Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7589 18. Wahlperiode 18.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7437 – Allgemeine Flugsicherheit und Beanstandungen vonseiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Schriftlichen Frage im Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7115, Frage 61) wollte der Bundestagsabgeordnete Markus Tressel wissen, welche Audits dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in den letzten zehn Jahren vonseiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit welchem Inhalt mitgeteilt wurden. In der folgenden Antwort ging Norbert Barthle, zuständiger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht auf die gestellten Fragen ein, sondern gab ungefragt darüber Auskunft, wie häufig das Luftfahrt-Bundesamt auditiert wurde und in welcher Form dies geschehen ist. Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Marcus Tressel in elektronischer Form vom 6. Januar 2016 kam bis zur Einbringung der vorliegenden Kleinen Anfrage keine Reaktion aus dem zuständigen Ministerium. 1. Wie ist die vom zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gegebene Antwort aus Sicht der Bundesregierung zu erklären? 2. Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, dass auf die von dem Abgeordneten Marcus Tressel gestellte Nachfrage in elektronischer Form bis heute keine Reaktion von der zuständigen Stelle gekommen ist? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung entnahm der Fragestellung nicht die offenbar gewünschte Detailtiefe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7589 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fragen zu den von der Bundesregierung in der Schriftlichen Frage (Bundestagsdrucksache 18/7115, Frage 61) angesprochenen Audits: 3. In welchen Jahren fanden die Audits jeweils statt? 4. Wird das LBA nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig vonseiten der EASA auditiert? a) In welchen Abständen finden diese Audits statt? b) Welche Inhalte haben diese Audits jeweils? 5. Welche Beanstandungen wurden bei den 30 Audits jeweils festgestellt? 6. Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Bundesregierung ergriffen, um diesen Beanstandungen auszuräumen, und inwieweit ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gelungen? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit 2006 fanden bis heute in jedem Jahr Audits (z. T. in verschiedenen Disziplinen ) im LBA statt. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat das LBA in den vergangenen zehn Jahren dreißig Mal auditiert. Im Einzelnen waren dies: Vier Audits im Bereich Betriebsvorschriften (Air Operations) in den Jahren 2009, 2010, 2013 und 2015, vier Audits im Bereich Lizenzierung/Flugmedizin (FCL/MED) in den Jahren 2010, 2012, 2013 und 2014, dreizehn Audits in Bereichen der erstmaligen Lufttüchtigkeit und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Initial and Continued Airworthiness) in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015, zwei Audits im Bereich Beurteilung der Sicherheit ausländischer Luftfahrzeuge (SAFA) in den Jahren 2009 und 2011, zwei Audits im Bereich Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD) in den Jahren 2011 und 2015 und fünf weitere Audits im Bereich Akkreditierung, d. h. zur Unterstützung der EASA im Rahmen eines bestehenden Dienstleistungsvertrags in den Jahren 2009, 2011, 2013, 2014 und 2015. Das LBA wird auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 628/2013 regelmäßig von der EASA auditiert . Über die Intervalle entscheidet die EASA nach den von ihr festgelegten Grundsätzen für die Überwachung. Im Nachgang zu jedem Audit erstellt die auditierte Behörde – hier das LBA – in Abstimmung mit der EASA für jede erhobene Beanstandung einen Maßnahmenplan zu deren Behebung. Diese Maßnahmen sind innerhalb bestimmter Fristen abzuarbeiten. Die EASA überwacht die fristgerechte Abarbeitung. Die ganz überwiegende Anzahl der Beanstandungen konnte so in der Vergangenheit zufriedenstellend ausgeräumt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7589 Fragen zur allgemeinen Flugsicherheit in Deutschland: 7. Bei wie vielen Piloten wurde in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein Burnout-Syndrom diagnostiziert (bitte nach Jahren und Dauer der Krankschreibung aufschlüsseln)? 8. Bei wie vielen Piloten wurde in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Depression diagnostiziert (bitte nach Jahren und Dauer der Krankschreibung aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zu Einzeldiagnosen vor. 9. Wie viele Piloten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren temporär oder dauerhaft fluguntauglich geschrieben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Fall der Untauglichkeit wird nicht zwischen dauerhaft und temporär entschieden . Über die Anzahl von Untauglichkeitsentscheidungen durch die flugmedizinischen Sachverständigen in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich der Einnahme von Medikamenten bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)? Eine statistische Erhebung, wie viele Piloten eine Medikamenteneinnahme angeben bzw. bei wie vielen eine Medikamenteneinnahme besteht, liegt der Bundesregierung nicht vor. 11. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Konsums von Alkohol bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)? Eine statistische Erhebung, wie viele Piloten einen Alkoholkonsum angeben, liegt der Bundesregierung nicht vor. 12. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Missbrauchs von Alkohol bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)? 13. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Konsums von anderen Drogen bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)? 14. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Missbrauchs von anderen Drogen bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 12, 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7589 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des im Juni 2015 drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen teils mangelhafter Gesundheitsüberprüfung von Piloten entwickelt (bitte mit Begründung)? a) Um welche Beanstandungen ging es im Zusammenhang mit dem damals drohenden Vertragsverletzungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung konkret, und inwieweit hat sich bis heute etwas an den Beanstandungen geändert? b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um dieses Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden? c) Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des im Juni 2015 drohenden Vertragsverletzungsverfahrens umgesetzt und noch in Planung? d) Was wird bezüglich dieser Thematik nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch konkret vonseiten der Europäischen Kommission beanstandet ? Bezüglich der Art der Beanstandungen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 18/5075 verwiesen. Der Beanstandung mangelnder Personalressourcen hat die Bundesregierung im Herbst 2015 durch eine Aufstockung der Planstellen im LBA und die Aufhebung von Sperrvermerken bei bereits vorhandenen Stellen begegnet. 16. Welche Vertragsverletzungsverfahren mit welchen Inhalten laufen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gegen die Bundesrepublik Deutschland im Bereich des LBA? Das hier angesprochene Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2015/2065 ist das einzige Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des LBA. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333