Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7622 18. Wahlperiode 22.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7468 – Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut UNICEF gingen im Jahr 2015 weltweit 58 Millionen Kinder im Grundschulalter nicht zur Schule, die Hälfte davon in Ländern, die von Krisen und Konflikten betroffen sind. Bei besonders benachteiligten Gruppen sieht es noch schlechter aus: 90 Prozent aller Kinder mit einer Behinderung gehen niemals zur Schule (www.unicef.de/presse/2015/bericht-bildung/70846). Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist Bildung ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Dies spiegelt sich bislang allerdings weder in der Umsetzung noch in der Finanzierung wider. So gibt es in der laufenden Legislaturperiode auffallend wenige Initiativen oder Impulse des BMZ zu Bildung in der EZ, allenfalls zu beruflicher Bildung. Wie schon die Vorgängerregierung vernachlässigt aus Sicht der Fragesteller auch die Bundesregierung insbesondere die Themen Grundbildung und frühkindliche Bildung (oder delegiert sie an private Träger). Das wird dem ganzheitlichen Ansatz der BMZ-Bildungsstrategie nicht gerecht. Grundbildung sowie die multilaterale Globale Bildungspartnerschaft (GPE) sind seitens der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unverhältnismäßig stark unterfinanziert . So fallen auf Grundbildung nur 2,4 Prozent der Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) Deutschlands; die derzeit 7 Mio. Euro im Jahr für die GPE decken den Bedarf bei Weitem nicht. Die Bundesregierung vernachlässigt aus Sicht der Fragesteller dabei vor allem Bevölkerungsgruppen, die im besonderen Maß vom Zugang zu Bildung und ihrem erfolgreichen Abschluss ausgeschlossen bleiben (Mädchen, Kinder mit Behinderungen , Kinder in abgelegenen ländlichen Gebieten etc.). Selbst in der BMZ-Bildungsstrategie wird nicht beschrieben, wie der dort viel zitierte Fokus auf „Chancengerechtigkeit“ erreicht werden soll. Bei allen unbestreitbaren Erfolgen bzgl. der Erreichung des Millenniumziels zur Bildung (Anhebung des Anteils der Kinder weltweit, die zumindest die Grundschule besuchen können, und Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit) wurden und werden die immer noch bestehenden Defizite oft verschleiert: Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausgrenzung der besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen und die Probleme beim Aufbau von inklusiven Bildungssystemen. Im November 2014 hat das BMZ der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Zukunftscharta übergeben, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, in ihrer Entwicklungszusammenarbeit stärker in das Recht auf Bildung zu investieren . Da Menschen mit Behinderungen die geringsten Chancen auf Bildung hätten , solle deren Situation besondere Aufmerksamkeit erfahren, heißt es darin. In der Zukunftscharta erkennt die Bundesregierung die Schlüsselfunktion von Bildung und die dringende Notwendigkeit an, weltweit mehr zu investieren, insbesondere im Grund- und Sekundarbildungsbereich. Der erste Jahresbericht zur Umsetzung enthält allerdings keine Informationen darüber, wie dieser Bereich gefördert wurde (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/BMZ_ Bilanz_Ein_ Jahr_Zukunftscharta_final.pdf). Im September 2015 wurde die Agenda 2030 von der Weltgemeinschaft verabschiedet . Damit wurden neue globale Rahmenbedingungen für die Bildungsagenda geschaffen. Aus der BMZ-Bildungsstrategie wird bisher nicht ersichtlich, wie das BMZ diese neuen Vereinbarungen umsetzen wird. Das BMZ kommuniziert seit Verabschiedung der Agenda 2030, dass alle sektoralen Instrumente entsprechend an die Vorgaben in den Zielen nachhaltiger Entwicklung (SDGs) angepasst werden. Um einen gleichberechtigten Bildungszugang für alle zu erreichen , müssen erhobene Daten für die globalen und nationalen Indikatoren getrennt nach bestimmten Merkmalen, wie zum Beispiel nach allen Diskriminierungsgründen im Bildungssektor, wie etwa Geschlecht, Behinderungen, Herkunft aus peripheren Regionen, aufgeschlüsselt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob Bildungspolitik im In- und Ausland dem zentralen Agendaprinzip „Niemanden zurücklassen“ („leave no one behind“) auf dem Weg zur SDG 4- Umsetzung gerecht wird. 1. Inwiefern ist die Bundesregierung in ihren bisherigen entwicklungspolitischen Bemühungen während der ersten Hälfte ihrer Amtszeit diesen selbst definierten Prämissen bezüglich der Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit nachgekommen, und welchen Nachholbedarf sieht die Bundesregierung gegebenenfalls? Die Förderung der Bildung ist ein Schlüsselbereich der deutschen Entwicklungspolitik . Auch in der aktuellen Legislaturperiode bleibt Bildung ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik. Dies wird durch die Verabschiedung der BMZ-Bildungsstrategie „Gerechte Chancen auf hochwertige Bildung schaffen“ im Juli 2015 bestätigt. Die Bundesregierung baut diesen Schwerpunkt – auch im Rahmen der Sonderinitiativen und der neuen Afrikapolitik – weiter aus. Die Zusage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, mindestens 400 Mio. Euro jährlich aus dem BMZ-Haushalt für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, wurde in 2014 und 2015 erfüllt (vgl. auch Antworten zum finanziellen Engagement zu Bildung in der deutschen EZ). 2. Welche Vorhaben und welche Schwerpunkte will sie diesbezüglich in der zweiten Hälfte der laufenden Legislatur verfolgen? Die Bundesregierung wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode im Bildungsbereich einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Flüchtlingen legen und in den Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen Schulausbildung für Kinder und Ausbildung für Jugendliche unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7622 Zudem wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, die Nutzung von Digitalisierung für Bildung weltweit zu verbessern, insbesondere für Mädchen und Frauen. 3. Gibt es seit dem Regierungswechsel eine Änderung in der Zahl der Partnerländer , mit denen Bildung als Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit vereinbart wurde (bitte alle Länder auflisten)? Und wenn ja, was waren die Ursachen? Gab es Verschiebungen in der Auswahl des Bildungssektors? Sektorpolitische Schwerpunkte werden im Rahmen von Regierungsverhandlungen und -konsultationen entsprechend der Bedarfe der Partnerländer vereinbart. Seit dem Regierungswechsel gab es keine Änderung der Anzahl der Partnerländer , mit denen Bildung als Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit vereinbart wurde. Die aktuellen Länder mit Schwerpunkt Bildung sind Afghanistan, Äthiopien, Guatemala, Honduras, Jemen, Jordanien, Kosovo, Malawi, Mosambik und Togo. Für den Libanon ist ein Schwerpunkt Bildung geplant. Vor dem Regierungswechsel waren dies Afghanistan, Äthiopien, Guatemala, Honduras, Jemen, Kosovo, Malawi, Mosambik, Pakistan, Togo. 4. In wie vielen Partnerländern liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bildungsbereich auf Grundbildung? Das BMZ unterstützt im Rahmen der staatlichen bilateralen Entwicklungspolitik sieben Partnerländer, mit denen Grundbildung als Schwerpunkt der Zusammenarbeit definiert wurde. Dabei handelt es sich um die Länder Afghanistan, Guatemala, Honduras, Jemen, Kosovo, Malawi und Mosambik. 5. Was hat die Bundesregierung im Lauf des vergangenen Jahres zur Umsetzung der Zukunftscharta und der darin enthaltenen Stärkung des Rechts auf Bildung, auch gerade für Menschen mit Behinderung, unternommen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Die Umsetzung der Zukunftscharta ist ein zentrales Anliegen des BMZ, und letztendlich tragen alle laufenden und geplanten Maßnahmen im Bildungsbereich zur Umsetzung bei. Die deutsche Entwicklungspolitik hat dabei einen Höchststand für Investitionen im Bildungsbereich erreicht: Seit 2014 werden aus dem BMZ- Haushalt jährlich mindestens 400 Mio. Euro für Bildung bereitgestellt (vgl. Frage 20). In der Beruflichen Bildung sind wir weltweit größter Geber. Zur Förderung inklusiver und behindertenspezifischer Bildung und Berufsbildung hat das BMZ in der laufenden Legislaturperiode ca. 74 Mio. Euro beauftragt (vgl. Frage 26). Auch im Inland hat das BMZ im Bereich Bildungsarbeit und Bürgerdialog zusätzliche Maßnahmen initiiert. So hat das BMZ beispielsweise mit der Zukunfts- Tour in allen 16 Bundesländern einen kontinuierlichen Bürgerdialog gestartet, mit dem insbesondere auch bei Schülerinnen und Schülern Kenntnisse zu entwicklungspolitischen Fragestellungen und Nachhaltigkeitsthemen verbessert und das Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise erhöht werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwieweit wurden die Ausgaben des BMZ in Grund- und Sekundarbildung seit Veröffentlichung der Zukunftscharta gesteigert (bitte anhand von Mittelflüssen näher erläutern)? Die Zukunftscharta wurde im November 2014 veröffentlicht. Aussagen zu ODA-Auszahlungen liegen nur für das Jahr 2014 vor. Zu Details zu ODA-Auszahlungen 2014 vgl. Frage 21. 7. Wie ist die entwicklungspolitische Arbeit zu Bildung im BMZ und seinen Durchführungsorganisationen strukturell und fachlich verankert (z. B. im Referat Bildung und digitale Welt sowie im GIZ-Sektorvorhaben), und wie hat sich dort jeweils der personelle Umfang sowie die Aufgabenstellung seit Anfang der laufenden Legislaturperiode entwickelt? Im Zuge der BMZ-Reorganisation im Mai 2014 wurde Referat 201 „Bildung“ zu Referat „Bildung und digitale Welt“. Die Zuständigkeiten des Referats im Bereich Bildung haben sich dadurch nicht verändert. Das Thema Sport war schon vor der Reorganisation 2014 im Geschäftsverteilungsplan des Referats verankert. Die Stellenausstattung des Referats blieb unverändert. Referat „Bildung und digitale Welt“ wurde im Jahr 2014 durch zwei aufeinanderfolgende Entsendungen vom DAAD (jeweils für 6 Monate) unterstützt. Im Rahmen des Sektorvorhabens Bildung (Gesamtlaufzeit: Mai 2014 bis April 2017; Volumen: 5 Mio. Euro; derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. T. in Teilzeit) erbringt die GIZ fachlich-sektorale Beratungsleistungen für das BMZ. Diese umfassen alle Themenbereiche des Bildungssektors mit Ausnahme der beruflichen Bildung. Eine fachlich-sektorale Beratung zu Fragen der beruflichen Bildung erfolgt über das Sektorvorhaben Berufliche Bildung (Gesamtlaufzeit : März 2015 bis April 2018; Volumen: 5 Mio. Euro; derzeit 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. T. in Teilzeit). Das Forschungsvorhaben Inklusive Bildung – Angewandte Forschung für mehr Evidenz im Bildungsbereich (Gesamtlaufzeit: Januar 2013 - September 2016; Volumen: 3 Mio. Euro; derzeit 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) koordiniert angewandte Forschungsarbeit im Themenfeld Inklusive Bildung. Beide Sektorvorhaben und das Forschungsvorhaben sind im Bereich „Sektor- und Globalvorhaben“ der GIZ verankert. In der GIZ ist das Kompetenzcenter „Bildung, Berufliche Bildung, Arbeitsmarkt“ im Fach- und Methodenbereich der fachlich-methodische Dienstleister für alle GIZ-Vorhaben zu Bildung und beruflicher Bildung. In der KfW ist das Kompetenzcenter Bildung in der Abteilung „Entwicklungs- und Sektorpolitik“ verortet. Das Kompetenzcenter berät nicht nur KfW-intern, sondern auch das BMZ zu Fragen der Bildung. 8. Wie gewährleistet das BMZ-Referat 304 Bildung und digitale Welt, dass trotz der Übernahme der Themen Sport und Digitales das Thema Bildung einen hohen Stellenwert behält? Die Zuständigkeiten des Referats 304 „Bildung und digitale Welt“ im Bereich Bildung haben sich durch die Übernahme der Themen Sport und Digitales nicht verändert (vgl. auch Frage 7). 9. Welche Möglichkeiten hat das BMZ-Referat Bildung und digitale Welt, Bildung als Schlüsselthema in anderen BMZ-Referaten zu verankern? Das Referat „Bildung und digitale Welt“ verankert Bildung als Schlüsselthema in anderen BMZ-Referaten über Positionsbestimmungen und Beratung anderer Referate u. a. zu den Themen der BMZ-Bildungsstrategie, zu Bildung im Kontext von Flucht und Migration und zu Bildung und IKT. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7622 10. Was ist aus „1 000 Sportplätze für Afrika“ geworden, das zur WM 2014 als Bildungsinitiative des BMZ präsentiert wurde? Wie viele der 1 000 Sportplätze sind inzwischen gebaut? Wo sind diese gebaut worden? Wie viele sind noch funktionstüchtig? Die 2014 durch Bundesminister Dr. Gerd Müller ins Leben gerufene Initiative „Mehr Platz für Sport – 1 000 Chancen für Afrika“ hat das Ziel, Kinder und Jugendliche in Subsahara-Afrika über den Sport zu fördern, zum Beispiel durch das Vermitteln von Alltagsfähigkeiten, sozialen Kompetenzen und Bildungsthemen. Auch Geschlechtergerechtigkeit, Gewaltprävention und Konfliktbewältigung sowie berufliche Bildung und HIV-Prävention spielen bei den Maßnahmen eine Rolle. Damit ist die Initiative weiter gefasst als eine reine Bildungsinitiative. Im Jahr 2015 wurden 23 Sportplätze u. a. in Äthiopien, Kenia und Togo fertiggestellt und werden seitdem genutzt. Weitere 29 Plätze befinden sich derzeit in der Bauoder konkreten Planungsphase. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen zunächst 100 Sportplätze (Rehabilitierungen und Neubauten) fertiggestellt werden. In Verbindung mit den Plätzen werden – je nach Bedarf – gemeinsam mit den lokalen Partnern Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt, Betreiberkonzepte erarbeitet und somit die nachhaltige Nutzung der Anlagen sicher gestellt. Alle gebauten Plätze sind funktionstüchtig. 11. Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6329) ab? Den Lebensstart von Kindern und die gesamte frühkindliche Entwicklung (mit den Bereichen Bildung, Ernährungssicherung, Gesundheit und Kinderrechte allgemein ) weltweit zu verbessern, ist dem BMZ ein wichtiges Anliegen. Die Beschlüsse des Koalitionsantrages Drs.18/6329 fließen in die Arbeit des BMZ ein. Mit dem Globalvorhaben Ernährungssicherung und Resilienzstärkung trägt aktuell bereits beispielsweise die Sonderinitiative ‚EINEWELT ohne Hunger‘ in derzeit elf Ländern dazu bei, dass Menschen Zugang zu ausreichend Kalorien und Nährstoffen haben. Durch den Fokus des Globalvorhabens auf Familien mit Schwangeren, Müttern und Kleinkindern profitieren insbesondere Säuglinge und Kleinkinder in ihrer frühkindlichen Entwicklung. Durch intersektorale Ansätze – beispielsweise durch Verbindungen zum Gesundheitssektor – sollen umfassende Wirkungen erzielt werden. 12. Wie will das BMZ die frühkindliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit in Zukunft fördern, welche Konzepte wurden oder werden dazu erarbeitet, und wann wird das Parlament informiert? Das BMZ hat einen ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsförderung und fördert alle Bildungsbereiche und -formen und lebenslanges Lernen – angefangen bei der frühkindlichen Bildung. Dabei versteht das BMZ die frühkindliche Bildung als Teil der erweiterten Grundbildung. Ein eigenes Sektorkonzept für die frühkindliche Bildung ist nicht geplant. Ansätze werden kontextspezifisch mit den Partnerregierungen entwickelt. Dies ist beispielsweise im Rahmen des TZ-Vorhabens in Honduras der Fall. Das Parlament wurde zuletzt im Rahmen der AWZ-Sitzung am 23. September 2015 durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hans-Joachim Fuchtel über Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der frühkindlichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wann und in welcher Form wird die Bildungsstrategie entsprechend an die SDG-Vorgaben angepasst? Die Ziele der Agenda 2030 sind der Referenzrahmen, an dem sich das BMZ ausrichtet , die BMZ-Bildungsstrategie ist an den SDGs ausgerichtet. Die neue BMZ- Bildungsstrategie wurde zeitgleich zu den internationalen Konsultationen zur neuen Bildungsagenda entwickelt. Das BMZ konnte deutsche Positionen erfolgreich in diese Konsultationen einbringen. Der ganzheitliche Ansatz der BMZ-Bildungsstrategie mit dem Fokus auf Förderung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit ist daher kompatibel mit den Bildungszielen der Agenda 2030 und dem im November 2015 auf der UNE-SCO-Generalkonferenz verabschiedeten Aktionsrahmen Bildung 2030. 14. Mit welchen konkreten Instrumenten, Projekten und Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 4 beitragen? Das BMZ wird künftig mindestens 400 Mio. Euro jährlich in Bildungsmaßnahmen investieren. Alle laufenden und geplanten Maßnahmen im Bildungsbereich sind ein Beitrag zur Umsetzung des SDG 4. Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden in den Bereichen der erweiterten Grundbildung, beruflichen Bildung und Hochschulbildung unterstützt; der regionale Schwerpunkt liegt auf Afrika. Besondere Aufmerksamkeit gilt Gebieten, die von Fragilität und Konflikt betroffen sind, dazu gehören vor allem auch Flüchtlingssituationen . 15. Wie wird sich Deutschland im Verlauf der weiteren Indikatorenausarbeitung dafür stark machen, dass ein Disaggregierungsverweis in allen relevanten Indikatoren aufgenommen wird? Die Bundesregierung und das Statistische Bundesamt im Rahmen seiner Tätigkeit in der Inter Agency and Expert Group (IAEG) betonen regelmäßig die Bedeutung der Disaggregation als ein Schlüsselelement der 2030-Agenda und zur Erfüllung des Bekenntnisses, niemanden zurückzulassen. Grundlage ist para 74g der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: „disaggregation by income, sex, age, race, ethnicity, migration status, disability and geographic location and other characteristics relevant in national contexts“. Zur Durchsetzung dieses Anliegens wird sich die Bundesregierung auch weiterhin insbesondere im Rahmen der IAEG und der Sitzung der Statistikkommission dafür einsetzen, dass durch Disaggregierung von Daten ein präzises und differenziertes Bild der Zielerreichung gewonnen werden kann. Die Bundesregierung tritt daher dafür ein, übergeordnet grundsätzlich für alle Indikatoren die Notwendigkeit der Disaggregierung im Sinne des o. g. para 74g anzuerkennen sowie in der IAEG einen follow-up-Prozess zu starten, in dem diese Disaggregation Indikator für Indikator betrachtet werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass für jedes Ziel die relevanten Disaggregierungen vorgenommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7622 16. Mit welchen politischen Bemühungen hat sich die Bundesregierung im Verlauf der Indikatorenausarbeitung dafür eingesetzt (und plant dies weiter zu tun), dass eine Festlegung auf Datendisaggregierung für alle relevanten Indikatoren bereits verbindlich im Indikatorenrahmen verankert wird? Die Bundesregierung hat sich regelmäßig für Disaggregierung eingesetzt (vgl. Frage 15) u. a. bereits im Rahmen der Verhandlungen der Agenda 2030 zu para 74g. Der Berichtsentwurf der IAEG erkennt die hohe Bedeutung der Disaggregierung klar an („core element“) und sieht im Arbeitsplan der IAEG die Befassung damit kurzfristig vor. 17. Die Vorgabe, hinreichend disaggregierte Daten zur Überprüfung der SDG- Umsetzung zu verwenden, wird auch für Deutschland weitere Erhebungen bedeuten; inwiefern und bis wann plant die Bundesregierung die Mittel für das Statistische Bundesamt zu erhöhen, um eine umfassende Datenerhebung und -analyse zum Monitoring der SDG-Umsetzung gewährleisten zu können ? Die konkrete Ausgestaltung der SDG-Indikatoren wird derzeit noch diskutiert. In der Folge wird zu prüfen sein, inwieweit Datenlücken vorhanden sind und wie diese Lücken geschlossen werden können. Mittel für die Umsetzung der SDG werden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 beantragt. Über diesen Antrag wird im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen entschieden werden. 18. Deutschland will international als SDG-Umsetzungspionier auftreten. Welche Schritte sind geplant, um SDG 17.18 zur Stärkung der Statistikkapazitäten in Entwicklungsländern im Bereich Datendisaggregierung umzusetzen? Wird sich die „early starter“-Initiative auch auf Bemühungen anderer Länder im Bereich Datenerhebung erstrecken? Der Erfolg der Agenda 2030 hängt von der Umsetzung durch alle Länder ab. Die Regierungen müssen hierfür ihre nationale Politik auf nachhaltige Entwicklung ausrichten. Dies wird über bestehende Kapazitäten hinaus erhebliche Anforderungen stellen, auch im Bereich Monitoring inkl. Datenerhebung. Mit der Agenda 2030 als Orientierungsrahmen begleitet Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seine Partnerländer bei der Umsteuerung ihrer Politik hin zu nachhaltiger Entwicklung. Dies schließt auch Unterstützung im Bereich Statistik ein. Das BMZ leistet direkte und indirekte Beiträge zur Stärkung ziviler Registrierungs - und Statistiksysteme in seinen Partnerländern und will diese weiter ausbauen . Speziell im Bereich der Personenstandsregistrierung, aber auch bei der Förderung nationaler Statistiksysteme spielt die Datendisaggregierung eine wichtige Rolle. Die Förderung statistischer Kapazitäten in den Partnerländern deutscher Entwicklungszusammenarbeit stellt einen Kernaspekt bei der Umsetzung und Messung der SDGs dar. Beispielsweise wird die deutsche EZ in Togo gemeinsam mit der EU-Kommission die Regierung bei der Förderung von Registrierungssystemen und statistischen Institutionen des Landes unterstützen, um demografische Daten standardisiert zu erheben. Auch in Kamerun ist die Förderung von Personenstandsregistrierung im Rahmen eines längerfristigen Ansatzes im Bereich Rechts- und Organisationsberatung auf nationaler Ebene sowie bei der Stärkung von Strukturen und Kapazitäten auf subnationaler Ebene geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Finanzielles Engagement zu Bildung in der dt. EZ: 19. Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung im Haushalt ein, um die international bestehende Finanzierungslücke für das SDG Bildungsziel i. H. v. 39 Mrd. US Dollar zu schließen? Die Bundesregierung plant, aus dem Haushalt des BMZ mindestens 400 Mio. Euro jährlich für Bildung in Entwicklungsländern zu investieren. 20. Wurde die Zusage vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, im Januar 2014 vor dem Deutschen Bundestag , mindestens 400 Mio. Euro jährlich aus seinem Haushalt für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, in den letzten beiden Jahren erreicht ? Die Zusage von Bundesminister Dr. Gerd Müller, mindestens 400 Mio. Euro jährlich aus dem BMZ-Haushalt für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, wurde in 2014 und 2015 erfüllt. 21. In welcher Höhe stellte die Bundesregierung für den Zeitraum 2010 bis 2015 ODA-Mittel für den Bereich Bildung zur Verfügung (bitte nach Jahren, biund multilateralen Mitteln und Sektoren auflisten)? Im Zeitraum 2010-2014 hat die Bundesregierung (hier nur Bundesressorts) folgende bilateralen ODA-Auszahlungen vorgenommen (in Mio. Euro): Förderbereich 2010 2011 2012 2013 2014 BILDUNG 578,89 616,17 633,25 612,35 614,76 Bildung allgemein 183,17 188,21 179,14 179,89 188,10 Grundbildung 140,79 158,25 146,71 109,27 125,61 Sekundarbildung 70,72 73,47 86,28 81,93 109,46 Bildung oberhalb der Sekundarstufe 184,20 196,24 221,08 241,27 191,60 Die Kernbeiträge, die Deutschland an multilaterale Organisationen leistet, werden nicht nach Sektoren zweckgebunden geleistet. Daher ist eine Aufschlüsselung dieser Auszahlungen für den Bildungsbereich nicht möglich. Für das Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen zu ODA-Auszahlungen vor. 22. Wie konkret verteilen sich diese Gelder in den Jahren 2014, 2015, und wie ist die Aufteilung für 2016 geplant? Zur Aufteilung für das Jahr 2014 siehe Antwort zu Frage 21. Für die Jahre 2015 und 2016 liegen noch keine Zahlen zu ODA-Auszahlungen vor. 23. Inwieweit werden dabei auch die Vergabe von Stipendien an ausländische Studierende in Deutschland oder die Bildungskosten für Flüchtlinge in Deutschland eingerechnet? Und wenn ja, in welche Höhe (bitte nach den Jahren 2010 bis 2015 auflisten)? Für die Vergabe von Stipendien an ausländische Studierende in DEU sind folgende Leistungen in die ODA-Auszahlungen eingerechnet (2010-2014; in Tsd. Euro): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7622 2010 2011 2012 2013 2014 BMZ DAAD (EPOS- Programm) 9.890 9.590 9.690 9.540 9.540 AA DAAD (Stipendien & institut. Förderung) 66.302 61.300 61.300 67.100 85.000 Gesamt 76.192 70.890 70.990 76.640 94.540 Diese Übersicht enthält nicht die Ausgaben für Stipendien an Wissenschaftler/innen und andere Kurzzeitaufenthalte. Kosten für Flüchtlinge im Inland werden separat erfasst. Innerhalb dieser Kosten gibt es keine Aufschlüsselung nach Sektoren. 24. Wie hoch sind die jährlichen deutschen EZ-Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Grundbildung, und wie haben sich diese im Verlauf der vergangenen fünf Jahre entwickelt (bitte für die Sektoren frühkindliche Bildung , Grundschulbildung, untere Sekundarschulbildung, nachholende Alphabetisierung spezifizieren)? Die Entwicklung der bilateralen ODA-Auszahlungen für Grundbildung (nicht einberechnet sind ODA-Auszahlungen oberhalb der Sekundarschulbildung) in den Jahren 2010-2014 (in Tsd. Euro): Förderbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Bildung allgemein darin enthalten: Bildungspolitik und -verwaltung, Bildungseinrichtungen und Fortbildung, Lehreraus - und -fortbildung, Forschung 187.256 191.411 181.854 182.596 190.342 Grundbildung, darin enthalten: 140.907 158.311 146.765 112.152 125.653 a) Grundschulbildung 114.941 132.588 124.112 96.664 109.224 b) Grundlegende Alltagsfähigkeiten für Jugendliche und Erwachsene 25.354 25.180 21.909 14.918 13.011 c) Vorschulunterricht 611 543 745 569 3.418 Sekundarschulbildung (als gesondert ausgewiesener Förderbereich untere Sekundarbildung) 3.181 5.824 4.631 6.921 7.079 Maßnahmen aus dem Förderbereich „Bildung allgemein“ dienen der systemischen Stärkung des Bildungswesens und sind Teil unseres ganzheitlichen Ansatzes . Daher wirken sich diese Maßnahmen auch förderlich auf die Grundbildung aus und sind daher mit zu berücksichtigen. Für das Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen zu ODA-Auszahlungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie hoch sind die jährlichen deutschen EZ-Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Erwachsenenbildung, und wie haben sich diese im Verlauf der vergangenen fünf Jahre entwickelt? Maßnahmen der Erwachsenenbildung sind in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vielfältigster Natur und finden im Rahmen von unterschiedlichsten Vorhaben statt. Für Maßnahmen der Erwachsenenbildung hat der Entwicklungsausschuss der OECD zudem keine konkrete Förderbereichsverschlüsselung vergeben . Für Maßnahmen zur Förderung der Erwachsenenbildung und deren Entwicklung liegen deshalb keine ODA-Auszahlungszahlen vor. 26. Was gibt das BMZ jährlich zur Förderung inklusiver Bildung und behindertenspezifischer Bildung aus (bitte nach Haushaltsjahren seit Beginn der laufenden Legislaturperiode sowie nach Ländern und Maßnahmen aufschlüsseln )? Innerhalb der laufenden Legislaturperiode hat das BMZ im Rahmen von bilateralen Vorhaben in Höhe von ca. 74 Mio. Euro Maßnahmen zur Förderung inklusiver und behindertenspezifischer Bildung und Berufsbildung beauftragt. Darüber hinaus wird inklusive und behindertenspezifische Bildung und Berufsbildung über die Finanzierung der Anträge privater Träger gefördert. In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, eine vollständige Aufstellung aller Vorhaben anzufertigen. Neben dem Forschungsvorhaben „Inklusive Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit - Angewandte Forschung zur Inklusiven Gestaltung von Bildungssystemen “ sind in der unten stehenden Tabelle Vorhaben gelistet, die Bestandteile zur Förderung der inklusiven Bildung und beruflichen Bildung aufweisen. Keines der genannten Projekte richtet sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen . Ihre Bedarfe werden durch Mainstreaming-Maßnahmen abgedeckt, indem Inklusion als Bestandteil des methodischen Beratungsansatzes aufgenommen wurde oder Menschen mit Behinderungen als Zielgruppe explizit adressiert sind. Unten stehende Tabelle ist nach den folgenden Kategorien aufgeschlüsselt: a) Förderung inklusiver Bildung und behindertenspezifischer Bildung durch bilaterale Vorhaben der deutschen staatlichen EZ b) Förderung inklusiver Berufsbildung und behindertenspezifischer Berufsbildung durch bilaterale Vorhaben der deutschen staatlichen EZ a) Förderung von Vorhaben mit Bestandteilen inklusiver Bildung und/oder behindertenspezifischer Bildung Jahr (der Beauftragung ) Land Maßnahme Durchführende Organisation Betrag 2013 Globalvorhaben (Studienländer Guatemala und Malawi) Forschungsvorhaben ‚Inklusive Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit - Angewandte Forschung zur Inklusiven Gestaltung von Bildungssystemen ‘ GIZ 3.000.000 € Guatemala Bildung für Leben und Arbeit (EDUVIDA) GIZ 5.250.000 € 2014+2015 Malawi Verbesserung der Grundbildung GIZ 8.500.000€ +1.500.000 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7622 b) Förderung von Vorhaben mit Bestandteilen inklusiver Berufsbildung und/oder behindertenspezifischer Berufsbildung Jahr (der Beauftragung) Land Maßnahme Durchführende Organisation Betrag * 2013 Laos Berufliche Bildung in Laos (VELA) GIZ 15.000.000 € Ruanda Programm Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Phase II GIZ 14.045.000 € 2014 Togo Berufliche Bildung und Jugendbeschäftigung II GIZ 4.000.000 € Nepal Förderung sozial ausgewogener Wirtschaftsentwicklung in Nepal (INCLUDE) GIZ 7.242.686 € 2015 Sri Lanka Berufliche Bildung im Norden und Osten Sri Lankas GIZ 4.625.000 € Bangladesch Förderung von Sozial- und Umweltstandards in der Industrie II GIZ 6.000.000 € Kolumbien Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden in Norte de Santander in Kolumbien GIZ 4.000.000 € 2016 Mongolei Kooperative Berufsbildung im Rohstoffsektor GIZ 190.000 € 27. Wie hoch ist der Anteil der jährlichen deutschen Beitragszahlungen an die Globale Bildungspartnerschaft (GPE) am Gesamthaushalt der GPE, und inwiefern bewertet die Bundesregierung diesen Anteil als dem volkswirtschaftlichen Gewicht der Bundesrepublik Deutschland angemessen? Deutschland hat die GPE mitbegründet und von Anfang an die inhaltliche Ausrichtung aktiv mitgeprägt. Von 2008 bis 2018 beteiligt sich das BMZ mit einem monetären Beitrag von bislang insgesamt 67,75 Mio. Euro am GPE-Fonds. Derzeit betragen die deutschen Beitragszahlungen jährlich 7 Mio. Euro. Die Errechnung des Quantenteils des deutschen Beitrags am Gesamthaushalt der GPE konnte nicht durchgeführt werden, da die aktuellen Daten des Gesamthaushalts der GPE so kurzfristig nicht von GPE bereitgestellt wurden. Des Weiteren unterstützt das BMZ durch das Regionalvorhaben „Deutsche BA- CKUP Initiative Bildung in Afrika“ afrikanische Länder darin, Mittel aus dem GPE-Fonds abzurufen und umzusetzen. Das Gesamtvolumen der bilateralen Beistellung umfasst insgesamt 15,22 Mio. Euro (Jan. 2011 – Sept. 2017). Die Bundesregierung bewertet ihre Beitragszahlungen an die GPE als angemessen . Diese Leistung an eine multilaterale Organisation im Bildungsbereich ist im Kontext zu sehen zu der Gesamtleistung der Bundesregierung im Bildungsbereich . Innovative Finanzierung in Bezug auf die BMZ-Bildungsstrategie 28. In welchen Ländern und in welchem Umfang realisiert die Bundesregierung finanzielle Zusammenarbeit im Bildungsbereich über so genannte „Korbfinanzierung “, und inwiefern wird auch sektorale Budgethilfe geleistet? Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) an drei Korbfinanzierungen in Afghanistan, Mosambik und den Palästinensischen Gebieten (s. Tabelle). Sektorale Budgethilfe zugunsten des Bildungssektors wird aus FZ-Mitteln nicht unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Name FZ-Betrag Verwendungszweck Afghanistan Beiträge zum “National Basic Education Programme” und zum “Education Quality Improvement Programme” Bisher 100 Mio. Euro Grundbildung Mosambik Bildungs-SWAP ESSP-FASE Bisher 156,74 Mio. Euro Grundbildung Palästinensische Gebiete Bildungsprogramm I-III Bisher 45 Mio. Euro Grundbildung 29. In welchen Ländern wurden Schulden zugunsten von Bildung umgewandelt? Schuldenumwandlungen zugunsten von Bildung werden derzeit in sieben Ländern umgesetzt. Diese Länder sind Ägypten, El Salvador, Indonesien, Jordanien, Kenia, Kirgistan, Pakistan. 30. In welchen Ländern, in welchem Umfang, in welchen Schulstufen und nach welchen Kriterien wurden Studienkredite und Stipendien für benachteiligte Bevölkerungsgruppen vergeben? Im Hochschulbereich vergab der DAAD gefördert durch Mittel des BMZ im Jahr 2014 in Afrika 407 Stipendien im Rahmen des Surplace-/Drittlandprogramms. Insgesamt 51,3 Prozent der Stipendien im Heimatland (Surplace) wurden an Bewerberinnen und Bewerber aus Least Developed Countries vergeben (im Drittlandprogrammteil 70,1 Prozent). Insbesondere durch die Vergabe von Stipendien im Heimatland haben Frauen bessere Möglichkeiten, ein Studium aufzunehmen. Im Surplace-Programm lag der Frauenanteil 2014 bei 52,3 Prozent. Informationen zu Umfang, Schulstufe und Auswahlkriterien für Stipendien im Rahmen von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Projekttitel Länder Schulstufe FZ-Finanzierungs - Volumen (in Mio. Euro) Zielgruppe/ Auswahlkriterien Erfahrungen Stipendien Förderung von Schulbildung in städtischen und randstädtischen Armutsgebieten (Phase I+II) Kenia Sekundarbildung 6,4 Bedürftige Kinder mit herausragenden Leistungen. Die Bedürftigkeit wird anhand eines vom Projektträger Equity Group Foundation (EGF) erstellten Kriterienkatalogs bewertet. Durch den Auswahlprozess wird sichergestellt , dass der Zugang zu Stipendien nicht von der ethnischen Herkunft oder der Glaubensrichtung der Antragsteller abhängt und nur bedürftige Kinder von dem Vorhaben profitieren. 60% der Stipendien werden an Mädchen vergeben, sodass ein ausgeglicheneres Geschlechterverhältnis an Sekundärschulen und Universitäten befördert wird. Der Auswahlprozess erfolgt unter Einbezug der Communities (Vertretern der lokalen Bildungsverwaltung , Kirchen, Moscheen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft), Aufgrund der positiven Erfahrungen der Pilotphase wurde 2013 eine Folgephase vom BMZ zugesagt . Die Leistungen der Stipendiaten /innen beider Phasen entsprechen den (hohen) Erwartungen . Darüber hinaus engagieren sich viele Stipendiaten/innen in ihrer Schule, z. B. als Schulsprecher /innen oder im außerschulischen Bereich. Durch zahlreiche Mentor-und Leadership-Aktivitäten förderte und fördert die Implementierungsorganisation Equity Group Foundation gezielt die gesellschaftliche Verantwortung der Stipendiaten/innen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7622 Projekttitel Länder Schulstufe FZ-Finanzierungs - Volumen (in Mio. Euro) Zielgruppe/ Auswahlkriterien Erfahrungen Entwicklung mit Gerechtigkeit – URL I+II Guatemala Hochschulbildung 1,36 Bedürftige Jugendliche ausgewählter Gemeinden mit Sekundarschulabschluss , herausragende bis gute Leistungen, von lokalen Autoritäten unterstützt (z. B. Bürgermeister , Schuldirektoren), Führungspotential in ihrer Gemeinde . Mindestens 50% der Stipendiaten sollen Frauen sein, mindestens 50% Indigene. Für die Auswahl der Stipendiaten führt die URL Hausbesuche durch, um das familiäre Umfeld der Bewerber kennenzulernen und festzustellen, ob die Angaben zur sozioökonomischen Situation richtig sind. Die Auswahlkriterien und der Auswahlprozess sind in einem Handbuch festgelegt . (Die Stipendienkomponente bei dem Vorhaben URL II ist eine Weiterführung der bereits in kleinerem Umfang durchgeführten Stipendienkomponente im Rahmen des Programms URL I). 62% der Stipendiaten sind Frauen, 77% Indigene. Aufgrund der Auswahlkriterien ist davon auszugehen, dass 100% der Stipendiaten/innen Arme sind. Die Stipendiaten/innen werden von Tutoren betreut. Dies trägt dazu bei, dass die Abbruchquote weitaus geringer ist als bei Nicht- Stipendiaten. Dennoch beträgt die Abbruchquote im Schnitt 27%. Bei einem Folgevorhaben soll diesem Thema noch mehr Bedeutung beigemessen werden. Es wurden bereits Studien durchgeführt , um die Gründe für einen Studienabbruch zu identifizieren. Studienkredite Higher Education Finance Fund (HEFF) Peru, Bolivien, Paraguay, Guatemala, Honduras, Dom. Rep., Costa Rica Hochschulbildung 10 Als Hauptauswahlkriterium gelten die Motivation des Jugendlichen , die Wahl des Studiengangs und der Bildungseinrichtung sowie das später damit zu erzielende Gehalt, also der zu erwartende „Cash Flow" der Studierenden . Es werden damit Studiengänge gefördert, die in den jeweiligen Ländern auf dem Arbeitsmarkt eine ausreichend hohe Nachfrage haben. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit , dass ein Absolvent in dem Studienfach später auch tatsächlich einen Arbeitsplatz erhält, über den er seinen Studienkredit zurückzahlen kann. Neben der Liste der arbeitsmarktrelevanten Studiengänge wurde darüber hinaus eine Liste mit relevanten Universitäten zusammen gestellt, an denen die Studiengebühren eine bestimmte Summe nicht überschreiten, um eine Überschuldung der Studierenden zu vermeiden. Der Studienkredit des HEFF deckt neben Studiengebühren auch laufende Kosten für Unterbringung und sonstige Nebenkosten ab und wird über Mikrofinanzinstitutionen (MFI) vergeben. Dies ermöglicht es, dass Studieninteressierte aus ländlichen und folglich ärmeren Regionen (i) Zugang zu Finanzierungen über die MFI erhalten und (ii) über die Finanzierung von Nebenkosten überhaupt erst in Städten studieren können. Die unmittelbare Zielgruppe sind qualifizierte und motivierte Jugendliche aus einkommensschwachen Schichten, die bisher keinen Zugang zu langfristigen Bildungskrediten hatten. Die Förderkriterien werden durch eine geringe Ausfallquote in der Praxis bestätigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekttitel Länder Schulstufe FZ-Finanzierungs - Volumen (in Mio. Euro) Zielgruppe/ Auswahlkriterien Erfahrungen Regional Education Fund for Africa (REFFA) Senegal, Tansania, Kamerun, Kongo 90% Sekundar -bildung 9% Primarbildung 1% tertiäre Bildung 18 Der Fonds legt Kredite an Lernende bzw. ihre Familien aus, mit Fokus auf den Sekundar- und Tertiärbereich, wobei der letztere deutlich schwerer zu erreichen ist. Die Kreditvergabe erfolgt derzeit ausschließlich über Mikrofinanzinstitutionen , die ärmere Bevölkerungsgruppen bedienen. Die Familien müssen in der Lage sein, die Kredite zurückzuzahlen, sonst entsteht ein Überschuldungsrisiko . Aufgrund der unsicheren Arbeitsmarktlage in Afrika und der langen notwendigen Laufzeiten sind MFI nur sehr begrenzt bereit, reine Studienkredite an Studierende ohne zusätzliche Sicherheiten zu vergeben. Der Fonds sucht derzeit nach geeigneten PPP-Modellen zur Erreichung der Zielgruppe . Zudem kann der Fonds über MFI Kredite an Schulen, bspw. zur Investition in besseres Lehrmaterial oder Erweiterungen /Renovierung der Klassenzimmer , vergeben. Diese Kredite können einen großen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Bildung leisten. 31. Welche Zielgruppen wurden damit erreicht, und welche Erfahrungen wurden bei derartigen Pilotprojekten bislang gemacht (bitte benennen und nach Volumen aufschlüsseln)? Ein Teil (107) der aus BMZ-Mitteln unterstützten Surplace-Stipendien (s.o.) wurde vom DAAD in Kofinanzierung mit dem südafrikanischen „National Research Fund“ (NRF) vergeben. Dabei wird bei der Auswahl – in Ermangelung von (glaubhaften) Einkommensnachweisen – eine vom NRF vorgenommene Information zur Herkunft von Bewerberinnen und Bewerber aus benachteiligten Schuldistrikten genutzt und als Kriterium mit einbezogen. Zu Zielgruppe und Erfahrungen in Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit s. Tabelle unter Frage 30. 32. Welche öffentlich-private Partnerschaften (PPP) bestehen im Bildungsbereich mit wem, und welche davon werden im Rahmen des Bundesförderprogramms develoPPP durchgeführt? Im Rahmen des vom BMZ finanzierten develoPPP.de-Programms zur Förderung von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft können derzeit knapp zehn Prozent (33) aller derzeit laufenden Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (ca. 340) thematisch dem Schwerpunkt Bildung zugeordnet werden. Dabei steht in den meisten Fällen das Thema der beruflichen Bildung im Vordergrund. Projektbezeichnung DO Projektbeginn Projektende Projektländer Partnerunternehmen News for Kids - Educational Multimedia Services for Children in Basic Education GIZ 15.01.2016 14.01.2018 Südafrika dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH Praxisorientierte Ausbildungskapazitäten für den Metallsektor in Bosnien und Herzegowina GIZ 01.12.2015 30.11.2018 Bosnien und Herzegowina GS-TMT AG Qualifizierung von IT-Fachkräften DEG 29.01.2016 01.02.2018 Kuba iSQI GmbH International Software Quality Institute Weiterbildung von algerischen Bauingenieuren/innen in der Planung und Instandhaltung von Ingenieurbauwerken sequa 01.07.2015 30.06.2017 Algerien Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7622 Projektbezeichnung DO Projektbeginn Projektende Projektländer Partnerunternehmen Einführung international anerkannter Sozial- und Produktionsstandards und Aufbau einer Ausbildungsstätte in Kooperation mit externen Bildungs- und Industriepartnern DEG 27.07.2015 30.07.2017 Bangladesch Kids Fashion Group GmbH & Co. KG Ausbau der dualen Ausbildung im Energiesektor DEG 01.02.2016 15.01.2019 Vietnam Schneider Electric Vietnam Ltd. Company Verbesserung der Qualifikation von Näherinnen und Führungskräften und Einführung neuer Produktionsmethodologien in der Bekleidungsindustrie DEG 03.09.2015 15.03.2018 Dominikanische Republik Eurostil S.R.L. „3D“ Skills Competence Centers GIZ 01.12.2015 30.11.2017 Mongolei Rio Tinto OT Management LimitedOyu Tolgoi LLC Bambusforschungszentrum mit Naturkindergarten DEG 04.06.2014 01.05.2017 China Ningbo Happy Arts & Crafts Co. Ltd Aufbau eines #Lean and Green# Schulungszentrums in Form einer Schulungsfabrik an der Vietnamese - German University VGU in Ho Chi Minh City DEG 22.05.2014 01.06.2016 Vietnam Leonardo Group GmbH Erhöhung der Ausbildungsstandards in der metallverarbeitenden Industrie durch gezielte Lieferantenqualifizierung , Capacity-building -Maßnahmen und Know-how- Transfer DEG 17.07.2012 30.06.2015 Indien KOKI-Technik Transmission Systems GmbH Errichtung einer Behindertenwerkstatt mit angegliederter Ausbildung zum Betreuer behinderter Menschen DEG 02.09.2015 01.08.2018 China Mobil Data (Taicang) Co. Ltd. Wissens- und Technologietransfer zur Vermittlung internationaler Technik-, Arbeits- und Sicherheitsstandards im Bereich des Stromtrassenbaus DEG 28.11.2014 01.12.2017 Thailand Zeck GmbH Aufbau eines Ausbildungszentrums für die Flughafenfeuerwehr in Kigali (Bugesera Airport) nach internationalen Standards DEG 16.12.2014 15.06.2017 Ruanda Dräger Safety AG & Co. KGaA SINO-GERMAN Elderly-Care School, Etablierung einer Berufsfachschule für Altenpflege an dem Anhui Medical College in Hefei nach deutschem Muster DEG 31.03.2015 31.01.2018 China Ingenium Institut für Unternehmensentwicklung und Aufbau einer dualen Ausbildung für Mechatroniker DEG 31.03.2015 01.09.2017 Brasilien VW do Brasil Förderung erneuerbarer Energien durch Einrichtung eines berufsbegleitenden Aufbaustudiengangs zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Zentralamerika DEG 25.09.2014 01.10.2017 Costa Rica Renewables Academy AG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projektbezeichnung DO Projektbeginn Projektende Projektländer Partnerunternehmen Verbesserung des Zugangs zu Hochschul- und Weiterbildung sowie Erhöhung der Kapazitäten im Bildungssystem durch pilothafte Einführung von frei zugänglichen Online-Lernmodulen, sog. MOOC (Massive Open Online Courses). DEG 17.12.2014 15.03.2017 Südafrika IMC AG Entwicklung einer On Demand ERP Lehr-/Lernplattform für Sub- Sahara Afrika DEG 20.12.2011 31.10.2016 Überregional SAP AG Systeme, Anwendungen , Produkte in der Datenverarbeitung Digital Manufacturing für Rapid- Prototyping und Produktentwicklung in El Salvador und Costa Rica (DMRaPP) GIZ 01.06.2015 31.12.2017 El Salvador & Costa Rica SITEC Industrietechnologie GmbH Chemnitz Kompetenzzentrum für Autochemie GIZ 01.03.2015 31.08.2017 Tadschikistan LIQUI MOLY GmbH Youth Development Programme GIZ 01.05.2015 30.04.2017 Südafrika Mondi Group, Mondi Limited Kompetenzstärkung zur Photovoltaiktechnik in Peru - Schwerpunkt Elektromobilität, Qualitätsmanagement und Finanzierungsmodelle GIZ 15.11.2014 31.03.2017 Peru SUNfarming GmbH Entwicklung und Anwendung eines Ausbildungs- und Trainingskonzeptes für Fachkräfte im Bereich Arbeitssicherheit GIZ 15.07.2014 14.07.2017 Mongolei CBM Gesellschaft für Consulting , Business und Management mbH Nachhaltiger Aufbau von Solarfachkompetenz - Schwerpunkt: Netzeinspeisesysteme, Off-Grid Anwendungen und Qualitätskriterien GIZ 15.12.2014 14.12.2017 Peru SUNSET Energietechnik GmbH Erweiterung der Ausbildung Elektroinstallation um Photovoltaiksysteme GIZ 01.11.2014 31.10.2016 Marokko Rheinland Solar GmbH & Co. KG, BAU-KO Solar GmbH & Co. KG Gas-Anwendungsmöglichkeiten und praxisorientierter Chemieunterricht an Mittelschulen GIZ 01.11.2013 31.10.2016 Bosnien und Herzegowina Messer BH Gas d.o.o. Duale Berufsausbildung in Kasachstan GIZ 01.12.2014 30.11.2017 Kasachstan CLAAS Global Sales GmbH HeidelbergCement AG, Evonik Industries AG, John Deere International GmbH IT-Schulungszentrum für Planung und Betrieb von öffentlichem Verkehr GIZ 01.07.2014 30.06.2017 Vietnam IVU Traffic Technologies AG CNC-Fachkräfteaus- und Weiterbildung (für die Bergbau-Peripherieindustrie an der Universität San Agustín de Arequipa) GIZ 15.08.2013 14.02.2016 Peru HENKA Werkzeuge + Werkzeugmaschinen GmbH IT-gestütztes Umweltmanagement GIZ 01.07.2013 30.06.2016 Serbien IMBC GmbH Designed to Move School: Enhancing Youth Social and Economic Development through Positive Physical Experience GIZ 01.11.2013 31.10.2016 Überregional (Brasilien & Südafrika) Nike (UK) Ltd. Berufliche Qualifizierung für Beschäftigte des indischen Reinigungssektors GIZ 15.10.2010 14.04.2016 Indien Gesellschaft zur Förderung des Maschinenbaus mbH Im vom BMZ seit 2011 geförderten DAAD-Programm „Praxispartnerschaften mit der Wirtschaft“ können sich Hochschulen aus Entwicklungsländern und Deutschland gemeinsam mit jeweiligen Partnern aus der Wirtschaft bewerben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7622 Das langfristige Ziel des Programms Praxispartnerschaften ist es, die Hochschulbildung in Entwicklungsländern so zu verbessern, dass sie den Anforderungen des dortigen Arbeitsmarktes besser Rechnung trägt, zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beiträgt und der Abwanderung von Fachkräften (dem „brain drain“) entgegenwirkt. Die Wirtschaftspartner bringen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent ein. Insgesamt befanden sich zum Ende des Jahres 2015 24 Projekte in der Förderung. Seit Programmstart 2011 konnten neun Projekte bereits erfolgreich beendet werden. Im Folgenden ist eine Übersichtsliste aller geförderten Praxispartnerschaften aufgeführt. In 206 kommen 12 Projekte mit in die Förderung: Hochschule Programm & Vorhaben Beginn Ende Institut, Fachbereich / Name des Studiengangs Land Partnerhochschule Berlin, TU Praxispartnerschaften 2012 2014 Maschinenbau Südafrika Botswana Stellenbosch University (Südafrika) University of Botswana (Botswana) Bonn-Rhein- Sieg, HS Praxispartnerschaften 2012 2014 Betriebswirtschaft Ghana University of Cape Coast (Ghana) Landshut, HS Praxispartnerschaften 2012 2014 Ingenieurwissenschaften Republik Moldau Alecu Russo Balti State University (USB), Republik Moldau Leipzig, U Praxispartnerschaften 2012 2014 SEPT Programm, Institut für Afrikanistik Vietnam Hanoi University of Science and technology (HUST), Vietnamese- German University (VGU) Mannheim, HdWM Praxispartnerschaften 2012 2014 Betriebswirtschaft Tunesien Université International de Tunis Oldenburg, U Praxispartnerschaften 2012 2014 Informatik Südafrika Tansania Nelson Mandela Metropolitan University (Südafrika) University of Dar es Salaam (Tansania) Siegen, U Praxispartnerschaften 2012 2014 Mathematik und Naturwissenschaften Sambia University of Zambia, Copperbelt University (Zambia) Wismar, HS Praxispartnerschaften 2012 2014 studienfachübergreifend Namibia Polytechnic Namibia Zwickau, WHZ Praxispartnerschaften 2012 2014 Fakultät Physikalische Technik/Informatik Kirgisistan Kirgisische Staatliche Universität für Bauwesen , Transportwesen und Architektur (KSUCTA) Berlin, HU Praxispartnerschaften 2013 2016 Wirtschaftswissenschaften Kuba Universidad de La Habana Duisburg-Essen , U Praxispartnerschaften 2013 2016 Ingenieurwissenschaften Chile Universidad de Chile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hochschule Programm & Vorhaben Beginn Ende Institut, Fachbereich / Name des Studiengangs Land Partnerhochschule Köln, FH Praxispartnerschaften 2013 2016 ITT Vietnam Bangladesch Brasilien Vietnam Academy for Water Resources (Vietnam) Fluminense Federal University Niteroi (Brasilien) Independent University Bangladesh Lübeck, FH Praxispartnerschaften 2013 2016 Ingenieurwissenschaften Ukraine Nationale Universität Chernivtsi Marburg, U Praxispartnerschaften 2013 2016 Wirtschaftswissenschaften Ägypten German University Cairo (GUC) München, LMU Praxispartnerschaften 2013 2016 Mathematik und Naturwissenschaften (Sonstige) Benin Université dÁborney- Calavi, Cotonou Neu-Ulm, HS Praxispartnerschaften 2013 2016 Studienfachübergreifend Äthiopien Arba Minch University Rostock, U Praxispartnerschaften 2013 2016 Ingenieurwissenschaften Bhutan Royal University of Bhutan Wismar, HS Praxispartnerschaften 2013 2016 Studienfachübergreifend Indonesien Institut Teknologi Sepuluh Nopember Berlin, TU Praxispartnerschaften 2015 2018 Fachgebiet Montagetechnik & Fabrikbetrieb Botsuana Südafrika University of Botswana , Stellenbosch University, University of Pretoria, University of Cape Town Cottbus, BTU Praxispartnerschaften 2015 2018 Verbrennungskraftmaschinen & Flugantriebe Thailand King Mongkut’s University of Technology North Bangkok Eberswalde, FH Praxispartnerschaften 2015 2018 Landschaftsnutzung und Naturschutz Chile Universidad Academia de Humanismo Cristiano, Santiago de Chile Flensburg, FH Praxispartnerschaften 2015 2018 Studiengang Wirtschaftsinformatik Kenia Kamerun Jomo Kenyatta University of Technology, Polytechnic of Namibia Hamburg, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Institut für Recht und Ökonomik Ägypten Tunesien Kairo Universität German University Cairo Hannover, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Institut für Werkstoffkunde Ukraine Nationale Metall. Akad. der Ukraine Landshut, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Maschinenbau Moldau Staatliche Alecu- Russo-Universität Balti Leipzig, U Praxispartnerschaften 2015 2018 SEPT, Institut für Afrikanistik Vietnam Hanoi University of Science and Technology , Vietnamese German University Leipzig, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Institut für Wirtschaftsinformatik Brasilien Federal University of Pará Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/7622 Hochschule Programm & Vorhaben Beginn Ende Institut, Fachbereich / Name des Studiengangs Land Partnerhochschule Mittweida, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Fakultät Wirtschaftswissenschaften Belarus / Weißrussland Belarussische Staatliche Universität Paderborn, U Praxispartnerschaften 2015 2018 Nachhaltige Energiekonzepte (NEK) Ghana Kumasi University (KNUST) Rhein-Sieg, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Ghana Kenia University of Cape Coast University of Nairobi Siegen, U Praxispartnerschaften 2015 2018 CICD Laos National University of Laos Wismar, HS Praxispartnerschaften 2015 2018 Robert-Schmidt-Institut Südafrika Namibia Vaal University of Technology Zwickau, WHZ Praxispartnerschaften 2015 2018 Physikalische Technik/Informatik Kirgisistan Georgien Kirgisische Staatliche Universität für Bauwesen , Transport und Architektur Kirgisische Staatliche Technische Razzakov- Universität Kirgisische nationale Agraruniversität namens K. Skryabin International Black Sea University Aachen, RWTH Praxispartnerschaften 2016 2019 Softwaretechnik Malaysia Universiti Teknologi Malaysia Berlin, TU Praxispartnerschaften 2016 2019 Architektur Ägypten Helwan University Berlin, TU Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Senegal, Türkei, Guniea, RD Kongo, Benin Université Gaston Berger , Senegal, Université Cheikh Anta Diop,Senegal, University Alioune Diop of Bambey, Senegal, Curkurova University Adana,Türkei Braunschweig, TU Praxispartnerschaften 2016 2019 Maschinenbau Indien Birla Institute of Technology & Science Duisburg Essen , U Praxispartnerschaften 2016 2019 Kommunikationstechnologie Ägypten Ain-Shams University Ingolstadt, TH Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Botsuana, Malawi, Mosambik, Südafrika, Sambia, Simbabwe Botswana International University of Science and Technology , Universidade Eduardo Mondlane, Mosambik, Nelson Mandela Metropolitan University, Südafrika, Stellenbosch University , Südafrika, University of Malawi, University of Zambia, University of Zimbabwe Jena, HS Praxispartnerschaften 2016 2019 Umweltwissenschaften Peru Universidad Nacional Mayor de San Marcos Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hochschule Programm & Vorhaben Beginn Ende Institut, Fachbereich / Name des Studiengangs Land Partnerhochschule Niederrhein, HS Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Tunesien École nationale d´Ingénieurs de Monastir Regensburg, OTH Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Malaysia Universiti Tunku Abdul Rahman Reutlingen, HS Praxispartnerschaften 2016 2019 Wirtschaftsingenieurwesen Vietnam, Malaysia , Indonesien International University of Ho Chi Minh City, Vietnam National University, Institut Teknologi Bandung , Indonesien, Universiti Malaysia Pahang Siegen, U Praxispartnerschaften 2016 2019 Betriebswirtschaft Aserbaidschan Azerbaijan State Economic University Siegen, U Praxispartnerschaften 2016 2019 Ingenieurwissenschaften Uganda, Sambia Makerere University, Uganda, University of Zambia 33. Welche Projekte werden im Bereich ergebnisbasierte Finanzierung umgesetzt (bitte pro Projekt aufführen)? a) Welche Ergebnisse sollen dabei erreicht werden? b) Wie und wer legt die Zielvorgaben fest? c) Wie werden die Ergebnisse ausgewertet? d) Welche Rolle spielt die GPE dabei? Das BMZ finanziert derzeit ein Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit im Berufsbildungsbereich in Ruanda, das eine ergebnisbasierte Finanzierungskomponente enthält. Akkreditierte private Berufsbildungsanbieter haben die Möglichkeit , eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten, wenn sie es schaffen, überdurchschnittlich viele ihrer Schülerinnen und Schüler in praktische Berufsausbildungsphasen in Kooperation mit Unternehmen zu bringen. Die zugrundeliegende Annahme ist dabei, dass qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Fortbildung nur im Einklang mit Unternehmen und qualifizierten Praxisanteilen gelingen kann. Die Zugangskriterien und die Zielvorgaben des Programms werden zusammen mit der Partnerregierung festgelegt. Der ruandische Träger des Vorhabens ist dafür verantwortlich, die Zielerreichung der teilnehmenden Schulen zu kontrollieren und gemeinsam mit dem FZ-Consultant über die Höhe der zusätzlichen Finanzierung zu entscheiden. Um zur Evidenzbildung von ergebnisbasierten Finanzierungen im Bildungsbereich beizutragen, beteiligt sich das BMZ mit 2 Mio. Euro am REACH-Trust Fund (REACH: Results in Education for All Children). Norwegen initiierte diesen Fonds im Jahr 2015, die Weltbank verwaltet ihn. Im Rahmen des Vorhabens werden in erster Linie Studien durchgeführt, um zu testen, welche ergebnisbasierten Finanzierungen im Bildungsbereich einen besseren Zugang und bessere Qualität von Bildung erzielen. Ziel der damit verbundenen EZ-Interventionen ist es, verbesserte Lernleistungen bei den Schülerinnen und Schülern zu erhalten. REACH verfasst jährlich einen Jahresbericht zu den Ergebnissen seiner Arbeit. GPE hat in 2014 unter ihrem neuen Finanzierungsmodell eine von Ergebnissen abhängige variable Tranche für ihre Länderprogramme eingeführt. Der GPE-Fond wird vom BMZ jährlich finanziell gefördert (s. Frage 27). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/7622 34. An welche konkreten Stiftungen oder privaten Geber ist das BMZ bereits herangetreten oder plant dies zu tun, vor dem Hintergrund, dass es angekündigt hat, sich vermehrt neuen privaten Gebern zuzuwenden, um mehr Mittel für Bildung zu generieren? Wenn ja, aus welchen Bereichen kommen diese privaten Geber? Im Bildungssektor pflegen das BMZ und seine Durchführungsorganisationen KfW und GIZ einen Austausch mit verschiedenen Stiftungen und privaten Gebern . Die KfW finanziert zum Beispiel gemeinsam mit der Aga Khan Stiftung in Ostafrika eine Hochschule zur Förderung der Gesundheitsprogramme sowie den Aufbau einer Fakultät für Medien und Kommunikation für Studierende aus den 5 EAC-Ländern. Die GIZ pflegt, zum Beispiel im Bereich der frühkindlichen Bildung einen engen Austausch mit Dubai Cares (u. a. zur gemeinsamen Durchführung von Workshops und Veranstaltungen sowie über Kofinanzierungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Schulgesundheit / Fit for School). Für die Jahre 2016/2017 hat das BMZ eine gemeinsame Kooperation mit der Stiftung der Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai vereinbart. 35. Inwieweit wird sich das BMZ im Bildungsbereich in die G20- und G7/8- Prozesse einbringen (z. B. bzgl. Entwicklungsfinanzierung im Bildungsbereich )? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13. Oktober 2015 (Drucksache 18/6329) und die Tatsache, dass die Parlamentarier der Koalition darin keinerlei Bezug auf die frisch überarbeitete Bildungsstrategie nehmen? Das BMZ engagiert sich aktiv bei der Umsetzung von bestehenden Zusagen. Dies gilt insbesondere auch für die maßgeblich von Deutschland initiierte G7-Zusage von Elmau, ein Drittel mehr Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern bis 2030 durch G7-Maßnahmen beruflich zu qualifizieren: Das BMZ plant derzeit einerseits neue Projekte, die auf eine Erhöhung der Anzahl beruflich qualifizierter Mädchen und Frauen abzielen. Andererseits soll in bereits laufenden Berufsbildungsvorhaben die Zielgruppe Frauen und Mädchen noch mehr als bisher gestärkt werden. Darüber hinaus unterstützt das BMZ die jetzige japanische Präsidentschaft beim G7-Rechenschaftsprozess (Erhebung einer Baseline für das Jahr 2015, Vorbereitung auf die Fortschrittsmessung für die kommenden Jahre). Die Themen für das G20-Vorsitzprogramm 2017 stehen bisher noch nicht fest. Überarbeitete BMZ-Bildungsstrategie 36. Inwiefern wurde eine unabhängige Analyse oder Evaluierung der bisherigen Bildungsstrategie in Auftrag gegeben und durchgeführt? Es wurde keine unabhängige Analyse oder Evaluierung der bisherigen Bildungsstrategie „Zehn Ziele für mehr Bildung. BMZ-Bildungsstrategie 2010 – 2013“ in Auftrag gegeben oder durchgeführt. 37. Wie viele der in der bisherigen BMZ-Bildungsstrategie vorgesehenen Leuchtturmprojekte wurden mit welchem Finanzvolumen realisiert, und wie wird deren Erfolg konkret bemessen (bitte pro Projekt und Land aufführen)? Die folgenden Leuchtturmvorhaben wurden beauftragt und befinden sich in der Umsetzung: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Grund- und Sekundarbildung: Projektname: Deutsche BACKUP Initiative Bildung in Afrika; Projektgebiet: Afrika; Laufzeit: Januar 2011 – September 2017; Volumen: 15,22 Mio. Euro (TZ) Hochschulbildung: 1) Projektname: Unterstützung der Pan-Afrikanischen Universität (PAU) und Einrichtung des Instituts für Wasser, Energie und Klimawandel (PAUWES); Projektgebiet: Afrika (überregional), Algerien; Laufzeit: 2011- 2016; Volumen: 14 Mio. Euro (TZ), 20 Mio. Euro (FZ, mit unabhängiger Laufzeit ); 2) Projektname: Aufbau einer Fakultät für Medien und Kommunikation für Studierende aus den fünf EAC-Ländern (EAC = East African Community); Vertragsdatum : 30.11.2014; Volumen: 14 Mio. Euro (FZ). Medien: Die Deutsche Welle setzt im Auftrag und mit Zuwendungen des BMZ zahlreiche Projekte um, die die Ausbildung von Medienschaffenden fördern. Aktuelle Beispiele dafür sind: 1) Projektname: Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen; Projektgebiet: Afrika; Laufzeit: 2016; Volumen : 4 Mio. Euro; 2) Projektname: Meinungsfreiheit und Medienentwicklung; Projektgebiet: Asien; Laufzeit: 2016; Volumen: 3,3 Mio. Euro. Der Erfolg der Vorhaben wird anhand der üblichen Projektfortschrittsberichte und der Erfüllung der darin enthaltenen Indikatoren bemessen. 38. Wie ist die Bundesregierung bei der Überarbeitung der BMZ-Bildungsstrategie vorgegangen? a) Mit welchen Akteuren wurde die Überarbeitung diskutiert? Die Überarbeitung der BMZ-Bildungsstrategie wurde BMZ-intern mit allen relevanten Referaten diskutiert; mit den Durchführungsorganisationen GIZ und KfW; mit den Zuwendungsempfängern DAAD, AvH, DVV International und DW- Akademie; mit privaten und kirchlichen Trägern und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit anderen Gebern im Rahmen des EU Education Expert Meetings am 1. Dezember 2015. b) Welche Schritte erfolgten bis zur Veröffentlichung der neuen Strategie? Schritt 1: Ideenentwicklung und Diskussionen im BMZ Schritt 2: Konsultationen mit Durchführungspartnern im Rahmen der BMZ- Thementeams Bildung und berufliche Bildung Schritt 3: Konsultation weiterer Partner (Zivilgesellschaft, internationale Akteure) Schritt 4: Hausinterne Abstimmung, Beteiligung anderer Ressorts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/7622 c) Inwiefern wurde seitens der Bundesregierung wissenschaftliche sowie zivilgesellschaftliche Expertise bei der Erarbeitung der neuen Strategie abgefragt bzw. systematisch eingebunden? Wissenschaftliche bzw. fachliche Expertise wurde über die kontinuierliche Einbindung der Durchführungspartner, über Thementeams sowie schriftliche Kommentierungen sichergestellt. Die Perspektive der Zivilgesellschaft wurde im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung am 4. September 2014 in Bonn eingebunden. d) Inwiefern wurde das Parlament in die Erstellung der Strategie einbezogen und über die neue Strategie informiert? Das Parlament wurde nicht in die Überarbeitung der Strategie einbezogen. Das BMZ informierte über die BMZ-Internetseite über die aktualisierte Strategie. 39. Inwiefern liegen der Bundesregierung Bewertungen der neuen Bildungsstrategie durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure vor, und welche Kritik wurde diesbezüglich an die Bundesregierung herangetragen? Die neue Bildungsstrategie findet grundsätzlich große Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren. Im Rahmen der letzten Dialogveranstaltung mit der Zivilgesellschaft am 16. September 2015 wurde angeregt, den Bereich der Grundbildung noch stärker zu fördern. 40. Wie soll der Schwerpunkt „Grundbildung“ in der neuen Strategie konkret umgesetzt werden? Grundbildung ist – neben der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung – eine wichtige Säule im Rahmen der BMZ-Bildungspolitik. Diese Bildungspolitik verfolgt einen ganzheitlichen Bildungsansatz, dementsprechend sind prinzipiell alle Bildungsbereiche zu fördern. Maßnahmen zur Grundbildung sind nicht ausschließlich auf die formale Primarschulbildung beschränkt. Zur erweiterten Grundbildung gehören ebenso die frühkindliche Bildung, die untere Sekundarschulbildung sowie non-formale Bildungsmaßnahmen zur nachholenden Grundbildung für Jugendliche und Erwachsene . Aktuell unterstützt das BMZ seine Partner im Grundbildungsbereich in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, in der Entwicklung von Curricula und Lehr- und Lernmaterialien sowie in der Schulentwicklung bzw. der Verbesserung des Schulmanagements. Zudem engagiert sich das BMZ in der non-formalen Grundbildung für Erwachsene, unterstützt den Bau, die Renovierung und Ausstattung von Klassenräumen sowie Aus- und Fortbildungszentren für Lehrkräfte, und stellt Lehr- und Lernmaterialien bereit. Zudem wird das BMZ in den Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen Grundbildungsmaßnahmen für Kinder unterstützen (vgl. Antworten zu Fragen 57-59) 41. Inwieweit kann bei einer derzeitigen Leistung von 2,4 Prozent ODA Mitteln für Grundbildung überhaupt von einem „Schwerpunkt“ gesprochen werden? Das BMZ plant jährlich mindestens 400 Mio. Euro für die Bildungsförderung ein. Inwieweit es im Bereich Grundbildung finanzielle Aufwüchse geben wird, wird vor allem auch von der konkreten Nachfrage der Partnerregierungen im Verlauf der regelmäßig stattfindenden Regierungsverhandlungen und Regierungskonsultationen abhängen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Inwieweit wird es in diesem Bereich deutliche finanzielle Aufwüchse geben, um zur Umsetzung der SDGs angemessen beizutragen? Grundbildung bleibt – neben der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung – eine wichtige Säule im Rahmen der Förderung von Bildung durch das BMZ (vgl. auch Antworten zu Fragen 39-41). 43. Mit welcher Begründung werden in der Strategie kein Zeitrahmen und keine messbaren Ziele angeben? Die Gültigkeitsdauer der Strategie ist nicht begrenzt (s. auch Frage 48). Die Ziele der Strategie sind langfristig angelegt. Alle Planungen, die die Strategie anstößt, sind auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet. Die Ziele beinhalten keine strikten Indikatoren, da das BMZ seinen Kooperationsländern nicht allgemein vorgibt, wie und in welchem Umfang bestimmte Ziele erreicht werden müssen. Dies ist Gegenstand von länderspezifischen Regierungsverhandlungen und entsprechenden Länderstrategien. Bei der Bildungsstrategie handelt es sich um ein übergreifendes, sektorales Strategiepapier, das im Gegensatz zu einem Maßnahmenplan keine Indikatoren beinhaltet. 44. Wie sieht das Monitoring der Strategie aus? Welche Methoden zur Fortschrittsüberprüfung (z. B. Indikatoren) und Berichterstattung sind geplant? Die Bildungsstrategie wird im Referat „Bildung und digitale Welt“ des BMZ gemonitort . Auf Anfrage kann das BMZ zu den Fortschritten Bericht erstatten. Die Wirkungen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des BMZ werden nicht im Rahmen der Bildungsstrategie gemonitort, sondern auf Programmebene. 45. Welchen Geltungsbereich hat die Strategie, welche Referate und Abteilungen sind im BMZ davon betroffen, und inwieweit bindet sie diese? Alle Regionalreferate und Sektorreferate sowie ausgewählte Institutionenreferate sind vom Geltungsbereich der Bildungsstrategie betroffen. Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist die BMZ-Bildungsstrategie ein verbindliches Konzept . 46. Wie verhält sich die Strategie zu anderen Strategien, Policies und den BMZ- Sonderinitativen? a) Wie verhält sie sich zur Afrikastrategie, in der Grundbildung überhaupt keine Rolle spielt – wohingegen in der Bildungsstrategie Grundbildung als Schwerpunkt genannt wird? Bildungs- und Afrikastrategien, Policies und Sonderinitiativen ergänzen sich. Eine der Säulen der neuen Afrika-Politik des BMZ – Afrika auf dem Weg vom Krisen- zum Chancenkontinent – vom April 2014 ist „Neue Perspektiven für Afrikas Jugend schaffen“. Zielsetzung ist hier u. a. die merkliche Erhöhung der Mittel für neue Bildungsmaßnahmen in Afrika; Bildung ist einer der wichtigsten thematischen Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika. Auch die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung vom Mai 2014 legen einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Grundbildung sowie auf den Auf- und Ausbau arbeitsmarktorientierter beruflicher Bildungs- und Qualifizierungssysteme . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/7622 b) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der überarbeiteten Bildungsstrategie? Die überarbeitete Fassung der Bildungsstrategie greift die veränderten, zentralen Rahmenbedingungen in der Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa die Sustainable Development Goals (SDGs), auf und bietet damit einen aktuellen Orientierungsrahmen für den Bildungsbereich. 47. Welche speziellen Zielgruppen sind von dem neuen finanziellen Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung der grünen Innovationszentren der Agrar- und Ernährungswirtschaft erfasst? a) Wurden auch Frauen und Menschen mit Behinderungen einbezogen? Die Grünen Innovationszentren adressieren mit Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen kleinbäuerliche Betriebe und Unternehmen in vor- und nachgelagerten Bereichen der Landwirtschaft. Die Förderung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung ist ein integraler Bestandteil aller Aktivitäten, die im Rahmen der Grünen Innovationszentren durchgeführt werden. Der Fokus des Programms liegt dabei insbesondere auf der Stärkung von Frauen und Jugendlichen. Menschen mit Behinderung sind als Zielgruppe nicht direkt adressiert. In Indien werden z. B. spezielle Trainings für Frauen im Green College angeboten, in Tunesien sind es frauenspezifische Trainings (Trainingsmaterial, Trainingszeiten, Örtlichkeiten) innerhalb der Wertschöpfungskette Milch. In Mali werden durch funktionale Alphabetisierung speziell Frauen und Jugendliche erreicht. b) Wer bietet die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an? Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden in Kooperation mit öffentlichen , privaten und anderen nicht-staatlichen Akteuren angeboten. Dazu gehören u. a. lokale Ausbildungseinrichtungen und Landwirtschaftsschulen (z. B. Natural Ressource College in Lilongwe/Malawi, Bukura College in Kenia, Green Colleges in Indien, Centre Agricole Polyvalent de Matourkou in Burkina Faso), staatliche Beratungsdienste (z. B. in Äthiopien, Mali) und private Anbieter von Weiterbildung (z. B. Sambia). Darüber hinaus werden deutsches Know-How (z. B. deutscher Volkshochschulverband , Welthungerhilfe, Andreas Hermes Akademie, Deutscher Genossenschafts - und Raiffeisenverband) sowie deutsche und nationale Hochschulen eingebunden (in Planung: Hochschulpartnerschaft Universität Triesdorf, DAAD Hochschulaustauschprogramme). Es werden sowohl Trainings und Weiterbildungen durchgeführt (z. B. Unternehmerschulungen für Bäuerinnen und Bauern in Benin und Nigeria), als auch formale Berufsbildungssysteme gefördert (z. B. in Äthiopien). Im Zentrum der Grünen Innnovationszentren stehen Trainings zu guter landwirtschaftlicher Praxis. 48. Welche Gültigkeitsdauer hat die Bildungsstrategie, und wie genau wird wem regelmäßig über die Fortschritte bezüglich ihrer Umsetzung berichtet werden ? Die Gültigkeitsdauer der Strategie ist nicht begrenzt. Sie ist daher bis zum Erscheinen einer neuen Strategie gültig. Das BMZ wird gerne zu den Fortschritten berichten, wenn es dazu aufgefordert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 49. Wird hinsichtlich der deutschen Maßnahmen und Projekte regelmäßig ein Fortschrittsbericht im Bereich SDG-4 und in Einklang mit dem Framework for Action erstellt? In welchem Rahmen, durch welche Akteure, und in welcher Frequenz? International wird Deutschland im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung zur Gesamtagenda 2030 an die VN berichten. U. a. wird, wie von der Bundeskanzlerin angekündigt, Deutschland im Juli 2016 den ersten Bericht an das für Monitoring & Review der Agenda 2030 zuständige VN-Gremium (High-level Political Forum /HLPF) vorlegen. Zudem wird im Rahmen der Fortschreibung und Überprüfung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu Themen des SDG 4 berichtet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030. Auf internationaler Ebene wird der neue Global Education Monitoring Report (GEMR) die Umsetzung der Bildungsagenda überprüfen. Das BMZ unterstützt den GEMR finanziell und im Rahmen der Steuerungsgruppe. Es ist nicht vorgesehen, dass hinsichtlich der deutschen Maßnahmen und Projekte regelmäßig ein gesonderter Fortschrittsbericht im Bereich SDG 4 und in Einklang mit dem Framework for Action erstellt werden wird. Jedoch wird aktuell ein internes Monitoring aufgebaut, welches vorhandene Leistungspakete und Projekterfahrungen des deutschen EZ-Portfolios entlang der SDG-Unterziele und der im Aktionsrahmen Bildung 2030 vorgeschlagenen Strategien abgleicht und daraus auch Empfehlungen für die deutsche Bildungs-EZ ableiten wird. 50. Werden bei vom BMZ geförderten Infrastrukturmaßnahmen in Bildungseinrichtungen (Gebäude, Lehrmaterialien etc.) die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen für einen gleichberechtigten barrierefreien Zugang durchgängig berücksichtigt? Und warum macht die Bildungsstrategie dazu keine klaren Vorgaben? Für die vom BMZ geförderten Infrastrukturmaßnahmen gibt es Richtlinien zur Barrierefreiheit, konkret den Leitfaden zur ISO-Norm Inklusion. KfW und GIZ erarbeiten derzeit gemeinsam weitere Handreichungen und Hinweise für Projektmanager zur Berücksichtigung von Inklusion bei Bildungsvorhaben. 51. Wird bei der Lehrerfortbildung neben der Gender- und Konfliktsensibilität auch auf die Förderung der Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen geachtet? Materialien zur Lehreraus- und -fortbildung und durchgeführte Trainings beinhalten generell auch die Sensibilisierung besonders marginalisierte Kinder, dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. In Rahmen des BMZ-Forschungsvorhabens zu inklusiver Bildung wurde in Guatemala ein bestehendes Lehrerfortbildungsprogramm aktualisiert, damit das Thema Inklusion im breiten Sinne (Ethnizität, besondere Bedürfnisse, usw.) Bestandteil der Fortbildung wird. Weitere Maßnahmen zur Sensibilisierung der Lehrerkräfte haben stattgefunden, wie beispielsweise die Entwicklung einer Toolbox zur Förderung der Inklusion – auch im breiten Sinne – im Unterricht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/7622 52. Wie wird der Zugang von Lehrerinnen und Lehrern mit Behinderungen zu Maßnahmen der Lehreraus- und -weiterbildung gefördert? Grundsätzlich arbeitet das BMZ mit dem erweiterten Inklusionsbegriff und fördert somit z. B. weibliche Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit indigener Abstammung. Bislang gab es in den Partnerländern des BMZ keine konkrete Nachfrage im Bereich der Förderung von Lehrer/innen mit Behinderungen. 53. Wann wird die Bundesregierung Folgerungen und daraus abgeleitete weitergehende Umsetzungsschritte aus den im Februar 2015 veröffentlichten Ergebnissen des GIZ/BMZ-Forschungsvorhaben zu inklusiver Bildung in Malawi und Guatemala sowie auch aus dem Vorhaben zur Entwicklung von Lehrerweiterbildungen mit dem Ziel inklusiver Bildung vorlegen, die das BMZ über den Deutschen Akademischen Austauschdienst e. V. (DAAD) im Rahmen von Hochschulpartnerschaften in Äthiopien und Kenia gefördert hat? Im Rahmen des BMZ-Forschungsvorhabens zu inklusiver Bildung werden seit Frühjahr 2015 konkrete Umsetzungsschritte in Guatemala und Malawi durchgeführt . So wurden in Guatemala Aktivitäten im Bereich Lehrerbildung durchgeführt , wie Fortbildungen und die Entwicklung einer Toolbox zur Förderung der Inklusion im Unterricht. Außerdem berät und unterstützt die GIZ den guatemaltekischen Bildungsrat, so dass das Thema inklusive Bildung im neuen nationalen Bildungsplan berücksichtigt wird. In Malawi stehen 2016 konkrete Maßnahmen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und inklusive Bildung sowie die Durchführung einer Studie zu Lehrermanagement im Bereich der Sonderpädagogik an. Aus den Erfahrungen und Erkenntnissen des Forschungsvorhabens werden ebenfalls Handlungsempfehlungen für andere Bildungsprogramme abgeleitet und den Durchführungsorganisationen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der BMZ-finanzierten DAAD-Hochschulpartnerschaften der LMU München mit der Addis Ababa University, Äthiopien mit Schwerpunkt „Education of Deaf and Hard of Hearing“ wird ein Curriculum für die Ausbildung von Hochschullehrer/innen, Lehrer/innen an Schulen für Hörgeschädigte sowie für Lehrer/innen an allgemeinen Schulen entwickelt. Bei der Partnerschaft zwischen TU München und Pwani University College, Kenia geht es u. a. um die Entwicklung von Modulen zum Thema CBR („Community-based Rehabilitation“) für Menschen mit Behinderung. Die Förderungen dieser Hochschulpartnerschaften laufen noch bis Ende 2017 bzw. 2016, sodass Ergebnisse im September 2017 bzw. 2018 vorliegen werden. 54. Inwieweit erwartet sich die Bundesregierung aus dem in der vorigen Frage genannten Forschungsvorhaben einen Erkenntnisgewinn zur Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen und konkrete Handlungsansätze für ihre Bemühungen im Bildungsbereich in Guatemala? Erkenntnisgewinn und konkrete Handlungsansätze liegen bereits durch den Forschungsbericht vor und wurden in Guatemala mit relevanten Akteuren diskutiert und in ersten Umsetzungsschritten angewandt. Maßnahmen zur Lehrerfortbildung und Sensibilisierung im Bereich inklusive Bildung wurden bereits entwickelt und durchgeführt. Auch haben Aktivitäten mit Schüler/-innen aus ländlichen und städtischen Schulen stattgefunden, über die die Schüler- und Lehrerschaft sensibilisiert wurde. So resultierte daraus bspw. die Gründung einer „Theatergruppe für Inklusion“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das BMZ fördert aktiv weitere Forschung und Ansätze im Bereich Inklusive Bildung , u. a. durch die Übergabe der Forschungsdaten des Forschungsprogramms an die Universität San Carlos de Guatemala. Die Unterstützung des Nationalen Bildungsrates bei der Integration des Konzeptes Inklusive Bildung in den nationalen Bildungsplan ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung von inklusiver Bildung in Guatemala. 55. Welche Inklusionsaspekte sollen – auch mit Blick auf Menschen mit Behinderungen – verstärkt in einzelnen Berufsbildungskomponenten der Bildungsstrategie des BMZ (Afghanistan, Togo, Namibia, Myanmar, Bangladesch , Sri Lanka, Laos) berücksichtigt werden, und inwiefern verbessert sich hierdurch der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu beruflicher Bildung ? In Laos wird im Schwerpunkt „nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ ein Fokus auf die Inklusion von benachteiligten Bevölkerungsgruppen (Menschen mit Behinderungen , Angehörige ethnischer Minderheiten, Bewerber/-innen für Qualifizierungsmaßnahmen aus ländlichen Regionen, etc.) gelegt. Bei der Inklusion dieser Gruppen werden die räumliche Erreichbarkeit, die Gestaltung von Zugangsvoraussetzungen zu beruflicher Bildung sowie die Bezahlbarkeit der beruflichen Bildung berücksichtigt. In Namibia werden in allen Maßnahmen des Vorhabens „Förderung der beruflichen Bildung“ die Querschnittsthemen Gender, HIV/AIDS und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Ein besonderer Fokus wird auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gelegt, die bisher keinen Zugang zu Bildungsangeboten hatten. Ziel des Vorhabens „Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung“ in Togo ist es, die Qualität ausgewählter Ansätze in der formalen und non-formalen beruflichen Bildung und in der Beschäftigungsförderung von jungen Frauen und Männern zu verbessern. Zur Zielgruppe gehören explizit auch Menschen mit Behinderungen . Durch das Vorhaben in Bangladesch sollen Unternehmen der Textil-, der Konfektionsbekleidungs - und der Lederindustrie zunehmend nationales Arbeits- und Umweltrecht sowie internationale Standards und Richtlinien befolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung internationaler Standards und Richtlinien zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Geplant ist der Aufbau eines inklusiven Jobcenters. Das Vorhaben in Afghanistan fördert den gleichberechtigten Zugang von jungen Frauen und Männern sowie marginalisierten Gruppen zur beruflichen Ausbildung . Die Einbeziehung aller Regionen in das Pilotschulsystem zielt auf Inklusion ab und sorgt auf Systemebene für Chancengleichheit und den Abbau von Diskriminierung. Das Vorhaben in Myanmar zielt darauf ab, die Bedarfsorientierung beruflicher Bildung in Myanmar zu verbessern. Zielgruppe sind myanmarische Jugendliche. Durch eine inklusive Gestaltung der Ausbildungsangebote wird gewährleistet, dass möglichst jeder Jugendliche unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung die Chance bekommt, eine Ausbildung aufzunehmen. Ein Handlungsfeld des Vorhabens Berufliche Bildung in Sri Lanka richtet sich an vom Krieg betroffene marginalisierte Gruppen wie Kriegswitwen, Menschen mit Behinderungen in ländlichen Gebieten, Waisenkinder und ehemalige Kindersol- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/7622 daten, die mit formalen Ausbildungsangeboten nicht zu erreichen sind. Das Vorhaben unterstützt die Befähigung der Zielgruppen durch non-formale Trainingsangebote . Sie werden durch diese besonderen Fördermaßnahmen für einkommensschaffende Tätigkeiten qualifiziert. Durch mobile Trainingsangebote können Grundkenntnisse zum selbstständigen Unternehmertum sowie Kenntnisse und Fähigkeiten in Einkommen schaffenden Tätigkeiten (z. B. traditionelle Handarbeiten, Instandhaltung von Mobiltelefonen) in abgelegenen Dörfern und Gemeinden vermittelt werden. 56. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Hochschulbildung zu erleichtern? Die Mitgliederversammlung der Hochschulorganisation DAAD hat am 25. Juni 2013 die Vorlage „Handlungsempfehlungen für den DAAD zur Thematik ‚Mobilität mit Behinderung/chronischer Krankheit‘“ beschlossen und an seine Mitgliedshochschulen weitergegeben. Diese Empfehlung sieht vor, dass durch eine Behinderung entstehende Mehrkosten bei der Mobilität, die nicht von anderen Kostenträgern oder Krankenversicherungen übernommen werden können, vom DAAD getragen werden. In der Regel gilt dabei eine Obergrenze von 10 000 Euro. Es erfolgt für jeden Fall eine Einzelfallprüfung. Die Regelung gilt gleichermaßen für deutsche Studierende im Ausland wie auch für ausländische Studierende in Deutschland. Im Rahmen der Projektförderung ist sie auch für Hochschulen anwendbar. Eine statistische Erhebung der Fallzahlen findet aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht statt. Das GIZ-Forschungsvorhaben Inklusive Bildung im Auftrag des BMZ entwickelt und führt Sensibilisierungsmaßnahmen durch, die den Zugang zu allen Stufen der Bildung von benachteiligten Gruppen, auch Menschen mit Behinderung , erleichtern sollen. Beispielsweise arbeitet das Forschungsvorhaben an einer Veröffentlichung von Good Practice Beispielen im Bereich der Inklusiven Bildung in den Subsektoren Grund-, Hochschul- und Berufliche Bildung, um daraus Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Bildungsbereiche abzuleiten (Veröffentlichung voraussichtlich Sommer 2016). Mit dieser Broschüre werden konkrete Anregungen für die praktische Umsetzung gegeben, unterlegt mit Beispielen. Dabei geht es auch um die Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderung in der Hochschulbildung. 57. Wie unterstützt das BMZ den Bildungszugang der syrischen geflüchteten Kinder in den Hauptaufnahmeländern Türkei, Jordanien und Libanon (bitte nach Zuwendung und Ländern auflisten)? 58. Inwieweit beteiligt sich das BMZ an dem Aufbau der Bildungsstruktur (z. B. Aufbau von Schulen, Lehrerausbildung) in den Anrainerstaaten Syriens (bitte nach Zuwendung und Ländern auflisten)? Die Fragen 57 und 58 werden zusammen beantwortet. Bildung ist ein Schwerpunkt der Förderung durch das BMZ in den von der syrischen Flüchtlingskrise betroffenen Hauptaufnahmeländern. In 2015 und Anfang 2016 wurden folgende Maßnahmen bereits gefördert: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7622 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Projekt Fördervolumen Bereich (Bildungszugang oder Aufbau von Bildungsstrukturen) Türkei Bildungsprogramm (Unterstützung von vier Schulen in der Provinz Gaziantep) 1,4 Mio. Euro Beides Türkei Bildungsprogramm und Kinderschutz (über UNICEF) (Verbesserung der Schulbildung und Schaffen kindgerechter Betreuungsangebote ) 25 Mio. Euro Beides Jordanien Grundschulbauprogramm Phasen II-III Zuschuss Phase II: 17,8 Mio. Euro Darlehen Phase III: 15 Mio. Euro Aufbau von Bildungsstrukturen Jordanien Unterstützung der akademischen Ausund Weiterbildung junger Syrer/innen und Jordanier/innen durch Stipendien 8,5 Mio. Euro Unterstützung des Bildungszugangs Jordanien Bildungsprogramm und Kinderschutz (über UNICEF) 10 Mio. Euro Unterstützung des Bildungszugangs Libanon Reaching All Children With Education (RACE-Programm) (UNICEF) 95 Mio. Euro Unterstützung des Bildungszugangs Libanon Rehabilitierung von Schulen 5,8 Mio. Euro (Wieder-) Aufbau von Bildungsstrukturen Irak Verbesserung der Lebensbedingungen irakischer Binnenvertriebener und der lokalen Bevölkerung in der Provinz Dohuk, Nord-Irak Bildungskomponente: Bau und Ausstattung von sieben mehrklassigen Schulen 37 Mio. Euro (Gesamtsumme ) Aufbau von Bildungsstrukturen Irak Bildungs- und Kinderschutzmaßnahmen (u. a. No Lost Generation) (UNICEF) 5 Mio. Euro Beides Irak Förderung der Primarbildung im Irak, Kinderschutz (UNICEF) 24,1 Mio. Euro Unterstützung des Bildungszugangs 59. Wie viele Mittel von den 140 Mio. Euro, die das BMZ Ende Dezember 2015 den Hauptaufnahmeländern zur Verfügung gestellt hat, sollen in den Bereich Bildung fließen? Von der Gesamtsumme des sog. „Winterpakets“ wurden in 2015 71 Mio. Euro für den Bildungsbereich zur Verfügung gestellt (Türkei 25 Mio. Euro, Jordanien 15 Mio. Euro, Libanon 25 Mio. Euro und Jemen 6 Mio. Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333