Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 29. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7433 18. Wahlperiode 01.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7296 – Biologische Vielfalt an der Elbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Elbe ist einer der letzten noch relativ naturnahen Flüsse mit ausgeprägten Auenlandschaften in Europa. Damit ist die Elbe von internationaler Bedeutung für die Biodiversität. Zudem bildet die fließende Elbe mit ihren Auen einen bedeutenden Teil der nationalen Biotopverbundstruktur und sichert damit zugleich die europäische Achse der grünen Infrastruktur. Die Mittlere und Obere Elbe ist der letzte auf 600 Kilometer freifließende, ungestaute Strom in Deutschland mit den ausgedehntesten Hartholzauwäldern Mitteleuropas. Neben den Auwäldern gibt es zahlreiche seltene flusstypische Lebensräume, wie Altwasser, einzelne Talsandflächen und Dünen sowie Sandund Schlammbänke im Flussuferbereich. In dieser vielfältigen und strukturreichen Landschaft sind über tausend verschiedene Pflanzenarten zu finden. Auch viele tausend Tierarten sind allein an der Mittleren Elbe heimisch. So wurden 310 Vogelarten nachgewiesen, darunter Rotmilan, Schwarzstorch, Fisch- und Seeadler. Viele der gefährdeten Arten und Lebensräume sind anderswo bereits ausgestorben oder verschwunden, aber an der Elbe noch erhalten. Damit sind die Elbe und ihre Auen als „Hot Spots“ der Biodiversität von nationaler wie auch von internationaler Bedeutung. Diese Flusslandschaft ist einzigartig und daher auch vielfach geschützt: Fast der gesamte Lauf der deutschen Elbe ist europäisches Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat/Natura 2000); auf 400 Kilometern Länge erstreckt sich das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, das größte terrestrische Schutzgebiet in Deutschland. Die Elbe ist zudem auf 43 Kilometern Flusslänge Teil des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich, ein Erbe der Menschheit. Doch verschiedene Faktoren gefährden die biologische Vielfalt an der Elbe: So wird die Elbe seit Anfang der 90er-Jahre mit dem Ziel ausgebaut, eine nahezu ganzjährige Fahrtiefe von 1,60 m zwischen Geesthacht und Dresden herzustellen , um eine planbare Güterschifffahrt zu ermöglichen. Doch dieses Ziel wurde trotz großer baulicher Anstrengungen verfehlt. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen erscheint angesichts geringer Transportmengen, niedriger Wasserstände und auch einer zu befürchtenden Gefährdung der lokalen Biodiversität als fragwürdig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7433 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Parallel dazu verschärft sich die Sohlerosion an der Elbe – u. a. eine Folge der künstlichen Einengung und Vertiefung – kontinuierlich. Diese Eintiefung ist ein inzwischen sich selbst beschleunigender Prozess, der bislang nicht verlangsamt oder aufgehalten werden konnte. Somit entfernt sich der Wasserspiegel des Flusses stetig von der Aue, wodurch in der Konsequenz der Feuchtlebensraum Aue immer weiter trocken zu fallen droht. Doch für den Erhalt der einzigartigen biologischen Vielfalt an der Elbe ist vornehmlich der Erhalt auch dieses Lebensraumes ausschlaggebend. Die sich hier abzeichnende Entkopplung von Fluss und Aue infolge der Sohlerosion gefährdet die Schutzgebiete und damit auch die Artenvielfalt. Außerdem herrschten im Jahr 2015 über viele Monate hinweg extreme Niedrigwasserstände : Allein dadurch waren Feuchtlebensräume wie Altwässer schon teilweise bereits im Frühjahr ausgetrocknet. Die stattfindende Sohlerosion und Sohlvertiefung verstärken die negativen Auswirkungen der Trockenphasen auf die Auenlebensräume dabei noch zusätzlich. 1. Welche Ziele der NBS (Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt) hat die Bundesregierung für die Flusslandschaft der Elbe vorgesehen? Werden diese bis 2020 erreicht? Die einschlägigen Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sind im Kapitel „Flüsse und Auen“, Seite 35, der Strategie nachzulesen. Mit der im Oktober 2015 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten „Naturschutzoffensive 2020“ wird auch ein Schwerpunkt auf die Auenentwicklung gelegt. U. a. wird die Bundesregierung mit dem „Bundesprogramm Blaues Band Deutschland“ eine Initiative zur Renaturierung von Bundeswasserstraßen und deren Auen ergreifen. Über die Zielerreichung informiert der Auenzustandsbericht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), der für das Jahr 2020 aktualisiert wird. 2. Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung an der Elbe durch, oder an welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung beteiligt, um die Ziele der NBS bis 2020 zu erreichen? Von welchen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele hat die Bundesregierung Kenntnis? Über welche Flächen (Größe in Hektarangabe) erstrecken sich diese Maßnahmen , und wie hoch ist deren Anteil an der Elbe und ihren Auenlandschaften ? 3. Welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen an der Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über die Förderprogramme des Bundes „chance.natur - Bundesförderung Naturschutz “ und das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ leistet die Bundesregierung wesentliche Beiträge zur Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur - Bundesförderung Naturschutz“ wurden das Naturschutzgroßprojekt „Lenzener Elbtalaue“ (Projektabschluss 2011) und das Projekt „Mittlere Elbe“ gefördert (Projektlaufzeit voraussichtlich bis 2018). Das Projekt „Lenzener Elbtalaue“ umfasst eine Kerngebietsfläche von 1 031 ha. Ziel des Vorhabens ist die Wiederherstellung eines Mosaiks aus neugeschaffenen Flutmulden, halboffener Weidelandschaft und Auwald. Durch die Deichrückverlegung und die Schlitzung des Altdeichs im Jahr 2009 wurden 420 ha Auenfläche wieder an die Überflutungsdynamik der Elbe angeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7433 Das Projekt „Mittlere Elbe“ umfasst eine Kerngebietsfläche von 5 828 ha. Ziel des Vorhabens ist der Schutz und die Wiederherstellung einer weitestgehend intakten , naturnahen und waldreichen Überflutungsaue als Lebensraum auentypischer Tier- und Pflanzenarten in einem der beiden größten zusammenhängenden Auenwaldkomplexe Mitteleuropas. Durch die Deichrückverlegung werden 600 ha Überflutungsfläche zurück gewonnen. Im Rahmen des „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“ wird das Projekt „Auenentwicklung und Auenverbund an der unteren Mittelelbe“ gefördert. Es läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren. In einem Flussabschnitt von ca. 50 km Länge bzw. auf einem Gebiet von 420 ha werden verschiedene Maßnahmen zur Auenrenaturierung durchgeführt. Darüber hinaus dient dieses Projekt der Erarbeitung eines Konzeptes für einen modellhaften länderübergreifenden Auenverbund – einbezogen sind die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen . Die Fläche der morphologischen Aue der Binnenelbe (Geesthacht bis zur tschechischen Grenze) umfasst 293 464 ha, die Fläche der rezenten Aue 56 979 ha. Die Maßnahmenflächen der drei laufenden Projekte (7 279 ha) umfasst damit rd. 2,5 Prozent der morphologischen Aue. Die Gesamtfläche der rezenten Aue vergrößert sich durch die beiden Deichrückverlegungen um ca. 1,8 Prozent. Diese Projekte tragen dazu bei, die auf Fluss- und Aue bezogenen Ziele der NBS bzw. der Naturschutz-Offensive 2020 zu erreichen. Darüber hinaus gibt es an der Elbe weitere Maßnahmen, die in Zuständigkeit der Naturschutz- und Wasserbehörden der Länder geplant und umgesetzt werden und die bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes Elbe Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 19 und 20 verwiesen. 4. Wie viele und welche der Arten, die in der Flusslandschaft Elbe vorkommen, stehen nach Wissen der Bundesregierung auf der Roten Liste oder sind vom Aussterben bedroht (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand? Auf Bundesebene sind derartige Daten nicht unmittelbar verfügbar. Aufgrund der Vollzugszuständigkeit der Länder für Naturschutzbelange kann die Frage nur von den betroffenen Elbe-Anlieger-Bundesländern beantwortet werden. 5. Wie viele Lebensraumtypen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an der deutschen Elbe und ihren Auen, und wie viele davon sind bundesweit gefährdet (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand? In den Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Gebieten an der mittleren und oberen Elbe sind 33 der in Deutschland vorkommenden 92 Lebensraumtypen vertreten (s. Liste im Anhang). Aufgrund ihrer Abgrenzung umfassen die Gebiete auch Lebensraumtypen , die ihren Schwerpunkt i. d. R. außerhalb von Auen haben, wie z. B. Felsen oder Moore. Die Bewertung von deren Erhaltungszustand in der atlantischen und kontinentalen biogeografischen Region, an denen die Elbe Anteil hat, ergibt sich aus dem deutschen FFH-Bericht, der innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Dessen Ergebnisse sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de/0316_nat-bericht_2013-komplett.html veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7433 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele und welche dieser Lebensraumtypen sind von Grundwasser oder Wasser abhängig, und wie viele davon sind bundesweit selten und gefährdet (bitte Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand? Von den 33 in den FFH-Gebieten an der Elbe vorkommenden Lebensraumtypen sind 17 als wasserabhängig und fünf als bedingt wasserabhängig im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie einzustufen (s. Liste im Anhang). Zur Bewertung des Erhaltungszustands wird wiederum auf den FFH-Bericht 2013 verwiesen (www.bfn.de/0316_bericht2013.html). 7. Welche Ökosystemleistungen erbringt die Flusslandschaft der Elbe nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu erhalten oder wiederherzustellen ? Flusslandschaften wie die Elbe erbringen eine Vielzahl von Ökosystemleistungen . Unter anderem bieten sie einen natürlichen Hochwasserschutz, sie verbessern die Wasserqualität, halten Nährstoffe aus der Landwirtschaft sowie Treibhausgase zurück und moorreiche und nasse Flussniederungen tragen zum Klimaschutz bei. Naturnahe Auenlandschaften erbringen nach Auffassung der Bundesregierung einen hohen Gewinn für die Gesellschaft. Nach einer überschlägigen Abschätzung besitzen die überfluteten deutschen Elbauen bereits heute das Potenzial , bis zu 7 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr und bis zu 120 Tonnen Phosphor pro Jahr zurückzuhalten. Diese Leistungen können künftig durch Maßnahmen zur Gewässer- und Auenrenaturierung noch gesteigert werden. Im Rahmen des vom BMUB und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam finanzierten Programms „Förderung von Forschungsvorhaben zur Umsetzung der NBS“ ist vorgesehen, das Projekt „Mechanismen der Ökosystemdienstleistungen von Hartholz-Auwäldern“ im Verlauf des aktuellen Jahres zur Förderung zu bringen. Die Umsetzungsmaßnahmen sollen auf einen Flussabschnitt von ca. 150 km Länge bzw. auf einem Gebiet von ca. 30 ha verteilt stattfinden. Einbezogen werden sowohl rezente als auch Altauen. Die Maßnahmen umfassen Neubegründungen von Hartholzauwäldern bzw. die Neuetablierung von lebensraumtypischen Kraut- und Strauchschichtarten und haben eine Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und der Hochwasserretention zum Ziel. 8. Welche der Ökosystemdienstleistungen sieht die Bundesregierung durch die voranschreitende Eintiefung der Elb-Sohle gefährdet? Die Eintiefung der Sohle in der Erosionsstrecke der Elbe tangiert die Ökosystemdienstleistungen „Habitatfunktion“ und „Nährstoffretention“. 9. Auf welchen Flussabschnitten hat sich die Sohle der Elbe nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Messungen eingetieft, bzw. wo gibt es ein Geschiebedefizit? Wie hoch sind die Eintiefungsraten (Angaben in cm), und wie hoch ist das jährliche Geschiebedefizit (bitte die Elbe-Kilometer sowie Orte angeben)? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? Überwiegend in der sogenannten Erosionstrecke zwischen Mühlberg (km 120) und Lutherstadt Wittenberg (km 230), aber auch an einzelnen weiteren Strecken tieft sich die Sohle der Elbe ein. In diesem Bereich gibt es ein Geschiebedefizit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7433 Über die Größe des Gesamtgeschiebedefizits an der Elbe gibt es unterschiedliche Angaben. Sie stimmen darin überein, dass es mehrere 100 000 Tonnen pro Jahr beträgt. Die Eintiefungsrate in der Erosionsstrecke liegt in der Größenordnung von ca. 1 cm / Jahr. Dazwischen liegen Strecken mit stabiler Sohle (0 cm / Jahr). Lokal werden Spitzenwerte der Eintiefungsraten von bis zu 2 cm / Jahr registriert. Die Erosion der Elbe wurde von der Bundesregierung als ein wasserwirtschaftliches , naturschutzfachliches und verkehrliches Problem erkannt und ihr soll durch die Umsetzung eines Sohlstabilisierungskonzepts begegnet werden. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Eindämmung der Sohlerosion bisher unternommen, und welche sind geplant? Wie viel haben diese Maßnahmen bislang gekostet? Der Bund hat für den von der Erosion betroffenen Elbabschnitt ein Sohlstabilisierungskonzept (2009) entwickelt. Darin sind Maßnahmen, wie z. B. Geschiebezugabe , Bauwerksanpassungen, Grobkornanreicherungen und Querschnittsaufweitungen enthalten. An Möglichkeiten der Optimierung der Erosionsminderung wird gearbeitet. Bisher werden diese Maßnahmen nur im Rahmen der Unterhaltung umgesetzt. Zukünftig werden auch größere Ausbaumaßnahmen zur Sohlstabilisierung , wie zum Beispiel das Pilotprojekt „Klöden“ umgesetzt. Die bisherigen Kosten für die Geschiebezugabe belaufen sich auf ca. 13,5 Mio. Euro. Dazu kommen Anteile von Maßnahmen an den Strombauwerken, die sich vor dem Hintergrund ihrer Mehrfachfunktion nicht explizit erfassen lassen. 11. Wird der Handlungsspielraum für die wirksame Bekämpfung der Sohlerosion nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Unterhaltungsziele für die Wasserstraße Elbe (beispielsweise durch die Auswahl von Maßnahmen ) eingeschränkt, und wenn ja, inwiefern? Der Handlungsspielraum für Maßnahmen zur Erosionsminderung entlang der Elbe wird durch unterschiedlichste Nutzungsinteressen (Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur, Schifffahrt) und die bestehenden technischen und wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten bestimmt. Im Rahmen der Erstellung des Gesamtkonzeptes für die Elbe wird das zukünftige verkehrliche Unterhaltungsziel festgelegt. Hierbei wird besonderer Wert auf die Reduzierung der Erosion und die gleichzeitige Verbesserung der verkehrlichen Nutzbarkeit gelegt. Insgesamt besteht Handlungsspielraum für eine wirksame Reduzierung der Erosion. 12. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das Planfeststellungsverfahren für die Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ vor? Ist das Planfeststellungsverfahren für die Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ (Bundestagsdrucksache 18/3689) eröffnet worden? Wenn nicht, warum nicht? Was sind die nächsten Planungsschritte, und wann wird das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden? 13. Wie viele Jahre wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Pilotmaßnahme „Sohlstabilisierung bei Klöden“ in Anspruch nehmen? Wie sieht der Zeitplan aus? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7433 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet : Das Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht eröffnet. Voraussichtlich im 2. Quartal 2016 wird der sog. Scoping-Termin nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stattfinden, der die Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie weitere umweltbezogene Untersuchungen, z. B. zur FFH-Verträglichkeit, vorbereitet. Der Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist von der Dauer des im Ergebnis des Scoping-Termins festgelegten Untersuchungszeitraums abhängig. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, für das nach derzeitigem Stand ca. zwei Jahre ab Beginn des Anhörungsverfahrens eingeplant werden, kann die bauliche Umsetzung der Pilotmaßnahme beginnen, die voraussichtlich fünf Jahre in Anspruch nehmen wird. 14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für dieses Pilotprojekt , und wer trägt diese Kosten? Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 28,5 Mio. Euro (Preisstand 2011). Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand werden die Kosten vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt getragen. 15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte zur Eindämmung der Erosion der Sohle geplant, und wenn ja, wo (bitte die Elbe-Kilometer sowie Orte angeben)? Wie sind bei diesen Projekten der Planungsstand und der zeitliche Ablauf? Welche Kosten sind je Projekt zu erwarten? Gemäß des vom Bund entwickelten Sohlstabilisierungskonzeptes sind entlang der Elbe weitere Maßnahmen zur Minderung der Erosionstendenzen vorgesehen. Ein weiteres Projekt mit Pilotcharakter ist im Streckenabschnitt Wittenberg/L. – Coswig vorgesehen. Hierfür liegt eine Vorstudie vor. Die Kosten lassen sich derzeit noch nicht benennen. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Sohlerosion a) auf den Lebensraum der Elbe-Aue, b) auf das UNESCO-Biosphärenreservat, c) auf FFH-Gebiete entlang der Elbe sowie d) auf den Landschaftspark UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich ? Nach derzeitiger Kenntnis kann sich das Absinken der mittleren Wasserstände als Folge der Erosion auf den Lebensraum der Elbe-Aue, das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, FFH-Gebiete entlang der Elbe sowie auf den Landschaftspark UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich auswirken. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche FFH-Lebensraumtypen an der Elbe zum dauerhaften Erhalt von prioritären Arten beitragen? Wie ist der Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen? In den FFH-Gebieten an der mittleren und oberen Elbe in Deutschland kommen die prioritären Arten Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) und Eremit (Osmoderma eremita) vor. Die Bewertung ihrer Erhaltungszustände ist ebenfalls im FFH-Bericht 2013 (www.bfn.de/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7433 0316_bericht2013.html) zu finden. Die Arten sind selbständiges Schutzgut und werden daher nicht über den LRT-Schutz geschützt. 18. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sohlerosion der Elbe negative Auswirkungen auf FFH-Arten und -Lebensraumtypen hat? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Ist der Bundesregierung bekannt, ob für die FFH-Lebensraumtypen entlang der Elbe und ihren Auen Managementpläne vorliegen und ob die Management -Ziele für diese Lebensraumtypen erreicht wurden? Wenn nicht, ist der Bundesregierung bekannt, wann die Ziele erreicht werden ? Durch das laufende Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2014/2262 zur Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (BSG/SAC) nach FFH-Richtlinie ist der Bundesregierung grundsätzlich bekannt, für welche FFH-Gebiete Managementpläne vorliegen . Eine räumliche Verschneidung mit dem Elbegebiet ist dabei noch nicht erfolgt. Die Managementplanung für die FFH-Gebiete an der Elbe einschließlich deren Zielsetzung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor, ob und wann die Management-Ziele erreicht wurden bzw. werden. 20. Wurden die Ziele des Managements bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beachtet und in die Bewirtschaftungspläne eingearbeitet? Für die Erstellung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind die Länder zuständig . Über die Berücksichtigung der FFH-Managementpläne bei der Umsetzung der WRRL liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 21. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Grundwasserregime in den rezenten (noch überfluteten) Auen und in den Altauen? Gibt es Untersuchungen, welche Pflanzen- und Tierarten sowie welche Lebensraumtypen (Biotoptypen) durch die fortlaufende Sohlerosion bedroht bzw. in ihrem Bestand rückläufig sind? Wenn ja, welche sind das, und was ist das Ergebnis? Sind darunter auch seltene und gefährdete Lebensraumtypen, und wenn ja, in welchen Anteilen? Der Grundwasserstand in der Aue ist abhängig vom Wasserstand des Flusses. In naturnahen Flusslandschaften ist der Grundwasserstand in der Aue höher und der Austausch zwischen Flusswasser und dem Grundwasser in der Aue intensiver als bei ausgebauten Flüssen mit positiven Wirkungen auf die biologische Vielfalt, die Wassertemperatur und das Nährstoffniveau. Insbesondere die Sohlerosion verändert die Wasserstände im Uferbereich, die Häufigkeit, Höhe und Dauer von Überflutungen sowie das Grundwasserregime. Habitate, die von Qualmwasser oder oberflächennahem Grundwasser abhängen, können austrocknen. Die Auswirkungen dieser Veränderungen sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig und daher im Einzelfall zu bewerten. Wenn eine funktionelle Entkopplung von Fluss und Aue stattfindet, wird die Funktion und Artenausstattung der aquatischen bzw. wechselfeuchten Auenlebensräume beeinträchtigt. Beispielhaft sind FFH-Lebensraumtypen und -Arten zu nennen. Betroffen sein können Hartholz- Auenwälder (LRT 91F0), Weiden-Auenwälder und Erlen-Eschen-Auenwälder (LRT 91E0*), magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510), die sehr seltenen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7433 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) und feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430), die alle an der Elbe bundesweit bedeutende Vorkommen haben. Weiterhin betroffen sind Flüsse mit Schlammbänken (LRT 3270) und große Altwässer der rezenten Aue (LRT 3150). Durch die Lebensraumveränderungen betroffen sein können auch die an der Elbe vorkommenden auentypischen Tierarten der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie, wie z. B. Grüne Flussjungfer , Heldbock, Rotbauchunke, Moorfrosch, Schlammpeitzger, Bitterling oder Mittelspecht. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 5, 6 und 16 verwiesen. 22. Welche weiteren Nutzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Erosion der Sohle betroffen? Die Erosion hat Auswirkungen auf verschiedenste Nutzungen entlang der Elbe, wie z. B. Schifffahrt, Infrastruktur (Brücken, Düker etc.), Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Tourismus. 23. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung der Elbe-Biotopverbundkorridor für die grüne Infrastruktur in Deutschland, und welchen nationalen Beitrag liefert sie zur europäischen grünen Infrastruktur? Zentrale Botschaft der EU-Mitteilung zur Grünen Infrastruktur vom 6. Mai 2013 ist, dass die Naturausstattung einen unverzichtbaren Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung leistet. Nach einer im Auftrag des BfN erarbeiteten Studie der Technischen Universität Berlin ist der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen mit Deichrückverlegung und Schaffung von 35 000 ha Überschwemmungsflächen an der Elbe dreimal höher als deren Kosten. Die Auen im Elbe-Biotopverbundkorridor sind damit ein wichtiger Bestandteil der europäischen grünen Infrastruktur. 24. Wird dieser Biotopverbundkorridor durch die Erosion der Sohle beeinträchtigt oder gestört, und wenn ja, in welcher Weise? Gesicherte Aussagen zur Störung des Biotopverbundkorridors liegen nicht vor. 25. Sind Maßnahmen notwendig, um diese grüne Infrastruktur entlang der Elbe zu stärken, und wenn ja, welche? Welche Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden? Aus Sicht der Bundesregierung sind Maßnahmen notwendig, um die grüne Infrastruktur entlang der Elbe zu stärken. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Vorlage eines Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur (BKGI) als Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vereinbart. Dieses wird derzeit unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz erarbeitet. Ein Schwerpunkt wird der Bereich Auenschutz und Auenentwicklung sein. Das BKGI liefert somit auch Beiträge für die Planungen des Bundes im Bereich der Elbe, um die vielfältigen Funktionen der Elbaue (natürlicher/naturnaher Hochwasserschutz, Wasserreinigungsvermögen/Nährstoffretention, Minderung der Treibhausgasemissionen , Erhaltung naturnaher Lebensräume, Naherholung und Tourismus ) zu stützen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7433 26. Sind der Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 vom 16. Dezember 2015 bekannt? Welche Konsequenzen haben diese konkret für die Elbe, und wie sollen diese umgesetzt werden? Der Bundesregierung sind die Schlussfolgerungen des EU-Umweltrates vom 16. Dezember 2015 bekannt. Sie enthalten allgemeine Positionen zu übergreifenden Aspekten der Umsetzung der EU-Biodiversitätsziele für 2020 (z. B. Bedeutung der bestehenden EU-Naturschutzregelungen, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten , stärkere Berücksichtigung von Biodiversitätsfragen bei anderen Politikthemen). Diese Positionen decken sich mit den Zielen der Bundesregierung bei der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie. Aus einem solchen EU- Beschluss lassen sich keine unmittelbar konkreten Maßnahmen für einzelne Ökosysteme oder Flussgebiete wie die Elbe ableiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7433 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 5 und 6: Liste der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten an der mittleren und oberen Elbe C od e pr io rit ä r Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-Richtlinie W as se rab hä ng ig - ke it 2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea w 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions w 3160 Dystrophe Seen und Teiche w 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion w 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. w 4030 Trockene europäische Heiden 6120 * Trockene, kalkreiche Sandrasen 6210 * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia )(* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6240 * Subpannonische Steppen-Trockenrasen [Festucetalia vallesiacae] 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) w 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe w 6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) w 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) b 7110 * Lebende Hochmoore w 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore w 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore w 7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) w 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation b 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi- Veronicion dillenii 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) b 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) b 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] w 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion w 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur b 91D0 * Moorwälder w 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) w 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) w 91T0 Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder Wasserabhängigkeit: w = wasserabhängig b = bedingt wasserabhängig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333