Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7313 18. Wahlperiode 20.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7145 – Sprengungen von Geldautomaten und mögliche Gegenmaßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl gesprengter Geldautomaten bewegt sich auf hohem Niveau. Im vergangenen Jahr wurden vom Bundeskriminalamt 116 solcher Delikte registriert, in diesem Jahr bis November 63 (DIE WELT, 17. November 2015). Die tatsächliche Zahl soll viel höher liegen; Sicherheitsfirmen sprechen von 180 Fällen (DIE WELT, 16. August 2015). Auch wenn die Sprengungen von Geldautomaten meist nachts und an abseits gelegenen Standorten geschehen, sind sie nicht ohne Risiko für Passanten oder Kunden, die etwa zufällig vorbeikommen. Aus Polizeikreisen wird der schlechte Schutz der Geldautomaten kritisiert. So könne der Einbau von Farbbomben zur Unbrauchbarmachung des Bargeldes im Fall einer Sprengung die Zahl solcher Delikte senken, aus Kostengründen werde aber häufig darauf verzichtet. Gleiches gelte auch für die Anschaffung sprengsicherer Automaten. 1. Inwiefern beschäftigen sich die Sicherheitsbehörden des Bundes mit dem Phänomen gesprengter Geldautomaten von Banken und Sparkassen? Das Bundeskriminalamt (BKA) beschäftigt sich seit dem Jahr 2005 im Rahmen einer Sonderauswertung mit besonders schweren Fällen des Diebstahls durch Sprengung von Geldausgabeautomaten. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Straftaten analysiert, die Polizeibehörden der Länder und des Bundes bei ihrer Ermittlungsarbeit unterstützt und Ermittlungsverfahren koordiniert. 2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Automatensprengungen auf Länder und Regionen, und inwieweit lassen sich hier Schwerpunktregionen oder ein Muster – etwa eine besondere Häufung in strukturschwachen Gebieten – ausmachen? Aktuell sind deutliche Schwerpunkte in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu erkennen. Darüber hinaus sind auch die Bundesländer Berlin , Brandenburg und Hessen überdurchschnittlich betroffen. Dies entspricht weitgehend auch den langjährigen Beobachtungen. Auffällig ist, dass die großen Flächenländer Baden-Württemberg und Bayern nur sehr selten betroffen sind Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7313 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (siehe auch in Anlage 1 beigefügte Übersicht „Länderbelastung“). Bei der Auswahl der Tatobjekte bevorzugen die Täter Geldausgabeautomaten, die sich in ländlichen Regionen oder am Stadtrand befinden, aber dennoch eine gute Verkehrsanbindung haben. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tatverdächtigen? a) Handelt es sich eher um Einzeltäter, um organisierte Kriminalität oder um Banden? Entsprechende Straftaten werden in der Regel durch mehrere Täter arbeitsteilig begangen. In wenigen Ausnahmefällen sind Einzeltäter aktiv. Im Rahmen der Ermittlungen konnten sowohl reisende als auch regional agierende Straftäter identifiziert werden. Aus Sicht des BKA handelt es sich um eine schwere Form der Bandenkriminalität. b) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Aufklärungsquote machen ? Da besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldausgabeautomaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert statistisch erfasst werden, können keine Aussagen zur Aufklärungsquote getroffen werden. 4. Wie viele vollzogene bzw. versuchte Sprengungen hat es in den Jahren seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gegeben? Zur Beantwortung wird auf die in Anlage 2 beigefügte Übersicht „Fallzahlen ab dem Jahr 2010 (Sprengung und Diebstahl)“ mit folgender Anmerkung verwiesen: In der Übersicht werden nur diejenigen Fälle erfasst, zu denen dem BKA ein polizeilicher Sachverhalt vorliegt, aus dem zumindest die Daten hervorgehen, die für eine statistische Erfassung erforderlich sind. Eine Verpflichtung der Länder zur Meldung von Sprengungen von Geldausgabeautomaten an das BKA besteht nicht. In der vorliegenden Übersicht (Stand: 15. Dezember 2015) werden 108 Fälle für das Jahr 2015 aufgeführt. Aufgrund von Presseberichten geht das BKA jedoch davon aus, dass sich tatsächlich (Stand: 23. Dezember 2015) im Jahr 2015 ca. 130 Fälle ereignet haben. 5. In welcher Höhe ist dabei jeweils Bargeld entwendet worden, und welcher weitere Sachschaden ist dabei jeweils entstanden? Seit dem Jahr 2010 gelangten die Täter in 179 Fällen an Bargeld (vollendeter Diebstahl von Bargeld nach Sprengung). Dies entspricht einer Quote von ca. 37 Prozent an der Gesamtzahl der Fälle von Versuch und Vollendung der Sprengung von Geldausgabeautomaten. Bei diesen Straftaten wurden zwischen 500 Euro und ca. 380 000 Euro erbeutet. Durch die Straftaten entstand im Einzelfall ein Sachschaden zwischen mehreren hundert Euro und ca. 1 Mio. Euro. In vielen Fällen liegt der Sachschaden deutlich über dem Wert des erbeuteten Bargelds . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7313 6. Welche unterschiedlichen Methoden zur Sprengung werden dabei verwendet ? Auch wenn in Einzelfällen gewerblicher/militärischer Sprengstoff oder Pyrotechnik Verwendung fanden, wurden die meisten Geldausgabeautomaten durch Einleitung eines Gases bzw. Gasgemisches und dessen anschließende Zündung gesprengt . Ausgehend von diesem Grundprinzip unterscheiden sich die unterschiedlichen Methoden insbesondere in Bezug auf die Art des Gases bzw. des Gasgemisches , die eingeleitete Menge des Gases, den Ort der Einleitung des Gases, die Zündquelle und die Zündleitung. 7. Welche Risiken für Leib und Leben für Unbeteiligte können aus solchen Delikten resultieren, und wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko für Kunden oder Passanten, Verletzungen aus solchen Delikten davonzutragen? Inwiefern ist hier zwischen Geldautomaten in (separaten) Eingangsbereichen von Geldinstituten und frei zugänglichen Geldautomaten zu unterscheiden? Durch Sprengungen von Geldausgabeautomaten entstehen im Einzelfall erhebliche Gefahren für unbeteiligte Dritte und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei . Auch wenn in den meisten Fällen Tatzeiten und Tatörtlichkeiten ausgewählt werden, in denen keine Kundenfrequenz mehr zu erwarten ist, verbleibt ein Risiko für Leib und Leben von Passanten/Kunden und möglichen Bewohnern der betroffenen Objekte. Unabhängig vom Aufstellungsort des Geldausgabeautomaten kann es in allen Fällen zu einer Trümmer- und Splitterverteilung kommen, die von den Tätern nicht abgeschätzt werden kann und damit eine erhebliche Gefährdung von Passanten/Kunden darstellt. 8. Wie viele Personen sind in der Vergangenheit bei derartigen Delikten verletzt worden (bitte möglichst nach Tatbeteiligten und Unbeteiligten differenzieren )? In Deutschland wurde bislang lediglich ein Straftäter bei der Tatausführung schwer verletzt (2006 in Sinzig/Rheinland-Pfalz). Zu körperlichen Verletzungen von Unbeteiligten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Präventionsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus polizeilicher Sicht zu empfehlen, und wie hoch ist dafür jeweils ungefähr der Kostenaufwand? Im Rahmen der Zusammenarbeit von Versicherungswirtschaft und Polizei wurden im Jahr 2012 „Richtlinien zur Sicherung von Geldausgabeautomaten“ (VdS 5052) erarbeitet. Diese treffen Empfehlungen zum Aufstellort, zum Wertbehältnis und zum Einbau des Geldausgabeautomaten sowie zur Installation von Einbruchmelde- und Videotechnik. Darüber hinaus empfehlen diese Richtlinien den Einsatz von Einfärbetechnik, die bei gewaltsamer bzw. unsachgemäßer Öffnung der ausgestatteten Geldkassetten auslöst und die Banknoten einfärbt. Die im Jahr 2012 veröffentlichten Richtlinien sind Grundlage für Empfehlungen, die die Polizei den betroffenen Banken und Sparkassen gibt. Je nach Konzipierung liegen die Kosten für die Ausrüstung mit Einfärbetechnik zwischen 1 000 und 10 000 Euro. Aus Sicht des BKA ist ein Kostenaufwand zwischen 2 000 und 4 000 Euro ausreichend, um einen geeigneten Schutz zu erreichen. Darüber hinaus ist aus Sicht des BKA der Einbau eines Gasverdrängungs- bzw. Gasneutralisationssystems ein weiteres geeignetes Mittel zur Verhinderung von Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7313 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Geldautomatensprengungen. Entsprechende Systeme detektieren das eingeleitete Gas/Gasgemisch und leiten ein Gas zur Verdrängung ein. Die Kosten für ein solches System liegen bei etwa 2 000 bis 3 000 Euro. 10. In welchem Umfang sind Geldautomaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Farbbomben ausgestattet, um bei unbefugter oder unsachgemäßer Öffnung das Bargeld unbrauchbar zu machen? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele Geldausgabeautomaten in Deutschland mit Einfärbetechnik ausgestattet sind. a) Für wie geeignet hält die Bundesregierung dieses Präventionsmittel, sowohl unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten als auch unter Gesichtspunkten der Verbraucherfreundlichkeit? Der Einsatz von Einfärbetechnik ist aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, um die Zahl von physischen Angriffen auf Geldausgabeautomaten zur Erlangung von Bargeld deutlich zu reduzieren. Für den Verbraucher hat der Einsatz von Einfärbetechnik keine unmittelbaren Folgen. b) Welche Kosten sind mit dessen Einbau verbunden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. c) Welche Positionen vertreten Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung sowie die Versicherungswirtschaft gegenüber diesem Präventionsmittel? Der Bundesregierung ist die Position der Banken, Sparkassen und Versicherungswirtschaft gegenüber diesem Präventionsmittel nicht bekannt. 11. In welchem Umfang sind Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu übergegangen, den Zugang zu Geldautomaten während der Nachtstunden zu schließen, um Sprengungen zuvorzukommen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Banken und Sparkassen in Einzelfällen und vorübergehend dazu übergangen sind, Filialen während der Nachtzeit zu schließen (z. B. in Berlin und Nordrhein-Westfalen). Zu den Gründen für solche Schließungen liegen keine Informationen vor. 12. Inwiefern würde durch umfassende Maßnahmen zur Prävention von Geldautomatensprengungen nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko von Banküberfällen, auch während der Öffnungszeiten, steigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Frage der Präventionsmaßnahmen ? Die Anzahl von Banküberfällen in Deutschland ist in der Vergangenheit aufgrund wirksamer Präventionsmaßnahmen deutlich zurückgegangen. Ob und inwieweit sich durch Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherung von Geldausgabeautomaten Auswirkungen auf die Anzahl von Banküberfällen ergeben könnten, lässt sich gerade vor diesem Hintergrund nicht seriös abschätzen. Insofern ergeben sich hieraus keine Schlussfolgerungen für die Frage der Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherung von Geldausgabeautomaten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7313 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung solcher Farbbomben im Ausland und über deren Auswirkung auf das Phänomen der Geldautomatensprengungen? Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Überblick über die rechtliche und tatsächliche Situation in Bezug auf den Einsatz von Einfärbetechnik im Ausland. Im benachbarten Ausland (z. B. Frankreich, Belgien) existieren zum Teil gesetzliche Regelungen, die direkt oder mittelbar dazu führen, dass Geldausgabeautomaten mit Einfärbetechnik ausgestattet werden. In den Niederlanden haben sich mehrere Großbanken zu verstärkten Präventionsmaßnahmen entschieden (u. a. zur Ausrüstung mit Einfärbetechnik), nachdem es dort zu einer Vielzahl von Sprengungen von Geldausgabeautomaten kam. Es liegt jedoch kein statistisches Material vor, das eine Aussage zur Auswirkung entsprechender Präventionsmaßnahmen zulässt. 14. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Schließung von Bank- bzw. Sparkassenfilialen und der Sprengung von Geldautomaten ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Sprengungen von Geldausgabeautomaten unmittelbar zur endgültigen Schließung von Bank- oder Sparkassenfilialen geführt haben. 15. In welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Delikte (Sprengungen) auch gegen andere Automaten, in denen Bargeld enthalten ist (Fahrkartenautomaten usw.), welche Risiken für Unbeteiligte sind damit konkret verbunden, welche Erkenntnisse zu Täterkreisen hat die Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren Erkenntnissen ? Nach Erkenntnissen des BKA werden seit Jahren auch Fahrkartenautomaten, Zigarettenautomaten und andere Automaten auf ein ähnliche Arte und Weise gesprengt . Die Risiken für Unbeteiligte sind ähnlich wie bei den Geldautomatensprengungen . Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wurden im Zusammenhang mit entsprechenden Straftaten überwiegend regional agierende Täter ermittelt. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizei gibt es regelmäßig Feststellungen im Zusammenhang mit Angriffen auf Fahrkartenautomaten/Fahrausweisautomaten insbesondere von Eisenbahnunternehmen. Jährlich werden dabei durchschnittlich etwa 100 bis 120 derartige Angriffe registriert, bei denen in den meisten Fällen durch Einleiten von Gas bzw. durch den Einsatz von Pyrotechnik versucht wird, durch die eintretende Sprengwirkung Zugriff auf das im Automat befindliche Geld zu erhalten. Daneben wurde auch die Verwendung von sogenannten Rohrbomben und von Schwarzpulver festgestellt. Durch die Sprengwirkungen werden die angegriffenen Fahrkartenautomaten/Fahrausweisautomaten in der Regel zerstört. Die Täter nehmen dabei billigend in Kauf, dass hierbei erhebliche Gefahren für Leib oder Leben unbeteiligter Personen eintreten können. Bei Feststellung derartiger Straftaten werden durch die Bundespolizei im Rahmen des ersten Angriffs der Tatort abgesperrt und alle unaufschiebbaren Maßnahmen getroffen. Im Anschluss erfolgt die Abgabe der Sache an die zuständige Landespolizei , da sich die Verfolgung von Straftaten nach § 308 des Strafgesetzbuchs (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) außerhalb der repressiven Zuständigkeit der Bundespolizei befindet. Deshalb liegen ihr auch keine belastbaren Erkenntnisse zu Tätern vor. Bundeskriminalamt, Referat SO 17 Besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von GAA Fallzahlen ab 2010 (Sprengung und Diebstahl) Stand: 15.12.2015 0 20 40 60 80 100 120 2010 2011 2012 2013 2014 2015 36 10 17 37 44 37 46 28 28 52 72 71 52 26 30 68 69 54 30 12 15 21 47 54 82 38 45 89 116 108 Sprengung Versuch Sprengung Vollendung Diebstahl Versuch Diebstahl Vollendung Fälle gesamt Bundeskriminalamt, Referat SO 17 Besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von GAA Länderbelastung Stand: 15.12.2015 0 20 40 60 80 100 120 140 160 BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH 10 22 5 3 0 6 0 1 19 23 4 1 5 2 14 1 5 6 0 0 1 9 0 4 17 55 3 0 1 1 3 3 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333