Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7724 18. Wahlperiode 26.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7408 – Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und Tunesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“ (9. Januar 2016) könnten 150 bis 200 deutsche Soldatinnen und Soldaten „laut internen Plänen“ in wenigen Monaten damit beginnen, libysche Militärs auszubilden. Eine entsprechende Mission würde gemeinsam mit italienischen Militärangehörigen durchgeführt . Der Bericht lässt offen, ob es sich dabei um jene italienischen Verbände handelt, die sich in der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR organisieren . Vorbild der Mission seien Ausbildungsmaßnahmen von „Kurden im Norden des Irak“ und sie richte sich gegen die Ausbreitung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Libyen. Bereits im Dezember 2015 habe der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier das Ansinnen seinen Amtskollegen „auf einem internationalen Treffen in Rom vorgestellt“. Bedingung sei, dass die verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis eine Einheitsregierung bilden würden. Hierzu hatte der deutsche UN-Sondervermittler Martin Kobler zwar Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung zwischen den Konfliktparteien erzielen können, weitere Fortschritte blieben aber bislang aus. Laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ soll die Ausbildung libyscher Militärs „aus Sicherheitsgründen“ vorerst in Tunesien stattfinden. Damit dürfte die Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller vom Herbst vergangenen Jahres zutreffen, dass die Bundesregierung die Fortsetzung der EU-Mission EUBAM Libyen befürwortet, diese aber nach Tunesien verlagern will (Bundestagsdrucksache 18/6421). Das übrig gebliebene Gerüst von EUBAM Libyen wurde inzwischen nach Tunis verlegt. Ganz besonders stand bei EUBAM Libyen außer der Bekämpfung des Terrorismus die Verhinderung unerwünschter Migration nach Europa im Vordergrund (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-eeaslibya -framework-13829-14.pdf). Die Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei verschenkt . Nun soll die Zusammenarbeit intensiviert werden, die Bundespolizei will weitere „Experten“ nach Tunesien entsenden. Die Bundespolizei hat ein Drucksache 18/7724 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekt zur Unterstützung bei der Grenzüberwachung begonnen. Nun verhandelt auch die EU-Kommission hierzu mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben von 25 Millionen Euro in Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/6421). Nach dem „Arabischen Frühling“ unterstützt das Bundesministerium des Innern tunesische Behörden in einer „Sicherheitssektorreform“. Ziel von Kooperationen der Bundespolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und Seeweg nach Europa (Bundestagsdrucksache 18/3054). Das Bundeskriminalamt schult seine Partner auch zur Terrorismusbekämpfung. Nun sollen Lehrgänge zu Telekommunikationsüberwachung, Ausforschung des Internet sowie Lauschangriffen folgen (Bundestagsdrucksache 18/6421). Zusammen mit Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des Strafsystems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-Überwachung anknüpfen (Bundestagsdrucksache 17/13185). Die Bundesregierung muss Lehren aus dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gescheiterten EUBAM-Mission in Libyen ziehen. Denn es wurden staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem gegenseitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des Islamischen Staates in Libyen begünstigt. 1. Welche Überlegungen existieren innerhalb der Bundesregierung, Militärs in nordafrikanischen Staaten im Rahmen neuer Ausbildungsmissionen zu unterstützen bzw. bestehende Missionen fortzuführen oder auszuweiten? Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten, eine libysche Einheitsregierung beim Aufbau neuer Sicherheitskräfte durch Ausbildungsmaßnahmen in Ländern der Region zu unterstützen. Hierzu wurden bereits erste Gespräche mit der tunesischen Regierung geführt. 2. Welche bi- oder multilateralen Gespräche haben hierzu mit welchem Ergebnis bereits mit Regierungen nordafrikanischer Staaten stattgefunden, und wer nahm daran teil? Bei verschiedenen Gesprächen der Bundesregierung mit Vertretern der tunesischen Regierung hat sich diese gegenüber einem gemeinsamen Ausbildungsvorhaben offen gezeigt. Genaue Modalitäten wurden bisher nicht thematisiert. 3. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurden entsprechende Überlegungen der Bundesregierung bereits auf Treffen der EU-Mitgliedstaaten vorgestellt oder erörtert? Die Überlegungen der Bundesregierung wurden bislang in bilateralen Gesprächen mit EU-Partnern erörtert. 4. Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis zur Bildung einer Einheitsregierung zu bewegen, und auf welche Weise steht sie hierzu mit dem UN-Sondervermittler Martin Kobler in Kontakt? Die Bundesregierung unterstützt den Sondergesandten des VN-Generalsekretärs Martin Kobler als zentralen Akteur des politischen Prozesses zur Bildung einer Regierung der nationalen Einheit. Sie flankiert dessen Arbeit durch Kontakte zu libyschen Politikern und zu internationalen Partnern und leistet finanzielle Unterstützung für die von Martin Kobler geleitete VN-Mission UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya). Mit Martin Kobler und dessen Mitarbeitern besteht ein regelmäßiger Informationsaustausch. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7724 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte des UN-Sondervermittlers Martin Kobler zu einer Einigung zwischen den Konfliktparteien? Die Zeichnung des unter Vermittlung der VN zustande gekommenen „Libyan Political Agreement“ (LPA) am 17. Dezember 2015 und die flankierende VN-Sicherheitsratsresolution 2259 (2015) vom 23. Dezember 2015 sind entscheidende Fortschritte auf dem Weg zu einer Einheitsregierung in Libyen. Nun gilt es, die innerlibysche Zustimmung zu dem Abkommen zu verbreitern und den Regierungsbildungsprozess zu beschleunigen. 6. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn das Magazin „DER SPIEGEL“ von „internen Plänen“ einer Ausbildungsmission libyscher Militärs berichtet, und welcher Zweck würde damit verfolgt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit oder in der Lage, libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige Beiträge zu unterstützen? Grundsätzliche Voraussetzungen für eine internationale Ausbildungsunterstützung libyscher Sicherheitskräfte in einem Drittland sind: die Arbeitsaufnahme einer Einheitsregierung, ihre Bitte um Unterstützung, die Aufstellung von verantwortlichen Sicherheitskräften durch die neue Regierung, eine internationale Partnerbeteiligung und das Einvernehmen eines Drittlandes für das Ausbildungsvorhaben . 8. Welche Defizite oder Bedrohungen außer Terrorismus würden von einer solchen deutschen Mission in Libyen verfolgt? Internationale Ausbildungsunterstützung für die neu aufzustellenden Sicherheitskräfte einer künftigen Einheitsregierung hätte zunächst das Ziel, die libyschen Sicherheitskräfte zu befähigen, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Regierung herzustellen . 9. In welchen Treffen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen haben die Außenminister der Europäischen Union die Zukunft der EUBAM-Libyen-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 erörtert, und welche Beschlüsse wurden dabei gefasst? Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 16. März 2015 und vom 12. Oktober 2015 hat Ratsschlussfolgerungen zu Libyen insgesamt verabschiedet. Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 9. Februar 2015 hat sich ebenfalls mit Libyen insgesamt befasst und auch Ratsschlussfolgerungen zu EUBAM Libyen folgenden Inhalts verabschiedet: „Die EU unterstützt das libysche Volk und bekräftigt ihre Zusage, Libyen bei seinem Übergang zu unterstützen. Die EU wird den wichtigsten libyschen Institutionen wie der Hohen Nationalen Wahlkommission und der verfassungsgebenden Versammlung weiterhin ihre Unterstützung zukommen lassen. Fortwährende Unterstützung gewährt die EU auch in den Bereichen wie Aussöhnung, Zivilgesellschaft , Förderung der Menschenrechte und Migration. Sofern es die politische und sicherheitspolitische Lage in Libyen erlaubt, ist die EU bereit, ihre Unterstützung für Libyen zu verstärken, auch in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Reform des Sicherheitssektors, Migration und wirtschaftliche Zusammenarbeit; dabei wird sie alle ihre Instrumente uneingeschränkt einsetzen, was gegebenenfalls Drucksache 18/7724 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode auch Tätigkeiten der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU einschließen kann, die unter anderem auf den Ergebnissen ihrer GSVP-Mission EUBAM Libya aufbauen.“ a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der italienischen Regierung bekannt , libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige Beiträge zu unterstützen, und inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Verzahnung etwaiger Maßnahmen? Auf Grundlage einer strategischen Vorgabe der VN-Mission UNSMIL wurden im Herbst 2015 unter italienischer Leitung Planungsarbeiten für eine internationale Unterstützungsmission (LIAM – Libyan International Assistance Mission) begonnen, an denen auch die Bundesregierung beteiligt ist. Ziel soll die Unterstützung der zu bildenden libyschen Einheitsregierung und der neuen libyschen Sicherheitskräfte bei der Herstellung eines sicheren Arbeitsumfeldes in Tripolis sein. Voraussetzung für die Realisierung einer solchen Mission wäre eine Anfrage der libyschen Einheitsregierung, möglicherweise ergänzt durch eine entsprechende VN-Sicherheitsratsresolution. Die Überlegungen für mögliche deutsche Beiträge zu Ausbildungsmaßnahmen für libysche Sicherheitskräfte sind mit den LIAM-Planungen abgestimmt. b) Was ist der Bundesregierung über konkrete Inhalte sowie Ergebnisse eines französischen Projekts zur Reorganisation der libyschen Küstenwache bekannt (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)? Der Bundesregierung liegen zu dem französischen Vorhaben keine näheren Informationen vor. 10. Inwiefern sind die dort anvisierten Analysen und Empfehlungen mittlerweile erfolgt, und wo wurden diese vorgestellt? EUBAM Libyen wurde bis zum 21. August 2016 verlängert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Was ist der Bundesregierung über Initiativen oder Pläne der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR in Libyen bekannt? Deutschland beteiligt sich nicht an der EUROGENDFOR. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse hierzu vor. 12. Welche neueren Details sind der Bundesregierung zu einer Fortführung oder Umwandlung der EU-Mission EUBAM Libyen bekannt? Das Mandat von EUBAM Libyen wurde verlängert und ist auf eine zivile Planungskapazität begrenzt. 13. Auf welche Weise könnten die vor der Küste Libyens operierenden Verbände der Militärmission EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung nach Bildung einer libyschen Einheitsregierung in etwaige Ausbildungsoder Unterstützungsmissionen dortiger Sicherheitsbehörden eingebunden werden? Das Mandat der Operation EUNAVFOR MED zielt auf die Unterbindung der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentra- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7724 len Mittelmeer. Die Ausbildung und Unterstützung libyscher maritimer Sicherheitsbehörden ist gegenwärtig nicht Teil des Mandats der Operation. Sollte eine libysche Einheitsregierung mit einer entsprechenden Anfrage an die EU herantreten , wären Voraussetzungen und geeignete Instrumente zu prüfen. 14. Welche Überlegungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu bereits auf EU-Ebene angestellt, bzw. welche Vorschläge wurden hierzu eingebracht ? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über konkrete Planungen einer Änderung des Mandats der Operation EUNAVFOR MED vor. 15. Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde auch die Bundesregierung von der Regierung Frankreichs oder der USA dahingehend kontaktiert, dass „große Militäroperationen“ in Libyen geplant seien (https://mideastwire.com/page/ articleFree.php?id=59447)? Die Bundesregierung wurde von der Botschaft der USA über den Luftangriff gegen eine vermutliche Stellung des Islamischen Staates in Sabrata am 19. Februar 2016 kurz vor der Unterrichtung der Presse informiert. a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über entsprechende Maßnahmen oder Vorbereitungen? Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung nicht über weitere Erkenntnisse. b) Was ist der Bundesregierung über etwaige, bereits begonnene „special operations“ bekannt (www.militarytimes.com/story/breaking-news/2016/ 01/13/dod-may-expand-isis-fight-beyond-iraq-and-syria/78744374)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 16. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen „Sicherheitsexperten “ an die EU-Delegationen in Algerien, Ägypten, Irak, Jordanien , Marokko, Saudi-Arabien, Tunesien, der Türkei sowie in Nigeria entsandt , und aus welchen Ländern stammen diese (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Der Europäische Auswärtige Dienst hat an seine Delegationen in acht der genannten neun Länder einen Sicherheits- und Antiterrorismusexperten entsandt (in Klammern Herkunft des Experten): Algerien (aus Italien), Irak (aus Frankreich), Jordanien (aus Belgien), Marokko (aus Frankreich), Nigeria (aus Deutschland), Saudi-Arabien (aus Tschechien), Türkei (aus Deutschland) und Tunesien (aus Frankreich). Der für die EU-Delegation in Kairo avisierte Kandidat (aus Italien) konnte seinen Dienst bislang nicht antreten. a) Welche „sinnvolle[n] EU-Aktivitäten im Bereich der Terrorbekämpfung“ wurden von den „Sicherheitsexperten“ bereits identifiziert oder sogar implementiert ? Die Aufgaben der Sicherheits- und Antiterrorismusexperten umfassen die Unterstützung der EU-Delegationen bei der Beobachtung und Analyse der Sicherheitslage vor Ort sowie bei der Berichterstattung im Bereich der Terrorismusbekämpfung und der Reform des Sicherheitssektors. Die Experten unterstützen bei der Etablierung politischer Dialogformate im Zusammenhang mit der Bekämpfung Drucksache 18/7724 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Terrorismus. Sie tragen dazu bei, die Abstimmung mit internationalen Partnern vor Ort zu verbessern und Kooperationsprogramme zu entwickeln. In Tunesien etwa war der Experte an der Vorbereitung des Dialogs zur Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und Tunesien im September 2015 beteiligt. Insgesamt bewertet der Europäische Auswärtige Dienst den Einsatz dieser Experten bislang positiv. Der Austausch der Brüsseler Zentrale mit ihnen ist regelmäßig, sie übermitteln Analysen und zeigen konkrete Kooperationsperspektiven auf. b) Inwiefern sind diese „Sicherheitsexperten“ an geplanten Missionen in Tunesien oder Libyen beteiligt? Die Sicherheits- und Antiterrorismusexperten sind nicht an Missionen beteiligt. Ihre Erkenntnisse können bei Planungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes einfließen. 17. Welche Details kann die Bundesregierung zu einem Projekt des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zu „ausländischen terroristischen Kämpfern in den Regionen Maghreb, Naher/Mittlerer Osten und Westlicher Balkan“ sowie einem Projekt „Prävention von Radikalisierung in den Regionen Maghreb und Sahel“ mitteilen, die von der EU-Kommission/ DG NEAR unter dem Motto „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ finanziert werden (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Für das Projekt der Kommission/Generaldirektion NEAR „Countering radicalization and Foreign Terrorist Fighters“ wurden 10 Mio. Euro aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) bereitgestellt. Diese werden zur Hälfte (5 Mio. Euro) für ein Pilotprojekt zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewaltsamem Extremismus in den Regionen Sahel und Maghreb im Zeitraum 2015 – 2019 eingesetzt. Das Projekt wird vom Interregionalen Forschungszentrum der Vereinten Nationen für Verbrechensbekämpfung und Justiz (United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute, UNICRI) durchgeführt. Es deckt die Länder Algerien, Marokko, Libyen, Tunesien, Mauretanien, Mali, Niger, Tschad und Burkina Faso ab und zielt auf die effektive Bekämpfung von Radikalisierung, von gewaltsamem Extremismus und der Rekrutierung von Terroristen . Die andere Hälfte der Projektmittel (5 Mio. Euro) dient der Stärkung der Rechtssysteme zur Bekämpfung von Foreign Terrorist Feighters (FTF) in der MENA-Region und in den Staaten des Westlichen Balkans und wird vom Büro der VN für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) in Zusammenarbeit mit dem Anti-Terror Exekutivdirektorat des VN-Sicherheitsrats (United Nations Counter-Terrorism Executive Directorate, UNCTED) im Zeitraum 2016 bis 2019 umgesetzt. 18. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse oder die Fortführung des EU-Programms „Stabilizing at-risk communities and enhancing migration management to enable smooth transitions“ in Ägypten, Tunesien und Libyen bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Dezember 2015 ein Zusatzprotokoll unterzeichnet, mit dem das Projekt für weitere sechs Monate verlängert wurde. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7724 19. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner thematischen Federführung der internationalen Unterstützung im G7+3-Format im Bereich „Grenzsicherheit“ bislang entfaltet, und welche Maßnahmen wurden durchgeführt oder begleitet? Die Arbeitsgruppe „Grenzschutz“ des Exekutivkomitees koordiniert im G7+3- Format die internationalen Aktivitäten, um Doppelarbeit zu vermeiden und eine Kompatibilität der geplanten Ausstattungs- und Ausbildungshilfemaßnahmen sicherzustellen . Des Weiteren ermöglichen diese regelmäßigen Sitzungen die Erörterung des bestehenden Bedarfs von tunesischen Behörden mit grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung (Nationalgarde, Grenzpolizei). Das Projektbüro der Bundespolizei in Tunis nimmt an den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Grenzschutz “ teil. Die bilateralen Maßnahmen des Grenzpolizeiprojektes werden in diesem Rahmen abgestimmt. 20. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Arbeit der „G7-Unterstützungsgruppe Tunesien“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/6421)? a) Wer gehört dieser Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung an? An der G7-Unterstützungsgruppe Tunesien in Tunis beteiligen sich die lokalen Botschaften aller G7-Staaten sowie die Botschaften von Spanien und Belgien und die Delegation der Kommission der Europäischen Union. b) Welche „drei bis vier durchgeplante[n] Infrastruktur-Großprojekte“ wurden Tunesien seitens der Gruppe vorgeschlagen, und inwiefern hat die Regierung diese „Leuchtturmprojekte“ mittlerweile benannt? Die tunesische Regierung wurde bereits während des G7-Gipfels in Elmau im Juni 2015 gebeten, drei bis vier durchgeplante Infrastruktur-Großprojekte vorzuschlagen , für deren bevorzugte Finanzierung durch die internationalen Finanzinstitute sich die G7-Staaten einsetzen würden. Obwohl die genannte Unterstützungsgruppe diese Bitte in der Folgezeit mehrmals wiederholt hat, hat die tunesische Regierung bislang keine Leuchtturmprojekte benannt. c) Inwiefern gelang es der Gruppe mittlerweile, sich „für deren bevorzugte Finanzierung durch die Internationalen Finanzinstitute“ einzusetzen? Erst nach Vorschlag der Leuchtturmprojekte wird die Gruppe die internationalen Finanzinstitute um bevorzugte Finanzierung bitten können. 21. Welche weiteren Runden des „Vertieften Politischen Dialogs über das Thema Sicherheit und Antiterrorkampf“ haben seit September 2015 zwischen der Europäischen Union und Tunesien stattgefunden, und wer nahm daran teil? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6421 vom 19. Oktober 2015 verwiesen . Es gab nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine weiteren Runden seit dem Anti-Terror-Dialog der EU mit Tunesien im September 2015. Drucksache 18/7724 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer tunesischen nationalen Antiterrorstrategie inzwischen umgesetzt oder begonnen worden? Im Rahmen des Dialogs der EU mit der tunesischen Regierung zu Antiterrorfragen im September 2015 wurde auf politischer Ebene die Unterstützung Tunesiens durch die EU bei der Umsetzung der tunesischen Anti-Terrorstrategie vereinbart. Die Durchführung eines entsprechenden Projekts wurde durch die Europäische Kommission im Dezember 2015 gebilligt. Zum Inhalt und zur Umsetzung des Projekts müssen jetzt genauere Absprachen mit der tunesischen Seite und ein Vergabeverfahren zur Einwerbung geeigneter Experten eingeleitet werden. 23. Welche „Arbeitsweisen“, „methodischen Herangehensweisen“ und „technische [n] Aspekte“ hat das Bundeskriminalamt beim Lehrgang „Terrorismusbekämpfung “ den tunesischen Teilnehmern vorgestellt und mit ihnen geübt (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Bei dem Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ wird den Teilnehmern ein Einblick in die Strategie und Arbeitsweise der deutschen Polizei bei der Terrorismusbekämpfung gegeben. Insbesondere bei der Durchführung von Ermittlungshandlungen werden Arbeitsweisen vorgestellt und geübt, die in der täglichen Arbeit im Bereich des internationalen Terrorismus Anwendung finden. Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsabläufe und -ergebnisse. Außerdem werden die Teilnehmer kontinuierlich sensibilisiert für die Notwendigkeit nationaler und internationaler Kooperationen zur nachhaltigen Terrorismusbekämpfung. Vor allem wird vermittelt , dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte unabdingbare Voraussetzungen für jegliches polizeiliches Handeln sind. Die Lehrinhalte werden durch Vorträge, Lehrgespräche, Diskussionen und praktische Übungsteile vermittelt. Im Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ werden die genannten polizeilichen Maßnahmen und Arbeitsfelder in erster Linie hinsichtlich der kriminalistischen und kriminaltaktischen Gesichtspunkte behandelt. Auch rechtliche (deutsches Recht), rechtsstaatliche sowie umsetzungstechnische Voraussetzungen werden erörtert. Die Vorstellung konkreter Überwachungstechnik einschließlich deren Hersteller erfolgt nicht. 24. Wann und wo soll das fertig verhandelte neue deutsch-tunesische Sicherheitsabkommen unterzeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/7191)? Ein konkreter Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. a) Sofern dies noch nicht beschlossen ist, wann ist mit dem Abschluss der Sprachprüfung zu rechnen? Es wird mit einem baldigen Abschluss der Sprachprüfung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gerechnet. b) Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich der davon betroffenen Behörden und Zusammenarbeitsformen? Da das Abkommen noch nicht unterzeichnet ist, können derzeit keine näheren Angaben zum Inhalt gemacht werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7724 c) Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich des Austausches klassifizierter Informationen? Auf die Antwort zu Frage 24 b wird verwiesen. 25. Was ist der Bundesregierung über den Fortschritt der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Verhandlungen der Europäischen Kommission über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien bisher noch nicht abgeschlossen worden. 26. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem dreijährigen Projekt der EU-Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien mitteilen, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfassen soll und auf zwei Peer Reviews zurückgeht, die die EU-Kommission unter Beteiligung von „Sicherheitsfachleuten aus den Mitgliedstaaten“ in den Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt hat (Bundestagsdrucksache 18/7191)? Nach Auskunft der Europäischen Kommission hat die tunesische Regierung die von der Kommission vorgelegten „terms of reference“ des Projektes trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht kommentiert. Aus diesem Grunde konnten bisher keine praktischen Fortschritte in der Umsetzung des Projektes verzeichnet werden . a) Inwiefern sind die „technischen Partner“ inzwischen benannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen der Europäischen Kommission vor. b) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bei der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung der tunesischen Grenzbehörden hinsichtlich des Erreichens des „Standard[s] des integrierten Grenzmanagements der EU“? Um den Standards des integrierten Grenzmanagement der Europäischen Union zu entsprechen, besteht Optimierungsbedarf bei der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung in folgenden Bereichen: Erhebung und Auswertung von Lageerkenntnissen , lageangepasster Einsatz der Kräfte zur effizienteren Grenzüberwachung /-kontrolle, bessere Zusammenarbeit zwischen den mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten tunesischen Behörden und mit angrenzenden Staaten, sowie Verbesserung von Führungs- und Einsatzmitteln, um die Mobilität und Kommunikation zu steigern. 27. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte, Ziele und Vorhaben eines „Euro- Mediterranean Foreign Terrorist Fighters meeting“ in Baghdad sowie einer „Anti-Terror-Arbeitsgruppe“ auf Ebene der Liga der Arabischen Staaten bekannt (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-c-t-implementationstrategy -14438-15.pdf)? Im Rahmen des Strategischen Dialogs der Europäischen Union mit der Arabischen Liga fand ein erstes Treffen zu Anti-Terrorismus-Themen am 25. November 2015 statt. Es wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ver- Drucksache 18/7724 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einbart, die regelmäßig zum Informationsaustausch und Identifizierung von möglichen Bereichen der Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau zusammenkommen wird. Auf Einladung der irakischen Regierung und des EU Counter-Terrorism Koordinators Gilles de Kerchove hat im Oktober 2015 ein „Euro-Mediterranean Foreign Terrorist Fighters“ Treffen in Bagdad stattgefunden. Auf dieser Zusammenkunft wurden zwischen Vertretern des Irak und Vertretern der EUROMED-Gruppe Aspekte der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht-einheimischer islamistischer Kämpfer in den Reihen des sogenannten „Islamischen Staates “ besprochen. Anwesend waren unter anderem Vertreter aus Irak, Marokko, Spanien, dem Vereinigten Königreich, Niederlande, Belgien, Tunesien, Algerien, der Türkei und aus Deutschland sowie Vertreter der fachlich zuständigen EU- Institutionen. 28. Welche weiteren Details zu einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen und zur Verbesserung der Grenzsicherheit kann die Bundesregierung zu dem EU-Projekt mitteilen? a) Welche weiteren in- oder ausländischen Behörden sollen an das „ressortübergreifende Lagezentrum“ im Bundesinnenministerium angebunden werden? b) Auf welche Weise soll die „Modernisierung der Sicherheitskräfte“ umgesetzt werden? c) Welche Maßnahmen sind für den „Kapazitätsaufbau bei den Geheimdiensten “ vorgesehen, und wer führt diese durch? d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die EU-Agenturen FRONTEX und EUROPOL eine verstärkte Kooperation mit tunesischen Behörden anstreben, welche Einladungen erfolgten hierzu, und wie wurden diese von der tunesischen Regierung beantwortet? Zu den Fragen 28 a bis 28 d liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 29. Welche Behörden welcher Länder (auch Deutschlands) sind an der Errichtung und am Betrieb von drei „Pilotkasernen“ und an der „Modernisierung von Lagezentren“ an den Standorten Gouvernorate Kasserine/algerische Grenze, Medenine und Tataouine/libysche Grenze beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/7191)? a) Über welche technische Ausstattung sollen diese Lagezentren verfügen, und welche in- oder ausländischen zivilen oder militärischen Einrichtungen werden „behördenübergreifend“ daran angeschlossen? b) Inwiefern ist die Benennung eines „nationalen Projektkoordinators auf tunesischer Seite“ inzwischen erfolgt? Zu den Fragen 29 a bis 29 b liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 30. Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen wurde die deutsche „Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen verstärkt (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Infolge der Anschläge von Bardo und Sousse wurde noch 2015 das Grenzpolizeiprojekt aufgestockt. Durch diese Aufstockung wurden folgende zusätzliche Maßnahmen zugunsten der tunesischen Grenzpolizei und Nationalgarde ermöglicht: An Ausstattungshilfe sind 25 geländefähige Streifen-Kfz, vier Zug-Kfz, zwei Lichtmastanhänger, 121 Ferngläser, 41 Nachtsichtgeräte, neun Wärmebildgeräte, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7724 150 Einsatzstiefel, 250 Taschenlampen, 20 Schutzausstattungen (Gehörschutz, etc.), eine Grundausstattung Lage- /Einsatzzentrale sowie maritime Trainingsmaterialien beschafft worden. Die Übergabe der Ausstattungshilfe ist bereits erfolgt bzw. soll zeitnah stattfinden. Die vorgesehene Anschaffung eines Rettungsfahrzeugs und von zwei Krankentransportern im Rahmen der Ausstattungshilfe konnte nicht mehr im Jahr 2015 getätigt werden und ist nun für das Jahr 2016 vorgemerkt. Neben der Ausstattungshilfe unterstützte die Bundespolizei im Rahmen der Ausbildungshilfe durch: eine Multiplikatorenschulung für gelieferte Ausstattungshilfe (Nachtsichttechnik ) bei der tunesischen Nationalgarde, eine Einweisung/Schulung in Urkundenprüftechnik der tunesischen Grenzpolizei , eine Multiplikatorenschulung und ein Mentoring zum Thema "Überleben auf See/Seenotrettung für Angehörige der tunesischen Nationalgarde", Analysen zur Vorbereitung von Ausbildungsmaßnahmen im Jahr 2016 (zum Beispiel zur Implementierung einer dienststelleninternen Fortbildung). 31. Inwiefern und mit welchem Ergebnis ist die „Abstimmung von konkreten Projekten zur anteiligen Sicherung der in Verantwortung der tunesischen Streitkräfte liegenden Grenze“ mit dem Bundesministerium der Verteidigung inzwischen erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Die deutsche Unterstützung am Aufbau der elektronischen Grenzüberwachungsanlagen wurde inzwischen konkretisiert. Zum Aufbau der Grenzraumüberwachungsfähigkeiten der tunesischen Streitkräfte ist beabsichtigt, sich im Jahr 2016 mit mobilen Bodenaufklärungssystemen am Gesamtprojekt Tunesien zu beteiligen . a) Welche Dienstreisen haben das Bundesverteidigungsministerium bzw. die Bundeswehr hierzu seit Oktober 2015 unternommen? Es wurde im Oktober 2015 eine weitere Dienstreise zur Koordination mit den tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Abstimmung von Projekten durchgeführt. b) Welche „ausgewählten Maßnahmen“ sollen ab 2016 begonnen werden, und welche Aufgaben werden dabei von Partnern wie Belgien, Frankreich , Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie der Europäischen Union übernommen? Im Rahmen der Unterarbeitsgruppe „Grenzsicherheit“ des G7+3 Koordinationsmechanismus finden regelmäßige Sitzungen zur Abstimmung der Unterstützung für Tunesien statt. Es liegen keine Erkenntnisse über die Partnerländer Belgien, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie der Europäischen Union zur Beteiligung am Aufbau der elektronischen Grenzüberwachung vor. Drucksache 18/7724 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Worin besteht die deutsche „Ausstattungshilfe zur Sicherung der tunesischen Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba“ konkret (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Die auf Bundestagsdrucksache 18/6421 in der Antwort der Bundesregierung erwähnte Ausstattungshilfe zur Sicherung der tunesischen Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba besteht in der Lieferung von „HESCO Schutzvorrichtungen “ für die 18 vorgelagerten Grenzposten an der algerischen Grenze. 33. In welchen tunesisch-libyschen Grenzabschnitten werden die vom Auswärtigen Amt bzw. vom Bundesverteidigungsministerium „für den Grenzschutz “ gelieferten 2 700 Splitterschutzwesten, 50 Wärmebildkameras, „Nachtsichttechnik“, 700 Doppelfernrohre sowie 3 000 Gefechtshelme nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt? Die Lieferungen sollen vor allem dem Schutz vor terroristischen und anderen grenzüberschreitenden Bedrohungen (Schmuggel u. a.) von Libyen in Richtung Tunesien dienen. Der verbesserte Grenzschutz zu Libyen ist ein prioritäres Anliegen der tunesischen Regierung. Zu den genauen Einsatzorten der Ausstattungsgegenstände entlang der tunesisch-libyschen Grenze liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 34. Welche weiteren, in der Bundestagsdrucksache 18/6421 nicht erwähnten Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung zur Unterstützung der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien verfolgt? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. a) Welche weiteren Sachmittel hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/6421 an welche tunesische Sicherheitsbehörden , Geheimdienste und Militärs geliefert? Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6421 hat das Bundeskriminalamt (BKA) weitere Ausstattungshilfen zu Gunsten der Polizeischule der Police Nationale in Carthage Salambo geleistet: • Ausstattung der Bibliothek und des Schulungsraums, • Ausstattung der Sporthalle mit Sportgeräten. Die auf Bundestagsdrucksache 18/6421 erwähnte Ausstattungshilfe des BKA für den Bereich Sprengstoff- und Entschärferwesen befindet sich aktuell in der Umsetzung . Es ist geplant, der tunesischen Seite folgende Gegenstände Ende Februar /Anfang März zu übergeben: • zehn Haken- und Leinensätze Garde Nationale, Police Nationale; • zehn tragbare Röntgengeneratoren Garde Nationale, Police Nationale; • zehn Wasserdisruptoren Garde Nationale, Police Nationale; • sieben Bombenschutzanzüge Garde Nationale, Police Nationale; • zwei Fernlenkmanipulatoren Garde Nationale, Police Nationale; • zwei tragbare Fernlenkmanipulatoren Garde Nationale, Police Nationale; • ein Bildspeicherfoliensystem Garde Nationale, Police Nationale. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7724 b) Wo sind die mittlerweile mindestens drei „Experten“ der Bundespolizei zur Vorbereitung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur Durchführung von Ausstattungshilfen in Tunesien stationiert (Bundestagsdrucksache 18/6421)? Die drei Vollzugsbeamten der Bundespolizei sind im Projektbüro in Tunis eingesetzt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333