Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7590 18. Wahlperiode 18.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7441 – Einsatz der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Silvesternacht 2015/2016 ist es in Köln, aber auch in mehreren anderen Städten zu massiven Übergriffen gegen Frauen sowie zu massenhaften Raubund Diebstahlsdelikten gekommen. Aufklärung und Aufarbeitung sind angelaufen , doch es gibt noch zahlreiche offene Fragen. So soll nach Presseinformationen die Hausleitung des Bundesministeriums des Innern anders als bisher angenommen bereits am 5. Januar 2016 über die Ereignisse in Köln informiert gewesen sein (F.A.S. vom 24. Januar 2016, „De Maizières Schuldverschiebung“). Somit bestehen erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung des Bundesinnenministers . Darüber hinaus fehlen hinsichtlich des Einsatzes der Bundespolizei weiterhin entscheidende Informationen. Dies betrifft sowohl die Planung und Durchführung des Einsatzes seitens der Bundespolizei als auch den Informationsaustausch mit der Kölner Polizei und dem Bundesinnenministerium. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In den vergangenen Jahren war die Einsatzlage in den Silvesternächten am / im Umfeld des Hauptbahnhofes Köln im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen geprägt durch: Massenphänomen (große Menschenansammlungen auf der Domplatte, am Bahnhofsvorplatz sowie auf der Hohenzollernbrücke), szenetypisches Verhalten der Menschenmenge (Feiern, Alkoholgenuss, Abbrennen von Pyrotechnik), dicht gedrängte Menschenmengen auf der Hohenzollernbrücke zur Verfolgung des mitternächtlichen Feuerwerkes, veranstaltungstypische Kriminalitätsformen (Eigentumsdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7590 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die zuständigen Dienststellen und Behörden der Bundespolizei (BPOL), namentlich Bundespolizeiinspektion (BPOLI) Köln und Bundespolizeidirektion (BPOLD) Sankt Augustin, haben ihre Einsatzvorbereitung, ihre Einsatzorganisation im Rahmen der allgemeinen Aufbauorganisation, ihren Personalansatz und die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln in der Silvesternacht unter anderem an diesen Erfahrungen ausgerichtet. Dies entspricht der polizeilichen Praxis . Im Unterschied zu den Einsatzverläufen der Silvesterfeierlichkeiten in den vorhergehenden Jahren war der Einsatz in dieser Silvesternacht jedoch geprägt von einer im Wesentlichen anderen Zusammensetzung der Menschenansammlung (1 000 – 1 500 Personen mit überwiegend Migrationshintergrund), einer organisierten Tatbegehungsweise bei den Eigentumsdelikten und bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Solidarisierungsverhalten und gezieltem Vorgehen gegen die Polizei, die insbesondere den geschädigten Frauen zu Hilfe kommen wollte. Diese Ereignisse, insbesondere der Umfang und der festgestellte Modus operandi (in Gruppen begangene sexuelle Übergriffe) waren für die BPOL – auch in einer ex-post-Betrachtung – nicht vorhersehbar. Derartige Ereignisse gab es in der Vergangenheit in Deutschland nicht. Für die BPOL stellt die Einsatzlage „Silvester“ einen kräfteintensiven Schwerpunkt mit einer Vielzahl bundesweiter Einsatzanlässe dar. Auf der Grundlage einer bundesweiten Lagebeurteilung hat die BPOL die zur Verfügung stehenden Kräfte eingesetzt. Die Bundespolizeiinspektion Köln wurde in der Silvesternacht durch eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) unterstützt und verfügte damit über eine Stärke von 67 Polizeivollzugsbeamten (PVB. In den Jahren zuvor betrug die Stärke etwa 45 PVB. Weitere BFE`n waren im originären bundespolizeilichen Aufgabenbereich in Berlin und Hamburg eingesetzt. Bundespolizeibeamte aus benachbarten Dienststellen standen in der Silvesternacht auf Grund eigener Einsatzanlässe nicht für ad hoc-Unterstützungen zur Verfügung . Die Ermittlungen zu den Straftaten in der Silvesternacht im und um den Kölner Hauptbahnhof werden von der Landespolizei Nordrhein-Westfahlen geführt. Aussagen zum Stand der Ermittlungen oder zu weiteren Ermittlungsschritten obliegen den zuständigen Behörden bzw. der sachleitenden Staatsanwaltschaft. Aus den Meldungen und Berichten der örtlich und regional zuständigen Dienststellen der BPOL an das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) in der Silvesternacht war die Bedeutung der Ereignisse nicht zu entnehmen. Daher konnte das BPOLP nicht reagieren und es unterblieb eine unverzügliche Unterrichtung des BMI. Das BMI hat erst am 4. Januar 2016 aus den Medien von der Brisanz der Ereignisse erfahren und daraufhin das BPOLP um einen umfassenden Bericht gebeten. Das zuständige Fachreferat hat auf der Grundlage dieses Berichtes am 5. Januar 2016 die Hausleitung des BMI unterrichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7590 1. Wurde im Rahmen des Einsatzkonzepts der Bundespolizei davon ausgegangen , dass es in der Silvesternacht 2015/2016 im Gebäude des Hauptbahnhofs Köln zu einer größeren Ansammlung von Menschen kommen könnte, und wenn ja, von wie vielen Personen ging die Bundespolizei aus? Nach den Erfahrungen aus den Vorjahren war davon auszugehen, dass in der gesamten Silvesternacht mehrere tausend Reisende den Hauptbahnhof Köln für die An- und Abreise nutzen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele Personen sammelten sich nach aktuellem Kenntnisstand in der Silvesternacht 2015/2016 im Gebäude des Hauptbahnhofs Köln, nachdem der Bahnverkehr wegen des Einsatzes auf der Hohenzollernbrücke unterbrochen worden war? Nach den Schätzungen der BPOL hielten sich im Zeitraum der Sperrung ca. 2 500 Personen im Gebäude des Hauptbahnhofs Köln auf. 3. Wie viele Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016 werden nach aktuellem Kenntnisstand räumlich dem Gebäude des Hauptbahnhofs Köln zugerechnet ? 4. Wie viele Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016 werden nach aktuellem Kenntnisstand räumlich dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln insgesamt zugerechnet? 5. Inwieweit weichen die Erkenntnisse zu den Geschehnissen in der Silvesternacht 2015/2016 von früheren Lageerkenntnissen betreffend Drogenkriminalität , Taschen- und Handgepäckdiebstähle am Hauptbahnhof Köln ab? 6. Wie ist es zu erklären, dass die Bundespolizei nicht bereits in der Silvesternacht 2015/2016 von der hohen Zahl an Straftaten Kenntnis erlangt hat? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7. Wie viele Anzeigen wurden in der Silvesternacht 2015/2016 von den für den Hauptbahnhof Köln zuständigen Kräften der Bundespolizei aufgenommen (bitte nach der Art der zur Anzeige gebrachten Straftaten aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 31. Dezember 2015, 21:40 Uhr bis 1. Januar 2016, 06:37 Uhr hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln insgesamt -89- Straftaten aufgenommen : zehn Sexuelle Nötigungen, sechs Beleidigungen auf sexueller Basis, drei schwere Raubstraftaten, sieben Raubstraftaten, ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, -44- Diebstähle, zwei Diebstähle mit Waffen, drei gefährliche Körperverletzungen und 12 Körperverletzungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7590 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Gab es in der Silvesternacht 2015/2016 im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei Situationen, in denen aufgrund von fehlendem Personal Anzeigen nicht aufgenommen werden konnten, und wenn ja, bitte die Anzahl der nicht aufgenommenen Anzeigen angeben (sofern keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte Näherungswerte angeben)? Die BPOL hat aufgrund der Gesamtsituation in Einzelfällen Maßnahmen der Gefahrenabwehr – und hier insbesondere dem Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen – Vorrang vor weitergehenden Ermittlungen eingeräumt. In diesen Fällen wurde die Anzeigenaufnahme auf unaufschiebbare Maßnahmen (u. a. Identitätsfeststellungen von Tatverdächtigen, Geschädigten und Zeugen, Beweissicherung ) beschränkt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Geschädigte angesichts der Gesamtsituation oder aus anderen Motiven in der Silvesternacht (zunächst ) von einer Anzeigenerstattung abgesehen haben. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Wie lange wurden Personen, die in der Silvesternacht 2015/2016 von der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln vorläufig festgenommen wurden, durchschnittlich festgehalten (bitte Schätzungen angeben, soweit keine genauen Zeiten erfasst wurden)? Die Dauer der Maßnahmen der BPOL hing von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und dauerten zwischen 10 Minuten und 1,5 Stunden. 10. Haben sich hinsichtlich der von der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 durchgeführten Identitätsfeststellungen nachträglich Zweifel ergeben , bzw. waren die Personen, soweit dies für die weiteren polizeilichen Ermittlungen später relevant wurde, entsprechend auffindbar? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Hinsichtlich welcher Straftaten liegen der Bundespolizei nach gegenwärtigem Stand Anzeigen vor, die sich auf ihren Zuständigkeitsbereich am Kölner Hauptbahnhof und die Silvesternacht 2015/2016 beziehen (bitte die Anzahl der jeweiligen Straftaten und die Art der Anzeigenerstattung angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 12. Wie viele Tatverdächtige wurden hinsichtlich welcher Straftaten gemäß der Antwort zu Frage 4 inzwischen ermittelt (bitte auch die jeweilige Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen angeben, soweit bereits bekannt)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Lagen der Bundespolizei bereits in der Silvesternacht 2015/2016 oder am Folgetag Beschwerden vor, die sich auf die Vorkommnisse in dieser Nacht am Kölner Hauptbahnhof bezogen und ein Nichteingreifen oder fehlende Unterstützung oder fehlenden Schutz durch Polizeikräfte bemängelten? Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Beschwerden? Die BPOL hat in der Silvesternacht Personen nach deren Hinweisen und Hilfeersuchen vor Übergriffen geschützt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7590 14. Durch wen und zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesinnenminister mit welchen konkreten Informationen über die Geschehnisse am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015/2016 versorgt, bevor er sich am 5. Januar 2016 in der der ARD-Sendung „Tagesthemen“ dazu äußerte? 15. Inwieweit ist es zutreffend, dass das Fachreferat die Hausleitung des Bundesinnenministeriums am 5. Januar 2016 über die Ereignisse in Köln auf der Grundlage der vorliegenden Informationen der Bundespolizei einschließlich des seit dem 4. Januar 2016 öffentlich bekannt gewordenen Berichts des Leiters einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit informiert hat? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Inwieweit sind die Darstellungen der Geschehnisse der Silvesternacht 2015/2016 in dem seit dem 4. Januar 2016 öffentlich bekannt gewordene Bericht des Leiters einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit gemäß Frage 15 nach Kenntnis der Bundesregierung inhaltlich richtig? Nach Einschätzung des BPOLP gibt der persönliche Einsatzerfahrungsbericht des Führers der BFE die Ereignisse in der Silvesternacht am Hauptbahnhof Köln zutreffend wieder. 17. Inwieweit wurden am 5. Januar 2016 im Bundespolizeipräsidium in Potsdam Informationen über den Einsatz der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln in der Silvesternacht 2015/2016 gesammelt, und inwieweit wurden diese Informationen am selben Tag an den Bundesinnenminister weitergegeben? 18. Wurde der Kräfteeinsatz seitens der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln in der Silvesternacht 2015/2016 im Bundespolizeipräsidium am 5. Januar 2016 hinsichtlich der konkreten tatsächlichen Geschehnisse als angemessen bewertet, und wenn, ja aufgrund welcher Erkenntnisse? 19. Welche Schritte hat die Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 ab 20:30 Uhr unternommen, um die Zahl der in dieser Nacht am Kölner Hauptbahnhof eingesetzten Kräfte zu erhöhen? 20. Welche weiteren Möglichkeiten hätten seitens der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 ab 20:30 Uhr ergriffen werden können, um für zusätzliche personelle Unterstützung im Sinne der Frage 19 zu sorgen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Wann wurde die Entscheidung getroffen, die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit , die in der Silvesternacht 2015/2016 am Hauptbahnhof Köln eingesetzt war, in Köln und nicht in München einzusetzen (bitte den Tag und genaue Uhrzeit genau angeben)? Die bundesweite Kräftedisposition für die BPOL in der Silvesternacht oblag dem BPOLP. Die BPOLD Sankt Augustin hatte vor Weihnachten für die Silvesterfeierlichkeiten beim BPOLP eine BFE beantragt. Das BPOLP hat den Antrag am 29. Dezember 2015 um 09:25 Uhr gebilligt und den Einsatz einer BFE aus Hünfeld verfügt. Aufgrund fortschreitender Lagebeurteilung hat das BPOLP am 30. Dezember 2015 um 10:12 Uhr den Einsatz einer BFE aus Sankt Augustin anstelle der BFE aus Hünfeld verfügt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7590 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Über welche Ereignisse im Zusammenhang mit den Geschehnissen in der in der Silvesternacht 2015/2016 am Hauptbahnhof Köln hat die Bundespolizei das Bundesministerium des Innern, die Stadt Köln und die Presse informiert (bitte den Zeitpunkt und Gegenstand der Mitteilungen angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Das Polizeipräsidium (PP) Köln hat am 2. Januar 2016, 16:58 Uhr, eine mit der BPOLD Sankt Augustin abgestimmte Presseerklärung und am 3. Januar 2016, 11:34 Uhr, eine mit der BPOLD Sankt Augustin gemeinsam erstellte Pressemitteilung veröffentlicht . Am 4. Januar 2016 haben das PP Köln und die BPOLD Sankt Augustin bei einer gemeinsamen Pressekonferenz die Ereignisse und den Einsatzverlauf geschildert . Am 5. Januar 2016 fand ein Gespräch zwischen der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, dem PP Köln und dem Ordnungsamt der Stadt Köln und der BPOLD Sankt Augustin statt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden unmittelbar danach den Medien mitgeteilt. 23. Wie hat das Bundesministerium des Innern vor der Kölner Silvesternacht 2015/2016 die Tatsache bewertet, dass das Einsatzkonzept der Bundespolizei keine personellen Reserven vorsah, und hat sich an dieser Bewertung bei nachträglicher Betrachtung etwas geändert? Die operative Aufgabenwahrnehmung der BPOL, einschließlich der Lagebeurteilung und Kräftedisposition, obliegt dem BPOLP. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Wie wurde das für die Silvesternacht 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof angewandte Einsatzkonzept entwickelt? 25. Welche Aufbauorganisation wurde für den Einsatz der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 am Hauptbahnhof Köln vorgesehen (bitte nach allgemeiner und besonderer Aufbauorganisation trennen und auch den Dienstgrad der hinsichtlich der Planung jeweils verantwortlichen Beamtinnen und Beamten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 26. Geben die Geschehnisse in der Silvesternacht 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof aus Sicht der Bundesregierung Anlass dazu, neue Vorgaben für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Bundespolizei mit den Landespolizeien zu machen und falls ja, welcher Art und welchen Umfangs? Nein. Nach Einschätzung der BPOL war die Zusammenarbeit mit der Landespolizei Nordrhein-Westfalen in der Silvesternacht in Köln eng und konstruktiv. 27. Wurden Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, die in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln im Einsatz waren, über die Terrorwarnung in München informiert, und falls ja, durch wen und inwieweit? Den in Köln eingesetzten Polizeibeamten der Bundespolizei lagen allgemein bekannte Informationen zu den Terrorwarnungen in München vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7590 28. Gab es seitens der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 im Zusammenhang mit den Einsätzen in München Überlegungen, dass der Hauptbahnhof Köln ein mögliches weiteres Anschlagsziel hätte sein können, und wenn ja, welche? Nein. Die Terrorwarnungen in München in der Silvesternacht betrafen den Hauptbahnhof München und den Bahnhof München-Pasing. 29. Welche faktischen Auswirkungen hinsichtlich der Einsatzplanung, Aufgabenverteilung und Priorisierung hatte der Bundespolizeieinsatz in München auf den Einsatz in der Silvesternacht 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof? Nach Einschätzung der BPOL hatte die Einsatzbewältigung an den Bahnhöfen in München keine Auswirkungen auf die bundespolizeiliche Einsatzbewältigung am Hauptbahnhof Köln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333