Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7502 18. Wahlperiode 11.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7354 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2015) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher ) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund von § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Drucksache 18/7502 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 24. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721) und vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552),vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532) verwiesen . Veränderungen werden ergänzend dargestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 187502 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt − BKA − aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? UNMIL, Liberia Monrovia (5) UNMISS, Süd Sudan Bor (3), Juba (7) MINUSMA, Mali Bamako (11), Timbuktu (2), Gao (2) UNAMID, Darfur El Fasher (2), Nirtiti (2) UNMIK, Kosovo Pristina (1) EULEX, Kosovo Pristina (30), Mitrovica (30), Prizren (1), Brüssel (1) EUPOL AFG, Afghanistan Kabul (2) EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (2) EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa (3), Kotovsk (2), Chișinău (2), Kurchuhan (1), Otaci (1) EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Ramallah (2) EUBAM Rafah Tel Aviv (2) EUAM Ukraine Kiew (5) OSZE SMM Ukraine Kiew (1) Stand: 31. Dezember 2015 Bundespolizei BKA Zoll Länderpolizeien gesamt OSZE SMM Ukraine 1 0 0 0 1 UNMIK Kosovo 0 0 0 1 1 EUMM Georgien 1 1 0 4 6 UNMIL Liberia 0 0 0 5 5 UNMISS Südsudan 1 1 0 8 10 UNAMID Darfur 0 0 0 4 4 EUPOL COPPS Palästina 0 0 0 2 2 EUBAM Moldau/Ukraine 0 0 9 0 9 EUPOL Afghanistan 1 0 0 1 2 EULEX Kosovo 15 3 1 43 62 EUCAP Nestor 0 0 0 0 0 MINUSMA Mali 3 0 0 12 15 EUBAM Rafah 1 0 0 0 1 EUAM Ukraine 1 0 0 4 5 Drucksache 18/7502 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission. c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? Mission Gesamtstärke UNMIL, Liberia 1.357 UNMISS, Südsudan 1.170 UNAMID, Sudan 1.398 MINUSMA, Mali 1.081 UNMIK, Kosovo 9 EULEX, Kosovo 375 EUPOL AFG, Afghanistan 49 EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 94 EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 23 EUMM, Georgien 59 EUCAP Nestor, Somalia, Dschibuti, Kenia, Seychellen, 47 EUBAM Rafah 1 EUAM Ukraine 24 OSZE SMM Ukraine 1028 Stand: 31. Dezember 2015 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Im Berichtszeitraum (viertes Quartal 2015) sind Kabinettbeschlüsse für die VN Missionen in Haiti (MINUSTAH) und in Somalia (UNSOM) hinzugekommen. Bisher wurden jedoch noch keine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in die genannten Missionen sekundiert. Der Rekrutierungsprozess läuft derzeit noch. Zielsetzung der Mission in Haiti (MINUSTAH) ist die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung im gesamten Land sowie die Unterstützung der Reformierung des Sicherheitssektors, insbesondere der haitianischen Polizei. Bei der VN Mission in Somalia (UNSOM) handelt es sich um eine spezielle politische Mission mit der Zielsetzung in Somalia die Unterstützung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses voranzutreiben und dabei u. a. eine Reform des Sicherheitssektors , Rechtsstaatlichkeit (einschließlich Polizei) umzusetzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 187502 e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Mission derzeitiges Mandatsende UNMIK, Kosovo offen UNMIL, Liberia 30. September 2016 UNMISS, Südsudan 31. Juli 2016 UNAMID, Sudan 30. Juni 2016 MINUSMA, Mali 30. Juni 2016 EUPOL AFG, Afghanistan 31. Dezember 2016 EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2016 EULEX, Kosovo 14. Juni 2016 EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2016 EUMM, Georgien 14. Dezember 2016 EUCAP Nestor, Somalia, Dschibuti, Tansania, Seychellen, 12. Dezember 2016 EUBAM Libyen 21. August 2016 EUAM Ukraine 1. Dezember 2016 OSZE SMM Ukraine 31. März 2016 Stand: 31. Dezember 2015 f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekten an. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vierten Quartal 2015 beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung. Im vierten Quartal 2015 waren insgesamt 44 Beamtinnen und Beamte, davon 18 Bund (BKA/BPOL) und 26 Länder, eingesetzt. Drucksache 18/7502 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekt Saudi-Arabien: Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung. Im vierten Quartal 2015 waren insgesamt 20 Beamtinnen und Beamte (BPOL) eingesetzt. Projekt Tunesien: Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung. Im vierten Quartal 2015 waren insgesamt kontinuierlich drei Beamtinnen und Beamte (BPOL) eingesetzt. b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben ? GPPT Afghanistan Ort Verwendung (Polizeiberater) Anzahl Kabul Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 20 Akademie 5 Flughafen 2 Fachbereich Verbindungswesen 5 Mazar-e Sharif Flughafen 1 Civilian Police Advisor 3 Advisor Gender 1 Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 7 Stand: 31. Dezember 2015 Saudi-Arabien Ort Verwendung Anzahl Riad Projektleitung 2 Riad Administration 4 Riad Trainingsexperten, Maritime Experten, zivile Lehrkräfte 2 Damman Trainingsexperten 2 Jeddah Trainingsexperten 3 Yanbu Trainingsexperten 2 Al Wajh Trainingsexperten 3 Al Gurayat Trainingsexperten 2 Tunesien Ort Verwendung Anzahl Tunis Projektleitung 1 Tunis Administration 2 Tunis Zivile lokale Beschäftigte 2 Tunis, Sfax, Monastir Kurzzeitexperten (4 Tage) 5 Tunis Kurzzeitexperten (4-5 Tage) 5 Qued Zerga Kurzzeitexperten (5 Tage) 6 Gardimare/ Jendouba Kurzzeitexperten (4 Tage) 4 Stand: 31. Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 187502 c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? Deutsches Polizeiprojektteam (GPPT) Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung. Projekt Saudi Arabien Am 31. Dezember 2015 waren fünf Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei im Projektbüro in Riad tätig. Projekt Tunesien Am 31. Dezember 2015 waren drei Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und zwei lokale Beschäftigte im Projektbüro in Tunis tätig. d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem in Bezug auf Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen. Die Bundesregierung hat ferner im vierten Quartal 2015 eine Erhöhung der DEU-Polizeikontingente bei der VN-Mission in Mali (MINUSMA) und im Südsudan (UNMISS) von bisher bis zu zehn auf künftig bis zu 20 PVB beschlossen. Darüber hinaus hat es keine relevanten Änderungen bei den bereits bestehenden Einsätzen mit deutscher Beteiligung gegeben. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vierten Quartal 2015 involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten oder Zollbeamtinnen oder Zollbeamte involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? EUBAM (Moldau) Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren seit dem Jahr 2012; das letzte Treffen fand 2014 statt. Ein Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiterhin nicht absehbar . Nach dem Sturz der Regierung Streleț durch ein Misstrauensvotum am 29. Oktober 2015 ist seit dem 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel Filip als Premierminister vereidigt worden. Im Zusammenhang mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine werden an der Grenze zur Ukraine weiterhin darauf abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. Drucksache 18/7502 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen , seit Anfang September 2015 herrscht jedoch weitgehend anhaltender Waffenstillstand . Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. und 19. September 2014 konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der Europarat , die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. Die in Aufbau befindliche, auf zwei Jahre mandatierte EUAM dient dabei dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und dabei zu helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch europäische, rechtstaatliche Standards erreichen können. Die Aktivitäten der Mission werden sich zunächst auf Kiew erstrecken, wo es keine Sicherheitsbedenken für den Einsatz deutscher Experten gibt. Das Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit den OSZE- Aktivitäten vor Ort. OSZE SMM Ukraine Der zum 1. September 2015 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder verletzt . Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Der deutsche Bundespolizist wird im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt. Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht. EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die Sicherheit im Land wird seit Beginn der Resolute-Support-Mission der NATO im Januar 2015 von den Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften (ANDSF) verantwortet. Die in Teilen des Landes im Jahr 2015 zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige, deutsche und verbündete Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defense and Security Forces- ANDSF) kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege und damit etwa zwei Drittel der afghanischen Bevölkerung; den regierungsfeindlichen Kräften (RFK), vornehmlich den Taliban , ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume auszubauen. Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine Verstetigung der Professionalität der Afghanischen Sicherheitskräfte ANDSF, die nun im Einsatz auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im Sicherheitsbereich bewältigen müssen. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist nach dem Tod von König Abdallah im Jahr 2015 stabil geblieben. Der bisherige Kronprinz Salman wurde wie erwartet unmittelbar neuer König. Er hat seine Machtposition weiter gefestigt. Der bisherige Kronprinz Muqrin Bin Abdelaziz trat in dem Zusammenhang zurück. Die Sicherheitslage verschlechtert sich allerdings: Der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) und Al Qaida haben wiederholt zu Anschlägen gegen staatliche Ein- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 187502 richtungen, Nicht-Muslime und Angehörige der schiitischen Minderheit aufgerufen . Zum Anschlag auf eine schiitische Moschee in Sihat/Ostprovinz am 16. Oktober 2015 mit sechs Toten sowie zu einem Selbstmordattentat auf eine Moschee in Najran am 26. Oktober 2015 mit drei Todesopfern bekannte sich wiederum der „IS“. Zum Anschlag auf eine schiitische Moschee in Sihat/Ostprovinz am 16. Oktober 2015 mit sechs Toten sowie zu einem Selbstmordattentat auf eine Moschee in Najran am 26. Oktober 2015 mit drei Todesopfern bekannte sich wiederum der IS. Am 29. Januar 2015 wurde erneut ein Selbstmordattentat auf eine schiitische Moschee in der östlichen Provinz Ichsa verübt. Seit Ende März 2015 fliegt Saudi- Arabien im Rahmen einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft. Es ist dort wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen saudischen Einheiten und Huthi-Kräften und Raketenbeschuss auf der saudischen Seite gekommen. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Seit September 2015 blockiert jedoch die Opposition die Arbeit des kosovarischen Parlaments u. a. durch den Einsatz von Tränengas im Parlament und ruft zu von Gewalt begleiteten Großdemonstrationen auf. Die letzte Demonstration fand am 9. Januar 2016 statt, der kosovarischen Polizei gelang es ohne Mitwirkung der internationalen Präsenzen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Die Opposition fordert von der Regierung die Rücknahme der Ende August im Politischen Dialog zwischen Serbien und Kosovo erzielten Vereinbarungen zur Gründung eines Verbands mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinde sowie eines im August 2015 geschlossenen Grenzabkommens mit Montenegro bzw. Rücktritt und Neuwahlen. UNMIL (Liberia) Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hatte sich nicht zuletzt dank der Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Aktuelle Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen , die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und der Schutz des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft gemäß Resolution 2239 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum 30. September 2016. Am 9. Mai 2015 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Liberia nach Ablauf einer 42-tägigen Frist ohne neue Ebola-Fälle offiziell Ebola-frei. Im Juni und im November 2015 kam es jedoch zu jeweils örtlich (Großraum Monrovia) und bezüglich der Zahl der Infizierten eng begrenzten Wiederausbrüchen. Nach 42 Tagen ohne neue Ebola-Fälle erklärte die WHO Liberia am 14. Januar 2016 erneut Ebola-frei. Mit Sicherheitsratsresolution 2239 (2015) wurde das Zieldatum vom 30. Juni 2016 für die Übergabe der gesamten Sicherheitsverantwortung an die liberianische Regierung erneut bekräftigt und das Mandat der Mission bis zum 30. September 2016 verlängert. Bis dahin ist ein weiterer Abbau der UNMIL auf 1 240 Soldaten und 606 Polizisten vorgesehen. Drucksache 18/7502 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode UNMISS (Südsudan) Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen sollte. Mitte Dezember 2013 kam es in Südsudan zu schweren kämpferischen Auseinandersetzungen infolge eines bereits länger schwelenden Machtkampfes zwischen Präsident Salva Kiir und dem ehemaligen Vize-Präsidenten Riek Machar. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg haben die Konfliktparteien im August 2015 ein durch die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) vorgelegtes Friedensabkommen unterzeichnet. Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in Südsudan deutlich verschärft. Derzeit sind ca. 4,6 Mio. Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, ca. 2,2 Mio. wurden innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten vertrieben. Knapp 200 000 Binnenflüchtlinge sind allein in Einrichtungen von UNMISS geflüchtet. Das Mandat der Mission wurde zuletzt durch den VN-Sicherheitsrat mit Resolution 2252 (2015) bis zum 31. Juli 2016 verlängert. Die derzeitigen Prioritäten des Mandats liegen auf: (1) Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere der Bevölkerung in den Flüchtlingslagern, (2) Sicherstellung der humanitären Hilfe, (3) Beobachtung der Menschenrechtslage, (4) Unterstützung des Waffenstillstandsüberwachungsmechanismus der Regionalorganisation IGAD und (5) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens (durch Resolution 2252 mit zusätzlichen konkreten Aufgaben unterlegt). UNAMID (Sudan) Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und instabil. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellengruppen, Milizen und ethnischen Gruppen sowie die hohe Kriminalität belasten die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in Darfur zusätzlich. Hinzu kommen Konflikte um Ressourcen wie Bodenschätze sowie der Zugang zu Wasser und Weideland. Das unter katarischer Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur zwischen der Regierung der Republik Sudan und dem Zusammenschluss von Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) wird weiterhin umgesetzt. Seit Januar 2016 gibt es wieder Friedensverhandlungen zwischen den verbliebenen Darfur-Rebellen und der sudanesischen Regierung. Der im Januar 2014 von Präsident Bashir verkündete nationale Dialog, in den neben der politischen auch die bewaffnete Opposition miteinbezogen werden sollte, mit dem Ziel, die Konflikte im Sudan zu befrieden und den Weg für ein offeneres politisches System zu ebnen, erlitt durch die im April 2015 durchgeführten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen einen Rückschritt. Die Wahlen wurden von einem Teil der Opposition boykottiert und international nicht anerkannt . Präsident Bashir gewann die Wahlen mit rd. 95 Prozent, die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei etwa 42 Prozent. Präsident und neue Regierung wurden Anfang Juni 2015 vereidigt. Die sudanesische Regierung eröffnete am 10. Oktober 2015 offiziell den nationalen Dialog und betonte dabei die weiter bestehende Offenheit dieses Prozesses. Es besteht auch grundsätzlich Dialogbereitschaft bei denjenigen Oppositionsteilen, die noch nicht beteiligt sind. Klärungsbedarf besteht dagegen weiterhin bei Dialogformaten, die die umfassende Teilnahme aller politischen Kräfte im Sudan am nationalen Dialog erlauben . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 187502 Mit dem Start des Nationalen Dialogs verkündete die Regierung einen Waffenstillstand für ganz Sudan, zunächst für zwei Monate, der nach Ablauf um weitere sechs Monate verlängert wurde. Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2015 mit Resolution 2228 (2015) das UN- AMID-Mandat bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die Kernaufgaben der Mission. Im Februar 2015 fand ein erstes Koordinierungs -Treffen zwischen VN, der AU und SDN Regierungsvertretern statt, auf denen u. a. die Richtlinien für die Ausarbeitung des konkreten Abzugsplans festgelegt wurden. Diese trilateralen Gespräche sind gegenwärtig ausgesetzt. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten hat sich im Berichtszeitraum verschärft. Es ist zu zahlreichen, zum Teil tödlichen Messerangriffen auf israelische Zivilisten sowie zu Zusammenstößen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften gekommen, bei denen Palästinenser umkamen. Im Berichtszeitraum wurden in Israel und den Palästinensischen Gebieten knapp 150 Palästinenser (darunter 28 Minderjährige, eine Schwangere), 23 Israelis, ein US- Staatsangehöriger und ein Eritreer getötet; tausende Palästinenser durch scharfe Munition oder Gummigeschosse und über 250 Israelis verletzt. Die Angriffe reihen sich ein in die Ausschreitungen, die Mitte September 2015 auf und um dem Tempelberg/Haram al-Sharif begannen und sich auf das Westjordanland und Israel verlagert haben. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen Übergängen die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten grundsätzlich geschlossen . Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der israelischen Präsenz sowie fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. EUMM (Georgien) Die Lage in Georgien ist unverändert ruhig, in den georgischen Regionen Süd- Ossetien und Abchasien sowie entlang der Verwaltungsgrenzen zu beiden Gebieten jedoch nicht stabil. Das Gefährdungsrisiko wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst nach wie vor generell als „niedrig“ eingestuft, in und entlang der oben genannten Gebiete als „mittel“. Russische Grenztruppen setzen den Ausbau von Grenzanlagen zur Reduzierung und besseren Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs an diesen Linien fort. Nach wie vor kommt es zu vereinzelten Zwischenfällen an den Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien, vor allem wenn Zivilpersonen die Verwaltungsgrenze queren. In manchen Fällen werden Zivilisten kurzzeitig festgenommen. Am 23. Dezember 2015 ist der bis- Drucksache 18/7502 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode herige georgische Premierminister Irakli Gharibashvili von seinem Amt zurückgetreten und am 29. Dezember 2015 durch den bisherigen Außenminister Giorgi Kvirikashvili ersetzt worden. EUCAP Nestor (Somalia, Dschibuti, Tansania, Seychellen) Die politische Lage in Dschibuti, Tansania und auf den Seychellen ist unverändert grundsätzlich stabil, wenn es auch in Tansania in der Folge der annullierten Regionalwahlen in der autonomen Teilrepublik Sansibar Spannungen gibt. Das Gefährdungsrisiko in Dschibuti wird als mittel eingeschätzt, da die Gefahr von Anschlägen der al Shabaab fortbesteht. Die Verlagerung von EUCAP Nestor hin ins Kernland der Mission, nach Somalia ist beschlossen – und damit auch der Rückzug aus Tansania und den Seychellen, sowie dem starken Abbau in Dschibuti. Die politische Lage in Somalia hat sich verbessert und der Staatsaufbau schreitet voran. Die bisherige starke Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft ist auf absehbare Zeit aber noch nötig. Al Shabaab wurde durch die Offensiven von AMISOM und der somalischen Armee sowie der US-Drohnenschläge gegen ihre Führung in die Defensive gedrängt und vom Indischen Ozean abgeschnitten. Die Chancen für eine dauerhafte Stabilisierung stehen deshalb trotz spektakulärer Anschläge und Überfälle auf AMISOM-Einheiten so gut wie seit 1991 nicht. Dafür muss in den befreiten Gebieten aber schnell für Sicherheit und ausreichende Nahrungsmittelversorgung gesorgt werden. Das militärische Zurückdrängen al Shabaabs führt zu einer stärkeren Verlagerung hin zu asymmetrischen Aktionen und somit zu keiner Verbesserung der schlechten Sicherheitslage insb. in Zentral- und Südsomalia und damit auch in Mogadischu . Al Shabaab bleibt zu Anschlägen gegen Einrichtungen der somalischen Streit- und Sicherheitskräfte und vor allem zivile Ziele in der Lage. Darüber hinaus fanden auch Angriffe gegen AMISOM statt, die belegten, dass al Shabaab trotz der empfindlichen Niederlagen zu Jahresbeginn noch immer in der Lage ist, auch komplexe Angriffe gegen militärische Gegner zu führen. MINUSMA (Mali) Das Mandat der VN-Mission MINUSMA wurde am 26. Juni 2015 durch Resolution 2227 (2015) bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Eine Erweiterung des deutschen Beitrags ist nach der Befassung des Bundestages ab Februar 2016 geplant. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet . Der Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die im Jahr 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die terroristisch-islamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 187502 Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistische-terroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die Zivilbevölkerung durch. Im Jahr 2015 war eine Ausweitung der terroristischen Aktivitäten auf den Süden Malis festzustellen. Am 20. November 2015 wurde in Bamako ein Hotel angegriffen , in dem hauptsächlich internationale Gäste verkehrten. 21 Menschen (darunter 13 Gäste) wurden getötet. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum dritten Quartal 2015. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben )? Das BKA hat aktuell 65 Verbindungsbeamte an 52 Standorten in 50 Staaten ins Ausland entsendet. (Stand: 31. Dezember 2015) Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1 Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1 Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1 Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1 Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1 Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1 Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 2 Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1 China Peking 2 Rumänien Bukarest 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2 Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1 Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1 Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1 Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2 Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1 Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2 Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1 Jordanien Amman 1 Tschechische Republik Prag 1 Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1 Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1 Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1 Kosovo Pristina 1 USA Washington 2 Drucksache 18/7502 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1 Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1 Libanon Beirut 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/ Niederlande) sind aktuell fünf Verbindungsbeamte des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein Verbindungsbeamter der Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig- Holstein, der Landespolizei Hessen sowie zwei Vertreter der Landespolizei Nordrhein -Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind. Ergänzend ist derzeit ein Verbindungsbeamter des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce (J-CAT) bei Europol entsandt. 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Mit Stand vom 31. Dezember 2015 waren 47 Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei an 30 Standorten in 23 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Land Einsatzort Anzahl Ägypten Kairo 3 Äthiopien Addis Abeba 1 Algerien Algier 1 China Hongkong 1 China Kanton / Guangzhou 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Mumbai 1 Indien Neu Delhi 3 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 3 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Malaysia Kuala Lumpur 1 Nigeria Lagos 2 Pakistan Islamabad 1 Russland Moskau 3 Russland Sankt Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 187502 Land Einsatzort Anzahl Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 3 Ukraine Kiew 1 Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 b) Sicherheitsbeamte, Mit Stand vom 31. Dezember 2015 waren 20 Sicherheitsberater (ehemals Sicherheitsbeamte ) der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz : Land / Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1 Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1 USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1 Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1 Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1 Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1 Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1 Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1 China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1 Irak, Bagdad 2 Stand: 31. Dezember 2015 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen 258 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte (inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein (ehemals Hausordnungs- und Objektschutzdienst): Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare Äthopien Addis Abeba Kambodscha Phnom Penh Spanien Madrid Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische Republik Prag Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis Drucksache 18/7502 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara Istanbul Izmir Bosnien und Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington (VN) New York (GK) Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent China Peking Hongkong Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje Frankreich Paris Moldau Chișinău Georgien Tiflis Nigeria Abuja Griechenland Athen Nigeria Lagos Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang Indien New Delhi Pakistan Islamabad Karachi Indonesien Jakarta Palästinensische Gebiete Ramallah Irak Bagdad Erbil Polen Warschau Iran Teheran Russland Moskau Kaliningrad St. Petersburg Stand: 31. Dezember 2015 c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Mit Stand vom 31. Dezember 2015 waren 20 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei im Ausland gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Ungarn 1 Frankreich 1 Albanien 1 Marokko 1 Serbien 1 Tunesien 1 Rumänien 1 Italien 1 Bulgarien 1 Ukraine 1 Griechenland 1 Kroatien 1 Türkei 1 Tschechische Republik 1 Russland 1 Polen 1 China 1 Litauen 1 Indien 1 Stand: 31. Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 187502 Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen in folgenden 11 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien , Republik Moldau, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? In Fragen der Grenzsicherheit waren im vierten Quartal 2015 91 PVB* der Bundespolizei , zehn Beamte der Polizeien der Länder und zwei Beamte der Bundeszollverwaltung , welche zur Bundespolizei abgeordnet waren, demnach insgesamt 103 Beamte als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt. Land Ort Anzahl Einsatzart Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral Griechenland Flughafenhafen Heraklion 1 Bilateral Griechenland Seehafen Igoumenitsa 2 Bilateral Griechenland Seehafen Patras 2 Bilateral Italien Flughafen Mailand 1 Bilateral Italien Flughafen Bergamo 1 Bilateral Italien Seehafen Bar 1 Bilateral Slowenien Grenze zu Kroatien 11 Bilateral Albanien Grenzübergänge Kakavia und Kapshtice 12 Bilateral Serbien Serbisch - Mazedonische Grenze (Vranje) 10 Bilateral * Die Differenz zur tabellarischen Auflistung basiert auf Kontingentwechseln. e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liasion Officer) gemäß Verordnung (EG) Nr. 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien- Herzegowina, Moldau, Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien , Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vierten Quartal 2015 im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX. Drucksache 18/7502 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Funktion Anzahl Head of Operations Division 1 Situation Centre 1 Training Unit 1 Return Operations Sector 1 Pooled Resources 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Im vierten Quartal 2015 wurden der europäischen Grenzagentur FRONTEX folgende Einsatzmittel aus dem technischen Zentralregister FRONTEX „Technical Equipment Pool“ mit Personal zur Verfügung gestellt: drei Streifenfahrzeuge der BPOL mit sechs PVB im Rahmen der Einsatzmaßnahme „Western Balkan“ an der ungarisch – serbischen Schengenaußengrenze . Die PVB erfüllten das Profil „Border Surveillance Officer“, eine Wärmebildkamera mit zwei PVB im Rahmen der Einsatzmaßnahme EPN Poseidon Sea auf der griechischen Insel Lesbos. Die PVB erfüllten das Profil „Border Surveillance Officers“, ein Herzschlagdetektor mit drei PVB im Rahmen einer RABIT Übung in Kipi/Griechenland. Die PVB erfüllen das Profil „Border Surveillance Officers“. d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, welche ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Es wurden keine Polizeivollzugsbeamten zum Screening eingesetzt. e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Maßnahme Anzahl FRONTEX Joint Operation Triton 3 FRONTEX Joint Operation Poseidon Sea 42 (Höchststand am 23.12.2015) FRONTEX Joint Operation Western Balkans 6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 187502 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte 1 15.10.2015 Kosovo Österreich 20 2 20.10.2015 Georgien Schweiz, Bulgarien 1 3 27.10.2015 Kosovo Finnland, Schweden, Ungarn 31 4 11.11.2015 Georgien, Armenien Österreich, Italien, Island, Spanien, Schweiz, Schweden 17 5 18.11.2015 Kosovo Österreich, Island 23 6 25.11.2015 Serbien Belgien, Niederlande 1 7 26.11.2015 Kosovo Finnland, Ungarn, Frankreich 31 8 26.11.2015 Albanien Schweden 16 9 10.12.2015 Mazedonien Island 29 10 10.12.2015 Albanien Island, Schweden 18 11 10.12.2015 Georgien, Armenien Österreich, Schweden 6 12 15.12.2015 Kosovo (aufgrund der Wetterlage abgebrochen) Österreich, Ungarn 25 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Land Ort Anzahl Tätigkeit Ungarn Grenzübergang Röszke 2 First Line Officer Ungarn Grenzübergang Tompa 1 First Line Officer Griechenland Grenzübergang Kipi 1 First Line Officer Kroatien Grenzübergang Bajakovo 2 First Line Officer Bulgarien Grenzübergang Kapitan Andreevo 1 First Line Officer Rumänien Flughafen Bukarest 1 2nd Line Airport Officer Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015 sind insgesamt 336 Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Drucksache 18/7502 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Einzelnen erfolgten 319 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 84 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung unerlaubter Einreise, 17 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch, 38 Fälle Kfz-Kriminalität, neun Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland), sechs Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz , Geldwäsche, 14 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt, vier Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat, drei Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme, 19 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung , 75 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer, 50 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze). Zusätzlich wurden 17 Erkenntnisanfragen bearbeitet. 8. Welche Gerätschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten deutscher Polizeibehörden bzw. sonstiger Behörden oder staatlicher Einrichtungen im vierten Quartal 2015 dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellte der Agentur im Technical Equipment Pool folgende Einsatzmittel zu Verfügung: ein mobiler Herzschlagdetektor drei Einsatzhubschrauber ein Einsatzschiff zehn Wärmebildkameras zwei Einsatzfahrzeuge. Davon wurden die in der Antwort zu Frage 7c aufgelisteten Einsatzmittel im vierten Quartal 2015 verwendet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 187502 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vierten Quartal 2015 teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundespolizei führt täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Österreich, Ungarn, Italien, Polen und Tschechien Einsätze durch. Darüber hinaus werden auf festgelegten Eisenbahnstrecken z. B. der Bahnstrecke Kaiserslautern – Paris gemeinsame Streifen durchgeführt. In Litauen wurde am 20. Oktober 2015 ein Einsatz im Rahmen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) „Sonnenuntergang“ in Zusammenarbeit mit dem Polizeidistrikt Panevėžys' durch Beamte der Bundespolizeidirektion Hannover durchgeführt . Im Zeitraum vom 28. September 2015 bis 17. November 2015 fanden drei Schulungsveranstaltungen unter Beteiligung von Kräften der Bundesbereitschaftspolizeien in Versailles Satory, Bretagne, sowie in Saint Astier /Frankreich statt. b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Im Falle des Einsatzes der GEG im Ermittlungsverfahren „Sonnenuntergang“ der Bundespolizeidirektion Hannover auf Grundlage einer Joint Investigation war die Zielsetzung die Vollstreckung von Haftbefehlen. Bei den Veranstaltungen der Bundesbereitschaftspolizei in Frankreich handelte es sich um Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige der Bundesbereitschaftspolizei. c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)? Die gemeinsamen Maßnahmen der Bundespolizei mit den Nachbarstaaten setzten sich wie folgt zusammen: Schweiz: 132 bilaterale Streifen, Frankreich: 109 bilaterale Streifen und zwei trilaterale (DEU-FRA-CHZ) Streifen, Dänemark: 10 bilaterale Streifen unter Teilnahme Landespolizei Schleswig- Holstein, Niederlande: 396 bilaterale Streifen, Österreich: 105 bilaterale Streifen, Polen: 359 bilaterale Streifen, Drucksache 18/7502 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tschechien: 153 bilaterale Streifen, Italien: 45 trilaterale Streifen (DEU-AUT-ITA), Ungarn: 20 trilaterale Streifen (DEU-AUT-UNG). Mit Belgien und Luxemburg erfolgten keine gemeinsamen Maßnahmen. Die bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem Beamten der Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen. Für den Einsatz der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Sonnenuntergang der Bundespolizeidirektion Hannover waren zwei Beamte der Bundespolizei im Einsatz. An den Schulungstagen und Erfahrungsaustauschen der Bundesbereitschaftspolizeidirektion waren insgesamt 13 Beamte im Einsatz. d) Von wem ging das Ersuchen aus? Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender Polizeiabkommen , -verträge oder bestehender Zusammenarbeitskonzeptionen durchgeführt. e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? Zu Anwendung unmittelbaren Zwanges im Rahmen der gemeinsamen Streifen mit Nachbarstaaten erfolgt keine statistische Erfassung. f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei führten bei gemeinsamen Streifen und sonstigen Einsätzen die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel mit sich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe (Pistole), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und eine persönliche Schutzweste. Die erforderlichen Dienstfahrzeuge werden im Wechsel gestellt. 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vierten Quartal 2015 durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? Die Fragen 10 und 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet. Bundeskriminalamt Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (Stand: 31. Dezember 2015). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 187502 Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/oder einer Landespolizei vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden. In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner naturgemäß entsprechend der unterschiedlichen Gesprächsthemen. Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden; darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage. Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung / HH-Titel Kalkulation / Abrechnung Afrikanische Union Lehrgang Operative Analyse Durchgeführt 08.12.2015 16.12.2015 0610 68707 1.006,15 € Ägypten Arbeitsbe-such Teilnahme am Sprengstoffsymposium Durchgeführt 30.11.2015 03.12.2015 0624 68701 2.190,00 € Ägypten Lehrgang Ermittlungen und Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen und Entführungen Durchgeführt 07.11.2015 13.11.2015 0610 68707 1.438,94 € Albanien Lehrgang Rauschgiftbekämp-fung Durchgeführt 10.11.2015 12.11.2015 0624 68701 1.048,78 € Albanien Lehrgang Operative Analyse Durch-geführt 27.10.2015 04.11.2015 0624 68701 530,29 € Algerien Arbeitsbe-such Organisationsberatung Personenschutz Durchgeführt 19.10.2015 21.10.2015 0610 68707 6.642,85 € Algerien Arbeitsbe-such Organisationsberatung OK-Bekämpfung Durchgeführt 09.11.2015 12.11.2015 0610 68707 9.220,78 € Algerien, Marokko, Mauretanien, Tunesien Multi-nationaler Lehrgang Tatortarbeit nach Brand- und Sprengstoffdelikten Durchgeführt 02.11.2015 13.11.2015 0610 68707 21.900,07 € Belize, El Salvador Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Multinationaler Lehrgang Tatortarbeit Durch-geführt 05.11.2015 11.11.2015 0610 68707 21.271,75 € China Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung Durchgeführt 12.10.2015 13.10.2015 0624 68701 2.017,08 € Dominikanische Republik Arbeitsbesuch Vorstellung Aufbau polizeiliche Ausbildung in Deutschland Durchgeführt 09.11.2015 13.11.2015 0624 68701 4.035,85 € Dominikanische Republik Arbeitsbesuch Verhalten bei Notrufen Durchgeführt 02.11.2015 06.11.2015 0624 68701 8.580,84 € Drucksache 18/7502 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung / HH-Titel Kalkulation / Abrechnung Dominikanische Republik Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und - methoden Durchgeführt 05.10.2015 09.10.2015 0624 68701 2.133,05 € Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik , Haiti Kolumbien, Mexiko, Panama, Multi-nationaler Lehrgang Ermittlungen und Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen und Entführungen Durchgeführt 16.11.2015 27.11.2015 0624 68701 30.858,68 € Dominikanische Republik , Haiti Multi-nationaler Lehrgang Beweissicherung im Rauschgiftverfahren Durchgeführt 09.10.2015 30.10.2015 0624 68701 19.805,59 € Kap Verde Lehrgang Rauschgiftbekämp-fung Durchgeführt 19.10.2015 23.10.2015 0624 68701 6.663,65 € Kenia Arbeitsbe-such Einsatz Langzeitberater im OAF II-Projekt Durchgeführt 05.10.2015 05.12.2015 0501 68734 24.846,06 € Kenia Arbeitsbe-such Teilnahme am Workshop „Investigation and prosecution of terrorism cases in Africa “ Durchgeführt 26.10.2015 28.10.2015 0624 68701 4.000,00 € Kenia Arbeitsbe-such Ausarbeitung Standard Operating Procedures am Beispiel "Cybercrime" Durchgeführt 09.11.2015 13.11.2015 0610 68707 5.076,66 € Kenia, Tansania, Uganda Multi-nationaler Lehrgang Todesermittlungen Durch-geführt 09.11.2015 20.11.2015 0610 68707 44.628,27 € Kosovo Lehrgang Cybercrime Durch-geführt 19.11.2015 21.11.2015 0624 68701 1.000,00 € Kosovo Arbeitsbe-such Korruptionsbekämpfung Durchgeführt 19.10.2015 22.10.2015 OSZE 0,00 € Libanon Lehrgang Personenschutz Durch-geführt 19.10.2015 30.10.2015 0624 68701 6.876,08 € Marokko Lehrgang Einsatz Verdeckte Ermittler / Vertrauenspersonen Durchgeführt 26.10.2015 30.10.2015 0610 68707 9.767,05 € Marokko Arbeitsbesuch Rauschgiftbekämpfung Durchgeführt 06.10.2015 08.10.0215 0610 68707 1.530,78 € Marokko Arbeitsbe-such Teilnahme am Sprengstoffsymposium Durchgeführt 30.11.2015 04.12.2015 0610 68707 2.345,94 € Marokko Lehrgang Katastrophenopfer-identifizierung Durchgeführt 09.11.2015 13.11.2015 0610 68707 16.050,18 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 187502 Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung / HH-Titel Kalkulation / Abrechnung Marokko Arbeitsbe-such Fachgespräche polizeiliche Aufbauhilfe Durchgeführt 15.12.2015 15.12.2015 IRZ 0,00 € Mazedonien Lehrgang Cybercrime Durch-geführt 16.11.2015 18.11.2015 0624 68701 1.000,00 € Mazedonien Arbeitsbe-such Firearms examinations Durchgeführt 19.10.2015 23.10.2015 EU 0,00 € Mazedonien Arbeitsbe-such Implementation of the automated analysis of GSR (criminal technics ) Durchgeführt 16.11.2015 20.11.2015 EU 0,00 € Montenegro Lehrgang Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft Durchgeführt 21.10.2015 15.11.2015 23.10.2015 17.11.2015 EU 0,00 € Montenegro Lehrgang Finanzermittlungen Durch-geführt 02.11.2015 06.11.2015 EU 0,00 € Montenegro Lehrgang Dokumentenprüfung Durch-geführt 16.11.2015 20.11.2015 EU 0,00 € Montenegro Arbeitsbe-such Dokumentenprüfung Praxis I Durchgeführt 12.10.2015 16.10.2015 EU 0,00 € Montenegro Arbeitsbe-such Dokumentenprüfung Praxis II Durchgeführt 30.11.2015 04.12.2015 EU 0,00 € Montenegro Arbeitsbe-such TAIEX Expert Mission on drafting of the analysis on recruitment , continuous training and professional development of police officers Durchgeführt 12.10.2015 14.10.2015 EU 0,00 € Nigeria Lehrgang Rauschgiftbekämp-fung Durchgeführt 05.10.2015 07.10.2015 0610 68707 14.554,86 € Nigeria Lehrgang Operative Analyse Durch-geführt 17.11.2015 25.11.2015 0624 68701 107,91 € Peru Lehrgang Beweissicherung im Rauschgiftverfahren Durchgeführt 16.11.2015 27.11.2015 EU 0,00 € Peru Arbeitsbe-such Rauschgiftbekämpfung Durchgeführt 10.10.2015 16.10.2015 EU 0,00 € Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Tatortarbeit Durchgeführt 16.12.2015 22.12.2015 0624 68701 703,11 € Palästinensische Gebiete Lehrgang Tatortarbeit Durchgeführt 05.12.2015 16.12.2015 0624 68701 2.684,22 € Tansania Arbeitsbe-such Überarbeitung und Anpassung der Lehrpläne Durchgeführt 23.11.2015 05.12.2015 0501 68734 21.404,22 € Tansania Arbeitsbe-such Unterstützung beim Aufbau einer Dienststelle zur Bekämpfung des Terrorismus Durchgeführt 23.11.2015 27.11.2015 0610 68707 5.426,34 € Drucksache 18/7502 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung / HH-Titel Kalkulation / Abrechnung Tunesien Arbeitsbe-such Fachgespräche auf Leitungsebene Durchgeführt 19.10.2015 23.10.2015 0624 68701 1.257,01 € Tunesien Lehrgang Personenschutz Durch-geführt 16.11.2015 27.11.2015 0610 68707 0624 68701 15.649,39 € Tunesien Arbeitsbe-such Sprengstoffdetektion Durchgeführt 16.11.2015 20.11.2015 0501 68721 11.616,77 € Tunesien Arbeitsbe-such Sprengstoff-Basisausbildung Durchgeführt 05.10.2015 10.10.2015 0501 68721 1.275,03 € Tunesien Arbeitsbe-such Bekämpfung Phänomene Organisierte Kriminalität und Menschenhandel Durchgeführt 10.11.2015 13.11.2015 0501 68721 3.755,65 € Tunesien Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung Durchgeführt 24.11.2015 27.11.2015 0501 68721 4.044,25 € Tunesien Arbeitsbe-such Teilnahme am Sprengstoffsymposium Durchgeführt 30.11.2015 04.12.2015 0501 68721 2.188,46 € Tunesien Arbeitsbe-such Verkehrs- und Personenkontrolle Durchgeführt 04.10.2015 09.10.2015 0501 68721 15.654,38 € Türkei Arbeitsbe-such Cybercrime Durchgeführt 16.11.2015 16.11.2015 Selbstzahler 0,00 € Uganda Arbeitsbe-such Schulprojekt Lehrplananpassung Durchgeführt 24.09.2015 04.10.2015 0501 68734 14.774,03 Ukraine Arbeitsbe-such Cybercrime Durchgeführt 02.11.2015 13.11.2015 0610 68707 153,80 € Ukraine Arbeitsbe-such Cybercrime Durchgeführt 23.11.2015 04.12.2015 0624 68701 965,70 € Ukraine Lehrgang Sprachausbildung Deutsch für Beamte der Sicherheitsbehörden In Umsetzung 02.12.2015 31.03.2016 0610 68707 8.000,00 € Vereinigte Arabische Emirate Arbeitsbesuch Kriminaltechnik Durchgeführt 16.11.2015 20.11.2015 0624 68701 204,50 € Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer an der Stipendiatenausbildung des BKA im vierten Quartal 2015 aufgeführt. An die im vierten Quartal 2015 stattfindende Sprachausbildung schließt sich beginnend mit dem 4. Januar 2016 das Basismodul der Stipendiatenausbildung an (siehe Antwort zu Frage 11). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 187502 Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Ägypten Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Algerien Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Kenia Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Kolumbien Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Kosovo Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Marokko Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Mexiko Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Montenegro Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Nigeria Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Palästinensische Gebiete Vorbereitungsmodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Philippinen Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Serbien Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Taiwan Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Tansania Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Tunesien Vorbereitungsmo-dul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 € Darüber hinaus fand im vierten Quartal 2015 ein zweiwöchiges Aufbaumodul für ehemalige Teilnehmer des Stipendiatenprogramms statt: Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzie-rung Kalkulation/ Abrechnung Dominikanische Republik Aufbaumodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0624 68701 1.512,39 € Dominikanische Republik Aufbaumodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0624 68701 1.512,39 € Ägypten Aufbaumodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 990,57 € Marokko Aufbaumodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 859,34 € Marokko Aufbaumodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 865,11 € Ukraine Aufbaumodul Stipendiaten Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 677,80 € EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe) Aus der Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und der Zeitraum über den die Maßnahmen laufen, hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Drucksache 18/7502 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Anzahl an deutschen Polizeibeamten und -beamtinnen liegt, je nach Maßnahme , zwischen zwei bis zehn Beamtinnen und Beamte. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISEC 2011 GD Home A4 ca. 26.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504 Development of analytical methods for sensitive detection and identification of organic gunshot residues (OGSR) based on liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for routine casework 01.01.2013 – 31.07.2016 ISEC 2011 GD Home A4 ca. 12.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002506 Research Network on Organised Crime 2013-2016 01.01.2013 – 31.12.2015 ISEC 2011 GD Home A4 ca. 5.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489 Development, Preparation and Performance of an ENFSI International Proficiency Test on Shot Range Estimation 01.01.2013 – 30.06.2016 ISEC 2012 GD Home A4 ca. 3.200,00 € Home/2012/ISEC/AG/400004382 Cyber-OC-Scope and manifestations in selected EU-member states 01.04.2014 – 31.03.2016 ISEC 2012 GD Home A4 ca. 37.000,00 € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330 Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups (MOCG) from the Baltic Sea Region 01.01.2014 – 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca 46.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033 European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) 01.06.2014 - 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 23.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005 International Specialist Law Enforcement (ISLE) 02.06.2014 - 01.06.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 35.000,00 € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819 Suppression of international trafficking in human beings for the purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian females (EMPACT THB - Subproject ETUTU) 01.06.2014 - 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 23.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018 Development and Distribution of the European Vehicle Identification Database (EuFID) 01.10.2014 - 30.09.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca 3.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027 Strengthening and sustainable establishment of the European Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST) 01.01.2015 - 31.12.2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 187502 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISEC 2013 GD Home Affairs ca 30.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421 SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE) 01.04.2015 - 31.03.2017 EUROPOL ca. 24.000,00 € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01 OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA) 09.05.2015-08.05.2016 ISF-zentral 2014 0,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982 Universal Message Format 3 (UMF 3) 01.11.2015-30.04.2018 Bundespolizei Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Serbien Schulung Polizeiliche Auswertung und Analyse Aufbau / Organisation / Grundlagen GASIM 12.- 16.10.2015 Lübeck 2 Serbische Grenzpolizei 2 3.188,84 0610 Serbien Schulung EU-Standards / Schengenrecht Grenzüberwachung (Landgrenze) 14.-18.12. 2015 Subotica 15 Serbische Grenzpolizei 2 1.634,94 0610 Kosovo Schulung Grenzkontrolle Landgrenze 05.- 09.10.2015 Pristina 16 Kosovarische Grenzpolizei 2 2.737,34 0610 Kosovo Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Flughafen Pristina) 05.- 09.10.2015 Pristina 10 Kosovarische Grenzpolizei 1 0,00 0610 Kosovo Schulung Polizeiliche Auswertung und Analyse - Erfahrungsaustausch 26.- 30.10.2015 München 3 Kosovarische Grenzpolizei 6 1.950,76 0610 Kosovo Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Ermittlungsdienst ) 23.- 27.11.2015 Pristina 17 Kosovarische Grenzpolizei 1 995,52 0610 Albanien Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Landgrenze ) 05.- 09.10.2015 Tirana 10 Albanische Grenzpolizei 2 3.632,06 0610 Drucksache 18/7502 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Albanien Schulung Polizeiliche Auswertung und Analyse - Grundlagen 12.- 16.10.2015 Tirana 10 Albanische Grenzpolizei 2 1.249,05 0610 Albanien Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Folgemaßnahme - Flughafen Tirana) 19.- 23.10.2015 Tirana 10 Albanische Grenzpolizei 2 3.348,66 0610 Albanien Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Landgrenze ) 02.- 06.11.2015 Shkodra 10 Albanische Grenzpolizei 2 971,06 0610 Albanien Delegationsbesuch Leiter albanische Grenzpolizei beim BPOLP in Potsdam 10. - 13.11.2015 Potsdam 4 Albanische Grenzpolizei 4 4.901,91 0610 Bosnien und Herzegowina Schulung Grenzüberwachung/- kontrolle (Behältnisschleusungen) 02.- 06.11.2015 Mostar 12 BIH Grenzpolizei 1 1.616,52 0610 Bosnien und Herzegowina Schulung Grenzüberwachung Landgrenze - Wärmebildgeräte 09.- 13.11.2015 Capljina 12 BIH Grenzpolizei 2 2.931,53 0610 Bosnien und Herzegowina Gemeinsame Grenzpolizei -zentren (Erfahrungsaustausch ) 07.- 11.12.2015 Kehl 3 BIH Grenzpolizei 1 440,50 0610 Bosnien und Herzegowina Leitungsbesuch Leiter BIH Grenzpolizei in Potsdam Zeichnung Kooperationsvertrag Projekt BIH - Verwaltungsmodernisierung der BIG Grenzpolizei 09. - 10.12.2015 Potsdam 3 BIH Grenzpolizei 4 3.114,15 0610 Mazedonien Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Flughafen Skopje) EU-Standards / Schengenrecht 09.- 13.11.2015 Skopje 15 MKD Grenzpolizei 2 3.645,22 0610 Mazedonien Schulung Grenzüberwachung Landgrenze - Grüne Grenze 09.- 13.11.2015 Skopje 15 MKD Grenzpolizei 2 5.372,04 0610 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 187502 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Mazedonien Schulung Grenzüberwachung Landgrenze - Grenzübergangsstellen 16.- 20.11.2015 Skopje 15 MKD Grenzpolizei 1 1.601,62 0610 Mazedonien Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit (Flughafen Skopje) 23.- 27.11.2015 Skopje 15 MKD Grenzpolizei 2 3.670,64 0610 Montenegro Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit - Erfahrungsaustausch 12.- 16.10.2015 Köln 2 MNE Grenzpolizei 1 1.968,68 0610 Montenegro Delegationsbesuch MNE Innenministerium Aufgaben BPOL - Migration 13.- 15.10.2015 Potsdam 3 MNE Grenzpolizei 4 790,26 TAIEX / 0610 Montenegro Schulung Grenzüberwachung Landgrenze - Grüne Grenze 26.- 30.10.2015 Podgorica 10 MNE Grenzpolizei 2 1.238,93 0610 Montenegro Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit - Multiplikatoren -Schulung 16.- 20.11.2015 Podgorica 10 MNE Grenzpolizei 2 0,00 Abrechnung über BKA Montenegro Schulung Urkunden- und Dokumenten -sicherheit - Erfahrungsaustausch 30.11.- 04.12.2015 Düsseldorf 4 MNE Grenzpolizei 2 476,80 0610 Moldau Schulung Polizeiliche Auswertung und Analyse - Grundlagen 12.- 16.10.2015 Hannover / Potsdam 2 Moldawische Grenzpolizei 1 3.364,10 0610 Ukraine Grenzüberwachung und - kontrolle, Urkundenund Dokumentensicherheit (Landgrenze) Fach- und praxisbezogene Grundlagenschulung für im Grenzbereich Uzgorod (EU-Außengrenze zur Slowakei) eingesetzte Grenzbeamte 26. - 30. 10 2015 GÜG Ushgorod 16 Staatlicher Grenzdienst 2 1.947,20 0610 Türkei Schulung Lehr- und Methodenkompetenz Qualifizierung/Betreuung Personal IPM 05.- 16.10.2015 Lübeck 5 Türkische Nationalpolizei 1 1.194,16 0610 Drucksache 18/7502 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Türkei Schulung Lehr- und Methodenkompetenz Polizeiliche Kommunikations -strategien 09.- 13.11.2015 Ankara 20 Türkische Nationalpolizei 2 3.109,16 0610 Türkei Leitungsbesuch Dienstreise von Herrn Präsidenten BPOLP nach Ankara - Erfahrungsaustausch mit dem neuen Leiter der Türkischen Nationalpolizei 03. - 04.12.2015 Ankara 4 Türkische Nationalpolizei 2 8.486,40 0610 Libanon Urkunden- und Dokumentensicherheit -Erfahrungsaustausch auf Expertenebene zur Thematik der internationalen Entwicklung der Reisedokumente sowie Urkundenfälschungen 7. - 11. 12. 2015 Beirut 10 LBN General Security 2 3.265,00 0610 Ägypten Schulung Urkunden- und Dokumentensicherheit zugunsten der EGY Grenzpolizei am Flughafen Kairo 15.-19. 11.2015 Kairo 100 EGY Grenzpolizei 1 0,00 0610 Ägypten Schulung Urkunden- und Dokumentensicherheit 5.-7. 12. 2015 Scharm El Sheikh 75 EGY Grenzpolizei 1 262,00 0610 Ägypten Evaluierung des Luftsicherheitsstandards am Flughafen Sharm El Sheikh 9.-12 .11.2015 Sharm El Sheikh EGY National Security Service (NSS) 4 N.N. 0625 Ägypten Evaluierung des Luftsicherheitsstandards an den Flughäfen Marsa Alam, Hughada und Sharm El Sheikh 23.-28. 11. 2015 EGY EGY National Security Service (NSS) 2 N.N. 0625 Ägypten Hospitation von Angehörigen der EGY Grenzpolizei bei der BPOLD Frankfurt/M im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich 12.-15. 10. 2015 Frankfurt /Main 2 EGY Grenzpolizei 4.387,03 0610 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 187502 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Palästinensische Gebiete Schulung Objektschutz -Qualifizierung im Bereich der Objektschutzaufgaben (Multiplikatorenausbildung ) 18. - 27. 11. 2015 Ramallah 20 PSE Zivilpolizei 2 14.270,14 0610 Vereinigte Arabische Emirate Schulung Luftsicherheitskontrolle - Expertenaustausch zu Verfahrensweisen und Technik 31.10 - 12. 11. 2015 Abu Dhabi 20 Abu Dhabi Polizei 2 0,00 0610 Katar Erfahrungsaustausch im Bereich Luftsicherheitskontrollen - EasyPass, Kontrollmodalitäten Ein- und Ausreise 5.-7.10. 2015 Frankfurt /Main 4 QAT Immigration- /Luftsicherheitsbehör - den 574,07 0610 China Erfahrungsaustausch Zusammenarbeit zwischen den Flughafendienststellen (Grenzpolizei am Flughafen Shanghai /BPOLD München) Urkunden- und Dokumentensicherheit -Expertenaustausch zu Entwicklungen im Bereich der Urkundenkriminalität 25 - 30.10.2015 Shanghai CHN Grenzpolizei 2 14.970,83 0610 China Erfahrungsaustausch Luftsicherheitskontrolle - Expertenaustausch 15. - 19.10.2015 Frankfurt /Main 6 CHN Ministerium für Öffentliche Sicherheit /CHN Luftsicherheitsbehörde (CAAC) 6 470,73 0610 China Erfahrungsaustausch zu gefahrenabwehrenden polizeilichen Maßnahmen /Notfallmanagement an Flughäfen, Bahnhöfen und im Grenzbereich 14. 12.2015 Berlin 21 CHN Polizeideparte - ments Nanjing 3 Noch nicht abgerechnet 0610 Afghanistan Partnerschaft mit der ANPA Kabul, Stipendiatenprogramm Teilnahme am Bachelor - Studium an der BPO- LAK inkl. Sprachenvorausbildung bis 2018 Lübeck 7 Afghanische Nationalpolizei 22.538,10 0501 Drucksache 18/7502 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Afghanistan Besuch AFG-Delegation im Rahmen der Flughafenpartnerschaften der Flughäfen Köln/Bonn - Kabul auf dem Flughafen Köln/Bonn 29.11.- 06.12.2015 Köln / Bonn 8 Afghanische Nationalpolizei 12.687,98 0501 Afghanistan Flughafenpartnerschaft MeS - BPOLI DUS, Grenzkontrolle, Urkunden - und Dokumentensicherheit 01.10.- 25.10.2015 MeS 30 Afghanische Nationalpolizei 2 8.696,00 0501 Afghanistan Luftsicherheitsschulung im Rahmen der Flughafenpartnerschaften der Flughäfen Köln/Bonn - Kabul auf dem Flughafen Kabul 26.10.- 23.11.2015 Kabul 20 Afghanische Nationalpolizei 2 9.144,00 0501 Afghanistan Leitungsbesuch der ANPA an der BPOLAK 23.11.- 27.11.2015 Lübeck 1 Leiter ANPA 6.028,57 0501 Malediven Schulung Dokumenten- und Urkundensicherheit 14.- 17.12.2015 Malediven 48 Departement of Immigration and Emmigration 1 Noch nicht abgerechnet Korea Erfahrungsaustausch im Bereich Dokumentenund Urkundensicherheit; Konferenzteilnahme 16.- 20.11.2015 Seoul 26 Immigration Service 1 Noch nicht abgerechnet Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Nr Land Thema TN Ort der Durchführung Datum Kosten 1 Kroa-tien Seminar Opferschutz bilateral 6 Kroatien 28.09.- 05.10.2015 ABH 3.987,42 € 2 Kroatien Seminar Einsatztraining für Einsatztrainer bilateral 9 Deutschland 12.-15.10.2015 ABH 9.583,13 € 3 Kroatien Internationales Seminar für Polizeiverhandler bilateral 9 Deutschland 13.-20.10.2015 ABH 9.748,15 € 4 Kroa-tien Einsatztraining für Zugführer bilateral 6 Deutschland 30.10.- 05.11.2015 ABH 5.901,78 € 5 Kroatien Hospitation/ Einsatzbegleitung für Zugführer bilateral 5 Deutschland 27.11. - 03.12.2015 ABH 3.760,35 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 187502 Nr Land Thema TN Ort der Durchführung Datum Kosten 6 Kroa-tien Einsatzhospitation/- begleitung bilateral 2 Kroatien 08.-10.12.2015 ABH 1.248,96 € 7 Kroatien Seminar Förderung u. Entwicklung d. Kriminalprävention bilateral 25 Kroatien 23.-27.11.2015 ABH 9.712,17 € 8 Rep. Moldau Seminar Förderung u. Entwicklung d. Kriminalprävention bilateral 7 Deutschland 07.-10.12.2015 ASH 8.400,00 € 9 Serbien Seminar Förderung u. Entwicklung d. Kriminalprävention bilateral 3 Kroatien 23.-27.11.2015 ABH 347,80 € d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher Polizeivollzugsbeamter auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nur teilweise gesondert erhoben. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Tabellen verwiesen. f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden diese bestritten? Es wird auf die vorstehenden Tabellen verwiesen. 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)? Bundeskriminalamt Die Planungen für das Jahr 2016 sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Nachfolgend sind die bislang geplanten Ausbildungshilfen für das erste Quartal 2016 dargestellt. Drucksache 18/7502 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung / HH-Titel Kalkulation Aserbaidschan Lehrgang Gefahren der Organisierten Kriminalität und deren Evaluierung Geplant 14.03.2016 18.03.2016 EU 0,00 € Äthiopien, Kenia, Ruanda Multinationaler Lehrgang Tatortfotografielehrgang (Teilprojekt 1) Geplant 20.01.2016 29.01.2016 0610 68707 20.000,00 € Kenia Beratungs-hilfe Einsatz eines Langzeitberaters Geplant 29.03.2016 10.06.2016 0501 68734 33.000,00 € Kenia, Tansania, Uganda Multinationaler Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden (Teilprojekt 2) Geplant 27.01.2016 04.02.2016 0501 68734 30.000,00 € Peru Lehrgang Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation Geplant 18.01.2016 29.01.2016 EU 0,00 € Peru Lehrgang Führungskräfte-workshop Geplant 07.03.2016 11.03.2016 EU 0,00 € Peru Lehrgang Observation (Aufbaumodul) Geplant 07.01.2016 25.01.2016 EU 0,00 € Uganda Lehrgang Überarbeitung Lehrplan Polizeischule - Ausbildung der Trainer, Lehrproben (Teilprojekt 6) Geplant 11.02.2016 27.02.2016 0501 68734 20.000,00 € Ukraine Lehrgang Sprachausbildung Deutsch für Beamte der Sicherheitsbehör - den (Fortsetzung aus 2015) In Umsetzung 02.12.2015 31.03.2016 0610 68707 8.000,00 € Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer an der Stipendiatenausbildung des BKA im ersten Quartal 2016 dargestellt (Stand: 31. Dezember 2015): Land Bezeich-nung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Ägypten Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Algerien Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 187502 Land Bezeich-nung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Kenia Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Kolumbien Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Kosovo Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Marokko Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Mexiko Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Montenegro Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Palästinensische Gebiete Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Philippinen Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Serbien Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Taiwan Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Tansania Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Tunesien Basismodul Stipendiaten Deutschland Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 € Drucksache 18/7502 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Weitere internationale Aktivitäten Das BKA und die deutsche Zollverwaltung beteiligen sich seit 2014 unter der Leitung Spaniens am EU-finanzierten Projekt „EU Law Enforcement Support for the Fight against Drugs in Peru“. Im Konsortium befinden sich die EU-Staaten Frankreich, Großbritannien, Niederlande und die Tschechische Republik. Im Jahr 2016 werden das BKA und die deutsche Zollverwaltung sich mit Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe weiterhin am EU-finanzierten Projekt beteiligen . Das Projekt wird noch bis 2017 andauern. Des Weiteren befindet sich seit Januar 2014 das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der östlichen Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine und Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von 5 Millionen Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren begünstigten Staaten jedoch ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil, welche sich auch mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen Partnerschaft befasst. Deutschland beteiligt sich als Partner in einem Konsortium, gemeinsam mit den EU-MS Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das polnische Innenministerium leitet das Konsortium. Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder wurden gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen, umzusetzen bis März 2018, erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und Korruptionsbekämpfung “ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des Projekts wahrnehmen. Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning-Projekt „Fight against organised crime (Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation )“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und Staatsanwaltschaft ) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart ist (abhängig von der Zeichnung des Konsortialvertrages) voraussichtlich im ersten Quartal 2016 mit einer Laufzeit von 18 Monaten zu erwarten. Bundespolizei Die dem Bundesministerium des Innern vorgelegten Pläne der bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für 2016 befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Vor diesem Hintergrund kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zu künftigen Maßnahmen getroffen werden. Bisher sind folgende Maßnahmen geplant: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 187502 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Sicherheitskräfte Kosten Afghanistan Partnerschaftsmaßnahme Flughafen Düsseldorf - Mazar-e-Sharif, Schulungsmaßnahme im Bereich der Luftsichersicherheit 11.02.- 16.03.2016 MeS noch nicht bekannt 11.080,00 € Afghanistan Partnerschaft mit der ANPA Kabul, Stipendiatenprogramm Teilnahme am Bachelor - Studium an der BPOLAK inkl. Sprachenvorausbildung bis 2018 BPOLAK Lübeck 7 Afghanische Nationalpolizei ca. 30.000,00 € Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Es ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitskräften analog 2015 auch in 2016 fortzusetzen. Bisher liegt nur eine konkret geplante Maßnahme vor. Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende Finanzierung / HH-Titel Kalkulation/ Abrechnung Qatar Arbeits-besuch Sicherheitsmaßnahmen bei Fußballspielen geplant 05.02.2016 07.02.2016 0601068 7070 ca. 4.000,00 € Die Kosten der Maßnahmen sollen aus dem Titel 0610 687 07 getragen werden. 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei aufgliedern )? Bundeskriminalamt Seit dem 1. Oktober 2015 ist ein Beamter des BKA in Chantilly/USA bei der International Cyber Crime Coordination Cell (IC 4) im Federal Bureau of Investigation (FBI) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingesetzt. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder sind derzeit keine weiteren Polizistinnen und Polizisten im Ausland eingesetzt. Bundespolizei: Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Schweiz Übung Teilnahme an einer ICAO Notfallübung am Flug-hafen 26.-27.10.2015 Zürich/CHE 2 Schweiz Veranstaltung auf Leitungsebene - Besprechung zur Vertiefung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und der BPOLI Stuttgart 18.12.2015 Bern/CHE 4 Tschechien Veranstaltung auf Leitungsebene - Sitzung der hochrangigen ministeriellen deutschtschechischen Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich 01.-02.10.2015 Berlin 2 Drucksache 18/7502 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Tschechien Erfahrungsaustausch - Seminar "Internationale Polizeizusammenarbeit mit Ausrichtung auf Gemeinsame Kooperationsdienststellen und deren Nutzen für den Polizeidienst" 06.-07.10.2015 CZE 2 Tschechien Veranstaltung auf Leitungsebene - 36. Sitzung der Regionalen bayer.-tschech. Arbeitsgruppe halbjährliches Leitungstreffen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit den Themen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenproblematik, grenz- überschreitenden Observation, gemeinsame Einsatzformen, gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und der grenzpolizeilichen Lageentwicklung 19.-20.10.2015 CZE 8 Tschechien Hospitation - zur Sprachfortbildung bei der Cz-Poli-zeischule 09.-13.11.2015 CZE 3 Tschechien Veranstaltung auf Leitungsebene - Arbeitsbesprechung zum Deutsch-Tschechischen Polizeivertrag - ministerielle Gespräche zur Vorbereitung des Inkrafttretens des neuen DEU-CZE Polizeiabkommens 11.-13.11.2015 CZE 4 Tschechien Fortbildungsveranstaltung - Schulung von tschechischen Polizeibeamten zum neuen D/CZ-Polizeivertrag 03.-05.11.2015 18.-19.11.2015 CZE insgesamt 175 2 Tschechien Veranstaltung auf Leitungsebene - Besprechung über das Deutsch-Polnische Schulungsprogramm 2016 23.-24.11.2015 DEU 4 Tschechien Fortbildungsveranstaltung - Schulung von tschechischen Polizeibeamten zum neuen D/CZ-Polizeivertrag 23.-27.11.2015 CZE insgesamt 170 2 Tschechien Hospitation - zur Sprachfortbildung bei der Cz-Polizeischule 23.11.-04.12.2015 CZE 2 Tschechien Veranstaltung auf Leitungsebene - Unterzeichnung der DEU - CZE Geschäftsordnung der Regionalen SN - CZE Arbeitsgruppe 25.11.2015 CZE 3 6 Tschechien Expertentreffen - Erkenntnis-/ Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen der irregulären Migration und Entwicklung von Bekämpfungs-ansätzen zwischen dem GASIM und ANACEN 25.-26.11.2015 CZE 4 Frankreich Fortbildungsveranstaltung - Gemeinsame Fortbildung zum Thema "Einsatz im Rahmen städtischer Gewalt" mit der franz. Bereitschaftspolizei 28.09.-09.10.2015 FRA 1 Frankreich Fortbildungsveranstaltung - Erfahrungsaustausch der Technischen Einsatzhundertschaften mit der französischen Bereitschaftspolizei CNAMO 05.-09.10.2015 FRA 11 Frankreich Hospitation - TANDEM 2015 Modul 3b Hospitation bei den Partnerdienststellen 12.-16.10.2015 DEU 1 Frankreich Hospitation - TANDEM 2015 Modul 3b Hospitation bei den Partnerdienststellen 19.-23.10.2015 1 Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene - Antrittsbesuch des Inspektionsleiters bei der PAF Entzheim 19.11.2015 FRA 1 Italien Erfahrungsaustausch - bzgl. der Durchführung trinationaler Zugstreifen ITA/AUT/DEU 27.10.2015 ITA 2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 187502 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl/ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Litauen Expertentreffen - BBC 2 - Meeting im Rahmen der BSRBCC 06.-08.10.2015 LTU 1 Lettland Expertentreffen - Gewährleistung der Leichtigkeit des Luftverkehrs 14.10.2015 DEU 6 Lettland Hospitation - Einweisung grenzpolizeiliche Aufgaben an einer Schengen-Binnengrenze 26.-30.10.2015 DEU 2 Niederlande Veranstaltung auf Leitungsebene - Durchführung der Chefbesprechung 2015 mit der Königliche Marechaussee 15.-16.10.2015 NLD 6 Norwegen Expertentreffen - Arbeitsbesprechung zum Thema "Zusammenarbeit mit Norwegen auf dem Gebiet der Bekämpfung terroristischer Aktionen im maritimen Einsatzbereich" 16.11.2015 DEU 4 Polen Expertentreffen - DEU-POL Arbeitstreffen der AG Auslieferung 19.11.2015 POL 2 Polen Hospitation / Information der Leitung der POL- Grenzschutz-Abteilung NOSG Krosno zur logistischen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit den gestiegenen Heraus-forderungen zur Migration 26.11.2015 DEU 6 Polen Fortbildungsveranstaltung - Besprechung über das Deutsch-Polnische Schulungsprogramm 2016 24.-26.11.2015 DEU 4 Slowakei Fortbildungsveranstaltung - Schengen Evaluator 26.-20.10.2015 2 Tunesien Bilaterale Zusammenarbeit mit TUN im Grenzpolizeilichen Bereich seit Oktober 2015 (Maßnahme dauert an bis Ende 2016) TUN 3 Polizeibeamte im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit der Bundespolizei mit Tunesien (Leiter, Koordinator , Sachbearbeiter Organisation ) 3 Rumänien Bilaterale Zusammenarbeit mit ROU 05.10.-5.12. Entsendung eines PVB zum Gemeinsamen Zentrum (ROU/ITA/AU T) nach Oradea /ROU 1 Fortwährend setzt die Bundespolizei Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte an Auslandsvertretungen an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein: Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare Spanien Madrid Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum Drucksache 18/7502 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische Republik Prag Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara Istanbul Izmir Bosnien und Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington (VN) New York (GK) Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje Frankreich Paris Moldau Chișinău Georgien Tiflis Nigeria Abuja Griechenland Athen Nigeria Lagos Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang Indien New Delhi Pakistan Islamabad Kara-chi Indonesien Jakarta Palästinensische Ge-biete Ramallah Irak Bagdad Erbil Polen Warschau Iran Teheran Russland Moskau Kaliningrad St. Petersburg Die BPOL beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Seit Oktober 2015 sind drei PVB bis zum 31. Oktober 2016 mit dem Austausch, der Analyse und der Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst. Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt. Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie der Europäischen Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Dieser ist für fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich. Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in Accra/Ghana eingesetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 187502 Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen: Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum Palästinensische Gebiete 1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course Director in der Palästinensischen Akademie in Jericho (höherer Dienst) seit September 2013 (Maßnahme dauert an) Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an) Vereinigte Arabische Emirate 1 Luftsicherheitsverbindungsbeamter in Abu Dhabi Maßnahme dauert an Niederlande EUROPOL 1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an EUROPOL) 2 Nationale Experten seit 01.11.2014 Maßnahme dauert an a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an Die Bundespolizei nimmt zudem auf der Grundlage von § 65 Absatz 2 des Gesetzes über die Bundespolizei (BPOLG) an täglichen trilateralen Zugstreifen mit Österreich und Ungarn sowie mit Österreich und Italien zur Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, der Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität teil. An den Zugstreifen in Italien beteiligt sich ebenfalls die Polizei des Freistaates Bayern. Die Zugstreifen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet erfolgen auf der Grundlage gemeinsamer Streifenpläne. Die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei führen dabei die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel mit sich. Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt Nachfolgend sind bereits im Jahr 2015 begonnene und noch nicht abgeschlossene Maßnahmen der Ausstattungshilfe des BKA aufgelistet. Die Planungen für das Jahr 2016 sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 18/7502 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation/ Abrechnung Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda, Forensische Lichtquelle, Tatortmaterial (Teilprojekt 9) National Police Service Kenya, Tansania Police Force, Uganda Police Force, Ethiopian Federal Police, Rwanda National Police 01.01.2015 31.12.2016 0610 68707 36.000,00 € Kenia Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek - Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Teilprojekt 7) National Police Service Kenya, DCI Training School 01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 € Tansania Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek - Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Teilprojekt 7) Tansania Police Force, Dar Es Salaam Police Academy 01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 € Uganda Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek - Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Teilprojekt 7) Uganda Police Force - Polizeischule Kabalye in Masindi 01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 € Ukraine Chemische Substanzen für forensische Untersuchung (DNA) in der Kriminaltechnik Innenministerium , Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 31.12.2016 0610 68707 22.000,00 € Bundespolizei Land Empfänger Ausstattung Kosten Ägypten Ägyptische Grenzpolizei Urkunden- und Dokumentensicherheit Dokumentenprüfgeräte 15.741,11 0610 Serbien Serbische Grenzpolizei 15 Stk. Multifunktions-Forensik-Lupe HS-111 1.110,45 0610 Serbien Serbische Grenzpolizei 3 Videoendoskope iRis DVR x 46 15 der Firma Troguttest Group 36.600,00 0610 Serbien Serbische Grenzpolizei Bootsausrüstung Sondermaßnahme Flutschäden 37.733,60 0610 Serbien Serbische Grenzpolizei Dokumentenprüfgeräte incl. IT-Anbindung 30.800,00 0610 Kosovo Kosovarische Grenzpolizei Urkunden- und Dokumentensicherheit Dokumentenprüfgeräte 11.602,50 0610 Albanien Albanische Grenzpolizei 4 PC ( APC/Drucker/Laptop) für Rückführungszentrum Flughafen Tirana 2.800,00 0610 Bosnien und Herzegowina BIH Grenzpolizei Unterstützung Trilaterales Zentrum Trebinje mit Leitstellentechnik, Workstation, Videowand , Beamer, Installationsmaterial 49.314,76 0610 Mazedonien Mazedonische Grenzpolizei 60 Multifunktions-Forensik Lupen Typ HS 111 4.663,02 0610 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 187502 Land Empfänger Ausstattung Kosten Ukraine Staatlicher ukrainischer Grenz-dienst Dokumentenprüfgeräte (31 Stk. Fadenzähler) 0625 Libanon Libanesische General Security Urkunden- und Dokumentensicherheit - Beschaffung von Dokumentprüfgeräten (für den LBN Fährhafen Tripoli 22.446,26 0610 Libanon Libanesische General Security Urkunden- und Dokumentensicherheit - Installationskosten zur Implementierung von zehn Dokumentenprüfgeräten und, Beschaffung Spiegelreflexkamera und Büroausstattung für Urkundenlabor am internationalen Flughafen Beirut 6.901,73 0610 Libanon Libanesische General Security Beschaffung Dokumentenprüfgerät für Urkundenlabor des Headquarters der LBN General Security 32.645,00 0610 Libanon Libanesische General Security Beschaffung von Ausstattung Dokumententrainingsraum am LBN/SYR Grenzübergang Masnaa 28.579,93 0610 GRC GRC Polizei 12 EURODAC-Geräte inkl. APC, Bildschirme und Tastaturen 136.923,16 0610 GRC GRC Polizei 15 EURODAC-Geräte incl. Transport 229.877,48 0610 HRV HRV Grenzpolizei 50 Laptops + Software 18 digitale Fotokameras der Firma Nikon D5300 103.313,26 0610 SVN SVN Grenzpolizei Thermounterwäsche 350 Sets 63.025,20 0610 Projekt Tunesien Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Krankentransportwagen Wurde bereits in der 3. Q benannt, jedoch mit geschätzten 142.500 € Ca.150.000,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 5 Wärmebildgeräte 177.050,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 motorisierte Schlauchboote (riged inflatable boat) Wurde bereits in der 3. Q benannt, jedoch mit geschätzten 200.000 € Ca. 405.230,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 150 Stiefel 14.190,04 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 250 Taschenlampen 9.931.01 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Zug-Kfz. (Nissan Navaras) 116.620.00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 25 Streifen-Kfz. (Toyota Hilux) 492.506,70 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 41 Nachtsichtgeräte 270.659.00 0501 Drucksache 18/7502 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde 26 Quads 260.000,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale 8.396.68 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 40 Sicherheitsstiefel 6.048,81 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde Maritime Schulungsausrüstung 3.646,42 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Lichtmastenanhänger 39.375,58 0501 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land übergebene Ausstattungshilfe im IV. Quartal 2015 Ausstattung Wert Kroatien Ausstattung für krim.pol. Beratungsstellen 10.054,00 € Kroatien Ausstattung für krim.pol. Beratungsstellen 8.162,00 € Kroatien Ausstattung für Audio-Video Studio in der Generaldirektion der Polizei 24.853,97 € Rep. Moldau Beschaffung eines Fahrzeugs zur Verkehrsunfallbekämpfung /-prävention 37.000,00 € Rep. Moldau Aufbau- u. Ausstattungsmaßnahmen der Jugendverkehrsschule in Ungeheni 47.636,97 € Rep. Moldau Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im Pol.Bez. Süd 15.000,00 € Rep. Moldau Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im Pol.Bez. Nord 15.000,00 € Rep. Moldau Beschaffung Alkohol- und Drogentestgeräten 84.266,70 € zugesagte Ausstattungshilfe für 2016 Ausstattung Wert Rep. Moldau Ausbau eines Fahrzeugs zur Verkehrsunfallbekämpfung / -prävention 29.442,00 € Ukraine Beschaffung von drei Gruppenkraftwagen (Basis MB Sprinter ) für den Streifendienst 107.797,28 € Ukraine Ausbau von drei Gruppenkraftwagen für den Streifendienst 12.000,00 € Ukraine Beschaffung von Lizenzen für die digitale Vorgangsbearbeitung beim Streifendienst 70.000,00 € Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333