Deutscher Bundestag Drucksache 18/732 18. Wahlperiode 06.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/543 – Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bildung, Wissenschaft und Forschung „sind die Grundlage, um Teilhabe, Integration und Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen und unseren Wohlstand auch für künftige Generationen zu erhalten“, heißt es in der Präambel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Dieser Erkenntnis folgen unter der Kapitelüberschrift ,,In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung“ die geplanten Vorhaben der Koalition der CDU, CSU und SPD. Nach Veröffentlichung hat die Koalitionsvereinbarung in der Wissenschaftsgemeinschaft und auch bei Bildungsfachleuten eine kritische Rezeption erfahren. Die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, bemängelte in ihrer Pressemitteilung vom 27. November 2013, weder sei ein Ganztagsschulprogramm verabredet noch ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit geplant. Selbst die zwischenzeitliche Verständigung auf eine BAföG-Reform (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz) sei in letzter Minute gestrichen worden. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V., Prof. Dr. Peter Strohschneider, betonte in seiner Neujahrsrede vom 13. Januar 2014, es sei wichtig, mehr Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Finanzrahmen und Rechtsform seien aber ungeklärt. Und der Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Prof. Dr. Michael Stawicki, erklärte in seiner Pressemitteilung vom 29. November 2013 zur Koalitionsvereinbarung: „Selten habe ich einen Text gelesen, der bei einem so wichtigen Thema wie [der] Grundfinanzierung von Wissenschaft derart vage Aussagen macht.“ Inwiefern sich die Bundesregierung die verabredeten Vorhaben der CDU, CSU Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 3. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. und SPD zu eigen machen wird oder bereits zu eigen gemacht hat, ist ebenso Gegenstand dieser Kleinen Anfrage wie die Nachfrage nach Unklarheiten und Zeitabläufen zu Verabredungen oder auch nach Leerstellen im Koalitionsvertrag . Drucksache 18/732 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bildung, Wissenschaft und Forschung sind ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit dieser Bundesregierung. Diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung konsequent umsetzen. Dabei geht es um noch mehr Bildungsgerechtigkeit zur Verwirklichung individueller Zukunftschancen und für mehr Teilhabe und Integration. Zudem wird die Bundesregierung dafür sorgen , dass das Wissenschaftssystem mit starken Hochschulen und starken außeruniversitären Forschungseinrichtungen exzellent, vielfältig und kooperativ bleibt. Denn gute Forschung ist Quelle von Innovationen, die Grundlage für Wohlstand, Produktivität und Arbeitsplätze sind. Dynamische Innovationskraft ist Voraussetzung, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Die Prioritätensetzung zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im 10-Prozent-Ziel zum Ausdruck kommt, erfordert hohe Investitionen. Die Bundesregierung strebt an, die Forschungsinvestitionen bei 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) konstant zu halten. Die Bundesregierung arbeitet im Licht der laufenden Verhandlungen an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich verschiedene Vorhaben – der Natur der Sache entsprechend – noch in einer Konzeptionsphase. 1. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro erfolgen, damit sie die „großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen“ bewältigen können (bitte nach den genannten Bereichen , Instrumenten und Projekten sowie Summen pro Jahr aufschlüsseln)? 2. Wie will die Bundesregierung die Länder entlasten, und wie will sie Verbindlichkeit schaffen, dass die Gelder tatsächlich in Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen ankommen? 3. Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung mit den Ländern über die Verteilung der Mittel, die zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen vorgesehen sind, zu beraten, und wie lautet der Zeitplan dieser Verhandlungen? 4. Wie soll das Ergebnis der Verhandlungen mit den Ländern über die Mittel, die zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen vorgesehen sind, gesetzgeberisch umgesetzt werden (Staatsvertrag, Grundgesetzänderung, anderer), und nach welchem Schlüssel bzw. welchen Schlüsseln sollen nach Auffassung der Bundesregierung diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden? 5. In welche Instrumente und Projekte sollen in jeweils welchem Umfang aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten 3 Mrd. Euro für die Forschung fließen (bitte nach Instrumenten und Projekten aufschlüsseln), wie verteilen sie sich auf die einzelnen Jahre, und nach welchem Schlüssel sollen nach Auffassung der Bundesregierung die für die Forschung vorgesehenen 3 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden? 6. Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Ländern über die Verteilung der Forschungsmittel zu beraten, und wie lautet der Zeitplan dieser Verhandlungen? Die Fragen 1 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung ist Gegenstand von regierungsinternen Gesprächen. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/732 7. Wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitplan für die Verhandlungen zur Fortsetzung der dritten Phase des Hochschulpaktes 2020 aus? Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 22. November 2013 eine Staatssekretärsarbeitsgruppe beauftragt, erste Vorschläge für die Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts (2016 bis 2020) zu entwickeln . Die Staatssekretärsarbeitsgruppe hat ihre Arbeit am 29. Januar 2014 aufgenommen und wird der GWK in ihrer Sitzung am 7. März 2014 berichten. 8. Welchen konkreten Änderungsbedarf und welche Weiterentwicklungskonzepte hat die Bundesregierung in Bezug auf den Hochschulpakt (bitte sowohl nach der ersten als auch nach der zweiten Säule des Hochschulpaktes aufschlüsseln), und wie steht sie zu einer Verstetigung des Hochschulpaktes , sowohl bezogen auf die erste als auch auf die zweite Säule des Hochschulpaktes ? Zur ersten Säule des Hochschulpaktes: Die Bundesregierung strebt an, den Hochschulpakt fortzusetzen. Dabei sollen die Hochschulen für gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, stärker honoriert werden. Außerdem soll im Hochschulpakt das Ziel verankert werden, mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule zu eröffnen. Eine dauerhafte Verstetigung des Hochschulpaktes ist aus verfassungsrechtlichen Gründen derzeit nicht möglich, sie setzt eine Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) im Wissenschaftsbereich voraus. Zur zweiten Säule des Hochschulpaktes: Die GWK hat bereits am 22. November 2013 beschlossen, den Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 30. Oktober 2013 über die Erfahrungen mit der Gewährung von Programmpauschalen in den Beratungen gemäß Artikel 2 § 3 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 GG über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) vom 24. Juni 2009 zu überprüfen, mit dem Ziel, der GWK in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu berichten . Gemäß Artikel 2 § 3 der Verwaltungsvereinbarung werden Bund und Länder das Instrument der Programmpauschale in Hinsicht auf seine Wirkung auf das Hochschul- und Forschungssystem sowie die Angemessenheit der Höhe der Pauschale überprüfen und über die weitere Ausgestaltung mit dem Ziel der Verstetigung der Förderung und der Beteiligung der Länder an der Finanzierung entscheiden. 9. Wie sieht die Finanzplanung für die laufende zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 aus (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), mit welchen jährlichen Summen rechnet die Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung der strukturellen Weiterentwicklungskonzepte – für die dritte Phase ab dem Jahr 2016 (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), und in welchem Umfang sollen sich die Länder an der Finanzierung der einzelnen beiden Säulen des Paktes beteiligen? Zur ersten Säule des Hochschulpaktes: Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben am 13. Juni 2013 eine Weiterentwicklung des Hochschulpaktes für die zweite Programmphase beschlossen. Die Bundesregierung stellt für die Jahre 2011 bis 2015 insgesamt rund 7 Mrd. Euro für den Ausbau der Studienangebote bereit. Hinzu kommen weitere 2,7 Mrd. Euro zur Ausfinanzierung der zweiten Programmphase in den Jahren 2016 bis 2018. Dieser Mittelbedarf ist in der Finanzplanung berücksichtigt. Bund und Länder haben Ge- spräche über die Ausgestaltung einer dritten Programmphase aufgenommen. Drucksache 18/732 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur zweiten Säule des Hochschulpaktes: Die Programmpauschale beträgt 20 vom Hundert der von der DFG verausgabten direkten Projektmittel. Die Mittel für die Förderung werden bis zum 31. Dezember 2015 im Rahmen einer Sonderzuwendung vom Bund getragen. Für das Jahr 2015 sind derzeit mehr als 370 Mio. Euro vorgesehen. 10. Wie sieht aus Sicht der Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Koalitionsvertragforderung, „mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule zu eröffnen“ im Hochschulpakt aus, und ab wann soll sie beginnen? Eine Umsetzung dieses Zieles kann nur in Verständigung mit den Ländern gelingen . Hierzu finden derzeit Gespräche mit den Ländern über die Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts ab dem Jahr 2016 statt. Das Ergebnis dieser Gespräche bleibt abzuwarten. Darüber hinaus trägt der von Bund und Ländern getragene Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ zur weiteren Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte bei. Hier werden die Entwicklung, Erprobung und Begleitung einer nachhaltigen Implementierung von nachfrageorientierten und bedarfsgerechten hochschulischen Weiterbildungsangeboten gefördert. Im Zusammenhang damit stehen z. B. auch unterstützende Maßnahmen (Beratung), der Zugang zu den Hochschulen oder Anrechnungsfragen im Blickfeld. 11. Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative erfolgen? Welche Förderlinien sollen nach welchem Auswahlverfahren, mit welchen Mittelansätzen und mit welcher Laufzeit fortgesetzt werden (bitte nach den Förderlinien „Graduiertenschulen“, „Exzellenzcluster“ sowie „Zukunftskonzepte“ aufschlüsseln)? Die Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative läuft noch bis zum Jahr 2017. Ziel der Bundesregierung ist es, die neue Dynamik, die die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht hat, zu erhalten . Dafür sollen die Förderlinien, die sich besonders bewährt haben, in wissenschaftsgeleiteten Verfahren weiterentwickelt und in neue Förderformate überführt werden. Eine Entscheidung zur konkreten Ausgestaltung wird im Lichte der der Gespräche mit den Ländern zu gegebener Zeit zu treffen sein. 12. Mit welchen prozentualen Aufwüchsen soll nach Auffassung der Bundesregierung der Pakt für Forschung und Innovation ab dem Jahr 2015 fortgeführt werden, und macht sich die Bundesregierung die Forderung aus dem Koalitionsvertrag zu eigen, dass der Aufwuchs allein vom Bund zu zahlen ist? 13. Inwiefern sollten sich nach Auffassung der Bundesregierung steigende Bundesanteile bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschungsorganisationen in mehr Einfluss bei der Steuerung der außeruniversitären Forschungsorganisationen niederschlagen? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Pakt für Forschung und Innovation ist für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen , läuft also bis Ende 2015. Die Bundesregierung plant entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die Jahre 2016 und 2017 einen Budgetauf- wuchs für die am bisherigen Pakt für Forschung und Innovation teilnehmenden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/732 Wissenschaftsorganisationen allein zu finanzieren. Damit ist weder eine generelle Änderung der Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel noch eine Änderung der Bund-Länder-Governance der Wissenschaftseinrichtungen beabsichtigt. Die Bundesregierung wird die konkrete Höhe des Budgets der am bisherigen Pakt für Forschung und Innovation teilnehmenden Wissenschaftsorganisationen mit den Ländern zu gegebener Zeit in der GWK beraten. 14. Was versteht die Bundesregierung unter der Verabredung des Koalitionsvertrages , „in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen“, und ist damit nach Auffassung der Bundesregierung ein temporärer Einstieg in die Grundfinanzierung der Hochschulen beabsichtigt, geht es um einen dauerhaften Einstieg, und übernimmt die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich der Steigerung der Grundfinanzierung die vom Wissenschaftsrat im Jahr 2013 in dem Papier „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems “ vorgeschlagene Zielsetzung? 15. Welchen grundgesetzlichen Regelungsinhalt sieht die Bundesregierung als notwendige Bedingung für eine Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Bund an, die die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, selbst als „kleine Revolution“ bezeichnet (vgl. dpa-Meldung vom 3. Februar 2014, „Bundesforschungsministerin wirbt für ,konstruktiven Föderalismus‘ “), und wie sehen gegebenenfalls der konkrete Vorschlag der Bundesregierung für eine Verfassungsänderung und der Zeitplan für die Einbringung dieser Änderung aus? 16. Welche derzeit noch nicht bestehenden Instrumente als Alternativen zur Verfassungsänderung gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 14 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Gegenwärtig prüft die Bundesregierung, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen ausgestaltet werden kann. 17. In welchem Umfang (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln) soll die Förderung des Bundes für die angewandte Forschung an Fachhochschulen ausgebaut werden? Derzeit befindet sich der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 im regierungsinternen Aufstellungsverfahren, so dass keine Aussagen zu Titelentwicklungen getroffen werden können. 18. Welchen Änderungsbedarf beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht die Bundesregierung, in welchen Regelungen unterscheidet er sich von dem derzeit im Bundesrat zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hamburg, und wie ist der Zeitplan für die entsprechende Novellierung? Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag steht eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Kontext mit anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses und wird diese wirksam flankieren. Darüber hinausgehende inhaltliche und ter- minliche Festlegungen wurden bislang nicht getroffen. Drucksache 18/732 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Durch welche nationalen Neuregelungen sollen die Mobilitätsbedingungen der Forscherinnen und Forscher im europäischen Forschungsraum verbessert werden? Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Blauen Karte EU verfügen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits über grundsätzlich gute Rahmenbedingungen für die innereuropäische Mobilität zu Forschungs- und Erwerbszwecken. Im Kontext des Europäischen Forschungsraums strebt die Bundesregierung eine weitere Verbesserung der Mobilitätsbedingungen von Forscherinnen und Forschern an. Deshalb finanziert die Bundesregierung z. B. weiterhin die Nationale Kontaktstelle Mobilität und beteiligt sich an der Förderung des europaweiten Informationsportals „EURAXESS – Researchers in Motion“. Hierdurch wird die Beratung international mobiler Forschender gestärkt. Zudem fördert die Bundesregierung den Aufbau der interaktiven Plattform www.FindYourPension.eu, auf der sich Forschende über Möglichkeiten und Konditionen der Altersvorsorge in Europa informieren können. Ziel ist es, möglichen Versorgungslücken aufgrund von grenzüberschreitendem Arbeitgeberwechsel vorzubeugen. 20. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Einstieg in eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Bund nach Schätzungen ca. 200 Mio. Euro kostet, denen jedoch langfristig erhebliche Mehreinnahmen durch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüberstehen können? Die Bundesregierung sieht in der Projektförderung das geeignete Steuerungselement für weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung. Eine steuerliche Förderung steht derzeit nicht an. 21. Mit welchen Änderungen bzw. Neuregelungen und welchem Zeitplan verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Open Access bei publizierten Ergebnissen öffentlicher Forschungsförderung durch eine Ergänzung der Förderbedingungen verbindlich zu machen, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrechtsgesetz einzuführen und eine „Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft“ zu definieren und umzusetzen ? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) prüft derzeit, wie Open Access in der Wissenschaft im Rahmen einer umfassenden Open AccessStrategie ermöglicht werden kann. Auch hinsichtlich der Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht werden derzeit erste Überlegungen innerhalb der Bundesregierung angestellt. Die Strategie für den digitalen Wandel zielt u. a. darauf, den Zugang und die Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten zu verbessern. 22. Welchen internationalen Vergleichsmaßstab zieht die Bundesregierung bei dem Ziel heran, mit „privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) zu den globalen Spitzenreitern“ zu gehören, und an welche Position im globalen Wettbewerb ordnet das Erreichen des 3-Prozent-Ziels, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, Deutschland in diesem internationalen Vergleichsrahmen ein? Die Bundesregierung misst und veröffentlicht die Forschungsausgaben der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die FuE-Intensität (Indikator für das 3-Prozent-Ziel) (FuE = Forschung und Entwicklung) gemäß international vereinbarter Standards, wie sie im so genannten Frascati-Handbuch der OECD de- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/732 finiert sind. Im Vergleich der OECD Staaten liegt Deutschland 2012 (FuE-Intensität : 2,98 Prozent) in der Spitzengruppe der Länder mit einem Forschungsausgabenanteil von über 2,5 Prozent am BIP. 23. Welche Forschungsagenden sollen in Zukunft durch Bürgerbeteiligung formuliert werden, und wie wird eine entsprechende Bürgerbeteiligung ausgestaltet werden? Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar dazu bekannt, die Bürgerinnen und Bürger konsequent in die Diskussion um Zukunftsprojekte und die Ausgestaltung von Forschungsagenden einzubinden. Sie baut damit auf eine bewährte Praxis auf und baut diese weiter aus. Die Bundesregierung versteht den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern als einen zentralen Bestandteil ihrer Forschungspolitik. In der Wissenschaftskommunikation gibt es eine deutliche Entwicklung hin zu mehr Partizipation. Diese Entwicklung greift die Bundesregierung auf und arbeitet deshalb daran, neue Formen der Bürgerbeteiligung und der Wissenschaftskommunikation zu entwickeln und in einem Gesamtkonzept zusammenzuführen. Konkret wird es für die Bürgerinnen und Bürger im „Wissenschaftsjahr 2014 – Die digitale Gesellschaft“ des BMBF zahlreiche Möglichkeiten geben, sich aktiv einzubringen. Die Möglichkeit zur Beteiligung ist aber nicht auf das Themengebiet des Wissenschaftsjahres begrenzt. Die Bundesregierung arbeitet daran, Beteiligungsmöglichkeiten auch zu weiteren Forschungsthemen auszubauen. 24. Welchen Weiterentwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung beim BAföG, und für wann plant die Bundesregierung eine BAföG-Novelle? 25. Wie sehen die Pläne für die „deutlich spürbare“ BAföG-Reform aus (bitte aufschlüsseln und Kostenannahmen nennen: Erhöhung der Fördersätze, Erhöhung der Freibeträge, strukturelle Änderungen, Entbürokratisierung )? Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 29. Januar 2014 mit ihrem Beschluss zum 20. Bericht nach § 35 BAföG erklärt, dass die Weiterentwicklung des BAföG notwendig ist und sie die dafür notwendigen Gespräche unmittelbar aufnehmen wird. Der genaue Termin des Inkrafttretens eines 25. BAföGÄnderungsgesetzes hängt vom Verlauf der Gespräche mit den Ländern und den Beratungen in den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats ab. 26. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Länder und Schulträger bei der Verwirklichung der schulischen Inklusion zu unterstützen, welches Bundesministerium ist federführend, wie wird die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesressorts gewährleistet, und welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf schulische Inklusion vorgesehen? Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterstützt die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind jeweils die zuständigen Bundesressorts verantwortlich . Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übernimmt als staatliche Anlaufstelle (Focal Point) für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland die Verantwortung für die Umsetzung der ressortübergreifenden Drucksache 18/732 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Maßnahmen insbesondere zur Bewusstseinsbildung und koordiniert als staatliche Anlaufstelle den regelmäßigen Erfahrungsaustausch innerhalb der Bundesregierung . In der Rolle als Focal Point hat das BMAS gemeinsam mit dem BMBF und der Kultusministerkonferenz (KMK) am 17. und 18. Juni 2013 die Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung „Inklusion gestalten – gemeinsam. kompetent. professionell“ durchgeführt. Die Konferenz hat sich vertieft dem Thema Professionalisierung des pädagogischen Personals für inklusive Bildung gestellt, und zwar über alle Bildungsbereiche hinweg, d. h. für die Bildung in der frühen Kindheit, die Schule, die berufliche Bildung und die Hochschule. Am 19. und 20. März 2014 richtet die Deutsche UNESCO Kommission mit Unterstützung des BMAS und in Kooperation mit verschiedenen Partnern (u. a. Aktion Mensch, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und verschiedenen Stiftungen) die Konferenz „Inklusion – Die Zukunft der Bildung“ aus. Diese Konferenz richtet sich an politisch Verantwortliche und Bildungsakteure sowie an Verbände mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme der inklusiven Bildung in Deutschland zu erstellen, Erfahrungen auszutauschen und das Thema Inklusion in der Bildung zu stärken. Die Umsetzung der UN-BRK im Hinblick auf die schulische Inklusion, für die allein die Länder Verantwortung tragen, unterstützt die Bundesregierung vorrangig durch die Förderung von Forschung, z. B. innerhalb des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung. In dessen Kontext werden unter anderem im Schwerpunkt „Chancengerechtigkeit und Teilhabe“, der vom BMBF mit insgesamt rund 11 Mio. Euro bis 2015 gefördert wird, auch Forschungsvorhaben durchgeführt, die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung inklusiven schulischen Unterrichts generieren. 27. In welcher Höhe wird die Bundesregierung für die Fortführung der Schulsozialarbeit zukünftig Mittel zur Verfügung stellen, da nun die in den Jahren 2011 bis 2013 erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und eine damit einhergehende Förderung der Schulsozialarbeit Ende 2013 ausgelaufen ist, und wie gedenkt die Bundesregierung den derzeit betroffenen Gemeinden und Schulsozialarbeiterinnen , deren Stellen vom Wegfall der Mittel betroffen sind, zu helfen? Der Bund hat nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung weder eine Aufgaben- noch eine Finanzverantwortung für Schulsozialarbeit und auch keine Befugnisse für eine entsprechende Kontrolle. Die Schulsozialarbeit ist und war auch nicht Teil des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. den weiteren Rechtsgrundlagen für Bildung und Teilhabe. Der Vermittlungsausschuss hat sich im Zuge der Gesetzesberatungen zur Stärkung der Finanzkraft der kommunalen Ebene darauf geeinigt, den Ländern – befristet für die Jahre 2011 bis 2013 – jeweils 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Finanztechnisch wurde dies über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Damit war – ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung – die politische Erwartung verbunden, dass diese Mittel von Ländern und Kommunen für die Finanzierung von Schulsozialarbeit und/oder des außerschulischen Hortmittagessens von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel erfolgte in der alleinigen Zuständigkeit und Verantwortung der Länder und Kommunen. Der Bund hat hierüber keine Informationen. Ab dem Jahr 2014 unterstützt der Bund die Kommunen finanziell an anderer Stelle, indem er diesen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstattet. Hierdurch werden die Kommunen allein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/732 im Zeitraum von 2012 bis 2016 insgesamt um fast 20 Mrd. Euro entlastet. Damit stehen den Kommunen ab 2014 deutlich mehr Mittel zur Verfügung als durch die bisherige jährliche Entlastung in Höhe von 400 Mio. Euro. 28. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung mit welchem Zeitplan angesichts der um ein Vielfaches höheren Nachfrage nach Ganztagsschulplätzen gegenüber dem Angebot, um dieser Nachfrage gerecht zu werden? Für die Einrichtung von Ganztagsschulplätzen sind aufgrund ihrer ausschließlichen Kompetenz für das Schulwesen allein die Länder zuständig. Daher sind die Länder auch finanziell dafür verantwortlich, Ganztagsschulplätze zu schaffen . 29. Wie kann durch die Bundesregierung gewährleistet werden, dass das sich aus den Bildungsstandards und deren regelmäßiger Überprüfung in Vergleichsarbeiten ergebende Steuerungswissen zukünftig verstärkt zur Schulentwicklung und Weiterentwicklung des Unterrichts genutzt wird, und was wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, oder beabsichtigt sie konkret dazu beizutragen? Vergleichsarbeiten werden von den Ländern in der 3. und 8. Klasse regelmäßig flächendeckendend und jahrgangsbasiert durchgeführt (VERA 3 und VERA 8). Sie dienen der Evaluation der einzelnen Schule und Klasse und zur Standortbestimmung in Bezug auf das Erreichen von Bildungsstandards. Die KMK hat sich im März 2012 auf gemeinsame Zielsetzungen und einheitliche Rahmenbedingungen sowie Regeln des Umgangs mit den Daten von VERA 3 und VERA 8 verständigt. Die Durchführung und die Nutzung der Ergebnisse dieser Vergleichsarbeiten für die Schul- und Unterrichtsentwicklung liegen in der alleinigen Verantwortung der Länder, der Bund hat hier keine Zuständigkeiten. 30. Wann wird das von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in der Bundestagsdebatte zu PISA 2012 (16. Januar 2014) angekündigte Bundesprogramm zur Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler vorgestellt, welche Leistungen wird es konkret umfassen, und wie und in welchem Umfang soll es finanziert werden? Wie Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in der Bundestagsdebatte gesagt hat, hat der Bund den Ländern das Angebot unterbreitet, ein gemeinsames Programm zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler aufzulegen. Bund und Länder werden in diesem Jahr über eine solche gemeinsame Initiative beraten. 31. Was wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern konkret unternehmen, um die Leistungen der Mädchen in den MINT-Fächern (MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), die sich laut PISA 2012 verschlechtert haben, signifikant zu verbessern? Anders als hier behauptet, zeigen die Ergebnisse der Untersuchung PISA 2012, dass sich in Deutschland die Leistungen von Mädchen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften keineswegs verschlechtert haben. Sowohl in Mathematik als auch im Bereich Naturwissenschaften haben Mädchen im Jahr 2012 bessere Ergebnisse erzielt als in allen vorherigen PISA-Untersuchungen. Im Bereich Naturwissenschaften liegen die Leistungen der Mädchen im Jahr 2012 mit denen der Jungen gleichauf weit im oberen Drittel der OECD-Mitglie- Drucksache 18/732 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der. In Mathematik haben sich die Mädchen gegenüber dem Jahr 2009 leicht verbessert und den Abstand zu den Jungen verringert. Auch hier liegen sie insgesamt deutlich über dem OECD Durchschnitt. Unabhängig davon fördert die Bundesregierung weiterhin zahlreiche Maßnahmen , um Mädchen für die MINT-Fächer zu interessieren. 32. Wie soll die außerschulische politische Bildung in der laufenden Legislaturperiode konkret gestärkt werden? Das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung umfasst unter anderem sowohl eigene Maßnahmen der außerschulischen politischen Bildung als auch die Unterstützung von Trägern außerschulischer politischer Bildung durch Bereitstellung von Fördermitteln. Die Bundeszentrale beabsichtigt, wie schon in der Vergangenheit, im Rahmen der eigenen Arbeit über Schwerpunktsetzungen in Bezug auf Zielgruppen, Themen und Formate in den nächsten Jahren die politische Bildung weiter zu stärken. Da bislang nur erste Überlegungen vorliegen , können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Das Programm „Politische Bildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes mit seiner dauerhaften Förderung von Infrastruktur sowie Kursen und Arbeitstagungen von rund 40 freien Trägern der politischen Bildung leistet zudem einem wichtigen Beitrag zur Stärkung der politischen Bildung in Deutschland. 33. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Abgeordneten Volker Kauder, dass „die Abschaffung des ,unsinnigen Kooperationsverbots in der Bildung‘ “ eine der wichtigsten Aufgaben in dieser Legislaturperiode sei (laut SPIEGEL ONLINE vom 1. September 2013), und will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung abschaffen, oder plant sie, es zumindest für einzelne Bereiche zu lockern? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen. 34. Durch welche verbindlichen Instrumente soll aus Sicht der Bundesregierung eine „Ausbildungsgarantie in Deutschland“ geschaffen werden, die laut Koalitionsvertrag erklärtes Ziel der Ausbildungsallianz ist, und bis zu welchem Zeitpunkt ist die Vereinbarung der Ausbildungsallianz aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, geplant bzw. realistisch? 35. In welchen konkreten Bereichen hält die Bundesregierung die Ziele des Ausbildungspaktes für weiterentwicklungsfähig, und für wie wichtig hält es die Bundesregierung dabei, dass sich einerseits die Gewerkschaften an der Allianz für Aus- und Weiterbildung beteiligen und sich andererseits die Arbeitgeberseite durch die verbindliche Zusage einbringt, die Anzahl der an der Ausbildung beteiligten Betriebe zu erhöhen? Die Fragen 34 und 35 werden im Zusammenhang beantwortet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird im Augenblick geprüft, wie der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ in eine „Allianz für Ausund Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann. Dabei sind die bisherigen Paktpartner und neu auch der DGB von Beginn an in den Prozess der Überlegungen einbezogen. Alle relevanten Akteure befinden sich zurzeit in einem erst beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Daher sind konkre- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/732 tere Angaben zu Themen, Zielen und einer Ausbildungsgarantie im jetzigen Stadium nicht möglich. 36. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für eine Überprüfung der Maßnahmen des Übergangssystems und zur Förderung beruflicher Ausbildung , in welchen Gremien und in welchen Prozessschritten soll die Beteiligung der Länder an dieser Prüfung erfolgen, und welchen grundsätzlichen Reformbedarf am heute bestehenden Übergangssystem wird die Bundesregierung in diesen Prozess einbringen? Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Maßnahmen des Übergangssystems überprüft. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/10930) zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/10729) verwiesen . Darüber hinaus erfolgte zwischenzeitlich im Rahmen der Kohärenzprüfung für geplante Programme des Bundes in der kommenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Vermeidung von Doppelförderungen. Die Länder haben ihrerseits mit Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2013 die Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem „Lebenschancen eröffnen – Qualifikationspotenziale ausschöpfen – Übergänge gestalten“ beschlossen . Im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ ist darüber hinaus vorgesehen, Instrumente der Förderung von Bund und Ländern noch stärker zu systematisieren und an den individuellen Bedürfnissen auszurichten. 37. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, und wenn ja, durch welche Informationen und Erfahrungen wird dieser Bedarf begründet, auf welche Regelungen des BBiG bezieht er sich, und bis zu welchem Zeitpunkt sollten eine derartige Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgen? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode das Berufsbildungsgesetz (BBiG) evaluieren und dabei auch die Umsetzung der Angebote aus der letzten Novelle im Jahre 2005 vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der Fakten und der Rahmenbedingungen kritisch prüfen. Der Koalitionsvertrag benennt als Gegenstand der Evaluierung insbesondere die Stärkung der Ausbildungsqualität sowie die Erhöhung der Durchlässigkeit. Soweit sich aus der Evaluation Anpassungsbedarf in Bezug auf das BBiG ergibt, wird die Bundesregierung dies in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Hauptakteuren der Berufsbildung in Angriff nehmen . Die Evaluation selbst soll in der ersten Hälfte der Legislaturperiode abgeschlossen sein, damit sich ggf. ergebende gesetzliche Anpassungen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. 38. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer flächendeckenden Berufsberatung an Schulen bei, inwiefern können solche flächendeckenden Angebote passgenaue und tragfähige Übergänge aus der Schule ins Berufsleben erleichtern, und inwiefern sind vor dem Hintergrund des Kooperationsverbots solche flächendeckenden Angebote – unabhängig von der Schulform und von der finanziellen Ausstattung vor Ort – spätestens ab Klasse 7 vom Bund förderbar? Die Frage zielt offensichtlich auf die Förderung durch das Berufsorientierungsprogramm des BMBF. Am 15. Oktober 2004 haben die KMK und die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit Drucksache 18/732 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Schule und Berufsberatung abgeschlossen. In der Dresdener Erklärung von 2008 hat die Bundesregierung darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern festgestellt , dass der Ausbildungserfolg der Schülerinnen und Schüler weiter verbessert werden muss. Bund und Länder haben daher gemeinsam die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ gestartet . Einen wesentlichen Beitrag hierzu liefert das „Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“ des BMBF. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien diesen Ansatz unterstrichen . Die begleitende Evaluation des Berufsorientierungsprogramms belegt, dass Potentialanalyse und handlungsorientierte Werkstatttage die schulische Motivation verbessern und die Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer beruflichen Zukunft anregen. Berufsorientierung im Sinne des Berufsorientierungsprogramms für sich alleine ist nur ein Einstieg in den weiteren Prozess des Übergangs von der Schule in die Ausbildung. Es ist daher vorgesehen, diesen Ansatz noch enger als bisher in eine systemische Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf entsprechend der Initiative „Bildungsketten“ einzubinden. Dabei sollen die unterschiedlichen Gegebenheiten und Ansätze in den Ländern über Bund-Länder-Vereinbarungen zur Einführung von Gesamtkonzepten berücksichtig werden. Die nach dem Grundgesetz getrennten, aber komplementären Zuständigkeiten von Bund und Ländern werden beachtet. Unter anderem bietet der Bund Potenzialanalyse und Werkstatttage über eine Projektförderung von überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsträgern für kooperierende Schulen an. Wesentliche Grundlage für diese Entwicklung ist auch der Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2013 mit seiner Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem „Lebenschancen eröffnen – Qualifikationspotenziale ausschöpfen – Übergänge gestalten“. 39. Was wird die Bundesregierung tun, um künftig gerade Jugendlichen aus dem Ausland bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen Einstieg in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, und welche Rolle können nach Auffassung der Bundesregierung dabei Unternehmen spielen, die von Menschen geführt werden, die keine Erfahrung mit einem dualen Ausbildungssystem haben? Für in Deutschland lebende ausländische Jugendliche bzw. Jugendliche mit Migrationshintergrund gelten alle Instrumente des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und SGB II zur Unterstützung der Eingliederung in Ausbildung. Diese beinhalten neben Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung auch Förderleistungen wie Berufsorientierungsmaßnahmen, Berufseinstiegsbegleitung , Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie die außerbetrieblichen Ausbildungsangebote . Sie richten sich gleichwohl nicht ausschließlich an Personen mit Migrationshintergrund, sondern an alle Ratsuchenden oder Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Einen Schwerpunkt legt die Bundesregierung auf das Sonderprogramm zur Berufseinstiegsbegleitung „Bildungsketten“ (Potenzialanalysen, Übergangshilfe Schule-Beruf, Coaching). Dieses sieht bis Ende des Jahres 2014 rund 1 000 hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter an bundesweit rund 1 000 Hauptund Förderschulen vor. An weiteren rund 1 000 Schulen sind Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern nach § 421s SGB III a. F. bzw. § 49 SGB III tätig. Über 60 000 Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf wurden bzw. werden hiermit erfasst; Jugendliche mit Migrationshintergrund profitieren überdurchschnittlich häufig von diesen Angeboten. Aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützen bundesweit rund 430 Jugendmigrations- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/732 dienste (JMD) im Kontext der Initiative JUGEND STÄRKEN junge Migrantinnen und Migranten im Alter von 12 bis 27 Jahren bei ihrer sozialen und beruflichen Integration. Die Einrichtungen sind zuständig für die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen (§ 45 Satz 1 AufenthG) und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund am Übergang von der Schule in den Beruf mit einem auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Förderplan. Die Eltern werden in diesen Prozess mit einbezogen. Gemeinsam mit den jungen Menschen werden Ziele definiert und zur Zielerreichung passgenaue Angebote gesucht. Ergänzt wird die Begleitung durch ein breites Spektrum an spezifischen Gruppenmaßnahmen, z. B. sportliche, kulturelle und handwerkliche Angebote sowie Sprachergänzungsmaßnahmen und Bewerbungstrainings. Mit dem Modellprojekt „JUGEND STÄRKEN: 1.000 Chancen“ fördert das BMFSFJ die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Trägern der Jugendsozialarbeit . Auf ehrenamtlicher Basis bieten Unternehmerinnen und Unternehmer vor Ort benachteiligten jungen Menschen am Übergang Schule-Beruf deutschlandweit Einblicke in die Arbeitswelt durch praxisnahe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote (Bewerbungstrainings, „Unternehmer zu buchen“, „Coach4Life“, Praktika, etc.). Die jungen Menschen werden angeregt, sich mit beruflichen Perspektiven (besonderer Fokus: duale Ausbildung) auseinanderzusetzen , und können Kontakte zu Unternehmen knüpfen. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, die von einem Jugendmigrationsdienst (JMD) begleitet werden, sind eine Kernzielgruppe des Projekts. Darüber hinaus finanziert das BMBF im Strukturprogramm Jobstarter gezielte Informations- und Netzwerkangebote für Migranten (KAUSA – Koordinationsstelle Ausbildung und Migration). Seit 2013 arbeiten sechs KAUSA-Servicestellen in den Industriezentren Augsburg, Nürnberg, Berlin, Stuttgart, Dortmund und Köln. Ziel ist es, lokale Angebote zu bündeln und den Jugendlichen Unterstützung bei ihrer Ausbildungsplatzsuche „aus einer Hand“ zu bieten. Durch KAUSA werden zudem „Jugendforen“ ausgerichtet, die Orientierung bei der Berufswahl und erste Zugänge zu Unternehmensvertretern bieten. Eine Informationsbroschüre in aktuell neun Sprachen informiert Eltern über Chancen und Möglichkeiten einer dualen Ausbildung in Deutschland. Im Netzwerk der KAUSA-Servicestellen ist die Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmern mit Migrationshintergrund ein Schwerpunkt. In ausländischen Unternehmensverbänden wird gezielt für die Einstellung, Ausbildung und Übernahme von Jugendlichen geworben. Dieser Ansatz wird ergänzt durch das Projekt „Interkulturelle Netzwerke – Bildungsbeauftragte für junge Menschen!“, in dem Bildungsbeauftragte aus Migrantenorganisationen ausgewählt und geschult werden, um über Informationsveranstaltungen und Beratungen im Übergang von der Schule in die Ausbildung sowie bei der Nachqualifizierung vermittelnd zu wirken. Ferner gibt es das Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“, das Jugendliche, die sich aus dem Ausland heraus für eine Berufsausbildung interessieren, unterstützt. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. Begleitend unterstützen die im Rahmen des Förderprogramms „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingesetzten Vermittlerinnen und Vermittler kleine und mittlere Unternehmen bei der Herstellung einer Willkommenskultur sowie bei der Integration von Auszubildenden aus dem EU-Ausland. Auch das ebenfalls vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Finden und Binden von Fachkräften und Auszubildenden, auch aus dem Ausland, mittels Handlungsempfehlungen, Praxisbeispielen und Workshops. Drucksache 18/732 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das im Rahmen der gemeinsamen Fachkräfte-Offensive vom BMWi, BMAS und der BA etablierte Willkommensportal „Make it in Germany“ für internationale Fachkräfte bündelt Informationen zum Thema und Arbeiten in Deutschland . Dabei werden auch Jugendliche aus dem Ausland über das deutsche Ausbildungssystem sowie die Möglichkeiten, in Deutschland eine Ausbildung zu machen, informiert. Das Portal verzeichnet bereits über 3,5 Millionen Besucher weltweit. 40. Wie hoch ist in Deutschland der Anteil an Ausbildungsabbrechern unter den Jugendlichen, die seit dem Jahr 2008 im europäischen Ausland durch spezielle Programme angeworben wurden, wie will die Bundesregierung diese Quote verringern, und durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung nicht nur die Willkommenskultur für junge Menschen, sondern v. a. auch die Bleibekultur erhöhen? Das Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU)“ unterstützt seit Januar 2013 junge EU-Bürger/-innen bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer qualifizierten Beschäftigung in einem Engpassberuf in Deutschland. Gefördert werden z. B. Sprachkurse, Reisekosten, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie sozial- und berufspädagogische Begleitung, um die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration zu unterstützen. Mittlerweile sind von über 5 000 Antragsteller/-innen Förderanträge eingereicht worden, davon sind ca. 3 000 von ausbildungsinteressierten Jugendlichen. Das Sonderprogramm unterstützt die Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung durch einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Arbeitsmarkts und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union. Eine hohe Ausbildungsabbruchquote konnte im Rahmen des Sonderprogramms bisher nicht festgestellt werden. Die Statistik weist im Antragverfahren lediglich 159 registrierte Abbrüche (Ende Januar 2014) während der betrieblichen Berufsausbildung (bei 2 901 Auszubildenden) aus. Diese Abbrüche beziehen sich auf die im Herbst 2013 in Ausbildung eingemündeten Personen und werden im Vergleich zu inländischen Auszubildenden nicht als hoch bewertet. Eine Untersuchung der Abbruchgründe erfolgt in der Ende 2013 gestarteten programmbegleitenden Evaluierung. Es wird angenommen, dass wesentliche Gründe die marginalen Deutschsprachkenntnisse vieler Teilnehmenden und die besondere persönliche Situation in einem fremden Land, fern des gewohnten sozialen Umfelds , sind. Daher liegen die Schwerpunkte der Förderung durch MobiPro-EU bei der Sprachausbildung und der sozial- und berufspädagogischen Begleitung. 41. Welches Bundesministerium ist nach Auffassung der Bundesregierung federführend für eine Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung, und welche Instrumente sollen, innerhalb oder ergänzend zur Weiterbildungsallianz, in der 18. Wahlperiode eingesetzt werden (bitte nach Ressortzuständigkeit aufteilen)? Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag den Ausbau der Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorgehoben. Die Bundesregierung hat mit den Sozialpartnern und den Ländern die Gespräche zur Ausgestaltung einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ aufgenommen. Alle relevanten Akteure befinden sich in einem erst beginnenden Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung “. Daher sind konkretere Angaben zu Themen, Zielen etc. im jetzigen Sta- dium noch nicht möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/732 42. Welche offiziellen Gesprächstermine und organisatorischen Schritte haben bisher im Rahmen der nationalen Plattform zur Energieforschung mit welchen Akteuren im Rahmen jeweils welcher Säule („Energiesysteme der Zukunft“, „Forschungsforum Energiewende“, Koordinierungskreis der Forschungseinrichtungen) stattgefunden, und welche Ergebnisse und weiteren Planungsschritte wurden dabei jeweils festgehalten (bitte in Listenform beantworten und Ergebnisse als Stichpunkte ausführen )? Die konstituierende Sitzung des Forschungsforums Energiewende fand am 8. Mai 2013 und die erste Sitzung des Leitungskollegiums des Forschungsforums Energiewende am 18. Juni 2013 statt. Beide Gremien haben sich auf eine wissenschaftsbasierte Politikberatung sowie die Entwicklung einer Strategischen Forschungsagenda als Ziele der Arbeit verständigt. Die nächsten Sitzungen sind für den 7. April 2014 (Leitungskollegium) sowie den 19. Mai 2014 (Forschungsforum Energiewende) geplant. Im Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ tritt das Kuratorium vierteljährlich und der Steuerkreis etwa sechswöchentlich zusammen. Jährlich findet eine Vollversammlung der etwa 100 beteiligten Personen statt. In Arbeitsgruppen werden unter fachlicher Leitung eines Steuerkreises u. a. folgende Themen bearbeitet: „Europäische Integration der Energiewende“, „Energiespeicher “, „Förderung Erneuerbarer Energien (juristisch)“, „Systemische Wirkung von Maßnahmen“, „Interpretation von Energieszenarien“. Der Koordinierungskreis Forschung hatte seine Auftaktsitzung am 14. Februar 2013. Er wird in Eigenverantwortung der Wissenschaft organisiert. Die Mitglieder haben sich auf eine Stärkung der institutionenübergreifenden inhaltlichen Zusammenarbeit verständigt. 43. Ab welcher Höhe (bitte beziffern) der absehbar eintretenden Mehrkosten (Expertengruppenbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung , „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“ [ITER – International Thermonuclear Experimental Reactor] vom 28. Oktober 2013) – zusätzlich zu den derzeit eingeplanten 6,6 Mrd. Euro (europäischer Anteil an der Finanzierung von ITER) – hält die Bundesregierung eine Fortführung des Projektes ITER für nicht mehr gerechtfertigt? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Kommission nachdrücklich dafür ein, dass der vorgegebene Kostenrahmen für den europäischen Beitrag zu ITER eingehalten wird. In entsprechenden Gremien werden kostensenkende Maßnahmen identifiziert und diskutiert mit dem Ziel, einen weiteren Anstieg der Baukosten von ITER zu vermeiden. 44. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Expertenbericht zur „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“, und mit welchem Zeitplan wird die Bundesregierung gegebenenfalls mit welchem Ziel tätig werden? Deutschland ist nicht direkt an ITER beteiligt, sondern lediglich als Mitglied der Europäischen Union. Es ist in dem gemeinsamen europäischen Unternehmen „Fusion for Energy“ vertreten und nutzt hier alle Möglichkeiten, um auf eine Verringerung der technischen und finanziellen Risiken hinzuwirken. Hierfür stellt der aktuelle Expertenbericht eine wichtige Grundlage dar. Die Bundesregierung hat diesen Bericht ebenfalls der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Der Bericht unterstützt die Europäische Kommission, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im ITER-Council die notwendigen Verbesserungen in den Bereichen Management, Projekt- und Kostenplanung anzustoßen. Hierzu wird Drucksache 18/732 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die ITER-Organisation einen Bericht vorlegen. Ein realistischer, langfristiger Zeitplan wird entwickelt und soll im Juni 2015 vorliegen. 45. Wie wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Fortführung der Fusionsforschung im 7. Energieforschungsprogramm finanziell ausgestalten (bitte möglichst detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren)? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Förderung der Fusionsforschung auf dem „festgelegten, begrenzten Niveau“ fortzuführen. Diese Unterstützung der Fusionsforschung wurde ab 2013 abgesenkt und erfolgt im Rahmen der Programmorientierten Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft. Im Bereich der Projektförderung stellt BMBF eine entsprechende Förderlinie ein, die letzten Projekte werden bis 2017 beendet sein. Die Bundesregierung wird das laufende Energieforschungsprogramm weiterentwickeln. Dabei werden auch die Vorschläge des Forschungsforums Energiewende sowie die Strategische Forschungsagenda berücksichtigt. 46. Welche konkreten finanziellen Umwidmungen wird die Bundesregierung von der Förderung der Fusionsforschung in die Erforschung der erneuerbaren Energien vornehmen (sowohl betreffend die nationale Haushaltspolitik als auch das durch die Bundesrepublik Deutschland mitfinanzierte Kernfusionsprojekt ITER), folgend aus der Ankündigung von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka vom 27. Januar 2014, die Energieforschung komplett auf die Energiewende auszurichten? Die Finanzierung von ITER erfolgt über den EU-Haushalt gemäß der geltenden Kostenplanung. Zur nationalen Förderung wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen . Die in der institutionellen und Projektförderung frei werdenden Mittel werden auch für den Bereich der Erneuerbaren Energien eingesetzt. In der Förderung des Bundes von Forschung und Entwicklung im Energiebereich haben die Themenfelder Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Priorität. In der Projektförderung der Fusionsforschung werden keine neuen Projekte bewilligt. 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