Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7592 18. Wahlperiode 18.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7440 – Konsequenzen aus der Videoüberwachung der Kölner Silvesternacht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Köln werden derzeit zahlreiche Bildaufnahmen der vor Ort vorhandenen Videokameras ausgewertet. Laut Medienberichten sind neben sogenannten Super Recognizern auch Mitarbeiter von Scotland Yard hieran beteiligt. Verwiesen wird auf die langjährige Erfahrung bei der Datenauswertung sowie „eine verfeinerte Technik bei der Auswertung von Videomaterial“ (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-ueber griffe-londoner-polizei-hilft-bei-video-auswertung-a-1073445.html). Es gehe sowohl um die Auswertung von Bildern aus Überwachungskameras, die im Bahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz installiert seien als auch um Handy-Videos und Aufnahmen privater Videokameras. Offenbar im Zusammenhang mit den Ereignissen in Köln kündigte die Deutsche Bahn AG eine Modernisierung der durch sie durchgeführten Videoüberwachung von Bahnhöfen insgesamt an (vgl. Handelsblatt vom 24.01.2016, www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/ debatte-ueber-sicherheit-deutsche-bahn-will-videoueberwachung-ausbauen/12 872508.html). Insgesamt stellen sich, sowohl was den Ausbau der Videoüberwachung der Deutschen Bahn AG angeht als auch hinsichtlich der Aufzeichnung und Auswertung des vorhandenen Bildmaterials sowie der Einbeziehung von Mitarbeitern von Scotland Yard, eine Reihe von für den Gesetzgeber erheblichen Fragen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Vorfälle in der Silvesternacht im Kölner Hauptbahnhof zeigen, dass der Einsatz von Videotechnik (Videoüberwachung, Videoaufzeichnung, Videoauswertung ) einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung derartiger Straftaten leisten kann. Ein angemessener Einsatz von Videotechnik auf Bahnhöfen kann grundsätzlich geeignet sein, Täter von ihren Vorhaben abzubringen oder sie der beweiskräftigen Strafverfolgung nach Straftaten oder einem versuchten bzw. begangenen Anschlag zuzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7592 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In den Personenbahnhöfen der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes nutzen die Bundespolizei (BPOL) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Videoüberwachung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam . Die Videoaufzeichnung erfolgt hierbei grundsätzlich in rechtlicher Verantwortung der BPOL. Dies gilt auch für den Kölner Hauptbahnhof. Die Ermittlungen zu den Straftaten in der Silvesternacht im und um den Kölner Hauptbahnhof werden von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen geführt. Die BPOL hat die in ihrer rechtlichen Verantwortung aufgezeichneten Videodaten aus dem Kölner Hauptbahnhof, über 780 Stunden, der Landespolizei Nordrhein -Westfalen zur Verfügung gestellt. Aussagen zur Qualität und Verwertbarkeit der Daten sowie zum Stand der Ermittlungen oder zu weiteren Ermittlungsschritten obliegen den zuständigen Behörden bzw. der sachleitenden Staatsanwaltschaft . Polizeiliche Lageerkenntnisse und technische Weiterentwicklungen erfordern eine ständige sowie anlassbezogene Bewertung der verwendeten Videotechnik. Das Bundesministerium des Innern (BMI), die BPOL und die DB AG befinden sich hierzu seit dem Jahr 2000 im dauerhaften Austausch. Im Jahr 2014 haben das BMI, die BPOL und die DB AG vereinbart, die Videotechnik in Personenbahnhöfen in einem 6-Jahre-Programm moderat auszubauen bzw. zu modernisieren. Hierzu sehen die BPOL bis zu 2,5 Mio. € p. a. und die DB AG bis zu 3,5 Mio. € p. a. vor. Das Programm wurde zwischenzeitlich auf 10 Jahre verlängert. 1. Wie viele Kameras sind in Köln a) im Bahnhofsgebäude, b) auf dem Bahnhofsvorplatz und c) auf den Bahngleisen insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung angebracht? 2. Wie viele Kameras werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Deutschen Bahn AG, und wie viele von Privaten betrieben? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung betreibt die DB AG im Hauptbahnhof Köln derzeit a) 49 Kameras im Bahnhofsgebäude, b) 6 Kameras auf dem Bahnhofsvorplatz und c) 32 Kameras auf den Bahnsteigen. Angaben zur Anzahl von Kameras die von „Privaten“ betrieben werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Auf die Bildinformationen von wie vielen privaten Kameras im Umkreis des Bahnhofes (Domplatte, Museum Ludwig usw.) hat die Kölner Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung zur Aufklärung der Kölner Ereignisse bislang Zugriff genommen und mit welchem Ergebnis? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 4. In wie vielen Fällen hat die Aufzeichnung 2015 einer Straftat, einer Gefährdungssituation bzw. eines verdachtsbegründenden Ereignisses dazu geführt, dass die Bundespolizei unmittelbar gegen die Verursacher eingeschritten ist (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Die BPOL führt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7592 5. In wie vielen Fällen hat die Verwendung der aufgezeichneten Bilder im Bereich der Zuständigkeit der Bundespolizei zur Verhütung von Straftaten oder zum Ergreifen der Täter auf frischer Tat geführt? Die BPOL hat im Jahr 2015 im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich insgesamt 895 tatverdächtige Personen durch den Einsatz von Videotechnik ermittelt. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die BPOL nicht, bzw. ist nicht möglich. 6. Treffen in den Medien gemachte Aussagen zu, wonach insbesondere die Bildauflösung der im Einsatz befindlichen und von der Bundespolizei mitgenutzten Kameras der Deutschen Bahn AG so schlecht ist, dass die gespeicherten Bilder weder für das Erkennen konkreter Personen noch für eine Aufklärung des Tathergangs verwendbar sind? Falls ja, welchen Sinn und Zweck verfolgen dann die angeblich ausnahmslos für alle Kameras im Bahnhofsbereich veranlassten Datenspeicherungen? 7. Treffen die Angaben von Verantwortlichen der Polizei zu, wonach u. a. eine Rauchentwicklung eine bessere Bildqualität verhindert habe, und welche und wie viele von Kameras erfassten Örtlichkeiten (im Bahnhof/außerhalb des Bahnhofes) betraf dies konkret? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Welche personellen, technischen oder sonstigen Kapazitäten fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundespolizei, die für eine eigenständige Auswertung der in der Kölner Silvesternacht angefallenen Bildaufzeichnungen erforderlich wären (bitte um Aufschlüsselung im Detail)? Der Bundesregierung sind keine fehlenden personellen, technischen oder sonstigen Kapazitäten bei der eigenständigen Auswertung der Videoaufzeichnung am Hauptbahnhof Köln durch die BPOL bekannt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Warum hat die Bundespolizei, die seit Jahrzehnten Videoüberwachung im Bereich der Deutschen Bahn AG durchführt, nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine hinreichenden eigenen Kapazitäten aufbauen können? Auf die Antwort zu Frage 8 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. In wie vielen Fällen waren in der Vergangenheit die von Videokameras der Deutsche Bahn AG aufgezeichneten Bilder von der Bundespolizei für Strafprozesse verwertbar (bitte nach Jahren differenziert aufschlüsseln), und in welchem Verhältnis dazu steht die Anzahl der erfassten Straftaten im Bereich der bahnpolizeilichen Zuständigkeit der Bundespolizei? Die BPOL hat im Jahr 2015 auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes insgesamt 839.083 Straftaten festgestellt. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung führt die BPOL nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7592 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zu, nach denen bereits Mitarbeiter von Scotland Yard an der Auswertung des vorhandenen Bildmaterials beteiligt sind (vgl. www.express.de/koeln/koelner-silvesterchaos --super-recognizer--sollen-taeter-ermitteln-23424940)? Wenn ja, wie viele, seit wann, und für welchen geplanten Zeitraum? 12. Welche konkrete Hilfsleistung wird nach Kenntnis der Bundesregierung von Scotland Yard angeboten bzw. erwartet, um den bei der Bundespolizei bestehenden Defiziten bei der nachträglichen Bildbearbeitung und Bildbewertung beizukommen? 13. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei Beamte bzw. Beschäftigte von Scotland Yard konkret in Köln vor Ort tätig werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage (insbesondere hinsichtlich der möglichen Kenntnisnahme des Datenmaterials zu potentiell Tatverdächtigen) findet der gemeinsame Einsatz statt? 14. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Aufzeichnungen, Datenträger oder sonstige Daten zum Zwecke dieser Hilfsleistung aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland herausgebracht (etwa in das Vereinigte Königreich )? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage findet diese Datenübermittlung bzw. Datenverbringung statt? 15. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz bzw. die Einbeziehung britischer polizeilicher Hard- und/oder Software geplant, und auf welcher Rechtsgrundlage bzw. welchem IT-Sicherheitskonzept wird diese, ggf. in Absprache mit der Deutschen Bahn AG, erfolgen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Auf der Grundlage welcher Vereinbarung bzw. auf der Grundlage welcher Risikoeinschätzung (bitte ggf. Datum und Inhalt wiedergeben) findet, wie vom Präsidenten der Bundespolizei Dr. Dieter Romann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2016 vorgetragen, in und um den Kölner Hauptbahnhof eine ausnahmslose Speicherung aller Kameraanlagen der Bundespolizei statt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die BPOL nutzt die Videotechnik im Kölner Hauptbahnhof auf der Grundlage eines Vertrages mit der DB AG von 26. November 2005 (Nutzung der optisch-elektronischen Einrichtungen in den Verkehrsstationen der DB AG durch die BPOL). 17. Welche Speicherdauer steht nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kamerabilder technisch zur Verfügung, und welche Speicherdauer ist für den Kölner Hauptbahnhof konkret festgelegt? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht im Kölner Hauptbahnhof eine technische Aufnahmekapazität von 48 Stunden je Kamera zur Verfügung, die auch genutzt wird. 18. Wie sieht die Einigung zur finanziellen Kostentragung für die Bilddatenspeicherung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung in Köln konkret und wie für die Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG insgesamt aus (bitte Konzept konkret erläutern)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7592 19. Um wie viele Stunden Bildmaterial allein für den tatrelevanten Zeitraum der Silvesternacht handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei insgesamt (vgl. www.spiegel.de/ panorama/justiz/koeln-uebergriffe-londoner-polizei-hilft-bei-video-auswertunga -1073445.html)? 20. Um wie viele Stunden Bildmaterial allein für den tatrelevanten Zeitraum der Silvesternacht handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus sonstigem Bild- und Videomaterial, zum Beispiel durch private Handy- und Videokameras, insgesamt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Auf welcher Rechtsgrundlage oder nach welcher rechtlichen Auffassung sind bei den von der Bundespolizei kameramäßig erfassten Bereichen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Außenbereiche des Kölner Hauptbahnhofes mitumfasst, und wenn ja, bis in welche Tiefe des Vorplatzes sowie anderer umgebender Bereiche? Die Videoaufzeichnung in rechtlicher Verantwortung der BPOL erfolgt auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Bundespolizeigesetzes. 22. Um welche Verbesserungen geht es bei dem von der Deutschen Bahn AG angekündigten Programm einer technischen Aufrüstung der bestehenden Videoüberwachung in den Bahnhöfen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/debatteueber -sicherheit-deutsche-bahn-will-videoueberwachung-ausbauen/128 72508.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Das Programm umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung von Bahnhöfen bzw. die Modernisierung bereits vorhandener Videotechnik mit digitalen Kameras , digitaler Aufzeichnungstechnik und verbesserten Videobeobachtungs- und auswerteplätzen. 23. Handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auch um sogenannte intelligente Bildauswertungen, wie z. B. Gesichts- oder Verhaltenserkennung auf der Grundlage algorithmisch gesteuerter Bildanalyse? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage sollen diese Bildmaterialien der Deutschen Bahn AG sowie der Bundespolizei zur Verfügung stehen? Die Verwendung derartiger Technik ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorgesehen. 24. Hat es zu diesen Ankündigungen vom Vorstand der Deutschen Bahn AG, Ronald Pofalla, (siehe Frage 15) vorab Besprechungen und Absprachen mit dem Bundesministerium des Innern gegeben? Wenn ja, wann und von welcher Seite konkret angestoßen, mit welcher Zielrichtung und mit welchen Ergebnissen? 25. Wurde zu dem geplanten Programm technischer Verbesserungen eine anteilige Kostentragung des Bundes vereinbart, und wenn ja, in welcher konkreten Höhe? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7592 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Erfolgen die technischen Verbesserungen vollumfänglich für alle im Bereich der Deutschen Bahn AG und von der Bundespolizei zum Einsatz kommenden Kameras oder findet eine gezielte Nachrüstung nur in bestimmten Bahnhöfen , beispielsweise aufgrund eines konkreten Risikokonzeptes, statt? Wenn ja, nach welchen konkreten Maßstäben und in welchen Bahnhöfen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Auswahl der Bahnhöfe der Eisenbahnen des Bundes an denen Videotechnik moderat ausgebaut bzw. modernisiert werden soll, berücksichtigt neben polizeilichen Lageerkenntnissen unter anderem auch die Anzahl der Reisenden und die Relevanz für den Bahnverkehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333