Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7737 18. Wahlperiode 29.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7435 – Zwischenbilanz der Politik für ländliche Räume zur Halbzeit der Legislaturperiode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Drittel der Menschen lebt und arbeitet auf dem Land. Dabei entwickeln sich ländliche Räume sehr unterschiedlich. Wenn sie gut an Ballungszentren angebunden , landschaftlich attraktiv und wirtschaftlich gut aufgestellt sind, wachsen sie. Andere Regionen werden zunehmend leerer, weil junge Menschen keine Perspektive sehen, eine gute Arbeit zu finden, weil Kultur und Einkaufsmöglichkeiten fehlen, es an Kinderbetreuung oder ärztlicher Versorgung mangelt. Hier macht sich der demografische Wandel stark bemerkbar, da die Bevölkerung schneller altert und schneller abnimmt als in den Städten. Die Ausgaben für Schulen, Nahverkehr oder Krankenhäuser verteilen sich auf immer weniger Schultern. Wenn Kommunen dann den Rotstift ansetzen, kann die Attraktivität ländlicher Regionen weiter abnehmen und ein ganzer Landstrich schrumpft. Um den vielfältigen Herausforderungen schrumpfender ländlicher Räume gerecht zu werden, muss Politik für ländliche Räume ressortübergreifende Ansätze finden . Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigte die Große Koalition 2013 an, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln , um diese Aufgabe im Hauptförderinstrument des Bundes und der Länder in Angriff zu nehmen. Im Sommer 2015 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, in der Presse verlauten lassen, dass statt der nötigen Grundgesetzänderung eine „kleine Lösung“, also eine einfache Änderung des GAK-Gesetzes angestrebt wird (s. Interview in der Agra-Europe 31/15 vom 27. Juli 2015). Unklar bleibt, inwiefern damit regionale Daseinsvorsorge und nichtlandwirtschaftliche Betriebe gefördert werden können. Auch jenseits der Förderpolitik bleibt auf dem Land aus Sicht der Fragesteller viel zu tun, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen: Ob bei der Gleichstellung von Frauen und bei Möglichkeiten der Kinderbetreuung, bei einer echten Willkommenskultur, bei der Integration oder bei der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Damit alle Menschen auf dem Land die gleichen Chancen haben wie Menschen in Ballungsge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bieten müssen die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden : Schnelles Internet für alle, um mit Digitalisierungsstrategien Versorgungslücken zu überbrücken; Angebote dafür, wie man auch ohne Auto auf dem Land mobil sein kann und gute Arbeitsplätze durch regionale Wertschöpfung. Zur Förderpolitik: 1. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung vor? Wann wird sich das Kabinett damit befassen? 3. Welche Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und wie werden sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe unterscheiden ? Welche landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen sollen neu in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden? Wird die neue Gemeinschaftsaufgabe das gesamte Förderspektrum der ELER-Verordnung abbilden (bitte mit Begründung)? 6. Inwiefern wird die neue Gemeinschaftsaufgabe mit der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert, und wie passt sich die neue Gemeinschaftsaufgabe in das von der Bundesregierung angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein? 7. In welcher Hinsicht wird die Koordinierung der neuen Gemeinschaftsaufgabe mit der GRW sich auf die förderfähigen Maßnahmen auswirken, beispielsweise durch einen Förderschwerpunkt Regionalvermarktung? 8. Wie soll die neue Gemeinschaftsaufgabe finanziell ausgestattet werden? Wie verteilen sich die im Bundeshaushalt 2016 vorgesehene zweckgebundenen 30 Mio. Aufstockung für die GAK auf mögliche räumliche und sachliche Schwerpunkte und nach welchem Schlüssel auf die Bundesländer? Die Fragen 1, 3, 6, 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 3. August 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5704 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 2. Juli 2015 verwiesen. 2. Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Weiterentwicklung eine Verfassungsänderung notwendig, und welcher Zeitraum ist hierfür und/oder für die Änderung des GAK-Gesetzes vorgesehen? Die Bundesregierung plant die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durch Änderung des GAK-Gesetzes weiter zu entwickeln. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung . Sobald die Ressortabstimmung und die sonstigen Beteiligungen /Unterrichtungen abgeschlossen sind, wird der Gesetzentwurf dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 3. August 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5704 wird Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7737 4. Wann und wie plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über das Konzept für die neue Gemeinschaftsaufgabe zu informieren? Die Bundesregierung unterrichtet die Öffentlichkeit und die Fraktionen des Deutschen Bundestages über Gesetzentwürfe gemäß §§ 25 und 48 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). 5. Welche Erkenntnisse erbrachten die folgenden Modellvorhaben, Wettbewerbe und Förderprojekte für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe , und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle Förderung vorgesehen? Falls noch keine Erkenntnisse vorliegen – wann ist mit ihnen zu rechnen? a) Bundesprogramm Ländliche Räume Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung des BMEL wurde Anfang 2015 begonnen. Die Projekte bzw. Modell- und Demonstrationsvorhaben haben Laufzeiten von bis zu drei Jahren. Schlussfolgerungen können sukzessive in den nächsten Jahren zur Weiterentwicklung der GAK abgeleitet werden. b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge Das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt 21 Modellregionen fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und Umsetzung interkommunal abgestimmter Maßnahmenbündel zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Die so erarbeiteten Regionalstrategien schaffen ein methodisches Gerüst für integrierte Daseinsvorsorgeplanung in regionaler Verantwortung. Mehrere Veröffentlichungen zum Vorhaben sollen den Wissenstransfer in andere Regionen ermöglichen. Die Fortschreibung des Leitfadens „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“, der interessierten Regionen die Methodik der Regionalstrategie erläutert, wird im Frühjahr 2016 vorliegen. Die Website www.regionale-daseinsvorsorge.de des Aktionsprogramms informiert über wichtige Ergebnisse, neue Veröffentlichungen und laufende Veranstaltungen. In vielen Regionen führen die Erkenntnisse des Aktionsprogramms zu einer dauerhaften Verstetigung der Pilotprojekte. c) Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs Menschen und Erfolge) Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde mit dem Ziel gestartet, die städtebauliche und soziale Infrastruktur in ländlichen Räumen insbesondere durch die Nutzung regionaler Potenziale und die Einbindung der Menschen vor Ort zu stärken. Der im Rahmen der Initiative ausgelobte Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ zeichnet beispielhafte Lösungen für eine nachhaltige Infrastrukturversorgung in ländlichen Räumen aus. Die vielfältigen Wettbewerbsbeiträge (www.menschenunderfolge.de/) zeigen, wie das Zusammenspiel zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement, kommunaler Selbstverwaltung, aktivierendem, unterstützendem Staat und privatwirtschaftlicher Initiative gelingen und zur Sicherung der Lebensqualität in ländlichen Räumen beitragen kann. Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Initiative Ländliche Infrastruktur liegt der Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode auf Kleinstädten in ländlichen Regionen. Hierzu wurde unter anderem Anfang 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ein neues Forschungsfeld „Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen“ im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gestartet. Über einen Zeitraum von drei Jahren werden acht Kommunen im Rahmen von Modellvorhaben unterstützt, ihre Entwicklungspotenziale zu identifizieren und Zukunftsprozesse für sich und ihr Umfeld zu gestalten, um übertragbare Erkenntnisse zu gewinnen. Bis 2018 stehen insgesamt rund 1,1 Mio. Euro für das Forschungsfeld bereit. Zum Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ siehe Antwort zu Frage 12. d) Modellförderung LandZukunft Mit dem Modellvorhaben LandZukunft des BMEL wurde das Ziel verfolgt, neue Wege in der ländlichen Entwicklung für periphere, strukturschwache Regionen zu erproben, um die drohende Abwärtsspirale von Schrumpfungs- und Alterungsprozessen durchbrechen zu können. Unternehmerische Menschen wurden als Zielgruppe der ländlichen Entwicklung motiviert, selbst über innovative Projekte und deren Umsetzung auf der Grundlage eines Regionalbudgets zu entscheiden. Es hat sich gezeigt, dass sich der Ansatz, unternehmerische Menschen aktiv für die Regionalentwicklung zu aktivieren und einzubinden, bewährt hat. Auch die Projektsteuerung über Ziele ist ein geeignetes Instrument der ländlichen Entwicklung . Die Anwendung des Regionalbudgets in der Regelförderung wird gegenwärtig geprüft. e) Modellförderung Land(auf)Schwung Auf den Erfahrungen des Modellvorhabens LandZukunft aufbauend wurde durch das BMEL das Vorhaben Land(auf)Schwung mit erweiterter Zielstellung konzipiert . Die Verzahnung von Sicherung der Daseinsvorsorge mit der regionalen Wertschöpfung ist ein Alleinstellungsmerkmal dieses Modellvorhabens. Besonderer Wert wird auf die interkommunale Zusammenarbeit durch die Akteure gelegt , um Herausforderungen in größerem Zusammenhang kooperativ zu bearbeiten und arbeitsteilig zu bewältigen. Die 13 Förderregionen aus 11 Bundesländern werden bis Mitte 2018 mit jeweils 1,5 Mio. Euro gefördert. Ergebnisse werden zum Jahresende 2018 erwartet. f) Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ des BMEL ist nach der Evaluation 2013 stärker auf die Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements der Dorfgemeinschaft ausgerichtet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass die Förderung eines Dorfmoderators zur Bewältigung der vielschichtigen Probleme der ländlichen Entwicklung ein geeignetes Instrument sein kann, das bürgerschaftliche Engagement vor Ort wirksam zu unterstützen. Die Aufnahme der Förderung in die GAK im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung wird gegenwärtig diskutiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7737 g) Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung Im Ergebnis hat der bundesweite Wettbewerb des BMEL dazu beitragen, innovative Lösungen durch Nutzung von Altgebäuden, Revitalisierung von Brachflächen und nachhaltige Flächennutzung aufzuzeigen, wertvolle Baukultur und kulturelles Erbe zu erhalten sowie den Flächenverbrauch zu beschränken. Nunmehr werden die Umnutzung nicht-landwirtschaftlicher Gebäude und die Revitalisierung von Brachflächen im Rahmen der Weiterentwicklung der Förderungsgrundsätze der GAK geprüft. 9. Mit welchen konkreten Aktionen und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein, Anreize zu setzen um a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit Metropolregionen zu stärken, b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu unterstützen, c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale Kooperation zu stärken, d) Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch Regionalfonds und Regionalstrategien, e) dezentrale, bottom-up-Ansätze und Bürgerbeteiligung zu stärken, f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler , Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu fördern , g) informelle Planung und Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen, h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu berücksichtigen , i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken? Die Fragen 9a bis 9i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der nationalen Regionalpolitik nach 2020 steht die Bundesregierung am Anfang des Prozesses. In den Teilfragen genannte Ziele und Instrumente werden in den laufenden Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums eingehen. Bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds hat die Diskussion um die Reform nach 2020 noch nicht begonnen. Derzeit steht die Implementierung der Operationellen Programme 2014 bis 2020 im Vordergrund, wofür zur reibungslosen Abwicklung der Förderung noch insbesondere die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in Gang gesetzt werden müssen. Viele der angesprochenen Themen und Kooperationsansätze sind in den aktuellen Programmen vorgesehen, etwa die dezentrale Umsetzung nach dem Buttom-up-Prinzip, die Berücksichtigung regionaler Strategien im Bereich Innovation oder die verstärkte Berücksichtigung des Partnerschaftsprinzips. Sofern sich diese Ansätze in der Periode 2014 bis 2020 bewähren, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, sie auch nach 2020 fortzuführen. Die Programme der Städtebauförderung leisten einen wichtigen Beitrag, um Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen. Insbesondere das Programm Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke “ setzt gezielt auf interkommunale Zusammenarbeit. Vorrangig gefördert werden Kommunen, die Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen . Zentrales Element aller Programme der Städtebauförderung ist die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), mit dem nachhaltige und integrierte Lösungen für die vielfältigen städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen vor Ort gefunden werden. Über die Städtebauförderung werden Städte – auch in ländlichen Räumen – ebenenübergreifend (Bund, Länder und Kommunen) auch als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt. 10. Welche weiteren Modellvorhaben sind – wie im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigt – in folgenden Bereichen a) Basisdienstleistungen, b) Regionalität, c) Innenentwicklung, d) soziale Dorferneuerung, e) kleine und mittelständische Betriebe, f) kulturelle Angebote in ländlichen Räumen, geplant (bitte auch Zeithorizont angeben)? Die Teilfragen 10a bis 10f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet. Aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) werden, wie im Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2015 in Textziffer 23 angekündigt, sukzessive weitere Modell- und Demonstrationsvorhaben in zentralen genannten Zukunftsfeldern der ländlichen Entwicklung umgesetzt, um bundesweit innovative ländliche Entwicklungsmaßnahmen zu erproben, Initiativen in ländlichen Regionen zu unterstützen und beispielhafte Lösungen bekannt zu machen: - Die Bekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Nr. 08/15/32 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD-Vorhaben) „Regionalität und Mehrfunktionshäuser“ im Rahmen des BULE vom 31. März 2015 deckt die o. g. Bereiche Basisdienstleistungen (a) und Regionalität (b) ab. - Die Bekanntmachung der BLE Nr. 15/15/325/SD über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben „Soziale Dorfentwicklung“ vom 14. August 2015 deckt die o. g. Bereiche Innenentwicklung (c) und soziale Dorferneuerung (d) ab. - Weitere Bekanntmachungen zu den Bereichen „Ländliche Wirtschaft/nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen“ (e) und „Kulturelle Angebote in ländlichen Räumen“ (f) sind im Programmzeitraum des BULE bis 2019 vorgesehen . Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Januar 2015 ein Modellprojekt zur Stärkung des Kulturtourismus in ländlichen Räumen als Dienstleistungsprojekt ausgeschrieben. Im Juni 2015 wurde eine Bietergemeinschaft um den Deutschen Tourismusverband (DTV) mit der Durchführung des Projekts unter dem Titel „Die Destination als Bühne: Wie macht Kulturtourismus ländliche Räume erfolgreich?“ beauftragt. Projektstart war im August Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7737 2015, die Laufzeit endet im März 2018. Derzeit erfolgt die Auswahl drei geeigneter Modellregionen, die mit Blick auf Entwicklung und Umsetzung kulturtouristischer Angebote (einschließlich Vernetzung der relevanten Akteure) von Beratern praxisnah begleitet („gecoacht“) werden sollen. Ziele sind: Erfahrungen und Erkenntnisse daraus bundesweit bekannt machen und zur Nachahmung anregen . Koordination der Politik für Ländliche Räume mit anderen Ressorts: 11. Welche (Arbeits-)Programme für ländliche Räume bestehen in den anderen Bundesministerien, insbesondere im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), wie sind sie organsiert, welche Ziele verfolgen sie, und welche konkreten Ergebnisse haben sie bislang hervorgebracht? Die Bundesregierung versteht die Politik für ländliche Räume als ressortübergreifende Aufgabe. Die genannten Bundesministerien berücksichtigen in ihren ressortspezifischen Maßnahmen und Programmen die regierungsinterne Koordinierung (vgl. Antworten zu den Fragen 13 und 16), um so abgestimmte Beiträge zu einer integrierten ländlichen Entwicklung zu leisten. Zu den verschiedenen Förder -, Modell- und Demonstrations- sowie Forschungsprogrammen wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 10, 12 und 18 verwiesen. 12. Welche Förderprogramme anderer Ministerien als dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben einen spezifischen Fokus auf ländliche Räume, welche Maßnahmen werden gefördert, und wie sind sie in die Arbeitsprogramme eingebettet? Folgende Förderprogramme anderer Bundesministerien als des BMEL haben einen spezifischen Fokus auf ländliche Räume bzw. wirken vor allem in ländlichen Räumen: - Das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung, das im November 2015 mit dem ersten Förderaufruf des BMVI begonnen wurde, kommt Regionen zu Gute, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze zu erwarten ist. Dies trifft insbesondere auf ländlich geprägte Regionen zu. - Das BMI fördert seit 2010 mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe “ Projekte im ländlichen ostdeutschen Raum, die sich für eine selbstbewusste , lebendige und demokratische Gemeinwesenkultur einsetzen, in der extremistische und verfassungsfeindliche Strukturen keinen Platz finden. Im Mittelpunkt des Programms stehen dabei Aktive und ehrenamtlich Engagierte in überregional tätigen Vereinen und Verbänden. Sie werden u. a. zu verbandsinternen Demokratieberatern ausgebildet, die innerhalb ihrer Organisation für das Erkennen antidemokratischer und verfassungsfeindlicher Haltungen sensibilisieren , in Konfliktfällen mit extremistischem Hintergrund beraten und die Entwicklung von Präventionsstrategien anregen und begleiten können. Das Bundesprogramm wird durch eine bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) angesiedelten Regiestelle im Auftrag des BMI durchgeführt. - Die BpB führt verschiedene Maßnahmen durch, die auch der Entwicklung ländlicher Räume zugutekommen. Neben diversen Print- und Online-Angebo- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ten im Themenfeld „Ländlicher Raum“ seien hier exemplarisch ein Modellseminar für Lokaljournalisten zum Thema Demografie sowie das Pilotprojekt für Jugendliche „Land Checker“ zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen genannt. - Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hat bereits 2008 ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem gezielt die vorhandenen Potenziale aktiviert und die Wirtschaftskraft in ländlichen Regionen in Ost und West gestärkt werden sollen. Grundsätzlich unterstützt die GRW strukturschwache Regionen in Stadt und Land gleichermaßen. Um den besonderen Problemen strukturschwacher ländlicher Regionen besser begegnen zu können, wurde eine zusätzliche, vor allem ländliche Gebietskategorie eingeführt: D-Gebiete. Hier können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden; außerdem sind gezielte Infrastrukturmaßnahmen möglich. Zur wirtschaftlichen Aktivierung der Menschen in den Regionen wurden Regionalmanagementmaßnahmen eingeführt bzw. durch Regionalbudgets vervollständigt. Dies dient der besseren Vernetzung der Akteure und der Aktivierung regionaler Wachstumspotenziale. Vielerorts werden so übergreifende Konzepte in den Regionen entwickelt oder das Regionalmarketing neu oder besser aufgestellt. Bessere Kooperationen der Gebietskörperschaften untereinander werden bei knapper werdenden finanziellen Ressourcen in den Regionen immer wichtiger. Der Förderung der interkommunalen Kooperation dienen entsprechende Förderpräferenzen. Weitere Schwerpunkte des Maßnahmenpaketes für die ländlichen Räume sind der Technologietransfer, der Ausbau der Breitbandförderung sowie die Einführung einer Experimentierklausel, mit der flexibel neue Ansätze in den Regionen ausprobiert werden können. Die Maßnahmen für den ländlichen Raum haben sich als aktivierende Maßnahmen bewährt und werden permanent weiterentwickelt. - Gerade im Mittelstand finden Innovationen auch in ländlichen Regionen statt. Die Förderung von Innovationen in mittelständischen Unternehmen trägt damit zur Entwicklung ländlicher Räume bei. Zu nennen ist vor allem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi. Das ZIM ist ein bewährtes Programm zur Unterstützung des innovativen Mittelstands in Deutschland. Von dem Programm gehen wichtige Impulse für die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft aus. Das ZIM ist technologie- und branchenoffen, das heißt, dass ein breites Spektrum an FuE-Projekten aus den unterschiedlichsten Bereichen grundsätzlich Förderchancen hat und die Verteilung der Fördermittel von den Projektideen bzw. der Nachfrage der Unternehmen bestimmt wird. Es werden daher keine Vorgaben zur Verwendung der Haushaltmittel für bestimmte Technologiegebiete gemacht. Kleine Unternehmen in den neuen Bundesländern , die überwiegend ländlich geprägt sind, erhalten einen fünfprozentigen Förderbonus. 2015 wurden die Haushaltmittel für das ZIM um 30 Mio. Euro auf 543 Mio. Euro erhöht. Zudem wurde die ZIM-Richtlinie optimiert und noch besser auf den Bedarf der Wirtschaft zugeschnitten. - Darüber hinaus kommen eine Reihe weiterer Förderprogramme des BMWi den ländlichen Räumen zugute, auch wenn ihr Fokus nicht auf diesem Bereich liegt. Zu nennen sind hier beispielsweise der Ausbau der Energienetze, Mittelstand Digital oder Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung. - Die Städtebauförderung richtet sich gezielt an städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten. Ihre Programme zielen auf den Erhalt historischer Stadtkerne, die Belebung von Stadt- und Ortsteilzentren, die Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere sowie die Anpassung der Stadtstruktur an den demografischen und wirtschaftlichen Wandel. Rund die Hälfte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7737 der Städtebauförderungsmittel fließt in ländliche Räume. Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ wurde als Bestandteil der Initiative ländliche Infrastruktur speziell für kleinere Städte und Gemeinden insbesondere in ländlichen, dünn besiedelten Räumen aufgelegt. Ziel ist es, Klein- und Mittelstädte als wirtschaftliche , soziale und kulturelle Zentren zu stärken und als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen. Das Programm setzt gezielt auf interkommunale Zusammenarbeit: Vorrangig gefördert werden Kommunen, die Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen. Neben der Entwicklung der kommunalen Infrastruktur steht die Innenentwicklung und Stärkung der Stadt- und Ortskerne im Mittelpunkt. Im Jahr 2016 stellt der Bund rund 65 Mio. Euro für das Programm bereit. - Über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mit den Schwerpunkten Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemdienstleistungen sowie weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie gefördert. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden 50 Projekte mit insgesamt 120 Teilprojekten bewilligt. 13. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des BMEL bereits getroffen? Wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe? Welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie gefasst ? Welche konkreten Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit, und in welcher Form? Der Arbeitsstab „Ländliche Entwicklung“ der Bundesregierung hat unter Leitung von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Peter Bleser (BMEL) bislang dreimal getagt. Dem Arbeitsstab gehören die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Dr. Günther Krings (BMI), Iris Gleicke (BMWi), Annette Widmann -Mauz (BMG), Florian Pronold (BMUB) und Dorothee Bär (BMVI) an. Der Arbeitsstab hat Schwerpunkte der Arbeit festgelegt, sich über verschiedene ressortübergreifende Themen (u. a. Weiterentwicklung der GAK, Breitbandversorgung , medizinische Versorgung) beraten und den Gliederungsentwurf für den 2. Regierungsbericht zur Ländlichen Entwicklung beschlossen. Die Ergebnisse der politischen Koordinierung im Arbeitsstab werden von dessen Mitgliedern als Maßgaben für die jeweilige weitere fachliche Abstimmung in der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ oder zwischen einzelnen Ressorts an die zuständigen Arbeitseinheiten weitergegeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5704 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen Nahversorgung, Wirtschaft und Infrastruktur und Umwelt und Tourismus gediehen, und welche Maßnahmen sollen wann umgesetzt werden? Die politische Koordinierung im Arbeitsstab betraf u. a. die Themen Weiterentwicklung der GAK, Breitbandhochgeschwindigkeitsnetz und medizinische Versorgung und ist ein fortlaufender Prozess. Zu den Planungen bezüglich der Weiterentwicklung der GAK wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen . Den Breitbandausbau fördert der Bund auf der Grundlage der Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bis 2018 mit 2,7 Mrd. Euro. Im Bereich der medizinischen Versorgung ländlicher Räume werden vielfältige Verbesserungen durch das 2. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, und weitere rechtliche Maßnahmen erreicht. Im Rahmen der Dialogplattform Einzelhandel des BMWi wird sich ein Experten-Workshop speziell den ländlichen Räumen widmen. Im Übrigen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5704 verwiesen. 15. Wie findet die Koordination der Politik für ländliche Räume mit den Ministerien statt, die nicht Teil des Arbeitsstabs sind, beispielsweise mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich der Demografie-Strategie, der Partizipation von Jugendlichen oder der Gleichstellungspolitik? Die fachliche Abstimmung der Politik für ländliche Räume erfolgt in der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“, in der auch das BMFSFJ vertreten ist, sowie bei weiteren fachlichen Ressortabstimmungen. Insgesamt ist die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen ein bedeutsames Ziel der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung (Kabinettbeschluss vom 2. September 2015, Bundestagsdrucksache 18/6021). Im Rahmen des ressort- und ebenenübergreifenden Dialog - und Arbeitsgruppenprozesses zur Demografiestrategie ist das BMEL Mitglied der Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ unter Vorsitz des BMFSFJ; das BMFSFJ wiederum wirkt an der Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ unter Vorsitz von BMVI, BMEL und BMUB mit. Dabei behandeln die o. g. Arbeitsgruppen wichtige Fragenstellungen im Rahmen der Demografiepolitik mit einem besonderen Fokus auf ländliche Regionen. Daneben hat der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv) mit finanzieller Unterstützung des BMFSFJ zwischen 2014 und 2015 14 Frauen aus den sieben Landesverbänden zu „Equal-Pay-Beraterinnen“ qualifiziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7737 16. Welche Aufgaben verfolgt die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ (IMAG)? Wer gehört ihr an? Welche Maßnahmen oder Beschlüsse hat sie gefasst? Welche Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit, und in welcher Form? Die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ koordiniert die Maßnahmen der Bundesressorts zur Entwicklung ländlicher Räume auf fachlicher Ebene. Ihr gehören unter dem Vorsitz des BMEL Vertreter des BMWi, BMI, BMF, BMAS, BMFSFJ, BMG, BMVI, BMUB und BMBF sowie des Bundeskanzleramtes an. Momentan erarbeitet die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ den 2. Regierungsbericht zur Entwicklung der Ländlichen Räume, in dem die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung umfassend dargestellt werden. Im Übrigen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5704 verwiesen. 17. Welche Ergebnisse brachte der Bürgerdialog der Bundesregierung „Gut leben auf dem Land“, wie werden die Ergebnisse ausgewertet und wie werden sie in das weitere Regierungshandeln (verschiedener Ressorts) Eingang finden ? Im Rahmen des Regierungsdialoges „Gut leben in Deutschland“ lenkte das BMEL mit seinen zehn Bürgerdialogen „Gut leben auf dem Land“ zwischen Juni und Oktober 2015 in sehr unterschiedlichen ländlichen Orten den Fokus auf Lebensqualität in ländlichen Regionen. Die Ergebnisse der Bürgerdialoge mit Herrn Bundesminister Schmidt bzw. seinen Parlamentarischen Staatssekretären wurden in allen Orten ausführlich dokumentiert und für die unabhängige und wissenschaftlich fundierte Auswertung der Ergebnisse des Bürgerdialogs „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ bereitgestellt. Die aus dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gewonnenen Erkenntnisse werden in einen Bericht und in ein Indikatoren-System, mit dem die Lebensqualität in Deutschland konkret gemessen werden soll, sowie in einen Aktionsplan münden. Bis Ende Dezember 2015 wurde allen Teilnehmern eine Dokumentation der in ihrem Ort durchgeführten Dialogveranstaltung zur Verfügung gestellt. So wurde eine Grundlage dafür geschaffen, vor Ort an die am Dialogabend entwickelten Themen anzuknüpfen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen, in denen die Teilnehmer festgestellt haben, dass sie diese Themen als Bürgerinnen und Bürger oder als Gemeinde selbst in die Hand nehmen können. Aufbau und Ablauf der Dialoge sowie ein beispielhafter Einblick in erste Ergebnisse aus zwei Dialogorten wurden auch in einer Begleitveranstaltung des Zukunftsforums Ländliche Entwicklung am 20. Januar 2016 in Berlin öffentlich vorgestellt . Die Ergebnisse der laufenden Gesamtauswertung aller zehn Bürgerdialoge „Gut leben auf dem Land“ des BMEL werden im Rahmen der IMAG mit den beteiligten Ressorts erörtert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Forschungsvorhaben werden von den oben genannten Ministerien finanziert? Bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? Werden diese veröffentlicht und in welcher Form finden sie Eingang im Regierungshandeln beispielsweise in den Bereichen a) ländliche Regionalentwicklung, Raumordnung und ländliche Mobilität, b) ärztliche Versorgung auf dem Land, c) regionale Wirtschaftsstrukturförderung besonders in strukturschwachen Regionen, Förderung von regionaler Wertschöpfung und ländlicher Tourismus , d) Digitalisierungsstrategien für die ländliche Regionalentwicklung, e) Demografische Entwicklung? Von den oben genannten Bundesministerien werden zu ländlichen Räumen folgende Forschungsvorhaben gefördert: - Seitens der Raumordnung ist vom BMVI ein Forschungsvorhaben zur „Einbindung bürgerschaftlichen Engagements in Mobilitätsangebote“ geplant, mit einer Laufzeit bis Herbst 2017. Im Rahmen des Projektes sollen Anforderungen und Chancen der Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements in die Gewährleistung von Mobilität analysiert, existierende Modelle im In- und Ausland ausgewertet, gute Beispiele aufbereitet und ihre Übertragbarkeit geprüft werden. Über die Art der Veröffentlichung wird nach Vorlage und Prüfung des Endberichtes entschieden. - Darüber hinaus fördert das BMVI mit Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 aktuell folgende Projekte: = „Verknüpfungspotentiale zwischen Rad- und Busverkehr“ (Laufzeit vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2018), = „Bike and Ride 2.0“ (Laufzeit vom 15. Januar 2016 bis zum 31. August 2018) Nach Abschluss der Projekte ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse geplant. - Zur medizinischen Versorgung auf dem Land fördert das BMG mehrere Gutachten : = „Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium“ (Förderzeitraum: 15. Juli 2015 bis 15 Oktober 2015): Das Gutachten der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, sich im Anschluss an Studium und Weiterbildung in ländlichen Räumen als Hausärztin oder Hausarzt niederzulassen, sich verfassungskonform ausgestalten lässt. Eine solche Quote kann einer von mehreren Bausteinen eines Sets von Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung sein. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sind Grundlage der fachlichen Diskussionen von Bund und Ländern zur Erarbeitung des „Masterplans Medizinstudium 2020“. Das Gutachten und ein Kurzbericht sind im Internet des BMG veröffentlicht worden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7737 = „Psychoonkologische Versorgung im ländlichen Raum: Vergleich zweier Regionen mit unterschiedlichen Versorgungsmodellen“ (Förderzeitraum: 1. Februar 2012 bis 31. August 2015): Ziel des Vorhabens war die Förderung der bedarfsgerechten psychoonkologischen Versorgung im ländlichen Raum. Hierfür wurden das Versorgungsangebot und dessen Struktur in zwei ländlichen Räumen zunächst erfasst und anschließend evaluativ miteinander verglichen. Der Abschlussbericht liegt der Ruprecht -Karls-Universität Heidelberg inzwischen vor, ist aber noch nicht abschließend geprüft. Die Ergebnisse des Projektes werden mit den Projektergebnissen der anderen aus dem Förderschwerpunkt „Forschung im Nationalen Krebsplan“ geförderten Vorhaben auf einer größeren Veranstaltung , die am 18./19. Mai 2016 in Berlin stattfinden wird, der Fachöffentlichkeit präsentiert. Es wird erwartet, dass nach Abschluss der Studie unter anderem eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob gemeindenahe niederschwellige Angebote den Angeboten vorzuziehen sind, die vornehmlich von Schwerpunktzentren aus geleistet werden. = Diabetesberatung auf Rädern – Früherkennung und Beratung zum Thema Diabetes für türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger und die ländliche Bevölkerung (Förderzeitraum: 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2018): Ziel dieses Projektes ist die Schließung einer Lücke in der Diabetesversorgung in Deutschland. An ausgewählten Orten, an denen entweder ein hoher Anteil türkischstämmiger Bevölkerung erreicht werden kann, oder aber in ländlichen Regionen werden durch das Team des Diabetes-Info-Mobils Interessierte vor Ort über die Volkskrankheit Diabetes aufgeklärt. Das Vorort-Risiko -Assessment umfasst Angaben zur Soziodemographie, Bildung, Gesundheitsverhalten und zu Lifestyle-Komponenten. Ergebnisse werden erst nach Abschluss des Projektes in 2018 erwartet. = Versorgungsepidemiologische Analyse der medizinischen Kinder- und Jugendversorgung in Deutschland (Förderzeitraum: 1. Oktober 2015 bis 31. Mai 2016): Es wird eine versorgungsepidemiologische Analyse der pädiatrischen Versorgung in Deutschland durchgeführt. Die Bestandsaufnahme zur Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen soll dazu beitragen, den Status quo der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere der regionalen ambulanten Versorgung – transparenter zu machen und Grundlagen für Empfehlungen zur Entwicklung hochwertiger, dem Bedarf angepasster Versorgungskonzepte legen. Die Ergebnisse sollen bis 30. November 2016 vorgelegt werden. - Das BMWi hat ein Gutachten „Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020“ vergeben, dessen Endbericht im ersten Halbjahr 2016 vorliegen und in den Prozess der Weiterentwicklung der Regionalpolitik eingehen wird. - Mit der vom BMEL beauftragten wissenschaftlichen Studie „Urlaub auf dem Bauernhof – Analyse der Ist-Situation und des Marktpotentials im Agrotourismus “ werden Ende 2016 aussagekräftige Daten über die Ist-Situation sowie Informationen über das Marktpotential im Agrotourismus vorliegen. Eine aktuelle Situationsbeschreibung und Bewertung des Sektors Agrotourismus unterstützt eine effektive und zielgenaue Förderung des Segments im Rahmen der GAK mit dem Ziel, landwirtschaftlichen Betrieben wirtschaftlich tragfähige Einkommensmöglichkeiten aufzuzeigen und damit Bleibeperspektiven in ländlichen Räumen durch Arbeitsplätze zu schaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7737 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode - Gut funktionierende Infrastrukturen sind auch in ländlichen Räumen ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität und Voraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Bei dem Forschungsvorhaben „Ressourcenschonende zukunftsfähige Infrastrukturen – umweltschonend, robust, demografiefest “ (RELIS) des BMUB geht es um eine nachhaltige, ressourcenschonende Anpassung/Weiterentwicklung der technischen Infrastrukturen, u. a. der Energieversorgung sowie Wasserver-/Abwasserentsorgung. Ziel ist es einerseits , Ressourcen zu schonen, andererseits durch Nutzung innovativer Ansätze die Infrastrukturen so zu gestalten und zu dimensionieren, dass sie zukunftsfähig , robust und anpassungsfähig sind mit Blick auf den demografischen Wandel , aber auch auf andere Veränderungen wie z. B. den Klimawandel und den technologischen Wandel. Als Ergebnis der Studie werden Vorschläge und Handlungsempfehlungen (insbesondere Politikempfehlungen) für die ressourcenleichte und zukunftsfähige Gestaltung von technischen Infrastrukturen erarbeitet . - Forschungsvorhaben zu Digitalisierungsstrategien für die ländliche Regionalentwicklung und zur demografischen Entwicklung speziell in Bezug auf ländliche Räume wurden von der Bundesregierung nicht beauftragt. In welcher Form Ergebnisse von noch nicht abgeschlossenen Forschungsvorhaben Eingang in Regierungshandeln bzw. in verschiedene Politikbereiche findet, kann jeweils erst in Kenntnis der Ergebnisse entschieden werden. 19. Wie häufig kommt der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung zusammen , in welchen Bereichen liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit, und welche Zielsetzung verfolgt er? Wer gehört ihm an? Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung begleitet die Politik des BMEL im Bereich der ländlichen Entwicklung. Es sollen insbesondere Fragen zu folgenden Themen bearbeitet werden: Demografie, Daseinsvorsorge, Soziales und Lebensverhältnisse, Wirtschaft, Arbeit und Finanzen, Landnutzung, Umwelt und Erholung. Darüber hinaus können auch andere Politikbereiche mit Bezug zu ländlichen Räumen und deren Instrumente mit in die Betrachtung einbezogen werden. Der Sachverständigenrat bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen. Sitzungen des Sachverständigenrats finden in der Regel mindestens zwei Mal jährlich statt. In den Sachverständigenrat wurden folgende zwölf Persönlichkeiten berufen: Dr. Helga Breuninger Heidi Kluth Matthias Daun Christina Kretzschmar Friedhelm Dornseifer Dr. Gerd Landsberg Uwe Fröhlich Prof. Dr. Claudia Neu (stv. Vorsitz) Claudia Gilles Brigitte Scherb Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Vorsitz) Prof. Dr. Peter Weingarten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7737 20. Wann soll das Kompetenzzentrum für Ländliche Entwicklung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung seine Arbeit aufnehmen, an welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es umfassen, und welchen thematischen Fokus soll es verfolgen? Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) hat seine Arbeit zum 1. Januar 2015 in der BLE als eigenständiges Referat in der Abteilung 3 „Forschung und Innovation, Nachhaltigkeit“ aufgenommen. Zunächst sind die Aufgabenbereiche Projektträgerschaft für die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des BULE, Begleitung von Forschungsvorhaben, Durchführung von Wettbewerben, Durchführung von und Beteiligung an Messen , Veranstaltungen und weiteren Kommunikationsmaßnahmen übertragen worden . Der personelle Aufbau erfolgt schrittweise nach Maßgabe weiterer Aufgabenübertragung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333