Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7705 18. Wahlperiode 25.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7492 – Rückgang von Bestäuber-Insekten, insbesondere Wildbienen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl und Vielfalt bestäubender Insekten wie Wild- und Honigbienen, aber auch Käfer, Fliegen und Schmetterlinge, die ebenso bei der Bestäubung von Pflanzen eine Rolle spielen, geht seit einigen Jahrzehnten dramatisch zurück. Dies hat gravierende Folgen für die Biodiversität und auch für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Vier Fünftel der bei uns heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Arbeit von Honig- und Wildbienen angewiesen, von Obstbäumen über Erdbeeren bis hin zu Sonnenblumen (www.biodiversity.de/index.php/ipbes/news). Dabei haben gerade die Wildbienen eine bisher unterschätzte Rolle: Eine optimale Bestäubungsleistung und somit auch hohe landwirtschaftliche Erträge können nur durch Honig- und Wildbienen zusammen erreicht werden. Allerdings haben vor allem die Wildbienen in den letzten Jahren Rückgänge in ihrer Artenvielfalt zu verzeichnen, welche vor allem auf die Fragmentierung und Isolation ihrer Lebensräume, Intensivierung der Landwirtschaft und Landnutzungsänderungen zurückzuführen sind, so dass den Wildbienen Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten fehlen. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von Bestäuber -Insekten, vor allem von Wildbienen und Schmetterlingen in Deutschland seit den 1980er Jahren entwickelt? a) Wie viele heimische Wildbienen- und Schmetterlingsarten sind seit den 1980er Jahren ausgestorben? Es gibt rund 560 Wildbienen-Arten in Deutschland, die in den Roten Listen (2012) bewertet wurden, davon sind 39 Arten ausgestorben oder verschollen. Aus den Artengruppen der Tagfalter, der Nachtfaltergruppen Spanner, Eulenspinner , Sichelflügler und Spinnerartige Falter, die einen großen Anteil der Bestäuber -Arten stellen, sind 19 Arten seit 1980 ausgestorben oder verschollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7705 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie stark war der Rückgang der Individuenzahlen der einzelnen Arten? Für wirbellose Tierarten liegen keine Individuenzahlen vor. Verlässliche Individuenzahlen sind methodisch bedingt schwer zu ermitteln und die Bestände unterliegen mitunter starken Schwankungen. 2. Welche Arten von Bestäuber-Insekten, insbesondere Wildbienen und Schmetterlinge befinden sich in einem kritischen Zustand, der kurz- bis mittelfristig den Erhalt der Art gefährdet? Welche sind stark bedroht, welche bedroht, und welche gefährdet? Die Artengruppe der Wildbienen weist mit 40,9 Prozent der einheimischen Arten überdurchschnittlich viele in ihrem Bestand gefährdete Arten auf. Die Vielfalt dieser Bestäuber-Gruppe der heimischen Fauna ist erheblich gefährdet. Von den rd. 560 in Deutschland vorkommenden Bienenarten sind alleine 31 Arten vom Aussterben bedroht (Kategorie 1 der Roten Liste). Bei der Artengruppe der Spanner , Eulenspinner und Sichelflügler sind 35, bei den Spinnerartigen Faltern 22 und bei den Tagfaltern 12 Arten (z. B. der Blauschwarze Eisvogel) vom Aussterben bedroht. Artengruppe Anzahl vom Aussterben bedrohter Arten RL 1 Anzahl stark gefährdeter Arten RL 2 Anzahl gefährdeter Arten RL 3 Gefährdung unbekannten Ausmaßes RL G Bestandsgefährdete Arten in Prozent/ Gesamtzahl der Arten Bienen (Hymenoptera, Apidae) 31 78 85 15 40,9 % / 561 Spanner, Eulenspinner und Sichelflügler (Lepidoptera: Geometridae et Drepanidae), 35 30 41 14 24,8 % / 445 Spinnerartigen Falter (Lepidoptera: Bombyces, Sphinges s.l.) 22 25 25 1 30,9 % / 251 Tagfalter 12 33 25 7 39,1 % / 188 Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) 3. In welchen Landschaftsarten sind die höchsten Populationsrückgänge zu beobachten ? Welche Ursachen sind hier ausschlaggebend? Der weitaus größte Teil der für die Rote Liste untersuchten rd. 560 Wildbienenarten Deutschlands bevorzugt Trockenheit und Wärme und kommt in verschiedenen Offenlandlebensräumen vor. Hauptsache des Populationsrückgangs ist die Zerstörung der Nistplätze sowie eine Verminderung des Nahrungsangebots in- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7705 folge intensiver Landnutzungen (Wirtschaft, Flächenverluste, Infrastrukturmaßnahmen , Wildkräuterbekämpfung), zu häufig bzw. zu früh gemähten Grünflächen sowie zu „aufgeräumten“ privaten Gärten mit einhergehender Habitatzerstörung. 4. Gibt es regionale Unterschiede bei den Populationsrückgängen zu beobachten ? Wenn ja, welche Ursachen sind hier ausschlaggebend? Eine Analyse von regionalen Unterschieden ist der Bundesregierung nicht bekannt . 5. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung der landwirtschaftliche Einsatz von Herbiziden, insbesondere der breite Einsatz des Totalherbizids Glyphosat auf der Stoppel und vor der Saat, auf das Nahrungsangebot von Bestäuber-Insekten bzw. Wildbienen und damit auf deren Bestand ? Anwendungen von Herbiziden – einschließlich von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln – reduzieren gemäß ihrer Zweckbestimmung den Besatz von Wildkräutern und folglich das Nahrungsangebot für Bestäuber in den Kulturpflanzenbeständen . Zur Stoppelbehandlung, d. h. nach der Ernte, werden Glyphosat-haltige Herbizide u. a. zur Bekämpfung von Ausfallkulturen und schwer bekämpfbarer Wurzelunkräuter angewendet. Zu diesem Zeitpunkt sind neu aufgelaufene Unkräuter in der Regel noch nicht im Blühstadium. Glyphosat wird weiterhin im Vorsaatverfahren im Frühjahr angewendet, um Begrünungspflanzen (Durchwuchs ) im Mulchsaatverfahren und resistente Unkräuter wie Acker-Fuchsschwanz zu bekämpfen. Zu diesem Anwendungszeitpunkt sind ebenfalls kaum blühende Unkräuter auf Ackerflächen vorhanden. Insgesamt kann bei diesen Verfahren von einer geringen Relevanz durch direkte Effekte für Bestäuber-Insekten bzw. Wildbienen ausgegangen werden. 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Effekte von Düngung im Grünland auf die Blütenarmut als das Nahrungsangebot von Bestäuber -Insekten insbesondere Wildbienen und damit auf deren Bestände vor? Die Charakteristik einer Grünlandfläche wird neben den Standorteigenschaften maßgeblich von deren Bewirtschaftung geprägt. Düngung führt insbesondere an nährstoffarmen Standorten auf sogenannten leichten Böden zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung. Folge einer intensiveren Düngung ist eine Abnahme des Anteils der für Bestäuber-Insekten attraktiven blühenden Arten sowie ein Rückgang der zur Blüte kommenden Pflanzenanzahl und somit ein geringeres Nahrungsangebot. Je nach Grad der Nahrungsspezialisierung und dem spezifischen Sammelradius einer Bestäuberart kann sich eine Reduktion der Pflanzenarten auch auf das vorhandene Blütenangebot auswirken. Die Auswirkungen auf Bestände von verschiedenen Bestäuber-Insekten werden zudem stark von artspezifischen Eigenschaften, den lokalen Bedingungen, wie der Verfügbarkeit von alternativen Nahrungsquellen, Nistmöglichkeiten und kleinstandörtlichen klimatischen Bedingungen, beeinflusst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7705 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche wissenschaftlichen Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einfluss der Grünlandbewirtschaftung (Nutzungshäufigkeit/Anzahl der Schnitte, Düngemitteleinsatz) auf die Anzahl der Pflanzenarten und Bienenbestände vor? Nutzungstermine und Nutzungshäufigkeit sind neben dem Düngemitteleinsatz (siehe Antwort auf Frage 6) ein entscheidender Faktor für die Verschiebung der Artenzusammensetzung in bewirtschaftetem Grünland. Je früher und je häufiger Schnittmaßnahmen durchgeführt werden, desto weniger Pflanzen kommen zur Blüte und die Artenvielfalt nimmt ab. Beweidung dagegen führt aufgrund der selektiven Bevorzugung schmackhafter energiereicher Pflanzen zur Ausbildung von Vegetationsinseln, die zu einer höheren Artendiversität beitragen können. Aber auch unterbliebene Pflegemaßnahmen , speziell auf nährstoffreichen Flächen, können Blütenangebote für Bestäuber bieten. Es sind nur sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, die den Einfluss der Grünlandbewirtschaftung (Nutzungshäufigkeit/Anzahl der Schnitte, Anwendung von Düngemitteln) auf Wild- und Honigbienenbestände detailliert untersuchen . 8. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgang der Zahl der Bestäuber-Insekten auf die Ökosysteme? Unter den Insektengruppen sind zahlreiche funktional bedeutende Tiere zu finden , die etwa für die Bestäubung wildlebender Pflanzen (Wildbienen, Schwebfliegen , Schmetterlinge, Wespen) oder für die Stoff- und Energieflüsse in unseren Ökosystemen (Ameisen) eine wichtige Rolle spielen. Ein Rückgang der Insekten -Bestäuber wirkt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Ökosystemfunktion der Bestäubung aus und führt zu Bestäubungslimitierung bei insektenbestäubten Pflanzen und zu Veränderungen der Pflanzengemeinschaften und damit der Ökosysteme. Dies hat wiederum Einfluss auf die Habitate und somit auf die Bestäuber und weitere Organismen. 9. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgang der Bestäuber-Insekten, vor allem von Wildbienen bisher auf die deutsche Nahrungsmittelproduktion und in Zukunft, wenn der Rückgang nicht gestoppt wird? Eine Verringerung der Bestäubungsleistung könnte sich negativ auf die Erträge von Pflanzen für die Nahrungsproduktion auswirken bzw. erhebliche Kosten nach sich ziehen, um rückläufigen Bestandsentwicklungen entgegenzuwirken. Ergänzend zu den bereits laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Sicherung und Optimierung der biologischen Vielfalt könnte z. B. durch künstliche Bestäubungen (z. B. beim Unterglasanbau) durch Züchtungen und Freisetzungen von Bestäuber -Insekten eine positive Situationsbeeinflussung erreicht werden. Eine genauere Quantifizierung dieser Zusammenhänge ist bisher nicht erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7705 10. Welche Kosten bzw. welchen gesamtwirtschaftlichen Schaden verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgang der Bestäuber-Insekten für die Nahrungsmittelproduktion bisher bzw. in der Zukunft, wenn der Rückgang nicht gestoppt wird? Plant die Bundesregierung diese Kosten zu evaluieren, falls diese bisher nicht ermittelt wurden? Nach Angaben des Deutschen Imkerbundes e. V. (DIB) beträgt der ökonomische Nutzen der Bestäubungsleistung durch Bestäuber in Deutschland insgesamt etwa 2 Mrd. Euro im Jahr. Damit übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung den entsprechenden Wert der Honigproduktion durch die Honigbienen um das 10- bis 15-fache. Die gemeinsame Bestäubungsleistung von Wild- und Honigbienen führt zu nachweislich höheren Erträgen und besserer Qualität. Darüber hinaus gehende Angaben zu möglichen volkswirtschaftlichen Schäden infolge eines partiellen Rückgangs der Populationen der Bestäuber-Insekten liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Aufwand für die Erhebung belastbarer Angaben steht aus Sicht der Bundesregierung in keinem günstigen Verhältnis zum Erkenntnisgewinn, weshalb hier konkreten Maßnahmen zur Umkehrung der negativen Trends der Vorrang gegeben werden sollte. Weiteres hierzu enthält die Antwort zur Frage 11. 11. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das Aussterben der Bestäuber-Insekten, vor allem der Wildbienen, zu verhindern bzw. zu minimieren (bitte konkrete Zahlen bzw. Projekte aufführen)? Einleitend wird auf die Antwort zur Frage 1 hinsichtlich der Individuenzahlen verwiesen. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden über - Anwendungskontrollen durch die Länder (Pflanzenschutz- Kontrollprogramm ); - Strikten Kriterien für die Risikobewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich der Bienengefährlichkeit; - Strikten Kriterien für die Risikobewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich der Gefährdung von Nützlingen und anderen Nicht-Zielorganismen ; - Ausbau der Forschung im Bereich Bienenschutz und Pflanzenschutz seit 2008 (siehe auch BT-Drucksache 17/10016) wichtige Beiträge zum Schutz der Wild- und Honigbienen und anderer Bestäuber -Insekten geleistet. Zum Schutz vor möglichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln wird vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ein umfangreiches Datenpaket geprüft , welches u. a. mögliche Auswirkungen auf Nichtziel-Organismen als Teil des Naturhaushalts abdeckt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn durch ihre Anwendung keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt entstehen. Die Initiative „Bienen füttern“ der Bundesregierung in Kooperation mit dem Deutschen Imkerbund sowie dem Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V., dem Verband der Gartencenter und der deutschen Gartenbaugesellschaft dient der Verbraucherinformation rund um das Thema Säen und Pflanzen von bienenfreundlichen Pflanzen in Gärten und auf Balkonen. Im Zentrum der mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7705 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mitteln des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) geförderten Initiative steht ein Katalog von als Bienenweide geeigneten Pflanzen, der auch als App zur Verfügung steht. Die Informationsmaterialien werden u. a. über Baumärkte und Gartencenter verbreitet. Des Weiteren dienen die im Jahr 2013 durchgeführten und für 2016 geplanten Bienenkonferenzen der Sensibilisierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit. Im Jahr 2016 soll ein neues Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut (JKI) gegründet werden. International fördert die Bundesregierung den Umweltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Plattform on Biodiversity and Ecosystems Services) und dessen Arbeitsprogramm 2014 - 2018). Dieses Arbeitsprogramm beinhaltet auch ein umfassendes Gutachten zu Bestäubern und Bestäubung („Thematic assessment of pollination“), in welchem die wesentlichen Grundlagen über den Stellenwert, aktuelle Gefährdungen und Handlungsoptionen für die Erhaltung von Bestäubern genannt werden. Auf EU-Ebene existieren noch keine abgestimmten Bewertungsleitlinien für Wildbestäuber bei der Umweltrisikobewertung von Pflanzenschutzmitteln. Deshalb führt die Bundesregierung über das Umweltbundesamt ein Forschungsvorhaben (FKZ 3715644090) durch. Außerdem unterstützten Experten der zuständigen deutschen Bewertungsbehörden die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Weiterentwicklung von Bewertungsanleitungen für terrestrische Arthropoden, also auch Insekten. Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, die zum Ziel hat, den Rückgang der wildlebenden Arten aufzuhalten. So werden z. B. Projekte zur Verbesserung der Biotopausstattung von Mooren, Grünland oder Wäldern im Rahmen von Naturschutzgroßprojekten oder den „Hotspot“-Projekten des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert, was dem Erhalt der Artenvielfalt von Insekten zu Gute kommt. Zudem verzeichnet die Bundesregierung mit den im Jahr 2013 durchgeführten und für 2016 geplanten Bienenkonferenzen zur Sensibilisierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit für das Thema „Bienenschutz / Bestäuberschutz“ – insbesondere auch mit der Initiative „Jetzt Bienen füttern“ sowie mit der Bienen-App bereits erste Erfolge. Zu nennen ist darüber hinaus auch das von der Bundesregierung über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt geförderte Projekt des DBV-Rheinland „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt!“, dessen Ziel es ebenfalls ist, zur Verbesserung der Lebensbedingungen für bestäubende Insekten in einer intensiv genutzten Ackerbaulandschaft beizutragen. In Zusammenarbeit mit Landwirten werden für Bestäuber wirksame Naturschutzmaßnahmen umgesetzt, wie die Förderung des Blütenangebots, die Aufwertung von Feldsäumen und die Platzierung von Gabionen (Steinkörben). Darüber hinaus ist das Projekt „Standardisierte Erfassung von Wildbienen zur Evaluierung des Bestäuberpotenzials in der Agrarlandschaft (BienABest)“ geplant . An ausgewählten Standorten in Agrargebieten Deutschlands sollen Nahrungshabitate (sog. Wildbienenweiden) aus gebietsheimischen Wildkräutern und Kulturpflanzen angelegt sowie Nistgelegenheiten geschaffen werden, um das Bestäuberpotenzial - vor allem aber die Diversität von Wildbienen zu fördern. Die an diesen Standorten auftretenden Wildbienenzönosen sollen mit bestandsschonenden Methoden qualitativ und quantitativ erfasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7705 12. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines eigenständigen Wildbienenmonitorings , und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Aktualisierung der Roten Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in Deutschland findet in einem zehnjährigen Rhythmus eine kontinuierliche Bewertung der Bestands- und Gefährdungssituation auch bei Wildbienen statt. Ein kürzerer Rhythmus oder gar ein jährliches Monitoring ist nicht vorgesehen und würde angesichts der zahlreichen Tier- und Pflanzentaxa, die es zu bewerten gilt, die Finanzierungsmöglichkeiten überschreiten. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die umweltpolitischen Maßnahmen der EU-Agrarpolitik, insbesondere vor dem Hintergrund der Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2015 „Bienen – unverzichtbar für Natur und Erzeugung“? Durch die im Dezember 2013 beschlossene und ab 2015 umgesetzte Agrarreform werden die Direktzahlungen an konkrete Umweltleistungen, u. a. zur Förderung der Artenvielfalt, gebunden. Die umweltpolitischen Maßnahmen der EU-Agrarpolitik werden damit positiv weiterentwickelt. Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen Landwirte einen Anteil von fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen, Dauergrünland erhalten und mehrere Kulturen auf ihrem Ackerland anbauen (Anbaudiversität). Die biologische Vielfalt zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen ist auch ein Ziel der neuen Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden aus Mitteln des ELER unter anderem Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) unterstützt. Entsprechende Maßnahmen werden in Deutschland teils im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ mit einer nationalen Kofinanzierung durch Bund und Länder, teils innerhalb landeseigener Förderprogramme und nur mit Landesmitteln oder mit einer Kofinanzierung durch das Land durchgeführt. Es gibt ein breites Spektrum von AUKM, die dazu beitragen können , die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten bzw. zu erhöhen. 2014 wurden in den GAK-Rahmenplan weitere Maßnahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung aufgenommen, unter anderem die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation, die Förderung des Anbaus und der Pflege extensiver Obstbestände (Streuobstwiesen) sowie die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur, wie z. B. die Anlage von Ackerrandstreifen , Hecken, Knicks und Baumreihen und deren Pflege. Weiterhin wurden Zuwendungen für AUKM der GAK angehoben, beispielsweise für die Anlage von Blühstreifen. Um die Maßnahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung künftig noch stärker auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auszurichten, können in diesem Rahmen seit 2014 Kooperationen von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum, wie zum Beispiel Naturschutzinitiativen sowie die dazu ggf. erforderlichen Konzeptionen, gefördert werden. Mit diesem Förderinstrumentarium kann dazu beigetragen werden, das Angebot an Trachtpflanzen für Bestäuber in der Kulturlandschaft und damit die Ernährungssituation und die Gesundheit der wichtigsten Bestäuber-Insekten über die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7705 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gesamte Vegetationsperiode zu verbessern. Dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen , um den Trend bei der Entwicklung der Bestäuber-Populationen ins Positive umzukehren. Um das Förderangebot des ELER und der GAK in der Praxis weitgehend auszuschöpfen , kommt es jetzt darauf an, dass die Länder hiervon in ihren Länderprogrammen regen Gebrauch machen und dass die Landwirte dieses für die Bienen verbesserte Förderangebot ebenfalls rege in Anspruch nehmen. Weitere Bewertungen ergeben sich aus der Antwort zur nachfolgenden Frage 14. 14. Hält die Bundesregierung die umweltpolitischen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf das Aussterben der Bestäuber-Insekten, der EU-Agrarpolitik für ausreichend? Plant die Bundesregierung bereits im Jahr 2017 auf Änderungen der EU-Agrarpolitik hinzuwirken, und Mittel aus der sogenannten 1. Säule in die Förderung der ländlichen Entwicklung umzuschichten? Die unter Frage 13 genannten umweltbezogenen Maßnahmen der EU-Agrarpolitik dienen auch der Erhaltung von Bestäubern, da diese zur Bildung und Erhaltung von Habitaten für Bestäuber beitragen können. Ob diese Maßnahmen ausreichen, den Bestand der Bestäuber-Insekten zu sichern, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Das EU-Recht ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bis zu 15 Prozent ihrer für die Jahre bis 2019 festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenze für Direktzahlungen für Maßnahmen in der 2. Säule umzuschichten. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sieht für die Kalenderjahre 2015 bis 2019 eine Umschichtung von 4,5 Prozent der jährlichen für Direktzahlungen vorgesehenen nationalen Obergrenze Deutschlands in die 2. Säule vor. Damit stehen in den Jahren 2016 bis 2020 in der 2. Säule insgesamt 1,14 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel müssen national nicht kofinanziert werden. Das EU-Recht ermöglicht eine Erhöhung des Prozentsatzes mit Wirkung ab 2018. Zusätzliche Mittel für die 2. Säule würden dann ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit rechtzeitig eine ergebnisoffene Überprüfung des Prozentsatzes der Umschichtung vornehmen und dabei die positiven Umweltwirkungen von Maßnahmen der zweiten Säule berücksichtigen. 15. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Bundesregierung über schädliche Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Insekten als Nichtzielorganismen, insbesondere hinsichtlich Honig- und Wildbienen, bekannt ? Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Fragen 15 und 16 nur Pflanzenschutzmittel angesprochen sind und nicht die ebenfalls zu den Pestiziden gehörenden Biozid-Produkte. Es existiert eine große Zahl von Studien zu möglichen subletalen und letalen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Insekten als Nichtzielorganismen, insbesondere zu Honig- und Wildbienen, die im Internet verfügbar sind. Zu einzelnen Fragestellungen, z. B. zur Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide, wurde bereits in anderen Anfragen ausführlich Stellung genommen (vgl. z. B. BT-Drucksachen 17/1520; 17/4745; 17/10016). Darüber hinaus liegen den an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Bundesoberbehörden umfangreiche Daten aus den Zulassungsverfahren von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7705 Pflanzenschutzmitteln vor, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber zusammengefasst von der EFSA berichtet werden. In Deutschland werden bereits seit vielen Jahren an der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius Kühn-Instituts (JKI) Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel gezielt untersucht. Aus der Anzahl der jährlich gemeldeten und zur Untersuchung eingeschickten Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel lassen sich keine Hinweise auf einen Anstieg von Vergiftungsfällen ableiten. 16. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Bundesregierung hinsichtlich indirekter ökologischer Auswirkungen der flächendeckend verbreiteten Ausbringung von Pestiziden, insbesondere auf Vögel und andere Tierarten in Kulturlandschaften, die auf Insekten als Nahrungsquelle angewiesen sind, bekannt? Im Vergleich zu den direkten Einflüssen wurden indirekte Einflüsse weitaus seltener untersucht. Zu den meisten Organismengruppen liegen deshalb nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse über indirekte Einflüsse der Pflanzenschutzmittel vor. Es ist wissenschaftlich belegt, dass indirekte Wirkungen z. B. auf Vögel, Säugetiere , Amphibien und Reptilien, über die Kreisläufe innerhalb der Nahrungskette verursacht werden können, indem durch die Pflanzenschutzmaßnahmen Nahrungsquellen , wie Samen, Arthropoden oder kleine Säugetierarten, dezimiert werden. Allerdings fehlen bislang gezielte Untersuchungen zu den entsprechenden Auswirkungen auf die biologische Vielfalt dieser Organismengruppen. Insgesamt bestehen zu klärende Fragen bei der Bewertung der allein den Pflanzenschutzmaßnahmen zuzuordnenden Auswirkungen auf die Biodiversität in der Agrarlandschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333