geplant. 21. Nimmt die Drogenbeauftragte die Fachaufsicht über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Bereich Drogen und Sucht wahr? Wenn nein, welches andere Referat ist laut dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit hierfür zuständig? Nein. Die Fachaufsicht über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Bereich Drogen und Sucht liegt beim Referat 124 – Sucht und Drogen. 22. Nimmt die Drogenbeauftragte die Fach- und/oder Rechtsaufsicht über die Bundesopiumstelle wahr? 23. Wenn nein, welches Referat ist laut dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit hierfür zuständig? Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte liegt laut Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit bei Referat 123 – Betäubungsmittelrecht, Betäubungsmittelverkehr, Internationale Suchtstofffragen. Hiervon ausgenommen ist die Zuständigkeit für das bei der Bundesopiumstelle angesiedelte T-Register (T steht für „teratogen“, das heißt „das ungeborene Kind im Mutterleib schädigend“), das die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln , die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, überwacht. Hierfür liegt die Fach- und Rechtsaufsicht bei Referat 111 – Arzneimittelsicherheit – des Bundesministeriums für Gesundheit. 24. Nehmen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle oder aber andere Referate im Bundesministerium für Gesundheit an den Sitzungen der AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden teil? An den Sitzungen der AG Suchthilfe der AOLG nimmt das Bundesministerium für Gesundheit als Gast teil. Regelmäßiger Gast ist das Referat 124 – Sucht und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/725 Drogen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung oder andere Referate haben in der Vergangenheit an einzelnen Sitzungen als Gäste teilgenommen. Drogen- und Suchtrat 25. a) Wann wird die Drogenbeauftragte den Drogen- und Suchtrat benennen und zur ersten Sitzung einberufen? b) Ist es geplant, bei der Besetzung eine größere Pluralität der vertretenden Organisationen (z. B. aus dem Bereich HIV/AIDS bzw. der Selbsthilfe ) vorzusehen? c) Ist eine erste Sitzung vor Ostern dieses Jahres geplant? d) Soll sich an der Zusammensetzung etwas ändern, und bis wann wird diese Entscheidung durch die Drogenbeauftragte getroffen? e) Welche Aufgaben soll der Drogen- und Suchtrat wahrnehmen? Die Fragen 25a bis 25e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Drogenbeauftragte wird in dieser Legislaturperiode (erneut) einen Drogenund Suchtrat (DSR) als Beratungs- und Abstimmungsgremium für Vorhaben der Drogenbeauftragten in der Drogen- und Suchtpolitik einberufen. Über die zukünftige Zusammensetzung, Aufgabenbeschreibung und Geschäftsordnung des DSR ist noch nicht entschieden. Ein Termin für die konstituierende Sitzung des DSR steht noch nicht fest. 26. a) Wie häufig tagte der Drogen- und Suchtrat in der 17. Legislaturperiode, und an welchen Terminen? Der DSR tagte in der vorangegangenen Legislaturperiode entsprechend seiner Geschäftsordnung einmal pro Jahr. Die Sitzungstermine im Bundesministerium für Gesundheit waren am 10. November 2010, am 7. Dezember 2011, am 27. Juni 2012 und am 16. April 2013. b) Soll der Drogen- und Suchtrat in der 18. Legislaturperiode häufiger tagen? Wenn nein, warum nicht? Eine Geschäftsordnung und die Ausrichtung des DSR ist von der Drogenbeauftragten noch nicht festgelegt worden (siehe Antwort zu Frage 25). Inwieweit dieser einmal pro Jahr oder ggf. häufiger einberufen werden soll, hängt von der konkreten Ausgestaltung des DSR ab. 27. Plant die neue Drogenbeauftragte, die von ihrer Vorgängerin vorgenommene Auflösung der Bund-Länder-Steuerungsgruppe zu revidieren und wieder eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann? Die Einrichtung von konkreten Arbeitsgruppen des DSR wurde noch nicht festgelegt (siehe Antwort zu Frage 26b). Es ist jedoch vorgesehen, das bewährte Instrument von Unterarbeitsgruppen beizubehalten, die Arbeitsaufträge des DSR ausarbeiten und dem DSR Empfehlungen aussprechen. Drucksache 18/725 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. a) Welche Bedeutung hat für die Drogenbeauftragte die Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem ländlichen Raum im Bereich der Drogenpolitik ? Die Drogenbeauftragte versteht die Drogen- und Suchtpolitik als eine wichtige Querschnittsaufgabe auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie hebt dabei auf nationaler Ebene die hohe Bedeutung einer guten Abstimmung für gemeinsame Anstrengungen mit den Ländern, Kommunen und Akteuren in der Suchthilfe hervor, bei der auch der Präventions- und Versorgungsbedarf im städtischen wie im ländlichen Raum beachtet werden muss. Die Drogenbeauftragte wird deshalb mit den kommunalen Spitzenverbänden und punktuell mit einzelnen Kommunen eng zusammenarbeiten. b) Wie möchte sie die Zusammenarbeit in diesem Bereich jenseits der Vertretung im Drogen- und Suchtrat konkret regeln? In der Zusammenarbeit sind regelmäßige Treffen und Gespräche der Drogenbeauftragten mit Vertretern der Länder und Kommunen vorgesehen. 29. Wann hat die interministerielle Arbeitsgruppe Sucht und Drogen zuletzt getagt, und nahm die Drogenbeauftragte an den Sitzungen teil? Die interministerielle Arbeitsgruppe ist zuletzt am 9. Dezember 2011 bei der Abstimmung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik zusammengekommen . Eine Teilnahme an diesem Treffen war der damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung nicht möglich. Internationale Zusammenarbeit 30. Welches Referat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit im Themenfeld Tabak für die Mitarbeit in der Ratsgruppe Gesundheit zuständig? Die Zuständigkeit liegt bei Referat 124 – Sucht und Drogen. 31. Welches Referat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit für die Umsetzung der Tabakrahmenkonvention zuständig? Für die Umsetzung der Tabakrahmenkonvention in deutsches Recht ist Referat Z34 – Globale Gesundheitspolitik zuständig. Für die Umsetzung der Tabakrahmenkonvention auf nationaler Ebene ist im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Referat 124 – Sucht und Drogen zuständig. Die Fachreferate stimmen sich hierbei eng mit der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten ab. 32. Nimmt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle oder ein anderes Referat im Bundesministerium für Gesundheit an den Sitzungen der Horizontal Group Drug teil? Wenn nein, warum nicht? Die Horizontale Gruppe „Drogen“ ist ein Vorbereitungsgremium des Rates der Europäischen Union, das die Gesamtübersicht über alle drogenbezogenen Fragen hat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in den Ratsarbeits- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/725 gruppen weitestgehend auf Fachebene vertreten. Referat 123 – Betäubungsmittelrecht , Betäubungsmittelverkehr, Internationale Suchtstofffragen im Bundesministerium für Gesundheit nimmt als Koordinator innerhalb des Ressortkreises regelmäßig an den Sitzungen teil. Darüber hinaus sind je nach Tagesordnung in der Regel auch die zuständigen Fachressorts – insbesondere Auswärtiges Amt und Bundesministerium des Innern – sowie der Beauftragte des Bundesrates anwesend . 33. Nimmt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsstelle oder ein anderes Referat im Bundesministerium für Gesundheit an den Sitzungen des Committee on National Alcohol Policy and Action der Europäischen Kommission teil? Wenn nein, warum nicht? An den Sitzungen des „Committee on National Alcohol Policy and Action“ nimmt in der Regel Referat 124 – Sucht und Drogen teil. 34. a) Wie soll die Zusammenarbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit den internationalen Organisationen im Drogen- und Suchtbereich gestaltet werden (bitte für alle infrage kommenden internationalen Organisationen im System der Vereinten Nationen und alle Organisationen und Behörden im Bereich der europäischen Integration und Zusammenarbeit einschließlich des Europarates und bilateraler Kooperationen und Projekte ausführen)? Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen wird regelmäßig mit Organisationen und Einrichtungen auf internationaler Ebene zusammenarbeiten . Als Beispiele seien im System der Vereinten Nationen das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) sowie die Teilnahme an den Sitzungen der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND), aber auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genannt. Auf EU-Ebene seien insbesondere die Treffen der EU-Drogenkoordinatorinnen und -koordinatoren und die Kooperation mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) erwähnt. Im Übrigen wird sie durch die zuständigen Ressorts regelmäßig über Aktivitäten in diesem Kontext unterrichtet. Über mögliche bilaterale Kontakte und Projekte können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Eine abschließende Aufzählung aller in Frage kommenden internationalen Organisationen ist nicht möglich, da die Schwerpunktsetzung stets von den Inhalten möglicher Kooperationen und deren Notwendigkeit abhängig gemacht werden muss. b) Mit welchen dieser Organisationen wurde zu Beginn der 17. Legislaturperiode kooperiert, und mit welchen wird in der 18. Legislaturperiode nicht mehr kooperiert? Eine Kooperation findet nicht mehr mit der Pompidou-Gruppe des Europarates statt, da Deutschland zum 31. Dezember 2011 ausgetreten ist. Zu den Einzelheiten hierzu verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Austritt Deutschlands aus der Pompidou-Gruppe des Europarates“ vom 8. August 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/10431. Drucksache 18/725 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Wird die Drogenbeauftragte an der nächsten Sitzung der Commission on Narcotic Drugs in Wien im März 2014 teilnehmen? Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen wird am hochrangigen Sitzungsteil der 57. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen teilnehmen, der vom 13. bis 14. März 2014 stattfinden wird. 36. Bleibt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mitglied im Verwaltungsrat der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ? Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird voraussichtlich auch in der 18. Legislaturperiode Deutschland im Verwaltungsrat der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht vertreten sein. 37. Erhält die Drogenbeauftragte außer der Regelberichterstattung weitere Unterrichtungen durch den Bundesnachrichtendienst? Zu welchem Zweck erhält sie diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird im Rahmen ihres Aufgabenbereiches auch durch den Bundesnachrichtendienst über Entwicklungen in der internationalen Drogenpolitik informiert. Dies geschieht durch eine regelmäßige Unterrichtung sowie anlassbezogen auf Anfrage der Drogenbeauftragten. 38. Plant die Drogenbeauftragte, eine Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung beim Bundesnachrichtendienst vorzunehmen, um beispielsweise den Handel mit Amphetaminen und Methylamphetamin als Aufgabenschwerpunkt beim Bundesnachrichtendienst zu verankern? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Das Aufgabenprofil der Bundesregierung (APB) wird regelmäßig aktualisiert und den politischen und sicherheitlichen Erfordernissen angepasst. Eine Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hinsichtlich einer stärkeren Schwerpunktsetzung im Bereich der internationalen Drogenkriminalität und des Drogenhandels beim Bundesnachrichtendienst ist derzeit im APB nicht vorgesehen , da die Aktivitäten des Bundeskriminalamts und der Zollverwaltung zur Aufspürung beziehungsweise zur Verhinderung des Handels und Schmuggels mit Amphetaminen und Methamphetamin ausreichend sind. Drogen- und Suchtbericht 39. Wird die Bundesregierung im Jahr 2014 einen Drogen- und Suchtbericht veröffentlichen? Falls ja, im Mai, wie in den letzten Jahren, oder zu einem späteren Zeitpunkt (falls letzteres, bitte kurz begründen)? Falls nein, warum nicht? Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird auch im Jahr 2014 einen Drogen - und Suchtbericht veröffentlichen. Als Termin ist der Juni 2014 vorgesehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/725 40. Ist es richtig, dass die Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht 2014 bereits im Dezember 2013 versendet wurden? Im Drogen- und Suchtbericht werden Aktivitäten der unterschiedlichsten Akteure aus dem zurückliegenden Jahr vorgestellt. Vor diesem Hintergrund wurden die schriftlichen Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht 2014 bei den entsprechenden Bundesressorts, Bundesbehörden, Ländern, Verbänden sowie Einrichtungen der Suchthilfe und -prävention bereits im November 2013 für eine rechtzeitige Erstellung des Berichts versandt. Dies ist die Voraussetzung für eine zeitnahe Veröffentlichung im Sommer 2014. 41. Wird der nächste Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag als offizielle Unterrichtung zugeleitet? Wenn nein, warum nicht? Den Mitgliedern des Deutschen Bundestages wird der Drogen- und Suchtbericht 2014 , der ein Bericht der Drogenbeauftragten ist, wie in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch beim nächsten Drogen - und Suchtbericht keine förmliche Zuleitung an den Deutschen Bundestag vorgesehen. Eine Vorstellung des Berichts durch die Drogenbeauftragte ist im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auf Wunsch der Fraktionen möglich. Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik 42. Ist die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik umgesetzt? Falls nein, welche sind die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen der Strategie, und wann wird die Bundesregierung diese Strategie umsetzen (bitte einzelne Maßnahmen aufzählen und den Zeitplan erläutern)? Falls ja, wie soll die Umsetzung erfolgen? Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik beschreibt die übergreifende Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik für die nächsten Jahre. Gerade weil im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Akteuren im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe tätig ist, ist es sinnvoll strategische Zielsetzungen festzulegen. Das Spektrum der Akteure reicht von den Kommunen über die Länder bis zum Bund und den Sozialversicherungen. Hinzu kommen die Leistungserbringer auf den verschiedenen Ebenen, wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker , Psychologinnen und Psychologen oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten , die Suchthilfeeinrichtungen und Sozialverbände, die Erziehungs- und Familienberatung und die Selbsthilfe. Diese Vielfalt erfordert eine gute Koordination und Vernetzung in der nationalen Drogen- und Suchtpolitik. Ein strategischer Rahmen soll dazu dienen, dass die einzelnen Akteure eigenverantwortlich in eine gemeinsame Richtung tätig werden. Vor diesem Hintergrund sind die in der Strategie genannten Maßnahmen beispielhaft zu verstehen. Die übergreifende Zielsetzung kann auch mit weiteren oder anderen Maßnahmen erreicht werden. In der Strategie sind insgesamt 87 Maßnahmen benannt. Der überwiegende Teil befindet sich in der Umsetzung. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ziele und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ (Bundestags- drucksache 17/9706) wurde ausführlich zu den Zielen und Maßnahmen der Nationalen Strategie berichtet. Drucksache 18/725 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Noch nicht umgesetzt sind folgende Maßnahmen, die wesentlich im Kompetenzbereich des Bundes liegen: – Evaluation der Effektivität der Werbeselbstkontrolle in Deutschland durch ein unabhängiges Gremium, – Prüfung des Einsatzes elektronischer Wegfahrsperren (Alcolocks), – Verstärkung der Frühinterventionen durch Ärzte und medizinisches Personal, – Informationskampagne zum Verzicht auf das Rauchen in privaten Kraftfahr- zeugen in Gegenwart von Kindern. Diese Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung. 43. Wer ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zuständig für die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik ? Die Zuständigkeit liegt sowohl beim Referat 124 – Sucht und Drogen (dort direkt so benannt) als auch bei der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten (Erarbeitung von Initiativen zur Entwicklung von Konzepten und Programmen zur Drogenund Suchtpolitik der Bundesregierung (insbesondere im Bereich Prävention und Schadensminimierung)). Haushalt 44. Welche finanziellen Mittel standen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 zur Verfügung (bitte getrennt und tabellarisch nach Haushaltstiteln und Höhe darstellen), und beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag diese Ansätze für das Jahr 2014 erneut vorzuschlagen? Falls nein, warum nicht? Kap. 15 01 Titel Zweckbestimmung Soll 2010 in 1000 € Soll 2011 in 1000 € Soll 2012 in 1000 € Soll 2013 in 1000 € 412 51 Aufwandsentschädigung für die Drogenbeauftragte oder den Drogenbeauftragten der Bundesregierung 31 31 31 30* 427 59 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 101 101 101 106* 511 51 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände , sonstige Gebrauchsgegenstände 10 10 10 10* 514 51 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 16 16 16 16* 518 51 Mieten und Pachten 10 10 10 10* 526 52 Sachverständige 18 18 18 18* 527 51 Dienstreisen 32 32 32 32* 542 51 Öffentlichkeitsarbeit 67 67 87 * Anteil der Drogenbeauftragten gemäß verbindlicher Erläuterung zu Titel 542 01 542 01 Öffentlichkeitsarbeit 87* Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/725 Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinternen Aufstellungsverfahren. 45. Welche Haushaltsmittel standen und stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Planung für das Jahr 2014 für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 44. 46. Stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle unmittelbar Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten (z. B. im Bereich Prävention oder Forschung) zur Verfügung? Falls ja, in welcher Höhe (für das Haushaltsjahr 2013)? Nein. Mittel für Projekte im Bereich Sucht und Drogen (z. B. im Bereich Prävention oder Forschung sind im Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit in Kapitel 15 02 Titel 684 69 sowie Titel 531 66 veranschlagt. 47. a) In welcher Höhe förderte das Bundesministerium für Gesundheit im Drogen- und Suchtbereich im Jahr 2013 Forschungs- und Modellprojekte ? Im Jahr 2013 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit 3 075 874,93 Euro für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich (Kapitel 15 02 Titel 684 69) ausgegeben. b) In welcher Höhe wurden nach bisherigen Planungen und vorläufigen Zusagen Haushaltsmittel für das Jahr 2014 für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich vergeben? Forschungs- und Modellprojekte erfordern eine längerfristige Vorausplanung, um die veranschlagten Haushaltsmittel entsprechend der Zweckbestimmung des Titels im Rahmen des Haushaltsjahres verausgaben zu können. Die Mittel sind daher nahezu vollständig verplant; damit soll eine Förderung im Jahr 2014 gewährleistet werden. 48. Welche Mittel für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich können nach jetziger Planung im Jahr 2014 noch vergeben werden? Siehe Antwort zu Frage 47b. 49. Inwiefern wird die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bei der Vergabe dieser Haushaltsmittel (Einzelplan 15) beteiligt werden? Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs wird die Drogenbeauftragte auch an den Planungen zur Vergabe der Haushaltsmittel beteiligt. 50. In welcher Höhe wurden die Titel für Drogenaufklärung, Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Planung für das Jahr 2014 gekürzt (bitte die Einsparungen tabellarisch dar- Drucksache 18/725 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode stellen, in absoluten Beträgen und Prozenten), und existieren andere operative Titel im Einzelplan 15, die entsprechend stark gekürzt worden sind? Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinternen Aufstellungsverfahren. Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen. 51. Wie hoch ist die Einsparung bzw. Kürzung in den drei Drogentiteln (Drogenaufklärung , Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung) in den Jahren 2011 bis 2013 bzw. gemäß dem Entwurf für das Jahr 2014 anteilig an den Einsparungen der operativen Titel im Einzelplan 15 in Prozent und absolut? Die Gesamtsumme operativer Mittel im Einzelplan 15 wurde in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber 2010 nicht gekürzt. Die drei genannten Titel wurden in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber 2010 um insgesamt 2 051 T Euro abgesenkt. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinternen Aufstellungsverfahren. 52. Wurde unter den operativen Titeln ein anderer Bereich im Einzelplan 15 stärker gekürzt als der Drogenbereich? Falls nein, warum wurde der Drogenbereich am stärksten gekürzt? Um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen, wurden alle Ausgaben des Einzelplans 15 auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden auch Mittel für andere operative Ausgaben gekürzt, zum Teil stärker als im Drogenbereich. 53. Plant die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung diese Kürzungen im Bereich der Suchtprävention und -forschung in den Jahren 2011 bis 2013 bzw. geplant für das Jahr 2014 rückgängig zu machen? Über den Bundeshaushalt beschließt der Haushaltsgesetzgeber. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird sich u. a. für den im Koalitionsvertrag angekündigten bundesweiten Ausbau der Präventions- und Beratungsangebote zu onlinebasiertem Suchtverhalten und dessen wissenschaftliche Begleitung einsetzen . Kap. 15 02 Titel Zweckbestimmung Soll 2010 Veränderung ggü. 2009 in 1 000 € und prozentual Soll 2011 Veränderung ggü. 2010 in 1 000 € und prozentual Soll 2012 Veränderung ggü. 2011 in 1 000 € und prozentual Soll 2013 Veränderung ggü. 2012 in 1 000 € und prozentual 531 66 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs –1000 (–10,8 %) –500 (–6,1 %) –486 (–6,3 %) –36 (–0,5 %) 684 67 Zuschüsse an zentrale Einrichtungen und Verbände –200 (–16,6 %) – –100 (–9,9 %) –100 (–11,0 %) 684 69 Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen und Suchtmittelmissbrauchs + 460 (+12,2 %) – –460 (–10,9 %) –369 (–9,8 %) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/725 Forschung 54. Welche Änderungen plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, an der sucht- und drogenbezogenen Forschungsförderung im Entwurf des Einzelplans 15 vorzunehmen? Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinternen Aufstellungsverfahren. 55. a) Werden der Drogenbeauftragten auch Ablehnungen für Projektanträge für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich zur Entscheidung vorgelegt werden? b) Oder werden der Drogenbeauftragten nur zu bewilligende Projektanträge zur formalen Bestätigung vorgelegt werden? c) Wie war die Praxis in der letzten Legislaturperiode hierzu? Die Fragen 55a bis 55c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Drogenbeauftragte wird fortlaufend über Projektanträge, die an das Bundesministerium für Gesundheit herangetragen werden, und die fachlichen Entscheidungen dazu informiert. Dies gilt insbesondere für Anträge, die direkt an die Drogenbeauftragte gerichtet wurden. An dieser Praxis hat sich nichts geändert. 56. Welche Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich werden zurzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert (bitte Förderhöhe, Laufzeit, Projektpartner und beteiligte Bundesländer angeben)? Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 zurzeit geförderten Modell- und Forschungsprojekte findet sich in Tabelle 1. 57. Zu welchen Projekten der 17. Legislaturperiode liegen im Bereich der Forschungs - und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich Abschlussberichte vor? Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 geförderten Modell- und Forschungsprojekte und die Veröffentlichungen findet sich in Tabelle 2. 58. a) Zu welchen dieser Projekte wurden die Abschlussberichte veröffentlicht , und zu welchen nicht? b) Zu welchen Projekten wurden nur Kurzberichte veröffentlicht? c) Wann werden die Langberichte veröffentlicht? Die Fragen 58a bis 58c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Abschluss- und Kurzberichte von Forschungs- und Modellprojekten im Drogen - und Suchtbereich werden in der Regel auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (z. B. unter www.bmg.bund.de/ministerium/ ressortforschung/krankheitsvermeidung-und-bekaempfung/drogen-undsucht .html und/oder auf der Internetseite der Drogenbeauftragten der Bundes- regierung veröffentlicht. Ausnahmen hiervon ergeben sich insbesondere, wenn der Zuwendungsempfänger eine wissenschaftliche Publikation beabsichtigt Drucksache 18/725 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode oder eine andere Form der Veröffentlichung, z. B. Tagungsdokumentation, vorgesehen ist. Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 geförderten Modell- und Forschungsprojekte und die Veröffentlichungen findet sich in Tabelle 2. 59. a) Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen Projektförderung im Bereich Drogen und Sucht gemessen? b) Wurde diese Forschungsförderung jemals evaluiert? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wo kann die Evaluation eingesehen werden? Die Projektförderung soll vor allem wissenschaftliche Erkenntnisse und Entscheidungshilfen liefern, die es dem Bundesministerium für Gesundheit ermöglichen , seine Fachaufgaben in der Sucht- und Drogenpolitik sachgerecht erfüllen zu können. Deshalb gibt es bei einer Reihe von Projekten eine begleitende Evaluation , um zu belegen, inwiefern die jeweiligen Ziele der Projekte bzw. Förderschwerpunkte erreicht werden konnten. Ein übergreifendes Monitoring der Suchtpolitik ist durch die fortlaufenden epidemiologischen Studien wie den Suchtsurvey, der regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wird, sowie die Drogenaffinitätsstudien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gegeben. 60. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die neue Drogenbeauftragte aus der Entwicklung des Hopfenanbaus in Bayern und speziell in Franken? Die Region Franken in Bayern hat eine der größten Hopfenanbauflächen in Deutschland. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/725 Ta be lle 1 Drucksache 18/725 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/725 Drucksache 18/725 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/725 Drucksache 18/725 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Drucksache 18/725 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Drucksache 18/725 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Drucksache 18/725 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Drucksache 18/725 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Drucksache 18/725 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Drucksache 18/725 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/725 Ta be lle 2 z u Fr ag en 5 7 un d 58 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333