Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7725 18. Wahlperiode 26.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7426 – Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat sich nunmehr auf einen Typ einer zukünftigen bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) festgelegt (Plenarprotokoll 18/148). Geplant ist, „drei bis fünf“ der von Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) hergestellten „Heron“ in ihrer neuesten Baureihe „TP“ im Leasingverfahren zu beschaffen. Die Kosten hierfür könnten 600 Millionen Euro betragen. Zuvor wurden im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) drei „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ erstellt und bewertet . Es handelt sich bei der Auswahlentscheidung zunächst um eine „Überbrückungslösung “ von bis zu zehn Jahren. Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnete Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne der MALE-Klasse geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Airbus Defence and Space, Dassault Aviation S. A. und Alenia Aermacchi S. p. A. (www.airbusgroup.com/int/en/news-media/press-releases/ Airbus-Group/Financial_Communication/2015/05/20150518_airbus_defence _and_space_european_male_ drone_development.html). Mittlerweile ist auch Spanien dem Projekt beigetreten. Laut dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wirke sich die Wahl der „Heron-TP“ günstig auf die Pläne für eine „europäische Drohne“ aus (DIE WELT vom 13. Januar 2016). Eine Entscheidung für die „Predator“ hätte „das europäische Projekt unwahrscheinlicher werden lassen“. Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen kaufen (www.epd.de/zentralredaktion/epd-zentralredaktion/bundeswehrwill -16-bewaffnungsf%C3%A4hige-drohnen-bis-2015). „Lösungskonzept 1“ sei laut dem Bundesministerium der Verteidigung – BMVg (Plenarprotokoll 18/148) das Vorgängermodell „Heron 1“ gewesen, „Lösungskonzept 2“ das US-amerikanische System „Predator B“ (nicht „Predator CPB“). Das Verteidigungsministerium hatte dem Modell „MQ-9 Predator B“ Schwierigkeiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert (Bundestagsdrucksache 18/5574). General Atomics hat deshalb mit der Entwicklung einer Baureihe „Certifiable Predator B“ (CPB) für europäische Märkte Drucksache 18/7725 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode begonnen. Ein deutscher Foreign Military Sales-Vorgang (FMS) für die „Predator B“ war daraufhin gestoppt worden (Bundestagsdrucksache 18/5574). Das Modell CPB soll ab dem Jahr 2017 in Serie produziert werden und hat kaum etwas mit der „Predator B“ gemein. Mehrere in den USA gefertigte elektronische Bauteile wurden durch europäische Geräte ersetzt, um dadurch das Zulassungsverfahren zu erleichtern. Hierzu gehört etwa die Funkverbindung, wozu die CPB nunmehr mit einem abhörsicheren und von der NATO zertifizierten Funkgerät des Unternehmens ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG ausgestattet ist (Bundestagsdrucksache 18/4911). Das Bundesverteidigungsministerium bemängelt seit Jahren die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der „Predator“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei demnach freigiebiger. Seit dem Jahr 2011 reisten die Wehrtechnische Dienststelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr mehrmals für eine „Besprechung zur Zulassbarkeit“ nach Israel (Bundestagsdrucksache 18/5574). An einer „firmeninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus Group SE (damals European Aeronautic Defence and Space Company – EADS) beteiligt . Airbus fungiert für die israelischen Drohnen als deutscher Contractor. Drei unbewaffnete Drohnen des Typs „Heron 1“ werden schon jetzt von der Bundeswehr im Einsatzgeschwader Mazar-e Sharif in Afghanistan eingesetzt. Das Verteidigungsministerium hat hierfür einen Leasingvertrag mit der Militärsparte des Airbus-Konzerns abgeschlossen. Airbus hat seinerseits vier Drohnen von IAI erworben, von denen eine als Reserve vorgehalten wird. Die Bundeswehr will nun mit den Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings beginnen (www.bundeswehr.de vom 13. Januar 2016). Es ist unklar , inwiefern auch die alten Leasingverträge für die „Heron 1“ verlängert würden . Die neuen Drohnen würden in Israel stationiert, das Taktische Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel sei der „Heimatverband“, ein dortiger Militärflugplatz ist bereits entsprechend umgerüstet worden. Wie bisher finde die Ausbildung in Israel und simulatorgestützt in Jagel statt. Diese „einfache Umstellung von Personal und Logistik von Heron 1 zu Heron TP“ erweise sich nun als Vorteil. Die Auswahlentscheidung für die „Überbrückungslösung “ ist an weitere Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration geknüpft. Vorteile fänden sich bei einer skalierbaren Bewaffnung und einem „Backup Landesystem“. Zudem habe der Hersteller eine frühere Verfügbarkeit der „Heron TP“ zugesagt. Die „Predator“ wäre demnach erst bis zu eineinhalb Jahre später für die Bundeswehr verfügbar gewesen. Daher werde die „Predator“ womöglich als Option „erneut betrachtet, wenn die vorgenannten Auflagen der Auswahlentscheidung nicht erfüllt werden“. Zeitgleich mit der Auswahlentscheidung kündigte die Verteidigungsministerin Pläne für einen Drohneneinsatz in Mali an. Für eine „Aufklärungsmission“ würden zunächst vorhandene LUNA-Drohnen (Luftgestützte unbemannte Nahaufklärungsausstattung ) eingesetzt, für die Überwachung „längerer Strecken in dem riesigen westafrikanischen Land“ seien aber größere Drohnen nötig. Bereits im Herbst dieses Jahres könnten hierfür „Heron“-Drohnen im malischen Luftraum fliegen. Verhandlungen dazu seien bereits im Gange. Vor der Beschaffung von Kampfdrohnen (ohne Spezifizierung, ob es sich dabei um MALE oder UCAV – Unmanned Combat Air Vehicle – handele) hatte die Bundesregierung eine „gesellschaftliche Debatte“ versprochen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hieß es im Jahr 2013, die Bundesregierung wolle alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen , sicherheitspolitischen und ethischen Fragen „sorgfältig prüfen“ (Bundestagsdrucksache 18/2684). Die Prüfung bestand im Kern aus einer mehrstündigen Anhörung, deren Ergebnis selbst vom Deutschen Bundestag als „weiterhin umstritten“ zusammengefasst wurde („Beschaffung von Kampfdrohnen umstritten“, www.bundestag.de ohne Datum). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7725 Die Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur Bewaffnung werde laut dem Verteidigungsministerium nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs für die „Überbrückungslösung“ erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/5022). Laut dem Verteidigungsministerium sollen diese mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet werden. Auch Zielbeleuchtungsgeräte sollten montiert werden können. Gemeint sind Systeme, mit denen Ziele per Laser markiert werden, um sie dann mit anderen Flugzeugen oder Drohnen zu bombardieren. Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird Waffen tragen. Zu den Anforderungen heißt es, die Drohne solle über Aufhängepunkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung “ verfügen. Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bundesregierung auch von „Wirkmitteln“. Die Frage nach „Effektortypen “ werde im Verlauf der Studie der drei Rüstungskonzerne behandelt, Ergebnisse flössen in das vorläufige Systemdesign ein. Das Parlament soll dann über die Bewaffnung entscheiden. 1. Auf welche Weise konnte die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, vor der Beschaffung von bewaffneten Drohnen alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen „sorgfältig prüfen“? a) Welche eigenen Veranstaltungen hat sie für diese Prüfung durchgeführt? b) Welche wesentlichen Papiere, Stellungnahmen oder Ergebnisse von Veranstaltungen liegen der Bundesregierung außer der mehrstündigen Anhörung im Deutschen Bundestag vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? c) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Auffassung, dass trotz der angekündigten „gesellschaftlichen Debatte“ die Beschaffung von Kampfdrohnen in Gesellschaft und Politik „weiterhin umstritten“ ist (sofern die Bundesregierung eine andere Auffassung vertritt, bitte kurz begründen)? Die Fragen 1 bis 1c werden angesichts des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Am 30. Juni 2014 fand eine öffentliche Anhörung im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema „Völker-, verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“ statt. Dort wurden alle mit dem Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge im Zusammenhang stehenden Aspekte zusammenfassend beleuchtet. Weiterhin wurde das Thema in einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2014 erörtert. 2. An welchem Tag (bitte das Datum angeben) hat das Bundesamt für Ausrüstung , Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) seine drei „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ fertig gestellt , und wann wurden diese an den Generalinspekteur übermittelt? Die Lösungskonzepte wurden am 4. Dezember 2015 fertiggestellt. Die Übermittlung an den Generalinspekteur der Bundeswehr erfolgte am 7. Dezember 2015. a) Wie lange hat der Generalinspekteur für die Prüfung der drei „Lösungskonzepte “ nach Kenntnis der Bundesregierung benötigt? Dem Generalinspekteur der Bundeswehr wurden die Lösungskonzepte am 7. Dezember 2015 durch die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung übergeben. Das Büro des Generalinspekteurs der Bundeswehr hat daraufhin am gleichen Tag die Konzepte zur gesamtplanerischen Bewertung an die Abteilung Drucksache 18/7725 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Planung weitergeleitet. Die gesamtplanerische Bewertung wurde am 5. Januar 2016 abgeschlossen. Die Lösungskonzepte wurden daraufhin am 8. Januar 2016 dem Büro des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Treffen der Auswahlentscheidung übergeben. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 12. Januar 2016 das Lösungskonzept 3 Heron TP zur Auswahlentscheidung erhoben. b) An welchem Tag (bitte das Datum angeben) wurde der Termin zur Verkündung der Auswahlentscheidung im Verteidigungsausschuss vereinbart bzw. erhielt die Bundesregierung hiervon Kenntnis durch den Generalinspekteur (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/7181 sowie Plenarprotokoll 18/148)? Mit Schreiben vom 12. Januar 2016 hat die Fraktion DIE LINKE. das Sekretariat des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages gebeten, unter dem Tagesordnungspunkt „Aktuelles“ der 57. Sitzung am 13. Januar 2016 das Thema „Auswahlentscheidung MALE (medium-altitude long-endurance) UAS (Unmanned Aircraft System) für Heron TP“ aufzunehmen. Das Ausschusssekretariat hat dem Parlament- und Kabinettreferat des Bundesministeriums der Verteidigung mit Schreiben desselben Tages eine entsprechende Berichtsbitte übermittelt. Das Parlament- und Kabinettreferat hat die gewünschte Berichterstattung am gleichen Tage fernmündlich zugesagt. 3. Wie viele bewaffnungsfähige Drohnen sollen beschafft werden (bitte den genauen Typ mit sämtlichen Spezifikationen angeben), und wann, bzw. unter welchen Gesichtspunkten wird entschieden, auf welche Zahl zwischen „drei bis fünf“ sich die Bundesregierung festlegt (www.heise.de vom 12. Januar 2016)? Es ist geplant, das Muster Heron TP „Block 2“ zu beschaffen, der im Wesentlichen auf dem Muster HERON TP aufbaut. Technische Daten HERON TP Sensorausstattung EO/IR & SAR1 Bodenstationen Ground Control Station Kommunikation SATCOM2, LOS3 Spannweite 26 m Länge 14 m Höhe 3,3 m Leermasse ca. 2.100 kg Abflugmasse max 5.300 kg Kraftstoffmenge 1.800 kg Nutzlast (Bewaffnung) 1.000 kg Geschwindigkeit 200-330 km/h Dienstgipfelhöhe max. 45.000 ft Flugdauer (ohne Bewaffnung) 30 h Flugdauer (inkl. max. Bewaffnung) 27 h Triebwerk P&W PT6A-67A Motorleistung 1.200 PS TurboProp 1 EO/IR = Electro Optical/Infra Red & Synthetic Aperture Radar. 2 SATCOM = Satellite Communication. 3 LOS = Line of Sight. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7725 Die genaue Festlegung der Anzahl der Luftfahrzeuge erfolgt im Hinblick auf die geforderte Verfügbarkeit im Rahmen der Vertragsverhandlungen. 4. Welche Aussagen wurden von den Herstellern IAI und General Atomics zur Verfügbarkeit der drei „Lösungsvorschläge“ („Heron 1“, „Heron TP“, „Predator “) gemacht (bitte das Datum oder wenigstens das Quartal angeben)? Die Nutzung des Heron 1 nach Beendigung des Einsatzes „Resolute Support“ würde einen nahtlosen Übergang von der SAATEG Zwischenlösung zur MALE UAS Überbrückungslösung darstellen. Eine anfängliche Einsatzbereitschaft (ohne Bewaffnungsfähigkeit) wäre ca. drei Monate nach Rückführung des Systems aus Afghanistan möglich. Die Verfügbarkeit eines bewaffnungsfähigen Heron TP-Block 2 wird vom Hersteller unter Berücksichtigung von Vorleistungen mit 24 Monaten nach Vertragsschluss angegeben. Dies schließt den Zulassungsprozess laut Angaben der Industrie mit ein. Der bewaffnungsfähige Predator B-Guardian Eagle würde laut Hersteller unter Berücksichtigung des Zulassungsprozesses 30 Monate nach Vertragsschluss verfügbar sein. 5. Nach welchen Kriterien wurden die a) technischen, b) wirtschaftlichen und c) operationellen Parameter der „Lösungsvorschläge“ durch den Generalinspekteur betrachtet und beurteilt? Die Fragen 5a bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Um die Leistungsfähigkeit der Lösungskonzepte zu vergleichen, wurden Leistungsdaten wie Abmaße, maximales Abfluggewicht, maximale Nutzlast, maximale Reichweite, maximale Einsatzdauer, maximale Flughöhe u. a. gegenübergestellt . Eine erste wirtschaftliche Abschätzung konnte auf Basis der bis dato vorliegenden Kostenschätzungen insofern getroffen werden, als dass deutlich wurde, dass die Systeme Heron TP und Guardian Eagle ungefähr ähnliche Finanzmittel bedürfen. Der Kostenaspekt wurde daher als nicht entscheidungsleitend eingestuft . Um diesem Bereich abschließend Rechnung tragen zu können, ist die getroffene Auswahlentscheidung mit der Auflage versehen, im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die optimale Beschaffungsvariante zu bestimmen. Die Bereiche einfacherer Übergang von dem derzeit in Nutzung befindlichen System Heron 1 zu Heron TP als auch der kürzere Ausbildungsaufwand und die damit einhergehende frühere Verfügbarkeit des Gesamtsystems sprechen aus operationeller Sicht für den Heron TP. 6. Welche der Funktionalen Fähigkeitsforderungen für eine „Überbrückungslösung “ werden von der „Heron TP“ aus Sicht der Bundesregierung bislang nicht erfüllt bzw. müssen verhandelt werden? Mit dem System Heron TP lassen sich nach aktueller Kenntnis alle relevanten funktionalen Forderungen realisieren. Zusatzforderungen bzw. solche Forderungen , die als Aufwuchspotenzial gesehen werden, wie z. B. unbeschränkte Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr, sind zunächst nicht Bestandteil der Realisierung . Im Rahmen der Verhandlung sind noch folgende Punkte zu detaillieren: Drucksache 18/7725 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kommunikations- und Informationsanlage, Handhabungs- und Missionstrainer/-simulator, Integration Kryptierung, Umfang der Bewaffnung sowie Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzforderungen. 7. Welche Gesamtkosten für die „Überbrückungslösung“ werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt veranschlagt, und wie differenzieren sich diese in Stückpreise der Drohnen, Bodenstationen, Satelliten- und Kommunikationsanlagen sowie Personal- und Sachaufwand? Im Haushalt 2016/49. Finanzplan ist Vorsorge in Höhe von insgesamt 580 Mio. Euro getroffen worden. Ein Aufbruch auf einzelne Ausgabenbestandteile ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. a) Welche weitere zum Gesamtsystem gehörende Technik welcher Hersteller wird außer den Luftfahrzeugen „Heron TP“ nach gegenwärtigem Stand beschafft bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Zusätzliche Technik zur vollumfänglichen Nutzung des Systems wird aus heutiger Sicht benötigt für: Kryptierung, Datenverteilanlage, SATCOM-Kapazität, Infrastruktur/Technik im Stationierungsland. Bisher wurden diesbezüglich keine Verhandlungen mit infrage kommenden Herstellern geführt. b) Welche dieser Technik will die Bundesregierung vorzugsweise im Leasingverfahren beschaffen, und welche weitere Technik könnte oder müsste durch die Bundeswehr gekauft werden? Eine Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. c) Welche weiteren Dienstleistungen sollen für die Einsatzbereitschaft des Gesamtsystems aquiriert werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Eine Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. d) Wie differenzieren sich diese Kosten in Entwicklungs-, Beschaffungskosten und Lebenswegkosten? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7725 e) Welche Sonderkündigungsrechte will die Bundesregierung für den Leasingvertrag mit IAI oder Airbus verhandeln? Der favorisierte Ansatz der Inanspruchnahme von Dienstleistungen wurde u. a. gewählt, weil er grundsätzlich eine hohe Flexibilität ohne Eigentumserwerb an dem System gewährt. Die Erforderlichkeit der Vereinbarung von zusätzlichen Sonderkündigungsrechten wird noch geprüft. 8. Für wie viele Jahre soll die Technik nach derzeitigem Stand geleast bzw. gekauft werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Der Nutzungszeitraum soll sich derzeit bis ins Jahr 2025 bzw. bis zur Verfügbarkeit der Eurodrohne erstrecken. 9. Auf welche Weise wird Airbus DS Airborne Solutions GmbH an den Verhandlungen beteiligt? Die Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) soll Hauptauftragnehmer werden . Entsprechend wird das Unternehmen bei allen Belangen, die sich mit dem Vertrag befassen, beteiligt. a) Inwiefern ist geplant, auch solche Technik zu beschaffen die von Airbus bzw. seiner Rüstungssparte selbst gefertigt wird? Es liegen keine Überlegungen vor, Technik, die von der ADAS selbst gefertigt wird, zu beschaffen. b) Welche (auch inoffiziellen) Angebote hat Airbus hierzu bereits vorgelegt? Hierzu liegen keine Angebote vor. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Zulassbarkeit der „Heron TP“ für den deutschen Luftraum? Eine belastbare Bewertung der Zulassungsmöglichkeit wird derzeit zum Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet. 11. Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer „Minimierung des Zulassungsrisikos“ gegenüber israelischen Regierungsstellen unternommen, und wann wurden entsprechende „Abstimmungsgespräche zu Zulassungsaspekten von unbemannten Luftfahrzeugen“ mit dem israelischen Verteidigungsministerium geführt? Es fanden Besprechungen zwischen Vertretern des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw), des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), des Systemherstellers Israel Aerospace Industries (IAI), der ADAS, des israelischen Verteidigungsministeriums sowie der israelischen Luftwaffe im Zeitraum vom 1. bis zum 4. Februar 2016 statt. Drucksache 18/7725 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Inwiefern hat die Bundesregierung bislang alle für die Prüfung der Zulassbarkeit der „Heron TP“ erforderlichen Dokumente des Herstellers IAI sowie der israelischen Regierung erhalten bzw. was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Dokumente zurückgehalten werden? Dokumente werden erst im Rahmen des Musterprüfprozesses ausgetauscht. Dieser soll Bestandteil des Dienstleistungsvertrages werden. Bisher wurde seitens des Systemherstellers auf freiwilliger Basis Einsicht in einige Dokumente und Prozesse gewährt. Das israelische Verteidigungsministerium und der Systemhersteller haben schriftlich bestätigt, dass Einsichtnahme in alle erforderlichen Dokumente gewährt wird. b) Welche weiteren „Besprechungen zur Zulassbarkeit“ der „Heron TP“ haben seit Sommer 2015 zwischen Vertretern der Bundesregierung und IAI stattgefunden, und wer nahm daran teil? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. c) Welche weiteren (auch „firmeninterne“) Prüfungen oder Studien zur Zulassbarkeit der „Heron TP“ wurden von der Bundesregierung beauftragt oder eingesehen, und wer hat diese erstellt? Der Systemhersteller hat Ergebnisse einer unternehmensinternen Untersuchung im Rahmen der Besprechungen (vgl. die Antwort zu Frage 11) vorgestellt. Amtsseitig wurden keine Studien beauftragt. 12. Wo sollen die zu beschaffenden „Heron TP“ stationiert werden, und welche Aufgaben werden dabei vom Taktischen Luftwaffengeschwader 51 übernommen ? Eine detaillierte Stationierungsentscheidung für Heron TP wurde noch nicht getroffen . Die Aufgabenstellung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 bleibt unverändert. a) Welche weiteren Umbauten oder organisatorischen Veränderungen wurden seit 2015 auf dem Militärflugplatz im schleswig-holsteinischen Jagel für die Stationierung von Drohnen vorgenommen? Es wurden seit 2015 keine infrastrukturellen Umbauten bzw. Neubauten und organisatorische Änderungen für eine Stationierung von MALE UAS auf dem NATO Flugplatz Schleswig/Jagel initiiert bzw. umgesetzt. b) Wie viele deutsche Soldaten würden für den Betrieb der „Heron TP“ oder für die Ausbildung auf israelischem Staatsgebiet stationiert, und welche Aufgaben übernehmen diese? Eine Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7725 13. Inwiefern wurde bei Gesprächen des BMVg, der Luftwaffe, der Bundeswehr oder der Deutschen Botschaft mit IAI oder anderen Herstellern bereits über die mögliche Beschaffung bzw. Nutzung von weiteren Simulatoren (auch Waffentrainings) verhandelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu entsprechenden Vorschlägen machen? Alle Gespräche fanden bisher im Rahmen von Informationsveranstaltungen statt. Verhandlungen finden erst nach Einleitung eines Vergabeverfahrens auf der Basis eines Angebotes statt. a) Welche Technik für die Simulation bzw. sonstige Ausbildung von Soldaten zu Drohnenpiloten wurde für den Militärflugplatz Jagel beschafft, und wer hat diese hergestellt bzw. verkauft? Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages SAATEG ZwL (Zwischenlösung) mit der ADAS wurde die Bereitstellung eines Handhabungs-Simulators für das System Heron 1 vertraglich vereinbart. Dieser wurde im Jahr 2014 zum Standort des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 auf den NATO Flugplatz Schleswig/Jagel verlagert. b) Welche Änderungen sind nötig, um Simulatoren für die „Heron 1“ auch für die „Heron TP“ zu nutzen? Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 14. An welche einzelnen Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration ist die Auswahlentscheidung bislang geknüpft? Da die Zulassung des Heron TP noch nicht vorliegt, ist das Musterprüfrahmenprogramm vor Vertragsschluss festzulegen. Der Hersteller ist vor Vertragsschluss zu verpflichten, für die Kosten ggf. notwendiger Änderungen am UAS aufzukommen. Eine entsprechende Prognose zur Zulassbarkeit und für eine risikoarme Integration der Bewaffnung sind dem Generalinspekteur der Bundeswehr Mitte 2016 vorzulegen. 15. Wann wurden diese Auflagen mit dem Hersteller IAI verhandelt, und wann wurden diese final an IAI kommuniziert? Diese Auflagen wurden bisher nicht mit dem Hauptauftragnehmer ADAS oder dem Hersteller IAI (Unterauftragnehmer der ADAS) verhandelt. Dies erfolgt derzeit im Rahmen der Vertragsvorbereitungen. 16. Welcher Zeitrahmen zur Erfüllung der Auflagen der Auswahlentscheidung wurde mit dem Hersteller IAI vereinbart bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Die Auflagen der Auswahlentscheidung sollen Mitte 2016 erfüllt werden. Seitens des Systemherstellers sowie des israelischen Verteidigungsministeriums wurde Unterstützung zur Einhaltung dieses Zeitplans zugesichert. Drucksache 18/7725 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche Vorgaben hat die Bundesregierung zur (skalierbaren) Bewaffnung gemacht bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Eine „Skalierung der Bewaffnung“ soll dadurch erreicht werden, dass Munition unterschiedlicher Größe bzw. Eignung mitgeführt wird und ausgewählt werden kann. Der Hersteller des Heron TP sowie das israelische Verteidigungsministerium haben zugesichert, dass eine solche Skalierung mit dem Heron TP gewährleistet ist. a) Mit welchen Herstellern von „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“, „Präzisionsbewaffnung“ oder Zielbeleuchtungsgeräten hat die Bundesregierung hierzu Verhandlungen oder Gespräche begonnen (Bundestagsdrucksache 18/5574) bzw. inwiefern und mit welchen Herstellern ist das beabsichtigt? Bisher wurden nur Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe bezüglich der Bewaffnung geführt. Verhandlungen werden erst nach Eröffnung des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot geführt. Es ist beabsichtigt, nach Herstellung der Voraussetzungen, zukünftig auch Systemhersteller von Effektoren einzubinden. b) Welche Studien oder Prüfungen zur Bewaffnung der „Überbrückungslösung “ wurden von der Bundesregierung oder den beteiligten Firmen bereits beauftragt bzw. inwiefern ist dies beabsichtigt? Es wurden bisher keine Studien beauftragt. Eine Vergabe von Studien ist derzeit auch nicht geplant. c) Über welche neuen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen „Heron TP“ eingesetzt oder getestet wurde, und was ist der Bundesregierung über entsprechende Ergebnisse von Tests oder Einsätzen bekannt? Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Testergebnisse werden im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet. 18. Aus welchen Komponenten besteht das geforderte „Backup Landesystem“, und welche Details kann die Bundesregierung zu dessen Funktionsweise mitteilen? Das Landesystem ist zweifach redundant ausgelegt. Im Bereich der Line-of-Sight Verbindung werden unterschiedliche Frequenzen verwendet (UHF und C-Band). Zusätzlich existiert ein laserbasiertes Landesystem. Bei Ausfall des priorisierten Landesystems (C-Band) erfolgt die Landung über das UHF Backup System. Erst wenn auch dieses ausfällt, erfolgt die Landung über das laserbasierte System. 19. Welchen Zeitplan zur Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur Bewaffnung hält die Bundesregierung derzeit für realistisch, die laut früheren Angaben nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs für die „Überbrückungslösung“ beginnen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)? Die Auswahl der Bewaffnung erfolgt auf der Grundlage der operationellen Anforderungen und den zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ggf. in einem abgestuften Vorgehen. Eine Entscheidung ist derzeit 2016 zu erwarten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7725 20. Über welche Aufhängepunkte für Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung soll die „Heron TP“ verfügen bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Detaillierte Informationen zu den Aufhängepunkten liegen der Bundesregierung nicht vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich um standardisierte Schnittstellen handelt. Entsprechende Forderungen werden im Rahmen der Verhandlungen erhoben . 21. Mit welchen Beteiligten führt die Bundesregierung Verhandlungen zu einem Musterprüfprogramm? Für das Musterprüfprogramm sind Gespräche zwischen dem LufABw und dem Hauptauftragnehmer sowie dem Unterauftragnehmer erforderlich. a) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt? Es ist noch nicht entschieden, welches Unternehmen als Musterprüfleitstelle fungieren soll. Es wurde noch keine Zulassung beantragt. b) Worin bestand die Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61/ Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr hinsichtlich einer Airbus-Studie zur Zulassbarkeit der „Heron TP“, die durch den Konzern „firmenintern untersucht“ wurde (Bundestagsdrucksache 18/5574)? Die Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61 (WTD 61) bestand in der Teilnahme an Besprechungen und Diskussionen, insbesondere zur Auslegung des Musterprüfrahmenprogramms. Weiterhin wurde den Vertretern der WTD 61 das Vorgehen und die Zielsetzung sowie das Ergebnis der Studie durch die Industrievertreter erläutert. Das Personal der WTD 61 nahm nicht aktiv an der Erstellung der Studie teil. 22. Welche der Zulassungsvorschriften „STANAG 4671 Ed. 3 UAV System Airworthiness Requirements, RTCA/DO-178C Software Considerations in Airborne Systems and Equipment Certification, RTCA/DO-254: Design assurance guidance for airborne electronic hardware“ werden aus Sicht der Bundesregierung erfüllt bzw. nicht erfüllt? Die Erfüllung der genannten Vorschriften kann erst nach Abstimmung des Musterprüfprogramms und Initiierung des Musterprüfprozesses abgeschätzt werden. a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis einer „industrieinternen Studie zum Erfüllungsgrad dieser Standards“ (Bundestagsdrucksache 18/5574)? Die Schlussfolgerung aus der Gesamtheit aller Erkenntnisse ist, dass eine Zulassbarkeit des MALE UAS Heron TP gegenwärtig erreichbar erscheint. Eine endgültige Aussage kann jedoch erst nach Abschluss der Musterprüfung erfolgen. Drucksache 18/7725 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Worin bestehen die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüllten Forderungen der STANAG 4671, und wie könnten diese Defizite behoben werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern IAI und Airbus (Bundestagsdrucksache 18/5574)? Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Dies ist im weiteren Projektverlauf zu präzisieren. 23. Inwiefern haben Bundesbehörden mit dem Hersteller der „Heron TP“, der israelischen Regierung oder Airbus DS Airborne Solutions GmbH mittlerweile (wie mit dem Konzern RUAG Holding AG) über die etwaige spätere Überlassung eines Prototyps für Zulassungsverfahren gesprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Basierend auf der Auswahlentscheidung werden erste Schritte für die Ausplanung des Zulassungsverfahrens vorgenommen (vgl. die Antwort zu Frage 11). Weitere Maßnahmen zur Konkretisierung insbesondere hinsichtlich des Musterprüfrahmenprogramms und des Musterprüfprogramms werden im Folgenden festgelegt. Bisher wurde die Überlassung eines Prototyps nicht thematisiert. 24. Inwiefern ist beabsichtigt bzw. wurde bereits mit der israelischen Regierung und Rüstungskonzernen erörtert oder verhandelt, die Beschaffungskosten der „Heron TP“ mit deutschen Waffenlieferungen (etwa U-Booten) an Israel aufzurechnen, und was ist der Bundesregierung über ablehnende Reaktion israelischer Regierungsvertreter (Außenministerium, Verteidigungsministerium ) zu derartigen Plänen bekannt? Regierungsseitig haben keine derartigen Erörterungen bzw. Verhandlungen stattgefunden ; sie sind auch nicht geplant. 25. Inwiefern wurde oder wird die Auswahlentscheidung für die „Heron TP“ auch in der „Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems“ (JCGUAS), ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) oder deren Unterarbeitsgruppen erörtert? In der JCGUAS wird über die Auswahlentscheidung zugunsten Heron TP informiert und der angestrebte Zeitplan vorgestellt. In der FINAS wird die Auswahlentscheidung zugunsten Heron TP in ähnlicher Weise wie in der JCGUAS vorgestellt. 26. Welche Sitzungen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen der Nutzergruppe „European MALE RPAS User Community“ haben seit Sommer 2015 mit welchen Teilnehmenden und welcher Tagesordnung stattgefunden und welche Themen standen auf der Tagesordnung? Seit Sommer 2015 fand vom 29. bis zum 30. September 2015 nur ein European MALE RPAS (Remotely Piloted Aircraft System) Community Meeting in Madrid, Spanien, statt. Die Agenda sah einen Austausch über mögliche Gefährdungspotentiale von RPA (Remotely Piloted Aircraft) durch Bodenverteidigung und im Schwerpunkt den Besuch der RPAS Ausbildungseinrichtungen auf der Matacán Air Force Base, Salamanca, Spanien, vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7725 Es nahmen nach hiesiger Kenntnis Vertreter aus Italien, Spanien, Frankreich, Niederlande , Griechenland und Polen teil. Deutschland nahm an der Veranstaltung nicht teil. 27. Welche „Kooperationsmöglichkeiten (vorrangig Erfahrungsaustausch, Ausbildung und Übung)“ der teilnehmenden Mitgliedstaaten wurden inzwischen ermittelt (Bundestagsdrucksache 18/5022)? Über den reinen Erfahrungsaustausch hinaus wurden noch keine weiteren Kooperationsmöglichkeiten identifiziert. 28. Inwiefern ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, wonach sich die Wahl der „Heron-TP“ günstig auf die Pläne für eine „europäische Drohne“ auswirken (DIE WELT vom 13. Januar 2016), und eine Entscheidung für die „Predator“ das „europäische Projekt unwahrscheinlicher werden lassen“ würde? Die engere Zusammenarbeit in Europa ist ein wichtiges Kriterium bei allen Auswahlentscheidungen . So wurde auch die Entscheidung zur MALE UAS Überbrückungslösung vor dem Hintergrund der laufenden Aktivitäten zur Entwicklung der Eurodrohne getroffen. Die Entscheidung für das System Heron TP führt zum Aufbau realen industriellen Know-hows bei europäischen Unternehmen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die angestrebte Eurodrohne. 29. Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Beginn, Ende und Zwischenschritten einer Studie zur Realisierung eines bewaffnungsfähigen „multilateralen Drohnenprojekts“ mitteilen? a) Welche Aufgaben werden dabei von der Regierung Spaniens bzw. dortigen Rüstungskonzernen übernommen? b) Welche Vorgaben für die Studie haben die beteiligten Regierungen hinsichtlich Art der Bewaffnung, Stealth- bzw. Tarnkapazitäten, Selbstschutzfähigkeiten und Luft- und Bodenkampffähigkeit gemacht? Die Fragen 29 bis 29b werden zusammen beantwortet. Die Entwicklung der Eurodrohne soll durch eine zweijährige Definitionsstudie eingeleitet werden. Basierend auf den Ergebnissen der Studie werden die Regierungen der vier beteiligten Nationen sowie ggf. weitere interessierte Partner über die anschließende Entwicklungsphase entscheiden. Mit dem Management der Studie wurde die OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière dʼArmement) beauftragt, dort werden derzeit vertragsvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Wesentlicher Zwischenschritt innerhalb der Studie ist das „Systems Requirements Review“ nach ca. einem Jahr, dann werden die wesentlichen funktionalen Forderungen an das System festgelegt. Erst dann werden auch die Forderungen bezüglich Bewaffnung, Low-Observability-(„Stealth“) Eigenschaften, Selbstschutz und weiterer Eigenschaften des Systems konkretisiert. Die Fähigkeit zum Einsatz von Luft-Boden-Waffen ist aber bereits jetzt als zentraler Bestandteil der Systemfähigkeiten zu erkennen. Spanien ist gleichberechtigter Partner in der Definitionsstudie. Vertreter der spanischen Amtsseite nehmen bereits anlaufenden Besprechungen teil. Drucksache 18/7725 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Wann wurde der Leasingvertrag mit Airbus DS Airborne Solutions GmbH für die israelischen Drohnen „Heron 1“ zuletzt verlängert, und wann soll dieser auslaufen? Der Leistungszeitraum des Betreibervertrages für die SAATEG Zwischenlösung mit dem Einsatz des unbemannten Luftfahrzeugsystems Heron 1 in Afghanistan wurde am 6. November 2015 über den 29. Februar 2016 hinaus bis zum 28. Februar 2017 verlängert. 31. Welche Details kann die Bundesregierung zu den Plänen für einen Drohneneinsatz in Mali mitteilen? Die Bundesregierung bereitet derzeit den Einsatz des Systems HERON 1 bei MINUSMA, Mali, als zusätzliche Option und Fähigkeit im Rahmen des erweiterten deutschen Beitrags vor. a) Welche „längeren Strecken in dem riesigen westafrikanischen Land“ sollen mit größeren Drohnen zurückgelegt werden (http://augengeradeaus. net/2016/01/dronewatch-israelische-drohnen-fuer-die-bundeswehr-mitbewaffnung -zusammenfassung, bitte Startflugplätze und Zielgebiete nennen )? Zielgebiet eines deutschen Beitrages im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen soll das Mandatsgebiet MINUSMA (Mali) sein. Über die möglichen Startflugplätze ist noch zu entscheiden. b) Seit wann führt die Bundesregierung hierzu Verhandlungen für die Beschaffung und Nutzung von „Heron“-Drohnen im malischen Luftraum, und wer ist daran beteiligt? Es liegt noch keine Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung zum Einsatz des Heron 1 in Mali vor. Vertragsverhandlungen mit ADAS, die exklusiver Vertragspartner des Systemherstellers Israel Aerospace Industries (IAI) für die Vermarktung des Systems Heron 1 in Europa ist, werden basierend auf einem Angebot aufgenommen. Die ADAS als Hauptauftragnehmer mit ihrem Unterauftragnehmer IAI wurde noch nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, es liegen seitens IAI somit keine Angebote vor. c) Welche Angebote hat der Hersteller IAI hierzu bereits gemacht, und wann könnten die Drohnen bzw. Bodenstationen in welcher Stückzahl verfügbar sein? Auf die Antwort zu Frage 31b wird verwiesen. d) Wann, und von welchen Standorten wurden für eine „Aufklärungsmission “ bereits vorhandene LUNA-Drohnen eingesetzt? Bislang wurde das System LUNA in Mali noch nicht eingesetzt. e) Welche Zwischenfälle, Abstürze oder sonstigen Schäden haben sich dabei ereignet? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 31d verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333