Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7475 18. Wahlperiode 05.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 18/7338 – Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Dezember 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch , islamistisch oder anderweitig motiviert – muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geächtet, verhindert und verfolgt werden. Jede Art der politisch motivierten Kriminalität ist strikt abzulehnen, ohne dass die jeweils spezifischen Ursachenzusammenhänge und Erscheinungsformen gleichgesetzt werden sollen . Ihr muss daher mit aller Kraft auf der Grundlage des geltenden Rechts mit den jeweils angemessenen präventiven und repressiven Mitteln begegnet werden . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Folgenden für den Monat Dezember 2015 aufgeführten Fallzahlen geben die bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 28. Januar 2016 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch – teilweise erheblich – verändern. Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität “ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend sind daher alle politisch motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem Hintergrund dargestellt. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet , wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung , Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung , Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7475 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zuordnung zum Themenfeld „Hasskriminalität“. Straftaten mit fremdenfeindlichem und/oder antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge der „Hasskriminalität “. Dem Unterthema „Polizei“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, die sich unmittelbar gegen Polizeikräfte oder gegen polizeiliche Einrichtungen oder Ausrüstungsgegenstände gerichtet haben. 1. Wie viele politisch motivierte Straftaten im Dezember 2015 insgesamt sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 2. Wie viele dieser politisch motivierten Straftaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur PMK-rechts) zugeordnet worden? 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten im Dezember 2015 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden ? 4. Wie viele dieser politisch motivierten Gewalttaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? 5. Wie viele Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuches) im Dezember 2015 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 6. Wie viele dieser Propagandadelikte sind jeweils den Themenfeldern a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus zugeordnet worden? 7. Wie viele Verletzte und gegebenenfalls auch wie viele Todesopfer im Dezember 2015 sind der Bundesregierung bislang infolge politisch motivierter Straftaten differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7475 8. Wie viele dieser Verletzten und gegebenenfalls auch Todesopfer sind Opfer einer politisch motivierten Straftat, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 9. Wie viele Täter bzw. Tatverdächtige sind infolge der in der Antwort zu Frage 1 genannten Straftaten a) ermittelt, b) festgenommen, c) in Untersuchungshaft genommen worden (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 10. Wie vielen dieser Täter bzw. Tatverdächtigen wird eine politisch motivierte Straftat vorgeworfen, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Für den Monat Dezember 2015 sind dem BKA bislang (Stand: 28. Januar 2016) insgesamt 1 820 politisch motivierte Straftaten, darunter 149 Gewalttaten und 665 Propagandadelikte, gemeldet worden. 86 Personen wurden infolge dieser Straftaten verletzt. Bis zum Stichtag konnten 838 Tatverdächtige ermittelt werden ; 31 von ihnen wurden vorläufig festgenommen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen. Die Aufteilung der vorläufigen Zahlen auf die einzelnen Phänomenbereiche, die abgefragten Themenfelder und die Angriffsziele der politisch motivierten Kriminalität stellt sich wie folgt dar: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7475 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333