Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7266 18. Wahlperiode 14.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6871 – Die Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels in Valletta vom 11./12. November 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. und 12. November 2015 fand in La Valletta in Malta die „Valletta Conference on Migration“ – EU-Afrika-Gipfel – statt. Bereits am 4. November 2015 hatte sich das Bundeskabinett über die Erwartungen der Bundesregierung an das Treffen verständigt. Ihr geht es vor allem um „Rückführungsabkommen“ mit afrikanischen Ländern (www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/ 2015-11-09-eu-afrikagipfel.html). Dementsprechend wurde am 12. November 2015 ein „Aktionsplan gegen illegale Migration“ verabschiedet. Dieser sieht unter anderem einen intensiveren Kampf gegen „illegale Migration“, Anreize für die Rückkehr von Migranten und Flüchtlingen und mehr Chancen für legale Arbeitsmigration vor (Evangelischer Pressedienst vom 12. November 2015). „Jetzt sollen die Regierungen Afrikas dabei helfen, die Zahlen [von Flüchtlingen] zu senken.“ Statt Brücken zwischen den Kontinenten zu schlagen, wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt hatte, geht es eher darum, sie weniger passierbar zu machen (www.dw.com/de/kommentar-keine-br%C3%BCckenach -europa/a-18845283). Der Generalsekretär der Welthungerhilfe e. V., Till Wahnbaeck, kritisierte, in Malta sei es mehr um „Flüchtlingsrückführung“ als um Fluchtursachen gegangen (Katholische Nachrichten-Agentur vom 12. November 2015). „Während die EU bei dieser Gelegenheit in erster Linie die Kooperation in Sachen Migrationskontrolle stärken möchte, wundert man sich in vielen afrikanischen Ländern ein wenig angesichts der großen Aufregung über die ‚europäische Flüchtlingskrise‘. Zum einen gelten aus afrikanischer Sicht die westlichen Interventionen im Irak und in Libyen, aber auch der zögerliche Umgang mit dem Krieg in Syrien als zentrale Auslöser der derzeitigen Flüchtlingsströme, weshalb auch ihre Bewältigung eindeutig in der Verantwortung des Westens gesehen wird. Zum anderen erscheinen die Flüchtlingszahlen in Europa aus afrikanischer Sicht geradezu übersichtlich: während der Anteil der Flüchtlinge an der Gesamtbevölkerung in allen europäischen Hauptaufnahmeländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Niederlande (außer Schweden) laut Angaben des UNHCR [Hohe Flüchtlingskommisar der Vereinten Nationen] für 2015 unter 0,5 Prozent liegt, beläuft sich der Anteil von Flüchtlingen in den wesentlichen afrikanischen Aufnahmeländern Kenia, Uganda und Kamerun auf über ein Prozent, im Süd-Sudan auf über zwei Prozent und im Tschad sogar auf über Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vier Prozent“ (www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/migrationskontrolle-istnicht -fluchtursachenbekaempfung-1146/). Fluchtursachen bekämpfen war auch ein vermeintliches Ziel des EU-Afrika-Gipfels am 2. und 3. April 2014 in Brüssel. Angesichts tausender Flüchtlinge, die aus Afrika über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen versuchten, und der zahlreichen Katastrophen wie Mitte Oktober 2013, als vor der italienischen Insel Lampedusa mehr als 360 Menschen ertranken, wollte die EU bereits im Zuge des Gipfels am 2. und 3. April 2014 mit einem Aktionsplan gegen die sogenannte illegale Einwanderung vorgehen. Im Gegenzug für „umfassende und effektive Kooperation“ bei der Bekämpfung der „irregulären Migration“ sollten neue Möglichkeiten für Arbeitsmigration eröffnet werden (www.n-tv.de/politik/EU-oeffnet -sich-einen-Spalt-breit-fuer-Afrikaner-article125961 66.html). Auf dem vierten EU-Afrika-Gipfel im April 2014 in Brüssel hatte der ehemalige Kommissionspräsident José Manuel Barroso angekündigt, dass für ein afrikaweites Programm von 2014 bis 2020 insgesamt 845 Mio. Euro zur Verfügung ständen (ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12608_de.htm). Im unmittelbaren Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und 12. November 2015 in Valletta nahm die Bundeskanzlerin am 12. November 2015 am informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Valletta teil. Dabei ging es unter anderem um die Kooperation mit der Türkei. 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und 3. April 2014 in Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft, wirtschaftliche Integration , Handel und Umweltschutz beschlossen, und auf welche Weise wird die Bundesregierung diese umsetzen? Beim vierten EU-Afrika-Gipfel vom 2. bis 3. April 2014 in Brüssel wurden in einer „Roadmap“ fünf Prioritäten als Rahmen der Kooperation zwischen Europa und Afrika für den Zeitraum 2014 bis 2017 festgeschrieben. Die Bereiche Landwirtschaft , wirtschaftliche Integration, Handel und Umweltschutz sind darin enthalten . Für jeden der fünf prioritären Bereiche wurden Maßnahmen vereinbart, die sich direkt auf die Menschen in beiden Kontinenten auswirken sollen. Zur Umsetzung der Roadmap trägt die Bundesregierung mit einer Vielzahl von Programmen und Projekten bei, die vor allem aus Mitteln ihrer bi- und multilateralen Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit finanziert werden. 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und 3. April 2014 in Brüssel zu Fragen der Migration und insbesondere in Fragen der von afrikanischer Seite gewünschten Arbeitskräftemobilität, des internationalen Schutzes und der Organisation legaler Migration und einer stärkeren Verknüpfung zwischen Migration und Entwicklung beschlossen, und auf welche Weise wird die Bundesregierung diese umsetzen? Der EU-Afrika-Gipfel 2014 verabschiedete eine Gipfelerklärung zu Migration („EU-Africa Declaration on Migration and Mobility“), die einen Fünf-Punkte-Aktionsplan für den Zeitraum 2014 bis 2017 umfasst. Der Aktionsplan berücksichtigt sowohl das afrikanische Interesse an Arbeitskräftemobilität als auch das europäische Interesse an einer Eindämmung der irregulären Migration sowie an einer Stärkung des internationalen Schutzes und der Verknüpfung von Migration und Entwicklung als zentrale Aktionsfelder in der Zusammenarbeit . Die Zusammenarbeit soll mit einem breiter angelegten Afrika-EU-Migrations - und Mobilitätsdialog unter Leitung einer Kerngruppe unterfüttert werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7266 3. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe Beiträge für den sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds, der 1,8 Mrd. Euro aus EU-Finanzierungsinstrumenten, Beiträgen von EU-Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern beinhalten soll (Pressemitteilung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. November 2015), zugesagt bzw. geleistet (bitte entsprechend den EU-Mitgliedstaaten die Beiträge auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende EU-Mitgliedstaaten bilaterale Einzahlungen in den EU-Nothilfe-Treuhandfonds zugesagt bzw. geleistet, die zu den 1,8 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und EU-Entwicklungsprogrammen hinzukommen (Stand. 8. Januar 2016): EU-Mitgliedstaat Beitrag in Euro Belgien 10.000.000 Bulgarien 50.000 Dänemark 6.000.000 Deutschland 3.000.000 Estland 150.000 Finnland 5.000.000 Frankreich 3.000.000 Irland 3.000.000 Italien 10.000.000 Lettland 50.000 Litauen 50.000 Luxemburg 3.100.000 Malta 250.000 Niederlande 15.000.000 Österreich 3.000.000 Polen 1.000.000 Portugal 250.000 Rumänien 100.000 Schweden 3.000.000 Slowakei 500.000 Slowenien 50.000 Spanien 3.000.000 Tschechische Republik 600.000 Ungarn 500.000 Vereinigtes Königreich 3.000.000 GESAMT 73.650.000 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen EU-Finanzierungsinstrumenten und von welchen anderen Geldgebern Beiträge in welcher Höhe die derzeit noch ausstehenden Beiträge in Höhe von ca. 900 Mio. Euro für den Nothilfe-Treuhandfonds aufgebracht werden sollen? Die Europäische Union, Mitgliedsstaaten und andere unterstützende Staaten haben im Einklang mit dem in Valletta vereinbarten Aktionsplan zum derzeitigen Zeitpunkt Mittel in erheblichem Umfang in Aussicht gestellt, mit denen die weitere Umsetzung des Aktionsplans unterstützt werden kann. Der Großteil der seitens der europäischen Ebene bereits gestellten Mittel für den EU-Nothilfe-Treuhandfonds stammt aus dem Europäischen Entwicklungsfonds Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (1,4 Mrd. Euro). Darüber hinaus fließen u. a. Mittel aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (200 Mio. Euro), dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (125 Mio. Euro), dem Instrument für Humanitäre Hilfe (50 Mio. Euro) sowie aus dem Stabilitätsinstrument (Instrument for Stability and Peace) ein. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch ihre regulären Beiträge an den EU-Finanzierungsinstrumenten grundsätzlich beteiligt. Zusätzlich zum Grundvolumen des Treuhandfonds von 1,8 Mrd. Euro und den bilateralen Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten haben auch Norwegen (3 Mio. Euro) und die Schweiz (4,6 Mio. Euro) bilaterale Beiträge zugesagt. Über die Mobilisierung von zusätzlichen Mitteln über die oben genannten Beiträge hinaus aus EU-Finanzinstrumenten, bilateral sowie von anderen Gebern liegen der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt keine Informationen vor. 5. Inwiefern und aus welchem Einzelplan und welchen Budgetlinien werden Bundeshaushaltsmittel in den Treuhandfonds einfließen, und inwiefern folgt dies dem Grundsatz „mehr für mehr“ (s. Antwort auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/6603)? Die Beiträge Deutschlands zum Grundvolumen des Fonds stammen im Hinblick auf die über den Europäischen Entwicklungsfonds bereit gestellten Mittel aus Einzelplan 23, Kapitel 2303, Titel 896 02. Darüber hinaus ist Deutschland mit seinem Finanzierungsanteil von rund 21 Prozent am Gesamthaushalt der EU und damit auch an den EU-Finanzinstrumenten (Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Entwicklungshilfe, Instrument für Humanitäre Hilfe und Stabilitätsinstrument) beteiligt, über die ebenso eine Finanzierung des Fonds erfolgt. Die deutschen Beiträge an den EU-Haushalt sind in Kapitel 6001 Titel 021 01 sowie 022 02 veranschlagt. Der bilaterale deutsche Beitrag zum Treuhandfonds von 3 Mio. Euro wird nach bisherigen Planungen aus dem Einzelplan 23 (Kapitel 2310, Titel 896 32) zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für den Treuhandfonds und die Herkunft dieser Mittel (Einzelplan, Budgetlinien) nach dem Grundsatz „mehr für mehr“ wird weiter geprüft. 6. Aus welchen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten setzt sich der Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds zusammen, dessen Vorsitz die Europäische Kommission führt? Der Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds ist aus Vertretern der Kommission, der EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten zusammengesetzt. Der Europäische Auswärtige Dienst nimmt ebenfalls mit einem Vertreter als Beobachter teil. EU-Mitgliedstaaten mit Einzahlungen in den Fonds unterhalb von 3 Mio. Euro bzw. ohne Beitrag können als Beobachter an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen. 7. Welche anderen Geldgeber sind im Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds vertreten? Außerhalb der EU beteiligen sich Norwegen und die Schweiz am Treuhandfonds und sind im Vorstand vertreten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7266 8. Welchen Partnerländern und regionalen Organisationen wurde ebenfalls eine Teilnahme am Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds angeboten, und welche davon haben das Angebot angenommen bzw. wollen es annehmen? Gemäß Artikel 5 des Gründungsabkommens für den Treuhandfonds können begünstigte Länder und Regionalorganisationen auf Einladung an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen. An der ersten Zusammenkunft des Vorstands in Valletta (Malta) am 12. November 2015 nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter folgender Partnerländer teil: Ägypten, Algerien, Burkina Faso, Elfenbeinküste , Dschibuti, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan, Tunesien. 9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche in Valletta beschlossenen konkreten Maßnahmen, die der mit Strategiefragen befasste Vorstand des EU-Nothilfe-Treuhandfonds noch am 12. November 2015 diskutieren sollte, schnell in Angriff genommen werden sollen (Pressemitteilung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. November 2015)? Die Staaten, die am Migrationsgipfel von Valletta teilnahmen, haben im dort verabschiedeten Aktionsplan sechzehn Leuchtturminitiativen besondere Priorität eingeräumt. Die Umsetzung dieser Initiativen soll noch vor Ende 2016 beginnen. 10. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gipfel eine Einigung auf konkrete Initiativen und Maßnahmen zur Eröffnung legaler Migrationswege, wie sie ursprünglich im Entwurf des Aktionsplans (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-valletta-version-5-13768- 15.pdf; Ratsdok.-Nr. 13768/15) skizziert wurden, in den Bereichen: a) Förderung legaler Migration und Mobilität im Rahmen bilateraler Kooperationen , z. B. im Weg von Mobilitätspartnerschaften und gemeinsamen Strategien für Migration und Mobilität; b) Festlegung von einem oder mehreren Berufen, bei denen die beteiligten Staaten sich auf eine Verbesserung der Qualifizierung u. a. mit dem Ziel verständigen, dass Migranten diese Qualifizierung bei der Rückkehr in ihr Heimatland nutzen können; c) Förderung der Mobilität von Studierenden, Forschenden und Unternehmern zwischen Afrika und Europa; d) Förderung zirkulärer Migration in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Stärkung von Partnerschaftsprogrammen und sog. brain circulation; e) Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung nationaler Strategien zur Integration von Migranten und zur Abwehr von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung; f) Vereinfachung der Zugangsverfahren, u. a. durch Veränderungen bei den Kurzzeitvisa und die Abschaffung von Gebühren für bestimmte Personengruppen ; g) Verdoppelung der Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken im Rahmen des Erasmus+-Programms und weiterer nationaler Programme im Vergleich zum Jahr 2014, und welche konkreten Schritte sollen in diesen Bereichen entsprechend in welchen Zeiträumen bis Ende 2016 erfolgen? Die Fragen 10a bis 10g werden gemeinsam beantwortet. Die Endfassung des Aktionsplans kann auf der Internetseite des Europäischen Rates eingesehen werden: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/12-valletta-final-docs/. Der Aktionsplan enthält 16 „Leuchtturminitiativen“ in den fünf bekannten Aktionsfeldern des Gipfels. (hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6450 vom 19. Oktober 2015 verwiesen). Die beteiligten Regierungen und Organisationen verpflichten sich unter anderem dazu, diese Leuchtturminitiativen bis Ende 2016 auf den Weg zu bringen. Die Gipfelteilnehmer einigten sich auf Maßnahmen in allen in der Frage genannten Bereichen zur Förderung von legaler Migration und Mobilität. Die Identifizierung von konkreten Projekten und deren Umsetzung laufen derzeit. Die Auftaktsitzung des Operationellen Ausschusses des EU-Treuhandfonds fand am 16. Dezember 2015 statt. 11. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern im Abschnitt „Nutzung der Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ eine „Leuchtturminitiative “ verankert wurde bzw. wird, die Perspektiven für junge Leute schaffen soll, u. a. durch Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Zugang zu Finanzierung etc. (Ratsdok .-Nr. 13768/15)? Im Abschnitt „Nutzung der Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ wurden insgesamt vier „Leuchtturminitiativen“ vereinbart. Eine davon zielt auf die Lancierung von Projekten , die Beschäftigungsmöglichkeiten in den Herkunftsregionen verbessern sollen. Dazu sollen die beruflichen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeiten junger Menschen sowie der Zugang zu digitalen Technologien verbessert, Unterstützung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen im formellen sowie informellen Sektor geleistet und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert werden. Die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam mit der „New Partnership for Africa’s Developement“ (NEPAD) der Afrikanischen Union (AU) angestoßene Ausbildungsinitiative für Afrika („Skills Initiative“) ist hierbei ein wichtiger Beitrag. 12. Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu Maßnahmen zur „Verhinderung irregulärer Migration und Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel“ bekannt, und welche konkreten Schritte sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Bereichen: a) Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie der Grenzschutzbehörden ; Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Informationen vor. b) Verstärkung der Kapazitäten im Umgang mit Dokumentenfälschung mit Unterstützung durch Frontex und Europol; Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Informationen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7266 c) Vermeidung „irregulärer“ Migration und Bekämpfung organisierter „Schlepperkriminalität“, insbesondere durch bestehende EU-Missionen; Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Informationen vor. d) Ausbau der Zusammenarbeit mit Interpol und Europol; Es wird darauf hingewiesen, dass der für die Europol-Kooperation notwendige rechtliche Rahmen derzeit nicht existiert. Siehe auch die Antwort zu Frage 10. e) Stärkung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, z. B. durch gemischte Ermittlerteams unter Einbindung von Europol und IN- TERPOL; Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Informationen vor. f) Informationskampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern über legale Migrationswege, die realen Lebensbedingungen in Europa und die Risiken im Zusammenhang mit „irregulärer“ Migration; Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Informationen vor. g) Maßnahmen und Mechanismen in den Ländern entlang der Hauptmigrationsrouten zur Betreuung und Information von Migranten, der Registrierung und Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr, beginnend mit der Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Agadez (Niger); Die Europäische Kommission hat in der Europäischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 bezüglich Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration entlang der Hauptmigrationsrouten angekündigt, in Agadez/Niger in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem UNHCR ein sogenanntes multifunktionelles Zentrum aufzubauen. Bei dem in Niger geplanten Zentrum handelt es sich um ein Pilotprojekt der Europäischen Kommission. Das Zentrum soll auf Vorarbeiten und Strukturen der Internationalen Organisation für Migration aufbauen und gemeinsam mit dem UNHCR die Zusammenarbeit mit den Behörden Nigers verbessern. Ziel ist die Beratung von Flüchtlingen und Migranten über Risiken irregulärer Migration und gegebenenfalls alternative Möglichkeiten der legalen Migration. Daneben sollen lokale Schutzmöglichkeiten geschaffen und gegebenenfalls die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsregion unterstützt werden. Bei der Sonder-Sitzung des JI-Rates am 14. September 2015 wurde die Unterstützung des Aufbaus des multifunktionellen Zentrums in Niger von den EU-Innenministern begrüßt. Es soll bis Mitte 2016 einsatzbereit sein. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben politisch. Ferner prüft die Europäische Kommission die Errichtung beziehungsweise Unterstützung weiterer Informations- und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten entlang der Migrationsrouten am Horn von Afrika. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode h) Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlereinheit in Niger im Kampf gegen „Schleuserkriminalität“ als Pilotprojekt mit Vorbildcharakter für andere Länder oder Regionen geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Informationen vor. 13. Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Rückübernahme sollten die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der Bundesregierung eingehen, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen bzw. anvisiert? Am 9. September 2015 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres Migrationspakets einen Aktionsplan zur Rückkehrpolitik vorgelegt. Danach wird sich die Europäische Kommission unter anderem dafür einsetzen, dass die Rückübernahmeverpflichtungen , die sich aus allgemeinem Völkerrecht, aus spezifischen Rückübernahmeabkommen oder dem Abkommen von Cotonou ergeben, auch tatsächlich eingehalten werden. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt den EU-Aktionsplan für die Rückkehr und tritt für seine rasche Umsetzung ein. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung zum einen die tatsächliche Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou, wonach sich die EU und die AKP-Staaten verpflichtet haben, ihre eigenen Staatsangehörigen ohne weitere Formalitäten zu übernehmen, und zum anderen auch der Abschluss laufender und die Aufnahme neuer Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen mit den nordafrikanischen Ländern. Rückübernahmeabkommen sollten generell, jedenfalls wenn es sich um Außengrenzen -Drittstaaten handelt, immer auch die Drittstaatsangehörigen-Klausel enthalten , wonach die Länder zur Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen verpflichtet sind, die über ihr Hoheitsgebiet in die EU eingereist sind. 14. Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Bekämpfung der kommerziellen Fluchthilfe sollten die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der Bundesregierung eingehen, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen bzw. anvisiert? Die Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist aus Sicht der Bundesregierung prioritär. Sie sollte daher auch künftig im Rahmen der Zusammenarbeit mit Herkunfts - und Transitstaaten einen wichtigen Platz einnehmen. Die konkreten Verpflichtungen müssen sich dabei an dem jeweiligen Land und dessen spezifischer Situation orientieren. 15. Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu Maßnahmen der „Rückführung“ und „Rückübernahme“ bekannt, und welche konkreten Schritte sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Bereichen : a) Ausbau der Kooperation mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern im Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“; Die Teilnehmer des Valletta-Gipfels haben sich in der dort angenommenen Politischen Erklärung unter anderem darauf verpflichtet, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Rückführung und nachhaltige Reintegration zu verbessern und sie effektiver und umfassender zu gestalten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden vor diesem Hintergrund ihre Bemühungen intensivieren. Ziel ist es, die Rückführung und Rückübernahme vor allem durch praktische Maßnahmen zu erleichtern. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7266 So will die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten künftig auch bei ihren Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Rückübernahmeabkommen und bei der praktischen Rückführung unterstützen. Dies kann auch gemeinsame Sondierungsgespräche der Kommission und interessierter Mitgliedstaaten mit Drittstaaten umfassen. In diesem Zusammenhang wird die EU auch für eine stärkere Nutzung des EU-Laissez-passer werben. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. b) Unterstützung der Herkunftsländer bei der Modernisierung der Personenstandsregister und der Digitalisierung von Fingerabdrücken; Die Unterstützung bei der Modernisierung der Personenstandsregister und der Digitalisierung von Fingerabdrücken wäre als sinnvoller Beitrag anzusehen, afrikanische Herkunfts- und Transitstaaten besser in die Lage zu versetzen, bei der Erfüllung ihrer Rückübernahmeverpflichtungen zu kooperieren. Die Identifizierung und Festlegung von konkreten Projekten im Rahmen der Aktionsfelder und entsprechenden Initiativen des Aktionsplans sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 13 und 15a verwiesen. c) Entwicklung von Optionen für praktische Zusammenarbeit und bilaterale Dialoge in Bezug auf die „Rückführung“, Identifizierung und Erstellung von Reisedokumenten; Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen. d) umfassende entwicklungspolitische Maßnahmenpakete zur Reintegration von Rückkehrern für Länder, die sich zur engen Zusammenarbeit mit der EU verpflichten im Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Anerkennung von EU- Laissez-Passer-Reisedokumenten; Die Europäische Kommission will bis Sommer 2016 einen Bericht über die geplanten maßgeschneiderten Aktivitäten mit interessierten afrikanischen Staaten vorlegen, der unter anderem auch Anregungen für die Zusammenarbeit bei Rückführung , Rückübernahme sowie insbesondere Reintegration beinhalten soll. Dabei wären auch Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz von EU-Laissez-Passer -Papieren wünschenswert. e) Weiterentwicklung der Programme zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration ; Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. f) Entsendung von Delegationen von zunächst zehn afrikanischen Staaten in die EU zur Nationalitätenfeststellung von Migranten zum Zweck der Abschiebung im ersten Quartal 2016 geplant? Delegationsreisen ausgewählter afrikanischer Staaten zur Nationalitätenfeststellung von Migranten sind als sinnvolle Unterstützungsmaßnahme bei der Erfüllung der Rückübernahmeverpflichtungen anzusehen. Diese Unterstützungsmaßnahme ist noch nicht weiter konkretisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 10, 13 und 15b verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber bekannt , inwiefern eine Teilnahme der Regierungen Algeriens, Tunesiens und Ägyptens am gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer “ ähnlich wie bei „Seepferdchen Atlantik“ auch gemeinsame Patrouillen auf See oder an Land ermöglichen sollten (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Oktober 2015, Antwort von Dimitris Avramopoulos im Namen der Europäischen Kommission, E-010826/2015 vom 23. Oktober 2015), und aus welchen Gründen haben die drei Regierungen dies nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber bekannt , aus welchen Gründen die anvisierte Teilnahme afrikanischer Länder an einem gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksache 18/3515) in späteren Versionen des in Valletta verabschiedeten Aktionsplans getilgt wurde (www.statewatch.org/news/2015 /oct/eu-council-valletta-action-plan-third-draft-12560-rev-2-15.pdf), und welche Bedenken wurden von einzelnen Regierungen zur Erwähnung von „Seepferdchen Mittelmeer“ vorgetragen (bitte auch die Haltung der Bundesregierung dazu schildern)? Zu nichtöffentlichen internationalen Verhandlungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung, da dies bei den Verhandlungspartnern zu nachhaltigen Irritationen führen und ihre Bereitschaft, mit Vertretern der Bundesregierung vertrauliche Verhandlungen zu führen, negativ beeinflussen würde. 18. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den EU-Afrika-Beratungen zum Valletta-Gipfel den EU-Staaten seitens afrikanischer Staaten eine Militarisierung des Mittelmeers vorgeworfen wurde (www.rponline .de/politik/europaeer-und-afrikaner-zerstritten-zum-gipfeltreffen-aid- 1.5544529), und betraf das beispielsweise auch EU-Maßnahmen zur „Seenotrettung “ und die Maßnahmen zur „Bekämpfung von Schleusern und Menschenhandel “? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welcher Ebene bzw. über welche Kanäle die libyschen „Regierungen“ zum Valletta-Gipfel eingeladen worden waren und welche „Regierung“ schließlich auf welche Weise vertreten war? Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass Libyen vom Europäischen Auswärtigen Dienst eingeladen wurde. 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen Zielen auf den vorbereitenden Treffen zum Valletta-Gipfel auch die Teilnahme afrikanischer Staaten an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED thematisiert wurde? Die Teilnahme afrikanischer Staaten an der EU-Militärmission wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vorbereitung des Valletta-Gipfels nicht thematisiert . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7266 21. Welche Staaten waren hiervon hauptsächlich adressiert, und welche Positionen haben diese hinsichtlich der Teilnahme an EUNAVFOR MED vertreten? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Inwieweit sieht die Bundesregierung in Grenzstationen und „Maßnahmen des Grenzmanagements“ in Ländern im nördlichen Afrika wie Ägypten, Sudan , Mali und Niger auch Maßnahmen „im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung“ (www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-auchdiktatoren -sind-beim-eu-grenzschutz-mit-dabei/12479452.html)? Die Bundesregierung fördert gegenwärtig Maßnahmen, die zum Ziel haben, Partnerländer im Grenzmanagement an ausgewählten Grenzabschnitten im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung zu unterstützen. Durch bilaterale (grenz-) polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe strebt die Bundesregierung an, dass die Sicherheitsbehörden begünstigter Staaten ihre Aufgaben besser wahrnehmen können. Neben der Förderung von demokratischen Werten, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten im jeweiligen Partnerstaat kann so auch ein Beitrag zur nationalen Stabilisierung sowie zur Friedenskonsolidierung auf regionaler Ebene geleistet werden. Darüber hinaus sind sichere Grenzen auch eine wichtige Voraussetzung für die Terrorismusbekämpfung in dem jeweiligen Staat. In Sudan fördert das Auswärtige Amt daher ein Projekt der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit zur Verfassungsberatung und Verankerung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Bundesregierung fördert ferner im Bereich Rechtstaatlichkeit auch überregionale Vorhaben im Grenz- und Polizeibereich in Subsahara-Afrika, unter anderem Ländermaßnahmen in Sudan, in Mali und in Niger. 23. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einigung über die Einrichtung von Migrationszentren (sog. Pre-screening-Zentren) an Transitrouten ? Eine Einigung auf die Einrichtung sogenannter „Pre-Screening-Zentren“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die am Valletta-Gipfel beteiligten Regierungen und Organisationen haben sich darauf geeinigt, Zentren in Ländern entlang der Hauptmigrationsrouten zu unterstützen, die direkte Hilfeleistung und Informationen unter anderem über legale Migrationsmöglichkeiten für Migranten bereitstellen sowie die Migranten registrieren sollen und in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern Möglichkeiten für eine sichere und freiwillige Rückkehr und Reintegration anbieten. Die Zentren sollen auch die örtliche Bevölkerung unterstützen und komplementär zu nationalen Bemühungen im Bereich des Migrationsmanagements umgesetzt werden. 24. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob afrikanische Staaten die sog. Migrationszentren kritisch sehen, und wenn ja, worin besteht die Kritik? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob afrikanische Staaten bezüglich der Migrationszentren die Gefahr einer politischen und wirtschaftlichen Destabilisierung der jeweiligen Länder verbinden? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den sog. Pre-screening-Zentren auf See aufgegriffene Flüchtlinge zurück an Land in diese verbracht werden (www.statewatch.org/news/2015/aug/eu-council-med-crisis-preparation -La-Valletta-11534-15.pdf)? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 27. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gipfels eine Verständigung und Einigung bezüglich der Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Niger, das u. a. Maßnahmen im Bereich der Registrierung , Datenerhebung, Unterstützung bei Rückkehr, Verbesserung der Schnittstellung zu UNHCR und eine wissenschaftliche Analyse zu Migrationsbewegungen durchführen soll (www.tagesschau.de/ausland/nigerfluechtlinge -103.html)? Auf die Antworten zu den Fragen 12g und 23 wird verwiesen. 28. Inwieweit spricht sich die Bundesregierung gegen Arbeitsmigrationsquoten aus, und welche EU-Staaten tun dies nach Kenntnis der Bundesregierung (www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/eu-und-afrika-clinch-umfluechtlinge -21771-art1304511.html)? Die Bundesregierung lehnt Quoten für die legale Einreise im Rahmen der Arbeitsmigration ab. Die konkrete Ausgestaltung der Bedarfsdeckung sollte dem Arbeitsmarkt selbst überlassen bleiben. Darüber hinaus ist die Frage der Arbeitsmigration vom Arbeitsmarkt jedes einzelnen EU-Staates abhängig. Der Bundesregierung liegt derzeit kein vollständiges Bild vor zu den Mitgliedstaaten , die Quoten zur legalen Einreise im Rahmen der Arbeitsmigration ebenfalls ablehnen. 29. Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission zu Arbeitsmigrationsquoten? Die Position der Europäischen Kommission zu Arbeitsmigrations-Quoten ist nicht bekannt. 30. Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Vorschlag eines „Poolings “ von Angeboten im Bereich der legalen Migration (allafrica.com/ stories/201511140290.html), und wie steht sie zu dazu? Unter dem Begriff „Pooling“ wird eine gesammelte Sachstandsdarstellung über die bereits bestehenden Zuwanderungsmöglichkeiten in die einzelnen EU-Staaten verstanden, zum Beispiel in den Bereichen Arbeit, Forschung, Studium und Ausbildung . Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung dieser „pool offers“ wurden bislang von Seiten der Europäischen Kommission nicht vorgelegt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7266 31. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Umfang von Devisen, die jährlich von afrikanischen Arbeitsmigrantinnen und -migranten in die Heimat überwiesen werden und wobei es sich um rund 30 Mrd. Euro handeln könnte, also mehr als alle Entwicklungshilfen Europas mit etwa 20 Mrd. Euro zusammen, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung , dass die afrikanischen Staaten vor diesem Hintergrund kaum ein Interesse daran haben, Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu betreiben (www.deutschlandfunk.de/afrika-politik-mehr-entwicklungshilfe-beruhigtnur -das.694.de.html?dram:article_id=336640)? Das Volumen privater internationaler Geldtransfers von Migranten übersteigt die weltweiten Gelder der Entwicklungszusammenarbeit (ODA) seit Jahren stark. Die Bundesregierung beruft sich in Bezug auf das Volumen von Geldtransfers von Migranten (sogenannte Remittances) auf die aktuellsten Schätzungen der Weltbank (die „Bilateral Remittances Matrix 2014“: http://go.worldbank .org/092X1CHHD0 und den aktuellen „Migration and Remittances Brief“: http://go.worldbank.org/R88ONI2MQ0). Hieraus geht hervor, dass insgesamt im Jahr 2014 aus Deutschland in alle Länder des afrikanischen Kontinents 1,3 Milliarden US-Dollar Remittances gesendet wurden; aus allen Ländern weltweit wurden diesen Schätzungen zufolge 64 Milliarden US-Dollar von Migranten nach Afrika gesandt. Entwicklungsländer Subsahara-Afrikas empfingen davon 32 Milliarden US-Dollar im Jahr 2014. Die Rückkehr von Arbeitsmigranten kann dennoch für Entwicklungsländer aufgrund von Wissenstransfer und „Brain Gain“ sehr große Vorteile haben: Migranten bringen wertvolle Kenntnisse und Kontakte mit, die sie auf dem Arbeitsmarkt des Herkunftslandes oft sehr positiv einsetzen können, zum Beispiel durch Unternehmensgründungen . 32. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und 12. November 2015 stattgefundenen informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Valletta, an dem die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilnahm, beschlossen worden, um den laufende Prozess zur Visa-Liberalisierung für die Türkei zu beschleunigen, wobei im Gegenzug seitens der Türkei das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen auch für Drittstaatsangehörige früher, d. h. vor dem 1. Oktober 2017, angewandt werden soll (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/ 2015/11/2015-11-12-merkel-valletta-eu-sonderrat.html)? Laut Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November 2015 wird die Europäische Kommission bis Anfang März 2016 den zweiten Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Fahrplans zur Visaliberalisierung vorstellen. Die EU und die Türkei sind sich darin einig, dass das Rückübernahmeabkommen EU-Türkei ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein wird, so dass die Kommission im Herbst 2016 ihren dritten Fortschrittsbericht mit Blick auf eine Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige im Schengen -Raum im Oktober 2016, sobald die Anforderungen des Fahrplans erfüllt sind, vorstellen kann. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7266 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Inwieweit steht das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Vorbereitungen für die Öffnung mehrerer Kapitel, darunter der Rechtsstaatskapitel 23 und 24, bis Frühjahr 2016 abzuschließen, nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen sowie den in dem von EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn am Dienstag im EU-Parlament präsentierten Fortschrittsbericht zur Türkei kritisierten Mängel im Bereich Meinungs- und Pressefreiheit, Defizite im Rechtswesen und bei der Einbindung von Minderheiten sowie dem insgesamt zu beklagenden „negativen Trend beim Respekt der Rechtsstaatlichkeit und grundlegender Rechte“ (www.tagesschau.de/ausland/eu-tuerkei-107.html)? Die Bundesregierung spricht sich gerade wegen der kritischen innenpolitischen Entwicklungen seit längerem dafür aus, mit Ankara in einen strukturierten und kritischen Dialog zu treten, wie ihn die Öffnung der Rechtsstaatskapitel ermöglichen würde. Die Europäische Kommission hat in der diesjährigen Erweiterungsstrategie (gleichzeitig mit den Fortschrittsberichten präsentiert) angekündigt, bis zum Frühjahr 2016 aktualisierte Vorbereitungsdokumente (sog. Screeningberichte) u. a. für die Rechtsstaatskapitel vorzulegen. Diese Aktualisierung ist notwendig, da die Dokumente seit 2006 bzw. 2007 nicht mehr in den zuständigen Ratsgremien behandelt wurden und sich seitdem sowohl der EU-Acquis als auch die Rechtslage in der Türkei weiterentwickelt haben. Wenn die aktualisierten Berichte vorliegen, können sie erneut auf die Tagesordnung der zuständigen Ratsarbeitsgruppe gesetzt werden. Sobald sie im Rat einstimmig angenommen sein werden , kann die Europäische Kommission die darin definierten Bedingungen für die jeweilige Kapitelöffnung der türkischen Regierung übermitteln. Die Türkei muss dann diese Bedingungen erfüllen, bevor eine Kapitelöffnung von der Kommission empfohlen und im Rat beschlossen werden kann. Allein die Annahme des Screeningberichts und Übermittlung der Öffnungsbedingungen würden den von uns angestrebten kritischen Dialog mit Ankara bereits befördern. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333