Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7291 18. Wahlperiode 18.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7017 – Ausweitung des geplanten Systems „Intelligente Grenzen“ auf eine weltweite biometrische Datenbank V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister sprechen sich für eine Ausweitung des biometrischen Systems „Intelligente Grenzen“ auch auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten aus. Eine entsprechende Forderung findet sich in den Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres (JI-Rat) vom 20. November 2015 (Ratsdokument 14406/15). Demnach soll die Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums rechtlich umgesetzt werden kann. Das System „Intelligente Grenzen“ sollte zunächst nur Ein- und Ausreisen aller Drittstaatsangehörigen erfassen (ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/ policies/borders-and-visas/smart-borders/index_en.htm). Ziel war die Ermittlung von „Overstayern“, also Migrantinnen und Migranten die mit einem gültigen Aufenthaltstitel in die EU einreisen, den Schengen-Raum aber nicht fristgemäß verlassen. Mittlerweile ist der ursprüngliche Zweck der grenzpolizeilichen Nutzung erweitert worden. Vorgesehen ist, dass auch Polizeien und Geheimdienste auf die Datensammlung zugreifen dürfen. Derzeit testet die Europäische Kommission an mehreren europäischen Flughäfen technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild (Bundestagsdrucksache 18/4287). Mit dem endgültigen Vorschlag zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ wird nach einer Auswertung der Studien im Frühjahr 2016 gerechnet. Im September 2015 hatte die französische Regierung ein Papier mit dem Titel „Intelligente Grenzen für alle“ vorgelegt und darin die Erweiterung des Systems gefordert (www.statewatch.org/news/2015/oct/eu-council-smart-borders-FR- 12272-15.pdf). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen Passagieraufkommen , „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus “. Es würden neue Werkzeuge zur Kontrolle der EU-Außengrenzen benötigt . Dieser Forderung schließen sich die EU-Ministerinnen und EU-Minister in ihren Ratsschlussfolgerungen an. Die Kommission wird aufgefordert, bei der Überarbeitung ihrer Vorschläge für das Paket „Intelligente Grenzen“ einen Vorschlag für eine „gezielte Änderung“ des Schengener Grenzkodex vorzulegen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7291 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Frankreich fordert auch, die im Sommer eingeführten „systematischen Kontrollen “ der Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex zu berücksichtigen. Im Juni 2015 hatte die Kommission in dem unverbindlichen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“ festgelegt, dass Unionsangehörige an den Außengrenzen stärker kontrolliert werden können (Ratsdokument 10078/15). Mitgeführte Ausweisdokumente werden dabei nicht nur auf Echtheit geprüft, sondern mit Polizeidatenbanken abgeglichen. Dieses Verfahren war bislang nur bei Drittstaatsangehörigen erlaubt. Laut dem Handbuch dürfen „systematische Kontrollen “ nicht pauschal erfolgen. Sie müssen sich an „Risikoindikatoren“ orientieren , die von der Kommission, der Polizeiagentur Europol und dem Bundeskriminalamt gemeinsam erarbeitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/4033). Weil eingehende Kontrollen die Wartezeit an den Übergängen deutlich erhöhen, soll die Kommission überlegen wie die vorhandenen technischen Lösungen „in vollem Umfang genutzt werden“ könnten, um „einen fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten “. Nach bisherigen Planungen würden die Datenbanken des Systems „Intelligente Grenzen“ bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Estland betrieben. Dort sollen die biometrischen Daten der Reisenden unter Angabe von Datum und Ort des Grenzübertritts zentral gespeichert werden. Laut dem französischen Vorschlag sollen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger jedoch im – ebenfalls von eu-LISA verwalteten – Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert werden. Genutzt würde ein neues Feature der Fahndungsdatenbank SIS II, die erst seit 2013 biometrische Daten als Anhang ermöglicht. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit dem Anfang 2013 vorgelegten Maßnahmenpaket „Smart Borders“ der Europäischen Kommission wurden vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollten damit die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen, elektronisch erfasst werden (sog. Entry- /Exit-System (EES)), um die Berechnung der zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer zu erleichtern und sog. Overstayer zu ermitteln, d. h. Personen, die zwar legal eingereist, nach Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer jedoch nicht wieder ausgereist sind. Zum anderen sollte die Einreise von vorab registrierten „bona fide“- Reisenden erleichtert werden (sog. Registered Traveller Programme (RTP)). Die registrierten Reisenden sollen an allen Außengrenzen der EU in den Genuss vereinfachter Kontrollen kommen. Nachdem diese Vorschläge in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament zum Teil auf erhebliche Kritik gestoßen waren, führte die Europäische Kommission 2014 eine technische Studie zur Prüfung verschiedener Alternativen für das Ein-/Ausreisesystem (EES) und das Registrierungsprogramm für vertrauenswürdige Vielreisende (RTP) durch. Die identifizierten Optionen wurden 2015 in einer technischen Pilotstudie mit deutscher Beteiligung unter Federführung von EU-LISA untersucht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse will die Europäische Kommission voraussichtlich Anfang März 2016 einen neuen Verordnungsvorschlag vorlegen. Erst wenn dieser neue Vorschlag vorliegt, kann sich die Bundesregierung zu den dann konkret in Rede stehenden Regelungen inhaltlich positionieren. 1. Welche Zahlen zu jährlichen Übertritten von EU- sowie Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen hält die Bundesregierung derzeit für realistisch , und welche Prognosen sind ihr hierzu bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7291 2. Wann sollen die von der Kommission für Ende 2015 bzw. Anfang 2016 angekündigten neuen Verordnungsvorschläge nach Kenntnis der Bundesregierung endgültig vorliegen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Welche der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ hält die Bundesregierung für am besten geeignet? Die Bundesregierung wird sich abschließend zu konkret in Rede stehenden Regelungen positionieren, sobald diese vorliegen. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welches Ergebnis zeitigte die Berechnung der jeweiligen nationalen Implementierungskosten des Maßnahmenpaketes, für deren Ermittlung die Kommission eine „Toolbox“ erarbeitet hat, anhand derer die Mitgliedstaaten ihre Kosten jeweils selbst berechnen können sollen (bitte möglichst detailliert nach einzelnen Posten aufschlüsseln)? Eine Kostenschätzung auf Grundlage der sog. Toolbox ist durch die Bundesregierung noch nicht erfolgt. Eine valide Kostenschätzung kann erst erfolgen, wenn mit den neuen Verordnungsentwürfen die konkreten Rahmenbedingungen bekannt gemacht werden. 5. Sofern die Bundesregierung eine solche für September 2015 geplante Berechnung noch nicht vornahm, wann und durch wen soll diese erfolgen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Inwieweit ist für die Bundesregierung inzwischen absehbar, ob Kosten und Nutzen eines „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ in einem angemessenen Verhältnis stehen? Diese Frage kann erst nach Vorlage und Bewertung des neuen Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission beantwortet werden. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Inwiefern hegt auch die Bundesregierung „Zweifel am Mehrwert des EES […], wenn dieses nicht auch von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden könne“, was in früheren Anfragen lediglich mit der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beantwortet worden war (Bundestagsdrucksache 18/455)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7291 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie könnte der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das auf eine biometrische Erfassung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen hinausläuft, aus Sicht der Bundesregierung so ausgestaltet werden, damit es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entspricht sowie mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen , wie der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit vereinbar ist? Diese Frage lässt sich nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag beantworten. Ein solcher liegt bislang nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Welche der von der Kommission benannten datenschutzrechtlichen Vorkehrungen müssten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, falls ein Zugang zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten vorgesehen werden sollte? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, ob das im „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ vorgesehene „Entry/Exit-Systems “ (EES) auch zur Abwehr und Verfolgung „terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten“ genutzt werden könnte, inzwischen abgeschlossen , bzw. welche Überlegungen werden hierzu derzeit angestellt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor. 11. Inwiefern ist der Meinungsbildung der Bundesregierung zu ihrer Haltung zu dem gegenwärtigen Vorschlag der Kommission für das EES, das keinen Zugang für Strafverfolgungsbehörden vorsieht, aber festlegt, „dass diese Frage zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems geprüft werden soll“, inzwischen abgeschlossen? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Inwiefern hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine (abschließende) Meinung zu einer Ausweitung des EES auch auf längerfristige Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen gebildet, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7291 13. Welche „Auswirkungen der Datenspeicherung auf ihre Beziehungen zu Drittstaaten“ hat die Bundesregierung bei ihren „außenpolitische Erwägungen “ zur Frage berücksichtigt, ob auch bisher von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige im Zuge der Errichtung des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ künftig biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgeben sollen ? Der Bundesregierung erschließt sich nicht, aus welchen Dokumenten die Fragestellerinnen und Fragesteller zitieren. Ungeachtet dessen berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Meinungsbildung zu Verordnungsvorschlägen, wie dem Maßnahmenpaket „Smart Borders“, außenpolitische Auswirkungen auf Drittstaaten und ihre Staatsangehörigen, die von solchen Maßnahmen betroffen sind. Da visafreireisende Staatsangehörige bisher nicht zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet sind, wären bei der Entscheidung über die Einführung einer solchen Maßnahme auch mögliche außenpolitische Auswirkungen zu berücksichtigen. 14. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung hierzu inzwischen abgeschlossen, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung wird in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag stattfinden. Ein solcher liegt derzeit noch nicht vor. 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern es einer Änderung des Schengener Grenzkodexes oder des Handbuchs bedarf, wenn bei Außengrenzkontrollen zukünftig bei allen Reisenden ein Abgleich von biometrischen Daten mitgeführter Ausweisdokumente mit dem Inhaber derselben vorgenommen würde? Der Abgleich der biometrischen Daten des Reisepassinhabers mit den im mitgeführten Ausweisdokument gespeicherten Daten auf Einzelfallbasis fällt unter den bestehenden Regelungsgehalt des Artikels 7 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexes . Diese Überprüfung ist der Identitätsfeststellung zuzuordnen. Einer Änderung des Schengener Grenzkodex bedarf es aus Sicht der Bundesdesregierung nicht. Sofern dies in allen Fällen verpflichtend sein soll, bedürfte es der Normierung . 16. Inwiefern würde es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung um eine „systematische Kontrolle“ handeln? Nach dem Schengener Grenzkodex sind alle Personen beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen zu kontrollieren. Lediglich Umfang und Intensität der Grenzkontrollen sind differenziert normiert. Im Ergebnis sind Grenzkontrollen an sich systematisch. 17. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern eu-LISA weitere Datenbanken (insbesondere ein „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“) verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln könnte, inzwischen abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)? Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7291 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wann wurden die im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojekts an einer Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Main vorgenommen Tests beendet? Die Erprobung zu „Smart Borders“ im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojektes wurde Ende September 2015 abgeschlossen. a) Wo fanden diese Tests statt, und wer nahm an diesen Tests teil? Die Tests wurden im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens durchgeführt. Es haben ausschließlich Drittstaatsangehörige auf freiwilliger Basis daran teilgenommen . b) Wann soll eine vorläufige und wann eine endgültige Bewertung der Tests vorliegen, und wer ist an der Erstellung beteiligt? Die Ergebnisse der Erprobung hat eu-LISA in einem Abschlussbericht zusammen -gefasst („Smart Borders Pilot Project Report on the technical conclusions of the Pilot“). Dieser ist auf der Webseite der IT-Agentur veröffentlicht. Die Bundesregierung hat keine abschließenden Kenntnisse darüber, wer bei der Erstellung beteiligt war. 19. Welche vorläufigen und (sofern bereits im November 2015 vorliegend) endgültigen Ergebnisse zu den von eu-LISA vorgenommenen Pilotprojekt sowie zu von Bundesbehörden verantworteten begleitenden Untersuchungen kann die Bundesregierung mitteilen? b) Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden bemerkt, und wie könnten diese behoben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 18b verwiesen. a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen? Der Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 20. Welche weiteren nationalen Pilotstudien sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile beendet, und wann sollen Auswertungsergebnisse hierzu vorliegen? Über die in Deutschland durchgeführte „Smart Borders“ Pilotierung hinaus sind keine weiteren nationalen Pilotstudien bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. 21. Welche Tests wurden (soweit von Bundestagsdrucksache 18/4287 abweichend ) durchgeführt, und welche technischen Anlagen welcher Hersteller wurden hierfür genutzt bzw. installiert? In Bezug auf die durchgeführten Tests im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojektes sowie die hierzu eingesetzten technischen Anlagen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 11. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4287) verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7291 a) Welche Kosten entstanden für die Tests (bitte aufschlüsseln)? Die Gesamtkosten der Pilotierung in Deutschland belaufen sich auf ca. 1,49 Mio. Euro. In diesen Kosten sind enthalten: die Entwicklung einer EES-PC-Anwendung für die Grenzkontrolle (Software Tool; einschließlich Integration); der Integrationsaufwand für neue Hardware (Fingerabdruckscanner, kombinierte Iris und Gesichtsbildkamera); der Anpassungsaufwand für das bestehende automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS; der Implementationsaufwand für eine testspezifische technische Protokollierung ; die Kosten für Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen; die Kosten für die Integration eines EES-Simulators, nationale technische Integrationen und die Anbindung der Grenzkontrolle. b) Wie viele Reisende nahmen in Deutschland am Pilotprojekt teil? An dem Pilotprojekt haben in Deutschland etwa 11 000 Personen teilgenommen. c) Inwiefern wurden bei den Tests auch Körperscanner genutzt? Körperscanner kamen im Rahmen der Pilotierung nicht zum Einsatz. 22. Auf welche Weise war an dem EU-weiten Pilotprojekt auch die Grenzagentur FRONTEX einbezogen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX eine beratende Rolle im Rahmen des Pilotprojektes wahrgenommen. 23. Inwiefern wird die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission die Übernahme von Kosten für die Tests geltend machen, und welche Schritte hat sie hierfür unternommen? Die Bundespolizei und das Bundesverwaltungsamt haben gegenüber der Europäischen Kommission keine Kosten geltend gemacht. Im Rahmen der von eu-LISA verantworteten Pilotierung haben die genannten Behörden jedoch im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung mit der IT-Agentur Kosten in Höhe von ca. 500 000 Euro geltend gemacht, von denen 80 Prozent erstattet werden. 24. In welchen Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen Gremien ist das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem Titel „Intelligente Grenzen für alle“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits beraten worden? Das Dokument war Gegenstand in der Ratsarbeitsgruppe Grenzen am 13. Oktober 2015 sowie beim Rat der EU und der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung vom 20. November 2015. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7291 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wie hat sich die Bundesregierung in entsprechenden Diskussionen hierzu positioniert? Die Bundesregierung hat sich hierzu nicht positioniert. b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, eine Erweiterung des Systems könnte einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ entgegenwirken (bitte begründen )? Die Bundesregierung hat hierzu noch keine abschließende Haltung. c) Inwiefern und mit welchem Inhalt müsste für eine solche Erweiterung aus Sicht der Bundesregierung der Schengener Grenzkodex geändert werden? Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2015 im Rahmen ihres sog. Grenzpaketes einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodex vorgelegt , der Aspekte des von der französischen Regierung vorgelegten Papiers „Smart Borders for all“ aufgreift und verpflichtende systematische Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Außengrenzen vorsieht. Anhand dieses Vorschlags wird sich die Bundesregierung für die anstehenden Verhandlungen positionieren. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu dieser Frage ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 25. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch die im Sommer 2015 eingeführten und lediglich in dem unverbindlichen „Leitfaden für Grenzschutzbeamte“ festgelegten „systematischen Kontrollen“ der Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex berücksichtigt werden müssten? Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2015 einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Bezug auf Fahndungsabfragen bei Drittstaatsangehörigen und Unionsbürgern vorgelegt. Dieser Vorschlag wird Gegenstand der Beratungen auf Ebene des Rates der Europäischen Union sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 26. Welche vorhandenen technischen Lösungen könnten aus Sicht der Bundesregierung „in vollem Umfang genutzt werden“, um trotz erweiterter Kontrollen im Rahmen eines Systems „Intelligente Grenzen für alle“ einen „fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten“? Mit dem automatisierten Grenzkontrollverfahren EasyPASS, das den Reisenden zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung steht, könnten erweiterte Kontrollen unter Beibehaltung eines „fließenden Grenzverkehrs“ durchgeführt werden. 27. Inwiefern müssten aus Sicht der Bundesregierung automatische Kontrollspuren , deren Nutzung an deutschen Flughäfen freiwillig ist, nach dem französischen Vorschlag „Intelligente Grenzen für alle“ verpflichtend werden? Der Umfang der Grenzkontrolle ist durch Artikel 7 des Schengener Grenzkodex verbindlich vorgegeben. Die Bundespolizei sieht daher neben dem Einsatz von automatisierten Grenzkontrollsystemen auch weiterhin manuelle Kontrollspuren für die Personen vor, die EasyPASS nicht nutzen können oder wollen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7291 28. Welche Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung auf die in einem „Intelligente Grenzen für alle“ erhobenen Daten von Unionsangehörigen zugreifen dürfen? Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird sich der angekündigte neue Verordnungsvorschlag zu „Smart Borders“ nicht auf Unionsbürger beziehen. Im Übrigen wird die Bundesregierung zu der Frage, welche Behörden Zugriff auf die im EES gespeicherten Daten erhalten sollen, erst nach Vorlage eines konkreten Verordnungsvorschlags eine abgestimmte Position erarbeiten. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 29. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, wo die biometrischen Daten der reisenden Unionsangehörigen sowie die Angabe von Datum und Ort des Grenzübertritts gespeichert werden sollten? Die Frage setzt voraus, dass künftig auch bei Unionsbürgern biometrische Daten sowie Datum und Ort des Grenzübertritts gespeichert werden. Hierzu gibt es noch keine ressortabgestimmte Meinung der Bundesregierung. Im Übrigen wird sich der neue Verordnungsvorschlag zu „Smart Borders“ voraussichtlich nicht auf Unionsbürger beziehen (vgl. Antwort zu Frage 28). 30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Frankreich hierzu eine Speicherung im Schengener Informationssystem vorschlägt ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 31. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer Studie des „Joint Research Centre“ zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines SIS-II-AFIS-Systems zur Speicherung von Fingerabdrücken bekannt? b) Sofern diese Studie noch nicht vorliegt, für wann ist ihr Erscheinen angekündigt ? Die Fragen 31 und 31b werden gemeinsam beantwortet. Gemäß Artikel 22 Buchstabe c des SIS II-Ratsbeschlusses können zur Identifizierung von Personen auch Fingerabdrücke herangezogen werden, sobald dies technisch möglich ist. Zuvor muss die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament jedoch einen Bericht über die Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit der dafür notwendigen Technologie vorlegen. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission das „Joint Research Centre“ mit der Erstellung einer Studie zu den Möglichkeiten der Einführung einer Identifizierung mittels Fingerabdruck im Rahmen einer SIS II-Abfrage beauftragt. Die Studie kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer solchen Technologie im SIS II verfügbar und möglich ist. Einzelheiten können der auf der Internetseite des „Joint Research Centre“ veröffentlichten Studie entnommen werden. a) Wer nahm an der Studie des „Joint Research Centre“ teil? Das „Joint Research Centre“ befragte für die Erstellung der Studie alle Schengen- Mitgliedstaaten, die US-amerikanischen Behörden Department of Homeland Security (DHS), National Institute of Standards and Technology (NIST), Federal Bureau of Investigation (FBI) sowie Softwareanbieter für automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssysteme . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7291 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Verbesserung des Zulieferungsverhaltens aus den Mitgliedstaaten zum Europol-Focal Point Travellers umgesetzt werden, und in welcher strukturierten Form müssten diese vorliegen? Aus Sicht der Bundesregierung ist es für die Verbesserung des Zulieferungsverhaltens bedeutsam, dass sich der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union für einen verstärkten Informationsaustausch ausgesprochen hat und in den Mitgliedstaaten und durch Europol für die Nutzung der Informationssysteme von Europol geworben und sensibilisiert wird. Darüber hinaus ist das Zulieferungsverhalten der Mitgliedstaaten zum Focal Point Travellers von verschiedenen tatsächlichen, rechtlichen und organisatorischen Umständen im jeweiligen Mitgliedstaat abhängig. Die Struktur der Zulieferung sollte sich nach den in der Errichtungsanordnung der Analysedatei gemäß Artikel 16 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI aufgeführten Kategorien personenbezogener Daten richten. 33. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der im Focal Point Travellers angelieferten Daten von der Polizeiorganisation INTERPOL und der US-Behörde Einwanderungsbehörde CBP übermittelt werden (bitte möglichst als numerischen Wert und in Prozent angeben)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass im Focal Point Travellers 12.215 Personen gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a und d des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI gespeichert sind (Stand: 27. November 2015). INTERPOL hat dabei 3.263 Personen (26,71 Prozent) und die US-Behörde CBP 628 Personen (5,14 Prozent) übermittelt. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele der im Focal Point Travellers angelieferten Daten von INTERPOL und der US-Behörde CBP übermittelt worden sind. 34. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die vom Bundeskriminalamt , der Kommission und Europol entworfenen „Risikoindikatoren“ zum Aufspüren „ausländischer Kämpfer“ überarbeitet werden sollen, bzw. wann eine Evaluierung ihrer Nutzung beabsichtigt ist? Ein konkreter Termin zur Überarbeitung wurde nicht vereinbart. Vielmehr sollen die Risikoindikatoren regelmäßig überprüft werden. Eine derartige Revision wird auf aktuellen Bedrohungsanalysen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) aufbauen sowie auf der operativen Expertise der einschlägigen EU-Agenturen . 35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und unter welcher Ausschreibungskategorie die Attentäter von Paris im SIS II gelistet waren? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/5913 vom 4. September 2015 wird verwiesen. 36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten wie viele Daten nach Artikel 36 in das SIS II eingeben, und wie viele Abfragen von diesen vorgenommen werden (bitte möglichst als numerischen Wert und in Prozent angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Abfragehäufigkeit von Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss der Schengen-Mitgliedstaaten vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7291 Im Übrigen wird auf die Antwort zur Mündlichen Frage 5 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde am 16. Dezember 2015 (Plenarprotokoll 18/145) verwiesen. Hinsichtlich der Ausschreibungen von Personen gemäß Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss stellen sich die Werte zum Stichtag 1. Dezember 2015 wie folgt dar: Land Anzahl Ausschreibungen Prozentualer Anteil Österreich 1.877 2,70 Belgien 1.430 2,06 Island 2 0,00 Deutschland 3.216 4,63 Spanien 8.350 12,01 Frankreich 30.825 44,34 Griechenland 60 0,09 Italien 7.012 10,09 Dänemark 228 0,33 Luxemburg 21 0,03 Niederlande 1.041 1,50 Norwegen 103 0,15 Portugal 31 0,04 Schweden 824 1,19 Finnland 116 0,17 Tschechische Republik 531 0,76 Estland 5 0,01 Lettland 20 0,03 Litauen 413 0,59 Ungarn 194 0,28 Malta 22 0,03 Polen 1.541 2,22 Slowenien 5 0,01 Slowakei 80 0,12 Vereinigtes Königreich 10.149 14,60 Schweiz 53 0,08 Bulgarien 256 0,37 Rumänien 1.113 1,60 Liechtenstein 2 0,00 Gesamt 69.520 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7291 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Über welche Echtzeit-Funktionalitäten verfügt das SIS II, und auf welche Weise bzw. in welchem Umfang werden diese von Bundesbehörden genutzt? Soweit unter Echtzeit-Funktionalitäten die Aktualität des SIS II-Fahndungsbestandes zu verstehen ist, ist Folgendes anzumerken: Die Datenbestände des Zentralsystems des SIS II sowie der nationalen Kopien in den Schengen-Mitgliedstaaten werden fortlaufend aktualisiert. In Deutschland ist es dadurch allen zugriffsberechtigten Bundesbehörden möglich, auf den zuletzt verfügbaren Datenbestand zuzugreifen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7291 38. Auf welche Weise und in welchem Umfang nutzen Bundesbehörden die Kategorie bzw. den Marker „Terrorismus“ im SIS II? Eine Ausschreibungskategorie „Terrorismus“ sieht das SIS II nicht vor. Allerdings können unter anderem Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss (gezielte, verdeckte Kontrolle) hinsichtlich der Art der Straftat um den Hinweis „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ergänzt werden. Der Umfang der Nutzung dieser Ausschreibungsergänzung durch Bundesbehörden lässt sich nicht pauschal bewerten. Vielmehr entscheiden die Behörden im jeweiligen Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme einer solchen Zusatzinformation vorliegen . 39. Wie viele Personen würden Bundesbehörden nach gegenwärtigem Stand in eine neue SIS-Kategorie für „ausländische Kämpfer“ oder „gesuchte Djihadisten “ eintragen bzw. haben sie bereits dort eingetragen? Das Schengener Informationssystem sieht solche Ausschreibungskategorien nicht vor. Daher liegen der Bundesregierung auch keine empirischen Daten vor, wie viele Personen in solche Kategorien eingetragen würden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333