Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Januar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7458 18. Wahlperiode 02.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7109 – Mölders-Feiern und die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Antrag der Gruppe der PDS hat der Deutsche Bundestag im Jahr 1998 die Bundesregierung aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, dass Mitgliedern der Legion Condor nicht weiter ehrendes Gedenken […] der Bundeswehr zuteil wird“ (Bundestagsdrucksache 13/10494). Zu den davon betroffenen Wehrmachtsoffizieren gehört auch Werner Mölders, der von April bis Dezember 1938 der Legion Condor angehört und damit den Putsch der spanischen Faschisten gegen die gewählte republikanische Regierung unterstützt hatte. Eine offizielle Ehrung von Mölders durch die Bundeswehr gibt es heute nicht mehr, aber die Bundeswehr unterstützt aktiv solche Ehrungen durch Dritte. So finden an der Luftwaffenbasis Zell regelmäßig Feiern zu Ehren Mölders statt. Veranstalter ist die Mölders-Vereinigung, der nicht nur erlaubt wird, ihre Feiern auf dem Gelände der Bundeswehr durchzuführen, sondern sie darf dort auch regelmäßig Räumlichkeiten nutzen. Der „Arbeitsstab“ des Vereins erfreue sich durch den Umzug von einem Feldhaus in ein saniertes Gebäude der Wilhelm- Frankl-Kaserne verbesserter räumlicher Bedingungen, hob der Vorsitzende der Mölders-Vereinigung, ein pensionierter Bundeswehr-Oberst, bei einer Feier im Jahr 2011 hervor (Augsburger Allgemeine vom 15. Juni 2011). Anlässlich eines Treffens der Mölders-Vereinigung stellte die Bundeswehr auch eigens ein größeres Mölders-Bild aus der militärgeschichtlichen Sammlung zur Verfügung, das für den Zeitraum des Treffens – als militärgeschichtliches Exponat gekennzeichnet – im Offiziersheim ausgestellt wurde (Bundestagsdrucksache 16/6902, Antwort zu Frage 11). Dabei pflegt die Mölders-Vereinigung keineswegs ein kritisches Verhältnis zu Mölders, sondern hebt ihn als Vorbild hervor. Der Jagdflieger sei seinen Untergebenen in soldatischer und menschlicher Hinsicht ein Vorbild gewesen. „Und deshalb lebt noch heute der Name dieses charaktervollen Soldaten in der Erinnerung fort“, führte Vereinschef Helmut Ruppert etwa an Mölders 71. Todestag 2012 aus (Augsburger Allgemeine vom 26. November 2012). Nach einer Untersuchung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr aus dem Jahr 2004, das den Fragestellern vorliegt, ist aber „ein grundsätzlich regimekritisches Verhalten von Mölders nicht belegbar“. Drucksache 18/7458 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die erwähnte Kleine Anfrage zu verstehen, dass sie in den kriegsbejahenden Äußerungen Mölders keine Anzeichen einer antifaschistischen Gesinnung erkennen kann. Sie verneinte (Antwort zu Frage 8) die Frage, ob es ihren Erwartungen an die Erfüllung des Traditionserlasses entspreche, dass Kasernenkommandanten Feiern zu Ehren naziloyaler Wehrmachtsoffiziere zulassen, unterließ aber gleichwohl eine dienstliche Maßregelung des Kommodore der Luftwaffenbasis. Auch die Zeitschrift „Der Mölderianer“ wird von der Bundeswehr unterstützt. So endet ihre E-Mail-Adresse auf „bundeswehr.org“, eine Domain im Besitz der Bundeswehr. Daraus folgern die Fragesteller nicht, dass die Bundeswehr sämtliche Äußerungen dieser Zeitschrift teilt. Sie vermissen aber ein aktives Entgegentreten, beispielsweise in Form einer Löschung dieser Adresse. Geboten wäre dies aus ihrer Sicht angesichts der Glorifizierung von Mölders in dieser Zeitschrift allemal. In der September-Ausgabe 2015 wird nicht einmal davor zurückgeschreckt zu behaupten, Mölders sei (am 22. November 1941) gestorben „vor dem Holocaust und bevor der Ostfeldzug sich zum Vernichtungskrieg steigerte“. Das ist nach Auffassung der Fragesteller nichts weniger als eine teilweise Verharmlosung des Holocaust. Der begann bekanntlich unmittelbar nach dem Einmarsch der Wehrmacht bzw. dem Eintreffen der Einsatzgruppen. Genannt sei hier nur das Massaker von Babyn Jar am 29. und 30. September 1941, bei dem über 30 000 jüdische Einwohnerinnen und Einwohner Kiews ermordet wurden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bleibt bei ihrer bereits mehrfach dokumentierten Auffassung (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 16/1601 und 16/6902), dass Traditionsbildung und Traditionspflege ein Prozess wertorientierter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist. Diese Auseinandersetzung verlangt auch weiterhin nicht ideologisch begründete Behauptungen, sondern eine wissenschaftlich fundierte , differenzierte, zeitgemäße, wertbezogene, normengeleitete und historisch begründete Befassung. Das Jagdgeschwader 74 in Neuburg an der Donau (heute Taktisches Luftwaffengeschwader 74) erhielt den Beinamen „Mölders“ im Jahre 1973. Das Tragen der entsprechenden Namens-Ärmelbänder wurde seinerzeit durch Bundespräsident Gustav Heinemann gebilligt. Die Namensgebung erfolgte auf der Grundlage des damals gültigen Traditionserlasses aus dem Jahr 1965. Anlässlich des Jahrestages der Bombardierung von Guernica am 26. April 1937 hat der Deutsche Bundestag am 24. April 1998 die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Mitgliedern der „Legion Condor“ in Deutschland nicht weiter ein ehrendes Gedenken beispielsweise in Form von Benennungen der Bundeswehr zuteilwird. Als ehemaliger Angehöriger der „Legion Condor“ fiel Werner Mölders unter diesen Bundestagsbeschluss. Vor diesem Hintergrund entschied der damalige Bundesminister der Verteidigung im Jahre 2004, den Namenszusatz „Mölders“ des Jagdgeschwaders 74 und die Bezeichnung „Mölders- Kaserne“ in Visselhövede aufzugeben. Die Zentrale Dienstvorschrift A-2600/1 „Innere Führung, insbesondere Anlage 7.3 Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr“ regelt eindeutig, dass die Bundeswehr keine Tradition zu vorherigen deutschen Streitkräften, insbesondere der Wehrmacht im „Dritten Reich“, begründet . Diesem Grundsatz ist auch das Taktische Luftwaffengeschwader 74 verpflichtet . Die Person Werner Mölders und die Auseinandersetzung und Diskussion um die ehemalige Namensgebung des Geschwaders werden im Rahmen der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7458 historisch-politischen Bildung des Geschwaders mit der Unterstützung der Militärgeschichtlichen Sammlung des Geschwaders erörtert. Die Militärgeschichtliche Sammlung stellt im Rahmen der Darstellung der Geschichte des Geschwaders auch diese Namensgebungsdiskussion als Teil der Geschwadergeschichte dar. Die Diskussion über die historische Rolle von Werner Mölders und sein Verhältnis zum verbrecherischen NS-Regime wurde in den vergangenen Jahren zwischen der interessierten Öffentlichkeit, den Medien und Historikern intensiv geführt. Neue Erkenntnisse, die eine Neubewertung oder eine Rücknahme der im Jahre 2004 getroffenen Entscheidung rechtfertigten würden, sind nicht bekannt. 1. Welche Formen der Unterstützung gewährt die Bundeswehr der Mölders- Vereinigung? a) Welche konkreten Unterstützungsleistungen hat sie in den vergangenen drei Jahren gewährt? Durch das Taktische Luftwaffengeschwader 74 wurden drei Räume in einem Gebäudeteil zur Mitnutzung überlassen. b) Welche Kosten sind dabei entstanden und inwiefern werden diese der Mölders-Vereinigung in Rechnung gestellt? Die entstandenen exakten Kosten sind nicht belastbar zu beziffern. Die Unterstützung erfolgte unentgeltlich. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 d) verwiesen. c) Welche und wie viele Räumlichkeiten auf Bundeswehrgelände bzw. in welcher Kaserne oder auf welcher Luftwaffenbasis werden von der Mölders -Vereinigung in welchem Turnus und für welche Zwecke genutzt? Der in der Antwort zu Frage 1 a) benannte Gebäudeteil liegt in der Wilhelm- Frankl-Kaserne. Er wird für wöchentliche Redaktionsbesprechungen der Zeitschrift „Der Mölderianer“ sowie für das Aufbewahren und Fortschreiben der Geschwaderchronik genutzt. d) Zahlt die Mölders-Vereinigung Miete oder ein sonstiges Entgelt für die Nutzung dieser Räumlichkeiten, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie viel? Die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten durch die Mölders-Vereinigung e. V. erfolgt aufgrund der im Jahr 2005 durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung zugesagten weiteren Zusammenarbeit des Geschwaders mit der Mölders-Vereinigung e. V. 2. Aus welchen Überlegungen heraus unterstützt die Bundeswehr die Mölders- Vereinigung? Die Zusammenarbeit ermöglicht es dem Taktischen Luftwaffengeschwader 74, Nachrichten aus dem Geschwaderleben zu veröffentlichen und Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der durch das Taktische Luftwaffengeschwader 74 geführten und gemäß den durch das Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 1999 erlassenen „Richtlinien zur Unterstützung der politisch-historischen Bildung durch militärgeschichtliche Exponate (Sammlungen)“ und genehmigten Militärgeschichtlichen Sammlung zu erhalten. Drucksache 18/7458 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage, das Zulassen von Feierlichkeiten für naziloyale Wehrmachtsoffiziere entspreche nicht ihren Erwartungen an Kasernenkommandanten, und der Tatsache , dass der Kommodore der Luftwaffenbasis regelmäßig Feiern für den – eben nicht widerständigen – Werner Mölders zulässt? Einer Durchführung des Jahrestreffens der Mölders-Vereinigung e. V. in einer Bundeswehr-Liegenschaft stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen. Bei der Mölders-Vereingung e. V. handelt es sich um einen Verein, der sich zur freiheitlich -demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt. Die Jahrestreffen der Mölders-Vereinigung e. V. stellen keine Feierlichkeiten im Sinne der Fragestellung dar. 4. Sieht die Bundesregierung politische Bedenken in der Zulassung solcher Feiern sowie der aktiven Unterstützung der Mölders-Vereinigung? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was unternimmt sie gegen die Feiern auf Bundeswehrgelände? Nein. Bei der Mölders-Vereingung e. V. handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Dieser bekennt sich in seiner politischen Grundeinstellung zu den Werten und Zielvorstellungen der verfassungsmäßigen Ordnung. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Ist es Soldatinnen und Soldaten erlaubt, während ihrer Dienstzeit für die Mölders-Vereinigung tätig zu sein, und wenn ja, in welchem Umfang? Einzelne Geschwaderangehörige erstellen freiwillig während der Dienstzeit in Nebenfunktion gelegentlich redaktionelle Beiträge zur Zeitschrift „Der Mölderianer “ im Rahmen der Berichterstattung über das Taktische Luftwaffengeschwader 74. 6. Gewährt die Bundeswehr der Redaktion bzw. dem Stab der Zeitschrift „Der Mölderianer“ irgendeine Form von Unterstützung bei Herstellung und Vertrieb , und wenn ja, a) warum, b) in welcher Form, c) inwiefern entstehen hierbei Kosten, und d) inwiefern werden diese von der Zeitschrift erstattet? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 wird verwiesen. 7. Trifft es zu, dass die Redaktion der Zeitschrift „Der Mölderianer“ Räumlichkeiten in der Wilhelm-Frankl-Kaserne nutzt (junge Welt vom 25. November 2015), und wenn ja, a) warum wurde ihr diese Nutzung von Seiten der Bundeswehr zugebilligt, b) in welchem Umfang erfolgt diese Nutzung, c) zu welchem Zweck, und d) wie viel Miete zahlt die Redaktion dafür? Wenn keine Miete verlangt wird, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7458 8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Redaktionstätigkeit von aktiven Soldatinnen und Soldaten während der Dienstzeit erfolgt? Sind Soldatinnen und Soldaten für die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Produktion der Zeitschrift „Der Mölderianer“ freigestellt? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Eine Freistellung von Soldatinnen oder Soldaten erfolgt nicht. 9. Wer hat die Entscheidung getroffen, der Redaktion eine E-Mail-Adresse auf bundeswehr.org zu gewähren? Der Mölders-Vereinigung e. V. wird keine eigene E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Falls die E-Mail-Adresse „taktlwg74redaktion@bundeswehr.org“ gemeint ist, so wird diese für die redaktionelle Arbeit der geschwaderinternen Beiträge genutzt. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. 10. Inwiefern und mit welcher Regelmäßigkeit wird die Zeitschrift von welchen Verantwortlichen der Bundeswehr durchgesehen, um eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Unterstützung zu erhalten, und welche Rolle spielen dabei politische Aussagen, die in der Zeitschrift getroffen werden? Die Mölders-Vereinigung e. V. bekennt sich in ihrer politischen Grundeinstellung zu den Werten und Zielvorstellungen unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Zudem weist das Impressum der Zeitschrift der Mölders-Vereinigung e. V. ausdrücklich darauf hin, dass namentlich gekennzeichnete Artikel ausschließlich die Meinung des Verfassers reflektieren. Aus diesem Grund besteht keine Handlungsnotwendigkeit für die Luftwaffenführung. 11. Hält die Bundesregierung die allfällige Unterstützung der Zeitschrift für angemessen angesichts der Tatsache, dass darin für den Zeitraum bis November 1941 aus Sicht der Fragesteller der Holocaust verharmlost wird und dass die Unterstützung der spanischen Faschisten als bloße Reaktion Hitlers auf angeblich wachsenden sowjetischen Einfluss auf die gewählte spanische Regierung legitimiert wird („Der Mölderianer“ September 2015, S. 65)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Hat die Bundeswehr ein Uniformtrageverbot für aktive Soldaten oder Reservisten ausgesprochen, die sich an den sogenannten Mölders-Feiern in Zell sowie am Grab auf dem Berliner Invalidenfriedhof beteiligen? Die Bundeswehr hat in der Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten ein Uniformtrageverbot für die Teilnahme an politischen Veranstaltungen ausgesprochen . Bei Veranstaltungen, bei denen bereits aufgrund des Anlasses, der Themenstellung oder besonderer Umstände die Gefahr der Politisierung besteht, ist hiernach von vornherein auf das Tragen der Uniform zu verzichten. Drucksache 18/7458 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Regelungen gibt es für ein allfälliges Engagement aktiver Soldatinnen und Soldaten sowie Offiziere in der Mölders-Vereinigung, für die Zeitschrift „Der Mölderianer“ sowie anlässlich von Mölders-Ehrungen? Die Mitgliedschaft in der Mölders-Vereinigung e. V. ist eine persönliche Entscheidung und wird daher nicht durch die Bundeswehr reglementiert. Die redaktionelle Erstellung von Beiträgen für die Zeitschrift erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Hält die Bundeswehr daran fest, Mölders nicht selbst zu ehren, oder ist aus ihrer bzw. der Sicht der Bundesregierung eine Neubewertung von Mölders und seiner Traditionswürdigkeit geboten (bitte gegebenenfalls ausführen und begründen)? Die Bundeswehr hält daran fest, Mölders nicht selbst zu ehren. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333