Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7619 18. Wahlperiode 22.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7481 – Auswirkungen der Senkung der Grenzwerte für Schienenlärm auf bestehende Projekte zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Januar 2016 wurden die Immissionsgrenzwerte für Schienenlärm um drei Dezibel (dB) abgesenkt. Seitdem können Investitionen von Eisenbahnunternehmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanziert werden, wenn der Lärmpegel 67/57 dB(A) Tag/Nacht in allgemeinen Wohngebieten überschreitet (69/59 dB (A) in Kern-, Dorf-, und Mischgebieten sowie 72/62 dB(A) in Gewerbegebieten). In der Folge muss der Umfang aller ausstehenden Lärmsanierungsprojekte überprüft werden. 1. Welche Lärmsanierungsprojekte wurden beziehungsweise werden vor dem Hintergrund der Herabsenkung der Lärmimmissionsgrenzwerte ab dem 1. Januar 2016 überprüft (bitte nach Ort, Bahnstrecke, Art und Umfang der Maßnahme, geplanter Baubeginn, geplante Fertigstellung aufschlüsseln)? Zum 1. Januar 2015 wurde eine Überprüfung des gesamten Streckennetzes der Eisenbahnen des Bundes erforderlich, weil durch den Wegfall des Schienenbonus der rechnerisch ermittelte Beurteilungspegel um 5 dB(A) ansteigt. Die Überprüfung wird derzeit vorbereitet. Die zum 1. Januar 2016 erfolgte Absenkung des Lärmsanierungsgrenzwertes um weitere 3 dB(A) wird bei der Überprüfung berücksichtigt . 2. Mit welchem Verfahren erfolgt jeweils die Überprüfung der Lärmsanierungsmaßnahmen ? Die Überprüfung erfolgt rechnerisch. 3. Mit welchen Mehrkosten ist die Überprüfung jeweils verbunden? Derzeit können keine Kosten beziffert werden. Drucksache 18/7619 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wann ist mit dem Abschluss der Überprüfung der einzelnen Maßnahmen zu rechnen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis zum Jahresende 2016 die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Überprüfung vorliegen werden. 5. Wird die Prüfung einzelner Streckenabschnitte priorisiert? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Nein. 6. Wirkt sich die Prüfung verzögernd auf die geplante Lärmsanierung aus? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Überprüfung nicht verzögernd auf geplante Lärmsanierungsmaßnahmen auswirken wird. Überprüfung und Durchführung der Lärmsanierungsmaßnahmen sind zwei Prozesse, die unabhängig voneinander durchgeführt werden können. 7. Bedingt die Herabsenkung der Grenzwerte ab dem 1. Januar 2016 auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen eine Überprüfung? Wenn ja, welche sind das (bitte Ort, Bahnstrecke, Art und Umfang sowie Datum der Fertigstellung angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Wie hat sich das Verhältnis Bedarf-Haushaltsmittelbereitstellung der zu sanierenden Streckenabschnitte der Eisenbahnen des Bundes im Jahr 2015 entwickelt , und welches Verhältnis erwartet die Bundesregierung im Jahr 2016? Im Jahr 2015 wurden aus dem Lärmsanierungstitel 107,3 Millionen Euro abgerufen . In 2016 wird ein Mittelabruf in größerer Höhe erwartet. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333