Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7419 18. Wahlperiode 29.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7231 – G36-Fabrik in Saudi-Arabien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6525) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6525 vom 2. November 2015 wurden Fragen aus Sicht der Fragesteller nur unzureichend oder nicht beantwortet bzw. die Antworten werfen neue Fragen auf. 1. Wie viele Teilsätze werden zum Bau eines G36-Gewehres benötigt? 2. Aus welcher Art von Komponenten besteht ein Teilsatz, und wie wird bemessen , was ein Teilsatz ist bzw. was einem Teilsatz entspricht (bitte jeweils unter Nennung der Bezeichnung der Komponente, und wenn dies nicht erfolgt , bitte begründen, warum nicht)? 3. Wie viele unterschiedliche Teilsätze gibt es, und wie viele unterschiedliche Teilsätze werden zum Bau eines G36-Gewehres benötigt (wenn keine genaue Angabe möglich ist, dann im Durchschnitt; zudem bitte jeweils die Bezeichnung des jeweiligen Teilsatzes angeben, wenn diese welche haben)? 4. Warum werden Komponenten in Teilsätzen zusammengefasst? 5. Wie viele Schlüsselkomponenten sind Bestandteil eines Teilsatzes? 6. Wie viele unterschiedliche Schlüsselkomponenten sind Bestandteil eines Teilsatzes? 7. Besteht ein Teilsatz jeweils aus einem als Schlüsselkomponente definierten Element zuzüglich der Komponenten, die im Zusammenhang mit dem Einbau dieser Schlüsselkomponente stehen? 8. Durch wen wurde bzw. wird festgelegt, welche und wie viele Einzelteile als ein Teilsatz gelten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7419 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Teilesätze sind der deutsche Zulieferanteil für die G36 Produktion in Saudi-Arabien . Die frühere Bundesregierung wollte bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für die G36 Produktion in Saudi-Arabien sicherstellen, dass für eine Fertigung des G36 zwingend deutsche Zulieferungen erforderlich sind. Es wird grundsätzlich je ein Teilesatz zum Bau eines G36 Gewehres benötigt. Bei der G36 Produktion in Saudi-Arabien werden bestimmte Einzelteile des G36 vor Ort gefertigt und bestimmte Einzelteile des G36 werden in Deutschland gefertigt und zugeliefert. Die in Saudi-Arabien gefertigten Teile und die Zulieferungen aus Deutschland werden in Saudi-Arabien endmontiert, um ein G36 herzustellen. In jedem in Deutschland gefertigten Teilesatz sind fünf verschiedene Schlüsselkomponenten enthalten, von denen eine Komponente in dreifacher Stückzahl vorliegen muss. Weitere Angaben unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des jeweiligen deutschen Herstellers der Teilesätze. 9. Entsprechen die nach Angaben der Bundesregierung gelieferten Teilsätze in Höhe von 20 501 der Möglichkeit, 20 501 G36-Gewehre herzustellen? Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, aus 20 501 Teilesätzen 20 501 Gewehre herzustellen. Dies setzt u. a. voraus, dass bei den zugelieferten Einzelteilen aus Deutschland keine Mängel vorliegen, die in Saudi-Arabien produzierten Einzelteile nicht mangelhaft sind und die Endmontage fehlerfrei in Saudi-Arabien funktioniert. 10. Wenn die Bundesregierung keine Kenntnis über die Stückzahl der produzierbaren Sturmgewehre über die Kenntnis Anzahl der genehmigten Teilsätze und Schlüsselkomponenten erzielt, wie dann? Die Bundesregierung kann über die Anzahl der ausgeführten Teilesätze annäherungsweise abschätzen, wie viele Gewehre in Saudi-Arabien produziert werden können. 11. Werden die Teilsätze im Kriegswaffenbuch notiert, und wenn ja, in welcher Form (bitte ein Beispiel ausformulieren oder als Anlage beifügen)? Die erteilten Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) bilden die Grundlage für die Kriegswaffenbuchführung gemäß § 12 KrWaffKontrG. Die Genehmigungsinhaber und damit die Adressaten der Buchführungspflicht haben die im Genehmigungstext aufgeführten Handlungen im Kriegswaffenbuch abzubilden. Genehmigungen erfassen entweder komplette Kriegswaffen oder solche Bestandteile von diesen Kriegswaffen, die selbst als Kriegswaffe in der Kriegswaffenliste aufgeführt sind. Gemäß § 9 Absatz 2 der zweiten Durchführungsverordnung zum KrWaffKontrG ist für jeden Waffentyp ein besonderes Blatt mit der Nummer der Kriegswaffenliste anzulegen. Das Kriegswaffenbuch dokumentiert daher die Gesamtkriegswaffen oder, soweit diese nicht Gegenstand der Genehmigung sind, deren Bestandteile mit Kriegswaffeneigenschaft. Das G36 ist als vollautomatisches Gewehr unter die Kriegswaffenlistenposition 29c) zu subsumieren. Dessen Bestandteile „Rohr“ und „Verschluss“ sind als Kriegswaffen der Nummern 34 (Rohr) und 35 (Verschluss) von der Kriegswaffenliste erfasst. Sofern im Genehmigungstext komplette vollautomatische Ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7419 wehre im Sinne der Nummer 29c) der Kriegswaffenliste aufgeführt sind, sind deren Bestandteile „Rohr“ und „Verschluss“ in gleicher Stückzahl von der Genehmigung abgedeckt. 12. Wurde bei einer Einzelfallentscheidung mit positivem Ausgang im Jahr 2014 bei der Prüfung eines Antrags auf Ausfuhr von Komponenten zur Herstellung von Sturmgewehren an Saudi-Arabien berücksichtigt, wie viele Sturmgewehre die Waffenfabrik in Saudi-Arabien bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis der genehmigten Lieferungen aus Deutschland herstellen könnte (bitte unter Angabe des Datums der Entscheidung, der Stückzahl der Teilsätze /Waffen)? Die Einzelfallentscheidung bezog sich auf Ersatzteile für fehlerhafte Komponenten in Höhe von ca. 6 000 Euro, die keine Schlüsselkomponenten sind. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Wird bei der Prüfung eines Genehmigungsantrages zur Ausfuhr von Kriegswaffen im Rahmen der Einzelfallentscheidung berücksichtigt, für wie viele Kriegswaffen derselben Art das betreffende Empfängerland bereits in den vorangegangenen Einzelfallentscheidungen (z. B. der letzten zwei Jahre) Ausfuhrgenehmigungen erhalten hat? Bei der Einzelfallprüfung des jeweiligen Genehmigungsantrages zur Ausfuhr von Kriegswaffen werden grundsätzlich auch die Plausibilität des Bedarfs und etwaige Präzedenzentscheidungen betrachtet. 14. Auf welcher Datenbasis erfolgt bei Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen in Form von Zulieferungen von Komponenten, wie es bei der Zulieferung für die Sturmgewehrherstellung in Saudi-Arabien der Fall ist, die Meldung an das Kleinwaffenregister der Vereinten Nationen, und wenn keine Meldung erfolgt, durch welche sonstigen Instrumente wird im Sinne des Kleinwaffenregisters internationale Transparenz hergestellt? An das Kleinwaffenregister der VN werden nur Lieferungen kompletter Waffen gemeldet. 15. Zu welchen Anteilen werden die Komponenten für den Bau eines G36- Sturmgewehrs in der Waffenfabrik in Saudi-Arabien hergestellt, und welchen Anteil haben die in Deutschland hergestellten Komponenten pro Gewehr (wenn keine exakten Zahlen zur Verfügung stehen, dann bitte in Verhältnissen beschreiben, wie „mehr als x Prozent“ oder „weniger als y Prozent “)? Der prozentual überwiegende Teil der Komponenten wird aus Deutschland zugeliefert . Fünf der aus Deutschland zugelieferten Komponenten sind als funktionsrelevante Schlüsselkomponenten einzustufen, deren Herstellung auch mit Blick auf einen Nachbau durch Dritte aus konstruktiver und aus fertigungstechnischer Sicht besonders anspruchsvoll ist. Weitere Angaben unterliegen den Betriebsund Geschäftsgeheimnissen des jeweiligen deutschen Herstellers. 16. Die Genehmigung zur Ausfuhr welcher Anzahl von Sturmgewehren an Saudi-Arabien hat die Bundesregierung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 an das Kleinwaffenregister der Vereinten Nationen gemeldet? Die Meldungen des Kleinwaffenregisters sind öffentlich im Internet (www.un.org/disarmament/convarms/Register/) zugänglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7419 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Folgende Stückzahlen für die Genehmigung von Sturmgewehren nach Saudi- Arabien wurden an das VN-Waffenregister für das jeweilige Jahr gemeldet: 2014 – 0 2013 – 18.201 2012 – 1. 17. Auf Grundlage welcher Datenbasis, Auswertung bzw. Kenntnis erfolgt die Aussage der Bundesregierung, dass seit März 2015 keine Schlüsselkomponenten mehr exportiert wurden, wenn die Ausfuhr von Schlüsselkomponenten nach Aussage der Bundesregierung nicht separat erfasst wird? Es wurde die entsprechende Ausfuhrlistenposition für Ausfuhren nach Saudi- Arabien händisch ausgewertet. 18. Welche konkreten praktischen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, jenseits einer statistischen Erfassung, den Umfang der Ausfuhr von Schlüsselkomponenten an Saudi-Arabien im Zusammenhang mit der G36-Fabrik zu ermitteln? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die als Schlüsselkomponenten bezeichneten Bestandteile des G36 in Deutschland hergestellt werden? 20. Bedeutet folgende Aussage der Bundesregierung „(…) dauerhafte Zulieferungen bestimmter Schlüsselkomponenten, die zwingend aus Deutschland stammen (…)“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7926, Antwort zu Frage 5), dass die Schlüsselkomponenten nur in Deutschland hergestellt werden, und wenn ja, wer stellt diese her? Die Schlüsselkomponenten werden in Deutschland hergestellt. Weitere Angaben unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen Hersteller. 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