Deutscher Bundestag Drucksache 18/741 18. Wahlperiode 10.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/644 – Atomkraftwerk Gundremmingen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bis Dezember 2013 war für das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen ein Antrag auf Leistungserhöhung anhängig. Bei der Bearbeitung dieses Antrags durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als zuständige Genehmigungsbehörde, den TÜV SÜD als Sachverständigenorganisation des StMUV, das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Bundesatomaufsicht sowie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als Sachverständigenorganisation des BMU haben sich Fragen zur Auslegung von Gundremmingen ergeben, wie unter anderem der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Besonderheiten des Notkühlsystems im Atomkraftwerk Gundremmingen B und C (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14454)“ auf Bundestagsdrucksache 17/14606 zu entnehmen ist. Sie sind größtenteils auch heute noch relevant, da es letztlich darum geht, ob Gundremmingen die deutschen Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke erfüllt oder nicht – unabhängig davon, dass der Leistungserhöhungsantrag am 17. Dezember 2013 vom Betreiber zurückgezogen wurde. Ihnen soll hier insbesondere mit Bezug zum aktuellen Wissensstand der GRS nachgegangen werden , da die GRS nach Einschätzung der Fragesteller aufgrund der Bearbeitung der fachlichen/technischen Aspekte des damaligen Antrags mittlerweile über einen Kenntnisstand verfügt, der es ermöglichen müsste, Fragen zu bestimmten Einzelaspekten auch dann beantworten zu können, falls seitens des StMUV abschließende Bewertungen zu der übergeordneten Frage, ob Gundremmingen den Sicherheitsanforderungen genügt oder nicht, immer noch nicht vorliegen sollten (vgl. hierzu die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 und 14 bis 16 zu noch nicht vorliegenden abschließenden Bewertungen auf Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bundestagsdrucksache 17/14606). Die Einschätzung der Fragesteller stützt sich ebenso wie die nachfolgenden Fragen auf die im Zuge des Antragsverfahrens für die Leistungserhöhung erstellte GRS-Stellungnahme vom November 2013 für das BMU, die die Ab- Drucksache 18/741 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode geordnete Sylvia Kotting-Uhl im Februar 2014 auf Anfrage vom jetzt zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhielt. Bezüglich derjenigen Fragen, die sich nicht explizit auf den bereits vorhandenen Wissensstand der GRS und des BMUB beziehen, wird gebeten, dass das BMUB sie wie üblich beantwortet (vgl. zum Beispiel die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 110 auf Bundestagsdrucksache 18/412). 1. In welchen Bereichen genau und inwiefern ist nach derzeitigem Kenntnisstand a) der GRS und b) des BMUB das zusätzliche Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA) des AKW Gundremmingen nicht als System der Sicherheitsebene 3 klassifiziert (gefragt wird explizit nicht nach abschließenden Bewertungen, sondern nach dem derzeitigen Kenntnisstand)? Wie in der schriftlichen Beantwortung vom 5. Februar 2013 der letzten Zusatzfrage auf die Mündliche Frage 10 auf Plenarprotokoll 17/218 zur Fragestunde am 30. Januar 2013 ausgeführt, wird das Zusätzliche Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA) zu den so genannten sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen gezählt. 2. Zur Beherrschung welcher Störfälle wird das ZUNA nach derzeitigem Kenntnisstand der GRS und des BMUB herangezogen und jeweils inwiefern und in welchem Umfang? Nach Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), wurde das ZUNA errichtet, um einen durch denselben Fehler verursachten Ausfall der Not- und Nachkühlketten zu beherrschen. 3. Inwiefern und in welchem Umfang wurde das ZUNA nach derzeitigem Kenntnisstand der GRS und des BMUB bislang zur Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten des AKW Gundremmingen herangezogen ? Die Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten ist unabhängig vom ZUNA erfolgt. Insoweit spielt ZUNA für diese Bewertung keine Rolle. Zur Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten wird darüber hinaus auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 10 auf Plenarprotokoll 17/218 zur Fragestunde am 30. Januar 2013, die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 17/14340 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen auf Bundestagsdrucksache 17/14606 verwiesen . 4. Um welche Einrichtungen handelt es sich konkret bei denjenigen, die aus Sicht der GRS zu den aktivitätsführenden Systemen gehören, die grundsätzlich atomrechtlich zu bewerten sind, aber vom TÜV SÜD im Zuge der Bearbeitung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Leistungserhöhungsantrags nicht einer Bewertung unterzogen wurden? Die hier angesprochenen Sachverhalte wurden in der in der Vorbemerkung in Bezug genommenen Stellungnahme der Gesellschaft für Reaktorsicherheit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/741 (GRS) dargestellt (Nummer 4.4 der Dokumentation). Nach Aussage des StMUV handelt es sich um die Turbine und die angrenzenden Systeme, die durch das Allianzzentrum für Technik bewertet wurden. Demnach komme das Allianzzentrum für Technik zu dem Ergebnis, dass die Belastungen aus der Leistungserhöhung durch die Turbine und die angrenzenden Systeme abgetragen werden können. 5. Sind beim Ereignis „Ausfall der Eigenbedarfsversorgung“ bezüglich der Aspekte „Brennelementekühlung“ und „Hüllrohrintegrität“ aus Sicht der GRS auch für die bestehende Reaktorleistung jeweils zusätzliche Nachweise erforderlich, oder bestand das Nachweiserfordernis aus Sicht der GRS nur im Zusammenhang mit dem mittlerweile zurückgezogenen Leistungserhöhungsantrag (bitte mit Begründung)? Zum Ereignis „Ausfall der Eigenbedarfsversorgung'' wurden Nachweise bereitgestellt , die unabhängig von der Leistungserhöhung gültig sind. 6. Liegen seitens des StMUV zur Frage a) der Einhaltung des Einzelfehlerkonzepts im Erdbebenfall und b) der Zulässigkeit, das ZUNA zur Störfallbeherrschung und die Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten heranzuziehen, mittlerweile abschließende Bewertungen vor? Falls nein, bis voraussichtlich wann soll welche abschließende Bewertung zu welcher dieser Fragen vorliegen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 17 zur Fragestunde am 19. Februar 2014 (Plenarprotokoll 18/16) verwiesen. Demnach liegt bisher keine abschließende Bewertung zur Erdbebenauslegung des Kernkraftwerkes Gundremmingen seitens des StMUV vor. Das StMUV wird diese Bewertung noch im März 2014 vorlegen. 7. Bis voraussichtlich wann soll welche abschließende Bewertung zu welcher der anderen Fragen zum AKW Gundremmingen, die aufsichtlich zwischen BMUB und StMUV noch zu klären sind, vorliegen (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/247)? Es wurde kein konkreter Zeitplan verabredet. Abgesehen davon ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/247 keine aufsichtlich zwischen BMUB und StMUV zu klärenden Fragen. 8. Wie lauten die einzelnen Fragen der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/247 erwähnten sogenannten Prüfaufgabenliste im Wortlaut (vgl. hierzu die Aussage der Bundesregierung in derselben Antwort, die im Hinblick auf das Verfahren zur Leistungserhöhung erstellte Prüfaufgabenliste habe sich erledigt)? Die im Rahmen eines Fachgesprächs am 24. und 25. Januar 2013 erstellte so genannte Merkpostenliste wurde im Jahr 2013 fortgeschrieben und der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl mit Schreiben vom 29. Januar 2014 in Form der „Dokumentation zur Klärung der offenen Fragestellungen aus dem Entwurf der Drucksache 18/741 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode GRS-Stellungnahme zur geplanten Leistungserhöhung im Kernkraftwerk Gundremmingen vom Dezember 2012“ vom 14. November 2013 übermittelt. Diese Dokumentation vom 14. November 2013 enthält den aktuellen Stand der in der Merkpostenliste dargestellten Fragen. Wie sich aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt, liegt diese Dokumentation den Fragestellern vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333