Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7594 18. Wahlperiode 17.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7346 – Flüchtlingsabkommen zwischen EU und Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. November 2015 vereinbarten die EU-Regierungschefs mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise 3 Mrd. Euro von der EU, um ihre Grenzen besser zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern sowie die bereits im Land lebenden über zwei Millionen syrische Flüchtlinge besser zu unterstützten. Der EU-Türkei-Deal beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen. Kritikerinnen und Kritiker wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sprechen von einem „Deal auf Kosten der Menschenrechte “, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintanstelle. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich entlohnt . Die Abschottung der europäischen Außengrenzen seien zudem mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft (www. proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/). Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière sprach in einem am 13. Dezember 2015 in der „WELT“ veröffentlichten Interview von einer „Schlüsselrolle“ der Türkei bei der Sicherung der EU-Außengrenzen. Die aktuellen Verhandlungen hätten das Ziel einer größtmöglichen Unterbindung der Ausreise in die EU durch die Türkei. Dafür sei die EU bereit, der Türkei in vielen Bereichen entgegenzukommen. Der Bundesinnenminister lobte „erkennbare türkische Bemühungen, den Grenzübertritt zu verhindern“, es sei aber noch zu früh, von einer Trendwende zu sprechen (www.welt.de/politik/deutschland/ article149895074/Der-Hass-kriecht-bis-in-die-Mitte-der-Gesellschaft.html). Bereits einen Tag nach dem EU-Türkei-Gipfel nahm die türkische Polizei in Küstennähe rund 1 300 Flüchtlinge fest, die vermutlich eine Überfahrt in Richtung der griechischen Inseln geplant hatten. Die Festgenommenen sollen zunächst in Abschiebezentren verbracht und zum Teil bereits abgeschoben worden sein (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-nimmt-1300-fluechtlinge-fest-a- 1065355.html). Drucksache 18/7594 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schon vor dem EU-Türkei-Gipfel beklagte der Europäische Flüchtlingsrat, dass die Türkei an ihrer Grenze zu Syrien zunehmend rigider gegenüber Schutzsuchenden agiere. Flüchtlinge stranden demnach im Grenzgebiet, zudem finden illegale Rückführungen nach Syrien statt (www.proasyl.de/de/news/detail/ news/vor_dem_eu_tuerkei_gipfel_illegale_rueckfuehrungen_an_der_syrischen_ grenze_sind_bereits_alltag/). Seit September 2015 haben türkische Behörden laut der Menschenrechtsinformation Amnesty International hunderte Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak vor allem in Grenznähe festgenommen und sie vor die Wahl gestellt, entweder in ihre Heimatländer abgeschoben oder auf unbestimmte Zeit inhaftiert zu werden. Im osttürkischen Erzurum und im südtürkischen Osmaniye seien entsprechende Haftzentren für Flüchtlinge errichtet worden, deren Insassen in der Regel keinen Kontakt zur Außenwelt hätten. Die Haftzentren seien aus EU-Geldern finanziert (www.spiegel.de/politik/ausland/ amnesty-international-wirft-tuerkei-abschiebung-syrischer-fluechtlinge-vor-a- 1068039.html). Mitte Dezember 2015 wurde bekannt, dass die Türkei an ihrer Grenze zum kurdischen Selbstverwaltungskanton Afrin im Osten Syriens eine Mauer errichtet. Eine Flucht der kurdischen Bevölkerung vor den dschihadistischen Gruppierungen , die derzeit den Kanton belagern und attackieren, wird damit weiter erschwert (http://anfenglish.com/kurdistan/turkish-soldiers-building-a-wall-atefrin -border). Von der türkischen Regierung kommt zudem der Plan, mindestens 100 000 syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ nach Syrien abzuschieben (www.welt.de/ politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen- Fluechtlingen.html). Die von der Türkei ergriffenen Maßnahmen zur Unterbindung einer Weiterflucht nach Europa führen in der Praxis dazu, dass die Flucht für die Schutzsuchenden noch teurer, länger und gefährlicher wird, da Schlepper mehr Geld für ihre Dienste verlangen und auf längere Fluchtrouten über die Ägäis ausweichen. Allein in den ersten zehn Tagen des Dezember 2015 kamen nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 86 Menschen in der Ägäis ums Leben – ungeachtet der jeweiligen Dunkelziffer fast ebenso viele wie im gesamten Vormonat (www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/). Das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen erfolgte, nachdem die EU in ihrem im November 2015 veröffentlichten Fortschrittsbericht der Türkei deutliche Rückschritte unter anderem bei der Presse- und Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und dem Umgang mit Minderheiten konstatiert hatte (www.welt.de/ politik/ausland/article148644604/Bemerkenswerte-Rueckschritte-bei-Meinungs freiheit.html). In den letzten Wochen häuften sich erneut Übergriffe auf oppositionelle Medien. So wurden der Chefredakteur der Tageszeitung „Cumhuriyet “ und der Leiter ihres Hauptstadtbüros, Can Dündar und Erdem Gül, unter Spionagevorwürfen verhaftet, weil die Zeitung über Waffenlieferungen des türkischen Geheimdienstes an syrische Dschihadistengruppierungen berichtet hatte. Zudem wurden mehrere regierungskritische Medienhäuser aufgrund von Terrorismusvorwürfen unter staatliche Aufsicht gestellt (www.zeit.de/politik/ ausland/2015-11/pressefreiheit-tuerkei-jouralisten-gefaengnis-can-duendar; www.tagesspiegel.de/politik/polizei-besetzt-regierungskritische-sender-dietuerkei -versinkt-im-politischen-wahnsinn/12507204.html). Menschenrechtsvereinigungen und Oppositionspolitikerinnen und -politiker beklagen zudem gravierende Menschenrechtsverletzungen im Rahmen vermeintlicher Antiterroraktionen insbesondere gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung . Laut einem Bericht der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) hat es allein zwischen dem 16. August und dem 12. Dezember 2015 insgesamt 52 unbegrenzte und rund um die Uhr anhaltende Ausgangssperren von insgesamt 163 Tagen in 17 Kreisen in sieben kurdischen Provinzen im Südosten der Türkei gegeben, von denen rund 1,3 Millionen Menschen betroffen waren. Im sel- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7594 ben Zeitraum sollen 140 Zivilistinnen und Zivilisten von den türkischen Sicherheitskräften getötet worden sein. Durch Kampfhandlungen und den Beschuss von Wohngebieten aus Kriegswaffen einschließlich Artillerie und Kampfhubschraubern wurden zudem zahlreiche Wohnhäuser sowie historische Monumente beschädigt oder zerstört und zehntausende Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Städte in die Flucht getrieben (www.jungewelt.de/2015/ 12-15/028.php). Der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer von Diyarbakir, Tahir Elci, wurde am 28. November 2015 auf offener Straße erschossen, als er auf einer Pressekonferenz gegen die Zerstörung des historischen Erbes der Stadt bei Polizeioperationen protestiert hatte. Die Opposition sprach von gezieltem Mord infolge einer „Lynchkampagne“ der AKP-Regierung gegen Tahir Elci (www.welt.de/politik/ausland/article149386417/Prominenter-kurdischer-Rechts anwalt-erschossen.html). 1. Welche genauen Maßnahmen und Übereinkünfte wurden zwischen der EU und der Türkei im Rahmen ihres Abkommens zum Umgang mit Flüchtlingen vereinbart? Die Europäische Union und die Türkei haben sich auf dem Gipfel vom 29. November 2015 auf die Indossierung des am 15. Oktober 2015 ad referendum vereinbarten Aktionsplans verständigt. Die genauen Inhalte ergeben sich aus der frei zugänglichen Erklärung vom 29. November 2015 (www.consilium.europa.eu/en/press/pressreleases /2015/11/29-eu-turkey-meeting-statement/) und dem Aktionsplan (http:// europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5860_en.htm). 2. In welchen Punkten und mit welcher Begründung erfolgten in dem am 29. November 2015 zwischen der EU und der Türkei angenommenen Aktionsplan Änderungen oder Konkretisierungen gegenüber dem am 15. Oktober 2015 angenommenen Aktionsplan ad Referendum? Der bereits ad referendum angenommene Aktionsplan wurde am 29. November 2015 indossiert („aktiviert“). Änderungen zu der Fassung vom 15. Oktober 2015 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorgenommen worden. Im Übrigen wird auf Nummer 7 der Erklärung vom 29. November 2015 verwiesen (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/29-eu-turkey-meetingstatement /). 3. Welche weiteren Verhandlungsrunden bzw. Gipfeltreffen zwischen der EU und der Türkei oder Treffen untergeordneter Behörden bezüglich der Umsetzung des Aktionsplans sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo und in welchem Rahmen geplant? Im Rahmen des Gipfels wurde vereinbart, sich künftig halbjährlich zu weiteren Gipfeln zu treffen. Weiterhin sind in der Erklärung vom 29. November 2015 weitere regelmäßige Treffen, etwa zur Außen- und Sicherheitspolitik vereinbart (s. www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/29-eu-turkeymeeting -statement/). Zur Umsetzung des Aktionsplans finden weitere Gespräche, auch im Rahmen des Visadialogs, statt. 4. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel über eine vorbehaltlose Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei gesprochen bzw. auf eine solche hingewirkt? Es wird auf die Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/7473 der Abgeordneten Luise Amtsberg vom 3. Februar 2016 verwiesen. Drucksache 18/7594 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Für welche konkreten Aufgaben soll die Türkei entsprechend dem Abkommen vom 29. November 2015 wann und wie viel Geld von der EU aus welchen Mitteln erhalten? Mit der EU-Türkei-Erklärung vom 29. November 2015 und dem EU-Türkei-Aktionsplan vom 15. Oktober 2015 haben sich die Europäische Union und die Türkei auf eine engere Zusammenarbeit im Migrationsdossier verständigt. Diese Verständigung beinhaltet die Zusage der Europäischen Union, der Türkei im Laufe der Jahre 2016 und 2017 3 Mrd. Euro an zusätzlicher finanzieller Unterstützung zukommen zu lassen. Diese soll in Projekte fließen, die der Verbesserung der Lebensbedingungen der unter vorübergehendem Schutz stehenden Syrerinnen und Syrern sowie den Aufnahmegemeinschaften in der Türkei dienen sollen. a) Inwieweit, in welchen Fällen und welchem Umfang sind in den zugesagten Geldern auch Mittel enthalten, die der Türkei aus früheren Abkommen bereits zugesagt wurden? Die 3 Mrd. Euro sind zusätzliche Mittel. Sie sind nicht Teil anderweitiger Unterstützung der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten für die Türkei. b) Wie viele von der der Türkei zugesagten Mittel sind für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei vorgesehen, und wie soll diese Versorgung aussehen (bitte so detailliert wie möglich ausführen, welche konkreten Maßnahmen und Leistungen geplant sind)? Die o. g. Summe von 3 Mrd. Euro soll unter vorübergehendem Schutz stehenden Syrerinnen und Syrern in der Türkei sowie deren Aufnahmegemeinschaften zugutekommen . c) Wie viele von den der Türkei zugesagten Mittel sind für die Sicherung der türkischen Grenzen zur EU vorgesehen? Auf die Antwort zu Frage 5b wird verwiesen. d) Wie viele von den der Türkei zugesagten Mittel sind für die Sicherung der türkischen Grenzen gegen eine illegale Einreise von Flüchtlingen in die Türkei vorgesehen, und wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung diese Sicherung ausgestaltet sein? Auf die Antwort zu Frage 5b wird verwiesen. e) Inwieweit haben welche EU-Gremien oder Behörden die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren und zu überprüfen, und welche Sanktionen oder Konsequenzen sind für den Fehlgebrauch der Gelder vorgesehen? Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten werden die Mittelverwendung und Implementierung wie auch deren Konditionierung genauestens überwachen und sicherstellen, dass Gelder nicht fehlalloziert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7594 6. Welche Bereiche meint der Bundesminister des Innern konkret und im Einzelnen , bei denen die EU bereit ist, der Türkei für eine Sicherung ihrer Außengrenzen entgegenzukommen (www.welt.de/politik/deutschland/article 149895074/Der-Hass-kriecht-bis-in-die-Mitte-der-Gesellschaft.html)? Der Bundesminister des Innern bezieht sich auf die Absichtserklärungen des gemeinsamen EU-Türkei-Aktionsplans, dessen Umsetzung im Rahmen des EU- Türkei-Gipfels am 29. November 2015 beschlossen worden ist. Zu den Inhalten des EU-Türkei-Aktionsplans wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus der Türkei in die EU kommenden Flüchtlinge seit Abschluss des EU-Türkei- Abkommens verringert? Nach Angaben des UNHCR haben sich die Zahlen der aus der Türkei in die Europäische Union kommenden Flüchtlinge wie folgt entwickelt: November 2015: 154 975 Dezember 2015: 118 687 Januar 2016: 65 439 Der EU-Türkei-Gipfel fand am 29. November 2015 statt. a) Inwieweit sieht die Bundesregierung darin eine Folge der verstärkten Grenzsicherung durch die Türkei? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das aktuelle Engagement der türkischen Regierung einen Beitrag leistet, dass nicht noch mehr Personen aus der Türkei illegal in die Europäische Union einreisen. Gleichwohl ist sie der Auffassung , dass die Türkei ihr Engagement verstärken muss, um die Zahl der in die Europäische Union einreisenden Flüchtlinge und Migranten auf ein für die Europäische Union und Deutschland nachhaltig verkraftbares Niveau abzusenken. b) Welche anderen möglichen Gründe für einen Rückgang der Flüchtlingszahl von der Türkei in die EU kommen nach Kenntnis der Bundesregierung in Betracht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch die aktuellen Wetterverhältnisse in der Ägäis maßgeblich verantwortlich für den Rückgang der Flüchtlingszahlen sind. 8. Inwieweit hat sich die Zahl der bei einer Weiterreise aus der Türkei in die EU ums Leben gekommenen Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung seit Abschluss des Türkei-EU-Abkommens verändert, welche Routen sind hiervon besonders betroffen, und worauf führt die Bundesregierung dies gegebenenfalls zurück? Die absolute Mehrheit der Flüchtlinge/Migranten reist aus der Türkei über die Ägäis auf die griechischen Inseln und damit in die Europäische Union ein. Die meisten Schiffe/Boote landen auf den Inseln Lesbos, Chios, Kos und Samos. Die erschwerten Witterungsbedingungen im Winter erhöhen die Gefahr für die Flüchtlinge/Migranten, bei der Überfahrt ums Leben zu kommen. Drucksache 18/7594 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Inwieweit hält die Bundesregierung das vom Bundesinnenminister genannte Ziel der Zusammenarbeit mit der Türkei, die Zuflucht von Flüchtlingen in die EU größtmöglich zu unterbinden, für vereinbar mit dem Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Gedanken eines internationalen Flüchtlingsschutzes (www.welt.de/politik/deutschland/article 149895074/Der-Hass-kriecht-bis-in-die-Mitte-der-Gesellschaft.html)? Die Bundesregierung verfolgt das vom Bundesminister des Innern genannte Ziel im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und im Einklang mit den übrigen völkerrechtlichen Regelungen zum Flüchtlingsschutz. Das in Artikel 33 GFK verankerte Zurückweisungsverbot beinhaltet das Recht jedes Menschen , nicht in einen Staat zurückgewiesen zu werden, in dem ihm aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Auch die Regelungen von Artikel 3 der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten bzw. implizieren das Verbot der Zurückweisung in einen Staat, in dem der betreffenden Person z. B. Folter droht. In allen Fällen ist auch die Zurückweisung in einen Staat verboten, der seinerseits in einen dritten Staat abschieben würde, wo die jeweils relevante Gefahr besteht (Verbot der Kettenabschiebung). Personen, denen die genannten Gefahren oder die Gefahr einer Kettenabschiebung in einem Drittstaat nicht drohen, können daher in diesen Drittstaat zurückgewiesen bzw. rückgeführt werden. Weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch ein anderes völkerrechtliches Abkommen vermittelt ein Recht auf Einreise in einen bestimmten Staat. Der VN-Menschenrechtsausschuss hat in der allgemeinen Bemerkung Nummer 15 festgestellt, dass auch der Zivilpakt Ausländern kein Recht gewährleistet, in das Hoheitsgebiet eines Staates einzureisen oder sich darin aufzuhalten; grundsätzlich sei es Sache des Staates zu entscheiden, wen er in sein Hoheitsgebiet einreisen lässt. 10. Welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang unternommen oder geplant , um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel zu erreichen, dass in der EU-Flüchtlingspolitik der Grundsatz der Nichtzurückweisung umfassend geachtet werden soll, und wie ist es hiermit vereinbar, dass insbesondere die Vereinbarungen mit der Türkei das Ziel verfolgen , „die Flüchtlinge aufzuhalten und dass die Türkei uns hilft, dass die Flüchtlinge gar nicht erst bis nach Europa durchkommen“, so der österreichische Außenminister Sebastian Kurz laut dpa vom 14. Dezember 2015 (bitte differenziert auflisten, was gegebenenfalls das Bundesinnen- bzw. das Bundesaußenministerium diesbezüglich auf EU-Ebene unternommen haben )? Die Bundesregierung teilt und unterstützt die in der Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November 2015 unter Nummer 7 (www.consilium. europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/29-eu-turkey-meeting-statement/) genannten Auffassungen. Demnach dient der Aktionsplan mit der Türkei der Unterstützung vor allem für syrische Flüchtlinge und der Bekämpfung irregulärer Migration . Der Aktionsplan zielt auf eine Verbesserung der Lage der Personen, die internationalen Schutz genießen, soll aber gleichzeitig eine intensivere Zusammenarbeit erreichen, um denjenigen Personen die Weiterreise aus der Türkei in die Europäische Union zu verwehren, die keinen internationalen Schutz benötigen . Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung wird sowohl in der nationalen als auch in der EU-Flüchtlingspolitik umfassend von der Bundesregierung geachtet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7594 11. Wie ist der aktuelle Stand der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat? Der Europäische Rat hat am 17. Dezember 2015 den Rat für Justiz und Inneres aufgefordert, rasch über seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten zu entscheiden. Derzeit erfolgt die Beratung in den Ratsarbeitsgruppen. a) Inwieweit und zu welcher Gelegenheit hat welche Vertreterin, welcher Vertreter der türkischen Regierung selbst den Wunsch geäußert, zum sicheren Herkunftsstaat erklärt zu werden? Die türkische Regierung hat eine entsprechende Bitte an die Bundesregierung herangetragen. b) Inwieweit und mit welchem Ergebnis war eine derartige Einstufung Thema des EU-Türkei-Gipfels? Die Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat ist nicht Gegenstand der Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels. c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Position von Frankreich und Schweden zu dieser Frage? Zu nichtöffentlichen internationalen Verhandlungen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung, da dies bei den Verhandlungspartnern zu Irritationen führen und die Verhandlungsposition der Bundesregierung schwächen würde. d) Wie hat sich die Bundesregierung bislang innerhalb der EU in der Frage einer Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat positioniert? Die Bundesregierung spricht sich für eine zügige Verabschiedung der gemeinsamen EU-Liste mit sicheren Herkunftsstaaten auf der Grundlage des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 9. September 2015 aus. Dieser Vorschlag der Europäischen Kommission umfasst auch die Türkei. e) Wie gedenkt die Bundesregierung, sich zukünftig in dieser Frage zu positionieren , insbesondere wenn die anderen EU-Staaten einer solchen Einstufung zustimmen sollten? Die Befassung der Ratsarbeitsgruppen dauert an. Zur aktuellen Position der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 11d verwiesen. Zu möglichen Verhandlungsverläufen gibt die Bundesregierung keine Prognosen ab. Drucksache 18/7594 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Sollte die Bundesregierung eine Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat grundsätzlich befürworten: Wie lässt sich eine solche Einstufung mit dem auch vom im November 2015 veröffentlichten EU-Fortschrittsbericht konstatierten Rückgang demokratischer Rechte, der sich in den letzten Monaten rapide verschlechternden Menschenrechtslage insbesondere in den kurdischen Landsteilen sowie mit der durchschnittlichen EU-weiten Anerkennungsquote von 23 Prozent von Flüchtlingen aus der Türkei und der nur teilweisen Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei vereinbaren? Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitische Entwicklung in der Türkei sehr aufmerksam. Auch nach einer Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat kann Verfolgten mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland Schutz gewährt werden. Dies muss im Einzelfall überzeugend dargelegt werden. 12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Überlegungen und Pläne auf EU-Ebene, die Türkei zum sicheren Drittstaat zu erklären, und inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden solche Überlegungen auf dem EU-Türkei-Gipfel thematisiert? Die Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat ist nicht Gegenstand der Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels. 13. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegebenenfalls gegenüber solchen Absichten, die Türkei zum sicheren Drittstaat zu erklären (Positionierung bitte begründen)? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, eine solche Diskussion auf EU-Ebene zu führen. 14. Welche von der Türkei ergriffenen Maßnahmen, die eine illegale Einreise von Flüchtlingen in die Türkei verhindern sollen, sind der Bundesregierung bekannt? Um die illegale Einreise in die Türkei zu erschweren, führen die türkischen Sicherheitskräfte Aufgriffe an den türkischen Grenzen durch. Zudem erfolgt ein Ausbau der Grenzanlagen, insbesondere entlang der Grenze zu Syrien. Die Türkei behält sich jedoch vor, syrischen Flüchtlingen die Einreise in die Türkei auch weiterhin über die türkisch-syrische Landgrenze zu gestatten. a) Welche dieser Maßnahmen wurden bereits vor dem Abschluss des EU-Türkei-Abkommens getroffen? Sowohl mit dem Ausbau von Grenzanlagen als auch mit dem Aufgriff illegal eingereister Personen wurde bereits vor dem EU-Türkei-Gipfel begonnen. b) Welche dieser Maßnahmen sind mittelbarer oder unmittelbarer Bestandteil der Abmachungen zwischen der EU und der Türkei? Die Maßnahmen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November 2015. Darin heißt es: „In der Folge werden beide Seiten, wie vereinbart und mit unmittelbarer Wirkung , ihre aktive Zusammenarbeit in Bezug auf Migranten, die keinen internationalen Schutz benötigen, ausbauen, die Einreise in die Türkei und die EU verhin- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7594 dern, die Anwendung der geltenden bilateralen Vorschriften über die Rückübernahme gewährleisten und dafür sorgen, dass Migranten, die keinen internationalen Schutz benötigen, zügig in ihre Herkunftsländer zurückkehren.“ c) Inwieweit sieht die Bundesregierung die ergriffenen Maßnahmen im Einklang stehend mit internationalen, völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Türkei? Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass die in den Antworten zu Frage 14 genannten Maßnahmen in Widerspruch zu internationalen, menschenrechtlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei stehen. Der Einhaltung internationaler Standards bei der Umsetzung des EU-Türkei-Aktionsplans durch die Türkei auch im konkreten Einzelfall misst die Bundesregierung höchste Bedeutung bei. 15. Wie viele Flüchtlinge wurden von türkischen Sicherheitskräften oder Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre festgenommen , interniert und gegebenenfalls abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Jahr und danach, ob die Flüchtlinge bei der Einreise in die Türkei, während ihres Aufenthaltes im Land oder beim Versuch der Ausoder Weiterreise in Richtung der EU inhaftiert wurden und wohin die Abschiebungen erfolgten)? Die türkischen Sicherheitskräfte und Behörden leiten keine Daten und Statistiken über Festnahmen und Abschiebungen an die Bundesregierung weiter. Informationen der Küstenwache, der Polizei und der Landstreitkräfte zu täglichen Aufgriffen von Flüchtlingen/Migranten an den Land- und Seegrenzen der Türkei werden seit einigen Monaten öffentlich zur Verfügung gestellt. 16. Inwieweit kann die Bundesregierung eine Zunahme der Festnahmen von Flüchtlingen seit dem EU-Türkei-Abkommen zur Flüchtlingspolitik erkennen ? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Angaben dazu vor, wie sich die Zahl der Festnahmen von Flüchtlingen/Migranten in der Türkei seit dem EU-Türkei -Gipfel entwickelt hat. a) Wie viele Flüchtlinge wurden seit Ende November 2015 festgenommen (bitte aufschlüsseln, ob die Flüchtlinge bei der Einreise in die Türkei, während ihres Aufenthaltes im Land oder beim Versuch der Ausreise in Richtung der EU inhaftiert wurden)? Die zuständigen türkischen Behörden (Armee, Gendarmerie und Küstenwache) veröffentlichen folgende Zahlen: Aufgriffe der türkischen Landstreitkräfte an den einzelnen Grenzen im vierten Quartal 2015 (Oktober bis Dezember): bei der Einreise aus Syrien: 60 466, bei der Einreise aus Iran: 1 866, bei der Einreise aus Irak: 871, bei der Ausreise nach Griechenland: 3 076, bei der Ausreise nach Bulgarien: 1 023. Drucksache 18/7594 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufgriffe der türkischen Landstreitkräfte an den einzelnen Grenzen vom 1. bis zum 25. Januar 2016: bei der Einreise aus Syrien: 15 265, bei der Einreise aus Iran: 543, bei der Einreise aus Irak: 633, bei der Ausreise nach Griechenland: 407, bei der Ausreise nach Bulgarien: 335. Aufgriffe der türkischen Küstenwache im vierten Quartal 2015: 29 206. Aufgriffe der türkischen Küstenwache vom 1. bis zum 25. Januar 2016: 4 170. b) Was geschah nach Kenntnis der Bundesregierung mit den seit Ende November 2015 festgenommenen Flüchtlingen in der Türkei, und wohin wurden diese mit welcher Begründung verbracht? Flüchtlinge/Migranten, die von der Küstenwache aus Seenot gerettet oder von Polizei, Gendarmerie (Jandarma) oder Landstreitkräften aufgegriffen werden, werden in die Obhut der zuständigen Migrationsbehörde übergeben. Begründung ist grundsätzlich der Versuch der illegalen Ein- oder Ausreise. Die weitere Behandlung der Flüchtlinge/Migranten ist unterschiedlich. Teilweise werden sie in sogenannte „Removal Centres“ gebracht, teilweise unmittelbar entlassen. Grundsätzlich werden die registrierten Flüchtlinge aufgefordert, an den Ort ihrer Registrierung zurückzukehren. c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Absichtserklärung des EU-Türkei -Gipfels, wonach sich die Bekämpfung der „illegalen Migration“ und Abschiebungen nicht gegen Personen richten sollen, die internationalen Schutzes bedürfen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus der am Tag nach dem EU-Türkei-Gipfel erfolgten Festnahme von rund 1 300 offenkundig schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak, Iran und Afghanistan in der Türkei? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welcher Nationalität die von der Türkei im Einzelfall aufgegriffenen Personen sind. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Türkei schutzbedürftigen Personen weiterhin gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung sowie internationalen Verpflichtungen Schutz gewährt. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz von Aufnahmezentren für Flüchtlinge in Osmaniye, Erzurum und möglicherweise anderen Orten in der Türkei, bei denen es sich nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International um „Haftzentren“ für Flüchtlinge handelt (www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-tuerkeiabschiebung -syrischer-fluechtlinge-vor-a-1068039.html)? Soweit der Bundesregierung bekannt, ist der Zweck dieser Einrichtungen die Aufnahme von Flüchtlingen/Migranten, die beim Versuch der illegalen Ein- oder Ausreise aufgegriffen wurden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7594 a) Welche genauen Vereinbarungen gibt es zwischen der Türkei und der EU zum Bau und Betrieb von Aufnahmezentren für Flüchtlinge in der Türkei, und wie viele und welche finanziellen Hilfen von Seiten der EU wurden dafür vorgesehen, zugesagt oder bereits ausgezahlt bzw. verwendet? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Die Entscheidungen zur Finanzierung der zugesagten Unterstützung für die Türkei sind noch nicht abgeschlossen. Die Erhöhung der Kapazitäten für Einrichtungen, die der Abschiebung von irregulären Migranten dienen, ist ein Ziel des Aktionsprogramms 2015 im Rahmen der EU-Vorbeitrittshilfen für die Türkei. b) Inwieweit liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass es sich bei den sechs mit EU-Mitteln geplanten oder bereits realisierten Aufnahmezentren für Flüchtlinge in der Türkei in Wahrheit um Haftzentren handelt ? Die konkreten Zugangsbedingungen und Bewegungsmöglichkeiten der Flüchtlinge /Migranten in den Aufnahme- und Abschiebungszentren sind der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt. Die Europäische Union ist nicht Betreiber der Zentren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17a verwiesen. c) Wie viele solcher Aufnahme- bzw. Haftzentren für Flüchtlinge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann an welchen Orten in der Türkei? Nach Auskunft des UNHCR existieren derzeit 23 Aufnahme- bzw. Abschiebungszentren in der Türkei. d) Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von Amnesty International genannten Haftzentren für Flüchtlinge in Osmaniye und Erzurum um Aufnahmezentren, die im Rahmen des Abkommens zwischen der Türkei und der EU vereinbart wurden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass im Rahmen des Aktionsplans der Europäischen Union mit der Türkei oder der Abschlusserklärung des EU-Türkei- Gipfels Projekte dieser Art vereinbart worden sind. e) Was ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die Aufgabe dieser Aufnahmezentren? Aufgabe ist grundsätzlich die Aufnahme von Flüchtlingen/Migranten, die beim Versuch der illegalen Ein- oder Ausreise aufgegriffen wurden. f) Wie viele und welche Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund und aufgrund welcher Rechtsgrundlage und für wie lange in solchen Haftzentren interniert? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Angaben vor, wie viele und welche Flüchtlinge sich aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage in Aufnahme- oder Abschiebezentren aufhalten. Drucksache 18/7594 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbedingungen in diesen Zentren, und inwieweit ist es den Insassen möglich, Kontakte zur Außenwelt wahrzunehmen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den konkreten Unterbringungsbedingungen und den Kontaktmöglichkeiten von Insassen vor. h) Inwieweit und unter welchen Umständen ist es den in solchen Haftzentren internierten Flüchtlingen nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, sich rechtlichen Beistand zu suchen bzw. diesen in Anspruch zu nehmen? Nach Auskunft der EU-Delegation Ankara und des UNHCR, die am 21. Januar 2016 das Abschiebezentrum in Erzurum besuchten sowie nach Angaben der türkischen Migrationsbehörde vom 28. Januar 2016 strebt die Migrationsbehörde aktuell eine Kooperation mit örtlichen Rechtsanwaltskammern an, die in den Zentren künftig Rechtsbeistand leisten sollen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die laut Amnesty International von türkischen Behörden mit der Drohung unbefristeter Inhaftierung erzwungenen Ausreisen von Flüchtlingen in den Irak oder nach Syrien (www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-tuerkeiabschiebung -syrischer-fluechtlinge-vor-a-1068039.html)? Die Bundesregierung prüft entsprechende Vorwürfe gewissenhaft, hat dazu jedoch keine eigenen Erkenntnisse. Sie erwartet von der Türkei weiterhin, dass sie im Umgang mit Flüchtlingen internationale Standards beachtet. a) Wie viele Flüchtlinge aus welchen Ländern wurden in welchem Zeitraum mit einer solchen Drohung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Rückreise in ihre Heimatländer bewegt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. b) Inwieweit wurde ein solches Vorgehen zwischen der EU und der Türkei vereinbart, für grundsätzlich zulässig erklärt oder aber explizit ausgeschlossen ? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Im Aktionsplan zwischen der Europäischen Union und der Türkei wurde dazu keine Regelung vorgenommen . c) Inwieweit sieht die Bundesregierung ein solches Vorgehen mit dem internationalen Recht im Einklang stehend (bitte Bezug nehmen auf die maßgeblichen internationalen Regelungen und Grundlagen)? Da die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Vorwürfen hat, kann sie keine rechtliche Einordnung vornehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus einem solchen Vorgehen bezüglich der weiteren Zusammenarbeit mit der Türkei in Flüchtlingsfragen? Bezüglich der Vorwürfe steht die Bundesregierung über die Botschaft Ankara in Kontakt zu internationalen Partnern, Nichtregierungsorganisationen sowie der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7594 türkischen Regierung. Sollte es bei der Umsetzung des EU-Türkei-Aktionsplans zu Defiziten kommen, wird die Bundesregierung dies ansprechen. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau einer Mauer entlang der türkischen Grenze zum Selbstverwaltungskanton Afrin im Norden Syriens? Grenzsicherungsmaßnahmen werden an der gesamten Grenze zu Syrien umgesetzt . In Hatay/ Reyhanli wurde im letzten Quartal 2015 eine acht Kilometer lange Betonmauer errichtet. Aktuell werden die Arbeiten zwischen Hatay/Reyhanli und Hatay/Kirkhan (an der Süd-West-Grenze zum Kanton Afrin) fortgesetzt, die geplante Gesamtlänge der Mauer soll nach Ende der Arbeiten 45 km betragen. a) Welchem Zweck dient diese Grenzbefestigung nach Kenntnis der Bundesregierung ? Das im Sommer 2015 vorgestellte Grenzsicherungsprojekt SFGS („Syrian border physical security system“) zielt auf die umfassende Kontrolle der 911 km langen türkisch-syrischen Landgrenze ab, um illegalen Personen- und Warenverkehr zu unterbinden. Die Maßnahmen werden an der gesamten Grenze umgesetzt, insbesondere aber an dem ca. 95 km langen Grenzabschnitt, der auf syrischer Seite unter Kontrolle der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) steht. b) Inwieweit steht der Mauerbau in Verbindung mit dem zwischen der EU und der Türkei vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Flüchtlingsthematik? Im Aktionsplan zwischen der Europäischen Union und der Türkei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Maßnahmen dieser Art vereinbart. c) Welche möglichen Hinweise gibt es, dass der Bau dieser und weiterer Grenzbefestigungen durch die von der EU im Zuge des Flüchtlingsabkommens der Türkei zugesicherten Gelder finanziert wird? Auf die Antwort zu Frage 5c wird verwiesen. d) Welche weiteren bestehenden oder geplanten türkischen Grenzbefestigungen auf welchen Abschnitten der Grenze zu Syrien sind der Bundesregierung bekannt, was ist deren Zweck, und inwieweit verhindern diese das Einreisen von Flüchtlingen in die Türkei? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden im Rahmen des Grenzsicherungsprojektes SFGS („Syrian border physical security system“) mit dem Ziel, den illegalen Personen- und Warenverkehr zu unterbinden, folgende Maßnahmen umgesetzt : In Kilis wurde im Oktober 2015 mit dem Bau einer 40 km langen Betonmauer begonnen . Die geplante Gesamtlänge zwischen Kilis/Elbeyli und Gaziantep/Karkamis beträgt 100 km (an dem Grenzabschnitt zum „IS“-Territorium). In Kilis/Elbeyli begannen die Montagearbeiten von modularen Betonwänden im Dezember 2015, die geplante Gesamtlänge beträgt 23 km. In Gaziantep/Karkamis gegenüber von Jarablus (unter Kontrolle des sog. „IS“) wurde im Januar 2016 mit der Räumung von Minenfeldern begonnen, um anschließend eine Mauer zu errichten. In Mardin /Nusaybin (gegenüber von Kamischli) hat man im Januar 2016 mit der Montage einer Mauer begonnen. In Hatay/Yayladagi wird ebenfalls eine Mauer errichtet , die bei Fertigstellung elf Kilometer lang werden soll. Auf einer Länge von Drucksache 18/7594 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 383 km der Grenze werden Gräben (bis zu sechs Meter breit, bis zu fünf Meter tief) gezogen; auf einer Länge von 79,5 km Wälle aufgeschüttet. Am Grenzverlauf zwischen Kilis/Elbeyli und Gaziantep/Karkamis werden zusätzlich zum Betonwall Gräben ausgehoben. Weitere geplante Maßnahmen im Rahmen des SFGS-Projektes umfassen u. a. den Einsatz von Spähballons, den Bau einer 150 km langen Mauer, zusätzliche mobile Betonbefestigungs-Abschnitte, Ausstattung weiterer 118 km mit Beleuchtungssystemen (270 km wurden in den vergangenen zwei Jahren bereits ausgestattet), Aufstellung von Hochsicherheitszäunen und Verstärkung der Überwachung mit Drohnen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung dienen die Grenzbefestigungsmaßnahmen v. a. dem Schutz vor einem weiteren Eindringen der Terrormiliz „IS“ sowie anderer von der Türkei als Terrororganisationen betrachtete Gruppen. Grundsätzlich ist die Landgrenze in der Regel an zwei Grenzübergängen für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge geöffnet. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben (www.welt.de/ politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen- Fluechtlingen.html)? a) Inwieweit hat die türkische Regierung bislang solche Pläne gegenüber der Bundesregierung oder der EU geäußert? b) Wie viele Flüchtlinge will die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls nach Syrien abschieben? c) Welche syrischen Gebiete erachtet die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung als so sicher, dass dorthin Flüchtlinge abgeschoben werden können, und wie begründet sich diese Einschätzung? d) Inwieweit ist die Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien und ihre Ansiedlung in dortigen vermeintlich sicheren Gebieten Bestandteil der Absprachen zwischen der EU und der Türkei? e) Inwieweit und mit welchen Mitteln unterstützt die EU etwaige Pläne der Türkei zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien? f) Für wie realistisch im Sinne einer politischen und praktischen Umsetzbarkeit hält die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen Regierung zur Abschiebung einer großen Zahl von Flüchtlingen nach Syrien? g) Inwieweit sieht die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen Regierung zur Abschiebung einer großen Zahl von Flüchtlingen nach Syrien im Einklang mit internationalen völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen der Türkei? Die Fragen 20 bis 20g werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse von Plänen der türkischen Regierung, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben. 21. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsstaat und bisheriger Aufenthaltsdauer und asylrechtlichem Status aufgliedern)? Zum 31. Dezember 2015 waren in der Türkei nach Angaben von UNHCR ca. 2,5 Millionen syrische Flüchtlinge registriert. Ferner waren in der Türkei 118 605 irakische, 94 030 afghanische, 24 001 iranische, 3 974 somalische sowie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7594 9 394 Flüchtlinge anderer Nationalitäten registriert. Zur bisherigen Aufenthaltsdauer und dem asylrechtlichen Status dieser Personen liegen der Bundesregierung keine weiteren Kenntnisse vor. a) Wie viele dieser Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Flüchtlingslagern welcher Organisationen oder Institutionen? Nach Auskunft des UNHCR hielten sich am 31. Dezember 2015 insgesamt 267 476 registrierte syrische Flüchtlinge in Flüchtlingslagern auf, die in der Türkei von der Katastrophenschutzbehörde AFAD („Präsidium für Katastrophenund Notfallmanagement“ bzw. „Afet ve Acil Durum Yönetimi Başkanlığı“) betrieben werden. b) Wo leben die übrigen Flüchtlinge, die nicht in Flüchtlingslagern Aufnahme gefunden haben? Nach Kenntnis der Bundesregierung leben Flüchtlinge, die nicht in Flüchtlingslagern leben, in den Städten und Gemeinden der Republik Türkei. c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre, soziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in der Türkei? Wie ist dabei ggf. zwischen bestimmten Flüchtlingsgruppen, z. B. nach Herkunftsland oder ethnischem Hintergrund, zu differenzieren? Die humanitäre und soziale Lage der Flüchtlinge in der Türkei ist nach Auffassung der Bundesregierung zumindest innerhalb von Flüchtlingslagern vergleichsweise gut. Flüchtlinge insbesondere in Großstädten der Türkei leben hingegen unter teilweise prekären Bedingungen. Die rechtliche Lage der Flüchtlinge richtet sich nach den Bestimmungen des türkischen Ausländerrechts sowie des internationalen Rechts. Der Status syrischer Flüchtlinge beruht auf der Verordnung über temporären Schutz von 2013. Weitergehende Differenzierungen des Aufenthaltsstatus nach Herkunftsland sind der Bundesregierung nicht bekannt. d) Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel ein legaler Zugang der syrischen Flüchtlinge zum türkischen Arbeitsmarkt thematisiert? Der Zugang von Flüchtlingen zum türkischen Arbeitsmarkt ist Thema des EU-Türkei-Aktionsplans sowie der Abschlusserklärung des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November 2015. e) Welche Maßnahmen hat die türkische Regierung bislang getroffen, um die Flüchtlinge in der Türkei zu versorgen und zu integrieren? Die Türkei hat eigenen Angaben zufolge über 8 Mrd. US-Dollar für die Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben, unter anderem für die Errichtung von Flüchtlingslagern , den Aufbau von sozialer und gesundheitlicher Infrastruktur einschließlich Bildungsmaßnahmen. Diese Leistungen werden ständig angepasst und ausgebaut. Drucksache 18/7594 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von Flüchtlingshilfs - und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und Amnesty International berichteten Umgang der Türkei mit Flüchtlingen, einschließlich der Abschiebung oder mit Haftdrohungen erpressten Ausreise nach Syrien oder in den Irak, bezüglich möglicher Pläne der EU oder von einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat (www.proasyl.de/de/news/detail/news/vor_dem_eu_tuerkei_gipfel_illegale_ rueckfuehrungen_an_der_syrischen_grenze_sind_bereits_alltag/; www.spiegel. de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-tuerkei-abschiebung-syrischerfluechtlinge -vor-a-1068039.html)? Die Bundesregierung verfolgt entsprechende Hinweise sehr genau. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von Menschenrechtsorganisationen und örtlichen Politikerinnen und Politikern beklagte Menschenrechtsverletzungen durch türkische Sicherheitskräfte bei sogenannten Antiterroroperationen , insbesondere von mehr als 50 oft wochenlangen Ausgangssperren über Städte oder Stadtteile, der Tötung von über 140 Zivilisten durch Sicherheitskräfte, dem Beschuss von Wohngebieten durch Artillerie und aus Kampfhubschraubern sowie der Zerstörung von Wohnhäusern und historischen Bauwerken in den mehrheitlich kurdisch bewohnten Provinzen der Türkei seit Juli dieses Jahres (www.jungewelt.de/2015/12-15/028.php)? Der Bundesregierung liegen dazu zahlreiche Presseberichte, Berichte von Nichtregierungsorganisationen sowie Schilderungen von Einzelpersonen vor, die sie mit großer Sorge zur Kenntnis nimmt. Mangels eigener Erkenntnisse kann die Bundesregierung jedoch keine Stellung beziehen zur Frage, wer für mögliche Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall verantwortlich ist. Die Lage im Südosten der Türkei ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung, so auch bei den deutsch-türkischen Regierungskonsultationen am 22. Januar 2016. a) Inwiefern erachtet die Bundesregierung tage- und wochenlange ununterbrochene Ausgangssperren über Städte und Stadtteile, während derer die Bevölkerung weder Nahrungsmittel kaufen noch Krankenhäuser aufsuchen kann, für verhältnismäßig im Rahmen der vermeintlichen Terrorbekämpfung ? Mangels eigener Erkenntnisse zu den Umständen vor Ort kann die Bundesregierung keine Stellung zu der Frage beziehen, ob sich das Ziel der verhängten Ausgangssperren auch mit für die Zivilbevölkerung weniger belastenden Maßnahmen erreichen ließe. Darüber hinaus wird auf die Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/7473 der Abgeordneten Sevim Dağdelen vom 1. Februar 2016 verwiesen. b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis vom Beschuss ziviler Wohnviertel der Städte Diyarbakir, Cizre, Silvan, Nusaybin, Silopi und weiterer Orte durch Kriegswaffen einschließlich Artillerie, Panzern und Kampfhubschraubern im Rahmen vermeintlicher Antiterroroperationen durch türkische Sicherheitskräfte? Insbesondere in Ortschaften, in denen Ausgangssperren angeordnet wurden und umfangreiche Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften und PKK- Kämpfern stattfanden bzw. aktuell noch stattfinden, sind laut Medienberichten auch zivile Wohnhäuser beschossen, zerstört bzw. in Mitleidenschaft gezogen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7594 worden. Zahlreiche mit Sprengfallen präparierte Barrikaden und Gräben, die Explosion dieser Sprengfallen, der Beschuss mit Granaten und Raketen sowie auf türkischer Seite der Einsatz von Artillerie und Panzern hat in einigen Straßenzügen zu erheblichen Verwüstungen geführt. c) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten, Angehörigen der Sicherheitskräfte sowie Militanten welcher vermeintlicher oder tatsächlicher terroristischer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo im Zusammenhang mit sogenannten Antiterroroperationen seit Juli 2015 verwundet oder getötet? Bei Anschlägen der Terrororganisationen PKK („Arbeiterpartei Kurdistans“ bzw. „Partiya Karkerên Kurdistanê“), IS und DHKP/C („Revolutionäre Volksbefreiungspartei -Front“ bzw. „Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi“), sowie bei Antiterroroperationen der türkischen Sicherheitskräfte sollen in der Türkei seit Juli 2015 nach türkischen Angaben 203 Zivilisten, 223 türkische Sicherheitskräfte , 1 306 PKK-Mitglieder, 34 IS-Mitglieder und 2 DHKP/C-Mitglieder ums Leben gekommen sein. Verwundet wurden diesen Angaben zufolge 741 Zivilisten , 627 türkische Sicherheitskräfte, 95 PKK-Mitglieder, 2 IS-Mitglieder und 5 DHKP/C-Mitglieder. Die Bundesregierung kann diese Zahlen nicht verifizieren . d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den berichteten Menschenrechtsverletzungen bezüglich möglicher Pläne auf EU- Ebene oder durch einzelne Mitgliedstaaten, die Türkei zu einem sicheren Herkunftsstaat zu erklären? Auf die Antwort zu Frage 11f wird verwiesen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Lage vor Ort sehr genau. 24. Inwieweit, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das derzeitige Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung, die zumindest nach Ansicht von Oppositionsabgeordneten unter Beteiligung von Sicherheitskräften erfolgte Tötung des Vorsitzenden der Anwaltskammer von Diyarbakir Tahir Elci während einer Pressekonferenz, die kürzlich erfolgte Inhaftierung der Cumhuriyet -Journalisten Can Dündar und Erdal Gül unter Spionagevorwürfen nach ihren Berichten über türkische Waffenlieferungen an syrische Dschihadistengruppen sowie die Übernahme oppositioneller Medienhäuser durch regierungsnahe Treuhänder gegenüber der türkischen Regierung thematisiert (www.welt.de/politik/ausland/article149386417/Prominenter-kurdischer- Rechtsanwalt-erschossen.html; www.jungewelt.de/2015/12-15/028.php)? Das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte im Kampf gegen die PKK sowie die Lage der Pressefreiheit in der Türkei ist regelmäßig Thema bei Beratungen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung. Insbesondere das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte im Südosten des Landes wurde von Vertretern der Bundesregierung auch bei den deutsch-türkischen Regierungskonsultationen am 22. Januar 2016 angesprochen. Auch die deutschen diplomatischen Vertreter in der Türkei setzen sich für eine Stärkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein, unter anderem in öffentlichen Äußerungen. Drucksache 18/7594 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Inwieweit hält es die Bundesregierung angesichts einer vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière konstatierten „Schlüsselrolle“ der Türkei bei der Sicherung der EU-Außengrenzen für angemessen, Kritik der EU und Bundesregierung an etwaigen Menschenrechtsverletzungen der türkischen Sicherheitskräfte gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung sowie der Inhaftierung regierungskritischer Journalisten und anderer gegen die Pressefreiheit gerichteter Maßnahmen hintanzustellen oder zu bagatellisieren? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Türkei zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und ein Austausch zu kritischen Fragen, einschließlich der Lage der Menschenrechte und der Pressefreiheit in der Türkei, sich gegenseitig nicht ausschließen, sondern einander befördern können. 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