Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7471 18. Wahlperiode 03.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7153 – Saudi-Arabien und der „Islamische Staat“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung setzt auf die Regionalmacht Saudi-Arabien. Und das auch nach bzw. trotz der vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst ) Anfang Dezember 2015 in Teilen öffentlich gewordenen Analyse über Saudi-Arabien, die dem Land eine destabilisierende Rolle in der Region zuschreibt. „Die bisherige vorsichtige diplomatische Haltung der älteren Führungsmitglieder der Königsfamilie wird durch eine impulsive Interventionspolitik ersetzt“, heißt es da unter anderem (www.ksta.de/politik/eklat-umgeheimpapier -warum-die-regierung-das-bnd-geheimpapier-zu-saudi-arabienso -erzuernt,15187246,32701080.html). Das Auswärtige Amt distanzierte sich öffentlich von dem Bericht: „Der BND spricht sicher nicht für die deutsche Außenpolitik , schon gar nicht über Dritte“. Die Bundesregierung betrachte Saudi- Arabien als wichtigen Partner in der Region und hält an ihrer Auffassung fest, ohne konstruktive Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien würde eine friedliche Problemlösungen in Syrien und der Region nicht gelingen (www.berlinerzeitung .de/politik/eklat-um-geheimpapier-warum-die-regierung-das-bndgeheimpapier -zu-saudi-arabien-so-erzuernt,10808018,32701080.html). Neben der Türkei, die den „Islamischen Staat“ (IS) „durch löchrige Grenzen, Dschihadisten-Transfer, Rohölschmuggel und Bombenangriffe auf kurdische Einheiten“ fördert, schuf aber die „saudische Salafistenmission“ wiederum „den Nährboden für eine weltweite Radikalisierung, ohne die der Zulauf von IS-Rekruten aus mehr als 100 Nationen nach Syrien und in den Irak nicht erklärbar ist […] Der im März vom Zaun gebrochene Krieg im Jemen öffnete dem IS erstmals den Weg an die Südspitze der Arabischen Halbinsel. Der Terrorrivale Al- Kaida dort ist ebenfalls stärker als je zuvor: Mit der Hafenstadt Mukalla und der Südprovinz Abyan beherrschen seine Kämpfer jetzt ein eigenes Kalifat“ (www.zeit.de/politik/ausland/2015-12/aussenpolitik-deutschland-syrien-iseuropa -saudi-arabien). „Ohne die Türkei, Saudi-Arabien und Katar gäbe es keinen Terror mehr in dieser Größenordnung. Und alle drei Terrorpaten erfreuen sich politischer, militärischer und finanzieller Unterstützung durch Deutschland und andere NATO-Länder“ (www.heise.de/tp/artikel/46/46600/1.html). Drucksache 18/7471 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode DIE LINKE. forderte deshalb gegenüber der „Berliner Zeitung“ vom 8. Dezember 2015 („Ein wichtiger Partner, von dem Gefahr ausgeht“) einen Kurswechsel : „Ein harter Kurs gegenüber dem Terrorschirmherrn Saudi-Arabien ist lange überfällig.“ Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien und die Tätigkeit saudi-arabischer Wohlfahrtskonzerne in Europa müssten gestoppt werden. „Lässt man die saudische Diktatur weiter gewähren, wird die menschenverachtende Ideologie des islamistischen Terrorismus mit Hilfe der saudischen Ölgelder noch stärker verbreitet.“ Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Anton Hofreiter, brachte sogar wirtschaftliche Sanktionen ins Gespräch (www.presseportal.de/pm/57706/3195281). Allerdings zeigt ein Blick in die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung, dass auch unter Rot-Grün Waffen nach Saudi-Arabien exportiert wurden. Von 1999 bis 2004 – also in der Regierungszeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder – stiegen die Waffenlieferungen von 26 auf fast 60 Mio. Euro, wobei Raketenteile, Maschinengewehre, Pistolen, Munition und Granaten neben Teilen für Kampfflugzeuge, Schießanlagen , Funküberwachungssystemen und Militärbooten nach Saudi-Arabien ausgeführt wurden (www.spiegel.de/politik/deutschland/rot-gruene-waffenexportegewehre -fuer-die-scheichs-a-773665.html). Aktuell fordern die beiden großen Kirchen Deutschlands einen Stopp von deutschen Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien (www.kath.ch/newsd/deutschlands-kirchen-fordern-stopp-vonwaffengeschaeften -mit-saudi-arabien/). In der aktuellen Debatte warnte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Oppermann , vor dem Wahhabismus und forderte vom Verfassungsschutz, die saudi-arabische Finanzierung von Moscheen in Deutschland zu beobachten. Der Wahhabismus liefere unter anderem die „komplette Ideologie für den Islamischen Staat und trägt auch in anderen Ländern zu einer Radikalisierung moderater Muslime bei […] So etwas brauchen und wollen wir in Deutschland nicht.“ (welt.de/politik/deutschland/article149649181/SPD-Fraktionschef-warnt-vorkonservativem -Islam.html). Auch der Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) warnte Saudi-Arabien davor, religiösen Extremismus in Deutschland zu unterstützen . „Aus Saudi-Arabien werden überall in der Welt wahhabitische Moscheen finanziert. Aus diesen Gemeinden kommen in Deutschland viele islamistische Gefährder […] Wir müssen den Saudis aber zugleich klarmachen, dass die Zeit des Wegschauens vorbei ist“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/ sigmar-gabriel-warnt-saudi-arabien-vor-finanzierung-von-extremismus-a-1066 327.html). Jahrelang ließ man z. B. die König Fahad Akademie gGmbH (KFA) in Lannesdorf (Bonn) agieren (www.ksta.de/politik/extremismus-in-nrw-dersalafismus -gedeiht-in-bonn,15187246,28787650.html). Dass die radikalislamistischen Gruppen verstärkt im Rheinland und da vor allem im Raum Bonn zu finden sind, hat mit dem früheren Zuzug in das Umfeld der KFA in Lannesdorf zu tun. Diese einzige saudi-arabische Schule auf deutschem Boden wirkte anziehend auf streng islamistische Kräfte, die ihren Kindern eine religiös streng konservativ und abgeschottet von westlichen Einflüssen geprägte Schulbildung zukommen lassen wollten (www.dw.com/de/von-der-bundesstadt-zursalafistenhochburg /a-18060455). Entsprechend hatte die für die Aufsicht über die Akademie zuständige Bezirksregierung Köln unter dem Eindruck eines vermehrten Zuzugs von Islamisten nach Bonn am Beginn der 2000er-Jahre eine Schließung erwogen (Plenarprotokoll 18/81, Antwort auf die Mündliche Frage 34, Anlage 21, S. 7748 (A)). Überraschenderweise durfte sie aber den Lehrbetrieb weiterführen. „DER SPIEGEL“ fragte damals: „Ein Kotau vor den saudi-arabischen Finanziers?“ (www.spiegel.de/panorama/islamistenin -deutschland-letzte-chance-fuer-koenig-fahd-akademie-a-271668.html) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7471 1. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis in der „Islamischen Weltliga“ das wichtigste Instrument des Königreichs Saudi-Arabien, sein Islamverständnis weltweit zu verbreiten – also Moscheen, Schulen und islamische Kulturzentren zu bauen, Jugendprojekte zu fördern, islamische Anliegen , wo auch immer in der Welt, zu unterstützen und humanitäre Hilfe zu leisten (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/saudi-arabien-bereitet-dennaehrboden -des-terrors-13934322.html)? Die „Islamische Weltliga“ ist der wahhabitischen Interpretation des Islam verpflichtet . Die weltweite Verbreitung dieser Islaminterpretation gehört zum Selbstverständnis der Organisation. 2. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass Saudi-Arabien maßgeblich verantwortlich für die weltweite Verbreitung radikal-islamischen Gedankenguts in Form des Wahhabismus sei (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/saudi-arabien-bereitet-den-naehrbodendes -terrors-13934322.html)? Aus Saudi-Arabien wird seit Jahrzehnten die Verbreitung der wahhabitischen Interpretation des Islam durch verschiedene religiöse und wohltätige Einrichtungen gefördert. 3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die islamische Ideologie des IS die besonders gewalttätige Fortsetzung des wahhabitischen Islams sei (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/saudi-arabien-bereitet-dennaehrboden -des-terrors-13934322.html)? Die Verpflichtung der Bürger Saudi-Arabiens, dem König als religiös legitimiertem Herrscher strikten Gehorsam zu leisten, ist unvereinbar mit dem Anspruch des vom IS ausgerufenen Kalifatstaats. Dies stellt nach der Auffassung der Bundesregierung auch eine Kampfansage an die Führung Saudi-Arabiens dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche ), dass der IS seine politischen, finanziellen und theologischen Ursprünge und Quellen analog zu Boko Haram, al-Qaida und den Taliban in Saudi-Arabien hat (www.faz.net/aktuell/politik/inland/cem-oezdemir-ueber-dieherausforderung -mit-dem-islam-13936149-p2.html)? Die weltweite Strömung des Salafismus, aus der sich auch der so genannte IS speist, wurde im 20. Jahrhundert von der Doktrin beeinflusst, die dem saudi-arabischen Staatsislam zugrunde liegt. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor, die Quellen und Ursprünge des IS in Saudi-Arabien verorten. Die politischen Ursprünge von Boko Haram und der Taliban liegen nach Ansicht der Bundesregierung nicht in Saudi-Arabien. 5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung innenpolitisch daraus, dass die Zeit des Wegschauens vorbei ist, gegenüber den von Saudi-Arabien finanzierten Moscheen, Schulen, islamischen Kulturzentren etc. (www.spiegel.de/politik/deutschland/sigmar-gabriel-warntsaudi -arabien-vor-finanzierung-von-extremismus-a-1066327.html)? Maßstab für die Bewertung der Aktivitäten von Moscheen, Schulen und islamischen Kulturzentren sind die Rahmenbedingungen, die das Grundgesetz vorgibt. Danach können solche Einrichtungen – auch wenn sie der religiösen Vereini- Drucksache 18/7471 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gungsfreiheit unterliegen – verboten werden, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Die Prüfung dieses Tatbestands und seiner Rechtsfolge wird am Einzelfall vorgenommen . Unterhalb der Schwelle vereinsrechtlicher Maßnahmen unterliegen Personen und Organisationen dann der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gegeben sind. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob ohne die Finanzierung aus Saudi-Arabien militant-salafistische Vereine auch in Deutschland kaum überlebensfähig wären (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/ 2015-02/islam-deutschland-oesterreich-zentralrat-der-muslime)? 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, ob und wie viele Moscheen in Deutschland durch finanzielle Unterstützung Saudi-Arabiens bzw. saudi-arabischer Stiftungen errichtet bzw. unterhalten werden? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die weltweite Verbreitung des wahhabitischen Religionsverständnisses ist auch deshalb möglich, weil hierfür hohe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Beispielhaft kann die salafistisch geprägte „Al-Nur Moschee“ in Berlin genannt werden . Das Grundstück der Al-Nur Moschee wurde im Jahr 2000 für den Kaufpreis von ca. 2,4 Millionen Euro von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erworben. Am Kauf wesentlich beteiligt war die saudische „Al-Haramein-Stiftung“. Sie wurde 2004 wegen des Vorwurfs der Finanzierung von Al Qaida durch die saudische Regierung verboten. Das Nutzungsrecht wurde nach dem Kauf auf den Trägerverein der „Al-Nur Moschee“ übertragen. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, ob die KFA nach wie vor enge Kontakte zur „Islamischen Gemeinschaft Deutschlands“ (IGD) pflegt, einem Ableger der Muslimbruderschaft , die in Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen , Hessen und Nordrhein-Westfalen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet wird (www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/21439)? Der Bundesregierung liegen über Kontakte der König-Fahd-Akademie (KFA) zur „Islamischen Gemeinschaft Deutschlands e. V.“ (IGD) keine Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, ob das Vermögen der KFA im Falle ihrer Schließung an die IGD übergeht (www.sueddeutsche.de/politik/bonn-koenig-fahd-akademieunter -islamismus-verdacht-1.319540)? Nach den Angaben im Handelsregister geht das Vermögen der gemeinnützigen Schulträgergesellschaft mbH im Falle der Auflösung an eine mit dem saudischen Königshaus im Einklang stehende gemeinnützige Organisation über. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7471 10. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und welchen anderen europäischen Staaten (speziell Niederlande, Frankreich, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Schweden) sind nach Kenntnis der Bundesregierung Verbote von Auslandsfinanzierungen von Moscheevereinen bzw. allgemein religiösen Vereinen geplant oder bereits in Kraft? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in den europäischen Ländern keine gesetzlichen Regelungen, die die Auslandsfinanzierung von Moscheevereinen untersagt. Derartige Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch nicht konkret geplant. Ausnahme ist Österreich. Dort regelt das Islamgesetz 2015 (Neufassung des Islamgesetzes von 1912), dass die Aufbringung der Mittel der islamischen Religionsgesellschaften im Inland zu erfolgen hat. 11. Inwieweit plant die Bundesregierung ein Verbot von Auslandsfinanzierungen für religiöse Vereine, Organisationen etc.? Verbote gegen Vereine – einschließlich solcher religiöser Natur – können aus den in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes genannten Gründen und nach Maßgabe der Bestimmungen des Vereinsgesetzes erlassen werden. Danach können finanzielle Aktivitäten (einschließlich einer möglichen Finanzierung aus dem Ausland) nicht losgelöst von einem Organisationsverbot unterbunden werden. Soweit Organisationsverbote erlassen werden, ist damit von Gesetzeswegen ein umfassender und endgültiger Zugriff auf alle finanziellen Ressourcen des verbotenen Vereins zu verbinden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die aus Saudi-Arabien finanzierte KFA in Bonn als ein Hort der Radikalisierung massiv unterschätzt worden sei (www.taz.de/!5017519/), und wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3811 vom 23. Januar 2015 verwiesen. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegenüber Saudi-Arabien daraus, dass die Zeit des Wegschauens vorbei ist (www.spiegel.de/politik/deutschland/sigmar-gabriel-warnt-saudi-arabien-vorfinanzierung -von-extremismus-a-1066327.html) in Bezug auf a) deutsche Rüstungsexporte, Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Saudi-Arabien genau verfolgen und sie wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen . b) die militärische Zusammenarbeit, Gegenwärtig bestehen keine institutionalisierten sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Saudi-Arabien. Die bisherigen militärischen Beziehungen sind von niedriger Intensität. c) die polizeilich-geheimdienstlichen Kooperation? Die Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, auch im Bereich der Sicherheitsbehörden , dient dem Bemühen, politische Lösungen für die Krisen in der Region zu finden, unbeschadet der großen Unterschiede in den Rechtssystemen. Mit Blick auf die Anwendung des Scharia-Rechts, insbesondere der Todesstrafe, unterliegt Drucksache 18/7471 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden aber Einschränkungen. Bei der deutschen Unterstützung für die Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes handelt es sich nicht um eine polizeilich-geheimdienstliche Kooperation . 14. Ist im September 2015 eine Wiederaufnahme der Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei mit saudi-arabischen Grenzschutzbehörden erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/5815)? Die Bundespolizei hat die im Ressortabkommen zwischen den Innenministerien Deutschlands und Saudi-Arabiens vereinbarten Trainings- und Beratungsmaßnahmen für den saudi-arabischen Grenzschutz im Oktober 2015 fortgesetzt. 15. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die finanzielle Unterstützung der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ durch private Stiftungen in Saudi-Arabien (leelajacinto.blogs.france24.com/ article/2014/06/18/maliki-blasts-saudis-kingdom-not-funding-isis)? Konkrete und belastbare Hinweise liegen hierzu nicht vor. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, mit welchen konkreten Maßnahmen die saudi-arabischen Behörden gegen die finanzielle Terrorunterstützung vorgehen? Am 1. Februar 2014 trat ein erweitertes Gesetz gegen Terrordelikte und deren Finanzierung per Königlichem Dekret in Kraft, das im Dezember 2013 vom Ministerrat verabschiedet worden war. Bereits davor hatte Saudi-Arabien die High Counter-Terrorism-Commission (HCTC) auf Ministerialebene (Innen-, Außenministerium , Geheimdienst, Zentralbank) als Kontrollorgan in Umsetzung der Sicherheitsratsresolutionen 1373 (2001) und 1540 (2004) eingerichtet. Saudi-Arabien hat zudem in der Anti-IS-Koalition den Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe gegen Terrorismusfinanzierung inne. Nachdem Saudi-Arabien verstärkte Bemühungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung gezeigt hat und diese durch eine Delegation der Financial Action Task Force (FATF) bestätigt worden sind, erhielt Saudi-Arabien im Juni 2015 zusätzlich zur Mitgliedschaft in der Middle East & North African Financial Action Task Force (MENAFATF) Beobachterstatus in der FATF. Saudische Behörden sollen nach eigenen Angaben Ermittlungsverfahren gegen „mehrere hundert Personen“ eingeleitet haben, die unter anderem verdächtigt werden, den IS finanziell zu unterstützen. 17. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Saudi-Arabien der ihm durch die Bundesregierung zuerkannten „gewichtigen Stimme in der Arabischen Liga und im Golfkooperationsrat“ bzw. seiner „Schlüsselrolle für die Sicherheit der von Krisen geprägten Region“ durch die Eskalation der Gewalt infolge des Einmarsches in den Jemen gerecht wird (Plenarprotokoll 18/123, S. 11904 (B))? Saudi-Arabien spielt als dominante Kraft auf der Arabischen Halbinsel eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Stabilität in der Region wieder herzustellen. Die Luftangriffe der sogenannten Arabischen Koalition unter Führung Saudi-Arabiens auf Huthi-Stellungen werden auf Bitten der legitimen jemenitischen Regierung durchgeführt. Saudi-Arabien unterstützt die Direktgespräche zwischen der jemenitischen Regierung und Vertretern der Huthis und Saleh Anhängern. Eine politische Lösung der Krise in Jemen kann nur unter Einbindung Saudi-Arabiens gefunden werden. Die Bundesregierung hat Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7471 sich gegenüber Saudi-Arabien und den jemenitischen Konfliktparteien wiederholt und nachdrücklich für ein Ende der Kampfhandlungen, eine schnelle Rückkehr zum politischen Prozess und die Wahrung des humanitären Völkerrechts eingesetzt. 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Saudi-Arabien wegen eigener Verluste – analog zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, die einen Teil ihrer ursprünglich vom Blackwater- Gründer Erik D. Prince aufgestellten lateinamerikanischen Privatarmee von 450 mehrheitlich kolumbianischen Soldaten in den Jemen entsandt haben soll – Söldnertruppen im Jemen einsetzt (www.derstandard.at /2000027645138/Auswege-aus-dem-jemenitischen-Sumpf)? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass Saudi-Arabien bei seinen Luftangriffen gegen die Huthi- Rebellen im Jemen auch Streubomben, sogenannte Cluster Bombs, abwirft (www.n-tv.de/politik/Saudis-greifen-wohl-mit-Streubomben-an-article1582 5176.html)? Ein Sprecher der arabischen Koalition hat den einmaligen Einsatz von Streubomben gegen einen Huthi Konvoi eingeräumt. Darüber hinaus würden Streubomben nicht eingesetzt. Über diese Pressemitteilung hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über den Einsatz von Streubomben in Jemen vor. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass im Kampf gegen die aufständischen Huthis und ihre Verbündeten die saudische Koalition die Islamisten von al-Qaida und IS duldet (www.heise.de/tp/artikel/46/46681/1.html)? Zu einer Duldung von al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) oder dem so genannten Islamischen Staat (IS) in Jemen durch Saudi-Arabien liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 21. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entscheidung der saudi-arabischen Regierung, „ab Lager“ pakistanische Atomwaffen zu kaufen (independent.co.uk/news/world/middleeast /saudi-arabia-plans-to-buy-pakistani-nuclear-weapon-10257964.html)? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Saudi-Arabien ist 1988 dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) beigetreten und hat ein Sicherungsabkommen (Comprehensive Safeguards Agreement) mit der IAEO in Wien abgeschlossen, das seit 2009 in Kraft ist. Gemäß Artikel II NVV ist Saudi-Arabien damit die Herstellung oder der Erwerb von Kernwaffen untersagt. 22. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem saudi-arabisch-pakistanischen Geschäft für die Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen im Raum des Nahen und Mittleren Ostens? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Drucksache 18/7471 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Geschäft für die deutsch-saudi-arabischen Beziehungen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 24. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Geschäft für die deutsch-pakistanischen Beziehungen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 25. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum saudi-arabischen Kauf von Waffen in Kroatien und zu dem daraufhin erfolgten Schmuggel dieser Waffen über Jordanien an bewaffnete Gruppen in Syrien (brown-moses.blogspot.de/2014/03/isis-deploys-croatianweapons -against.html)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erheblich erschweren und wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“1 eingestuft und werden in einem separaten Schreiben in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 26. Welche Kenntnisse haben nach Erkenntnis der Bundesregierung die Regierung und das Parlament des NATO-Mitgliedstaates Kroatien von diesem Waffengeschäft? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – BNDG – besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erheblich erschweren und wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Geheim “2 eingestuft und werden in einem separaten Schreiben in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7471 27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Geschäft für die deutsch-kroatischen Beziehungen? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für Konsequenzen für die deutsch-kroatischen Beziehungen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 25 und 26 verwiesen. 28. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung zu Schätzungen diverser Geheimdienste, es würden ca. 3 000 bis 4 000 junge Saudi-Araber in Syrien zumeist in den Reihen des IS kämpfen (www.zeit.de/politik/ausland/2014-07/islamischer-staat-gotteskriegerfinanzierung -syrien-irak)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erheblich erschweren und wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“3 eingestuft und werden in einem separaten Schreiben in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 29. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, ob Saudi-Arabien vor allem deshalb Antiterrorgesetze erlassen hat, die allen Dschihadisten und ihren Helfershelfern schwere Strafen androhen, weil die Doppelstrategie – außerhalb Saudi-Arabiens militante Islamisten als nützliche Instrumente im Kampf gegen den schiitischen Einfluss in der Region zu nutzen und im Inneren gegen deren Treiben mit aller Polizeimacht vorzugehen – nicht mehr aufgeht, da inzwischen das „Haus Saud“ durch den IS bedroht ist (www.zeit.de/politik/ausland/2014-07/islamischer-staatgotteskrieger -finanzierung-syrien-irak)? Dies entspricht nicht dem Kenntnisstand der Bundesregierung. Unter König Abdallah und Innenminister Muhammad bin Naif, jetzt auch Kronprinz, war die Terrorbekämpfung ein Schwerpunkt der saudischen Politik. Eine Fortführung dieser Politik zeichnet sich auch unter König Salman ab. Die saudische Regierung und die religiöse Führung haben regelmäßig auch öffentlich den Terrorismus verurteilt . Der Großmufti Sheikh Abdulaziz bin Abdallah Al-ash-Sheikh verurteilte Terrororganisationen wie AQAH und den IS sowie Terrorismus und die Ermordung unschuldiger Zivilisten wiederholt als „unislamisch“. Terrorakte verstießen gegen das islamische Recht. Weiter rief er dazu auf, die „Quellen der Terrorismusfinanzierung auszutrocknen.“ Die saudische Regierung geht seit Frühjahr 2013 verstärkt und massiv sowohl strafrechtlich als auch mit Begleitmaßnahmen, etwa die Schaffung von Rehabilitationszentren , dagegen vor, dass saudische Staatsangehörige als Kämpfer nach Syrien gehen. Am 1. Februar 2014 trat ein Gesetz gegen Terrordelikte und deren Finanzierung per Königlichem Dekret in Kraft. Auf das neue Anti-Terrorgesetz folgte am 3 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/7471 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Februar ein Königliches Dekret, welches Haftstrafen zwischen drei und 30 Jahren für Teilnahme an Kämpfen im Ausland sowie Zugehörigkeit zu radikalen religiösen oder als terroristisch eingestuften Gruppen festsetzte. Anfang März 2014 veröffentlichte das saudi-arabische Innenministerium eine vorläufige Liste von als terroristisch eingestufter Organisationen sowie eine Beschreibung der geltenden Straftatbestände. Die Liste umfasst neun Organisationen, darunter Al-Qaida sowie ihre Ableger: Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel, in Jemen und Irak, Islamischer Staat in Irak und Großsyrien (ISIS) und die al-Nusra-Front. 30. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass sich Saudi-Arabien zwar damit brüstet, eine „Anti-Terror-Allianz “ mit 34 Staaten geschmiedet zu haben, aber mehrere Regierungen sich überrascht zeigten, dass sie erst aus den Medien erfuhren, zur Koalition zu gehören (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-pakistan-malaysiaund -libanon-ueberrascht-von-anti-terror-allianz-a-1068243.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich keiner der 34 von Saudi-Arabien genannten Staaten von der Mitgliedschaft in der Anti-Terror-Allianz distanziert. Die konkrete Umsetzung dieser Initiative auch im Hinblick auf die Beiträge der Mitgliedstaaten, bleibt abzuwarten. 31. Welche Kenntnisse (aus nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, welche der 34 Staaten, die vermeintlich zur „Anti-Terror-Allianz“ gehören sollen, wie Pakistan, Malaysia und Libanon, erst im Nachgang davon erfuhren (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-pakistanmalaysia -und-libanon-ueberrascht-von-anti-terror-allianz-a-1068243.html)? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 32. Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass Saudi- Arabien die „Anti-Terror-Allianz“ wegen ihrer vordergründigen großen Symbolkraft benötigt, weil das Land in Bezug auf den IS eher als Teil des Problems als der Lösung gesehen wird, da der ideologische Unterschied zwischen dem IS und dem saudi-arabischen Wahhabismus gering sei und Saudi- Arabien bei Geld- und Waffenlieferungen an islamistische Gruppen weggeschaut habe (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-das-steckthinter -der-neuen-anti-terror-allianz-a-1067847.html)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, die Anlass zu einer solchen Bewertung geben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 23 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/4043 vom 20. Februar 2015 verwiesen. 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass der Sudan als ein Partner in der von Saudi-Arabien ausgerufenen „Anti-Terror-Allianz“ in den vergangenen zwölf Monaten von dem vom Iran geführten Lager in das rivalisierende saudi-arabische Lager übergewechselt sei, was vor allem der saudi-arabischen „Scheckbuch-Diplomatie “ geschuldet sei (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-dassteckt -hinter-der-neuen-anti-terror-allianz-a-1067847.html)? Bereits im Jahr 2014 war eine graduelle Abkehr Sudans von Iran zu beobachten. Neben finanziellen und außenpolitischen Hauptmotiven war auch die Sorge kon- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7471 servativer sunnitischer Kreise in Sudan vor einer vermeintlichen schiitischen Missionierung ein weiterer Grund. Diese veränderte außenpolitische Linie und die mutmaßliche Erwartung materieller Gegenleistungen spiegeln sich auch in der sudanesischen Beteiligung an der von Saudi-Arabien geführten Allianz in Jemen wider. 34. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass Prinz Mohammed bin Salman innerhalb der saudi-arabischen Königsfamilie nicht unumstritten sei und er zur Stärkung bzw. Absicherung seiner derzeit mächtigen Position vorzeigbare Erfolge wie diese „Allianz“ brauche (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-das-steckt-hinter-der-neuenanti -terror-allianz-a-1067847.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung zeigt sich der Stellvertretende Kronprinz Mohammad bin Salman an einer proaktiven Rolle und Übernahme von wirtschaftlicher und politischer Verantwortung interessiert. 35. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des BND, dass das militärische Engagement Saudi-Arabiens im Jemen Beleg für die destabilisierende Rolle des Landes in der Region sei (www.tagesschau.de/inland/ auswaertiges-amt-saudi-arbien-101.html)? Der Bundesnachrichtendienst hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Wertung nicht vorgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen . 36. Inwieweit trifft es zu, dass der Vizepräsident des BND, Guido Müller, fälschlicherweise im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages gesagt haben soll, die von der Bundesregierung gerügte Einschätzung des BND zu Saudi-Arabien sei vor zwei Wochen öffentlich geworden, weil Journalisten aus einem vertraulichen Hintergrundgespräch berichtet hätten, obwohl sich alle zitierten Aussagen in einer offiziellen Pressemitteilung, die vom BND mit einer Sperrfrist 2. Dezember verbreitet wurde, versehen zudem mit dem Hinweis „unter 1“ – eine Einstufung, die ausdrücklich den Wunsch nach medialer Beachtung zum Ausdruck bringt –, befunden haben sollen (www. tagesschau.de/inland/auswaertiges-amt-saudi-arbien-101.html)? Die Beantwortung der Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit einer geheimen nicht-öffentlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages stehen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS- Grad „Geheim“4 eingestuft und werden in einem separaten Schreiben in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 4 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/7471 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Saudi-Arabien in Deutschland in die politische und propagandistische Offensive gegangen ist, wonach über eine Werbeagentur derzeit ganzseitige Anzeigen in deutschen Zeitungen geschaltet werden, in denen das Land als entschlossener Kämpfer gegen Terrorismus und als moderner Investitionsstandort angepriesen wird (www.tagesschau.de/inland/auswaertiges-amt-saudi-arbien-101.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte die genannte Anzeige nicht auf Initiative oder mit Billigung der saudi-arabischen Regierung. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 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