Deutscher Bundestag Drucksache 18/749 18. Wahlperiode 11.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/521 – Umweltprobleme beim weltbankfinanzierten Braunkohleprojekt Kosovo C Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Fünf Jahre nach der einseitig erklärten Unabhängigkeit von Serbien befindet sich das Kosovo in einer komplizierten politischen und diplomatischen Gesamtsituation und sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Problemen konfrontiert. Die politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützer der de-facto-Regierung des Kosovo, die Europäische Union (EU) sowie die im Kosovo tätigen Finanzinstitutionen, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Weltbank haben die Energieknappheit als Haupthindernis für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung ausgemacht. Das Kosovo verfügt über die drittgrößten Braunkohlevorkommen Europas und die fünftgrößten Braunkohlevorkommen der Welt. Die Stromproduktion erfolgt derzeit durch die beiden Braunkohlekraftwerke Kosovo A und Kosovo B (98 Prozent) sowie in geringem Maße durch Wasserkraft aus dem Fierza Stausee (2 Prozent). Ende des Jahres 2013 hat das Kosovo zudem ein Abkommen mit Albanien über den Zusammenschluss der Netze und den wechselseitigen Austausch von Strom, in Phasen der Stromknappheit, unterzeichnet. Kosovo A hat eine Kapazität von 230 Megawatt (MW), Kosovo B von 680 MW. Beide Anlagen sind veraltet. Kosovo A wird seit über 40 Jahren betrieben. Beide Anlagen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei. Nach Angaben der Weltbank ist die Braunkohle im Kosovo für die Hälfte der vorzeitigen Todesfälle durch Lungenkrankheiten verantwortlich. Nichtsdestotrotz betreiben die Weltbank und die de-facto-Regierung des Kosovo seit einiger Zeit den Neubau eines Braunkohlekraftwerks (Kosovo C, 600 MW) und wollen die Uraltanlage Kosovo A 2017 durch diese ersetzen. Kosovo B soll grundsaniert werden. Ziel des Projekts ist es, die EU-Emissionsstandards zu erreichen, den angenommenen Spitzenbedarf von 1 200 MW zu decken und sogar Strom auf den südosteuropäischen Energiemarkt zu exportieDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ren (Konrad-Adenauer-Stiftung „Energy – A Practical Approach for the Benefit of Sustainable Economic Development in Kosovo“, Juni 2013). Drucksache 18/749 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In direktem Zusammenhang mit den bestehenden und dem geplanten Kraftwerk steht die Ausweitung der Braunkohletagebaue. Es kommt dabei nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen immer wieder zu Umsiedlungen, die zwangsweise und ohne angemessene Entschädigung oder Rechtsmittel erfolgen . Die Zivilgesellschaft des Kosovo (vgl. www.kosid.org, www.bicusa.org) hat erhebliche Kritik an den Plänen der Weltbank geäußert. Nach ihrer Meinung wäre der Neubau von Kosovo C überflüssig, wenn die angesetzten Mittel in eine Energiewende mit Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien fließen würden. 1. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Braunkohleprojekt Kosovo C vor dem Hintergrund der neuen Energiestrategie der Weltbank, die die Finanzierung von Kohlekraftwerken nur noch in besonderen Ausnahmen vorsieht? Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Braunkohleprojekt Kosovo C positioniert. Es liegt zurzeit kein ausgearbeiteter Projektvorschlag vor. Das Projekt wird voraussichtlich in einem Jahr dem Exekutivdirektorium der Weltbank zur Entscheidung vorgelegt. Eine eventuelle Zustimmung würde unter der Maßgabe erfolgen, dass das Vorhaben die im Energierichtlinienpapier der Weltbankgruppe enthaltenen Förderkriterien für den Neubau von Kohlekraftwerken erfüllt. Eine eventuelle deutsche Zustimmung würde zudem voraussetzen , dass Block C anschlussfähig (Kraft-Wärme-Kopplung) an das Fernwärmenetz Pristina ist, eine eingehende Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit erfolgt und positiv ausgefallen ist, und der Bau des Kraftwerks EUStandards entspricht. Die Europäischen Emissionsrichtlinien sind im Rahmen der European Industrial Emissions Directive (IED, 2010/75/EU) geregelt. Vor diesem Hintergrund würde der Emissionsausstoß für Kosovo C anhand strenger Standards limitiert werden. 2. Sind nach Meinung der Bundesregierung die Kriterien des besonderen Ausnahmefalls nach der Energiestrategie der Weltbank im Fall von Kosovo C erfüllt (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat sich hierzu noch nicht abschließend positioniert, da es bislang keinen Projektvorschlag gibt. Einer Analyse der Weltbankgruppe zufolge sind die in der sog. Kammen-Studie betrachteten Alternativen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht hinreichend, um kurz- bis mittelfristig den grundlegenden Energiebedarf des Kosovo zu decken. Aus Sicht der Weltbankgruppe ist der Neubau von Kosovo C dem Weiterbetrieb von Kosovo A vorzuziehen. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Energieeinsparmaßnahmen durch vorhandene Potenziale von Energieeffizienzmaßnahmen im Kosovo vor? Die Regierung der Republik Kosovo hat ein Energieeffizienzaktionsprogramm 2010 bis 2018 (http://mzhe.rks-gov.net/?page=2,42,708) verabschiedet, welches die Maßnahmen und Zielwerte zur Energieeinsparung durch Energieeffizienzmaßnahmen definiert. Bis zum Jahr 2019 soll demgemäß eine Energieeinsparung von 9 Prozent erzielt werden. Grundsätzlich besteht ein sehr großes Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen bei der Stromproduktion im Kosovo darin, die weitgehend ungenutzte Abwärme des Kraftwerks Kosovo B durch Kraftwärmekopplung zu nutzen, womit eine erhebliche Steigerung des Wir- kungsgrades und eine wesentlich bessere Klimabilanz möglich ist. Weitere Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/749 große Potenziale bestehen in Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäude- und Industriesektor sowie im Bereich Netzeffizienz durch die Modernisierung von Stromübertragungsleitungen. Die Bundesregierung fördert Vorhaben in diesen Bereichen und setzt sich dafür ein, dass auch die Weltbankgruppe, unabhängig von der weiteren Planung von Kosovo C, Maßnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Kosovo vorantreibt. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über kurzfristig erreichbare Einsparpotenziale im Energiebereich, und welche Kosten würden dadurch entstehen? Zu kurzfristigen und gleichwohl nachhaltigen Energieeinsparpotenzialen liegen der Bundesregierung derzeit keine ausreichenden Informationen vor. 5. Welche Kooperationen im Energiebereich wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zwischen der de-facto-Regierung des Kosovo, Unternehmen im Kosovo und zwischen der Bundesregierung oder anderen staatlichen Institutionen wie z. B. der KfW Bankengruppe, der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit staatlichen Institutionen oder privaten und staatlichen Unternehmen im Kosovo geschlossen (bitte nach Projekten, Träger und Summen aufschlüsseln )? Die DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH und die KfW IPEX-Bank GmbH hatten in den letzten zehn Jahren keine Projekte in Kosovo im Energiebereich. Folgende Projekte wurden im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) von der KfW Bankengruppe (Geschäftsbereich Finanzielle Zusammenarbeit) in den letzten zehn Jahren finanziert: Im Auftrag des BMZ hat die GIZ im Rahmen der Maßnahme „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors“ in Kooperation mit einem in Kosovo ansässigen Deutsch-Kosovarischen Unternehmen zwei Studien zur Einschätzung des Windpotenzials für die Energieerzeugung in Kosovo, zur Errichtung von Windenergieanlagen in Kosovo sowie zur lokalen Wertschöpfung bei der Errichtung von Windenergieanlagen erarbeitet. Der Gesamtwert der Studien beträgt 50 000 Euro. Das von der GIZ im Auftrag des BMZ durchgeführte Projekt „Modernisierung kommunaler Dienste“ hat die Implementierung von Energieeffizienzprojekten Nr. Vorhaben Jahr Mittelherkunft Projektträger 1 Förderung des Energiesektors im Kosovo (BM) – Umspannstation Peja 3 2006 bis 2008 HH-Mittel 13,5 Mio. KORPORATA ENERGJETIKE 2 Förderung des Energiesektors im Kosovo (VPT) – Baggerrehabilitation 2007 HH-Mittel 8,0 Mio. KORPORATA ENERGJETIKE 3 400−kV−Stromübertragungsleitung Kosovo – Albanien (Tirana − Prishtina) 2009 HH-Mittel 16,5 Mio./ KfW Mittel 17,0 Mio. KOSTT 4 Energiesektorprogramm III (Fernwärme) 2011 HH-Mittel 6,0 Mio. TERMOKOS 5 Energiesektorprogramm IV – (Verbesserung des Übertragungsnetzes) 2013 HH-Mittel 5,0 Mio./ KfW Mittel 8,5 Mio. KOSTT 6 Energiesektorprogramm V (Verbesserung des Übertragungsnetzes) 2013 HH-Mittel 3,0 Mio./ KfW Mittel 7,0 Mio. KOSTT in den kosovarischen Gemeinden von 2006 bis 2012 gefördert. Partner des Projekts waren das kosovarische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (ehe- Drucksache 18/749 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode maliges Ministerium für Energie und Bergbau) und die Vereinigung der kosovarischen Gemeinden. Über 55 Projekte in 20 kosovarischen Gemeinden wurden umgesetzt (Gesamtinvestition im Bereich Energieeffizienz 3,1 Mio. Euro). Ein regionales Vorhaben, das die GIZ im Auftrag des BMZ durchführt, hat zum Ziel, in allen Ländern des Westbalkans, inklusive Kosovo, die Bereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu stärken, Institutionen zu vernetzen, Partnerinstitutionen zu beraten und Wissen über Energieeffizienz zu vermitteln (Gesamtinvestition für Kosovo für den Zeitraum 2010 bis 2013 beträgt rund 70 000 Euro). Außerdem führte die GIZ im Zeitraum von 2011 bis 2013 im Auftrag des BMZ im Rahmen des „Offenen Regionalfonds für Südosteuropa – Energieeffizienz“ u. a. die Teilmaßnahme „Regionales Training zu Planung und Monitoring von Energieeffizienzmaßnahmen im Bausektor“ in Kosovo (auch in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro) durch. Hierbei handelt es sich um eine Basisausbildung von Energieeffizienzauditoren für Gebäude und weitergehende Spezialtrainings für die Inspektion von Boilern, Heizungs- und Belüftungssystemen und für das Monitoring der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Ein Expertenpool konnte in der Zeit aufgebaut werden. 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in den Medien verbreiteten Absicht der de-facto-Regierung des Kosovo, das Kraftwerk Kosovo A nicht zum vorgesehenen Termin im Jahr 2017 stillzulegen, und wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass dieses Kraftwerk vereinbarungsgemäß vom Netz geht? Es gibt Überlegungen innerhalb der kosovarischen Regierung, das Kraftwerk Kosovo A erst dann abzuschalten, wenn das Kraftwerk Kosovo C in Betrieb gegangen ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Strom sicherzustellen. Eine Entscheidung darüber ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gefallen . Der genaue Zeitpunkt der Schließung ist Gegenstand der Diskussion und Einigung mit der EU auf Basis der eingegangenen Verpflichtungen Kosovos im Rahmen des Energy Community Treaty. 7. Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den derzeit erfolgenden Einbau von Großfilteranlagen in Kosovo A ein? Haben die bei diesem Bauvorhaben beteiligten deutschen Firmen HermesGarantien erhalten? Der Einbau der Großfilteranlagen hat bereits bezüglich der Feinstaubbelastung zu einer Reduzierung der Umweltbelastung und Luftverschmutzung durch das Kraftwerk Kosovo A beigetragen. Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien für ein Braunkohlekraftwerk in Kosovo lagen nicht vor. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für das Kosovo-Projekt im Licht der gutachterlichen Studie von Prof. Dr. Daniel M. Kammen (University of California, Berkeley), die ein alternatives , kurzfristig umsetzbares Energieszenario mit dem Schwerpunkt auf Energieeffizienz und dem Nutzen der großen Potenziale für erneuerbare Energien belegen? Die Bundesregierung hat die sogenannte Kammen-Studie (RAEL Report, http:// rael.berkeley.edu/energyforkosovo) und die darin analysierten Energieszenarien Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/749 mit Interesse zur Kenntnis genommen. In der bilateralen sowie multilateralen Zusammenarbeit im Kosovo gilt es, Kosovo bestmöglich dabei zu unterstützen, die darin aufgezeigten Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu nutzen. Mit Blick auf die Implikationen für das Vorhaben Kosovo C ist allerdings festzuhalten, dass die Kammen-Studie von anderen Annahmen als die Power Options Studie der Weltbankgruppe ausgeht. So berücksichtigt die Kammen-Studie nicht die Abschaltung von Kosovo A, wodurch das dargestellte Szenario weiterhin eine hohe Luftverschmutzung und CO2-Belastung zur Folge hätte. Die Power Options Study kommt zu dem Schluss, dass das Potenzial an erneuerbaren Energien, selbst unter günstigen Annahmen, begrenzt ist und die Kapazität nicht ausreicht, um die Grundlast und umfassende Energiegrundversorgung im Kosovo kurz- und mittelfristig zu garantieren. Zum Vergleich der Power Options Study und des RAEL-Berichts siehe http://web.worldbank .org/archive/website01352/WEB/0__CO-22.HTM. 9. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Umsiedlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt und der damit verbundenen Erweiterung der Tagebaue nach den besten verfügbaren Standards und mit der Garantie des Rechtswegs stattfinden? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Regierung der Republik Kosovo dafür ein, eventuell notwendige Umsiedlungsmaßnahmen im Rahmen des kosovarischen Rechts und unter Einhaltung europäischer Standards durchzuführen. Außerdem wird sich die Bundesregierung bei der Weltbank im Vorfeld der weiteren Projektkonkretisierung sowie der Befassung im Aufsichtsrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Schutzmaßnahmen (Safeguards) der Weltbank eingehalten werden und dass möglichen Risiken mit angemessenen Gegenmaßnahmen sowie den erforderlichen Überwachungsmechanismen begegnet wird. Die Safeguards der Weltbank sollen negative soziale und ökologische Auswirkungen von Bank finanzierten Projekten verhindern („do no harm“-Prinzip). Bei allen Projektvorschlägen werden entsprechend der Durchführungsbestimmungen mögliche soziale und ökologische Risiken auf Basis der Safeguards identifiziert und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen adressiert. Die Safeguards regeln u. a., wann und wie Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind, wie bei Umsiedlungen vorzugehen ist oder wie Biotope und Habitate im Rahmen von Projekten zu behandeln sind. 10. In welchem Umfang sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die de-facto-Regierung des Kosovo Einfluss auszuüben und den bereits umgesiedelten Personen nachträglich eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Regierung Kosovos für die Einhaltung der Gesetze ein. Eine nachträgliche Entschädigung kann nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. 11. Welchen Einfluss hat das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf die Positionierung der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Kosovo-Projekt und den damit verbundenen Zwangsumsiedlungen? Die Bundesregierung achtet auf die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und die Umsetzung der Vorgaben des Menschenrechtskonzepts des BMZ in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie führt mit ihren Partnerländern einen kontinuierlichen Dialog über Menschenrechte. Drucksache 18/749 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Menschenrechtskonzept des BMZ dient der systematischeren Ausrichtung deutscher Entwicklungspolitik an den Menschenrechten und enthält verbindliche Vorgaben für die Verankerung des Menschenrechtsansatzes in allen Sektoren und Schwerpunkten und auf den verschiedenen Ebenen der Zusammenarbeit mit bilateralen und multilateralen Partnern. In der Kooperation mit internationalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank setzt sich das BMZ dafür ein, dass diese Institutionen ihre operative Arbeit und ihre Leitlinien stärker an den Menschenrechten ausrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Beachtung der Sozial- und Umweltstandards der Weltbankgruppe im Rahmen einer möglichen Unterstützung von Kosovo C für das BMZ eine maßgebliche Bedeutung. 12. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der KfW Bankengruppe, die das Energieunternehmen Vattenfall Europe Sales GmbH damit beauftragte , ein Energiekonzept für das Kosovo zu erstellen, auch im Hinblick auf die kommerziellen Interessen des Unternehmens? Bei der fraglichen Studie handelt es sich um eine Studie zur mittelfristigen Netzsicherheit und zur Planung des künftigen Netzausbaus in der Republik Kosovo. Dem kosovarischen Netzbetreiber KOSTT war von der kosovarischen Regulierungsbehörde aufgegeben worden, hierzu eine Studie vorzulegen. Gegenstand der Untersuchung war dabei nicht die Erarbeitung eines „Energiekonzeptes“ für Kosovo, sondern die Untersuchung des Netzausbaubedarfs. Insbesondere wird in der Studie nicht die Vorzugswürdigkeit des einen oder anderen Energieträgers untersucht; die Studie enthält dementsprechend auch keine Empfehlung zum Aufbau bestimmter Kraftwerkskapazitäten, und insbesondere keine Empfehlungen in Bezug auf Braunkohlekraftwerkskapazitäten. Die Studie wurde auf Wunsch der kosovarischen Regierung über die KfW Bankengruppe finanziert. Demzufolge war der Auftrag aufgrund der üblichen Regularien der KfW Bankengruppe international öffentlich auszuschreiben und auszuwerten . Da die Studie nicht das Ziel des Aufbaus eines bestimmten Typus von Energieerzeugungskapazitäten verfolgte, bestand für die KfW Bankengruppe kein Grund, Vattenfall Europe PowerConsult wegen etwaiger Interessenskonflikte o. Ä. im Vergabeverfahren auszuschließen. In die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes fließen sowohl die Qualität der Angebote als auch der Preis ein. In Anwendung dieser Kriterien war für die KfW Bankengruppe das Angebot der Vattenfall Europe PowerConsult den anderen Angeboten gegenüber vorzugswürdig. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des Vattenfallgutachtens (www.kostt.com/website/ images/stories/dokumente/publikime/Report_REV15_i_publikuar_ne_ web.pdf), der beste Weg zu einer „State-of-the-art“-Energieversorgung Kosovos, sei „Investitionssicherheit für Investoren durch ein klares Bekenntnis zu einer langfristigen Energieversorgung auf Braunkohlebasis“, auch angesichts der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung? Klimaschutz und Energiesicherheit sind zwei wichtige Bereiche der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anspruchsvollen Klimaschutz in Entwicklungsländern zu fördern und diese bei der Transition zu einem emissionsarmen Entwicklungspfad zu unterstützen . Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass Kooperationsländer eigenverantwortlich über ihre Klima- und Energiepolitik entscheiden. In Einzelfällen, in denen kurz- bis mittelfristig keine alternativen Energiequellen zu Verfügung stehen oder erschlossen werden können, sind Zielkonflikte zwischen Klima- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/749 schutz, Versorgungssicherheit und die Bekämpfung der Energiearmut nicht auszuschließen . Entwicklungsländer sollten dann sicherstellen, dass nach Abwägung aller entwicklungs- und klimapolitischen Ziele, Auswirkungen auf Umwelt und Klima vermieden oder wo dies nicht möglich ist, auf ein Minimum begrenzt werden. Ob die Investition in Kosovo C als Ausnahmefall zu werten ist, wird auf Basis des noch vorzulegenden Projektvorschlags zu prüfen sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333