Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7624 18. Wahlperiode 22.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7480 – Geplante Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Wasserstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während seiner Amtszeit kündigte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, bereits eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen in verschiedenen Bereichen Wasserstraßen an. Doch nach Auffassung der Fragesteller ist neben den Ankündigungen bisher wenig Konkretes umgesetzt worden bzw. nicht einmal begonnen worden. 1. Wann wird die Bundesregierung das angekündigte Spezialgesetz für die Gebühren in der Binnenschifffahrt vorlegen, und inwieweit sollen darin die touristische Schifffahrt als auch die Berufsschifffahrt von Nutzungsgebühren betroffen sein? Die Zeitplanung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erarbeitung eines Spezialgesetzes für die Gebühren der beruflichen Binnenschifffahrt orientiert sich an den zeitlichen Vorgaben des 2013 in Kraft getretenen Bundesgebührengesetzes. Im Hinblick auf die spezialgesetzlichen Regelungen liegen noch keine endgültigen Entscheidungen vor. 2. Bis wann wird die Bundesregierung das seit dem Jahr 2008 angekündigte und immer wieder verschobene Wassertourismuskonzept vorlegen? Das Wassertourismuskonzept wird derzeit durch das BMVI erarbeitet und vorgelegt , sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7624 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Bis wann wird die Bundesregierung die zuletzt für November 2015 angekündigte Struktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Reviereinteilung) vorlegen? Das BMVI wird die Entscheidung über die Reviereinteilung zeitnah dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages vorlegen. 4. Bis wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Anpassung der Kriterien für die Kategorisierung der Bundeswasserstraßen durchführen, welche Kriterien sollen dabei einfließen, mit welchen daraus folgenden Änderungen? Die Überprüfung und Aktualisierung der Kategorisierung der Wasserstraßen erfolgt im Zuge der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und wird mit dem Entwurf des BVWP veröffentlicht werden. 5. Bis wann wird die interministerielle Arbeitsgruppe zum sogenannten Blauen Band ihre Arbeit abgeschlossen haben, und welche zusätzlichen Aufgaben werden daraus auf die Bundesregierung zukommen, und wie wird sie diese unter den Ministerien und gegebenenfalls Externen aufteilen? Die fachliche Grundlagenerarbeitung zum Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ wird in einem strukturierten Prozess von einer Interministeriellen Arbeitsgruppe von BMVI und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gesteuert. Vertreter der beiden Ministerien arbeiten gemeinsam mit Experten aus den Bundesanstalten für Gewässerkunde (BfG) und Wasserbau (BAW), dem Bundesamt für Naturschutz, dem Umweltbundesamt und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) an der Zielsetzung , Handlungsoptionen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Flusslandschaften zu identifizieren. Ob und welche zusätzlichen Aufgaben daraus entstehen , kann erst nach Vorlage der entsprechenden Fachstudie bestimmt werden. Im II. Quartal 2016 sollen die Arbeiten dazu abgeschlossen sein. Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ soll vom Bundeskabinett Ende 2016 als Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte beschlossen werden. Damit wird ein übergeordnetes Programm geschaffen, in dem die bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben aller betroffenen Akteure (z. B. Bund, Länder, Gemeinden und Umweltverbände) unter Betrachtung möglicher Synergien beschrieben werden. Ergänzend hat das BMUB die WSV und die Oberbehörden BfG und BAW zur Ermittlung und Bewertung der Effizienzpotenziale bei Renaturierungsmaßnahmen mit der Umsetzung von projektvorbereitenden Maßnahmen (Modellprojekte ) an Wasserstraßen beauftragt. Das BMUB stellt dafür im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms in den Jahren 2016-2018 Haushaltsmittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Auch das von der EU geförderte LIFE-Projekt „Living Lahn“ steht als Pilotprojekt für die Umgestaltung von Nebenwasserstraßen in engem Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland “. Weitere Informationen stehen auf einer gemeinsamen Internetseite von BMVI und BMUB unter www.blaues-band.bund.de zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7624 6. Welche Zeitplanung hat die Bundesregierung zur Errichtung einer eigenen Einrichtung zur Planung und gegebenenfalls auch Finanzierung der Bundeswasserstraßen ? Die Bundesregierung prüft derzeit, wie eine zeit- und bedarfsgerechte Personalausstattung für die Planung und Realisierung von dringenden Projekten am besten realisiert werden kann. 7. Welche Zeitplanung hat die Bundesregierung in Bezug auf die 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel am Nord-Ostsee-Kanal, wann werden die Bauarbeiten abgeschlossen sein, und wann kann demnach die Schleuse für den Verkehr freigegeben werden? Im Frühjahr 2014 wurden alle Bauaufträge für die Realisierung der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel erteilt. Der seitdem unveränderte Zeitplan sieht die Verkehrsfreigabe der neuen Kammer im zweiten Halbjahr des Jahres 2020 vor bei einem Abschluss aller Bauarbeiten im Jahr 2021. 8. a) Wird die Bundesregierung direkt zusammen mit der erneut verschobenen Vorlage des ersten Referentenentwurfs des Bundesverkehrswegeplans auch den bisher in zeitlicher Nähe angekündigten Verkehrsinfrastrukturzustandsbericht vorlegen, obwohl die Veröffentlichungen des Referentenentwurfs und des Verkehrsinfrastrukturzustandsberichts nach eigener Aussage „unabhängig voneinander“ (Bundestagsdrucksache 18/5657) erfolgen sollten, und wenn nein, wann wird sie diesen vorlegen? b) Wieso wurde der Bericht über den Netzzustand nicht bis Ende 2015 vorgelegt , wie von den Fraktionen der Koalition gefordert (Bundestagsdrucksache 18/3041)? Es wird angestrebt, dass der im Koalitionsvertrag angekündigte Verkehrsinfrastrukturbericht in zeitlicher Nähe zum neuen BVWP veröffentlicht wird. Aufgrund von Wechselwirkungen zum BVWP und anderer prioritärer Aufgaben konnte der Bericht noch nicht im Jahr 2015 abgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333