Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7707 18. Wahlperiode 25.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Halina Wawzyniak, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7490 – Mindestvorschriften und Mindestnormen der EU-Mitgliedstaaten für kriminaltechnische Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer mehr machen die zuständigen kriminaltechnischen Institute von digitalen Spuren Gebrauch, häufig kommen dabei Data Mining-Verfahren zur Suche nach Kreuztreffern in verschiedenen Datenbanken zur Anwendung (Bundestagsdrucksachen 17/11582, 17/13441, 18/6239). Allerdings sind die Formate der Datensätze in den Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich, auch die von der Kriminaltechnik eingesetzte Software variiert. Dies betrifft auch den Bereich der Forensik, also die Sicherstellung und Auswertung von Beweisen vor Gericht . Im Jahr 2011 hatten die Innen- und Justizminister deshalb mit der Initiative „Europäischer Kriminaltechnischer Raum“ („European Forensic Science Area“, EFSA) die Qualitätssicherung und Standardisierung der Auswerteverfahren beschlossen (Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres, Brüssel am 13. und 14. Dezember 2011). In den unter polnischer Präsidentschaft verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen stand der damals bereits praktizierte polizeiliche Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen im Rahmen des Prüm-Verfahrens im Mittelpunkt. Die Europäische Kommission finanziert entsprechende Forschungen auch zur Analyse von Finanzströmen, Ballistik, Sprengstoffen, Suchtstoffen, Handschriften, gestohlenen Fahrzeugen oder Banknoten (www.cepol.europa.eu/sites/ default/files/science-research-bulletin- 10.pdf). „Innovative kriminaltechnische Untersuchungen“ werden besonders gefördert. Im Mittelpunkt stehen Verfahren zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“. Digitale Spuren können etwa auf beschlagnahmten Telefonen und Rechnern, aber auch in Video- und Audiodateien vorliegen (Bundestagsdrucksache 18/7285). Strafverfolger machen überdies von automatisierten Überwachungsmethoden Gebrauch, etwa zur Nummernschilderkennung oder zur musterbasierten Analyse der Videoüberwachung. Nun sollen über das letztes Jahr gestartete EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 weitere Gelder in die Kriminaltechnik fließen („Die Europäische Sicherheitsagenda “, COM/2015/0185 final). Ziel ist die Festlegung kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle Schritte kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“. Begünstigt werden die Forensik-Abteilungen der Mitgliedstaaten, die sich im Europäischen Netz der Drucksache 18/7707 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode kriminaltechnischen Institute (ENFSI) zusammengeschlossen haben. Beteiligt sind außer dem Bundeskriminalamt mehrere Landeskriminalämter, darunter Düsseldorf, Hamburg und Berlin (www.enfsi.eu/sites/default/files/files/net. enfsi_raport2014.pdf). Auch die Strafverfolger forschen an neuen Methoden zur Verfolgung und Auswertung digitaler Spuren, zuständig ist dafür das Europäische Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung (ENLETS). Dabei geht es unter anderem um Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Trackings mit Peilsendern oder den Einsatz von Drohnen (www.europol.europa.eu/sites/ default/files/publications/edoc-775774-v1-redacted_version_cs_argos_overall_ conference_ hq_141126-28_agenda.pdf). Vor der Festlegung und Bewilligung neuer Forschungsprojekte hatte die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung, zu der die beiden Polizeinetzwerke ENFSI und ENLETS gehören, einen Fragebogen in den Mitgliedstaaten zirkuliert (Ratsdokument 5154/16). Abgefragt wurden die dort vorhandenen Methoden und Strukturen , aber auch ob die europäische Standardisierung freiwillig sein soll oder vorgeschrieben werden sollte. Die Teilnehmenden der Umfrage befürworteten eine Roadmap zur Schaffung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums 2020“. 1. Welche kriminaltechnischen Institute werden von den dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung oder dem Bundeskanzleramt nachgeordneten Behörden betrieben? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundeskanzleramt sowie deren Geschäftsbereiche betreiben keine kriminaltechnischen Institute. In der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird das Kriminaltechnische Institut (KTI) des Bundeskriminalamts (BKA) betrieben. 2. Welche Forensik-Abteilungen welcher deutschen Behörden beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung am „Europäischen Netz der kriminaltechnischen Institute“ (ENFSI)? a) An welchen (Unter-)Arbeitsgruppen oder sonstigen Projekten nehmen die Polizeien teil? b) Welche dieser (Unter-)Arbeitsgruppen werden von den deutschen Polizeien geleitet? c) Welche weiteren Behörden welcher Mitgliedstaaten nehmen an diesen (Unter-)Arbeitsgruppen teil? Die Fragen 2 bis 2c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das European Network of Forensic Science Institutes e. V. (ENFSI) ist ein Zusammenschluss europäischer kriminaltechnischer Institute sowie einzelner Fachbereiche . Deutsche Mitglieder sind die KTI des Bundeskriminalamts sowie der Landeskriminalämter (LKA) Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Der Fachbereich „Urkundenuntersuchungen“ des Bundespolizeipräsidiums ist Mitglied des ENFSI. ENFSI dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich der Kriminaltechnik auf europäischer Ebene mit dem Ziel einer gegenseitigen Unterstützung bei kriminaltechnischer Forschung und Entwicklung sowie mit qualitätsgesicherten Standards. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist ein Kompetenznachweis gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7707 In ENFSI gibt es 17 Working Groups (WG) zu den unterschiedlichen kriminaltechnischen Arbeitsgebieten, die Mitarbeit in den WGs steht allen Mitgliedern offen. Im Rahmen der Arbeit in den WGs werden auch EU-geförderte Projekte bearbeitet. Mitarbeiter des KTI des BKA haben den Vorsitz in den WGs Drugs, Paint and Glass sowie Marks. Die Unterarbeitsgruppe (UAG) EDEWG (European Documents Experts Working Group) wird durch ein Steering Comitee geleitet, welches aus gewählten (wechselnden) Vertretern dieser UAG besteht. Derzeit liegt die Leitung in deutscher Verantwortung. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Mitarbeiter des KTI des Bayerischen LKA den Vorsitz in den WGs Textil and Hair, Documents und Forensic Speech and Audio. Eine fachrichtungsspezifische Beteiligung des Bundespolizeipräsidiums findet regelmäßig innerhalb der EDEWG bei der Gremienarbeit, der Teilnahme an den jährlichen Symposien/Business Meetings und der Mitwirkung an konzeptionellen , inhaltlichen und qualitätssichernden Maßnahmen für Urkundenexperten der EU statt. 3. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich deutscher kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen für alle Schritte kriminaltechnischer Tätigkeiten „vom Tatort bis zum Gerichtssaal“? Die Bemühungen um eine bessere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene lassen nicht den Schluss zu, dass es in Deutschland Defizite hinsichtlich kriminaltechnischer Mindestvorschriften und Mindestnormen geben könnte. Der Bundesregierung sind entsprechende Defizite auch nicht bekannt. Die Qualitätssicherung der deutschen Kriminaltechnik richtet sich an den weltweit gültigen Standards der Normen DIN EN ISO/IEC 17020 und 17025 (Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen/Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) in Verbindung mit weiteren international gültigen Standards (z. B. International Laboratory Accreditation Cooperation – ILAC Guide 19) aus. Eine ISO-Norm für die Tatortarbeit und zum Umgang mit Asservaten ist aktuell in Erarbeitung (ISO/TC 272 – Forensic Sciences), nationale Standards zur Umsetzung der künftigen Norm sind bereits weitgehend eingeführt (AG Standards der sichernden Kriminaltechnik der Kommission Kriminalwissenschaft und -technik/Erkennungsdienst der AG Kripo). 4. Welche Techniken, Vorhaben oder Maßnahmen werden aus Sicht der Bundesregierung in Forschungen des ENFSI zu wenig gewichtet oder fehlen? Die Arbeit von ENFSI richtet sich an den aktuellen Anforderungen der Kriminalitätsphänomene aus. Das ENFSI befasst sich mit allen kriminaltechnischen Untersuchungsbereichen . Aus Sicht der Bundesregierung fehlen hier keine Techniken , Vorhaben oder Maßnahmen. Drucksache 18/7707 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Für welche Projekte erhielten welche deutschen kriminaltechnischen Institute nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Fördergelder aus dem Forschungsrahmenprogramm FP 7 oder Horizont 2020 oder aus dem Fonds für die Innere Sicherheit – ISF-Polizei-Programm? Im Forschungsrahmenprogramm (FP) 7 erhielt das kriminaltechnische Institut des BKA für die Projekte Raptor, Fastid, Midas, Hyperion, Fidelity, Expedia und SIIP EU-Fördergelder. In Horizont 2020 waren dies die Projekte Chequers und MicroMole. Eine Förderung von Projekten aus dem Förderinstrument Nationaler ISF erfolgte nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind durch eine Förderung von ENFSI aus dem Zentralen ISF neben dem KTI des BKA, die KTI der LKÄ Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen begünstigt. 6. Auf Ebene welcher Institute des internationalen Normungswesens werden nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt forensische Verfahren international vereinheitlicht, und um welche handelt es sich dabei? Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) vertritt die deutschen Interessen in der europäischen (CEN, European Committee for Standardization) und weltweiten (ISO, International Organization for Standardization) Normung. Die Akkreditierung der deutschen Kriminaltechniken erfolgt nach den weltweit eingeführten Normen DIN EN ISO/IEC 17020 und 17025. Eine ISO-Norm für die Tatortarbeit und den Umgang mit Asservaten ist aktuell in Erarbeitung (ISO/TC 272 – Forensic Sciences), die Arbeit an einer Tatortnorm auf CEN-Ebene (CEN/PC 419 – Forensic Science Processes) wurde daher eingestellt. Ein Überblick aller Normen, die die Forensik betreffen, liegt der Bundesregierung nicht vor. 7. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der europäischen Zusammenarbeit der kriminaltechnischen Institute? Die fachliche Zusammenarbeit der KTI erfolgt im Sinne eines ständigen Wissensund Erfahrungsaustauschs im Rahmen von ENFSI und wird seitens der Bundesregierung nicht als defizitär bewertet. 8. Inwiefern könnten die Akkreditierung kriminaltechnischer Bereiche oder die Zertifizierung von Sachverständigen aus Sicht der Bundesregierung etwaige Defizite verringern? Eine Akkreditierung ist ein formaler Kompetenznachweis auf Grundlage einer Norm (z. B. 17020/17025) durch eine Konformitätsbewertungsstelle. Die Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit bzw. der Untersuchungsergebnisse der akkreditierten Organisationseinheiten wird damit sichergestellt. Voraussetzung für eine Akkreditierung einer Organisationseinheit ist die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems, das auch den Kompetenzerhalt der Sachverständigen umfasst. Eine zusätzliche Zertifizierung von Sachverständigen wird daher aus Aufwand-Nutzen-Erwägungen abgelehnt. Der Akkreditierungsprozess und die regelmäßige Reakkreditierung binden erhebliche Ressourcen. Die Akkreditierung einzelner kriminaltechnischer Bereiche muss daher immer unter einer Aufwand-Nutzen-Betrachtung erfolgen. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7707 9. Im Rahmen welcher Informationsaustauschsysteme auf EU-Ebene sind entsprechende Daten oder Austauschverfahren mittlerweile standardisiert, und um welche Mindestnormen oder sonstigen Vorschriften handelt es sich dabei ? Gemäß den Beschlüssen des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Beschluss 2008/615/JI sowie 2008/616/JI), wurden u. a. Regelungen zu folgenden Maßnahmen zwischen EU-Mitgliedstaaten vereinbart: automatisierter Abruf/Abgleich von DNA-Profilen (durch gegenseitigen Zugriff auf Index-Datenbanken), Gewinnung molekulargenetischen Materials/Übermittlung von DNA- Profilen , automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten (durch gegenseitigen Zugriff auf Index-Datenbanken). Der Beschluss des Rates 2008/615/JI bedarf einer innerstaatlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten, da er nicht unmittelbar wirkt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet , ab dem Umsetzungszeitpunkt gemäß Artikel 23 des Beschlusses 2008/616/JI für den DNA-Datenaustausch bestehende Standards, wie beispielsweise ESS (European Standard Set) oder ISSOL (Interpol Standard Set of Loci), zu verwenden. Im Einzelnen: Daktyloskopie: Gemäß den o. g. EU-Prüm-Beschlüssen ist ein dezentrales asynchrones System konzipiert und implementiert worden, in dem ein elektronischer Datenaustausch /Abgleich mit Finger-/Handflächen-Spuren sowie Personen zwischen allen angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht ist. Die von allen angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten zum Abgleich zur Verfügung gestellten daktyloskopischen Daten entsprechen dem Prüm-Standard Interpol Implementation. DNA: Darüber hinaus ist auf der Grundlage der o. g. EU-Prüm-Beschlüsse ein dezentrales asynchrones System konzipiert und implementiert worden, mit dem ein elektronischer Datenaustausch/Abgleich von DNA-Spuren sowie Personen zwischen allen angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten möglich ist. Bei diesem DNA- Datenaustausch werden lediglich die NON-CODED-Teile eines DNA-Profils für die Identifikation verwendet. Die von allen angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten zum Abgleich zur Verfügung gestellten DNA-Daten entsprechen dem ESS-Standard (European Standard Set of Loci). Kraftfahrzeuge (Kfz): Basierend auf den o. g. EU-Prüm-Beschlüssen ist für den Kfz-Bereich ein dezentrales synchrones System konzipiert und implementiert worden, mit dem sich zwei Datenströme des Abfragens (eingehend und ausgehend) jeweils mit KBA bzw. BKA als Kopfstelle in täglichem Einsatz befinden. Bei ausgehenden Abfragen deutscher Polizeibehörden nach ausländischen Kfz-Kennzeichen sowie, soweit vorhanden, FIN und Versicherungsinformationen, werden die Abfrageergebnisse aus den angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten gemäß der vereinbarten EU-Spezifikation umgehend zurückgegeben. Drucksache 18/7707 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welchen Stellenwert hat aus Sicht der Bundesregierung das Problem, dass aus den EU-Mitgliedstaaten angeforderte oder ungefragt gelieferte kriminaltechnische Daten mitunter von schlechter Qualität sind (bitte etwaige auftretende Probleme erläutern)? Daktyloskopie: In deutschen Prüm-Daktyloskopie-Datenbeständen werden alle Eingänge elektronisch nach ihrer technischen Qualität bzw. der technischen Korrektheit des Datensatzes bewertet. Liegen technische Mängel vor, wird dies dem anfragenden Staat durch eine Fehlermeldung mitgeteilt. Werden beim Austausch der Daten die darüber hinaus definierten daktyloskopischen Standards nicht eingehalten, können die übermittelten Daten in der Regel nicht automatisiert verarbeitet werden. Dies erzeugt einen manuellen Arbeitsaufwand . Im Einzelfall können die Daten auch unbrauchbar sein. Mit abnehmender daktyloskopischer Qualität der zu Recherchezwecken übermittelten Daten, sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit. DNA: Da durch die Ratsbeschlüsse zum Vertrag von Prüm die fachlichen Mindeststandards genau definiert sind und alle außerhalb dieses Rahmens vorliegenden Datensätze abgewiesen werden, gibt es im Zusammenhang mit dem automatisierten DNA-Austausch keine Qualitätseinbußen. Kfz: Alle ausgehenden Kfz-Abfragen werden vom BKA gebündelt und über das KBA an die angebundenen EU-Mitgliedstaaten geschickt. Die Ergebnisse der Abfragen aus Deutschland gehen direkt an die abfragenden Polizeibehörden. Die Datenqualität der Abfrageergebnisse hängt stark von den Datenbeständen in den angeschlossenen EU-Mitgliedstaaten ab. 11. Wie hat sich die Bundesregierung in dem Fragebogen zur Einrichtung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ (EFSA) positioniert? Der Einrichtung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ (EFSA) wird grundsätzlich zugestimmt. Eine obligatorische Akkreditierung weiterer kriminaltechnischer Disziplinen, einschließlich der Tatortarbeit über die DNA-Analyse sowie die Fingerspurenanalyse hinaus, ist aus deutscher Sicht zu vermeiden und wird in Abwägung des benötigten Aufwands mit dem zu erwartenden Nutzen als kontraproduktiv angesehen . Auch die Einführung eines Kompetenznachweises von Sachverständigen, z. B. in Form einer obligatorischen Zertifizierung einzelner Personen, wird aus deutscher Sicht abgelehnt. Der Kompetenznachweis von Sachverständigen wird bereits durch die Anforderungen der weltweit genutzten Akkreditierungsnormen 17020/17025 abgedeckt. Auch hier ist der notwendige Aufwand höher als der zu erwartenden Nutzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7707 Den durch die Niederländische Ratspräsidentschaft zur kurzfristigen Umsetzung vorgeschlagenen Zielen Entwicklung von Best-Practice-Leitfäden und Leistungstests für alle Bereiche der Kriminaltechnik, Entwicklung von Kursen zur forensischen Sensibilisierung von Mitarbeitern von Polizei und Justiz und Förderung des Austausches kriminaltechnischer Daten aus Datenbanken stimmt die Bundesregierung grundsätzlich zu. Das Netzwerk ENFSI spielt in der Realisierung einer EFSA eine zentrale Rolle. Alle Aktivitäten, die zur Einrichtung einer EFSA für notwendig erachtet werden, werden durch ENFSI bereits aktiv betrieben. Eine Stärkung von ENFSI wäre daher wünschenswert und förderlich. 12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Mindestnormen oder bewährten Verfahren freiwillig und welche vorgeschrieben werden sollten? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Fragen oder offenen Punkte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in einem „way forward“-Dokument der Europäischen Kommission angesprochen oder geregelt werden? Die aktuelle Niederländische Ratspräsidentschaft hat die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des JI-Rats zur „European Forensic Science Area“ (EFSA) auf ihre Agenda gesetzt („Guiding principles of the Netherlands regarding the implementation of the Council conclusions for the realisation of a European Forensic Science Area by 2020“). Die Ratsschlussfolgerungen sehen folgende Maßnahmen vor: Akkreditierung kriminaltechnischer Institute und Labore Einhaltung der Kriterien für die Mindestkompetenzen des kriminaltechnischen Personals Erstellung gemeinsamer Leitfäden für bewährte Verfahren und deren Anwendung bei der täglichen Arbeit der kriminaltechnischen Labore und Institute Durchführung von Leistungstests/gemeinsamen Übungen hinsichtlich kriminaltechnischer Tätigkeiten auf internationaler Ebene Anwendung von Mindestqualitätsstandards für Tatortarbeit und die Verwaltung von Beweismaterial vom Tatort bis zum Gerichtssaal Anerkennung der Gleichwertigkeit kriminaltechnischer Tätigkeiten im Rahmen der Strafverfolgung im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelarbeit durch den Widerruf von Beweismitteln infolge technischer und qualitativer Unterschiede und Erreichung wesentlicher Zeitverkürzungen bei der Bearbeitung von Straftaten mit grenzüberschreitendem Charakter Identifizierung optimaler und gemeinsamer Methoden für die Einrichtung, Aktualisierung und Nutzung kriminaltechnischer Datenbanken Nutzung neuer Entwicklungen der Kriminaltechnik bei der Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und sonstigen kriminellen Aktivitäten Drucksache 18/7707 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode kriminaltechnische Sensibilisierung, insbesondere durch geeignete Maßnahmen zur Ausbildung und Schulung von Bediensteten der Strafverfolgungs- und der Justizbehörden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Förderung der Weiterentwicklung der kriminaltechnischen Infrastruktur. 14. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte und Zeitplan eines „way forward “-Dokumentes der Europäischen Kommission bekannt? Die Thematik war ein Tagesordnungspunkt der Law Enforcement Working Party (LEWP) im Dezember 2015 sowie in der Tagung des informellen Rates der Justiz - und Innenminister am 25./26. Januar 2016 in Amsterdam. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Welche Konferenzen oder sonstigen Treffen zur Einrichtung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattfinden? Die Niederländische Ratspräsidentschaft hat eine internationale „Conference on the European Forensic Science Area 2020: The way forward“ für den 2./3. Mai 2016 in Amsterdam angekündigt. 16. Welche weiteren Fördergelder aus welchen „Finanztöpfen“ hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung eines „Europäischen Kriminaltechnischen Raums“ in Aussicht gestellt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 17. Hinsichtlich welcher Verfahren teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass bei zukünftigen Forschungen Projekte zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“ im Mittelpunkt stehen müssten? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass bei zukünftigen Forschungen Projekte zur „digitalen/rechnergestützten Kriminaltechnik“ im Mittelpunkt stehen müssen, grundsätzlich und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahren. a) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich des grenzüberschreitenden Zugangs und der Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln (etwa Cloud-Daten, Vorratsdaten oder Telekommunikationsüberwachung )? Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich hinsichtlich des grenzüberschreitenden Zugangs und der Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren insbesondere dann Schwierigkeiten , wenn unklar ist, in welchem Staat Daten bzw. Datenfragmente gespeichert sind. Problematisch ist darüber hinaus die teilweise sehr lange Dauer von ggf. erforderlichen Rechtshilfeverfahren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7707 b) Auf welche Weise sollten aus Sicht der Bundesregierung die Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität oder die Europäische Ermittlungsanordnung zur Erleichterung des Zugangs und der Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln genutzt oder ausgebaut werden? Aus Sicht der Bundesregierung sollte die „Budapester Konvention“ (Convention on Cybercrime) das zentrale völkerrechtliche Instrument in ihrem Anwendungsbereich bleiben und fortentwickelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5599 vom 17. Juli 2015 verwiesen. Von der Richtlinie Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen dürften aus Sicht der Bundesregierung erhebliche Fortschritte zu erwarten sein, vor allem was die Frage der Eilbedürftigkeit von Ersuchen um Datensicherungen betrifft. Einheitliche Formulare und vorgegebene Antwortfristen werden die Rechtshilfeverfahren beschleunigen und vereinfachen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung der Richtlinie und beabsichtigt, die Richtlinie pünktlich in das nationale Recht umzusetzen. c) Inwiefern hält die Bundesregierung daran fest, dass für die Beantragung des Zugangs und für die Sicherstellung von elektronischen Beweismitteln der Sitz des Diensteanbieters oder auch der betroffenen Personen zugrunde liegen sollten und nicht der Standort der Server, auf dem sich die Daten befinden? Wenn Souveränitätsrechte von Staaten durch Ermittlungshandlungen anderer Staaten berührt sind, sind grundsätzlich Rechtshilfeersuchen erforderlich, solange internationale Übereinkommen nicht eine andere Lösung vorsehen. Etwaige Rechtshilfeersuchen sind damit gegenwärtig an den Staat zu richten, in dem die Daten gespeichert werden. Dieser Staat ist allerdings nicht immer bekannt oder mit vertretbarem Aufwand feststellbar, siehe die Antwort zu Frage 17a. Deshalb wird gegenwärtig im Kreis der EU-Mitgliedstaaten diskutiert, ob nach alternativen Lösungen zu suchen ist, zu denen auch gehören könnte, an den Staat des Providersitzes oder an den Staat des Aufenthaltes der betroffenen Person anzuknüpfen . Die Diskussion befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf bestimmte Lösungen festgelegt und wird an den weiteren Beratungsprozess aktiv teilnehmen. 18. Welche weiteren Treffen haben seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/6223 in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol geleiteten Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ stattgefunden , welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran teil, und was wurde dort besprochen? Im Zeitraum seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6223 (1. Oktober 2015) bis zur Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7490 vom 5. Februar 2016 hat kein weiteres Treffen in diesem Projekt stattgefunden. Drucksache 18/7707 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche weiteren Details zu Beginn und Ende, Teilnehmenden, Leadern und Co-Leadern sowie Zielsetzung der unter dem Programm Horizont 2020 geförderten und unter Beteiligung von Europol durchgeführten Projekte a) „e-FighTer“ (Decision Support Platform for Detecting Radicalisation and Over/Cover Terrorist Communications through the Internet), Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die Kommission die Bewerbungsunterlagen für dieses Projekt noch aus. Europol hat seine Unterstützung für die Bewerbung der Universität Granada unter dem Horizon 2020 Programm für ein für 36 Monate geplantes Projekt zugesagt. Beginn, Ende und weitere Teilnehmer stehen noch nicht fest. Ziel ist eine Open Source-Lösung zum Entdecken von terroristischen Aktivitäten, Cyberangriffen und offener sowie verborgener Kommunikation von Terroristen über das Internet. b) „RED-Alert“ (Real-Time Early Detection and Alert System for Online Terrorist Content based on Social Network Analysis and Complex Event Processing), Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die Kommission die Bewerbungsunterlagen für dieses Projekt noch aus. Europol hat seine Unterstützung für die Bewerbung der Universität Birmingham City unter dem Horizon 2020 Programm für ein für 36 Monate geplantes Projekt zugesagt. Beginn, Ende und weitere Teilnehmer stehen noch nicht fest. Ziel ist, die Identifizierung von Inhalten mit Terrorismusbezug in Echtzeit zu erleichtern, indem große Datenmengen aus Online -Quellen zusammengefasst werden. c) „DETECT-IT“ (DEtecting TErrorist ContenT on the InterneT) sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die Kommission die Bewerbungsunterlagen für dieses Projekt noch aus. Europol hat seine Unterstützung für die Bewerbung des Schwedischen Defence Research Agency unter dem Horizon 2020 Programm für ein für 36 Monate geplantes Projekt zugesagt. Beginn, Ende und weitere Teilnehmer stehen noch nicht fest. Ziel ist die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren mit und für Strafverfolgungsbehörden zum Auffinden und Analysieren von gewalttätigen extremistischen Internetinhalten und solchen mit Terrorismusbezug. 20. Welche weiteren Details zu den Inhalten der vom European Expert Network on Terrorism Issues auf einer Veranstaltung in Budapest und Stockholm behandelten Themen „Role of online information for monitoring and countering terrorism“ und „Social Media intelligence and handling of mass data processing“ sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 18/7466), und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zum Verständnis der Maßnahmen machen? Das Thema „Role of online information for monitoring and countering terrorism“ war im Rahmen einer Abfrage unter den EENeT1-Mitgliedern Ende 2014 als ein Komplex bestimmt worden, der in einer Arbeitsgruppe des EENeT subgroup meeting im März 2015 in Budapest eingehender diskutiert wurde. Der Austausch 1 Das EENeT ist ein informelles Expertennetzwerk ohne sicherheitspolitische Agenda. Der Austausch innerhalb des EENeT folgt den sog. Chatham-House-Rules. Operative Daten werden nicht ausgetauscht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7707 in dieser Arbeitsgruppe, der während der EENeT-Jahrestagung im November 2015 in Stockholm fortgesetzt wurde, bezog sich auf Erfahrungen der einzelnen Arbeitsgruppenmitglieder mit folgenden Fragestellungen: Wie verlässlich ist Social Media Intelligence (SocMInt) – Sichtung und Auswertung von Internetseiten und Sozialen Netzwerken – und wie können gewonnene Informationen auf Authentizität geprüft werden? Inwieweit erlaubt die Arbeit verschiedener Dienststellen mit demselben Medium unter Nutzung häufig derselben Quellen es, Arbeitsergebnisse zu vergleichen und analytische Methoden auf Validität zu prüfen und ggf. zu verbessern? Die Diskussionen waren also auf Fragen zu methodischen Vorgehensweisen gerichtet . Zum Thema „handling of mass data processing“ präsentierte in Stockholm ein Wissenschaftler eine Software, die es erlauben soll, visuelle Daten schnell und effektiv auszuwerten, mit dem Ziel einer raschen Identifizierung von Tatverdächtigen . 21. Welche Verfahren zum Data Mining, zur Verarbeitung von Massendaten, zur Szenario-Modellierung, zur prediktiven Analyse oder zur Erstellung kriminalistischer Hypothesen werden von den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt? Das BKA verwendet die Suchalgorithmen der Firma DT-Search, um große Datenmengen indexierbar durchsuchen zu können. Darüber hinaus werden – im Rahmen der forensischen Aufbereitung von Beweismitteln – kommerzielle Produkte genutzt, um im nicht allokierten Bereich von Datenträgern Daten- oder Datenfragmente wiederherstellbar zu machen. Verfahren zur Szenario-Modellierung, zur prediktiven Analyse und/oder zur Erstellung kriminalistischer Hypothesen werden im BKA und damit in den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung, nicht genutzt. 22. Welche Verfahren zur algorithmischen Bildverbesserung für die forensische Analyse, zur interaktiven forensischen Suche in großen Videoarchiven (auch in Echtzeit), werden von den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt ? Im BKA und damit in den KTI der Bundesregierung, werden keine algorithmischen Bildverbesserungsverfahren zur interaktiven forensischen Suche in großen Videoarchiven eingesetzt. 23. Welche Verfahren zur automatisierten forensischen Textanalyse werden von den kriminaltechnischen Instituten der Bundesregierung eingesetzt, und welche Software welcher Hersteller wird dafür genutzt? Das BKA nutzt zur automatisierten forensischen Textanalyse das „Kriminaltechnische Informationssystem Texte“ (KISTE) zur Autorenerkennung. Vollautomatische Verfahren zur Bearbeitung von kriminaltechnischen Untersuchungsanträgen sind nicht im Einsatz. Hersteller der KISTE-Software sind bzw. waren die Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V., Volmerstraße 3, 12489 Berlin bzw. die Gesellschaft zur Förderung der angewandten Informatik (GfaI), Rudower Chaussee 30, 12489 Berlin. Drucksache 18/7707 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei weiteren im BKA angewendeten Verfahren zur automatisierten forensischen Textanalyse handelt es sich um Fremdsprachenerkennung, Dateityperkennung und Entitätenextraktion. Es werden diesbezüglich keine kommerziellen Softwareprodukte eingesetzt, sondern vielmehr Open Source Produkte und Eigenentwicklungen verwendet. 24. Inwiefern kann die Antwort der Bundesregierung hinsichtlich staatlicher Trojaner-Programme so verstanden werden, dass nicht nur die „Remote Forensic Software User Group“ aufgelöst ist, sondern es auch keinerlei andere Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte von Zusammenschlüssen zur internationalen Zusammenarbeit unter Beteiligung deutscher Behörden zur Nutzung staatlicher Trojaner-Programme gegeben hat (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu weiteren, von der bereits beantworteten und referenzierten Abfrage nicht umfassten Aktivitäten im Sinne der Fragestellung vor. 25. Welche weiteren Regierungen wurden in den letzten fünf Jahren vom Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei zum Thema „Strengthening capacities for using IMSI Catcher“ unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7466)? In den zurückliegenden fünf Jahren wurden die Regierungen in der Dominikanischen Republik (DOM) sowie in Kroatien (HRV) entsprechend unterstützt. Hierzu wird für DOM auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/154 vom 10. Dezember 2013 sowie für HRV auf die Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 18/3979 vom 9. Februar 2015, 18/5146 vom 11. Juni 2015, 18/5814 vom 24. August 2015 und 18/6532 vom 2. November 2015 verwiesen. Weiterhin wurde 2012 die Türkei im Rahmen des Twinning Projekts „Strengthening the Investigation Capacity of Turkish National Police and Gendarmerie against Organized Crime” durch Schulungsmaßnahmen unterstützt. 26. Mit welchem Personal nahmen Bundesbehörden an der Konferenz „Follow the money: Finanzermittlungen“ am 10. und 11. Februar 2016 in Amsterdam teil (http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/follow-themoney -finanzermittlungen)? Das BMI und das BKA waren vertreten. 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „praktische[n] Hilfsmittel “ die niederländische Ratspräsidentschaft auf der Konferenz vorstellte, damit diese es der Polizei „ermöglichen, solche Ermittlungsmethoden häufiger und effektiver einzusetzen“ (ebenda)? Die im Rahmen des niederländischen Ratsvorsitzes veranstaltete Konferenz hatte das Ziel, den weiteren Weg für die Umsetzung der in dem Ratsdokument 12657/2/12 REV2 GENVAL 51 „Final report on the fifth round of mutual evaluations – ‚Financial crime and financial investigations“‘ niedergelegten Empfehlungen im Kreis von Experten aus Mitgliedstaaten zu erörtern. Konkrete Aussagen des niederländischen Ratsvorsitzes zu „praktischen Hilfsmitteln“ wurden im Rahmen der Konferenz nicht getroffen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7707 28. Welche Details kann die Bundesregierung zu der für Ende 2015 anvisierten Eingliederung des FIU.NET-Projekts zu Europol mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/6239)? Das FIU.net-Sekretariat wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Januar 2016 offiziell in die Organisationsstruktur von Europol integriert. Für die Kommunikation der FIUs ist ab 2016 die Nutzung von SIENA angedacht. Neben den 28 europäischen FIUs ist inzwischen auch Europol technisch an das FIU.net angebunden. Um die Rahmenbedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Europol und den europäischen FIUs zu formalisieren, wurde ein sog. Interim Service Level Agreement – SLA (Gültigkeit 1. Januar bis 30. April 2016) entworfen und abgestimmt. Die FIUs sollten dieses bis Ende Dezember 2015 unterzeichnen . Die FIU Deutschland hat das Interim SLA unterzeichnet. Über den aktuellen Sachstand des abschließenden SLA, das ab dem 1. Mai 2016 in Kraft treten soll, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die aktuelle dezentralisierte FIU.net-Anwendung soll solange weiter genutzt werden, bis Europol die erforderlichen Anpassungen in SIENA umgesetzt hat. a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern in dem neuen „Anti-Terrorismus-Zentrum“ bei Europol die „Ma3tch“-Technologie zur Analyse verdächtiger Geldströme genutzt wird? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Inwiefern hat das Bundeskriminalamt mittlerweile Daten zum Abgleich über die „Ma3tch“-Funktionalität zur Verfügung gestellt? Die FIU Deutschland ist als einzige Dienststelle im BKA an die FIU.net-Anwendung angebunden und kann somit die „Ma3tch“-Technologie nutzen. Erstmalig wurden Mitte Oktober 2015, im Rahmen eines Pilottests, Daten mit der FIU Finnland ausgetauscht. Dieser Austausch verlief positiv, so dass ab Ende Oktober 2015 Daten mit allen anderen europäischen FIUs geteilt wurden. Seither werden die Datensätze der FIU Deutschland regelmäßig aktualisiert und zum Abgleich zur Verfügung gestellt. c) Inwiefern plant auch das Bundeskriminalamt nach einer Prüfung der Zulässigkeit die Einführung der „Ma3tch“-Technologie? Die Frage der weiteren Nutzung der „Ma3tch“-Technologie zu Zwecken des Inforationsaustausches stellt sich in erster Linie auf europäischer Ebene. Die Kommission hat die „Ma3tch“-Technologie beispielsweise kürzlich im Zusammenhang mit ECRIS2 ins Spiel gebracht. 2 European Criminal Records Information System Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333