Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7498 18. Wahlperiode 11.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7356 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den Islam als Bedrohung“. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen Land, jeder vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten (www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-hand out.pdf). Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die Pro-Bewegung (PRO NRW, pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen . Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen Aufmärschen. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Das ganze Ausmaß islam- bzw. muslimfeindlich motivierter Straftaten bleibt allerdings im Dunkeln, da sich Bundes- und Landesbehörden bislang weigern, den Themenfeldkatalog beim Drucksache 18/7498 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich “ zu erweitern, wie es insbesondere von muslimischen Verbänden und Kriminologen gefordert wird und im Falle des Unterthemas „Antisemitismus “ seit längerem geschehen ist (Bundestagsdrucksachen 17/13686 und 18/1627). 1. Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern, den Themenfeldkatalog beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es im Falle des Unterthemas „Antisemitismus “ seit längerem geschehen ist? Die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „islamfeindlich “ ist vom zuständigen Fachgremium befürwortet worden. Da die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2001 mit Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) in Kraft gesetzt wurden, bedarf die Erweiterung des Themenfeldkatalog PMK der Bestätigung durch die zuständigen Gremien der IMK. Das entsprechende Umlaufbeschlussverfahren läuft gegenwärtig. 2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht? Grundsätzlich können einzelne rechtsextremistische Gruppierungen aufgrund ihrer fremdenfeindlichen Ideologie auch als islam- bzw. muslimfeindlich eingestuft werden. Zu den rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen. Darüber hinausgehend beobachtet das Land Bayern die Landesverbände der Partei „Die Freiheit“ und der „Bürgerbewegung Pax Europa“ (BPE), die Ortsgruppe München des Webblogs „Politically Incorrect“ (PI) sowie „PEGIDA München“ und „PEGIDA Nürnberg“ im Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit außerhalb des Rechtsextremismus, weil tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen . 3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindliche Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung sind für das vierte Quartal 2015 folgende Kundgebungen mit dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im Sinne der Anfrage bekannt geworden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7498 Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN* 11.10.2015 NW Schwelm „pro NRW“ „Pro NRW“ „Islamisierung stoppen – keine DITIP-Großmoschee in Schwelm!“ 55 17.10.2015 BY Schweinfurt „Schweinfurt wehrt sich“ NPD/JN „Schweinfurt wehrt sich – Schluss mit Asylmissbrauch und Islamisierung“ 30 21.11.2015 TH Ohrdruf n.b. Neonazis/ Rechtsextremisten „Gegen die Islamisierung“ 50 22.11.2015 NW Köln „pro NRW“ „Pro NRW“ „Freiheit statt Islamisierung , Solidarität mit den Opfern der islamistischen Attentate in Frankreich!“ 115 13.12.2015 SN Delitzsch JN Nord-Sachsen NPD/JN „Asylheime, Moscheen – Ich will gefragt werden“ 70 * TN: Teilnehmer Darüber hinaus registrierten die Behörden des Bundes und der Länder verschiedene Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine rechtsextremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war: Datum Land Ort Veranstalter Teilnehmer 02.10.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 45 03.10.2015 TH Jena THÜGIDA 200 05.10.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 100 05.10.2015 BE Berlin BÄRGIDA 400 12.10.2015 BY Würzburg PEGIDA Franken 100 12.10.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 135 12.10.2015 BE Berlin BÄRGIDA 135 12.10.2015 TH Weimar THÜGIDA 150 12.10.2015 MV Sternberg MVGIDA 360 16.10.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 75 19.10.2015 BE Berlin BÄRGIDA 100 19.10.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 115 19.10.2015 MV Parchim MVGIDA 700 19.10.2015 TH Altenburg THÜGIDA 2300 23.10.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 30 23.10.2015 MV Boizenburg MVGIDA 200 23.10.2015 MV Stralsund MVGIDA 500 26.10.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 80 26.10.2015 BE Berlin BÄRGIDA 160 26.10.2015 TH Erfurt THÜGIDA 200 26.10.2015 MV Neubrandenburg MVGIDA 550 30.10.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 40 30.10.2015 BB Senftenberg BraMM-PEGIDA 150 02.11.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 90 02.11.2015 BE Berlin BÄRGIDA 140 02.11.2015 TH Sömmerda THÜGIDA 220 02.11.2015 MV Grevesmühlen MVGIDA 260 02.11.2015 BY München PEGIDA München 330 Drucksache 18/7498 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Land Ort Veranstalter Teilnehmer 06.11.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 45 09.11.2015 BY München PEGIDA München 100 09.11.2015 BE Berlin BÄRGIDA 160 09.11.2015 MV Parchim MVGIDA 400 09.11.2015 TH Apolda THÜGIDA 800 13.11.2015 MV Neustrelitz MVGIDA 210 16.11.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 85 16.11.2015 BB Strausberg BraMM-PEGIDA 130 16.11.2015 BE Berlin BÄRGIDA 140 16.11.2015 MV Güstrow MVGIDA 250 16.11.2015 BY München PEGIDA München 300 16.11.2015 TH Rudolstadt THÜGIDA 400 20.11.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 35 23.11.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 65 23.11.2015 BE Berlin BÄRGIDA 120 23.11.2015 BY München PEGIDA München 160 23.11.2015 MV Ludwigslust MVGIDA 180 23.11.2015 TH Suhl THÜGIDA 285 23.11.2015 MV Neubrandenburg MVGIDA 350 27.11.2015 BB Senftenberg BraMM-PEGIDA 100 30.11.2015 BY München PEGIDA München 180 30.11.2015 BE Berlin BÄRGIDA 85 30.11.2015 BB Strausberg BraMM-PEGIDA 350 30.11.2015 MV Boizenburg MVGIDA 90 30.11.2015 TH Suhl THÜGIDA 150 30.11.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 65 05.12.2015 TH Altenburg THÜGIDA 520 05.12.2015 TH Gera THÜGIDA 220 07.12.2015 BY München PEGIDA München 150 07.12.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 70 07.12.2015 BE Berlin BÄRGIDA 130 07.12.2015 MV Sternberg MVGIDA 130 12.12.2015 TH Eisenberg THÜGIDA 140 14.12.2015 BE Berlin BÄRGIDA 120 14.12.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 80 14.12.2015 MV Hagenow MVGIDA 120 14.12.2015 BY München PEGIDA München 250 18.12.2015 BB Senftenberg BraMM-PEGIDA 100 21.12.2015 BY München PEGIDA München 120 21.12.2015 ST Magdeburg MAGIDA 2.0 65 21.12.2015 BE Berlin BÄRGIDA 100 28.12.2015 BE Berlin BÄRGIDA 70 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7498 4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das vierte Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Name der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen “ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist. Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern . Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das vierte Quartal 2015 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/ Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt nur dann, wenn ein solches relevant ist. Sofern in der nachfolgenden Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt nur für Moscheen selbst; die Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen sind nicht enthalten. Drucksache 18/7498 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7498 Drucksache 18/7498 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7498 5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden im vierten Quartal 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ (Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015, Antworten zu den Fragen 5 und 6) ausgeführt, ist eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK derzeit nicht möglich. Im Hinblick auf die Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im vierten Quartal 2015 (bitte nach Schadenshöhe, Art und Motivation der Straftaten und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2015 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ (Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015) wird verwiesen. 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2015 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2015 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Drucksache 18/7498 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2015 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im vierten Quartal 2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6762, Fragen 9 bis11, verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 18/6762 gibt es bezüglich des dritten Quartals 2015? Für das dritte Quartal 2015 wurden bislang keine entsprechenden Veranstaltungen im Sinne der Frage 3 nachträglich bekannt. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7498 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333