Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7447 18. Wahlperiode 03.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7303 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten Quartal 2015 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober bis Dezember 2015 im Bundesgebiet 35 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 20 Konzerte und 15 Liederabende, statt. Drucksache 18/7447 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden 23 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 03.10.2015 Torgau-Staupitz SN „Blutzeugen“, „DST“, „Legion of Thor“, „Fight Tonight“, „2nd Class Citizen“ 03.10.2015 Allstedt-Sotterhausen ST „Treueorden“, „Exzess“, „W.U.T.“ 10.10.2015 Kirchheim TH „Treueorden“, „Feindbild Deutsch“, „Schlachtruf Germania “, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Sturmbrüder“ 17.10.2015 Sonneberg TH Liedermacher „Barney“ 18.10.2015 Sinsheim BW Frank RENNICKE 23.10.2015 Ballstädt TH „Zeitnah“, „FreilichFrei“, Liedermacherin „Freya“ 24.10.2015 Feilitzsch BY Frank RENNICKE, Axel SCHLIMPER 26.10.2015 Uelzen NI Michael REGENER 27.10.2015 Dortmund NW Michael REGENER 30.10.2015 Torgau-Staupitz SN „Bound for glory“, „Radikahl“, „Sista Bataljen“ 31.10.2015 Kirchheim TH „Stonehammer“, „Treueorden“, „Heiliges Reich“, „Hausmannskost “, „Feindbild Deutsch“ 07.11.2015 Eisenach TH „Fylgien“, Liedermacher „Barney“, „RAC n Roll Teufel“, „Zeitnah“, „Rocker-Rolf“ 07.11.2015 Elbe ST „DST“, „Prora“, „Stimme der Vergeltung“, „Helle und die RACker“, „Uwocaust“ 09.11.2015 Bad Wildbad BW Michael REGENER 14.11.2015 Torgau-Staupitz SN „Sleipnir“, „MPU“, „Sista Bataljen“, „Wafflor Waffen“ 14.11.2015 Kirchheim TH „Die Lunikoff Verschwörung“, „Ostfront“, „Treueorden“ 14.11.2015 Kloster Veßra TH Axel SCHLIMPER 21.11.2015 Kloster Veßra TH „Kategorie C“ 05.12.2015 Torgau-Staupitz SN „Blitzkrieg“, „Frontalkraft“, „Division Germania“, „DST“, „Deathfeud/Murdersquad“, „Verszerödes“ 11.12.2015 Eisenach TH „Kategorie C“ 12.12.2015 Kirchheim TH „Barbarossa“, „Killuminati“, „Kommando 192“, „Carpe Diem“, „Codex Frei“, „Tätervolk“, „Devils Project“ 12.12.2015 Murnau BY „Division Voran“ 12.12.2015 Niesky SN „Blitzkrieg“, „Confident of Victory“, „Frontalkraft“ Zu den weiteren zwölf Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden , da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Per- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7447 sonen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde eine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführte rechtsextremistische Musikveranstaltungen von der NPD veranstaltet . Dabei handelt es sich um den vom NPD-Bezirksverband Oberbayern veranstalteten Liederabend. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2015 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei zwei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung des NPD-Kreisverbands Sächsische Schweiz am 3. Oktober 2015 in Pirna (Sachsen) mit anschließendem Auftritt der Band „Agharta“ sowie den „Europakongress “ der Jungen Nationalisten am 9. Oktober 2015 in Riesa (Sachsen), auf dem die Bands „Kraftschlag“, „Heiliges Reich“, „Kratcky Procez“ sowie der Liedermacher „Oiram“ auftraten. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2015 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei keiner Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“ zu musikalischen Darbietungen. 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu zwei Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 18 Konzerte wurden von insgesamt ca. 3 415 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 190 Personen. Zu drei Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden zwölf Liederabende wurden von insgesamt ca. 520 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 43 Personen. Drucksache 18/7447 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2015 im Ausland organisiert ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2015 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2015 bei acht Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Blitzkrieg“, „Blutzeugen“, „Confident of Victory“, „Die Lunikoff Verschwörung“, „Division Germania“, „Faust“, „Frontalkraft“, „Kategorie C“, „Kraft durch Froide“, „MakSS Damage“, „Painful Awakening“, „Stonehammer“, „Strongside“ und Tobias Winter. 8. Wie viele Konzerte der extremen rechten Szene wurden im vierten Quartal 2015 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im vierten Quartal 2015 kein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst . 9. Wie viele Konzerte der extremen rechten Szene wurden im vierten Quartal 2015 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2015 ein Konzert im Vorfeld verboten. Dabei handelt es sich um ein geplantes Konzert am 12. Dezember 2015 in Allstedt-Sotterhauen (Sachsen-Anhalt). 10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im vierten Quartal 2015 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das vierte Quartal 2015 diesbezüglich keine Meldungen vor. 11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das dritte Quartal 2015 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/6554 vom 4. November 2015) für das dritte Quartal 2015 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2015 weitere sieben rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon ein Konzert und sechs Liederabende statt. Zu vier Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7447 Datum Ort Land Auftretende 01.08.2015 Salchow MV „Blitzkrieg“, „Blutzeugen“ 12.09.2015 Einbeck NI „Notensturm“, „Wut aus Liebe“, „Gassenraudi“, „FreilichFrei“, „Reichstrunkenbold“ 12.09.2015 Sonneberg TH Jens BRUCHERSEIFER 29.09.2015 Berlin BR Michael REGENER Zu den weiteren drei Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das dritte Quartal 2015 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 19 Konzerte (18). Zu vier der 19 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Konzerte (14) wurden insgesamt von ca. 2 870 Personen (2 520) besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 191 Personen (ca. 180). Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 23 (17). Zu zwei Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 21 Liederabende (15) wurden insgesamt von ca. 1 328 Personen (1 023) besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 63 Personen (68). Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es für das dritte Quartal 2015 bei drei weiteren Veranstaltungen, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelt es sich um eine Rednerveranstaltung des NPD Landesverbandes Hessen am 12. Juli 2015 in Büdingen (Hessen) mit einem Auftritt von Frank Rennicke, dem Sommerfest des NPD-Landesverbands Sachsen am 22. August 2015 in Riesa (Sachsen) mit Auftritten von „Aria S.“ und „FreilichFrei“ sowie einer Veranstaltung („Politischer Stammtisch“) des NPD-Kreisverbandes Lübeck-Ostholstein am 22. September 2015 in Lübeck (Schleswig-Holstein) mit einem Auftritt von Frank Rennicke. Darüber hinaus sind nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2015 bei 13 Konzerten (11) im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „12 Golden Years“, „A3stus“, „Abtrimo“, „Endstufe“, „Feindbild Deutsch“, „Faustrecht“, „Hard as Nails“, „Kategorie C“, „Kommando S3“, „Kraftschlag“, „Lunikoff-Verschwörung “, „Michael REGENER“, „Painful Awakening“, „Radikahl“, „Smart Violence “ und „Wolfsfront“. 12. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten Quartal 2015 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. Drucksache 18/7447 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im vierten Quartal 2015, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Orten und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im vierten Quartal 2015 liegen diese Informationen zu zwei Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl 04.10.2015 Walsleben BB 3 18.10.2015 Oranienburg BB 3 14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2015 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2015 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2015 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 66 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert . Erkenntnisse darüber, wann diese Tonträger produziert und veröffentlicht wurden , liegen nicht vor. 15. Gegen wie viele der im Jahr 2015 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtliche relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keiner der indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt eine Beschlagnahme vor. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333