Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7664 18. Wahlperiode 24.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7391 – Planungen der Bundesregierung zur Gründung einer Digitalagentur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2015 berichtete unter anderem RP ONLINE („Regierung prüft zentrale Behörde für Internet-Aufsicht“, 8. Oktober 2015) und im Dezember 2015 das „Handelsblatt“ („Der lange Weg zum Digitalminister“, 15. Dezember 2015) sowie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („Bundesregierung plant offenbar ein Digitalministerium“, 15. Dezember 2015) von Prüfungen der netzpolitischen Kompetenzüberschneidungen der verschiedenen Bundesministerien und von Plänen der Bundesregierung, die zersplitterten netz- und digitalpolitischen Zuständigkeiten der Bundesministerien in einer neuen Digitalagentur zu konzentrieren . Die neue Digitalagentur solle Entscheidungsprozesse zu digitalen Themen bündeln und zwischen den Bundesministerien vermitteln. Bisher sind sehr widersprüchliche Angaben zu Zuschnitt, Aufgabe und Funktion der neuen Agentur bekannt geworden. Eine übergeordnete Koordinierungsstelle für netz- und digitalpolitische Themen, wie sie zuletzt von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Antrag „Den digitalen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ‚Internet und digitale Gesellschaft ‘ umsetzen“ (Bundestagsdrucksache 18/2880) gefordert wurde, wurde bisher nicht eingerichtet. Eine koordinierende „Spiegelung der Ausschussstruktur“ hat weder Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch in die Digitale Agenda gefunden, und dies obwohl nach jahrelanger Diskussion um ein „Internet -Ministerium“ der Bundestag interfraktionell diese Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/12290) beschlossen hat. Stattdessen wurde im Zuge der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung das Konstrukt von „drei federführenden Ministerien“ bestätigt, wobei bis heute unklar ist, nach welchen Kriterien die Auswahl der Bundesministerien erfolgte und warum andere mit zentralen digitalpolitischen Fragen befasste Bundesministerien , wie beispielsweise das Auswärtige Amt, das Bundesministe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7664 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung, nicht auch federführend tätig, sondern (teilweise) nur in einem „Steuerungskreis“ an Koordinierungsprozessen beteiligt sind. Der Zeitpunkt der Prüfung einer digitalpolitischen Kompetenzbündelung überrascht . Auch das genaue Ziel und die konkrete Ausgestaltung der neu zu gründenden Agentur sowie die Frage der ministeriellen Anbindung bleiben vage. Ferner ist unklar, ob der Vorstoß koalitionsintern abgestimmt ist oder ob es sich lediglich um eine Initiative einzelner SPD-geführter Bundesministerien handelt. Ein von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss Digitale Agenda am 13. Januar 2016 beantragter Bericht der Bundesregierung zur Überlegung der netzpolitischen Kompetenzbündelung und zur Gründung einer neuen Digitalagentur brachte nur teilweise Antworten auf diese und weitere Fragen. 1. Welche Kontrollaufgaben welcher Behörden sollen konkret in einer zu schaffenden Digitalagentur gebündelt werden, und beziehen sich die Überlegungen auch auf Aufgaben von Kontrollbehörden, die bisher nicht in Bundesverantwortung liegen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zum einen in dem Papier „Impulse für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft“ vom September 2015 sowie zum anderen in einem mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 7. Oktober 2015 gemeinsam vorgelegten Maßnahmenprogramm „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ angekündigt, die Bündelung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung in einer Behörde zu prüfen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird und mit welchem Ergebnis, kann heute noch nicht gesagt werden. Eine hierzu erforderliche Meinungsbildung zwischen den Ressorts hat noch nicht stattgefunden. 2. Haben bereits Gespräche mit bislang mit Regulierungsaufgaben befassten Behörden stattgefunden? Falls ja, wann, mit welchen Behörden und was war das Ergebnis dieser Gespräche ? Nein. 3. Im Zuständigkeitsbereich welches Bundesministeriums soll die neu zu schaffende Digitalagentur angesiedelt sein? Wann die laufende interne Prüfung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abgeschlossen sein wird und mit welchem Ergebnis, kann heute noch nicht gesagt werden. 4. Ist die Prüfung der Schaffung einer neuen Digitalagentur, in der die Kontrollaufgaben verschiedener Behörden gebündelt werden, koalitionsintern abgestimmt? 5. Zwischen welchen Bundesministerien wurde die Prüfung der Schaffung einer neuen Digitalagentur bereits Gegenstand von Beratungen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2016, Plenarprotokoll 18/148, Anlage 22, S. 14629 (A))? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7664 6. Wurde auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an bisher stattgefundenen Abstimmungsprozessen zur Prüfung der Schaffung einer neuen Digitalagentur beteiligt, und wenn nein, warum nicht? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet . Es handelt sich um eine rein interne Vorprüfung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz . 7. War die Prüfung der Schaffung einer neuen Digitalagentur bereits Gegenstand von Beratungen im Steuerungskreis zur Koordinierung der Digitalen Agenda der Bundesregierung, und wenn ja, an welchem Tag, und was war das Ergebnis der Beratungen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2016 Plenarprotokoll 18/148, Anlage 22, S. 14629 (A))? Nein. 8. War die Prüfung der Schaffung einer neuen Digitalagentur bereits Gegenstand von Beratungen in einer Sitzung des Bundeskabinetts? Wenn ja, an welchem Tag, und was war das Ergebnis der Beratungen? Nein. 9. Welche Mittel und Befugnisse soll die neu zu schaffende Digitalagentur vor dem Hintergrund der Ankündigung erhalten, dass „eine Behörde mit starken Aufsichts- und Durchsetzungskompetenzen“ geschaffen werden soll , die zudem „Aufgaben zur Erhaltung und Förderung von funktionierenden Wettbewerbsstrukturen und der Marktregulierung zusammenfassen“ soll (vgl. RP ONLINE „Regierung prüft zentrale Behörde für Internet-Aufsicht“, 8. Oktober 2015)? 10. Welche Kompetenzen im Bereich Wettbewerbs-, Markt- und Verbraucherschutzfragen soll die neu zu schaffende Digitalagentur haben? 11. Wie sollen die Kompetenzen zwischen der neu zu schaffenden Digitalagentur und dem Bundeskartellamt bei wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen konkret aufgeteilt werden, bzw. in welchen Bereichen und über welche Verfahren sollen die beiden Behörden zusammenarbeiten? 12. Wie sollen die Kompetenzen zwischen der neu zu schaffenden Digitalagentur und der Bundesnetzagentur bei Regulierungsfragen der Netzindustrien konkret aufgeteilt werden, bzw. in welchen Bereichen und über welche Verfahren sollen die beiden Behörden zusammenarbeiten? 13. Wie sollen die Kompetenzen zwischen der neu zu schaffenden Digitalagentur und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei Verbraucherfragen konkret aufgeteilt werden bzw. in welchen Bereichen und über welche Verfahren sollen die beiden Behörden zusammenarbeiten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7664 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie sollen die Kompetenzen zwischen der neu zu schaffenden Digitalagentur und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konkret aufgeteilt werden, bzw. in welchen Bereichen und über welche Verfahren sollen die beiden Institutionen zusammenarbeiten? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 14 gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, dauert die Prüfung an. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird und mit welchem Ergebnis, kann heute noch nicht gesagt werden. 15. Reichen die bisherigen Prüfungen und Planungen über den Komplex wettbewerbs -, markt- und verbraucherrechtliche Regulierung hinaus? 16. Sind in den ersten Planungen bereits einzelne verbraucherpolitische Handlungsfelder benannt, und wenn ja, welche? 17. Ist geplant, die neu zu schaffende Digitalagentur mit weiterreichenden Kontroll - und Sanktionsmechanismen auszustatten als sie den bestehenden Regulierungsbehörden heute zur Verfügung stehen? Wenn ja, gibt es bereits konkrete Überlegungen, wie diese konkret ausgestaltet sein sollen? 18. Soll die neu zu schaffende Digitalagentur mit dem Marktwächter Digitale Welt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vernetzt werden, und wenn ja, in welcher Weise? 19. Wenn nein, ist geplant, stattdessen andere Kontrollbehörden, z. B. die Bundesnetzagentur , im Bereich Verbraucherschutz im Netz zu stärken (vgl. heise online „Bundesregierung: ‚Digitalagentur‘ soll Verbraucherschutz im Netz durchsetzen“, 8. Oktober 2015) 20. Wie soll, auch vor dem Hintergrund entsprechender Befürchtungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff (vgl. WirtschaftsWoche 3, 15. Januar 2015, Seite 28), aus Sicht der Bundesregierung verhindert werden, dass bestehende Kontrollinstanzen und Regulierungsbehörden durch die Schaffung einer neuen Digitalagentur geschwächt werden? 21. Welche Rechtsform soll die Digitalagentur erhalten? 22. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die zu schaffende Digitalagentur als unabhängige, eigenständige, oberste Bundesbehörde einzurichten? 23. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Prüfung, Planung und Schaffung einer Digitalagentur aus, und wie weit ist Prüfung innerhalb der Bundesregierung fortgeschritten? 24. Wer ist mit der Prüfung der Schaffung einer neuen Digitalagentur von wem beauftragt worden? 25. Hält die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Digitalagentur in der laufenden Legislaturperiode für realistisch? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 bis 25 gemeinsam beantwortet . Wie in den Antworten zu Frage eins sowie zu Fragen 4 bis 6 ausgeführt, dauern die rein internen Vorprüfungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7664 Wann diese abgeschlossen sein werden und mit welchem Ergebnis, kann heute noch nicht gesagt werden. 26. Hält die Bundesregierung die bisherige Kompetenzaufteilung und Koordination netz- und digitalpolitischer Themen innerhalb der Bundesregierung angesichts großer Herausforderungen der gesetzgeberischen Gestaltung des digitalen Wandels und der Notwendigkeit zentraler politischer Entscheidungen für angemessen? Ja. 27. Gibt es neben Überlegungen zur Schaffung einer Digitalagentur auch Überlegungen , innerhalb der Bundesregierung eine übergeordnete Koordinierungsstelle für netz- und digitalpolitische Themen zu schaffen, wie sie zuletzt von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Antrag „Den digitalen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ‚Internet und digitale Gesellschaft‘ umsetzen“ (Bundestagsdrucksache 18/2880) und interfraktionell (Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Bundestagsdrucksache 17/12290) gefordert wurde, und wenn nein, warum nicht? 28. Gibt es neben Überlegungen zur Schaffung einer Digitalagentur auch Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, digitalpolitische Kompetenzen in einem Bundesministerium zusammenzuführen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 27 und 28 gemeinsam beantwortet . Die Digitalisierung betrifft alle Ressorts der Bundesregierung. In einigen sind die Kernzuständigkeiten maßgeblich durch die Digitalisierung berührt. Es besteht keine Absicht, diese Kernzuständigkeiten aufgrund der Digitalisierung oder der Digitale Agenda neu zu ordnen. Die Digitale Agenda stellt dabei einen gemeinsam getragenen Rahmen dar, der Orientierung bei der Berücksichtigung der Digitalisierung im Bereich der jeweiligen Zuständigkeiten bietet. Die Kernressorts der Digitalen Agenda – das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – koordinieren die Umsetzung und Fortentwicklung der Digitalen Agenda im Ressortkreis. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Digitalen Agenda erfolgt eigenständig in den zuständigen Ressorts und – wo notwendig – ressortübergreifend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333