Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7659 18. Wahlperiode 19.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7462 – Aktivitäten der Schlesischen Jugend und ihrer Landesverbände V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesverband der „Schlesischen Jugend“ (SJ) wurde im Jahr 2011 bzw. erneut im Jahr 2012 aufgrund der engen Beziehungen zur rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostpreußen und zur NPD aus der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e. V. ausgeschlossen (vgl. „Rechtsextreme unterwandern Vertriebene“, SZ-ONLINE.DE vom 8. April 2011, www.sz-online.de/nachrichten/rechtsextreme-unterwandern-vertriebene-7606 51.html sowie https://de.wikipedia.org/wiki/Landsmannschaft_Schlesien). Verantwortlich für die rechtsextreme Ausrichtung der „Schlesischen Jugend“ waren nach Aussagen des ehemaligen Bundesvorsitzenden unter anderem Funktionärinnen und Funktionären der Schlesischen Jugend Thüringen (vgl. „Schlesische Jugend – Gefahr von rechts – zwischen Volkstanz und Neonazismus“, Broschüre der Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen, 2012, S.21). Noch heute gibt der Bundesverband als Kontaktadresse einen Gasthof im thüringischen Marlishausen an, dessen Betreiber von Expertinnen und Experten eine Nähe zur mittlerweile verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ nachgesagt wird (vgl. „Unterwandert“, Jüdische Allgemeine vom 14. April 2011, www.juedischeallgemeine .de/article/view/id/10191). Auch die Bundesregierung hielt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Monika Lazar und weiterer Abgeordneter fest: „So waren aktuelle Führungsfunktionäre der SJ Thüringen in der 2009 verbotenen neonazistischen ‚Heimattreuen Deutschen Jugend‘ aktiv.“ Weiterhin hielt sie fest: „Der Bundesregierung liegen zudem tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass – ausgehend von der Landesgruppe Thüringen der SJ – Rechtsextremisten auch Einfluss auf die ‚Schlesische Jugend Bundesgruppe e. V.‘ erlangt haben“ (Bundestagsdrucksache 17/5725 vom 5. Mai 2011). Die Inhaltliche und personelle Nähe von „Schlesischer Jugend“ und „Heimattreuer Deutscher Jugend“ drängen die Frage auf, ob Aktivitäten der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ im Rahmen der „Schlesischen Jugend“ fortgeführt werden. Drucksache 18/7659 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wird die „Schlesische Jugend“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, seit wann? Die „Schlesische Jugend Bundesgruppe“ (SJ-Bund) ist seit Mai 2010 Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). 2. Werden einzelne Landesverbände der „Schlesischen Jugend“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. von den entsprechenden Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, welche, und seit wann? Die Landesgruppen der „Schlesischen Jugend“ (SJ) sind rechtlich eigenständige Gruppierungen. Deren Einschätzung obliegt den zuständigen Landesbehörden. 3. Handelt es sich bei der „Schlesischen Jugend“ bzw. einem ihrer Landesverbände um eine rechtsextreme Organisation? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Die SJ-Bund wird vom BfV als rechtsextremistische Organisation eingestuft. Diese Bewertung stützt sich darauf, dass Personen mit rechtsextremistischem Vorlauf – u. a. in der verbotenen HDJ – bestimmenden Einfluss auf die SJ-Bund erlangt haben. Führende Funktionäre der SJ-Bund betätigen sich in einem rechtsextremistischen Umfeld, unterhalten Kontakte zu rechtsextremistischen Gruppierungen und beteiligen sich an Veranstaltungen von Rechtsextremisten. Gute Kontakte bestanden insbesondere zum rechtsextremistischen „Verein Gedächtnisstätte “. Die SJ-Bund führt – für Vertriebenenorganisationen untypische – Sonnenund Winterwendfeiern durch und nutzt Liedgut, das eine Nähe zum Nationalsozialismus aufweist. Das Lied „Wenn alle untreu werden“, das ehemals von der SS als „Treuelied“ genutzt wurde, wird von der SJ-Bund als „das große Lied der Treue“ bezeichnet. Die SJ-Bund vertreibt zudem die CD „Der Fröhlichkeit die Türen auf“, die auch weitere Lieder enthält, die zur Zeit des Nationalsozialismus besondere Bedeutung hatten. Im Hinblick auf die Einschätzung von Landesgruppen liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. 4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte der „Schlesischen Jugend“ zu Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten vor? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5. Mai 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/5725 wird verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte der „Schlesischen Jugend“ zu Burschenschaften und Verbindungen vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7659 6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob NPD-Mitglieder im Bundesverband der „Schlesischen Jugend“ oder einem ihrer Regionalverbände organisiert sind? Falls ja, wie viele davon sind Funktionärinnen und Funktionäre (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5. Mai 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/5725 wird verwiesen. 7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob (ehemalige) Mitglieder der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ in der „Schlesischen Jugend“ oder einem ihrer Landesverbände organisiert sind? Wenn ja, wie viele (ehemalige) Mitglieder der „Heimattreuen Deutschen Jugend “ sind auch Mitglieder der „Schlesischen Jugend“, und befinden sich darunter auch (ehemalige) Funktionärinnen und Funktionäre der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (bitte nach Bundesverband bzw. Landesverbänden aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist im derzeitigen Bundesvorstand der SJ weiterhin der Vorsitzende mit HDJ Vorlauf vertreten. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundesgruppe der „Schlesischen Jugend“ ihre Kontaktadresse in Thüringen führt und mehrere Mitglieder aus Thüringen Funktionen auf Bundesebene ausüben? Der Vorstand der „Schlesischen Jugend Bundesgruppe e. V.“ ist laut Vereinsregister identisch mit dem Vorstand der „Schlesischen Jugend – Landesgruppe Thüringen e. V.“. Beide geben als Sitz Marlishausen (TH) an. Die Aktivitäten gehen in jüngster Zeit im Wesentlichen vom Bundesvorsitzenden der „Schlesischen Jugend Bundesgruppe e. V.“ aus, der in Marlishausen einen Gasthof betreibt, der unter anderem als Geschäftsstelle der SJ dient. 9. Hat die „Schlesische Jugend“ oder eine ihrer Landesgruppen nach Wissen der Bundesregierung Zuwendungen, Fördermittel, Vergünstigungen oder Hilfen durch öffentliche Stellen erhalten, wenn ja, welche (bitte nach Bundes - bzw. Landesverbänden aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat die SJ in den vergangenen Jahren weder unmittelbar noch mittelbar gefördert. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Fördermittel des Bundes an die SJ weitergereicht worden sind. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333