Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7352 18. Wahlperiode 26.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7120 – Beauftragung und Ausstattung des Agenten Werner Mauss mit Tarndokumenten durch Bundesregierung bzw. Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der bekannte deutschen Privat-Agent Werner Mauss hat kürzlich laut Medienberichten (vgl. Tagesanzeiger vom 21. August 2015; DIE WELT vom 7. September 2015) in unbekanntem Auftrag einem Schweizer Sicherheitsbehördenmitarbeiter mindestens 130 000 Euro gezahlt für Kundendaten der dortigen Gazprom-Bank (wie die des vermeintlichen Kunden und Ex-BND-Präsident Hanning) sowie jenen Mitarbeiter nach Lieferung solcher Daten strafanzeigen lassen. Jedoch dementierte die Bundesregierung, Werner Mauss in diesem Zusammenhang beauftragt zu haben (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2015 auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 30. September 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6403, S. 35 f., http://gruenlink.de/12ck). Die weitere Frage des Abgeordneten in diesem Zusammenhang, ob die Bundesregierung oder Bundesbehörden den Agenten Werner Mauss in letzter Zeit anderweitig beauftragt oder mit Tarnmitteln bzw. -dokumenten ausgestattet haben, hat die Bundesregierung nicht beantwortet mit der Begründung, für die dazu nötige Recherche hätte die einwöchige Antwortfrist nicht ausgereicht. Die Bundesregierung hatte diese Frist allerdings ohnehin bereits überzogen. Daher erhält die Bundesregierung mit dieser Kleinen Anfrage erneut die Gelegenheit , nun binnen deren längerer Antwortfrist diese – angeblich so aufwändig zu ermittelnden – Auskünfte zu erteilen. All die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf Werner Mauss jeweils auch unter beliebigen Alias. Nach Bundesaufträgen für Werner Mauss hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bzw. deren Abgeordneten schon früher mehrfach gefragt (z. B. Manfred Such im Plenarprotokoll 11/200 vom 8. März 1990, S. 15476 (D); Ingrid Köppe Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 12/4059 vom 30. Dezember 1992; in der 13. Wahlperiode mehrere Fragen bzw. Kleine Anfragen, beispielsweise auf Bundestagsdrucksache 13/8130 Antwort der Bundesregierung zu „Werner Mauss − Agent der Bundesregierung [II.]“). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7352 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach der Ausstattung sicherheitsbehördlicher Gehilfen mit Tarndokumenten und -identitäten hat i. Ü. auch die Fraktion DIE LINKE. bzw. deren Abgeordnete kürzlich schon mehrfach gefragt (z. B. Bundestagsdrucksache 18/6478 vom 18. November 2015). Ferner wurde im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) durch Zeugenaussagen bekannt, dass die BND-„Hauptstelle für Befragungswesen “ seit langem Befragern ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland Tarndokumente ausstellen ließ (Netzpolitik.org vom 23. November 2015, http://gruenlink.de/12cn). 1. Welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – welcher Bundesländer haben Werner Mauss seit dem Jahr 2000 jeweils a) womit beauftragt, bzw. zuvor begonnene Aufträge weitergeführt, b) mit welchen Tarndokumenten o. a. Tarnmitteln versehen bzw. versehen lassen oder Tarnidentitäten für ihn angelegt bzw. anlegen lassen, c) welche sonstige Ausstattung zur Auftragserfüllung gestellt bzw. stellen lassen, d) als Vergütung wieviel Geld gezahlt oder geldwerte Leistungen gewährt? Die Fragen 1, 1a bis 1d werden zusammen beantwortet. Seit dem Jahr 2000 haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Bundesbehörden Herrn Werner Maus beauftragt, vorherige Aufträge weitergeführt, Tarndokumente oder Tarnmittel ausgestellt, sonstige Ausstattungen gestellt oder stellen lassen noch Geldleistungen gewährt. Zu den erfragten Informationen im Zuständigkeitsbereich der Länder verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 18/6403 vom 16. Oktober 2015 verwiesen. 2. Seit wann haben je welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – welcher Bundesländer ihre letzte Beauftragung des Werner Mauss beendet (bitte nach Behörden, Zeitpunkten und Art des Auftrags auflisten)? Zu der erfragten Beauftragung im Zuständigkeitsbereich der Länder verfügt die Bundesregierung über keine Kenntnisse. Im Übrigen kann die Antwort aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Eine offene Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Veröffentlichung der erfragten Einzelheiten kann daher für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die von der Fragestellung umfassten Informationen sind daher als Verschlusssache (VS) mit dem Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7352 3. Seit wann haben je welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – welcher Bundesländer bzgl. Werner Mauss ihre letzten folgenden Maßnahmen je beendet (bitte nach Behörden, Zeitpunkten und Maßnahme auflisten) a) Ausstattung mit welchen Tarnidentitätsdokumenten? b) Ausstattung mit welchen sonstigen Tarnmitteln? c) Anlegung von Tarnidentitäten für ihn? 4. Wann haben je welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – welcher Bundesländer (bitte nach Behörden und Zeitpunkten auflisten) die letzten von ihnen dem Werner Mauss gestellten a) Tarnidentitäts-Papiere, b) sonstigen Tarnmittel, c) Ausstattungsteile zur Auftragsdurchführung zurückerhalten? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Soweit die Frage die Ausstattung mit Tarnpapieren durch das Bundeskriminalamt (BKA) betrifft, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 18/6403 vom 16. Oktober 2015 verwiesen. Im Übrigen kann die Antwort aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Eine offene Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Veröffentlichung der erfragten Einzelheiten kann daher für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die von der Fragestellung umfassten Informationen sind daher als Verschlusssache (VS) mit dem Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 5. Hat Werner Mauss seit dem Jahr 2000 Aufträge, Tarndokumente o. a. Tarnmittel erhalten und bislang nicht zurückgegeben, insbesondere vom a) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), b) Bundesnachrichtendienst (BND), c) Bundeskriminalamt (BKA), bzw. je auf deren Geheiß? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Wenn 5a, 5b oder 5c zutrifft, wie lauten dann die Einzelheiten? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333