Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7334 18. Wahlperiode 22.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7021 – Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Förderung und Betreuung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswehr ist um eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst bemüht. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Eine bedeutende Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu. Einige Hundert Kinderbetreuungsplätze kann die Bundeswehr durch den Aufkauf von so genannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Angehörigen zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um „Kita-Plätze, die gegen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben werden, mit der Auflage, dass Kinder von Bundeswehrangehörigen – meist in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14). Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Frühförderung und Betreuung. Nach wie vor besteht hierbei ein Mangel an Plätzen und neben den rein quantitativen Aspekten sind zusehends qualitative Aspekt in den Einrichtungen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Bundeswehr bemüht sich, diesen Mangel für ihre Angehörigen auszuräumen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2080) wird ersichtlich, dass Belegrechte vor allem dort erworben werden, wo der Ausbau der Kinderbetreuung dem tatsächlichen Betreuungsbedarf hinterherhinkt. Damit wird ein privilegierter Zugang zu Betreuungsangeboten für Angehörige der Bundeswehr gegenüber anderen Familien ermöglicht. Dabei gibt die Bundesregierung einen Mangel an Betreuungsplätzen offen zu und hält die Privilegierung von Bundeswehrangehörigen gegenüber anderen Familien für gerechtfertigt : „Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7334 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Standorten der Bundeswehr, den die Kommunen nicht decken können, sind vielfältig . Ziel ist, künftig eine flächendeckende Kinderbetreuung an allen Standorten der Bundeswehr zu gewährleisten. Der Erwerb von Belegrechten kann geeignet sein, den standortbezogenen Bedarf an Kinderbetreuung zu decken.“ (Bundestagsdrucksache 18/2080). Für die Gewährleistung dieses Privilegs bezahlt die Bundeswehr bis zu 5 000 Euro pro Jahr und Kitaplatz (ebenda). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es ist das erklärte Ziel des Bundesministeriums der Verteidigung, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsgebers Bundeswehr deutlich zu stärken. Hierbei liegt die wesentliche Herausforderung im Spannungsfeld zwischen der Sicherstellung der militärischen Auftragserfüllung und dem legitimen Wunsch der Bundeswehr-angehörigen nach lebensphasenorientierter Teilhabe am Familienleben . Nur wenn die Bundeswehr entsprechende Rahmen- und Arbeitsbedingungen nachweisen kann, wird sie als familienfreundlicher Arbeitgeber wahrgenommen und auf dem Arbeitsmarkt für potentielle Bewerber attraktiver. Zudem wird die personelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr heute und für die Zukunft gesichert. Im Rahmen der „Agenda Attraktivität“ wurden Maßnahmen entwickelt, um die Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien weiter zu unterstützen. Die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz mit seinen bundeswehrspezifischen Anforderungen sollen attraktiver gestaltet und die Berufszufriedenheit damit spürbar verbessert werden. Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr. Hierbei ist festzustellen, dass bereits ein größeres Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den neuen Bundesländern existiert, so dass dort vergleichsweise geringerer Handlungsbedarf als in den alten Bundesländern besteht. Die Möglichkeiten der Gewährleistung einer flächendeckenden bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten sind vielfältig, falls die Kommunen vor Ort den Bedarf nicht decken können. Beispielsweise kann der Erwerb von Belegrechten in Betracht kommen. Bundeswehrangehörige, deren Kinder über die Nutzung dieser Belegrechte eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung erfahren, haben dadurch keine finanziellen Vorteile. Sie zahlen den in der jeweiligen Kommune ortsüblichen „Elternbeitrag“ unmittelbar, da nach dem Willen des Gesetzgebers die Zahlung von „Elternbeiträgen “ ausschließlich den Personensorgeberechtigten obliegt. Entsprechende Beiträge finanziell zu kompensieren liegt nicht im Ermessen der Bundeswehr. Hierfür wäre auch eine rechtliche Grundlage erforderlich, um eine entsprechende Zahlung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu begründen. 1. An welchen Standorten wurden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bzw. Einrichtungen der Bundeswehr Vereinbarungen mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen, die zum Ziel haben , Kindern von Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung , vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Die durch die Bundeswehr erworbenen Belegrechte sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7334 Wurden mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge geschlossen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)? Weitere Kooperationen bzw. Verträge sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt . 2. An welchen Standorten planen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen , Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte , Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Das Bedarfsdeckungsverfahren wurde an den in der Anlage 2 aufgeführten Standorten eingeleitet. Ob der Bedarf durch den Erwerb von Belegrechten gedeckt wird, ist noch nicht entschieden. Ist dabei beabsichtigt, mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge abzuschließen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was sollen diese Vereinbarungen beinhalten (bitte detailliert ausführen)? Weitere Kooperationen bzw. Verträge sind derzeit nicht geplant. 3. An welchen Standorten führen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche/Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung , vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Wird mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen über weitere Kooperationen bzw. Verträge verhandelt, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)? Nein. 4. Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundeswehr insgesamt durch den Erwerb von Belegrechten, und mit welchen Kosten für die Belegrechte rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren seit 2010 und Bundesländern aufschlüsseln)? Auf die in tabellarische Auflistung in der Antwort zu Frage 1 (Anlage 1) mit den entsprechenden Vertragslaufzeiten wird verwiesen. Eine Prognose der Kosten bis zum Jahr 2020 ist nicht möglich, da die Weiterführung der Verträge jährlich evaluiert und nicht alle Verträge weiter geführt bzw. die Verträge bedarfsgerecht angepasst werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7334 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wurden bzw. werden aus Mitteln des Sondervermögens für den Kitaausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert nach Bundesländern, Standorten , Kommunen sowie bei erworbenen Belegrechten in vorgehaltenen und belegten Plätzen sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Aus Mitteln des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ wurden keine Belegrechte für die Bundeswehr erworben. Die Neubauten der Kindertagesstätten an der Universität der Bundeswehr (UniBw) München in Neubiberg sowie am Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) in Ulm wurden bzw. werden nicht aus Mitteln des Sondervermögens für den Kitaausbau gefördert. Für die Kindertagesstätte am Bundeswehr-Zentralkrankenhaus (BwZKrhs) in Koblenz wurde mit Bescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland Pfalz vom 6. Juli 2015 eine Investitionskostenförderung in Höhe von 269 000 Euro bewilligt; die Fördermittel werden im Jahr 2016 ausgezahlt. 6. Wurden bzw. werden aus Mitteln des Programmes für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung Betreuungsplätze geschaffen bzw. Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen für die Bundeswehr erworben (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, geförderten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Höhe der Ausgaben aufschlüsseln)? Aus dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ wurden keine betrieblichen Kinderbetreuungsplätze der Bundeswehr gefördert. 7. Wie viele der bestehenden Altbelegrechte (vergleiche Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2080) werden derzeit durch Angehörige der Bundeswehr in Anspruch genommen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Eine Nutzung von „Altbelegrechten“ seitens der Bundeswehr ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2080 wird dazu wie folgt zitiert: „Diese ‚alten‘ Belegungsrechte existieren grundsätzlich zwar noch heute, haben aber hinsichtlich des heutigen Bedarfs praktisch keine Bedeutung mehr, da sie zu den in den siebziger Jahren geltenden tatsächlichen und rechtlichen Konditionen der Kinderbetreuung erworben wurden. Durch die ‚alten‘ Belegrechte wurde meist nur die ‚Normalversorgung‘ für Kinder ab 3 Jahren zu Vormittagszeiten abgedeckt. Im Laufe der Jahrzehnte sind durch Stationierungsänderungen auf Seiten der Bundeswehr und Auflösen von Kindertagesstätten aufseiten der Träger Änderungen eingetreten.“ 8. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob der Erwerb von Belegrechten in Kindertageseinrichtungen zu einer Verdrängung anderer Kinder geführt hat, und wenn ja, wo? Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7334 9. Wo betreibt die Bundeswehr eigene Kindertageseinrichtungen bzw. hat sie einen anderen Träger mit dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung beauftragt , welche dieser Einrichtungen sind auch für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen offen, und erhält die Bundeswehr dabei Mittel von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (bitte nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb von Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bzgl. Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln )? Die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/2080 wird wie folgt aktualisiert : In absoluten Ausnahmefällen, dort wo ein bundeswehrspezifischer Bedarf es erfordert (Schichtzeiten, Betreuungsstruktur in der Kommune, häufige Versetzungen des Personals – innerhalb eines Kindergartenjahres), richtet die Bundeswehr Kinderbetreuungseinrichtungen ein. Dies ist bisher an drei Standorten der Fall; an einem weiteren Standort befindet sich das Bauverfahren in der Projektvorbereitungsphase . Die Bundeswehr stellt in diesen Fällen die Infrastruktur auf ihrem Gelände bereit. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wird der pädagogische Betrieb der jeweiligen Einrichtung an einen externen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vergeben. Die Auswahl des Trägers erfolgt in enger Absprache mit den jeweils zuständigen Jugendbehörden (u.a. Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis). Bei der Auswahl werden neben preislichen Aspekten die pädagogischen Grundsätze und das Qualitätsmanagement des Trägers betrachtet. Die jeweiligen Träger betreiben die Kindertagesstätten eigenverantwortlich . Zwischen der Bundeswehr und den jeweiligen Trägern wird ein Dienstleistungskonzessionsvertrag geschlossen. Die Bundeswehr entrichtet einen fixen Zuschuss als Ausgleich für Fördergeldausfall und längere Öffnungszeiten. Die Nebenkosten für den Betrieb der Einrichtung hat der pädagogische Träger zu entrichten (Abrechnung über die Bundeswehr). Die Bundeswehrangehörigen entrichten die ortsüblichen Elternbeiträge. Sollten die jeweiligen Kindertagesstätten nicht durch die Bundeswehrangehörigen (zivil und militärisch) ausgelastet sein, kann der Träger nach einer Aufwuchsphase die freien Plätze an externe Kinder aus der Wohnbevölkerung vergeben. An der UniBw München in Neubiberg wurde eine Krippe für max. 36 U3- Kinder eingerichtet. Sie wird seit dem 1. April 2014 vom Johanniter-Unfall- Hilfe e. V., Regionalverband München, betrieben. Seit Herbst 2014 betreibt die Dussmann Kulturkindergarten gGmbH am BwZKrhs in Koblenz eine Kindertagesstätte für 42 Kinder. Die Kindertagesstätte verfügt über zwei Gruppen mit jeweils 10 Plätzen für U3-Kinder und eine dritte altersgemischte Gruppe für insgesamt 22 Kinder. Am BwKrhs in Ulm wurde eine Kindertagesstätte für 50 Kinder in vier Gruppen eingerichtet. In drei Krippengruppen werden jeweils 10 U3-Kinder betreut . In einer vierten Gruppe sind insgesamt 20 Plätze für Ü3-Kinder eingerichtet worden. Die Kita wurde am 1. September 2015 in Betrieb genommen. Bei dem pädagogischen Träger handelt es sich um die Sodexo Dienstleistungen GmbH. Am BwKrhs in Berlin soll eine Kindertagesstätte für 46 Kinder mit vier Gruppen entstehen. In zwei Krippengruppen sollen jeweils 8 Plätze für U3- Kinder geschaffen werden. In zwei Kindergartengruppen sollen insgesamt 30 Plätze für Ü3-Kinder eingerichtet werden. Die Kindertagesstätte soll in den Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7334 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahren 2017/2018 in Betrieb genommen werden. Die pädagogische Trägerschaft wurde noch nicht ausgeschrieben. Die Kindertagesstätte der Bundeswehr in Bonn, die derzeit noch durch die Bundeswehr selbst betrieben wird, soll durch einen Neubau ersetzt und der pädagogische Betrieb im Rahmen einer Ausschreibung an einen externen Träger vergeben werden. Derzeit existieren 92 Betreuungsplätze mit drei Gruppen zu je 20 Plätzen für den Ü3-Bereich und vier Gruppen zu je acht Plätzen für den U3-Bereich. Künftig sollen 4 Gruppen U3 zu je 10 Plätzen und 3 Gruppen Ü3 zu je 20 Plätzen betreut werden. Eine Übergabe an den Nutzer ist ab Mitte des Jahres 2019 geplant . Hinsichtlich der im Ausland befindlichen Schulen, an denen die Nutzung der angegliederten Kinderbetreuungseinrichtungen möglich ist, wird auf die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2080 verwiesen. 10. Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundeswehr insgesamt durch den Betrieb von eigenen Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger, und mit welchen Kosten für den Betrieb eigener Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren seit 2010 und Bundesländern aufschlüsseln)? Kosten der bundeswehreigenen Kindertagesstätte in Bonn Für die technische Unterhaltung der bundeswehreigenen Kindertagesstätte in Bonn wurden vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2015 folgende Kosten auf die technischen Plätze des Gebäudes verbucht. Die höheren Buchungen für die Jahre 2014 und 2015 sind auf Reparaturarbeiten zur Erhaltung der Betriebserlaubnis zurückzuführen . 2010: 26.239,40 Euro 2011: 16.481,15 Euro 2012: 21.528,38 Euro 2013: 17.605,42 Euro 2014: 44.434,06 Euro 2015: 99.355,30 Euro. Für die Jahre 2010 bis 2015 wurden folgende Personalkosten veranschlagt (Anstieg der Beschäftigten von 19 auf 22 im Jahr 2013): 2010: 830.000 Euro 2011: 850.000 Euro 2012: 925.000 Euro 2013: 910.000 Euro 2014: 1.100.000 Euro 2015: 1.100.000 Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7334 Die Kindertagesstätte (Kita) in Bonn wird durch eine pädagogische Fachberatung betreut. Zusätzlich erfolgt eine logopädische Betreuung von Kindern mit Sprachproblemen . Die hierfür jährlich durchschnittlich anfallenden Kosten betragen für die Pädagogische Fachbetreuung 9.000,00 Euro und die Logopädische Betreuung in der Kita 2.500,00 Euro. Prognosen bis zum Jahr 2020 liegen aufgrund der beabsichtigten Vergabe des pädagogischen Betriebes nicht vor. Kosten der Kindertagesstätten in Koblenz und München Für die bereits in Betrieb befindlichen Kindertagesstätten in München und Koblenz liegen erste Erfahrungswerte vor. Liegenschaftsbetriebsleistungen werden durch den pädagogischen Träger übernommen. Kosten für den pädagogischen Betrieb der Kindertagesstätte in Koblenz: 2014: 11.095,50 Euro (Betriebsaufnahme Mitte Oktober) 2015: 138.833,44 Euro 2016: 138.833,44 Euro 2017: 102.522,00 Euro 2018: 102.522,00 Euro 2019: 102.522,00 Euro 2020: 102.522,00 Euro. Kosten für den pädagogischen Betrieb der Kindertagesstätte in München: 2014: 25.722,64 Euro (Betriebsaufnahme im April) 2015: 40.488,75 Euro 2016: 61.200 Euro 2017: 70.200 Euro 2018: 79.200 Euro 2019: 88.200 Euro 2020: 97.200 Euro. Kosten für den pädagogischen Betrieb der Kindertagesstätten in Ulm und Berlin Die Kindertagesstätte in Ulm wurde zum 1. September 2015 in Betrieb genommen . Für das Jahr 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 43 237,65 Euro zum Jahresende angewiesen. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte können noch keine Aussagen zu Prognosen getroffen werden. Die Kindertagesstätte in Berlin befindet sich derzeit noch in Planung. 11. Ist die Bundeswehr oder sind einzelne Standorte der Bundeswehr an dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beteiligt, und wenn ja, seit wann nimmt die Bundeswehr an dem Programm teil, und welche Maßnahmen werden angeboten (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7334 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zentraler Bestandteil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ ist das gleichnamige Unternehmensnetzwerk. Insgesamt acht Einrichtungen der Bundeswehr sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den angebotenen familienfreundlichen Maßnahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben . Die Aufnahme in das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ erfolgt in einem niedrigschwelligen Verfahren. Es werden nur die für die Netzwerkarbeit erforderlichen Angaben von den Mitgliedern wie Branche, Sitz und familienfreundliche Maßnahmen abgefragt. Die Angaben, insbesondere Details zu familienfreundlichen Maßnahmen, erfolgen dabei auf freiwilliger Basis. Die Informationstiefe und der Aktualisierungsgrad schwanken daher. Einzelheiten zu den beteiligten Standorten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen : Strausberg Flexible Arbeitszeitregelung (Teilzeit, Gleitzeit, Familienbewusste Arbeitsorganisation, Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit), Informations- und Kommunikationspolitik, Familienfreundliche Führungskompetenz , Familienfreundliche Personalentwicklung, Angebote für den (Wieder-) Einstieg nach der Elternzeit, Entgeltbestandteile/ Geldwerte Leistungen für Familien 04.03.2009 Oberammergau Keine Maßnahme ausgewiesen 22.03.2012 Standort Familienfreundliche Maßnahmen Beitrittsdatum Regensburg (Dienststelle der Bundeswehr) Flexible Arbeitszeitregelung, Familienbewusste Arbeitsorganisation, Familienfreundlicher Arbeitsort Angebote für den (Wieder-)Einstieg nach der Elternzeit 22.06.2010 Köln-Wahn Flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeitrahmen von 06.30 Uhr - 20.00 Uhr, Kernarbeitszeit 09.00 Uhr - 15.30 Uhr, Herabstufung von 41- Stundenwoche auf 40-Stundenwoche, Möglichkeit der Teilzeit -oder Telearbeitszeit), Informations- und Kommunikationspolitik (Ständige Weitergabe von Informationen über Möglichkeiten in Bezug auf Kinderbetreuung , Telearbeit, Teilzeitarbeit und sonstige Arbeitszeitmodelle ), Gespräche über zuständige Stellen bei eventuell auftretenden Problemen (z.B. Einsatz/Übungen/Lehrgänge etc.) Service für Familien (Kindergarten am Standort) 10.11.2006 Ulm Flexible Arbeitszeitregelung, Familienbewusste Arbeitsorganisation, Familienfreundliche Führungskompetenz, Familienfreundliche Personalentwicklung , Angebote für den (Wieder-)Einstieg nach der Elternzeit 17.06.2013 Veitshöchheim Flexible Arbeitszeitregelung, Familienbewusste Arbeitsorganisation, Familienfreundlicher Arbeitsort, Familienfreundliche Personalentwicklung , Angebote für den (Wieder-)Einstieg nach der Elternzeit 07.12.2006 Weißenfels Flexible Arbeitszeitregelung (Teilzeitarbeit unter Berücksichtigung persönlicher Belange), Familienbewusste Arbeitsorganisation (Terminierung von Besprechungen ), Familienfreundlicher Arbeitsort (nach Möglichkeit, ist bei der Bundeswehr nicht immer realisierbar), Familienfreundliche Führungskompetenz (Teilkonzeption zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst liegt vor), Familienfreundliche Personalentwicklung (Ziel: 50% Frauen im Sanitätsdienst, derzeit 33%, Tendenz steigend, in den übrigen Truppengattungen Ziel: 15%) 20.11.2006 Neubiberg Service für Familien 15.01.2007 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7334 12. Hat die Bundeswehr oder haben einzelne Standorte/Abteilungen der Bundeswehr ein Zertifikat vom „audit berufundfamilie“ erhalten, und wenn ja, wie lautet die jeweils erarbeitete Zielvereinbarung, und seit wann ist das jeweilige Zertifikat vorhanden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Das Bundesministerium der Verteidigung ist seit 2009 zum „audit berufundfamilie “ zertifiziert. Das Zertifikat wurde am 14. März 2013 bestätigt. Ziel der Re-Auditierung: Mit der Re-Auditierung zum „audit berufundfamilie“ wird das Engagement für eine familienbewusste Unternehmenskultur gegenüber den vorhandenen und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Soldatinnen und Soldaten des BMVg verstetigt. Die Stärkung des Familienbewusstseins soll maßgeblich dazu beitragen, dass unter allen Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eine höhere Zufriedenheit und Motivation erreicht wird. Mit der Re-Auditierung zum audit erhält das BMVg Impulse für spezifische Handlungsstrategien, einen systematischen und gewichteten Maßnahmenkatalog sowie Anregungen für eine Weiterentwicklung des Unternehmensleitbildes, um so weiterführende familienbewusste Ziele und Maßnahmen auf Basis des bislang Erreichten zu definieren. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat das Zertifikat vom „audit berufundfamilie“ am 15. Dezember 2015 erhalten. Ziel der Auditierung: Das BAPersBw möchte – über die bereits bestehenden familienorientierten Maßnahmen hinaus – durch ein familienbewusstes aktives Management seines Personals die Attraktivität als Dienststelle erhöhen. Darüber hinaus soll ein Beitrag zu einem familienbewussteren Management des gesamten Bundeswehrpersonals geleistet werden. Durch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst wird das Ziel verfolgt, die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen. Ziel der Auditierung ist es darüber hinaus, das BAPersBw als wertschätzenden Arbeitgeber zu präsentieren, um so angesichts der Herausforderung des demografischen Wandels auch zukünftig qualifizierte Beschäftige zu gewinnen. 13. An welchen „Lokalen Bündnissen für Familie“ nimmt die Bundeswehr derzeit teil, und welche Aufgaben nimmt die Bundeswehr in diesen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang, Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkten des Engagements aufschlüsseln)? Die Bundeswehr engagiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in siebzehn Lokalen Bündnissen für Familie. Details zum eingesetzten Personalumfang sowie der konkreten Aufgabenverteilung im Lokalen Bündnis werden nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Bündnisprojekte mit Bundeswehrbeteiligung liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Verbesserung der Transparenz bestehender Angebote, die Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst am jeweiligen Standort unterstützen können und der Verbesserung des Zugangs zu diesen Angeboten. Lokale Bündnisse für Familie, an denen die Bundeswehr beteiligt ist: 1. Ahlen, Ahlener Bündnis für Familie 2. Bad Frankenhausen, FFB – Frankenhäuser Familien Band Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7334 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Donau-Ries (Kreis), Lokales Bündnis für Familie im Landkreis Donau- Ries 4. Günzburg (Kreis), Lokales Bündnis für Familie Landkreis Günzburg Güstrow, Lokales Bündnis für Familie 5. Höxter, Bündnis für Familie und Generationen 6. Kaufbeuren, Lokales Bündnis für Familie in Kaufbeuren 7. Koblenz, Koblenzer Bündnis für Familie 8. Köln, Kölner Bündnis für Familien 9. Kümmersbruck, Lokales Bündnis für Familie Kümmersbruck 10. Neubrandenburg, Stark durch Familie 11. Rheine, Familienbeirat 12. Schleswig-Flensburg (Kreis), Bündnis für Familie in der Region Schleswig-Flensburg 13. Speyer, Runder Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 14. Stendal (Kreis), Lokales Bündnis für Familie 15. Uecker-Randow (Kreis), Lokales Bündnis für Familie 16. Uetersen, Lokales Bündnis für Familie Uetersen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 zu ParlSts bei der Bundesministerin der Verteidigung Grübel 1880022-V127 vom Januar 2016 Anmerkung: Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen vereinbart. Übersicht über die durch die Bundeswehr vertraglich gebundenen Belegrechte Bundesland Standort/Kommune Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)* Auslastung Zeitpunkt des Erwerbs Kosten Laufzeit Berlin 2. Dienstsitz BMVg Kindertagesstätte "Stepping Stones" 5 voll belegt Okt 12 210,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: 455,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 6 Mrz 15 7 Aug 15 10 2 Plätze frei Nov 15 BwKrhs Berlin Kindertagesstätte "Stepping Stones" 3 voll belegt Jul 13 210,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: 455,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 4 Mai 15 Kindertagesstätte "Kinderakademie" 5 voll belegt Aug 13 210,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) Brandenburg Potsdam Kindertagesstätte "Springfrosch" 8 voll belegt Aug 14 200,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: 450,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 9 Aug 15 11 Sep 15 12 Jan 16 2 Bundesland Standort/Kommune Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)* Auslastung Zeitpunkt des Erwerbs Kosten Laufzeit Hamburg Uni Bw Hamburg Kindertagesstätte "Elfsaal"; "Dringsheide" 7 voll belegt Sep 13 170,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende eines Jahres 10 Jun 14 17 1 Platz frei bis Feb 16 Apr 15 AWO Kita "Stoltenstraße" 6 (5/1) voll belegt Sep 11 Kosten nur bei Nichtbelegung: U3: 1.121,25 € pro Platz/Monat Ü3: 748,39 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: fünf Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 9 (7/2) Jun 15 BwKrhs Hamburg Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Stephan 5 (3/2) voll belegt Mai 13 150,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: U3: 1.165,82 € pro Platz/Monat Ü3: 786,67 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: ein Jahr zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) Kindergarten Wandsbek Quarree 2 voll belegt Aug 14 200,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: 450,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 4 2 Plätze frei, 1 Platz frei ab Mrz 16 Mrz 15 AUFWUCHS- PHASE! Niedersachsen Faßberg Ev.-luth. Michael- Kindertagesstätte 10 voll belegt Aug 13 U3: 256,50 € pro Platz/Monat Ü3: 337,50 € pro Platz/Monat bis 31.07.2018, Kündigungsfrist sechs Monate zum Beginn des nächsten Kinderbetreuungsjahres (01.08.) 15 Aug 14 Kindergärten "Kinnerhus", "Villa Sonnenschein" 5 voll belegt Aug 14 8 Std. Betreuung: 270,00 € pro Platz/Monat 9 Std. Betreuung: 303,75 € pro Platz/Monat 10 Std. Betreuung: 337,50 € pro Platz/Monat Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (01.08.) (erstmalig 2019) Holzminden Kindergarten "Kinderzeit" 5 4 Plätze frei ab Aug 15 Aug 15 AUFWUCHS- 500,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: zum 3 Bundesland Standort/Kommune Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)* Auslastung Zeitpunkt des Erwerbs Kosten Laufzeit Niedersachsen Niedersachsen 3 Plätze frei ab Mai 16 PHASE U3: 1008,00 € pro Platz/Monat Ü3: 1050,00 € pro Platz/Monat Ende des Kalenderjahres für das nächste Kinderbetreuungsjahr (erstmalig 2019 zu 2020) 2 Plätze frei ab Aug 16 1 Platz frei ab Dez 16 Nienburg Kindertagesstätte "Johannisbär" 6 (3/3) voll belegt Okt 13 U3: 412,00 € pro Platz/Monat Ü3: 241,00 € pro Platz/Monat bis 2018, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Beginn des nächsten Kinderbetreuungsjahres (01.08.) 12 (6/6) k.A. möglich Aug 16 Nordholz Tagespflege Nordholzer Spatzennest 2 Voll belegt Sep 15 Kosten nur bei Nichtbelegung: 663,00 € pro Platz/Monat Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 31.05. zum Ende Kinderbetreuungsjahr 5 k.A. möglich Aug 16 Tagespflege Gudendorfer Krabbelkäfer (Aufwuchsphase) 5 4 Plätze frei ab Okt 15 Sep 15 3 Plätze frei ab Jan 16 Seedorf Kinderhaus "Hollandhaus" 40 (25/15) 3 Plätze frei Sep 09 Für gemeindefremde Kinder: U3: 348,00 € pro Platz/Monat Ü3: 208,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Beginn des nächsten Kinderbetreuungsjahres (01.08.) Westerstede Kindertagesstätte Jahnallee 12 voll belegt Nov 09 180.000,00 € Einmalzahlung Kita-Jahr 2039/40, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 20 2 Plätze frei Nachtrag Mrz 2013 144.000,00 € Einmalzahlung 4 Bundesland Standort/Kommune Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)* Auslastung Zeitpunkt des Erwerbs Kosten Laufzeit Wilhelmshaven Kindertagesstätte "Drachennest" (Aufwuchsphase) 37 (12/25) 17 Plätze frei Sep 15 U3: 447,92 € pro Platz/Monat Ü3: 255,83 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: U3: 642,91 € pro Platz/Monat Ü3: 409,30 € pro Platz/Monat Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (erstmalig 2030) Wunstorf Kindertagesstätte "KinderZeit" 15 (9/6) 2 Plätze frei Jun 14 5.000,00 € pro Platz/Jahr bei Nichtbelegung: zusätzlich Kosten für einen 30-h- Betreuungsplatz Vertragsende 31.07.19 mit Option 2 Jahre Verlängerung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Kindertagesstätte Erwin-Rommel-Str. 3 voll belegt Sep 15 6000,00 € pro Platz/Jahr Aug 2020 bzw. mit Ausscheiden des letzten Kindes 2 voll belegt Sep 16 1 voll belegt Sep 17 Köln-Wahn Kindertagesstätte "Fliegerhorst" 55 voll belegt Aug 12 1.250,00 € pro Platz/Jahr auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 18 Monate zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres (31.07.) Rheinland-Pfalz BwZKrhs Koblenz Katholische Kindertageseinrichtung St. Johannes 20 (14/6) voll belegt Aug 08 1.592,55 € pro Platz/Jahr Vertragsende 31.07.2015 Bestandsschutz für derzeit betreute Kinder bis 2019 11 voll belegt bis Aug 16 9 voll belegt ab Sep 16 Sachsen Dresden Kindertagesstätte Marienallee 12 40 voll belegt Aug 15 Keine, da Mitbenutzung von Teilen der Liegenschaft unbefristet Leipzig Kindertagesstätten "Kulki"; "Entdeckerland"; "Fröbelchen" 12 voll belegt Sep 13 210,00 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 13 voll belegt Aug 14 14 voll belegt Okt 14 15 voll belegt Nov 14 5 Bundesland Standort/Kommune Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)* Auslastung Zeitpunkt des Erwerbs Kosten Laufzeit 16 voll belegt Jul 15 17 voll belegt Aug 15 19 3 Plätze frei Sep 15 Schleswig-Holstein Eutin Tagespflegestelle Pädiko (Aufwuchsphase) 5 5 Plätze frei Feb 15 2015: Kosten nur bei Nichtbelegung 933,55 € pro Platz/Monat 2016: 186,00 € pro Platz/Monat Bei Nichtbelegung: 933,55 € pro Platz/Monat auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 01.05. zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres (erstmalig 2017) 4 Plätze frei ab Jan 16 3 Plätze frei ab Jun 16 2 Plätze frei ab Aug 16 Flensburg Adelby 1 Kindertagesstätte "kiwi" (nur Lehrgangsteilnehmende ) 2 voll belegt Dez 15 280,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: 800,00 € pro Platz/Monat Vertragsende Dez 18, mit Option 1 Jahr Verlängerung 5 voll belegt Jan 16 Kindertagesstätte DIAKO 5 2 Plätze rfei Mrz 16 100,00 € pro Platz/Monat bei Nichtbelegung: 235,00 € pro Platz/Monat Vertragsende Mrz 18, mit Option 1 Jahr Verlängerung Thüringen Erfurt Kindertagesstätte "Springmäuse am Südpark" 20 voll belegt Mrz 13 100.000,00 € Einmalzahlung bis 31.08.2024 Anlage 2 zu ParlSts bei der Bundesministerin der Verteidigung Grübel 1880022-V127 vom . Januar 2016 Übersicht Standorte mit eingeleitetem Bedarfsdeckungsverfahren Bundesland Kommune Name derBetreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3) Auslastung Zeitpunkt des Erwerbs Kosten Laufzeit Baden-Württemberg Karlsruhe Zu den Betreuungseinrichtungen, vorgehaltenen Plätzen für Kinder unter und über drei Jahre, Kosten und Laufzeiten können keine Aussagen getroffen werden, da noch nicht entschieden wurde, ob die Bedarfsdeckung durch den Erwerb von Belegrechten erfolgt. Laupheim Mannheim Niederstetten Bayern Feldkirchen/ Straubing Fürstenfeldbruck Gemeinde Graben (Lechfeld/ Augsburg) Neuburg a.d.D. Veitshöchheim Hamburg Hamburg (FüAkBw*) Mecklenburg-Vorpommern Bad Sülze Niedersachsen Aurich & Jever Bückeburg Celle Leer Wittmund Nordrhein-Westfalen Aachen Augustdorf Erndtebrück Köln (linksrheinisch) Munster Rheinland-Pfalz Kastellaun Koblenz (BAAINBw**) Saarland Saarlouis Sachsen Frankenberg * Führungsakademie der Bundeswehr. ** Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.