Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7289 18. Wahlperiode 18.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7123 – Integration von Flüchtlingen mit Hilfe von Islamverbänden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Moscheegemeinden und Islamverbände beteiligen sich in Deutschland an der Unterstützung und Versorgung von Flüchtlingen. So kündigte die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) im September 2015 an, etwa 4 000 Flüchtlinge in ihren Moscheen und Einrichtungen aufzunehmen. Neben Unterkunft und Verpflegung will der Verband Flüchtlinge „in allen Lebenslagen unterstützen und ihre Eingliederung in ihr neues Umfeld fördern, etwa bei Antragstellungen, Behördengängen, Wohnungsbesichtigungen, der Arbeitsplatzsuche oder Einschulung von Kindern“. Geplant sei eine Art „erweiterte und langfristige Familienpatenschaft “ (www.igmg.org/nachrichten/artikel/2015/09/10/igmg-schnuertmassnahmenpaket -fuer-fluechtlinge.html). Auch Mitglieder der Türkisch-Islamischen Union (DITIB) und des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) e. V. sind nach eigenen Angaben als Dolmetscher, Seelsorger und Integrationslotsen aktiv. Gebetsräume würden als Schlafstätten für Flüchtlinge umfunktioniert , erklärte der ZMD-Vorsitzende Aiman A. Mazyek. Man helfe mit Imamen aus, spende Gebetsteppiche, Korane und Halal-Essen (www.welt.de/regionales/ nrw/article146502655/Moscheegemeinden-engagieren-sich-fuer-Fluechtlinge.html). Auf der Deutschen Islam Konferenz erklärte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, er würde sich wünschen, „dass die muslimischen Verbände Brückenbauer sind für diejenigen Flüchtlinge, die neu zu uns kommen. Sie können Vorbild sein.“ Hintergrund sei, dass rund 70 Prozent der Flüchtlinge, die im ersten Halbjahr 2015 Deutschland erreichten, Muslime seien. Nun plant die Bundesregierung, den Bundesfreiwilligendienst um weitere 10 000 Stellen vor allem für die Flüchtlingsarbeit aufzustocken, die zum Teil mit Angehörigen aus Moscheegemeinden besetzt werden sollen. Diese könnten als „Kulturdolmetscher “ fungieren, erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. „Wir brauchen die Muslime, um die Integration voranzubringen .“ Die Bundesministerin plant die Aufnahme von Islamverbänden in die staatlichen Förderprogramme und denkt darüber hinaus an Workshops und Beratungsangebote, mit denen die muslimischen Verbände beim Aufbau ihrer Hilfeeinrichtungen unterstützt werden sollen (www.dw.com/de/deutschemuslime -sollen-fl%C3%BCchtlinge-integrieren/a-18841708). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7289 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Flüchtlingshilfe und die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die den Staat auf allen Ebenen fordert und für deren Bewältigung der Beitrag eines breiten Spektrums der Zivilgesellschaft unerlässlich ist. In diesem Zusammenhang leisten auch Muslime in Deutschland als Teil der Gesellschaft individuell, in Verbänden und in Moscheegemeinden einen wichtigen Beitrag. Die in der Deutschen Islam Konferenz (DIK) vertretenen islamischen Verbände haben den teilnehmenden Ressorts der Bundesregierung auf der Sitzung des Lenkungsausschusses der DIK am 10. November 2015 einen Überblick über ihr Engagement und ihre Planungen in der Flüchtlingshilfe gegeben. Für nähere Details zu diesen Verbänden wird auf die Internetseite der Deutschen Islam Konferenz (www.deutsche-islam-konferenz.de) verwiesen. Die Bundesregierung hält es für wichtig, dass sich ein möglichst breit gefächertes Spektrum von zivilgesellschaftlichen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland für die Flüchtlingshilfe und -integration engagiert. Vor diesem Hintergrund begrüßt sie das Engagement und die Absichtserklärungen der islamischen Verbände. Sie sieht allerdings Bedarf, die islamischen Verbände und ihre Moscheegemeinden dabei zu unterstützen, sich zu professionellen Akteuren im Bereich der Flüchtlingshilfe und -integration zu entwickeln. Die DIK hat sich gemäß ihrem zu Beginn der 18. Legislaturperiode beschlossenen Programm bis Ende 2015 mit der Wohlfahrtspflege als Thema der gesellschaftlichen Teilhabe und der Kooperation des Staates mit den religiösen Gemeinschaften befasst. Diese Befassung hat ergeben, dass die islamischen Verbände und die Mitglieder ihrer Moscheegemeinden soziale Dienstleistungen zu einem überwiegenden Teil ehrenamtlich leisten. Daraus erwächst grundsätzlich, aber auch im Bereich der Flüchtlingshilfe und -integration, die Herausforderung, diese Personen fachlich und hinsichtlich ihrer organisatorischen Fähigkeiten bestmöglich zu qualifizieren. Zudem ist es für die Weiterentwicklung von sozialen Diensten unabdingbar, zusätzlich fachlich qualifizierte hauptamtliche Strukturen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung, im Rahmen der Projektförderung aus vorhandenen Haushaltsmitteln die Strukturbildung sowie die Qualifizierung des Ehrenamtes zu unterstützen. Sie geht auch davon aus, dass aufgrund der gestiegenen Zahlen von Zuwanderern und Flüchtlingen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern der Bedarf an religionssensiblen sozialen Dienstleistungen für Muslime künftig weiter steigen wird und daher das bestehende Potential genutzt und ausgebaut werden sollte. 1. Auf welche Weise und in welchem Umfang beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Islamverbände und Moscheegemeinden im Einzelnen in welchen Bundesländern an welchen konkreten Formen der Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsintegration? Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, dass sich alle in der DIK vertretenen Verbände bzw. viele ihrer Moscheegemeinden in der Flüchtlingshilfe und -integration engagieren. Konkret soll es sich bei diesen Hilfen laut Bericht der Verbände im DIK-Lenkungsausschuss vom 10. November 2015 u. a. um folgende Maßnahmen handeln: Sachspenden, Geldspenden, gemeinsames Fastenbrechen, Geschenke für Kinder, Nahrungs- und Willkommenspakete, Übersetzungsleistungen , Betrieb von Kleiderkammern, Begleitungen zum Arzt, Hilfen bei der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7289 Wohnungssuche, Freizeitangebote, kostenloser Internetzugang, Hilfen bei der Einrichtung/ Möbelsammlung, Shuttlebusse zum Freitagsgebet, Erstellung von Ratgebern/ Leitfäden, Angebot von Unterkünften und Übernachtungsmöglichkeiten , Etablierung von Familienpatenschaften, Einrichtung einer Online-Praktikumsbörse , Einbeziehung in Sportangebote. Informationen zu den Aktivitäten einzelner Moscheegemeinden liegen der Bundesregierung nicht vor. Auch wie sich die Aktivitäten im Sinne der Fragestellung in den einzelnen Bundesländern aufgliedern, ist der Bundesregierung nicht näher bekannt. 2. Welche bisherigen positiven wie negativen Erfahrungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Engagement welcher Islamverbände und Moscheegemeinden bei der Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsintegration? Es gab für die Bundesregierung bislang keinen Anlass, eine Bewertung des Engagements der islamischen Verbände und ihrer Moscheegemeinden vorzunehmen oder einzuholen. 3. Inwieweit kommt den Islamverbänden in der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung eine besondere Verantwortung bei der Integration von Flüchtlingen zu, und wie könnten diese Verbände dabei gegebenenfalls von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 4. Welche konkreten Bitten, Aufforderungen und Anträge um Hilfeleistung der Islamverbände an den Bund – und nach Kenntnis der Bundesregierung an die Länder – bezüglich seiner/ihrer Einbeziehung in die Flüchtlingsbetreuung und Flüchtlingsintegration sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit wurde diesen bislang entsprochen oder ggf. aus welchen Gründen nicht entsprochen ? Die in der DIK vertretenen Verbände haben im Lenkungsausschuss der DIK am 10. November 2015 grundsätzlich um Einbeziehung in die entsprechenden Aktivitäten des Bundes, der Länder und der Kommunen gebeten. Auf Ebene des Bundes wird der Koordinationsrat der Muslime auf den entsprechenden Treffen einbezogen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 5. In welchen Bereichen genau und auf welche konkrete Weise können nach Einschätzung der Bundesregierung welche konkreten muslimischen Verbände – wie vom Bundesinnenminister auf der Deutschen Islam Konferenz erklärt – „Vorbild“ und „Brückenbauer“ für Flüchtlinge sein? Die in der DIK vertretenen Verbände haben im Lenkungsausschuss der DIK am 10. November 2015 zum Ausdruck gebracht, dass sie bzw. ihre Moscheegemeinden als kompetente Akteure bei der Integration von Flüchtlingen mitwirken wollen . Aufgrund der Tatsache, dass viele Muslime in Deutschland eine eigene Migrationsgeschichte haben, äußerte der Bundesminister des Innern, dass diese seines Erachtens eine verbindende Rolle als Vorbilder für Integration einnehmen können. Weitere Konkretisierungen im Sinne der Fragestellung sind bisher nicht erfolgt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7289 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Was genau meint die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit ihrer Aussage, Angehörige von Moscheegemeinden könnten als „Kulturdolmetscher “ bei der Integration von Flüchtlingen helfen (www.dw.com/de/ deutsche-muslime-sollen-fl%C3%BCchtlinge-integrieren/a-18841708)? a) Welche Moscheegemeinden genau meint die Bundesfamilienministerin? b) Wie definiert die Bundesregierung hier „Kultur“, und zwischen welchen Kulturen im Einzelnen sollen die Angehörigen dieser Moscheegemeinden konkret dolmetschen und vermitteln? Die Fragen 6, 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit ihrer Äußerung eine generelle Wertschätzung des potentiellen gesellschaftlichen Beitrags von Menschen zum Ausdruck gebracht, die selber oder deren Eltern nach Deutschland migriert und inzwischen hier zu Hause sind, sich mit ihrer neuen Heimat identifizieren und sich sozial engagieren. Viele von ihnen sind muslimischen Glaubens, den sie gemäß der vom Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit in Deutschland unter Beachtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der geltenden Gesetze frei ausüben können. Sie bieten vielfach gelungene Lebensentwürfe als Orientierung für Integration, Teilhabe und Wertevermittlung , kennen die deutsche Kultur und unter Umständen auch die Kultur jener, die aus islamisch geprägten Ländern nach Deutschland kommen. Deshalb können sie als Kulturdolmetscher dabei helfen, die Kulturen einander näher zu bringen. Die islamischen Verbände und viele ihrer Moscheegemeinden leisten Flüchtlingshilfe und unterstützen die Integration von Flüchtlingen. Als für die Förderung der Wohlfahrtspflege zuständige Bundesministerin hat sie ein Interesse daran , dass die in Moscheegemeinden und islamischen Verbänden organisierten Muslime in Deutschland eingebunden werden. Dieses gilt im Übrigen für die Bundesregierung insgesamt. 7. Inwieweit hält die Bundesregierung die Religion von Flüchtlingen und nicht beispielsweise die Sprache oder die Kultur des Herkunftslandes, Bildung oder berufliche Ausbildung der Geflüchteten für das prägende Identitätsmerkmal , auf das bei ihrer Integration in der Bundesrepublik Deutschland besondere Rücksicht genommen werden muss? Integrationsmaßnahmen der Bundesregierung für Flüchtlinge erfolgen unabhängig von Religionszugehörigkeit. 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung – und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder –, um welche Islamverbände im Einzelnen in welche konkreten Aufgaben der Flüchtlingsbetreuung und Flüchtlingsintegration einzubeziehen? Eine konkrete Maßnahmenplanung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung arbeitet hierfür mit allen in der DIK vertretenen Verbänden zusammen. Nach Auskunft der Verbände werden ihre örtlichen Strukturen von Flüchtlingen muslimischen Glaubens verstärkt aufgesucht. Dies geschieht auch in der Erwartung , hier Menschen mit sprachlich, kulturell und/oder religiös ähnlichen Wurzeln anzutreffen, die ihnen bei der ersten Eingewöhnung und ggfs. weiteren Integration in Deutschland orientierend zur Seite stehen. Die Verbände und Moscheegemeinden leisten, wie viele andere zivilgesellschaftliche Akteure auch, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7289 vielfältige lebenspraktische ehrenamtliche Hilfe bei der Aufnahme der Flüchtlinge . Ihre Mitglieder können dabei teils persönliche Migrationserfahrungen einsetzen . Die Bundesregierung verfolgt im Dialog mit den islamischen Verbänden und den Wohlfahrtsverbänden beispielsweise das Ziel, haupt- und ehrenamtliche muslimische Helferinnen und Helfer zu schulen und weitere Freiwillige zu gewinnen. Um die Organisationskraft der islamischen Verbände für diese bundesweit und gemeinsam wahrzunehmende Aufgabe zu stärken, sind auch die Errichtung und Förderung einer Koordinierungsstelle bei den Verbänden beabsichtigt. Das konkrete praktische Vorgehen wird derzeit zwischen den in der DIK vertretenen Verbänden und der Bundesregierung erarbeitet. a) Wann sollen diese Maßnahmen beginnen, und über welchen Zeitraum sollen sie sich erstrecken? Die Umsetzung soll im ersten Quartal 2016 beginnen. Der Deutsche Bundestag hat zunächst Haushaltsmittel für das Jahr 2016 bereitgestellt. b) Welche Kosten werden für diese Maßnahmen voraussichtlich anfallen, und aus welchen Budgets sollen diese finanziert werden? Unterschiedliche Maßnahmen in diesem Bereich können im Rahmen der Projektförderung aus Titeln des Bundesministeriums des Innern (BMI), des BMFSFJ und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) finanziert werden. Das BMFSFJ plant, gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, die in der Antwort zu Frage 8 skizzierten Schulungen und die Koordinierungsstelle neben vielen anderen Maßnahmen (insbesondere der verstärkten Förderung von bundesweit ansässigen Folteropferzentren und der Integrationsarbeit der Wohlfahrtsverbände) aus Kapitel 1710 Titel 68405 „Beratung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen“ zu finanzieren . Dieser Titel ist für das Jahr 2016 um 6 Mio. Euro auf 8,067 Mio. Euro erhöht worden. Die IntB unterstützt das o. g. Vorhaben aus Kapitel 0413 Titel 68401 „Unterstützung von Flüchtlingsprojekten“. Kostenpläne einzelner Maßnahmen liegen bislang nicht vor. Das BMI prüft die Förderung von Angeboten muslimischer Träger und islamischer Verbände und ihrer Moscheegemeinden im Bereich der Flüchtlingshilfe und -integration aus Kapitel 0601 Titel 68519 „Kosten der Deutschen Islamkonferenz sowie Förderung des interreligiösen Dialogs“. c) Welche genaue Aufstockung um welche Art von Stellen bezüglich der Flüchtlingsarbeit sind beim Bundesfreiwilligendienst geplant, und wie viele davon sollen mit Mitgliedern welcher Moscheegemeinden im Einzelnen besetzt werden? Zur Stärkung und Erweiterung des freiwilligen Engagements zugunsten von Flüchtlingen werden 2016 im Rahmen eines Sonderkontingentes bis zu 10 000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen für Flüchtlinge im Rahmen des BFD erweitert werden, z. B. bei der Unter- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7289 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bringung und Versorgung von Flüchtlingen im Alltag, wie Begleitung bei Behörden - und Arztbesuchen, in den Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus sind Flüchtlinge auch selbst im BFD mit Flüchtlingsbezug willkommen, soweit sie über eine Bleibeperspektive verfügen. Sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung eines BFD vorliegen , können die Moscheegemeinden, wie andere Einrichtungen auch, einen BFD mit Flüchtlingsbezug anbieten. Hierzu stehen umfangreiche Beratungsangebote des BMFSFJ und des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verfügung. Wie viele Moscheegemeinden planen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. 9. Welche weiteren religiösen Verbände und Gemeinden von Migrantinnen und Migranten neben den Islamverbänden sind der Bundesregierung bekannt, die eine Rolle bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland spielen könnten? a) Inwieweit können solche Vereinigungen und Gemeinden nach Auffassung der Bundesregierung eine positive Rolle bei der Integration von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland spielen? b) Inwieweit sind welche dieser Vereinigungen und Gemeinden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Flüchtlingsbetreuung tätig, und welche positiven und negativen Erfahrungen gibt es damit? c) Inwieweit haben welche dieser Vereinigungen und Gemeinden welche Unterstützung vom Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern für welches Engagement bei der Betreuung von Flüchtlingen erbeten, und wie wurde diesen Ersuchen jeweils entsprochen? 10. Welche sich nicht explizit als religiös verstehenden, nach ethnischer oder gemeinsamer landsmannschaftlicher Herkunft organisierten Verbände und Gemeinden von Migrantinnen und Migranten sind der Bundesregierung bekannt , die eine Rolle bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland spielen könnten? a) Inwieweit können solche Vereinigungen und Gemeinden nach Auffassung der Bundesregierung eine positive Rolle bei der Integration von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland spielen? b) Inwieweit sind welche dieser Vereinigungen und Gemeinden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Flüchtlingsbetreuung tätig, und welche positiven und negativen Erfahrungen gibt es damit? c) Inwieweit haben welche dieser Vereinigungen und Gemeinden welche Unterstützung vom Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern für welches Engagement bei der Betreuung von Flüchtlingen erbeten, und wie wurde diesen Ersuchen jeweils entsprochen? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Insbesondere angesichts der größten Wanderungsbewegung seit Ende des Zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen starken Migration in die Bundesrepublik Deutschland stellt sich die Betreuung und insbesondere die Integration von Flüchtlingen, die eine Bleibeperspektive haben, als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Die Rolle der Zivilgesellschaft, die in den vergangenen Monaten sichtbar wurde, ist hierbei in besonderer Weise wertzuschätzen. Grundsätzlich kann jede und jeder in der Gesellschaft – so auch grundsätzlich jeder Verband oder jede Gemeinde von Migrantinnen und Migranten – eine Rolle bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen übernehmen, sofern diese Akteure und ihre Betätigung auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7289 Grundordnung und damit unter Beachtung der geltenden Gesetze und der hieraus ableitbaren Wertvorstellungen erfolgt. Dies vorausgesetzt ist es nicht von Relevanz , ob sich jemand bei dieser Betätigung als religiös versteht. Zu jeweils lit. a) Grundsätzlich kann jede und jeder – somit auch Vereinigungen und Gemeinden im Sinne der Fragestellung – unter den genannten Voraussetzungen eine positive Rolle bei der Integration von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen. Entsprechend der Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 6 beteiligen sich auch nicht religiöse Verbände und Organisationen an der Unterstützung und Versorgung von Flüchtlingen. Auch sie können für sich in Anspruch nehmen, in der Flüchtlingsarbeit und darüber hinaus eine wichtige Brückenfunktion auszufüllen. Zu jeweils lit. b) Aufgrund der Vielzahl der in der Flüchtlingsbetreuung engagierten Akteure und vor dem Hintergrund des föderalen Staatsaufbaus mit unterschiedlicher Aufgabenwahrnehmung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die einen hinreichend vollständigen Überblick erlauben würden; etwaige punktuelle Angaben und Erkenntnisse lassen eine umfassende und belastbare inhaltliche Bewertung nicht zu. Zu jeweils lit. c) Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration und Flüchtlinge prüft die Unterstützung von Projekten zur Koordinierung, Schulung und Stärkung der nicht religiösen Migrantenorganisationen in der Flüchtlingsarbeit. Ein Schwerpunkt hierbei soll auf die Förderung von Migrantinnenorganisationen gelegt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 lit. b verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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