Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7698 18. Wahlperiode 24.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7484 – Ausbau vernetzter EU-Datenbanken von Justiz und Polizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission will den Austausch von Einträgen in Strafregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erweitern. Einen entsprechenden Vorschlag (COM(2016) 7 final) für den Ausbau des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System – ECRIS) sowie mehrere begleitende Dokumente hat die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, am 19. Januar 2016 in einer Pressemitteilung veröffentlicht (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Januar 2016). Zur „Verbesserung der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten und Terrorismus“ sollen auch Daten über Nicht-EU-Staatsangehörige gespeichert und übermittelt werden dürfen. Über das ECRIS können für Strafverfahren oder andere behördliche Auskunftszwecke in anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationen über Vorstrafen der Betroffenen abgefragt werden. Bislang dürfen nur Daten über EU-Staatsangehörige angefordert werden. Sämtliche Vorstrafen auch in anderen Ländern werden im „Heimatmitgliedstaat“ gespeichert und bei Bedarf an anfragende Behörden weitergegeben. Laut der Europäischen Kommission wurden über das ECRIS im vergangenen Jahr 288 000 Anfragen gestellt. Sowohl die Abfragen als auch Benachrichtigungen nahmen in den letzten Jahren stetig zu. Nun soll das ECRIS auch technisch erweitert werden. Als „Suboption“ wird vorgeschlagen , dass auch Fingerabdrücke abgefragt werden können. Die Europäische Kommission verspricht sich dadurch eine bessere Identifizierung von Beschuldigten aus Drittstaaten und die Erkennung gefälschter Ausweisdokumente. Die Bundesregierung befürwortet den Ausbau des ECRIS grundsätzlich (Bundestagsdrucksache 18/6699). 1. Welche Behörden der Bundesregierung nehmen derzeit Abfragen über das ECRIS vor, und für welche Zwecke werden die Daten verarbeitet? Abfragen deutscher Behörden über ECRIS erfolgen gemäß § 57a Absatz 7 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) grundsätzlich über die Registerbehörde, das Bundesamt für Justiz in Bonn. Die in § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 13 BZRG Drucksache 18/7698 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode enumerativ aufgeführten Stellen können zu den dort jeweils aufgeführten Zwecken Ersuchen stellen, die dem Umfang nach einer unbeschränkten Auskunft vergleichbar sind. Behörden, die zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben nach § 31 Absatz 1 BZRG einen Anspruch auf Erteilung eines Behördenführungszeugnisses haben, können vergleichbare Auskünfte anfordern. Zum Zweck des Schutzes Minderjähriger können Behörden darüber hinaus zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben gemäß § 31 Absatz 2 BZRG Auskünfte anfordern, die ihrem Umfang nach einem erweiterten Führungszeugnis entsprechen. 2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob das ECRIS zukünftig auch (vermehrt) zur Kontrolle unerwünschter Migration genutzt werden sollte? Bei ECRIS handelt es sich um einen reinen Austausch von Informationen aus den nationalen Strafregistern der Mitgliedstaaten der EU. Inwieweit auch Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des nationalen Registerrechts . 3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die Erweiterung des Austauschs von Strafregistereinträgen auf Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zu einer Ermutigung von Behörden der EU-Mitgliedstaaten zu noch mehr Anfragen im ECRIS führen könnte? Ob der Vorschlag der Kommission zum vereinfachten und effizienteren Austausch von Strafregisterinformationen über Drittstaatsangehörige zu einer intensiveren Nutzung von ECRIS führen wird, kann die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. 4. Wie viele Anfragen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 über das ECRIS gestellt? Das Bundeszentralregister und ECRIS nehmen keine Differenzierung anfragender Stellen nach ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Verwaltungsebenen vor, insbesondere nicht nach Bund und Ländern. Insofern ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. 5. Wie viele Benachrichtigungen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 über das ECRIS erhalten? Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen. 6. Wie viele Abfragen der Daten zu Vorstrafen von Drittstaatenangehörigen haben Bundesbehörden in den einzelnen Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 nicht über das ECRIS, sondern jeweils in den 27 übrigen EU-Mitgliedstaaten einzeln gestellt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen. 7. Welche Kosten sind dabei entstanden? Eine Beantwortung dieser Frage ist mangels differenzierbarer Daten (vgl. die Antworten zu den Fragen 4 bis 6) nicht möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7698 8. Sofern die Bundesregierung diese Kosten nicht beziffern kann, inwiefern teilt sie die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach diese Abfragen in der gesamten Europäischen Union allein 78 Millionen Euro gekostet hätten? Die Berechnungsgrundlagen der Kommission sind der Bundesregierung nicht vollständig bekannt. Insofern kann eine eigene Einschätzung nicht erfolgen. 9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach kleinere Mitgliedstaaten durch die gegenwärtige Praxis benachteiligt seien, da diese oft über wenig Angestellte zur Bearbeitung der Anfragen verfügen? Die Bundesregierung teilt die von der Kommission in den Erwägungsgründen ihres Richtlinienvorschlages ausgeführte Einschätzung, dass die nach der gegenwärtigen Lage erforderlichen Anfragen betreffend Drittstaatsangehörige an alle Mitgliedstaaten eine „Verschwendung“ darstellen, weil in der Mehrheit der Fälle keine Ergebnisse zu erwarten seien. Dies kann sich insbesondere auf kleinere Mitgliedstaaten nachteilig auswirken, weil diese auf alle Ersuchen antworten müssen, ohne auf eine Vielzahl von Anfragen eingestellt zu sein. 10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise das ECRIS auch technisch erweitert werden könnte? Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ECRIS um eine spezielle Auskunftsfunktion bezüglich Drittstaatsangehöriger zu erweitern, die den Strafregisterinformationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auch nach Auffassung der Bundesregierung effektiver ausgestalten würde. 11. Welche Defizite könnten aus Sicht der Bundesregierung durch die Umsetzung einer „Suboption“ zur Verarbeitung von Fingerabdrücken ausgeräumt werden? Die Aufnahme von Fingerabdrücken in das Register könnte dazu dienen, die Zuordnung von gerichtlichen Entscheidungen zu Personen zu ermöglichen, wenn dies in anderer Weise nicht gewährleistet werden kann, weil deren Herkunftsländer nicht über ein geordnetes und erreichbares Personenstands - oder Melderegister verfügen, die Personalien mangels ordnungsgemäßer Personalpapiere unklar sind und auch im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nicht eindeutig festgestellt werden können. Zum Schutz von Drittstaatsangehörigen dient die Verarbeitung der Fingerabdrücke in solchen Fällen, in denen sich andere unbefugt ihrer Identität bedienen. 12. Welche Infrastrukturen zur Verarbeitung von Fingerabdrücken innerhalb des ECRIS sind bei Bundesbehörden bereits vorhanden, und welche müssten eingerichtet werden? Derzeit werden vom Bundesamt für Justiz als deutsche Kopfstelle im ECRIS- Verbund keine Fingerabdrücke verarbeitet. Eine Abstimmung zu den gegebenenfalls erforderlichen Infrastrukturen für die zukünftige Verarbeitung von Fingerabdrücken erfolgt gegenwärtig in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminis- Drucksache 18/7698 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode terium des Inneren und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beteiligung des Bundesamts für Justiz. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 13. Welche Kosten für die Anschaffung oder den Betrieb würden hierfür möglicherweise entstehen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird Bezug genommen. Da bisher die Speicherung von Fingerabdrücken zunächst als Möglichkeit von der Kommission zur Diskussion gestellt wurde und weder Art noch Umfang der Speicherung feststehen, können zu den erforderlichen Infrastrukturen und möglichen Kosten noch keine Angaben gemacht werden. 14. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung machbar oder sinnlos, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, die gerade bei der Polizeibehörde Europol eingeführte Anwendung „Ma3tch“ auch innerhalb des ECRIS zu nutzen? Der Bundesregierung ist aus der Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2016) 7 final) vom 19. Januar 2016 bekannt, dass diese Gespräche mit Vertretern von FIU.NET über die dort verwendete Software geführt hat. Zum derzeitigen frühen Stand des Rechtsetzungsverfahrens hat die Bundesregierung hierzu noch keine Position. 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern beim „Anti-Daesh summit“ in Rom auch die Themen „(Automatisierte) Überwachung Sozialer Medien“ und „Gegennarrative in Sozialen Medien“ behandelt, wer dazu vortrug , und welche Maßnahmen verabredet wurden (https://twitter.com/ DutchMFA/status/694462718758223872)? Beim Treffen der Außenminister der Mitglieder der globalen Anti-IS-Koalition am 2. Februar 2016 in Rom trugen die Arbeitsgruppen der Koalition vor, so auch die Arbeitsgruppe Strategische Kommunikation, die von Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und den Vereinigten Arabischen Emiraten gemeinsam geleitet wird. Diese Arbeitsgruppe hat zum Ziel, der Propaganda von IS/Daesh ein Narrativ entgegenzusetzen. Dieses wird nach Kenntnis der Bundesregierung über alle möglichen Kanäle verbreitet, darunter auch soziale Medien. Eine etwaige automatisierte Überwachung sozialer Medien war nicht Thema. Auch wurden keine diesbezüglichen Maßnahmen verabredet. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Einführung des Automatic Fingerprint Identification System (AFIS) von der Europäischen Union finanziert wird? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse von Diskussionen zur zukünftigen Ausrichtung „Cross-Border Surveillance Working Group“ bekannt, und welche Haltung vertritt sie hierzu (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Die „Cross-Border-Surveillance Working Group“ strebt einen verbesserten Informationsaustausch sowie eine verbesserte Zusammenarbeit an, was seitens der Bundesregierung im Grundsatz begrüßt wird. Konkrete Maßnahmen dafür wurden bisher nicht festgelegt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7698 18. Welche „weitere[n] Dienststellen“ aus EU-Mitgliedstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die internationale technische Zusammenarbeit im Rahmen des International Specialist Law Enforcement (ISLE) sowie mit der Europol Platform for Experts gewonnen werden (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Als weitere Dienststelle konnte Kroatien gewonnen werden. 19. Was ist der Bundesregierung über die Gesamtausschreibungszahlen von Personen und Sachen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses zum Zweck der verdeckten oder gezielten Kontrolle bekannt (Stichtage 1. Juli 2015 und 1. Januar 2016)? Zum Stichtag 1. Juli 2015 waren im SIS II 56 675 Ausschreibungen zu Personen und 37 720 Ausschreibungen zu Sachen gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss erfasst. Zum Stichtag 1. Januar 2016 lagen die Gesamtausschreibungszahlen bei 69 520 Ausschreibungen zu Personen und 41 735 Ausschreibungen zu Sachen gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss. a) In welchem Zeitraum sollen oder müssen die ausschreibenden Stellen im Falle von Treffern sofortige Berichte erhalten? Hierzu gibt es keine rechtlichen Vorgaben. b) Wann soll es nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt sein, dass die Fingerabdruck-Funktionalität des SIS II auch für die Fahndung genutzt werden kann? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7291) verwiesen . Auf Basis der mit der Studie gewonnenen Erkenntnisse erstellt die Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen Bericht für das Europäische Parlament. Ein konkreter Termin für die Realisierung ist der Bundesregierung bislang nicht bekannt. c) Nach welcher Maßgabe entscheiden die Behörden des Bundesministeriums des Innern darüber, ob entsprechende Berichte auch an Europol weitergegeben werden? Seitens der Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern erfolgt keine Beteiligung von Europol im Sinne der Fragestellung. Die Bewertung der Europol-Relevanz obliegt der fahndenden Dienststelle. d) Was ist der Bundesregierung (etwa aus Berichten oder Vorträgen der Europäischen Kommission) darüber bekannt, wie viele der Ausschreibungen durch Geheimdienste vorgenommen wurden (bitte als absolute Zahl und in Prozent angeben)? Ausschreibungen gemäß Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses werden durch die „für die Sicherheit des Staates zuständigen Stellen“ vorgenommen. Inwieweit es sich bei ausländischen Ausschreibungen gemäß Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschluss ausschließlich um solche von Nachrichtendiensten handelt , kann seitens der Bundesregierung nicht bewertet werden. Spezifische Berichte oder Vorträge der Europäischen Kommission zur Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 18/7698 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Aus welchen Erwägungen unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung zentraler Bankkontenregister auf EU-Ebene (Bundestagsdrucksache 18/7246)? Durch ein Kontoregister, das in Deutschland bereits durch die Schaffung des § 24c des Kreditwesengesetzes seit dem 1. April 2003 in der technischen Variante des „automatisierten Abrufs von Kontoinformationen“ existiert, erhalten Ermittlungs - und Aufsichtsbehörden einen aktuellen und vollständigen Überblick über alle zugunsten bestimmter Personen geführten Konten. Auf der Grundlage dieser Informationen können Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden gezielt an das kontoführende Kreditinstitut herantreten und im Rahmen der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung , der Geldwäsche oder anderer Straftatbestände Gelder und sonstige Vermögensgegenstände einfrieren oder sicherstellen. Ohne dieses Register müssten diese Behörden in einem langwierigen und aufwändigen Prozess an sämtliche Institute herantreten, um herauszufinden, bei welchem Institut die verdächtige Person Konten unterhält. Für ein schnelles und erfolgreiches „Festhalten “ von illegal generierten Vermögensgegenständen oder Geldern, die der Terrorismusfinanzierung dienen, ist ein Kontoregister unverzichtbar. 21. Wo sollten solche Register aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt sein, und welche Behörden sollten darauf zugreifen dürfen? Es ist zunächst abzuwarten, welche Regulierungsvorschläge zur Verortung des Kontoregisters und zur Ausgestaltung der Zugriffsrechte die Europäische Kommission im Rahmen der Umsetzung ihres Aktionsplans zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung unterbreiten wird. 22. Inwiefern, und mit welchem Ergebnis ist die Prüfung der „rechtlichen und technischen Aspekte“ eines Europäischen Kriminalaktennachweises nach 2015 mittlerweile abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)? Die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit dauert zurzeit noch an. 23. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben eines Europäischen Kriminalaktennachweises (European Police Record Index System – EPRIS) zur Vernetzung der bei Polizeibehörden in den EU-Mitgliedstaaten geführten Kriminalakten weiterverfolgt? Auf die Antwort zu Frage 22 wird Bezug genommen. 24. Auf welche Weise wurde der von der Bundesregierung festgestellte „grundsätzliche polizeifachliche Bedarf für einen EU-weiten Fundstellennachweis bestimmter polizeilicher Daten“ inzwischen erfüllt, und welche Defizite bleiben diesbezüglich offen (Bundestagsdrucksache 18/1832)? Der grundsätzliche polizeifachliche Bedarf wurde in einer von der Europäischen Kommission beauftragten Machbarkeitsstudie über den Europäischen Kriminalaktennachweis (EPRIS) festgestellt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7698 25. Inwiefern könnte die von der Bundesregierung postulierte „funktionale Lücke in den bestehenden polizeilichen Systemen“ durch den Ausbau des SIENA-Netzwerks oder den Kanal der Police Working Group on Terrorism (PWGT) nun geschlossen werden (Bundestagsdrucksache 18/7246)? Bei SIENA handelt es sich um einen Kommunikationskanal. Somit kann SIENA keine funktionalen Lücken in den bestehenden polizeilichen Systemen schließen oder gemeinsame Systeme ersetzen, sondern stellt lediglich eine Ergänzung dar. SIENA kann derzeit zum Versand von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ genutzt werden (Ausbau auf „VS-Vertraulich“ soll gemäß Europol im September 2016 abgeschlossen sein). Die Möglichkeit des Versands von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad „VS-Geheim“ wird durch das Kommunikationssystem der PWGT sichergestellt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333