Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7562 18. Wahlperiode 17.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7293 – Agrarpolitisches Leitbild der Bundesregierung und Umsetzung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Christlich Demokratische Union (CDU) hat auf ihrem Parteitag Mitte Dezember 2015 einstimmig ein Papier mit dem Titel „Nachhaltig leben – Lebensqualität bewahren“ beschlossen. Als Leitbild wird darin eine „bäuerliche Landwirtschaft , die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet“ beschrieben . Dazu strebe die Union eine „breite Streuung des Bodeneigentums in der Hand von Landwirten und Privatpersonen an.“ Weiterhin ist die Rede von einer Agrarwirtschaft, „die regional verankert ist und von den Landwirten und ihren Familien vor Ort getragen wird“. Abgelehnt wird hingegen eine „anonyme , industrielle Agrarproduktion“. 1. Teilt die Bundesregierung das von der CDU beschriebene agrarpolitische Leitbild? Wenn ja, in welchen Teilen? Wenn nein, warum nicht? Das agrarpolitische Leitbild der Bundesregierung umfasst attraktive, lebenswerte und vitale ländliche Räume und eine nachhaltige, ökologisch verantwortbare, ökonomisch leistungsfähige und multifunktional ausgerichtete Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Landwirtschaftliche Familienbetriebe und Unternehmen mit bäuerlicher Wirtschaftsweise entsprechen diesem Leitbild in besonderer Weise. Sie sind für eine positive Entwicklung der ländlichen Regionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt von großer Bedeutung. 2. Falls die Bundesregierung das Leitbild einer „bäuerlichen Landwirtschaft“ teilt, was versteht sie darunter? Eine allgemeingültige Definition von „bäuerlicher Landwirtschaft“ gibt es nicht. Im Hinblick auf den Begriff „bäuerliche Landwirtschaft“ lassen sich einige wichtige Prinzipien für eine bäuerliche Wirtschaftsweise ableiten: - Unternehmertum und Eigentum, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode - Nachhaltigkeit und Generationenverpflichtung, - bodengebundene und umweltverträgliche Erzeugung sowie Regionalität. Diese Prinzipien spiegeln sich auch im agrarpolitischen Leitbild der Bundesregierung wider. Alle nachhaltigen Formen der Landwirtschaft in verschiedenen Rechtsformen sind dabei eingeschlossen. In Deutschland ist die Landwirtschaft, trotz des anhaltenden Strukturwandels, durch bäuerliche Familienbetriebe gekennzeichnet. So waren 2013 rund 90 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe – in regional unterschiedlichen Umfang – solche in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. 3. Falls die Bundesregierung die Ablehnung einer „anonymen, industriellen Agrarproduktion“ teilt, was versteht sie darunter? Für die Bundesregierung steht das Erreichen von agrar-, umwelt- und tierschutzpolitischen Zielen im Vordergrund. Die Bundesregierung gestaltet daher die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so, dass sie eine vielfältige und nachhaltig ausgerichtete, nach bäuerlichen Kriterien arbeitende, leistungsfähige Landwirtschaft ermöglichen, die zu Wertschöpfung , Arbeit, Einkommen, Umweltqualität und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen beiträgt. 4. Sieht die Bundesregierung Anzeichen einer fortschreitenden Industrialisierung der Landwirtschaft in Deutschland? Wenn ja, welche und was unternimmt sie dagegen? Die landwirtschaftlichen Betriebsformen und mit ihnen die Agrarstruktur haben sich schon immer verändert und verändern sich weiter. Formen der betrieblichen Arbeitsteilung und Spezialisierung finden sich zunehmend auch in Teilen der Landwirtschaft. Die Entwicklung der Landwirtschaft hat aus Sicht der Bundesregierung vielfältige gesamtwirtschaftliche und sektorale Ursachen. Insbesondere ist hier die Spezialisierung und der technische Fortschritt zu nennen und die damit verbundene Möglichkeit, je Betrieb größere Flächen zu bewirtschaften bzw. größere Tierbestände zu halten. Bei der Entscheidung, ob Betriebe weitergeführt werden, spielen die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Betriebe, Aspekte der Generationenfolge, allgemeine Zukunftserwartungen, aber auch Aspekte der gesellschaftlichen Akzeptanz wichtige Rollen. Zu den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, die grundsätzlich auch für die Landwirtschaft Gültigkeit besitzen, gehört die Möglichkeit und Notwendigkeit, dass sich die Strukturen eines Wirtschaftsbereichs den sich wandelnden Gegebenheiten – zu denen auch die Anforderungen des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes gehören – anpassen. Die Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Bundesregierung im Rahmen der Agrarpolitik, mit ihrer Politik für die ländlichen Räume und im Rahmen der Agrarsozialpolitik wahrnimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7562 5. Falls die Bundesregierung das Ziel einer „nachhaltig“ wirtschaftenden Landwirtschaft teilt, was versteht sie darunter? Die Bundesregierung teilt das Ziel einer „nachhaltig“ wirtschaftenden Landwirtschaft , die die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit Ökologie, Ökonomie und Soziales beachtet. 2002 legte die Bundesregierung die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“ vor, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. 2012 wurde der vom Bundeskabinett beschlossene dritte Fortschrittsbericht vorgelegt. Dieser ist im Internet abrufbar unter www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/ Bestellservice/2012-05-08-fortschrittsbericht-2012.pdf?__blob=publication File. Darin ist zur nachhaltigen Landwirtschaft u. a. aufgeführt: „Eine nachhaltige Landwirtschaft muss nicht nur produktiv und wettbewerbsfähig, sondern gleichzeitig umweltverträglich sein sowie die Anforderungen an eine artgemäße Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten.“ … „Der effiziente und schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Luft, Nährstoffe) sowie ihre nachhaltige Nutzung sind dringliche Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Ernährung der Bevölkerung zu sichern, ohne die Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen zu gefährden.“ 6. Fällt unter Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft aus Sicht der Bundesregierung auch die ökologische Nachhaltigkeit? Wenn ja, wieso hat die Bundesregierung in den letzten Jahren keine Maßnahmen ergriffen, um Vertragsverletzungsverfahren in diesem Bereich, z. B. gegen die EU-Nitratrichtlinie, abzuwenden? 7. Weshalb konnte aus Sicht der Bundesregierung keine Einigung über eine Novellierung der Düngeverordnung oder andere Maßnahmen zur Reduktion der Nitratbelastung erreicht werden, bevor das Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurde? Zur ersten Teilfrage der Frage 6 wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die zweite Teilfrage der Frage 6 und Frage 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die EG-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Aktionsprogramme zu ihrer Um-setzung festzulegen. Die Aktionsprogramme sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und, falls erforderlich, einschließlich zusätzlicher Maßnahmen fortzuschreiben. In Deutschland besteht das Aktionsprogramm derzeit aus verschiedenen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften. Dabei ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der düngungsbezogenen Teile der EG-Nitratrichtlinie. Zur Erfüllung der Verpflichtungen der EG-Nitratrichtlinie hat die Bundesregierung bereits 2011 eine Expertengruppe zur Evaluierung der deutschen Düngeverordnung unter Leitung des Johann Heinrich von Thünen-Institutes beauftragt, die Wirkung der deutschen Düngeverordnung zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu machen. Auf der Grundlage des im Dezember 2012 veröffentlichten Abschlussberichts sowie in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), den Bundesländern, den Berufsverbänden und den Landwirten sowie vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens unter Beteiligung der EU-Kommission hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Entwurf für die Änderung der geltenden Düngeverordnung erstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ziel der Bundesregierung ist die fachlichen Vorgaben zur Düngung weiterzuentwickeln und dabei einen angemessenen Ausgleich zwischen der umfassenden Umsetzung von Umweltschutzanforderungen mit praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen für die Landwirtschaft sicherzustellen. Für eine ausgewogene Gesamtregelung waren daher intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung notwendig. Daher hat das Verordnungsgebungsverfahren einen längeren Zeitraum beansprucht. Der fortgeschriebene Verordnungsentwurf wurde der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EG-Nitratrichtlinie sowie zur Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG übermittelt. Eine Rückmeldung der EU-Kommission steht noch aus. 8. Wie stellt sich der Artenverlust in der Agrarlandschaft derzeit dar? Ist dieser aus Sicht der Bundesregierung mit dem Leitbild einer „nachhaltigen “ Landwirtschaft vereinbar? 9. Gehört für die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft auch, den Artenschwund in der Agrarlandschaft zu stoppen? Wenn ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen will sie dieses Ziel erreichen ? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die jüngsten Berichte zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – und Vogelschutz -Richtlinie zeigen, dass die biologische Vielfalt in der offenen Agrarlandschaft , regional unterschiedlich, weiter zurückgeht. Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der sie ergänzenden Strategie des BMEL zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt für die Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zum Ziel gesetzt, den Verlust der biologischen Vielfalt auch in der Agrarlandschaft zu stoppen. Die dazu vorgesehenen vielfältigen Maßnahmen sind in den oben genannten Strategien sowie in den nationalen Fachprogrammen des BMEL für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen im Einzelnen beschrieben. Der Anfang 2015 vom Kabinett beschlossene Indikatorenbericht zur Umsetzung der nationalen Strategie zeigt, dass sich der Indikator für die Artenvielfalt und Landschaftsqualität gerade im Agrarland deutlich verschlechtert , er ist auf den bisher tiefsten Wert abgesunken und weit vom Zielwert entfernt. Die Bestandssituation vieler Vogelarten im Agrarland ist kritisch. Vögel, die auf Äckern, Wiesen und Weiden brüten, gehen – regional unterschiedlich – aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nach wie vor im Bestand zurück. Für die Bundesregierung gehört zu einer nachhaltigen Landwirtschaft auch, den Artenschwund in der Agrarlandschaft aufzuhalten. Um dem Rückgang entgegenzuwirken, sind die Naturschutzpolitik, die Ausgestaltung der Agrarförderung , Nährstoffeinträge, Pflanzenschutz und die Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien von besonderer Bedeutung. Die Naturschutzpolitik schützt gefährdete Arten und ihre Lebensräume durch rechtliche Rege-lungen zum Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie durch Vertragsnaturschutz. Allerdings wirken diese Maßnahmen vor allem in ökologisch besonders wertvollen Gebieten und weniger in der Landschaft im Allgemeinen . Bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich die Bundesregierung für Regelungen eingesetzt, deren Ziel es ist, die Landwirtschaft in Europa nachhaltiger und damit auch ökologischer zu gestalten. Durch die im Dezember Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7562 2013 beschlossene und ab 2015 umgesetzte Agrarreform werden die Direktzahlungen an konkrete Umweltleistungen, u. a. zur Förderung der Artenvielfalt, gebunden . Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen Landwirte einen Anteil von fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen, Dauergrünland erhalten und mehrere Kulturen auf ihrem Ackerland anbauen. Die biologische Vielfalt zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen ist auch ein Ziel der neuen Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Rahmen der zweiten Säule der GAP werden aus Mitteln des ELER unter anderem Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) unterstützt . Entsprechende Maßnahmen werden in Deutschland teils im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit einer nationalen Kofinanzierung durch Bund und Länder, teils innerhalb landeseigener Förderprogramme und nur mit Landesmitteln oder mit einer Kofinanzierung durch das Land durchgeführt. Es gibt ein breites Spektrum von AUKM, die dazu beitragen können, die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten bzw. zu erhöhen. 2014 wurden in den GAK-Rahmenplan weitere Maßnahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung aufgenommen, unter anderem die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, wie z. B. die Anlage von Hecken, Knicks und Baumreihen und deren Pflege. Weiterhin wurden Zuwendungen für AUKM der GAK angehoben. Um die Maßnahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung künftig noch stärker auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auszurichten, können in diesem Rahmen seit 2014 Kooperationen von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum wie zum Beispiel Naturschutzinitiativen sowie die dazu ggf. erforderlichen Konzeptionen gefördert werden. Ein Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist auch die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Deutschland. Der ökologische Landbau wird von der Bundesregierung finanziell insbesondere im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung der GAK und durch das „Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ (BÖLN) gefördert. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Ausweitung des Flächenanteils der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche erarbeitet das BMEL derzeit eine „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“. Gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft will das BMEL in diesem Strategieprozess Konzepte und Empfehlungen für zentrale Handlungsfelder ausarbeiten und bis Anfang 2017 vorlegen. Über diese agrarpolitischen Maßnahmen hinaus sieht die Bundesregierung weiterhin eine verbesserte Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in relevanten sektoralen Fachgesetzgebungen als wesentliche Maßnahme an. So schreibt das EU-Pflanzenschutzrecht die besondere Berücksichtigung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem im Rahmen der behördlichen Feststellung der Zulassungsvoraussetzung, wonach ein Pflanzenschutzmittel keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben darf, vor. Für die angemessene Berücksichtigung und Umsetzung dieser Anforderung in der Zulassungspraxis ist Sorge zu tragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Gehört für die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft auch ein möglichst sparsamer Umgang mit Pestiziden? Wenn ja, welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die seit Jahren steigenden Pestizideinsätze auf ein neues Allzeithoch von 46 000 Tonnen reiner Wirkstoffmenge in 2014 (BVL-Bericht), und welche Reduktionsmaßnahmen plant die Bundesregierung bis wann? Vor dem Hintergrund des Gesamtzusammenhangs geht die Bunderegierung davon aus, dass in den Fragen 10 bis 13 nur Pflanzenschutzmittel angesprochen sind und nicht die nach EU-Definition ebenfalls zu den Pestiziden gehörenden Biozid- Produkte. Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verfolgt u. a. das Ziel, Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt entstehen, bis 2018 um 20 Prozent und bis 2023 um 30 Prozent zu senken. Dazu soll insbesondere der integrierte Pflanzenschutz mit hoher Priorität für den nichtchemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind u. a. die Förderung des ökologischen Landbaus und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den EU-weit geltenden allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes. Zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehört die Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Hierzu sind aktuelle Zahlen auf der Internetseite des NAP veröffentlicht (www.nap-pflanzenschutz. de/nachrichten-archiv/detailansicht-news-plugin/?tx_news_pi1%5Bnews%5D= 88&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D= detail&cHash=c966cad4381d1828e0c42590217c67c5). Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Absatzzahlen der letzten zehn Jahre (www.bvl.bund.de/DE/04_ Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/03_PSMInlandsabsatzExport/ psm_PSMInlandsabsatzExport_node.html) zeigen einen leichten Anstieg der Absatzzahlen (ohne inerte Gase, die im Vorratsschutz verwendet werden). Mögliche Gründe für die Mengenentwicklung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen werden regelmäßig im Forum zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (www.nap-pflanzenschutz.de/gremien/forum-nap/) erörtert. Das Julius-Kühn-Institut nimmt eine wissenschaftliche Bewertung vor. Unter anderem spielen Faktoren wie z. B. die Zunahme der pfluglosen Bodenbearbeitung (Bodenschutz), das Auftreten von neuen Krankheiten oder Schädlingen (z. B. Kirschessigfliege), die Brechung der Resistenz von krankheitsresistenten Sorten (z. B. Gelbrost im Weizen), der Ersatz von Wirkstoffen, die in geringen Mengen wirken, durch andere Wirkstoffe, die in höheren Mengen angewandt werden (Verbot von bestimmten Wirkstoffen der Gruppe der Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung), die Wiedernutzung von Brachen und Umbruch von Grünlandflächen oder Resistenzentwicklungen bei einzelnen Schadorganismen eine Rolle. Die Bundesregierung wird wie bisher die im NAP genannten Ziele konsequent weiterverfolgen und die dort genannten Maßnahmen umsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7562 11. Wie ist der steigende Pestizidabsatz und -einsatz nach Meinung der Bundesregierung mit den im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) festgehaltenen Zielen einer Reduktion des Risikos für den Naturhaushalt um 20 Prozent bis 2018 vereinbar? 12. Wie plant die Bundesregierung, trotz steigender Pestizidabsatz- und -einsatzmengen , das im NAP festgehaltene Reduktionsziel zu erreichen? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Die Gesamtabsatzmenge von Pflanzenschutzmitteln kann nicht in einem direkten Zusammenhang mit Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt gesehen werden. Pflanzenschutzmittel mit hohen Aufwandmengen können z. B. eine geringere toxische Wirkung auf Nichtzielorganismen als andere mit sehr niedrigen Aufwandmengen . 13. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der steigende Pestizideinsatz der guten fachlichen Praxis und dem Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes entspricht? Wenn nein, wie plant die Bundesregierung die gute fachliche Praxis und das Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes umzusetzen? Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden darf. Die gute fachliche Praxis umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist eine fortwährende Aufgabe für Praxis und Beratung. Im Hinblick auf den integrierten Pflanzenschutz ist die Erhaltung oder sogar der Ausbau der Offizialberatung der Länder dringend erforderlich. Die Agrarministerkonferenz hat im Frühjahr 2015 hierzu folgenden Beschluss gefasst: „Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder sehen in der Stärkung der Beratung zum integrierten Pflanzenschutz ein Schlüsselelement zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und werden sich für eine ausreichende Ausstattung der nach § 59 Nummer 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgeschriebenen Aufgabe einsetzen.“ 14. Umfasst das Leitbild einer „nachhaltigen“ Landwirtschaft auch den Bereich Klimaschutz? Wenn ja, welche Initiativen plant die Bundesregierung hier für die nächsten Jahre, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im aktuellen Klimavertrag von Paris nicht mehr nur CO2-Reduktion, sondern die Reduktion sämtlicher klimaschädlicher Gase im Fokus steht? Die Landwirtschaft ist vom Klimawandel besonders betroffen und gleichzeitig eine Quelle von Treibhausgasen, vor allem von Methan und Lachgas. Daher gehören sowohl die Minderung des Ausstoßes klimarelevanter Gase und weiterer Maßnahmen des Klimaschutzes als auch die Anpassung an den Klimawandel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Deutschland hat sich gemäß Kyoto-Protokoll verpflichtet, klimaschädliche Gase zu reduzieren, unabhängig davon, ob es sich um CO2 oder andere Treibhausgase handelt. Die Quellgruppe Landwirtschaft mit Methan- und Lachgasemissionen ist in die Reduktionsverpflichtung seit Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kyoto-Protokolls im Jahr 2008 einbezogen. In der EU-Klimapolitik gehört die Landwirtschaft zu den Sektoren außerhalb des Emissionshandels, für die in der sogenannten Lastenteilungsentscheidung Emissionsminderungsziele festgelegt wurden. Von 1990 bis 2014 sind die Treibhausgasemissionen der Quellgruppe Landwirtschaft bereits um 15,0 Prozent zurückgegangen. Weitere Reduktionen werden durch die Novelle der Düngeverordnung erwartet. Ein weiteres THG-Minderungspotential kann – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – durch eine stärkere Verwendung von Mist und Gülle in der Biogasproduktion erschlossen werden. Maßnahmen bis 2020 sind im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 festgelegt. Die Beschlüsse der Klimarahmenkonvention unter den Vereinten Nationen von Paris werden derzeit analysiert. 15. Welchen Reduktionsbeitrag klimaschädlicher Gase wird die Landwirtschaft innerhalb des von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks im Jahr 2014 aufgelegten Klimaaktionsprogramms bis wann, und mit welchen Maßnahmen erbringen? Die Angaben zu den Maßnahmen und deren erwarteten Minderungswirkungen können dem vom Bundeskabinett beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 entnommen werden. Dieser ist im Internet abrufbar unter: www.bmub. bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/ aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf. Die im Aktionsprogramm aufgeführten Minderungswirkungen basieren auf Abschätzungen , sie sind demnach nicht als sektorspezifische Verpflichtungen zu verstehen. Mit den im Aktionsprogramm enthaltenen Maßnahmen der Novelle der Düngeverordnung sowie der Erhöhung des Flächenanteils des ökologischen Landbaus soll ein Beitrag von rund 3,6 Millionen Tonnen CO2 Äq. zur Minderung von nicht energiebedingten Emissionen im Sektor Landwirtschaft geleistet werden . Das Ziel einer Reduktion um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 soll über die Summe aller im Aktionsprogramm festgelegten Maßnahmen erreicht werden. Der Stand der bisherigen Umsetzung von Maßnahmen ist dem Klimaschutzbericht 2015 zu entnehmen. Dieser ist im Internet abrufbar unter: www. bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/klimaschutzbericht_ 2015_bf.pdf 16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung unter dem Begriff der sogenannten climate smart agriculture in den nächsten Jahren umzusetzen und welche möglichen Konflikte gibt es hier aus Sicht der Bundesregierung zum Leitbild des tierschutzgerechten Wirtschaftens in bäuerlichen Strukturen? Der Begriff „Climate smart agriculture“ („klimaintelligente Landwirtschaft“) ist nicht eindeutig definiert. Er wird u. a. von der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) verwendet (vgl. Climate-smart agriculture Source Book, FAO 2013). Der Begriff wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich interpretiert. Hinzu kommt, dass es seit 2014, vor allem vor dem Hintergrund der Global Alliance for Climate-smart Agriculture (GACSA), eine sehr kritische öffentliche Diskussion zur Auslegung gibt. Deutschland ist nicht Mitglied der GACSA (s. a. Schriftliche Frage Nr. 42 vom 27.11.2015, Drucksache 18/6846). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7562 „Climate smart agriculture“ nimmt Bezug auf die Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz sowie auf eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Produktivitätssteigerung , u.a. unter Anpassung an den Klimawandel bzw. verbesserte Stabilität. Zu diesen Bereichen gibt es eine Vielzahl von Forschungsprogrammen und Projekten u.a. im Zuständigkeitsbereich des BMEL. Unter dem Begriff „climate smart agriculture“ sind keine Maßnahmen geplant. Die Bundesregierung unterstützt in der Entwicklungszusammenarbeit eine klimaintelligente Landwirtschaft, mit den Zielen Ernährungssicherheit zu fördern, Anpassung an den Klimawandel bzw. eine verbesserte Stabilität zu unterstützen und dort, wo möglich, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und auch Biodiversitätsbelange zu wahren. Zum Beispiel werden in Äthiopien zusammen mit der Partnerregierung in einem Vorhaben zu Nachhaltiger Landbewirtschaftung klimaintelligente Ansätze für den Bodenschutz und Bodenrehabilitierung gefördert. Bezüglich möglicher Zielkonflikte wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 17. Ist Auslauf für möglichst alle landwirtschaftlichen Nutztiere aus Sicht der Bundesregierung ein erstrebenswertes Ziel innerhalb des Leitbildes, und wenn ja, wie soll dies realisiert werden unter der Berücksichtigung der anderen Elemente des Leitbildes? Die Bereitstellung von Ausläufen oder Außenklimabereichen wird aus Sicht des Tierschutzes grundsätzlich positiv bewertet, weil sie der Ausübung artgemäßen Bewegungs- und Sozialverhaltens förderlich ist sowie Außenklimareize die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere verbessern können. Beim Management von Ausläufen ist zu berücksichtigen, dass ein Risiko schwieriger zu kontrollierender Expositionen gegenüber Tierseuchenerregern, die durch Wildtiere übertragbar sind, bestehen kann. Dabei können jedoch Raumnutzungskonflikte und Zielkonflikte zwischen Tier- und Umweltschutz auftreten, beispielsweise bei der Verhinderung des Eintrags von klimawirksamen Gasen aus der Tierhaltung in die Umwelt. Auch sind beim Bau von Tierhaltungsanlagen mit Ausläufen oder Außenklimabereichen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sowie Auswirkungen auf den Klimaschutz zu beachten. 18. Was genau verbirgt sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinter der von Frankreich vorgestellten 4 Promille-Initiative (zur CO2-Senkung), und wie beteiligt sich Deutschland konkret und im eigenen Land an der Umsetzung dieser Initiative (agriculture.gouv.fr/4-pour-1000-plus-de-100-etats-etorganisations -soutiennent-linitiative)? Die Initiative „4 per 1000 - Soils for Food Security and Climate“ wurde von Frankreich initiiert und am 1. Dezember 2015 im Rahmen der Pariser Klimaverhandlungen gestartet. Ziel der Initiative ist die Bewahrung des Kohlenstoffspeichers Boden und eine zusätzliche Einlagerung von Kohlenstoffen, um den Klimawandel abzumildern und die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Kernbestandteile sind die Etablierung eines internationalen Forschungsprogramms sowie eines Aktionsprogramms für konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenkohlenstoffvorräte . Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter http://4p1000.org/. Deutschland ist mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung am 1. Dezember 2015 der Initiative beigetreten. In Deutschland gibt es umfangreiche Forschungsaktivitäten zum Bodenkohlenstoff, beispielsweise im Rahmen der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft am Johann Heinrich von Thünen-Institut. Auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Umsetzung der EU-Agrarpolitik kann im Rahmen des „Greenings“ sowie durch die Förderung des ökologischen Landbaus und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Beiträge zu Aufbau und Erhaltung des Bodenhumus leisten. 19. Welche Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der EU-Agrarfördermittel gäbe es in den kommenden Jahren, um die Agrarumweltprogramme in den Ländern besser finanzieren zu können, und welchen Anteil an den möglichen Umschichtungen plant die Bundesregierung auf nationaler Ebene auszuschöpfen (in Prozent der Mittel und in absoluten Zahlen)? Das EU-Recht ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bis zu 15 Prozent ihrer für die Jahre bis 2019 festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenze für Direktzahlungen für Maßnahmen in der zweiten Säule umzuschichten. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben im November 2013 in einem einstimmig gefassten Beschluss dafür plädiert, von dieser Möglichkeit in Höhe von 4,5 Prozent Gebrauch zu machen. In Übereinstimmung mit diesem Beschluss sieht das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz für die Kalenderjahre 2015 bis 2019 eine Umschichtung von 4,5 Prozent der jährlichen für Direktzahlungen vorgesehenen nationalen Obergrenze Deutschlands in die zweite Säule vor. Damit stehen in den Jahren 2016 bis 2020 in der zweiten Säule insgesamt 1,14 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel müssen national nicht kofinanziert werden. Das EU-Recht ermöglicht eine Erhöhung des Prozentsatzes mit Wirkung ab 2018. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit rechtzeitig eine ergebnisoffene Überprüfung des Prozentsatzes der Umschichtung vornehmen und dabei die positiven Umweltwirkungen von Maßnahmen der zweiten Säule berücksichtigen. 20. Welche weiteren Möglichkeiten und Umschichtungsmöglichkeiten bietet die GAP, um kleinere landwirtschaftliche Betriebe zu fördern, und wird die Bundesregierung diese Möglichkeiten nutzen, um kleinere Betriebe stärker zu unterstützen? Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz nutzt seit 2014 mit der Umverteilungsprämie die im EU-Recht vorgesehene Möglichkeit, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben eine bessere Förderung zu gewähren. Für die Umverteilungsprämie sind in Deutschland sieben Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für Direktzahlungen reserviert, was im Jahr 2015 einem Betrag von rund 344 Millionen Euro entspricht. Sie wird für maximal 46 aktivierte Zahlungsansprüche eines Betriebsinhabers gewährt. Für die ersten 30 Zahlungsansprüche wird ein Betrag von ca. 50 Euro je Hektar und für weitere 16 Zahlungsansprüche ein Betrag von ca. 30 Euro je Hektar gewährt. Das gewählte Modell entspricht dem einstimmig gefassten Beschluss der Agrarministerkonferenz vom November 2013. 21. Teilt die Bundesregierung die im Leitbild festgehaltene „Förderung von umweltfreundlichen Anbaumethoden in besonderem Maße“, was versteht die Bundesregierung darunter, und wie ist diese Förderung „in besonderem Maße“ gestaltet? Die GAP hat das Ziel, umweltförderliche Anbaumethoden zum einen in der ersten Säule über das Greening und zum anderen in der zweiten Säule im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus zu fördern . Die Einführung des Greenings hat das Ziel, in der ersten Säule der GAP konkrete Umweltleistungen der Landwirtschaft zu entlohnen. In der zweiten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7562 Säule werden von der Bundesregierung verstärkt besonders umweltfreundliche landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Damit unterstützt die Bundesregierung landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die sich im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Länder oder durch ökologische Bewirtschaftung ihres Betriebs freiwillig verpflichten, Auflagen zu beachten, deren Anforderungen über die im Rahmen der guten fachlichen Praxis rechtlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung hinaus gehen. Die Länder bieten Landwirten die Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die Förderung des ökologischen Landbaus in der Regel im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum nach der ELER-Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 an. 22. Welche weiteren Möglichkeiten und Umschichtungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund in der GAP, um ökologisch wirtschaftende Betriebe und ökologische Schutzmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen verstärkt zu fördern, und wird die Bundesregierung diese Möglichkeiten nutzen? Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 sowie 19 wird verwiesen. 23. Fließen nach Ansicht der Bundesregierung derzeit Fördermittel an Betriebe in Deutschland, die nicht im Sinne des Leitbilds in bäuerlichen Strukturen nachhaltig im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes wirtschaften? Wenn ja, um wie viel Prozent der Betriebe handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung, und in welcher Höhe (absolut und in Prozent an den Gesamtmitteln) erhalten diese Agrarfördermittel? Mit welcher Begründung? Der Kreis der Begünstigten für die Direktzahlungen ergibt sich aus dem EU- Recht. Alle Empfänger von Direktzahlungen sind verpflichtet, die im EU-Recht vorgesehenen dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden („Greening“) sowie die im Rahmen der so genannten Cross Compliance zu beachtenden Vorschriften in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz einzuhalten. Eine statistisch exakte Abgrenzung bäuerlicher Strukturen im Sinne des Leitbilds der Bundesregierung ist nicht möglich (auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen). Insoweit liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor. 24. Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung bislang für die anschließende Förderperiode, um die Mittel im Sinne einer bäuerlichen Landwirtschaft einzusetzen, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet? Die Bundesregierung wird rechtzeitig ihre Position über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik festlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Fällt unter Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft auch die wirtschaftliche Situation und Einkommenssituation der Betriebe? Wenn ja, wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nachhaltigkeit fußt auch in der Landwirtschaft auf den drei Dimensionen Ökologie , Ökonomie und Soziales. Ein nachhaltig wirtschaftender landwirtschaftlicher Sektor setzt somit die Existenz ökonomisch leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe voraus. Ziel der Bundesregierung ist daher die dauerhafte Stärkung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Bei der Analyse der Einkommensentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe ist zu berücksichtigen, dass der Betriebserfolg in stärkerem Maße als in anderen Sektoren von den jeweiligen natürlichen Bedingungen abhängt und damit vergleichsweise deutlichen Schwankungen unterliegen kann. Die zunehmende Marktorientierung der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei gleichzeitig stärker vernetzten internationalen Märkten erhöht zudem tendenziell das Ausmaß der Preisfluktuation . Einzelne Jahre, in denen ein Einkommensrückgang festzustellen ist, widersprechen damit nicht unbedingt einer nachhaltigen ökonomischen Entwicklung der Betriebe. Die Einkommensentwicklung der konventionell wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten zehn Jahren geht aus der folgenden Übersicht 1 hervor. Als Einkommensmaßstab, der für die landwirtschaftlichen Betriebe aller Rechtsformen vergleichbar ist, wird der „Jahresüberschuss plus Personalaufwand je Arbeitskraft“ herangezogen (vgl. Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015, Drucksache 18/4970, Textziffer (Tz.) 254). Übersicht 1: Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe (Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft) Wirtschaftsjahr Alle Rechtsformen darunter Haupterwerbsbetriebe Euro je Arbeitskraft 2005/06 23.393 25.165 2006/07 25.971 27.582 2007/08 31.338 33.424 2008/09 25.730 26.406 2009/10 23.594 24.576 2010/11 29.383 30.892 2011/12 30.561 32.142 2012/13 34.646 35.548 2013/14 35.234 36.390 2014/15 28.123 27.405 26. Wie haben sich die Realeinkommen in der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie haben sich im Verhältnis die durchschnittlichen Realeinkommen über alle Branchen im gleichen Zeitraum entwickelt? Die folgende Übersicht 2 enthält nominale Daten für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen (Gewinn) sowie eines gewerblichen Vergleichslohns . Der Vergleich führt zur gleichen Aussage wie der nach der Fragestellung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7562 erwartete Vergleich realer Einkommensgrößen, da für beide Branchen der gleiche Deflator anzuwenden wäre. Die Angaben in der Übersicht beruhen auf der Methodik der Vergleichsrechnung nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes, die auch in den Agrarpolitischen Berichten der Bundesregierung verwendet wird (vgl. Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015, Drucksache 18/4970, Tz. 268 ff.). Übersicht 2: Vergleichsrechnung für die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe (Einzelunternehmen) Wirtschaftsjahr 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 Euro je nicht entlohnte Arbeitskraft Vergleichslohn 27.173 27.852 28.186 28.750 28.022 Betriebsleiterzuschlag 1.582 11.675 1.894 1.837 1.727 Zinsansatz für das Eigenkapital 5.627 55.835 5.929 6.094 6.107 Summe der Vergleichsansätze 34.382 35.363 36.009 36.681 35.856 Gewinn 27.217 30.529 37.905 28.468 25.882 Abstand1 -7.165 -4.833 1.896 -8.214 - 9.974 Abstand in % -20,8 -13,7 5,3 -22,4 -27,8 Wirtschaftsjahr 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Euro je nicht entlohnte Arbeitskraft Vergleichslohn 29.694 30.540 31.320 32.062 32.960 Betriebsleiterzuschlag 1.992 2.166 2.372 2.461 2.287 Zinsansatz für das Eigenkapital 6.230 6.383 6.596 6.839 6.719 Summe der Vergleichsansätze 37.916 39.089 40.288 41.362 41.965 Gewinn 34.612 36.260 40.877 41.599 28.870 Abstand1 -3.303 -2.829 588 237 - 13.095 Abstand in % -8,7 -7,2 1,5 0,6 -31,2 1 Gewinn minus Summe der Vergleichsansätze. 27. Hält die Bundesregierung die Entwicklung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft für „nachhaltig“? Wenn nein, welche Maßnahmen plant sie, um einen Rahmen für eine nachhaltigere Entwicklung zu bieten? Zur Entwicklung der Einkommenssituation unter Nachhaltigkeitsaspekten wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Zu den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es in landwirtschaftlichen Berufen , und wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind davon betroffen ? Bis wann wird sich der Geltungsbereich des Mindestlohns auf alle regulären Arbeitsverhältnisse in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben inkl. Gartenbau erstrecken? Welche dauerhaften Ausnahmen sind geplant, und mit welcher Begründung? Wie sind die Ausnahmen mit dem Leitbild einer (sozial) nachhaltigen Landwirtschaft vereinbar? Für landwirtschaftliche Berufe gibt es keine Ausnahmen vom Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz sieht die Möglichkeit vor, für eine dreijährige Übergangszeit durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf der Grundlage eines Tarifvertrages abweichende Branchenmindestlöhne festzulegen . Derartige spezielle Mindestlöhne, die auf Grundlage des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes festgesetzt werden, gehen bis zum 31. Dezember 2017 dem allgemeinen (gesetzlichen) Mindestlohn auch dann vor, wenn sie unterhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns liegen. Von dieser Möglichkeit hat die Landwirtschaft, wie auch einige andere Branchen, Gebrauch gemacht und mit dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestentgelt) vom 29. August 2014 einen abweichenden Branchenmindestlohn festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat durch die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau (Landwirtschaftsarbeitsbedingungenverordnung − LandwArbbV) bestimmt , dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung finden , wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Tätigkeiten erbringt, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Die Verordnung gilt seit 1. Januar 2015, zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2017. 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der sauen-, mastschweine- und milchviehhaltenden Betriebe im vergangenen Jahr und in den letzten zehn Jahren entwickelt, und worin sieht die Bundesregierung die Gründe für diese rasante Entwicklung? Inwieweit plant die Bundesregierung, diese Entwicklung aufzuhalten mit entsprechenden politischen Maßnahmen? Die Zahl der Betriebe, die Milchkühe, Zuchtsauen oder Mastschweine halten, ist langfristig rückläufig. Da die Grenzen, ab denen ein landwirtschaftlicher Betrieb agrarstatistisch erfasst wird, ab dem Jahr 2010 angehoben wurden, zeigt die folgende Übersicht 3 Daten der Viehbestandserhebungen für ausgewählte Jahre vor und ab 2010, beginnend mit dem Jahr 1999 (Landwirtschaftszählung). Daraus wurden Änderungsraten in den jeweiligen Zeiträumen berechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7562 Übersicht 3: Ergebnisse der allgemeinen bzw. repräsentativen Erhebungen über die Viehbestände Jahr 1999 2005 2009 2010 2014 2015 Stichtag 3. Mai Stichtag 3. November Zahl der Betriebe1 Milchkühe2 152.653 110.400 97.431 91.550 76.469 73.255 Schweine 141.448 88.700 67.300 32.900 26.800 25.700 Mastschweine 103.677 66.500 . 28.000 22.800 21.700 Zuchtschweine 54.347 33.800 22.800 15.600 10.100 9.600 Jährliche Änderungsrate der Betriebszahl zum zuvor ausgewiesenen Jahr (%)3 Milchkühe -5,3 -3,1 -4,4 -4,2 Schweine -7,5 -6,7 -5,0 -4,1 Mastschweine -7,1 . -5,0 -4,8 Zuchtschweine -7,6 -9,4 -10,3 -5,4 1 Daten für Betriebe ab 2010 wegen Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen nicht mit denen für frühere Zeiträume vergleichbar. 2 Ab 2008 werden Haltungen nachgewiesen (Auswertung der HIT-Datenbank); eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Vorjahren. 3 Nach Zinseszins. Quelle: Statistisches Bundesamt. Die höchste Abnahmerate unter den erfragten Betriebsgruppen ist bei den Zuchtsauenbetrieben zu verzeichnen. Hier lagen die Abnahmeraten im Zeitraum 2010 bis 2014 bei mehr als 10 Prozent jährlich. Viele Landwirte haben die Sauenhaltung infolge der Umstellung auf Gruppenhaltung für tragende Sauen eingestellt. Neben den allgemeinen Gründen für strukturelle Veränderungen im Agrarsektor (auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen) erfolgt die Tierhaltung auch zunehmend in größeren Beständen, um Größenvorteile bei Produktionskosten und Vermarktung zu realisieren. Auch eine stärkere Arbeitsteilung zwischen Betrieben, gemeinschaftlich von mehreren Landwirten betriebene Tierhaltungen – u. a. um Arbeitsvertretungen und Urlaubszeiten zu ermöglichen - und eine Spezialisierung auf wenige Betriebszweige aus Know-how-Gründen führen zu der beobachteten Entwicklung. Zur Frage des Strukturwandels wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 33 verwiesen. 30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der landwirtschaftlichen Familienbetriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt? 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht-inhabergeführten Betriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen die Anzahl der Familienbetriebe bzw. die Anzahl der nicht-inhabergeführten Betriebe, und wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wird von der jeweiligen Gruppe bewirtschaftet? Die Fragen 30 bis 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der amtlichen Agrarstatistik erfolgt keine Klassifizierung in Familienbetriebe und nicht-inhabergeführte Betriebe. Stattdessen werden u. a. die verschiedenen Rechtsformen der Betriebe erfasst. Hilfsweise werden daher in der nachfolgenden Übersicht 4 die im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen 2003 und 2013 ermittelte Anzahl an Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristischen Personen sowie die von diesen Betrieben bewirtschafteten Flächen abgebildet. Die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2013 sind aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen nur bedingt miteinander vergleichbar . Übersicht 4: Landwirtschaftliche Betriebe nach Rechtsformen Rechtsform 2003 2013 Zahl der Betriebe Fläche der Betriebe Zahl der Betriebe Fläche der Betriebe 1.000 %1 1.000 ha2 %1 1.000 %1 1.000 ha2 %1 Einzelunternehmen Personengesellschaften Juristische Personen3 396,7 18,7 5,3 94,3 4,4 1,3 11.744,6 2.242,3 3.021,1 69,1 13,2 17,8 256,0 23,7 5,3 89,8 8,3 1,9 10.897,1 2.881,4 2.921,1 65,3 17,3 17,5 Insgesamt 420,7 100 17.008,0 100 285,0 100 16.699,6 100 1 Von insgesamt. 2 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF). 3 Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Quelle: Statistisches Bundesamt. 33. Falls das Ziel einer von Familienbetrieben getragenen Landwirtschaft geteilt wird, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um den zunehmenden Verdrängungswettbewerb durch nicht-landwirtschaftliche Investoren zu bremsen oder zu stoppen? Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wenn ja, welche, und bis wann? Die landwirtschaftlichen Familienbetriebe stehen im Zentrum der Agrarpolitik der Bundesregierung. So werden landwirtschaftliche Familienbetriebe u. a. durch Maßnahmen der agrarsozialen Sicherung, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) oder des Steuerrechts begünstigt. Im Hinblick auf die GAP wurden u. a. mit den Beschlüssen zur Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland speziell die kleineren und mittleren Betriebe bei den Direktzahlungen besser gestellt ( auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen). Sehr kleine Betriebe können darüber hinaus eine spezielle Kleinlandwirteregelung in Anspruch nehmen, in deren Rahmen die teilnehmenden Betriebe maximal 1 250 Euro als Direktzahlungen erhalten. Sie sind dann von den Verpflichtungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7562 des Greenings und der Cross Compliance freigestellt. Die allgemeinen fachrechtlichen Anforderungen gelten auch für diese Betriebe. Auch von der neu eingeführten Junglandwirteregelung im Rahmen der Direktzahlungen profitiert insbesondere die familienbetriebene Landwirtschaft. Junglandwirte können für maximal fünf Jahre rund 44 Euro Direktzahlungen je Hektar für höchstens 90 Hektar Landwirtschaftsfläche erhalten, um sie bei der Etablierung und Entwicklung ihrer Betriebe zu unterstützen. Als weitere Maßnahme ist die Aufstockung der Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung im Jahr 2016 zu nennen. Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages werden aus dem Bundeshaushalt in diesem Jahr 178 Millionen Euro als Zuschuss an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zur Verfügung gestellt. Das sind 78 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit werden die Unfallversicherungsbeiträge der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer aktuell zusätzlich gesenkt. 34. Wie haben sich die Eigentumsverhältnisse (aufgeschlüsselt nach Eigentümern ) an landwirtschaftlichen Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln )? Angaben zu Eigentumsverhältnissen an landwirtschaftlichen Flächen aufgeschlüsselt nach Eigentümern wären nur auf der Grundlage einer statistischen Erhebung der Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft zu gewinnen. Eine derartige Statistik wird nicht geführt. 35. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum die Verhältnisse von Ackerflächen nach Eigentums- und Pachtflächen entwickelt (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine vollständige Erfassung der von den landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschafteten Eigentums- und Pachtflächen erfolgt lediglich auf Basis der landwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht jedoch der Ackerflächen. Übersicht 5 enthält daher Angaben, die sich jeweils auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beziehen. Die aktuellsten Zahlen stammen dabei aus der Agrarstrukturerhebung 2013. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Übersicht 5: Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) nach Eigentums- und Pachtflächen1 Bundes - land 2003 2013 LF eigene LF2 Pachtfläche unentgelt - lich erhaltene LF Anteil Pachtfläche 3 LF eigene LF2 Pachtfläche unentgelt - lich erhaltene LF Anteil Pachtfläche 3 1.000 ha % 1.000 ha % BW 1.445,7 563,4 842,2 40,2 58,3 1.422,5 511,2 854,4 56,9 60,1 BY 3.272,4 1.798,7 1.453,0 20,6 44,4 3.136,2 1.591,4 1.514,2 30,7 48,3 BB 1.329,2 171,6 1.144,7 12,8 86,1 1.313,8 375,5 922,0 16,3 70,2 HE 755,8 254,6 490,1 11,0 64,8 771,9 252,3 494,0 25,6 64,0 MV 1.348,3 262,1 1.067,3 18,8 79,2 1.341,0 475,5 848,3 17,1 63,3 NI 2.626,1 1.140,8 1.461,6 23,7 55,7 2.590,9 1.159,1 1.382,4 49,4 53,4 NW 1.516,2 670,1 837,5 8,6 55,2 1.463,0 608,9 833,3 20,9 57,0 RP 707,7 226,2 475,0 6,5 67,1 707,0 235,7 455,8 15,5 64,5 SL 74,1 20,1 52,4 1,6 70,7 77,9 23,4 51,8 2,7 66,5 SN 914,5 129,2 778,7 6,6 85,2 906,6 237,0 659,7 9,9 72,8 ST 1.166,7 137,6 1.019,3 9,8 87,4 1.172,8 297,7 864,8 10,3 73,7 SH 1.008,5 502,0 499,9 6,6 49,6 990,5 491,5 494,5 4,4 49,9 TH 793,4 73,0 715,8 4,6 90,2 780,7 147,6 627,4 5,7 80,4 D insges . 16.981,8 5.956,9 10.853,0 171,8 63,9 16.699,6 6.415,4 10.017,9 266,2 60,0 1 Hochgerechnete Ergebnisse der repräsentativen Agrarstrukturerhebungen. 2 Eigene selbstbewirtschaftete LF. 3 Anteil Pachtfläche an der gesamten LF. Quelle: Statistisches Bundesamt. 36. Falls die Bundesregierung das Leitbild einer „breiten Streuung des Bodeneigentums in der Hand von Landwirten und Privatpersonen“ teilt, hält sie regulierende Eingriffe in die Bodeneigentumsverhältnisse für nötig, um zu der beschriebenen Situation zu kommen? Wenn ja, welche, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bis wann? Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat im Januar 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) Bodenmarktpolitik eingesetzt. Im März 2015 wurde der AMK der Abschlussbericht der BLAG Bodenmarktpolitik vorgelegt. Darin enthalten sind eine Situationsbeschreibung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes, die Beschreibung bodenmarktpolitischer Ziele „u. a. eine breite Eigentumsstreuung “, der bestehende Handlungsbedarf sowie mögliche Handlungsoptionen für Anpassungen des rechtlichen Instrumentariums an die aktuellen Herausforderungen . Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 liegt neben dem Vollzug auch die Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr in alleiniger Verantwortung der Bundesländer. Die Länder und der Bund sind bei der Bodenmarktpolitik gemeinsam in der Verantwortung, die der Bund in seinem Zuständigkeitsbereich auch wahrnimmt, z. B. im Hinblick auf die Markttransparenz, die Statistik und die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/7562 Aber ohne Umsetzung der Vorschläge in Bezug auf das landwirtschaftliche Bodenrecht durch die Länder können die Probleme auf dem Bodenmarkt nicht gelöst werden. 37. Welchen außenhandelspolitischen Rahmen für faire Wettbewerbsbedingungen bräuchte eine „bäuerliche Landwirtschaft, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet“ aus Sicht der Bundesregierung, um auf dem EU-Binnenmarkt nicht in einen Dumping-Wettbewerb mit ungekennzeichneten Drittlandsimporten treten zu müssen, die zu weitaus niedrigeren sozialen, ökologischen Standards und Tierschutz-Standards erzeugt wurden? Die bäuerliche Landwirtschaft muss sich den Rahmenbedingungen stellen, die durch eine zunehmend global vernetzte Welt vorgegeben sind. Die EU, wie auch die Bundesregierung, unterstützt die Landwirtschaft dabei, sich dem Wettbewerb zu stellen. Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik können einen Ausgleich darstellen für höhere Kosten, soweit sie sich durch gesellschaftliche Anforderungen an die Produktion ergeben. Die Aussage, dass Drittlandsimporte generell zu weitaus niedrigeren sozialen, ökologischen und Tierschutz-Standards erzeugt werden, teilt die Bundesregierung in dieser Form nicht. 38. Sind im Rahmen von derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Handelsabkommen Prozessstandards für Agrarprodukte und Lebensmittel geplant? Wenn ja, welche, und für welche Produkte? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung versteht unter Prozessstandards beim Handel die Standards, unter denen ein Produkt erzeugt wird, ohne dass diese auf die Produkteigenschaften Einfluss haben. Die Entscheidung über die Art und Weise unter der produziert wird, obliegt der Gesetzgebungskompetenz des Erzeugerlandes. Es ist völkerrechtlich nicht zulässig, über Handelsmaßnahmen in die Regelungsfreiheit eines Drittlandes einzugreifen. Dies wäre nur dann möglich, wenn eine völkerrechtliche Vereinbarung dazu getroffen würde, z. B. im Rahmen eines Freihandelsabkommens . Die Bundesregierung legt aber großen Wert darauf, dass gerade im Bereich von Landwirtschaft und Lebensmitteln ihre Regelungsfreiheit nicht durch Freihandelsabkommen eingeschränkt wird und lehnt deshalb Vereinbarungen zu Prozessstandards ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39. Wie wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Berechnungen von US-Agrarökonomen, nach denen allein der Wegfall von Zöllen in TTIP dem landwirtschaftlichen Sektor in den Vereinigten Staaten von Amerika wesentlich größere Umsatzzuwächse bringt als dem europäischen Agrarsektor (vgl. www.raiffeisen.com/news/artikel/30241189), in den TTIP-Verhandlungen für die Interessen von bäuerlichen Betrieben einsetzen? Die in Europa deutlich höheren Agrarzölle im Vergleich zu den USA ließen erwarten , dass die Effekte einer Liberalisierung in Europa nachteiliger für den Sektor ausfallen würden als in den USA. Die o. g. Studie modelliert u. a. den Wegfall von Agrarzöllen im bilateralen Handel. Nach kursorischer Prüfung durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) werden bei einigen Produkten nicht nachvollziehbar hohe handelsgewichtete Zölle in der EU angesetzt. So z. B. bei Butter, wo die EU sehr wettbewerbsfähig ist. Dies führt zu einer systematischen Überschätzung der Vorteile eines Zollabbaus für die USA. Das TI kommt in seiner Analyse hingegen zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Produktionsniveau in der EU, trotz des hohen Außenschutzes , nur sehr gering sind (Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.). Die Studie des TI ist im Internet abrufbar unter http://literatur.ti.bund.de/digbib_ extern/bitv/dn053253.pdf. Die Vorteile eines Freihandelsabkommens für die europäische , speziell die deutsche Gesamtwirtschaft überwiegen. Besondere Auswirkungen auf die bäuerliche Landwirtschaft sieht die Bundesregierung nicht. 40. Welche Chancen bietet nach Meinung der Bundesregierung TTIP für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, und hat die Bundesregierung die erwarteten Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Sektor quantifiziert? a) Wenn ja, bitte die erwarteten Exportzuwächse mitteilen (Mengen und Erlöse , wenn vorhanden, aufgeschlüsselt nach Produkten)? b) Wenn nein, warum nicht? Bei jedem Freihandelsabkommen liegen im marktwirtschaftlichen System Chancen und Risiken. Freihandelsabkommen eröffnen der europäischen und deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft den Zugang zu neuen Märkten und zu einer Vielzahl von zusätzlichen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie müssen im Gegenzug im Wettbewerb mit den ausländischen Erzeugern bestehen. Die Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Sektor werden sehr stark davon abhängen , in wie weit die deutsche Ernährungswirtschaft ihre Chancen nutzen kann. Die EU exportiert überwiegend hochverarbeitete Lebens- und Genussmittel. Dies bewahrt die Wertschöpfung im Land, auch für die ländlichen Räume und die bäuerlichen Betriebe. Deutsche Spezialitäten haben in den USA einen guten Ruf und sie stoßen auf einen kaufkräftigen Markt mit teils deutlich höheren Verbraucherpreisen als in der EU. 2014 exportierte die EU Güter der Land- und Ernährungswirtschaft im Wert von mehr als 16 Milliarden Euro in die USA. Wenn es gelingt, den Marktzugang von bürokratischen Hemmnissen insbesondere für die klein- und mittelständischen Unternehmen zu befreien, könnte dies zum Vorteil für die europäischen und damit auch deutschen Lebensmittelexporte gereichen. Die zu erwartende Handelsbilanzänderung bei vollständigem Zollabbau kann nachfolgender Abbildung entnommen werden. Im Vergleich dazu: 2014 betrug der Handelsbilanzüberschuss für den Handel mit Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft zwischen EU und USA 5 880 Millionen Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/7562 Abbildung: Handelsbilanzänderung in Millionen Euro bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA Quelle: Pelikan, J., Banse, M. Thünen Working Paper 17, 2014. 41. Welche Chancen bietet TTIP nach Meinung der Bundesregierung insbesondere für bäuerliche Betriebe, und profitieren bäuerliche Betriebe nach Meinung der Bundesregierung mehr von TTIP als der Agrarsektor allgemein? Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland sind ganz überwiegend bäuerliche Betriebe. Daher wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. 42. Wie wird die Bundesregierung sich im Rahmen der TTIP-Verhandlungen für bäuerliche Betriebe einsetzen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren gegeneinander abzuwägen und negative Folgen für den Agrarsektor und insbesondere den bäuerlichen Betrieben in Kauf zu nehmen sind? Freihandelsabkommen, auch TTIP, leisten einen wichtigen Beitrag zur Wohlfahrtsentwicklung in Deutschland. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland ist vom Export abhängig. Industrie und Dienstleistungen umfassen nahezu den gesamten bilateralen Export von der EU und Deutschland in die USA. Die Bundesregierung berücksichtigt diese Rolle bei der Gesamtabwägung der Interessen. Die Bundesregierung erwartet von TTIP auch positive Effekte für den Agrar- und Ernährungssektor (auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen). 43. Teilt die Bundesregierung das Ziel einer regionalen Verankerung der Landwirtschaft in Deutschland, und wenn ja, sieht sie diese als gefährdet? Wenn ja, durch welche Faktoren und/oder Ursachen? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die regionale Verankerung zu stärken? Die Bundesregierung teilt das Ziel einer regionalen Verankerung der Landwirtschaft . Allerdings gibt es auf dem landwirtschaftlichen Bodenmärkten Tendenzen , die dieses Ziel gefährden könnten. Zwei Studien des Johann Heinrich von Thünen-Institutes (www.ti.bund.de/media/ti/Infothek/Presse/Pressemitteilungen/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7562 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013/2013-07-19/Thuenen-Report_5.pdf und www.ti.bund.de/media/publikationen/ thuenen-report/Thuenen-Report_35.pdf) zeigen, dass die Bedeutung überregional aktiver Investoren je nach Bundesland unterschiedlich ist, der Anteil dieser Unternehmen und die von ihnen bewirtschafteten Flächen aber zunehmen. Die bereits in der Antwort zu Frage 36 erwähnte BLAG Bodenmarktpolitik hat auch Vorschläge gemacht, die das Ziel einer regionalen Verankerung der Landwirtschaft unterstützen können, beispielsweise die Erweiterung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes auf Käufe von Anteilen landwirtschaftlicher Unternehmen. Die Umsetzung dieser Vorschläge liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. 44. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung den Verbraucherwünschen nach mehr Regionalität bei Lebensmitteln entsprochen werden, auch vor dem Hintergrund , dass Regionalität in der Handelsstrategie der Europäischen Union nicht vorkommt, sondern dort ausschließlich von globalen Wertschöpfungsketten als Leitbild die Rede ist? Regionale Herkunft ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher seit einigen Jahren ein zunehmend wichtiges Merkmal beim Einkauf von Lebensmitteln. Die Bundesregierung hat sich daher schon 2011 zum Ziel gesetzt, in Deutschland eine bundeseinheitliche klare und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte einzuführen und damit auch regionale Wertschöpfungsketten zu stärken. Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat die Wirtschaft Anfang 2014 mit dem „Regionalfenster“ als freiwillige bundeseinheitliche Kennzeichnung regionaler Produkte ein transparentes und verlässliches Instrument auf dem Markt erfolgreich eingeführt. Derzeit sind rund 3 500 Produkte registriert; weitere Anträge sind in Bearbeitung. Den Herstellern aus der Region gibt das „Regionalfenster“ die Möglichkeit, sich von anderen Initiativen abzuheben und den Mehrwert ihres Produkts für den Kunden glaubhaft zu belegen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine Kennzeichnung, aus der sie klar die regionale Herkunft entnehmen können und die neutral geprüft wird. Die Bundesregierung wird daher das Erfolgsmodell „Regionalfenster“ weiter ideell unterstützen . Auch die EU-Qualitätszeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „geschützte geografische Angabe“ geben Hinweise auf den Ursprung des damit gekennzeichneten Lebensmittels. Hierfür ist jedoch eine spezifische Qualität des Produkts Voraussetzung, die sich ausschließlich aus der Verbindung zu der Region ergibt, dies kann auch eine gebietsgebundene handwerkliche Tradition sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/7562 45. Widerspricht die EU-Handelsstrategie und deren Sicht auf den Agrarsektor als Sektor, der einen strukturellen Wandel durchläuft, aus Sicht der Bundesregierung dem Leitbild einer bäuerlichen Landwirtschaft, die nachhaltig wirtschaftet und Tier- und Umweltschutz achtet, in dem Sinne, als sie diesen Wandel als unausweichlich skizziert und die aus Sicht der Fragesteller Fehlentwicklungen als gegeben hinnimmt, anstatt die Möglichkeiten politischer Steuerung in die gewünschte Richtung auszuloten? Nachhaltiges Wirtschaften unter Einbeziehung von Tier- und Umweltschutz steht nicht im Widerspruch zu einer international wettbewerbsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft. Die Bundesregierung möchte beide Ziele erreichen und richtet ihre Agrar- und Handelspolitik auf diese Ziele aus. Die strukturellen Veränderungen im Agrarsektor sind in hohem Maß auf den technischen Fortschritt zurückzuführen . Weitere wichtige Faktoren sind z. B. die wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft, die Möglichkeiten eine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen oder die jeweilige Situation im Hinblick auf die Hofnachfolge. Die Handelspolitik ist hingegen aus Sicht der Bundesregierung kein geeignetes Instrument zur Beeinflussung der Strukturentwicklung in der Landwirtschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333