Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7309 18. Wahlperiode 20.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Konstantin von Notz, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7121 – Umsetzung des 12-Punkte-Integrationsplans der SPD-Bundesministerinnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Dezember 2015 haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, sowie die Staatsministerin Aydan Özoğuz in der Bundespressekonferenz unter dem Titel „Neustart in Deutschland − für ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik“ einen „12- Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ vorgestellt. Bezüglich des konkreten Inhalts der in Aussicht gestellten Maßnahmen, ihrer weiteren Umsetzung und ihrer Finanzierung stellen sich zahlreiche Fragen. Unter anderem überrascht es, dass ein Maßnahmenpaket mit einem geschätzten finanziellen Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich nur wenige Tage nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2016 vorgelegt wurde. 1. Welchen Status hat das Integrationskonzept, das sich auf der Website der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/ Artikel/Allgemein/2015-12-01-konzept-integration.html (abgerufen am 11. Dezember 2015, 9:40 Uhr) findet? Das am 1. Dezember 2015 vorgestellte Integrationskonzept ist kein Plan der Bundesregierung , sondern ein politisches Positionspapier der Bundesministerinnen Schwesig, Nahles und Hendricks, der Staatsministerin Özuğuz sowie der Ministerpräsidentin Dreyer. Es gibt eine gemeinsame Konzeption dieser beteiligten Politikerinnen wieder, mit der sie die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland erleichtern möchten. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung , das Papier und seine Entstehung zu kommentieren. Die Beantwortung der einzelnen 42 Fragen entfällt damit. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7309 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Vorschläge der Mitglieder der Bundesregierung? 3. War die Vorstellung des 12-Punkte-Plans nach Kenntnis der Bundesregierung von vornherein für den 1. Dezember 2015 geplant, und war der Bundesregierung dieser Termin als Zeitpunkt der Vorstellung bekannt? 4. Warum wurde der „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“, dessen Umsetzung zu geschätzten jährlichen Mehrausgaben in Höhe von 5 Mrd. Euro führen wird, erst nach Abschluss der Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2016 veröffentlicht? 5. Wie bewertet die Bundesregierung den Zeitpunkt der Veröffentlichung im Hinblick auf die haushaltspolitische Bedeutung? 6. Ist der Umstand, dass der „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ in diversen Bereichen – darunter beispielsweise der Mittelansätze zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus und zur Kita-Qualitätsoffensive – inhaltlich mit Anträgen übereinstimmt, die von der Opposition in die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2016 eingebracht, aber abgelehnt wurden, dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung die Entscheidung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den entsprechenden Bereichen inhaltlich für inadäquat bzw. unzureichend hält? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung sonst die Übereinstimmung mit den Anträgen der Opposition? 7. Wann und wie plant die Bundesregierung, den „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ in welchen Schritten umzusetzen? 8. Wurden hierzu schon konkrete Maßnahmen ergriffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 9. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Kooperationsverbots vorlegen, und wie bewertet die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, dieses Vorhaben? 10. Wie will die Bundesregierung konkret einen „starken Rechtsstaat“ garantieren , „der die Menschen- und Bürgerrechte gem. Art. 1 bis 20 GG“ schützt und welche Rolle spielen die Justizgrundrechte aus den Artikeln 101 bis 104 GG? 11. Welche konkreten gesetzgeberischen Vorschläge wird der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hierzu vorlegen? 12. Warum findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Stärkung einer freiheitlichen Demokratie keinen ebenso deutlichen Niederschlag im „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“? 13. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass beispielsweise die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention keine Erwähnung im „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ finden? 14. Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Formulierung gemeint , Integration nicht nur fördern, sondern auch „einfordern“ zu müssen? 15. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung eine „verpflichtende Integrationsbereitschaft “, und wie soll sie sanktioniert werden? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7309 16. Welche konkreten Folgen sollen mangelnde Integrationsbemühungen nach Kenntnis der Bundesregierung nach sich ziehen? 17. Welchen unmittelbaren Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung aus einer „Charta für Demokratie und Vielfalt“? 18. Wann soll diese Charta veröffentlicht werden, welche Partner aus Politik, Wirtschaft, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft konnte die Bundesregierung bisher für die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung gewinnen, und was beinhaltet sie? 19. Mit welchen Migrantenselbstorganisationen ist die Bundesregierung bisher im Gespräch, und soll es sich nur um muslimische Organisationen oder Organisationen mit mehrheitlich muslimischen Mitgliedern handeln, oder sind alle Migrantenselbstorganisationen mitberücksichtigt? 20. Wann wird die Bundesregierung das geplante bundesweite Patenschaftsprogramm „Wir in Deutschland“ mit Partnern aus dem Stiftungssektor und der Wirtschaft starten, welche Partner konnten hierfür bereits gewonnen werden, welche Aufgabe hat das Patenschaftsprogramm, und wie bewertet der Bundesminister für Wirtschaft und Energie dieses Vorhaben? 21. Warum will die Bundesregierung eine „Deutsche Stiftung Ehrenamt“ ins Leben rufen, und wie wäre deren Finanzierung sichergestellt? 22. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das Parlament über die Verwendung der Steuermittel entscheidet und nicht ein externes Gremium? 23. Welche Aufgaben sollte eine solche Stiftung übernehmen, und wie kann eine dauerhafte statt auf ständige Projektfinanzierung angewiesene Arbeit vor Ort sichergestellt werden? 24. Was wird die Bundesregierung tun, um 80 000 zusätzliche Kitaplätze und 20 000 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung zu stellen, und haben hierzu schon Gespräche mit Vertretern der Länder stattgefunden ? 25. Wie will die Bundesregierung für zusätzliche Lehrkräfte sorgen und sicherstellen , dass zusätzliche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingestellt werden? 26. In welcher Höhe wird die Bundesregierung zusätzliche Mittel für die in Aussicht gestellte „Ganztagsschul-Offensive“ bereitstellen, ist deren Finanzierung bereits gesichert, wann werden diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt, haben hierzu bereits Gespräche mit Vertretern der Länder stattgefunden , und wie bewertet die Bundesbildungsministerin dieses Vorhaben? 27. Wann und wie konkret will die Bundesregierung sicherstellen, dass Flüchtlinge Sprachkurse und Maßnahmen zum Arbeitsmarkteinstieg parallel – und nicht wie bisher hintereinander – absolvieren können, und wie bewertet der Bundesminister des Innern dieses Vorhaben? 28. Welche Auswirkungen haben diese Ankündigungen im „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Regelung, dass eine hohe Anzahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, etwa aus Afghanistan und Somalia, keinen Zugang zu Sprachkursen bekommen soll? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7309 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Ab wann und wie konkret will die Bundesregierung qualifizierten Zuwanderern einen „schnellen Berufseinstieg über schnelle und unbürokratische Anerkennung von Qualifikationen“ ermöglichen, wen zählt die Bundesregierung hierzu, und wie bewertet die Bundesbildungsministerin dieses Vorhaben ? Sind hierzu schon konkrete Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche? 30. Welche „angepassten Einstiegsprogramme in die berufliche Ausbildung“ will die Bundesregierung jungen Flüchtlingen bieten, in welcher konkreten Form und ab wann? 31. Ab wann und wie konkret soll Flüchtlingen ein „einfacherer Zugang über Arbeitsgelegenheiten“ zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden? 32. Wann und wie konkret will die Bundesregierung den Arbeitsmarktzugang durch „sichere Aufenthaltstitel für Flüchtlinge in Ausbildung erleichtern“, und wie bewertet der Bundesinnenminister dieses Vorhaben? 33. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration plant die Bundesregierung für Menschen mit dem Status „geduldet“? 34. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration plant die Bundesregierung außerdem bei lang andauernden Asylverfahren? 35. Welche „Initiativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ will die Bundesregierung in welcher Form konkret verstärken? 36. Welche „eigenen Kompetenzen“ will die Bundesregierung bei der Förderung des Wohnungsbaus konkret stärker nutzen? Gibt es hierzu schon konkrete Maßnahmen? Wenn ja, welche? 37. Welche „neuen Kompetenzen bei der Förderung des Wohnungsbaus“ möchte die Bundesregierung schaffen, die „die Vorschriften der Länder ergänzen “, und haben hierzu schon Gespräche mit den Ländern stattgefunden? 38. Wie wird die Bundesregierung eine zweckgebundene Mittelverwendung der Aufstockung der Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau sicherstellen ? 39. Wie konkret und wann möchte die Bundesregierung „zusätzliche Anreize für den Neubau bezahlbaren Wohnraums in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt “ setzen? 40. Von welchen konkreten Vorschriften im Baurecht gehen nach Ansicht der Bundesregierung „vermeidbare Kostensteigerungen“ aus, wann hat die Bundesregierung diese Vorschriften als Kostentreiber identifiziert, und was plant die Bundesregierung konkret, um das Baurecht „schlanker“ zu machen? 41. Wann und wie wird die Bundesregierung das Programm „Soziale Stadt“ zu einem Leitprogramm der sozialen Integration in den Quartieren ausbauen, und welche Kosten werden dadurch entstehen? 42. Welche Summe wird die Bundesregierung in den Bundeshaushalt 2017 und der folgenden Jahre insgesamt zur Finanzierung dieser Punkte einstellen? Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333