Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 25. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7738 18. Wahlperiode 29.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Martina Renner, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7478 – Nachfragen zu den Selektorenlisten von NSA und BND V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer Pressemitteilung zur „Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes “ vom 23. April 2015 teilt die Bundesregierung u. a. mit, dass das Bundeskanzleramt prüft, ob die Antworten der Bundesregierung zu den zu diesem Sachverhalt gestellten Fragen weiterhin uneingeschränkt Bestand haben. In der Antwort des Bundeskanzleramtes auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE.) teilte der Staatssekretär und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche am 5. Dezember 2015 mit, dass elf parlamentarische Anfragen zur sogenannten NSA- Selektorenliste (NSA: National Security Agency) geprüft worden sind. Die im Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, dargestellten Prüfungsergebnisse hätten bei sechs dieser Anfragen Auswirkungen. Diese Antwort wurde auf Nachfrage der Abgeordneten Martina Renner in einem Brief von Staatssekretär Fritsche bestätigt und präzisiert. Mit der Kleinen Anfrage wird der Bundesregierung nunmehr die Möglichkeit gegeben, ihre Antworten auf parlamentarische Anfragen unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu korrigieren . I. Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, Bundestagsdrucksache 17/14456 vom 26. Juli 2015 1. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, ob, und inwieweit deutsche oder europäische staatliche Institutionen oder diplomatische Vertretungen Ziel von US-Spähmaßnahmen oder Ähnlichem waren? Die Bundesregierung hat die Veröffentlichungen u. a. von Wikileaks zur Kenntnis genommen. Die Authentizität dieser der NSA zugeschriebenen Berichte kann grundsätzlich nicht beurteilt werden. Drucksache 18/7738 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Juli 2014 wurde ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen mutmaßlicher Spionageaktivitäten für einen US-amerikanischen Nachrichtendienst verhaftet und wegen Landesverrats u. a. angeklagt. Das Strafverfahren wird derzeit vor dem OLG München verhandelt. Ein Urteil wird für März 2016 erwartet. Die Tätigkeit der NSA unter anderem auch in der Bundesrepublik Deutschland ist Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Im offenen Abschlussbericht der vom 1. UA der 18. WP benannten und von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson , Dr. Kurt Graulich, wurden die vom BND für eine Steuerung und Erfassung in Bad Aibling abgelehnten US-Selektorenlisten geprüft. Der Abschlussbericht führt auf S. 154 ff. die Anzahl der Selektoren auf, die deutschen oder europäischen staatlichen Institutionen und diplomatischen Vertretungen zuzuordnen waren. Eine Übersicht findet sich auf S. 205. Aus der Kenntnis über einzelne Steuerungsanfragen der NSA lassen sich jedoch weder Schlüsse auf Ziele der Strategischen Fernmeldeaufklärung im Sinne eines vollständigen Interessensprofils der Nachrichtendienste der USA noch Rückschlüsse auf die Gründe ziehen. 2. Inwieweit wurde die deutsche und europäische Regierungskommunikation sowie die Parlamentskommunikation überwacht? Der Abschlussbericht der Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, führt keine Funde auf, die Mitgliedern der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages zuzuordnen waren (Abschlussbericht S. 205). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Konnten die Ergebnisse der Gespräche der Bundesregierung dieses ausschließen ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14560 der Fraktion der SPD wird verwiesen. II. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/14512 vom 2. August 2013 4. Werden Daten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland für PRISM oder von vergleichbaren Programmen erhoben oder verarbeitet? Aus dem Abschlussbericht der Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, lassen sich Hinweise auf entsprechende Erhebungsabsichten herleiten. Zur Frage, ob Daten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland für PRISM oder von vergleichbaren Programmen durch die NSA erhoben oder verarbeitet werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7738 III. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/14302 vom 27. August 2013 5. Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass Geheimdienste der USA oder Großbritanniens die Kommunikation in deutschen diplomatischen Vertretungen ebenso wie in EU-Botschaften überwachen (vgl. SPIEGEL ONLINE, 29. Juni 2013), und wenn ja, welche? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige Überwachung der Kommunikation der EU-Einrichtungen oder diplomatischen Vertretungen in Brüssel durch die NSA, die angeblich von einem besonders gesicherten Teil des NATO-Hauptquartiers im Brüsseler Vorort Evere aus durchgeführt wird (vgl. SPIEGEL ONLINE, 29. Juni 2013)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. IV. Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdrucksache 17/14803, Frage 23 7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der US-Geheimdienst NSA ebenso wie andere befreundete Staaten auch Deutschland heimlich ausspäht, insbesondere wie französische (vgl. SPIEGEL ONLINE, 1. September 2013/8:13) auch deutsche Ministerien, Botschaften, Vertretungen bei den Vereinten Nationen und der Europäischen Union überwacht, seine weltweit etwa 85 000 Trojaner (vgl. a. a. O.) auch in Computern deutscher Behörden sowie Bürger platziert hat, wie mexikanische und brasilianische Staatschefs (vgl. SPIEGEL ONLINE, 3. September 2013/6:32) auch die Kommunikation der Bundeskanzlerin überwacht und systematisch entschlüsselt (vgl. SPIEGEL ONLINE, 6. September 2013/0:41), und haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung – angesichts des öffentlichen Eingeständnisses der Bundeskanzlerin (im TV-Kanzlerduell, 1. September 2013, 1:13:11: „das kann sein“) – auch aus Deutschland stammende oder hier tätige Unternehmen an den geheimen Entschlüsselungs-„Partnerschaften“ mit angloamerikanischen Geheimdiensten beteiligt (vgl. DIE WELT, 6. September 2013/15:09), insbesondere von den 92 am 5. September 2013 durch „WikiLeaks“ veröffentlichten Spionage-Software-Produzenten (vgl. www.heise.de, 5. September 2013), wie die Münchener trovicor GmbH, ELAMAN GmbH oder Gamma International GmbH, die Aachener Utimaco Safeware AG oder die Homburger (Uher-)ATIS systems GmbH? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die NSA Deutschland, deutsche Ministerien oder Botschaften bzw. Vertretungen bei den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union überwacht. Ebenso wenig liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit deutscher Unternehmen bzw. in Deutschland tätiger Unternehmen mit angloamerikanischen Nachrichtendiensten im Rahmen von Entschlüsselungs-„Partnerschaften“ vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Drucksache 18/7738 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/38 vom 6. November 2013 8. Welche bisherigen deutschen Bundeskanzler außer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Regierungsmitglieder, Vertreterinnen oder Vertreter nachgeordneter Behörden und diplomatischer Vertretungen wurden durch die NSA und andere Geheimdienste nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht (bitte nach betroffenen Regierungsmitgliedern bzw. nachgeordneten Behörden oder Vertretungen, nach Zeiträumen und Urhebern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. 9. Welche weiteren Regierungschefs und Staatsoberhäupter welcher anderen Staaten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die NSA vergleichbar überwacht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Bewertet die Bundesregierung die Versicherungen der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ (Government Communications Headquarters ), auf deutschem Boden gelte deutsches Recht und die USA unternähmen nichts entgegen deutschen Interessen, immer noch als glaubwürdig (Pressestatement von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. August 2013)? Es wird auf die „Gesamtbewertung der Kooperation von BND und NSA in Bad Aibling“ im Abschlussbericht der Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, verwiesen (S. 203 ff.). VI. Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdrucksache 18/268, Frage 28 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass der britische Geheimdienst GCHQ sowie die US-amerikanische NSA – dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 20. Dezember 2013 zufolge – zwischen 2008 bis 2011 die Telekommunikation von Hunderten prominenten Zielen in 60 Staaten überwacht haben (Bundesministerien, deutsche Botschaft in Ruanda, EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia, der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO – Food and Agriculture Organization, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF – United Nations Children’s Fund, der Nichtregierungsorganisation Ärzte der Welt e. V., der Unternehmen Thales Deutschland GmbH sowie TOTAL Deutschland GmbH), und welche Maßnahmen zu weiterer Aufklärung und Unterbindung dessen wird die Bundesregierung ergreifen, etwa durch Veranlassung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gemäß den Artikeln 258 bis 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen Großbritannien? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7738 VII. Weitere Fragen 12. Bei welchen weiteren parlamentarischen Anfragen zur Thematik Selektoren der NSA sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus der 18. Wahlperiode sind nach dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung, u. a. auch im Ergebnis der Prüfungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (siehe Öffentliche Erklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum vorläufigen Ergebnis aus der Untersuchung der „BND-eigenen Fernmeldeaufklärung “ vom 16. Dezember 2015) Korrekturen bei Antworten der Bundesregierung erforderlich? Auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2600 der Fraktion DIE LINKE. wird verwiesen. 13. Welche Gründe waren dafür ursächlich, dass die in den Schreiben des Staatssekretärs und Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Klaus-Dieter Fritsche vom 5. und 16. Dezember 2015 unter den Nummern 1 bis 3 und 6 bis 8 aufgeführten Kleine Anfragen und Schriftlichen Fragen nicht vollständig, umfassend bzw. sachlich richtig beantwortet wurden? 14. Welche dieser Fragen wurden wissentlich falsch beantwortet? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Antworten erfolgten jeweils nach bestem Wissen und Gewissen. 15. Wer trägt für diese o. g. unzutreffenden Antworten die Verantwortung, und welche Schlussfolgerungen/Konsequenzen wurden diesbezüglich in der Bundesregierung sowie den betroffenen obersten Bundesbehörden und Nachrichtendiensten gezogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333