Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7661 18. Wahlperiode 24.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7483 – Leiharbeit – Fakten und Kontrollen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt in Leiharbeit und führt eine Statistik zum Einsatz von Leiharbeit. Gleichzeitig hat die BA die Aufgabe, die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, arbeitsrechtliche Normen und die korrekte Anwendung des Tarifrechts zu kontrollieren. Ziel ist es, die Leiharbeitskräfte vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen und bei Verstößen Genehmigungen zu versagen oder nicht zu verlängern. Gerade jetzt im Vorfeld des angekündigten Gesetzes, mit dem der Missbrauch von Leiharbeit verhindert werden soll, stellt sich die Frage nach den Fakten und nach den bisherigen Ergebnissen der Kontrollen. Fakten 1. Wie viele Leiharbeitsunternehmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015, und wie viele davon waren a) ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig, b) nicht ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig, Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA-Statistik) gab es im Juni 2015 (Jahreswerte liegen noch nicht vor) insgesamt 50 300 Verleihbetriebe in Deutschland, davon hatten 11 000 ihren Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung . Die Zuordnung des Betriebszwecks erfolgt anhand des Wirtschaftszweigs des Verleihbetriebs (nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7661 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verleihbetriebe nach Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) Deutschland Zeitreihe Monat Schwerpunkt Anzahl Juni 2013 Insgesamt 46.755 Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) 10.754 nicht Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) 36.001 Juni 2014 Insgesamt 48.444 Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) 10.773 nicht Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) 37.671 Juni 2015 Insgesamt 50.293 Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) 10.956 nicht Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung 1) 39.337 1) Wirtschaftsgruppen 782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften) + 783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften) der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c) konzernintern in der Leiharbeit tätig, d) wie viele hatten einen Betriebsrat, und Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Statistiken vor. e) wie viele dieser Leiharbeitsunternehmen hatten ihren Sitz im Ausland (bitte nach Ländern differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Im Jahr 2015 hatten 791 Erlaubnisinhaber nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land (2013: 605; 2014: 750). Die zehn Länder mit den meisten Erlaubnisinhabern waren im Jahr 2015: Polen (228), Österreich (113), Großbritannien (91), Niederlande (64), Ungarn (52), Frankreich (44), Slowakei (43), Tschechien (37), Litauen (20) und Slowenien (17). 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsätze der deutschen Leiharbeitsunternehmen insgesamt im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Nach den aktuellsten Erhebungen des Statistischen Bundesamts lagen die Umsätze und sonstige betrieblichen Erträge der Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung (Wirtschaftsgruppen 782 und 783 der WZ 2008) in Deutschland im Jahr 2013 bei rund 35,26 Mrd. Euro. Aktuellere amtliche Statistiken liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7661 3. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nach der geänderten Datenerhebung? Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2015 insgesamt 961 200 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland . Die Leiharbeitskräfte werden in der Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Konzept der „Hauptbeschäftigung von Personen“ ermittelt, d. h. als Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, deren Hauptbeschäftigung als Tätigkeit in Arbeitnehmerüberlassung gemeldet wurde. 4. Wie viele Leiharbeitskräfte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt, und wie viele davon waren bei Verleihbetrieben beschäftigt , a) die ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig sind, b) die nicht ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig sind, Von den insgesamt 961 200 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Juni 2015 in Deutschland waren 770 900 in Betrieben mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt und 190 300 in Betrieben, die nicht ausschließlich oder überwiegend in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Bestand an Leiharbeitnehmern Insgesamt Deutschland Zeitreihe Berichtsmonat Deutschland 1) Veränderung gegenüber Vorjahr in % in Betrieben mit Schwerpunkt Arbeitnehmer - überlassung 1)2) Anteil von Spalte 3 an Leiharbeitnehmern Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahr in % in Betrieben ohne Schwerpunkt Arbeitnehmer - überlassung Anteil von Spalte 6 an Leiharbeitnehmern Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahr in % 1 2 3 4 5 6 7 8 Juni 2013 867.535 x 688.526 79,4 x 179.009 20,6 x Juni 2014 912.519 5,2 728.269 79,8 5,8 184.250 20,2 2,9 Juni 2015 961.162 5,3 770.899 80,2 5,9 190.263 19,8 3,3 1) einschließlich „keine Zuordnung möglich“ 2) Wirtschaftsgruppen 782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften) + 783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften) der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 x) Nachweis nicht sinnvoll Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c) die konzernintern in der Leiharbeit tätig sind und d) die ihren Sitz im Ausland hatten (bitte nach Ländern differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Statistiken vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7661 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele der Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 a) Vollzeit beschäftigt, b) Teilzeit beschäftigt, c) in Minijobs beschäftigt, und d) wie viele waren befristet bzw. unbefristet beschäftigt (bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren und danach, ob schwerbehindert bzw. gleichgestellt und mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Von den 961 200 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Juni 2015 waren 888 500 sozialversicherungspflichtig und 72 700 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren 754 400 vollzeitbeschäftigt und 134 100 in Teilzeit beschäftigt. Eine Differenzierung zwischen befristeter und unbefristeter Beschäftigung (Frage 1d) ist anhand der Statistik der BA nicht möglich. Ebenso ist der Ausweis von schwerbehinderten Personen nicht möglich. Im Übrigen wird auf die als Anlage 1 beigefügten Tabellen zu Frage 5 verwiesen. 6. In welchen zehn Branchen wurde Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual am häufigsten eingesetzt (bitte mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 und 2014)? In der Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung liegen Informationen zu den Einsatzbranchen nicht vor. Um dennoch Aussagen zum Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern treffen zu können, ist eine Darstellung nach ausgeübter Tätigkeit nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) möglich. Von den 961 200 Leiharbeitnehmern im Juni 2015 ging mehr als jeder Fünfte einem Beruf in der Lagerwirtschaft nach und etwa jeder Zehnte einem Beruf in der Metallbearbeitung. Eine differenzierte Auflistung nach ausgeübten Tätigkeiten ist der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu Frage 6 zu entnehmen. 7. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Verleih- und Entleihbetrieben (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Im ersten Halbjahr 2015 wurden 584 700 Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern beendet. Etwa 29 Prozent davon dauerten weniger als 1 Monat und 22 Prozent dauerten mindestens 1 Jahr. Statistische Informationen zur Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer in den Entleihbetrieben liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7661 Beendete Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmern nach Dauer Deutschland Zeitreihe Halbjahr Insgesamt davon (nach Dauer des beendeten Beschäftigungsverhältnisses) Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahr in % 0 bis unter 1 Monat 1 bis unter 2 Monaten 2 bis unter 3 Monaten 3 bis unter 6 Monaten 6 bis unter 12 Monaten 1 Jahr und mehr 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Halbjahr 2013 559.354 x 156.276 70.955 44.757 80.300 81.252 125.814 2. Halbjahr 2013 657.438 x 209.536 96.153 63.903 103.992 74.284 109.570 1. Halbjahr 2014 579.284 3,6 164.986 68.216 45.490 84.089 82.400 134.103 2. Halbjahr 2014 682.073 3,7 209.651 98.137 64.145 109.814 83.221 117.105 1. Halbjahr 2015 584.735 0,9 167.183 69.581 46.551 84.582 85.732 131.106 Halbjahr Anteil an Insgesamt in % Insgesamt 0 bis unter 1 Monat 1 bis unter 2 Monaten 2 bis unter 3 Monaten 3 bis unter 6 Monaten 6 bis unter 12 Monaten 1 Jahr und mehr 1 2 3 4 5 6 7 1. Halbjahr 2013 100,0 27,9 12,7 8,0 14,4 14,5 22,5 2. Halbjahr 2013 100,0 31,9 14,6 9,7 15,8 11,3 16,7 1. Halbjahr 2014 100,0 28,5 11,8 7,9 14,5 14,2 23,1 2. Halbjahr 2014 100,0 30,7 14,4 9,4 16,1 12,2 17,2 1. Halbjahr 2015 100,0 28,6 11,9 8,0 14,5 14,7 22,4 x) Nachweis nicht sinnvoll Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 8. Wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 von einem Entleihbetrieb übernommen (bitte absolut und relativ zu allen Leiharbeitskräften, mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Statistiken vor. 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Brutto-Vergütung sowie der Median im Jahr 2015 a) der abhängig Beschäftigten insgesamt über alle Branchen, b) in der Leiharbeitsbranche insgesamt und c) in den zehn Branchen, in denen Leiharbeit am häufigsten eingesetzt wurde (bitte nach Beschäftigten der jeweiligen Branchen sowie nach Leiharbeitskräften differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7661 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Beschäftigungsstatistik ermöglicht die Auswertung von Entgeltverteilungen der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit Referenzgrößen ist die Darstellung auf die Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) eingegrenzt. Erste Auswertungen zeigen, dass das mittlere Bruttomonatsentgelt von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitnehmern (der Kerngruppe) im Jahr 2013 bei 1 725 Euro lag, im Vergleich zu 2 954 Euro bei allen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe. Bei Entgeltvergleichen ist zu beachten, dass sich Leiharbeitskräfte und Beschäftigte in anderen Branchen teils erheblich voneinander unterscheiden, beispielsweise in ihren soziodemographischen Eigenschaften oder in der Stabilität ihrer individuellen Erwerbsbiographien. Ein einfacher Vergleich der mittleren Bruttoarbeitsentgelte greift daher zu kurz. Berücksichtigt man zusätzlich die systematischen Unterschiede zwischen den beiden Gruppen, verringert sich die Lohndifferenz deutlich. Auch die Beschäftigungsstruktur in der Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet sich von der Beschäftigung insgesamt merklich. So übt in der Zeitarbeit gut die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) eine Helfertätigkeit aus, was mit einer niedrigeren Entlohnung verbunden ist. Die mit überdurchschnittlichen Verdiensten verbundenen Spezialisten- und Expertentätigkeiten kommen in der Arbeitnehmerüberlassung hingegen vergleichsweise selten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Berichterstattung zu den Entgelten ist noch nicht auf die revidierte Beschäftigungsstatistik umgestellt, daher sind die Angaben zu den mittleren Bruttomonatsentgelten noch vorläufig und können sich im Rahmen der für das erste Halbjahr 2016 geplanten Umstellung noch geringfügig ändern. Dann werden auch Angaben über das Jahr 2013 hinaus verfügbar sein. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann näherungsweise der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. 10. Wie viele Leiharbeitskräfte erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2015 den gleichen Lohn, wie die Stammbelegschaften (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Statistiken vor. 11. In welchen Branchen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Branchenzuschläge , und für wie viele Unternehmen sowie Beschäftigte gelten diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden für die Arbeitnehmerüberlassung in nachstehenden elf Branchen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Perso- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7661 naldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) einerseits und Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) andererseits sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge geschlossen: - Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) - Chemieindustrie (TV BZ Chemie) - Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) - Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) - Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) - Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) - Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK) - Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK) - Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich) - für gewerbliche Leiharbeitskräfte - Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) - Papier erzeugende Industrie ( TV BZ PE – gewerblich) - für gewerbliche Leiharbeitskräfte Die Vereinbarungen sehen Lohnzuschläge für die in diesen Bereichen eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor. Leiharbeitskräfte erhalten abhängig von der Einsatzdauer auf das Bruttostundentabellenentgelt des Zeitarbeitstarifvertrags einen prozentualen Zuschlag, der an den ununterbrochenen Einsatz bei demselben Kundenbetrieb gebunden ist. Dieser Zuschlag beginnt nach sechs Wochen, teilweise bereits ab vier Wochen, und steigt in mehreren Stufen bis auf maximal 50 Prozent des maßgeblichen Stundentabellenentgelts des Zeitarbeitstarifvertrages nach Ablauf von neun Monaten an. Der Branchenzuschlag ist in der Höhe auf die Differenz zum laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Kundenbetriebs beschränkt . Die Branchenzuschlagstarifverträge gelten für alle Verleiher, die als tarifgebundene Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigte in einen Entleihbetrieb der o. g. Branchen einsetzen. Sie gelten aber auch für die Verleiher, die die Tarifwerke der Tarifvertragsparteien der Arbeitnehmerüberlassungsbranche wirksam arbeitsvertraglich in Bezug nehmen. Die Zahl der Verleiher sowie deren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer , für die die Branchenzuschlagstarifverträge gelten, wird statistisch nicht erfasst . 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Stammbelegschaften und Leiharbeitskräften, wenn die höchste Stufe der jeweiligen Branchenzuschläge in der Leiharbeit erreicht wurde (bitte nach Branchen differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Statistiken vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7661 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Entleihbetrieben der Branchen, in denen Branchenzuschläge eingeführt wurden, von 2011 bis 2015 pro Jahr entwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Statistiken vor. 14. Wann wird der nächste Arbeitnehmerüberlassungs-Bericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt? Auf Ersuchen des Deutschen Bundestages berichtet die Bundesregierung alle vier Jahre über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes . Den 12. Bericht hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im Februar 2014 vorgelegt. Kontrollen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die BA 15. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Prüfdienst der BA insgesamt in Verleihbetrieben im Jahr 2015 durchgeführt, und wie viele davon wurden a) unangekündigt durchgeführt, Im Jahr 2015 wurden von der BA 4 804 Prüfungen durchgeführt (2013: 3 957; 2014: 4 400). Prüfungen können unangekündigt nur in begründeten Einzelfällen durchgeführt werden, z. B. wenn eine Prüfung durch Hinweise auf Verstöße ausgelöst wird. Die Anzahl von unangekündigten Prüfungen wird nicht statistisch erfasst. Die überwiegende Zahl von Prüfungen sind Regelprüfungen (vgl. Antwort zu Frage 15c), welche angemeldet in den Geschäftsräumen des Verleihers stattfinden. b) in den Räumen der Verleihbetriebe durchgeführt, In 2015 wurden 4 360 von insgesamt 4 804 durchgeführten Prüfungen in den Räumen des Verleihers durchgeführt. c) nach welchen Kriterien werden die zu prüfenden Verleihbetriebe ausgewählt , und Regelprüfungen finden bei allen Verleihern statt. Dafür gibt es vordefinierte Anlässe : Eine Betriebsprüfung soll bei Inhabern einer befristeten Erlaubnis mindestens vor der ersten Verlängerung der Erlaubnis und vor Erteilung der unbefristeten Erlaubnis durchgeführt werden. Bei Inhabern einer unbefristeten Erlaubnis soll mindestens alle fünf Jahre eine Betriebsprüfung durchgeführt werden. Bei Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten (z. B. durch Beschwerden) sind anlassbezogene Prüfungen durchzuführen. d) wie hoch war die Prüfquote im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 und 2014)? Im Jahr 2015 gab es 21 826 Erlaubnisinhaber nach dem AÜG (2013: 20 720; 2014: 21 890). Es wurden 4 804 Prüfungen durchgeführt (2013: 3 957; 2014: 4 400). Die Prüfquote lag somit bei 22 Prozent (2013: 19 Prozent; 2014: 20 Prozent ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7661 Hinweis: Die Zahl der Erlaubnisinhaber ist nicht identisch mit der in der Antwort zu Frage 1a) und 1b) genannten Zahl der Verleihbetriebe, weil eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung mehrere Betriebe umfassen kann. 16. Wie viele Verstöße gegen das AÜG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2015 festgestellt, und wie viele davon waren Verstöße , weil a) Leiharbeits-Tarifverträge nicht korrekt angewandt wurden, b) Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht bezahlt wurden, c) Branchenzuschläge nicht vergütet wurden, d) die Eingruppierung der Leiharbeitskräfte nicht der im Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit entsprochen hat, e) Kündigungsfristen nicht korrekt eingehalten wurden, f) bei Nichtbeschäftigung kein Entgelt bezahlt wurde, g) Arbeitszeitkonten Unregelmäßigkeiten aufwiesen, h) arbeitsrechtliche Pflichten bei Befristungen bzw. Abrufarbeit nicht eingehalten wurden, i) gegen die Drehtürklausel verstoßen wurde, j) die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht ordnungsgemäß geleistet wurde, k) Urlaub oder Urlaubsgeld nicht entsprechend gewährt wurde und l) ausländerrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Die Art der Verstöße gegen das AÜG wird von der BA nicht statistisch erfasst. Es liegen jedoch Erfahrungswerte vor, wonach Verstöße sich über die gesamte Bandbreite des AÜG und des allgemeinen Arbeitsrechts, einschließlich Verstößen gegen tarifvertragliche Regelungen, streuen. Häufigkeit und Schwere von Verstößen variieren dabei erheblich. Verstöße in Bezug auf die korrekte Berechnung der Vergütung von Zeiten, in denen das Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung zu zahlen ist (Feiertage, Urlaub, Krankheit), werden häufiger festgestellt als Verstöße gegen Branchenzuschlagstarife. Ist die Tätigkeit eines Leiharbeitnehmers vom Geltungsbereich eines Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst und wird dieser Mindestlohn nicht bezahlt, erfolgt eine Ahndung nach den Vorschriften des AÜG lediglich in dem Fall, dass der nach § 8 Absatz 3 AEntG zu zahlende Lohn die Lohnuntergrenze nach dem AÜG nicht überschreitet. Liegt der nach § 8 Absatz 3 AEntG zu zahlende Lohn dagegen über der Lohnuntergrenze nach dem AÜG, gehen die Regelungen des AEntG denen des AÜG vor. Die Prüfung der Branchenmindestlöhne nach dem AEntG und der Lohnuntergrenze nach dem AÜG obliegt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS). Hinsichtlich der Anzahl der in 2015 von der FKS geführten Ermittlungsverfahren wird insoweit auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke und weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 18/7405 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7661 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche anderen − als die in Frage 16 − genannten Vorschriften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus missachtet (bitte mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 und 2014)? Über die oben genannten Verstöße hinaus, wurden von der BA auch Fehler im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgrundsatz des AÜG (Equal Treatment) und der Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung festgestellt. In Einzelfällen verfügten Verleiher nicht über eine ausreichende Betriebsorganisation oder verstießen gegen die rechtlichen Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes. 18. Wie viele Ahndungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt, und wie viele davon waren a) Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld, b) Verwarnungen mit Verwarnungsgeld und c) Geldbußen (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Die BA hat auf der Grundlage ihrer Prüfungen Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 bis 7a sowie 8 bis 10 AÜG verfolgt und geahndet. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 2 136 Ahndungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Davon waren a) 1 117 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld (2013: 675 und 2014: 933) b) 286 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld (2013: 55 und 2014: 238) und c) 733 Geldbußen (2013: 342 und 2014: 796). 19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Verwarnungsgelder bzw. Geldbußen im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung der Tatbestände nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 bis 7a sowie 8 bis 10 AÜG wurden im Jahr 2015 Verwarnungsgelder in Höhe von 13 895 Euro und Geldbußen in Höhe von 776 280 Euro festgesetzt (2013: Verwarnungsgelder 1 925 Euro und Geldbußen 328 094 Euro und 2014: Verwarnungsgelder 9 345 Euro und Geldbußen 600 692 Euro). 20. In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung Verstöße bzw. Beanstandungen im Jahr 2015 dazu, dass a) die BA Gespräche mit den Verleihunternehmen geführt hat, und aufgrund welcher Beanstandungen, Gespräche mit Verleihunternehmen werden regelmäßig im Anschluss an Betriebsprüfungen in den Geschäftsräumen der Verleiher geführt. Diese sog. Abschlussgespräche finden unabhängig vom Umfang und der Art der festgestellten Verstöße statt. Zu der jeweiligen Anzahl der Betriebsprüfungen in den Jahren 2013 bis 2015 in den Geschäftsräumen der Verleiher wird auf die Antwort zu Frage 15b) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7661 b) die Verleihbetriebe Auflagen erhalten haben, in welcher Form, und aufgrund welcher Beanstandungen, Im Jahr 2015 wurden 476 Auflagen (2013: 480; 2014: 491) an Erlaubnisinhaber mit Auflagenbescheid erteilt. Die Gründe für die Erteilung einer Auflage werden von der BA nicht statistisch erfasst. c) die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis entzogen wurde, und aufgrund welcher Verstöße, und Im Jahr 2015 wurden 124 bestehende Erlaubnisse widerrufen (2013: 58; 2014: 68). Eine überwachungsrechtlich vergleichbare Funktion wie der Widerruf erfüllt die Versagung einer Erlaubnis. In 2015 wurden 262 Anträge auf eine Erlaubnis (Erst- und Verlängerungsanträge) versagt (2013: 209; 2014: 223). Etwa zwei Drittel dieser Versagungen beziehen sich schätzungsweise auf Verlängerungsanträge . Die Gründe für Widerrufe oder Versagungen werden nicht statistisch erfasst . Zu den in der Praxis relevanten Gründen gehören jedoch zum Beispiel Verstöße gegen zu gewährende Arbeitsbedingungen, Verstöße gegen das Überlassungsverbot im Baugewerbe und Insolvenzen von Unternehmen. d) bisher unbefristet erteilte Erlaubnisse befristet wurden, und aufgrund welcher Verstöße (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Das AÜG lässt eine nachträgliche Befristung einer bestehenden unbefristeten Erlaubnis nicht zu. Im Jahr 2015 wurden 559 Anträge auf eine unbefristete Erlaubnis abgelehnt oder vom Antragssteller schon im Vorfeld der Erteilung in einen Antrag auf eine befristete Erlaubnis umgewandelt (2013: 220; 2014: 338). 21. Wie viel Personal stand der BA nach Kenntnis der Bundesregierung für den Prüfdienst der Leiharbeitsbranche in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt zur Verfügung, und wie viel davon für a) die Genehmigung von Anträgen auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung , b) die Entfristung von bisher befristeten Erlaubnissen und c) für die Prüfungen von Leiharbeitsbetrieben (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Für die Durchführung des AÜG standen der BA im Jahr 2015 insgesamt 122,5 Stellen für Plankräfte zur Verfügung (2013: 104,5; 2014: 122,5). Dabei entfallen auf die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf eine Erlaubnis (Erstanträge und Verlängerungsanträge, einschließlich Anträge auf eine unbefristete Erlaubnis) 55,5 Stellen für Plankräfte (2013: 49,5; 2014: 55,5). Für die Durchführung von Prüfungen der Verleihbetriebe wurden 67,0 Stellen für Plankräfte angesetzt (2013: 55,0; 2014: 67,0). Zum Jahresbeginn 2016 wurde die Personalausstattung auf 146,5 Planstellen angehoben (61,5 Planstellen für die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf eine Erlaubnis und 85,0 Planstellen zur Durchführung von Prüfungen der Verleihbetriebe ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7661 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Wie viele Leiharbeitsbetriebe hatten die Prüfenden beim Prüfdienst der BA nach Kenntnis der Bundesregierung rein rechnerisch durchschnittlich im Jahr 2015 zu prüfen (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)? Die Anzahl der zu prüfenden Verleihunternehmen mit einer Erlaubnis nach dem AÜG wird jährlich von der Zentrale der BA festgelegt. Die Zielvorgabe lag im Jahr 2015 bei 4 500 Prüfungen (2013: 4.250; 2014: 4 400). Dieses Ziel ist mit 4 804 Prüfungen im Jahr 2015 übererfüllt worden (2013: 3 957; 2014: 4 400). Nach der für das Jahr 2015 dargestellten Prüfquote von 22 Prozent (vgl. Antwort zu Frage 15d) wird jeder Erlaubnisinhaber rein rechnerisch im Abstand von 4,5 Jahren geprüft. - 2 - Anhang Tabellen zu Antwort auf Frage 5 Zeitreihe Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Juni 2013 34.961.270 29.615.680 21.841.101 7.423.906 5.345.590 867.535 800.912 685.398 115.514 66.623 2,5 2,7 3,1 1,6 1,2 Juni 2014 35.524.356 30.174.505 22.090.825 7.739.729 5.349.851 912.519 844.298 722.748 121.550 68.221 2,6 2,8 3,3 1,6 1,3 Juni 2015 35.958.887 30.771.297 22.577.749 8.186.415 5.187.590 961.162 888.488 754.428 134.060 72.674 2,7 2,9 3,3 1,6 1,4 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Insgesamt Deutschland Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: Bestand an Beschäftigten und Leiharbeitnehmern Berichtsmonat Insgesamt darunter: Anteil von Leiharbeitnehmern an Insgesamt (%) Leiharbeitnehmer Beschäftigte davon: Beschäftigte davon: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Beschäftigte davon: Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Frauen Deutschland Zeitreihe Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Juni 2013 17.075.611 13.649.914 7.466.512 6.039.170 3.425.697 266.672 230.824 160.680 70.144 35.848 1,6 1,7 2,2 1,2 1,0 Juni 2014 17.334.668 13.933.684 7.532.414 6.261.243 3.400.984 275.249 239.088 167.272 71.816 36.161 1,6 1,7 2,2 1,1 1,1 Juni 2015 17.529.807 14.267.125 7.697.290 6.566.780 3.262.682 288.043 250.785 173.359 77.426 37.258 1,6 1,8 2,3 1,2 1,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: Bestand an Beschäftigten und Leiharbeitnehmern Berichtsmonat Insgesamt darunter: Anteil von Leiharbeitnehmern an Insgesamt (%) Leiharbeitnehmer Beschäftigte davon: Beschäftigte davon: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Beschäftigte davon: Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: ausschließlich geringfügig Beschäftigte - 2 - Männer Deutschland Zeitreihe Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Juni 2013 17.885.659 15.965.766 14.374.589 1.384.736 1.919.893 600.863 570.088 524.718 45.370 30.775 3,4 3,6 3,7 3,3 1,6 Juni 2014 18.189.688 16.240.821 14.558.411 1.478.486 1.948.867 637.270 605.210 555.476 49.734 32.060 3,5 3,7 3,8 3,4 1,6 Juni 2015 18.429.080 16.504.172 14.880.459 1.619.635 1.924.908 673.119 637.703 581.069 56.634 35.416 3,7 3,9 3,9 3,5 1,8 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: Bestand an Beschäftigten und Leiharbeitnehmern Berichtsmonat Insgesamt darunter: Anteil von Leiharbeitnehmern an Insgesamt (%) Leiharbeitnehmer Beschäftigte davon: Beschäftigte davon: ausschließlich geringfügig Beschäftigte Beschäftigte davon: Sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter: ausschließlich geringfügig Beschäftigte - 2 - Anhang Tabelle zu Frage 6 Bestand an Leiharbeitnehmern nach der ausgeübten Tätigkeiten der KldB 2010 Deutschland Zeitreihe Tätigkeit nach KldB 2010 Anzahl Juni 2015 Anteil an Leiharbeitnehmern insgesamt in % Juni 2014 Anteil an Leiharbeitnehmern insgesamt in % Juni 2013 Anteil an Leiharbeitnehmern insgesamt in % 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 961.162 100,0 912.519 100,0 867.535 100,0 513 Lagerwirt.,Post,Zustellung,Güterumschlag 222.163 23,1 200.141 21,9 180.319 20,8 darunter: 5131 Berufe in der Lagerwirtschaft 219.351 22,8 197.588 21,7 178.067 20,5 242 Metallbearbeitung 107.204 11,2 103.904 11,4 93.361 10,8 251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 60.038 6,2 59.519 6,5 58.306 6,7 714 Büro und Sekretariat 39.903 4,2 40.084 4,4 41.097 4,7 244 Metallbau und Schweißtechnik 38.174 4,0 39.900 4,4 40.663 4,7 221 Kunststoff,Kautschukherstell.,verarbeit 30.087 3,1 26.855 2,9 22.114 2,5 262 Energietechnik 24.086 2,5 24.665 2,7 25.027 2,9 263 Elektrotechnik 23.438 2,4 22.755 2,5 21.738 2,5 633 Gastronomie 22.982 2,4 20.363 2,2 19.196 2,2 713 Unternehmensorganisation und -strategie 22.636 2,4 22.211 2,4 22.044 2,5 541 Reinigung 21.123 2,2 20.277 2,2 20.271 2,3 292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 20.292 2,1 18.302 2,0 17.159 2,0 525 Bau- und Transportgeräteführung 18.116 1,9 16.045 1,8 14.026 1,6 252 Fahrzeug-Luft-Raumfahrt-,Schiffbautechn. 17.093 1,8 19.579 2,1 21.471 2,5 813 Gesundh.,Krankenpfl.,Rettungsd.Geburtsh. 14.019 1,5 13.517 1,5 14.127 1,6 621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 13.784 1,4 12.527 1,4 12.550 1,4 332 Maler.,Stuckat.,Bauwerksabd,Bautenschutz 13.538 1,4 13.292 1,5 13.108 1,5 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 12.901 1,3 11.968 1,3 11.106 1,3 821 Altenpflege 11.357 1,2 9.070 1,0 9.361 1,1 342 Klempnerei,Sanitär,Heizung,Klimatechnik 11.222 1,2 11.312 1,2 11.281 1,3 293 Speisenzubereitung 11.017 1,1 10.369 1,1 9.528 1,1 921 Werbung und Marketing 10.386 1,1 9.338 1,0 10.222 1,2 831 Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl. 10.190 1,1 9.919 1,1 9.108 1,0 343 Ver- und Entsorgung 9.712 1,0 9.763 1,1 9.493 1,1 223 Holzbe- und -verarbeitung 9.273 1,0 9.010 1,0 8.036 0,9 413 Chemie 7.666 0,8 7.489 0,8 7.342 0,8 273 Technische Produktionsplanung,-steuerung 7.553 0,8 6.626 0,7 6.471 0,7 - 2 - - 3 - 321 Hochbau 6.317 0,7 6.349 0,7 6.624 0,8 272 Techn. Zeichnen, Konstruktion, Modellbau 5.791 0,6 5.902 0,6 6.081 0,7 715 Personalwesen und -dienstleistung 5.767 0,6 5.231 0,6 5.252 0,6 516 Kaufleute - Verkehr und Logistik 5.496 0,6 4.729 0,5 4.310 0,5 231 Papier- und Verpackungstechnik 5.119 0,5 4.117 0,5 3.129 0,4 271 Technische Forschung und Entwicklung 4.904 0,5 4.647 0,5 4.204 0,5 722 Rechnungswesen, Controlling und Revision 4.890 0,5 4.790 0,5 4.944 0,6 241 Metallerzeugung 4.609 0,5 4.590 0,5 4.164 0,5 611 Einkauf und Vertrieb 4.500 0,5 4.155 0,5 3.720 0,4 531 Obj.-,Pers.-,Brandschutz,Arbeitssicherh. 4.259 0,4 4.328 0,5 4.562 0,5 341 Gebäudetechnik 3.461 0,4 3.472 0,4 3.493 0,4 261 Mechatronik und Automatisierungstechnik 3.405 0,4 3.301 0,4 3.316 0,4 732 Verwaltung 3.297 0,3 3.258 0,4 3.189 0,4 832 Hauswirtschaft und Verbraucherberatung 3.252 0,3 2.706 0,3 2.877 0,3 121 Gartenbau 3.239 0,3 2.823 0,3 2.706 0,3 634 Veranstaltungsservice, -management 2.872 0,3 2.687 0,3 2.159 0,2 811 Arzt- und Praxishilfe 2.871 0,3 2.759 0,3 2.841 0,3 222 Farb- und Lacktechnik 2.849 0,3 2.691 0,3 2.515 0,3 431 Informatik 2.826 0,3 2.634 0,3 2.610 0,3 111 Landwirtschaft 2.755 0,3 2.695 0,3 2.625 0,3 232 Technische Mediengestaltung 2.706 0,3 2.436 0,3 2.421 0,3 333 Aus-,Trockenbau.Iso.Zimmer.Glas.Roll.bau 2.669 0,3 2.741 0,3 2.805 0,3 234 Drucktechnik,-weiterverarb.,Buchbinderei 2.570 0,3 2.480 0,3 2.542 0,3 818 Pharmazie 2.508 0,3 2.268 0,2 2.336 0,3 245 Feinwerk- und Werkzeugtechnik 2.436 0,3 2.416 0,3 2.546 0,3 432 IT-Systemanalyse,Anwenderber,IT-Vertrieb 2.345 0,2 2.049 0,2 1.820 0,2 945 Veranstaltungs-, Kamera-, Tontechnik 2.223 0,2 1.908 0,2 1.676 0,2 721 Versicherungs- u. Finanzdienstleistungen 2.213 0,2 2.293 0,3 2.343 0,3 433 IT-Netzwerkt.,-Koord.,-Administr.,-Orga. 2.146 0,2 2.192 0,2 2.126 0,2 632 Hotellerie 2.050 0,2 2.104 0,2 2.105 0,2 514 Servicekräfte im Personenverkehr 1.916 0,2 1.409 0,2 1.280 0,1 281 Textiltechnik und -produktion 1.886 0,2 1.795 0,2 1.172 0,1 282 Textilverarbeitung 1.877 0,2 1.732 0,2 1.626 0,2 434 Softwareentwicklung und Programmierung 1.825 0,2 1.600 0,2 1.508 0,2 211 Berg-, Tagebau und Sprengtechnik 1.813 0,2 1.693 0,2 1.674 0,2 213 Industrielle Glasherstell.,-verarbeitung 1.755 0,2 1.698 0,2 1.619 0,2 812 Medizinisches Laboratorium 1.753 0,2 1.712 0,2 1.730 0,2 623 Verkauf von Lebensmitteln 1.663 0,2 1.619 0,2 1.610 0,2 814 Human- und Zahnmedizin 1.474 0,2 1.274 0,1 1.168 0,1 - 3 - - 4 - 212 Naturstein-,Mineral-,Baustoffherstell. 1.452 0,2 1.470 0,2 1.366 0,2 622 Verkauf Bekleid.,Elektro,KFZ,Hartwaren 1.421 0,1 1.633 0,2 1.497 0,2 817 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 1.388 0,1 1.350 0,1 1.288 0,1 243 Metalloberflächenbehandlung 1.260 0,1 1.171 0,1 1.049 0,1 311 Bauplanung u. -überwachung, Architektur 1.152 0,1 1.076 0,1 1.094 0,1 511 Tech.Betrieb Eisenb.,Luft,Schiffsverkehr 1.062 0,1 1.050 0,1 1.080 0,1 322 Tiefbau 1.033 0,1 1.102 0,1 1.107 0,1 414 Physik 985 0,1 861 0,1 889 0,1 823 Körperpflege 816 0,1 880 0,1 910 0,1 522 Fahrzeugführung im Eisenbahnverkehr 734 0,1 639 0,1 577 0,1 423 Umweltmanagement und -beratung 731 0,1 720 0,1 802 0,1 924 Redaktion und Journalismus 730 0,1 688 0,1 720 0,1 612 Handel 726 0,1 725 0,1 704 0,1 711 Geschäftsführung und Vorstand 726 0,1 693 0,1 619 0,1 214 Industrielle Keramikherstell.,-verarbeit 706 0,1 634 0,1 557 0,1 283 Leder-, Pelzherstellung u. -verarbeitung 626 0,1 409 0,0 274 0,0 631 Tourismus und Sport 612 0,1 761 0,1 820 0,1 515 Überwachung u. Steuerung Verkehrsbetrieb 599 0,1 574 0,1 539 0,1 731 Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung 581 0,1 649 0,1 639 0,1 842 Lehrt.berufsb.Fächer,betr.Ausb.,Betr.päd 572 0,1 501 0,1 442 0,1 331 Bodenverlegung 570 0,1 580 0,1 526 0,1 845 Fahr-,Sportunterricht außerschul. Bild. 535 0,1 501 0,1 503 0,1 841 Lehrtätigkeit an allgemeinbild. Schulen 514 0,1 429 0,0 364 0,0 913 Gesellschaftswissenschaften 474 0,0 532 0,1 642 0,1 944 Theater-, Film- und Fernsehproduktion 438 0,0 349 0,0 303 0,0 624 Verkauf drog.apotheken.Waren,Medizinbed. 436 0,0 471 0,1 344 0,0 844 Lehrtätigk. außerschul.Bildungseinricht. 434 0,0 447 0,0 440 0,1 825 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 393 0,0 374 0,0 384 0,0 723 Steuerberatung 390 0,0 376 0,0 388 0,0 613 Immobilienwirtschaft,Facility-Management 389 0,0 365 0,0 317 0,0 843 Lehr-,Forschungstätigkeit an Hochschulen 375 0,0 562 0,1 550 0,1 412 Biologie 367 0,0 340 0,0 281 0,0 733 Medien-Dokumentations-Informationsdienst 363 0,0 375 0,0 385 0,0 312 Vermessung und Kartografie 351 0,0 362 0,0 381 0,0 942 Schauspiel, Tanz und Bewegungskunst 300 0,0 256 0,0 302 0,0 816 Psychologie, nichtärztl. Psychotherapie 292 0,0 235 0,0 252 0,0 117 Forst-,Jagdwirtschaft, Landschaftspflege 258 0,0 252 0,0 224 0,0 923 Verlags- und Medienwirtschaft 249 0,0 212 0,0 237 0,0 512 Überwachung,WartungVerkehrsinfrastruktur 236 0,0 273 0,0 211 0,0 - 4 - 291 Getränkeherstellung 212 0,0 327 0,0 326 0,0 122 Floristik 209 0,0 224 0,0 260 0,0 941 Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten 202 0,0 236 0,0 238 0,0 833 Theologie und Gemeindearbeit 174 0,0 174 0,0 186 0,0 533 Gewerbe,Gesundheitsaufsicht,Desinfektion 155 0,0 137 0,0 105 0,0 932 Innenarchitektur, Raumausstattung 144 0,0 142 0,0 150 0,0 112 Tierwirtschaft 142 0,0 112 0,0 100 0,0 922 Öffentlichkeitsarbeit 139 0,0 135 0,0 126 0,0 931 Produkt- und Industriedesign 133 0,0 119 0,0 108 0,0 422 Umweltschutztechnik 130 0,0 115 0,0 105 0,0 712 Angeh. gesetzgeb. Körp., Interessenorg. 124 0,0 140 0,0 136 0,0 523 Fahrzeugführung im Flugverkehr 116 0,0 70 0,0 63 0,0 824 Bestattungswesen 114 0,0 109 0,0 113 0,0 115 Tierpflege 111 0,0 147 0,0 128 0,0 822 Ernährungs-,Gesundheitsberatung,Wellness 105 0,0 106 0,0 114 0,0 524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 96 0,0 90 0,0 118 0,0 411 Mathematik und Statistik 86 0,0 94 0,0 86 0,0 935 Kunsthandwerkliche Metallgestaltung 69 0,0 80 0,0 71 0,0 233 Fototechnik und Fotografie 62 0,0 52 0,0 73 0,0 946 Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite 62 0,0 56 0,0 61 0,0 815 Tiermedizin und Tierheilkunde 58 0,0 86 0,0 68 0,0 943 Moderation und Unterhaltung 51 0,0 63 0,0 66 0,0 113 Pferdewirtschaft 48 0,0 52 0,0 50 0,0 914 Wirtschaftswissenschaften 47 0,0 52 0,0 49 0,0 421 Geologie, Geografie und Meteorologie 45 0,0 39 0,0 32 0,0 933 Kunsthandwerk und bildende Kunst 39 0,0 37 0,0 75 0,0 625 Buch-Kunst-Antiquitäten-,Musikfachhandel 34 0,0 36 0,0 35 0,0 947 Museumstechnik und -management 34 0,0 48 0,0 48 0,0 114 Fischwirtschaft 27 0,0 28 0,0 21 0,0 934 Kunsthandwerkl. Keramik-, Glasgestaltung 27 0,0 17 0,0 17 0,0 912 Geisteswissenschaften 24 0,0 21 0,0 39 0,0 532 Polizei,Kriminald.,Gerichts,Justizvollz. 22 0,0 19 0,0 13 0,0 911 Sprach-, Literaturwissenschaften 20 0,0 21 0,0 22 0,0 116 Weinbau 19 0,0 18 0,0 22 0,0 936 Musikinstrumentenbau 12 0,0 9 0,0 7 0,0 Erstellungsdatum: 10.02.2016, Zentraler Statistik-Service © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333