Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7449 18. Wahlperiode 03.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7307 – Der Export offensiver und defensiver Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Saudi-Arabien zählt zu den bedeutendsten Abnehmern deutscher Rüstungstechnologie . Unbestritten ist die Menschenrechtslage in dem Königreich verheerend . Der Einmarsch saudischer Truppen in Bahrain, bei dem die Proteste der durch die sunnitische Minderheit unterdrückten schiitischen Bevölkerungsmehrheit blutig niedergeschlagen wurden, verdeutlichte nach Auffassung der Fragesteller schon im Jahr 2011, dass Saudi-Arabien bereit ist, militärisch aggressiv seine Interessen in der Region durchzusetzen. Mit dem Thronwechsel zu Beginn des Jahres 2015 von König Abdullah zu König Salman und der im Zuge dessen erfolgten Ernennung seines Sohnes Mohammed bin-Salman zum Verteidigungsminister verschärfte sich der außenpolitische Kurs des Landes weiter: Ende März 2015griff Riad gemeinsam mit arabischen Verbündeten militärisch in den jemenitischen Bürgerkrieg ein. Allein 2 800 tote Zivilisten sind nach UN-Angaben seither zu beklagen (www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=52938#.Vo0V27g1_Gg). Auch der Bundesnachrichtendienst warnt mittlerweile vor der „impulsiven Interventionspolitik “ der neuen saudischen Führung (www.spiegel.de/politik/ausland/ bundesnachrichtendienst-warnt-vor-interventionspolitik-saudi-arabiens-a-1065 643.html). Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärte am 4. Januar 2016 zu deutschen Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien: „Wir haben Saudi-Arabien defensive Rüstungsgüter geliefert, keine offensiven“ (ARD-Tagesschau vom 4. Januar 2015, 20.00 Uhr). Eine Unterteilung von Rüstungsgütern in „defensive“ und „offensive“ Rüstungsgüter sieht jedoch weder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen noch das Außenwirtschaftsgesetz vor. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel hat am 4. Januar 2016 im Rahmen einer politischen Äußerung in der ARD-Tagesschau den Begriff offensive und defensive Rüstungsgüter verwendet. Er hat bei dieser Gelegenheit Drucksache 18/7449 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hervorgehoben, dass keine Ausfuhrgenehmigungen für Kampfpanzer oder Kleinwaffen nach Saudi-Arabien erfolgt sind. Bereits in der Rede zu den Grundsätzen deutscher Rüstungsexportpolitik am 8. Oktober 2014 bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin hat Bundesminister Gabriel seine Vorstellungen für den arabischen Raum dargelegt und auch Ausführungen zu einem offensivem und defensivem Einsatz von Rüstungsgütern gemacht: „Rüstungsgüter (dürfen) nur nach sehr strengen Kriterien und nach dem Grundsatz größter Zurückhaltung in diese Region auszuführen (sein)“. „(Bei dem) Blick auf die Länder geht es zunächst um deren innere Verfasstheit: Es bestehe das Risiko , dass deutsche Rüstungsgüter für die Repression von regierungskritischen Bewegungen im Innern eingesetzt werden.“ „Der zweite Blick, den man auch ins Auge nehmen muss, ist nicht nur der auf die Länder sondern auf die Rüstungsgüter selbst:“ „Weiter geht es um die Einsetzbarkeit: Je nach Einschätzung der möglichen Aggressivität eines Empfängerlandes (nach innen bzw. nach außen) empfiehlt es sich, die Einsatzspektren der Rüstungsgüter zu analysieren: sind sie offensiv oder defensiv, dienen sie der Grenzsicherung oder der Repression?“ „Dabei zählt die Dauerhaftigkeit: Wenn die Stabilität des Empfängerlandes schwer zu prognostizieren ist, bekommt die Lebensdauer des Rüstungsgutes ein besonderes Gewicht. Schwere Waffen, aber auch Produktionsstätten für Waffen stellen eine längerfristige Ausstattung dar als etwa die Lieferung von Munition.“ „Außerdem haben wir den Endverbleib der Waffen und dessen Kontrolle zu prüfen . Schließlich die Akzeptanz: Bestimmte Rüstungsgüter wie Kleinwaffen als ,Mittel der Wahl der Bürgerkriege‘ stehen zu Recht unter erheblich kritischerer öffentlicher Beobachtung als andere (z. B. als Schiffe).“ Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind u. a. die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus 2000 und der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union aus 2008. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen . Genehmigungen für Exporte nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und/oder dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) kommen nicht in Betracht, wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, z. B. bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen und bei hinreichendem Verdacht des Missbrauchs des Rüstungsguts zu innerer Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen. Auch hat die Bundesregierung in besonders sensiblen Bereichen wie bei den Kleinwaffen die Grundsätze jüngst verschärft und auch die Regelungen über die Post-Shipment-Kontrolle erweitert. Zusammen genommen bilden die Kleinwaffen -Grundsätze und die Eckpunkte für die Post-Shipment Kontrollen die strengsten Regeln für Rüstungsexporte, die sich eine der Bundesregierung jemals selbst auferlegt hat. Für sonstige Rüstungsgüter besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausfuhr nach dem AWG. Der Anspruch besteht nur dann nicht, soweit die im Rahmen der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts zu schützenden Belange der Sicherheit, des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7449 friedlichen Zusammenlebens der Völker oder der auswärtigen Beziehungen gefährdet sind. Für Kriegswaffen wird eine Ausfuhrgenehmigung nur erteilt, wenn ein besonderes außen- oder sicherheitspolitisches Interesse vorliegt. 1. Wie definiert die Bundesregierung grundsätzlich „offensive“ und wie „defensive “ Rüstungsgüter? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es handelt sich um eine politische Äußerung von Bundesminister Sigmar Gabriel vom 4. Januar 2016. Auch hat er in seiner Rede zu den Grundsätzen deutscher Rüstungsexportpolitik am 8. Oktober 2014 bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin zu Rüstungsexporten in arabischen Staaten betont, dass die Einsatzspektren der Rüstungsgüter zu analysieren seien „Sind sie offensiv oder defensiv , dienen sie der Grenzsicherung oder der Repression?“ Bundesminister Gabriel verdeutlicht damit, dass nach den bestehenden Politischen Grundsätzen aus dem Jahr 2000 und dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 Genehmigungen für Exporte nach dem KrWaffKontrG und/ oder AWG nicht in Betracht kommen, wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, z. B. bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen und bei hinreichendem Verdacht des Missbrauchs des Rüstungsguts zu innerer Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen . 2. In welchen Dokumenten (Gesetze, Verordnungen etc.) ist die Unterscheidung festgelegt, und wie lautet sie jeweils? Die nachgefragte Unterscheidung ist in Gesetzen, Verordnungen etc. nicht festgelegt . Es wird generell unterschieden zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. 3. In welcher Form und wann hat die Bundesregierung den exportierenden deutschen Rüstungsunternehmen mitgeteilt, was ein „offensives“ und was ein „defensives“ Rüstungsgut ist? Bundesminister Gabriel hat in seiner oben genannten Grundsatzrede und am 4. Januar 2016 im Rahmen einer politischen Äußerung den Begriff offensive und defensive Rüstungsgüter verwendet. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen . 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der „offensive“ oder der „defensive “ Charakter eines Rüstungsgutes auch bzw. insbesondere von der Militärdoktrin eines Landes, der Strategie eines Einsatzes, der Taktik im Einsatz und vom Einsatzort abhängig ist? Wenn nein, warum nicht? In seiner Grundsatzrede hat Bundesminister Gabriel hervorgehoben: „Es besteht das Risiko, dass deutsche Rüstungsgüter für die Repression von regierungskritischen Bewegungen im Innern eingesetzt werden. Dieses Risiko steigt, je schwächer demokratische oder rechtsstaatliche Institutionen in einem Land verankert sind, oder wenn gesellschaftliche Bruchlinien (z. B. Minderheitenprobleme) existieren und wachsen.“ Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Drucksache 18/7449 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Handelt es sich bei den folgenden Rüstungsgütern aus Sicht der Bundesregierung jeweils um ein „defensives“ oder um eine „offensives“ Rüstungsgut: 1. verlegbares Luftverteidigungssystem Patriot, 2. Panzerabwehrrakete Milan, 3. Bewaffnungssteuerungssysteme für Kampfflugzeuge (beispielsweise für den Tornado)? Bundesminister Gabriel hat in seiner Grundsatzrede bei dem Parameter der Bewertung des Rüstungsgut selber ausgeführt „Weiter geht es um die Einsetzbarkeit (des Rüstungsgutes): Je nach Einschätzung der möglichen Aggressivität eines Empfängerlandes (nach innen bzw. nach außen) empfiehlt es sich, die Einsatzspektren der Rüstungsgüter zu analysieren: sind sie offensiv oder defensiv, dienen sie der Grenzsicherung oder der Repression?“ Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Zählt die Bundesregierung Güter, die in der Anti-Folter-Verordnung der Europäischen Union gelistet sind, zu den „offensiven“ oder zu den „defensiven “ Rüstungsgütern? Es handelt sich nicht um Rüstungsgüter. 7. Sind Rüstungsgüter, die für die gewaltsame Bekämpfung interner Opposition entwickelt wurden bzw. vorherrschend zu diesem Zweck eingesetzt werden , nach Auffassung der Bundesregierung „offensive“ oder „defensive“ Rüstungsgüter? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 8. Welche der Rüstungsgüter, deren Export die Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 nach Saudi-Arabien genehmigt hat, sind nach der Definition der Bundesregierung „offensiv“, welche „defensiv“ (sofern für das Jahr 2015 noch keine vollständige Auflistung möglich ist, bitte nach Monaten auflisten, soweit die Daten vorliegen; die Unterscheidung offensiv/defensiv bitte bei jedem genehmigten Rüstungsgut angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 9. Ist eine Ausfuhrgenehmigung für die 15 Patrouillenboote, deren Export der Bundessicherheitsrat im Juni 2015 gebilligt hat, mittlerweile erteilt worden? Falls ja, wann ist die Genehmigung erteilt worden, und wann ist gegebenenfalls die tatsächliche Ausfuhr der Boote erfolgt? Falls nein, warum nicht? Die Entscheidung wurde bislang noch nicht umgesetzt, und es wurde noch keine Ausfuhrgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für die in Frage stehenden 15 Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien erteilt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7449 10. Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass diese Patrouillenboote ausschließlich defensiv einsetzbar sind? 11. Ist der Einsatz dieser Boote im Rahmen einer offensiven saudischen Militäroperation im Persischen Golf in einer „defensiven“ Rolle, z. B. bei der Sicherung rückwärtiger Verbindungen, aus Sicht der Bundesregierung militärisch möglich? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam beantwortet. Nach den der Bundesregierung bekannten Informationen sollen die Patrouillenboote insbesondere Offshore-Ölplattformen schützen und somit grundsätzlich defensiven Zwecken dienen. Für Zwecke der inneren Repression sind sie nicht geeignet . 12. Handelt es sich bei den Kampfflugzeugen der Typen Tornado, Eurofighter und F-15 Eagle aus Sicht der Bundesregierung um „offensive“ oder um „defensive “ Rüstungsgüter? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. 13. Für welche dieser Flugzeugtypen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 jeweils die Ausfuhr von welchen Teilen genehmigt (bitte nach Monaten und unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, der Stückzahl und des Wertes aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat für diese Flugzeugtypen im Jahr 2015 jeweils die Ausfuhr von Teilen mit dem Endempfänger Saudi-Arabien genehmigt: Monat Anzahl der Genehmigungen Güterbeschreibung Wert in € Typ Jan. 1 Teile für Kampfflugzeug 10.032 Eurofighter Feb. 0 März 1 Technologie für Kampfflugzeug 1.000 F-15 Eagle März 1 Teile für Kampfflugzeug 7.453 Tornado April 2 Teile für Kampfflugzeug 65.017 Eurofighter Mai 1 Teile für Kampfflugzeug 108.420 Eurofighter Mai 1 Technologie für Kampfflugzeug 200.000 Tornado Juni 0 Juli 0 Aug. 1 Teile für Kampfflugzeug 2.180 Eurofighter Sep. 2 Bodengerät einschließlich Ausrüstung zur Druckbetankung, Kanone, Teile für Kanone 2.319.059 Eurofighter Sep. 2 Teile für Kampfflugzeug 15.799 Tornado Okt. 0 Nov. 2 Teile für Kampfflugzeug 668.750 Tornado Dez. 1 Teile für Kampfflugzeug 300.000 Eurofighter Drucksache 18/7449 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Für Flugkörper welcher Typen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 den Export von welchen Teilen genehmigt (bitte nach Monaten und unter Angabe der genauen Typenbezeichnung, z. B. „Storm Shadow“, der genauen Bezeichnung des Teiles, der Stückzahl und des Wertes aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat für diese Flugkörper im Jahr 2015 jeweils die Ausfuhr von Teilen mit dem Endempfänger Saudi-Arabien genehmigt: Monat Anzahl der Genehmigungen Güterbeschreibung Wert in € Typ Jan. 0 Feb. 0 März 2 Teile für Flugkörper 116.116 Storm Shadow April 0 Mai 0 Juni 0 Juli 1 Abfeuerausrüstung für Flugkörper 5.520.000 Meteor Aug. 1 Teile für Flugkörper 13.372.000 Meteor Sep. 0 Okt. 0 Nov. 0 Dez. 0 15. Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei den in der Antwort zu Frage 14 aufgeführten Flugkörpern jeweils um ein „offensives“ oder um ein „defensives“ Rüstungsgut? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. 16. In welchem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang steht die Entscheidung des Bundessicherheitsrates im Juni 2015, die Ausfuhr von 15 Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien zu genehmigen, mit dem Besuch des saudischen Ministers für Handel und Industrie Fawzan Alrabiah im gleichen Monat? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen . Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7449 17. War die deutsche Rüstungsexportpolitik (d. h. sowohl generelle Fragen wie auch Einzelfragen zu einzelnen Exportvorhaben, Unternehmen u. Ä.) gegenüber Saudi-Arabien Gegenstand der Gespräche von Fawzan Alrabiah mit seinen deutschen Gesprächspartnern, und falls ja, in welchen Gesprächen, mit welchem konkreten Gesprächsthema und mit welchen deutschen Gesprächspartnern ? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. In welcher Form und wann ist der saudischen Regierung durch die Bundesregierung mitgeteilt worden, dass sie aus der Bundesrepublik Deutschland nur noch „defensive“ Rüstungsgüter beziehen kann? Die Grundsatzrede des Bundesministers Gabriel und seine Ausführungen zur restriktiven Umsetzung der Politischen Grundsätze sind öffentlich bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 19. Seit wann verfolgt die Bundesregierung in ihrer Rüstungsexportpolitik gegenüber Saudi-Arabien eine Genehmigungspolitik anhand der Unterscheidung defensiv/offensiv, und in welcher Form (Weisung u. Ä.) wurde diese neue Linie wann festgehalten? Es handelt sich um eine politische Äußerung von Bundesminister Gabriel, die er bereits in seiner Grundsatzrede hervorgehoben hat. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 20. Für welche weiteren Länder gilt seit wann die Regel, dass nur noch defensive Rüstungsgüter ausfuhrgenehmigungsfähig sind? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Es wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333