Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7706 18. Wahlperiode 25.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7489 – Einsatz von Drohnen der USA und der NATO zum möglichen Ausspähen Russlands V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die US-Luftwaffe hat mit der drohnengestützen Aufklärung an der NATO-Ostgrenze begonnen, zum Einsatz kam eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ (www.bundeswehr.de vom 28. Januar 2016). Nach Angaben der Bundeswehr fand die Mission über der Ostsee statt. Die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne startete auf Sizilien. In einem eigens eingerichteten Korridor flog die „Global Hawk“ über Italien, Frankreich und Deutschland. Der Flug erfolgte im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kam, ist unklar. Das US-Militär operiert derzeit mit zwei „Global Hawk“ von Sizilien. Sie bilden die Vorhut einer Drohnenflotte der NATO, die ebenfalls fünf „Global Hawk“ auf dem Militärstützpunkt Sigonella stationieren will. Alle bestellten Drohnen sollen noch in diesem Jahr nach Italien überführt werden (Defense News vom 25. Januar 2016). Die erste vom US-Rüstungskonzern NORTHROP GRUMMAN CORPORATION bereits fertiggestellte Drohne trägt die militärische Kennung „NATO 1“ und wird auf der US-Luftwaffenbasis Edwards Air Force Base in Kalifornien für das Zulassungsverfahren in Italien getestet. Die NATO-Drohnen gehören zum Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS). Die Bandbreite der Aufklärungsdaten ist enorm und erfordert breitbandige Satellitenverbindungen. Die geplante NATO-Drohnenflotte und die bereits auf Sigonella stationierten „Global Hawk“ der US-Luftwaffe sind zu 95 Prozent baugleich (Defense News vom 25. Januar 2016). Laut einem Sprecher der Herstellerfirma NORTHROP GRUMMAN CORPORATION ergeben sich durch die gemeinsame Stationierung auf Sizilien Synergieeffekte. So würden die Drohnen der US-Luftwaffe helfen, Überflugverfahren für das bald beginnende NATO-Programm zu entwickeln. Die US-Drohnen waren bereits für die NATO-Manöver „Unified Vision“ und „Trident Juncture“ in europäischen Lufträumen unterwegs . Auch das deutsche Bundesministerium der Verteidigung hatte hierfür Genehmigungen erteilt (Bundestagsdrucksache 18/6978). Die Freigabe für die neuerlichen Überflüge durch die US-Luftwaffe war eigentlich bis Januar 2016 Drucksache 18/7706 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode befristet und wurde zunächst bis Ende April 2016 verlängert. Der nun erstmals genutzte Korridor verläuft über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Bundeswehr hielt sich die „Global Hawk“ dabei auf dem Hin- und Rückflug jeweils 85 Minuten im deutschen Luftraum auf. Zukünftig sollen monatlich bis zu fünf Überflüge stattfinden. Für etwaige Notlandungen sind die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig vorgesehen . Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung wurde der Betrieb der Aufklärungstechnik beim Transit über Deutschland „strikt untersagt“, überprüfen wolle die Bundesregierung dies jedoch nicht. Da die „Global Hawk“ in Höhen von bis zu 15 Kilometern fliegen, könnte die US-Luftwaffe von der Ostsee aus aus Sicht der Fragesteller nicht nur Russland, sondern auch die übrigen Anrainerstaaten ausspähen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 5, 6, 26, 27 und 28 erfolgt als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“.* Bei der Zusammenführung dieser Informationen unter Einbeziehung öffentlich zugänglicher oder anders erlangter Daten kann die Durchführung zukünftiger Flüge im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ gefährdet werden. Insbesondere Flugdaten, Aufenthaltsdauer des Remotely Piloted Aircraft (RPA) im Operationsgebiet und Anzahl des eingesetzten Personals sind sensible Daten, die bei Missbrauch missionsgefährdend genutzt werden könnten und bzw. oder auch Gefahr für Leib und Leben bedeuten können. Somit steht deren öffentlicher Bekanntgabe das Interesse der Bundesrepublik Deutschland sowie auch der anderen beteiligten Nationen entgegen. 1. Welche Flüge der Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ hat die US-Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ von Sigonella Richtung Russland vorgenommen (Bundestagsdrucksache 18/6978; bitte Datum und Route der Flüge angeben )? Am 25. Januar 2016 hat ein Überflug stattgefunden. Bezüglich der Route wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen . 2. Inwiefern fanden die Flüge in dem vom Bundesministerium der Verteidigung eingerichteten Korridor in Deutschland statt, und welche Störungen oder Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt? Der bisher durchgeführte Flug fand im dafür vorgesehenen Korridor statt. Der Flug verlief planmäßig und ohne Störungen oder Abweichungen. 3. Wann, durch wen, und bei welcher Stelle wurden die jeweiligen Flüge durch den deutschen Korridor angemeldet? Der am 25. Januar 2016 durchgeführte Flug wurde durch das Hauptquartier United States Air Force in Europe (HQ USAFE) Ramstein beim Bundesministerium * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7706 der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und weiteren militärischer Stellen am 21. Januar 2016 angemeldet. 4. Inwiefern wurde dabei die Frist von mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug eingehalten (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Es sind keine Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen bekannt. 5. Welche weiteren Flüge hat die US-Luftwaffe derzeit angekündigt (bitte Datum und Route der Flüge angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. 6. Was ist der Bundesregierung über die durchschnittlichen Flugzeiten bzw. die Flugdauer der Einsätze von Sigonella zur Ostsee und zurück bekannt und welche Rückschlüsse lassen sich zur Dauer der Präsenz über der Ostsee durch die jeweils bekannt gemachte Durchquerung des deutschen Luftraums ziehen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. 7. Über welchen Gebieten der Ostsee wurde durch die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils aufgeklärt, und wie nahe kam die Drohne der russischen Grenze? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. 8. Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis über ein Ersuchen der US-Luftwaffe zur Verlängerung der eigentlich bis Ende Januar 2016 befristeten Genehmigung von Flügen durch den deutschen Korridor erlangt, und bei welcher Behörde ging dieses ein (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 wurde das Ersuchen des HQ USAFE beim BMVg eingereicht. 9. Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, nach Ende April 2016 eine Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung beantragen zu wollen? Der Antrag des HQ USAFE erbat eine Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung bis zum 1. Oktober 2016. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/7706 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu, bzw. unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung einer solchen Verlängerung zustimmen ? Die über die bisherige Genehmigung hinausgehende Bereitstellung des deutschen Luftraums für Transitflüge wird im Rahmen einer ressortübergreifenden Abstimmung verhandelt. Aufgrund des klaren politischen Willens Deutschlands zur Unterstützung der USA und der östlichen Bündnispartner wie auch der Allianz insgesamt ist vorbehaltlich der ressortübergreifenden Prüfung von einer weiteren befristeten Genehmigung auszugehen. 11. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die US-Regierung weitere Operationen der „Global Hawk“ in Europa plant (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen das Genehmigungsverfahren der französischen Regierung längere Zeit nicht abgeschlossen werden konnte (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Welche Informationen wurden hierzu im Rahmen des „regelmäßig“ vorgenommen Informationsaustauschs übermittelt, und inwiefern flossen diese in die Flugsicherheit zur Durchführung des militärischen Flugbetriebes ein? Es besteht kein regelmäßiger Informationsaustausch mit den französischen Flugsicherungsbehörden . Im Rahmen der konkreten Flugwegplanung für den Überflug am 25. Januar 2016 wurden lediglich die deutschen Strecken- und Übergabepunkte an die französischen Behörden zur Kenntnisnahme mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt. 14. Auf welche Weise können die bei den Aktivitäten der „Global Hawk“ über der Ostsee erlangten Aufklärungsdaten aus Sicht der Bundesregierung „zur Unterstützung der baltischen Staaten sowie zur Stärkung der NATO-Verbündeten “ dienen (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine gezielte Aufklärung über der Ostsee auch durch die GLOBAL HAWK-Flüge grundsächlich geeignet, das Lagebild von NATO-Mitgliedstaaten zu ergänzen und so mögliche Lageänderungen frühzeitig zu erkennen. 15. Welche konkreten Aktivitäten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Flügen aufgeklärt, und welche Daten oder Analysen hat die Bundesregierung durch die USA oder die NATO diesbezüglich erhalten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu möglichen durch die USA mit dem GLOBAL HAWK über der Ostsee aufgeklärten „konkreten Aktivitäten“ vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7706 16. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt Rohdaten oder aufbereitete Daten der entsprechenden Aufklärungsdaten an die NATO übermittelt? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der NATO Rohdaten oder aufbereitete Daten aus den Einsätzen über der Ostsee zur Verfügung gestellt worden sind. 17. Wie flossen diese Daten oder Analysen in die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung ein, um dadurch „eine Destabilisierung in Zentral- und Osteuropa zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Die Nennung des Ziels, eine Destabilisierung in Zentral- und Osteuropa zu verhindern , bezieht sich auf eine erhöhte US-Truppenpräsenz in Europa und ist damit ein sichtbares Zeichen des Engagements der USA für die Sicherheit Europas. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen. Die sicherheitspolitische Lage im östlichen Bündnisgebiet ist regelmäßig Gegenstand sowohl von Beratungen im Kreis der Alliierten als auch bilateraler Gespräche mit den USA. 18. Welche Angaben enthält das Betriebsabkommen des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur , der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) sowie der United States Air Force (USAF) zum genauen Zeitpunkt und Ort der versprochenen Abschaltung der an Bord befindlichen Überwachungs- und Aufklärungssensoren während des Überflugs des deutschen Staatsgebiets? Das Betriebsabkommen enthält keine Angabe bezüglich der Fragestellung. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen. 19. Inwiefern wurde die versprochene Abschaltung bei der Anmeldung der Überflüge jeweils einzeln mitgeteilt? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die technischen Fähigkeiten der signalerfassenden Sensoren sowie sonstiger Überwachungstechnik der „Global Hawk“ es ermöglichen, auch beim Betrieb außerhalb deutscher Hoheitsgewässer über der Ostsee Aktivitäten in Deutschland aufzuklären ? Es liegen keine Erkenntnisse zu den diesbezüglichen technischen Fähigkeiten der GLOBAL HAWK vor. 21. Welche Angaben enthält das Betriebsabkommen zur Frage, inwiefern die deutschen Behörden bei der Durchquerung des Korridors in Deutschland jeweils unterrichtet werden müssen, durch welche Missionskontrollelemente die Drohnen gesteuert werden? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. Drucksache 18/7706 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Global Hawk“ der US-Luftwaffe bei den Flügen durch den deutschen Korridor wie im Betriebsabkommen festgelegt, durch das Missionskontrollelement in Beale Air Force Base, Kalifornien gesteuert wurden (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen Bodenstationen oder Missionskontrollelementen die „Global Hawk“ nach ihrem Transit durch Deutschland über der Ostsee gesteuert wurden? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. 24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob eine Steuerung der „Global Hawk“ über der Ostsee bzw. die Nutzung erlangter Daten auch über die US-Basis in Ramstein erfolgte bzw. erfolgen kann? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen. 25. Inwiefern liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse vor, auf welche Weise, und mithilfe welcher Satelliten die aufgeklärten Daten an die Bodenstationen übermittelt werden (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. 26. Mithilfe welcher „Datenrelaissatelliten“ welcher Länder, Organisationen oder privater Konzerne werden die aufgeklärten Daten der in der NATO- Initiative „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) eingesetzten „Global Hawk“ nach Kenntnis der Bundesregierung übertragen (Bundestagsdrucksache 18/5538)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. a) Inwiefern kommen dabei auch optische Laserknoten zum Einsatz, und um welche Systeme zur Weiterleitung und Verarbeitung handelt es sich dabei ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. b) Welche Übertragungsraten werden durch die Systeme erreicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7706 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die in Zelten oder Fahrzeugen untergebrachten mobilen Bodenstationen („Transportable General Ground Stations“) des AGS für den Empfang von Daten von optische Laserknoten geeignet sind (Defense News vom 25. Januar 2016)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. 28. Wie viele Soldaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für das AGS auf Sizilien stationiert? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird verwiesen. 29. Wie viele Arbeitsplätze für „Operatoren“ von Drohnen werden in den Bodenstationen eingerichtet, und wie viele Drohnen können gleichzeitig von Sigonella aus gesteuert werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Gloabl Hawk“ der NATO und die bereits auf Sigonella stationierten „Global Hawk“ der US-Luftwaffe zu 95 Prozent baugleich sind, und worin bestehen demnach die 5 Prozent Abweichung (Defense News vom 25. Januar 2016)? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Konfiguration bzw. den Bauzustand der auf Sigonella stationierten GLOBAL HAWK der US-Luftwaffe vor, die einen vollumfänglichen und damit belastbaren Vergleich ermöglichen würden. 31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche US-Behörden, Unternehmen oder Institute an welchen Sicherheitsforschungsprogrammen der Europäischen Union teilnehmen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 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