Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7373 18. Wahlperiode 27.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7232 – Risiken durch Tallowamine in glyphosathaltigen Pestiziden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2010 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) „Auflagen zum Schutz der Verbraucher bei Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen“. Damals ging das BVL davon aus, dass die toxikologischen Effekte des aktuell sehr umstrittenen Pestizidwirkstoffs Glyphosat auf den Beistoff POE-Tallowamine (polyethoxylierte Alkylamine) zurückzuführen sind. Der Wirkstoff Glyphosat befindet sich derzeit in der EU in einem Wiederzulassungsverfahren . Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihn im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ beim Menschen eingestuft. Dagegen sehen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Ergebnis der routinemäßigen Neubewertung nach Ablauf der zehnjährigen Zulassung kein Risiko durch den Wirkstoff und empfehlen eine erneute Zulassung. Die real genutzten Pestizide (einschließlich der so genannten Beistoffe) werden in das Zulassungsverfahren für den Wirkstoff nicht einbezogen. Unabhängig von der Frage der Gefährlichkeit des Wirkstoffes selbst und seiner möglichen gesundheitsgefährdenden Wirkung auf Mensch, Tier und Umwelt ist eine kritische Prüfung der Pestizidmischungen einschließlich aller Bestandteile durch die zuständigen Behörden notwendig. Das ist umso dringender, sollte Glyphosat eine erneute Zulassung in der EU für 15 Jahre erhalten. Unabhängig davon, ob ein Wirkstoff in der EU zugelassen ist, muss er auch in Bezug auf Importe betrachtet werden. Daher ist bei Drittlandimporten von Lebens - und Futtermitteln in die EU die Bewertung des Risikos – sowohl für den Wirkstoff als auch für alle Bestandteile der Pestizide – bedeutsam. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7373 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche POE-Tallowamine sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in glyphosathaltigen Pestiziden erlaubt? Nach Umformulierung der betroffenen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel sind keine POE-Tallowamine in diesen Pflanzenschutzmitteln gemäß aktueller Zulassungen enthalten. 2. Welche POE-Tallowamine wurden in diesen Pestiziden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren verboten und warum? Die in Zusammenhang mit Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln in Rede stehenden POE-Tallowamine sind: POE-Tallowamine mit einem Ethoxylierungsgrad von 6 bis 20, CAS 61791-26-2 und N,N, bis 2-(Omega-hydroxypoly(5)oxyethylen/poly(12)oxypropylen)ethyltallow (C12-18)amin, CAS 68213-26-3. Ökotoxikologisch weniger kritisch gesehen wurden die hydrierten POE-Tallowamine (CAS 61790-82-7). Diese Beistoffe wurden bislang nicht verboten. Die zuständigen deutschen Behörden haben über das federführend zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Europäische Kommission bereits 2012 aufgefordert, diese Beistoffe in den Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Liste der Beistoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 27 nicht zulässig ist) aufzunehmen. Der Vorschlag der Bundesregierung enthielt neben den POE-Tallowaminen (CAS: 61791-26-2 und 68213-26-3) auch noch weitere kritische Beistoffe. In Zusammenhang mit der Wirkstoffüberprüfung von Glyphosat hat die Europäische Kommission 2015 zugesagt, die Erstellung des Anhangs III mit der ersten Beistoffgruppe der Tallowamine nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens des Wirkstoffes Glyphosat in Angriff zu nehmen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat 2008 alle Zulassungsinhaber von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln, die POE-Tallowamine enthielten, aufgefordert, die POE-Tallowamine in den Formulierungen der Pflanzenschutzmittel durch andere Beistoffe zu ersetzen. Bei allen derzeit in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat sind die Zulassungsinhaber dieser Aufforderung nachgekommen. 3. Welche POE-Tallowamine werden in den in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen glyphosathaltigen Pestiziden nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, bzw. auf welche zugelassenen POE-Tallowamine wird freiwillig seitens der Pestizidhersteller verzichtet? Im Jahr 2010 waren noch sieben Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit POE-Tallowaminen zugelassen. Drei der sieben Zulassungen liefen bis Ende 2014 aus und wurden nicht erneuert. Bei den übrigen vier haben die Zulassungsinhaber die POE-Tallowamine im Rahmen einer Umformulierung der Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel durch andere Netzmittel ersetzt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Auf welchen legalen bzw. illegalen Wegen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung glyphosathaltige Pestizide mit POE-Tallowaminen in der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben, und wie werden diese Wege kontrolliert ? Da nach Erkenntnissen der Bundesregierung ausschließlich in Deutschland Umformulierungen der zugelassenen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7373 durchgeführt wurden, sind Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit POE- Tallowaminen als Beistoffe EU-weit oder darüber hinaus international erwerbbar. Auch auf dem Wege des ausdrücklich im EU-Recht ermöglichten Parallelhandels können weiterhin Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit POE-Tallowaminen als Beistoffe im Handel sein. Darüber hinaus sind die Pflanzenschutzmittel aus der Zeit vor der Umformulierung grundsätzlich weiterhin verkehrsfähig und es kann, da kein Widerruf der Zulassung aufgrund der fehlenden Anhang III-Listung nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen konnte, gemäß den EUrechtlichen Abverkaufsfristen nicht ausgeschlossen werden, dass noch bis voraussichtlich Mitte 2017 auch diese Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel mit POE-Tallowaminen als Beistoffe im Handel sind. Der Erwerb und die Anwendung ist EU-rechtlich legal. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sowie den Erkenntnissen aus dem Wirkstoffprüfverfahren für Glyphosat haben das BMEL und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ihre Forderung nach Aufnahme der Tallowamine in den Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegenüber der Europäischen Kommission bekräftigt. Des Weiteren prüft das BVL, ob und in wie weit auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Genehmigungsverfahren für Glyphosat gerichtsfest die Möglichkeiten zur weiteren Abgabe und Anwendung der Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel, die Tallowamine als Beistoffe enthalten, einzuschränken oder zu verbieten sind. Die Überwachung der Abgabe und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden der Länder. 5. Welche Hersteller bieten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell solche Pestizide in der Bundesrepublik Deutschland auf welchem Weg an? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche POE-Tallowamine in glyphosathaltigen Pestiziden enthalten sind, die in Argentinien, Brasilien oder den USA zugelassen sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu in den zitierten Ländern zugelassenen Tallowaminen in Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln vor. Es ist den zuständigen Bewertungsbehörden aus diversen Veröffentlichungen jedoch bekannt, dass Tallowamine breite Verwendung u. a. in Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln in den genannten Regionen erfahren. 7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Untersuchungen vor, ob POE-Tallowamine in Kuhmilch nachweisbar sind? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu Nachweisen von Tallowaminen in Kuhmilch vor. 8. Welche gesundheitlichen Risiken oder Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit POE-Tallowaminen in Verbindung gebracht? Nach Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse kommt das BfR zu dem Schluss, dass das gesundheitliche Gefahrenpotential bei Verwendung der POE-Tallowamine als Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln in dem Sachverhalt begründet ist, dass diese die Toxizität von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln im Ver- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7373 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gleich zum Wirkstoff selbst erhöhen können. Dies kann sowohl auf die spezifische Toxizität dieser Beistoffe als auch auf eine additive Wirkung der POE-Tallowamine und des Glyphosats zurückgeführt werden. 9. Welche neueren Untersuchungen sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt? Alle dem BfR verfügbaren Untersuchungen, einschließlich der vom BfR recherchierten Veröffentlichungen, sind im Bewertungsbericht zur erneuten Genehmigung von Glyphosat beschrieben und ausgewertet. Der Bewertungsbericht kann auf der Internetseite der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingesehen werden. Von Seiten der Antragsteller wurden, trotz wiederholter Aufforderungen, keine Daten oder Informationen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bereitgestellt. Die EFSA hat die BfR-Recherche aufgegriffen und einen eigenen Bericht vorgelegt : www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/files/main_documents/ 4303.pdf. Dieser beinhaltet auch Handlungsoptionen und unterstützt die Forderung der Bundesregierung, die Tallowamine in den Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufzunehmen (als sogenannte unerwünschte Beistoffe). 10. Durch welche wirksamen Maßnahmen kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine gesundheitliche Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeschlossen werden? Dem wirksamen Schutz von Anwendern, Arbeitern und Verbrauchern wird durch die in Deutschland bereits erfolgte Umformulierung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln sowie durch die Forderung an die Europäische Kommission zur Aufnahme der Tallowamine in den Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Rechnung getragen. 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem Umfang Sojaschrotproben in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig auf POE-Tallowamine untersucht werden? Im Rahmen der risikoorientierten amtlichen Futtermittelkontrolle werden von den Ländern regelmäßig Untersuchungen auf Tallowamine, Aminoethylphosphosphonsäure (AMPA) und Trimethylsulfonium-Kation durchgeführt. Die Ergebnisse der amtlich durchgeführten Untersuchungen von Futtermitteln auf die vorgenannten Verbindungen liegen der Bundesregierung bezogen auf sechs Futtermittelgruppen vor. Daten, die eine Differenzierung innerhalb der in der unten stehenden Tabelle genannten Futtermittelgruppen ermöglichen würden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Anzahl der regelmäßig durchgeführten amtlichen Kontrollen sind in der unten stehenden Tabelle zusammengestellt. Tabelle: Anzahl der von den Ländern im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung gemeldeten Untersuchungen auf Gehalte an Tallowamine, Aminomethylphosphonsäure (AMPA) und Trimethylsulfonium-Kation in Futtermitteln 2012-2014. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7373 Futtermittelgruppe Anzahl der Untersuchungen Anzahl nicht vorschriftsmäßiger Proben 2012 2013 2014 2012-2014 Ölsaaten und Ölfrüchte 63 35 76 0 Getreidekörner 145 148 266 0 Körnerleguminosen 5 6 8 0 Sonstige unbearbeitete Einzelfuttermittel 5 1 6 0 Bearbeitete Einzelfuttermittel 83 106 121 0 Mischfuttermittel 10 4 32 0 Gesamt 311 300 509 0 12. Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Daten zum Verhalten von POE-Tallowaminen in landwirtschaftlichen Nutztieren vor, die ihr nach eigenen Angaben im Jahr 2010 noch nicht vorlagen, weshalb mögliche Rückstände nicht ausreichend abgeschätzt werden konnten (vgl. www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/05_Fachmeldungen/2010/ 2010_06_01_Fa_anwendungsbestimmungen_tallowamin-Mittel.html?nn= 1471850 )? Der zuständigen Zulassungsbehörde liegen hierzu keine Untersuchungen vor. Da die deutschen Zulassungsinhaber ihre Mittel umformuliert haben, gibt es von Seiten des BVL keine Möglichkeit, solche Studien noch einzufordern. 13. Welche Forschungsprojekte zur Risikobewertung von Glyphosat und/oder zu POE-Tallowaminen für Mensch, Tier und Umwelt sind der Bundesregierung bekannt, und welche dieser Projekte finanziert sie selbst? In einem vom BfR finanzierten Forschungsprojekt der Tierärztlichen Hochschule Hannover ist ein Glyphosat- und Tallowamin-haltiges Pflanzenschutzmittel hinsichtlich seiner Wirkung auf Stoffwechselvorgänge im Rinderpansen und auf die Zusammensetzung der bakteriellen Pansenflora einer ersten Untersuchung unterzogen worden. Es wurde zusätzlich geprüft, ob dieses Pflanzenschutzmittel einen Einfluss auf die Vermehrung von Clostridien hat. Erste Ergebnisse des Projektes sind im Bewertungsbericht zur erneuten Genehmigung von Glyphosat dargestellt; eine Publikation ist in Vorbereitung. Die Ergebnisse sind nicht abschließend. Darüber hinaus werden im BfR seit längerem Untersuchungen zu Kombinationswirkungen von Wirkstoffen oder von Wirk- und Beistoffen in Pflanzenschutzmitteln vorwiegend mit alternativen Prüfmethoden durchgeführt, die von der Bundesregierung finanziert werden. Die Kombination von Glyphosat und Tallowaminen sowie anderen relevanten Stoffen wird in dieses Untersuchungsprogramm an Zellkulturen einbezogen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/7373 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf Veranlassung des BMEL im November 2011 führt das Nationale Referenzlabor für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln ein Projekt zur Etablierung einer Untersuchungsmethode für Tallowamine durch. Ziel ist die Entwicklung und Validierung einer geeigneten Analysemethode für POE-Tallowamine für die Überwachungsaufgaben der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrolle in Zusammenarbeit mit den Laboratorien der Länder zu koordinieren und zu unterstützen . Die gegenwärtig zur Verfügung stehende und von fünf Laboren getestete Methode erlaubt eine zuverlässige qualitative Aussage über das Vorkommen von POE-Tallowaminen. Der für eine Quantifizierung notwendige Standard ist derzeit nicht verfügbar. Trotz wiederholter Anforderungen konnte noch kein geeigneter Auftragnehmer für die Herstellung geeigneter Standardsubstanzen gefunden werden. Das Projekt wird fortgesetzt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333