Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7750 18. Wahlperiode 01.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7439 – Stand der Zukunftsstrategie Ökolandbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2015 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, einen Prozess zur Erarbeitung einer neuen Zukunftsstrategie Ökolandbau gestartet. Eine durchdachte, zielgerichtete Zukunftsstrategie für den ökologischen Landbau und die ökologische Ernährungswirtschaft sehen auch die Fragesteller als wichtiges Ziel an. Bisher wurden allerdings weder Zwischenergebnisse , Berichte oder Protokolle aus dem Erarbeitungsprozess veröffentlicht ; auch der Zeitplan, wann erste Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist noch unklar. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ziel der Zukunftsstrategie ist es, einen Beitrag zur Stärkung des ökologischen Landbaus in Deutschland zu leisten und die Rahmenbedingungen für die Branche so zu gestalten, dass der in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vorgesehene Öko-Flächenanteil von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands schneller erreicht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung des ökologischen Landbaus bereits heute durch einen geeigneten Rechtsrahmen und eine breite Palette von Fördermaßnahmen unterstützt wird. Im Rahmen des Strategieprozesses geht es folglich um die Zusammenführung von geeigneten und wirksamen politischen Aktivitäten und Maßnahmen, die Wachstumshemmnisse beseitigen und die Wettbewerbsstellung ökologisch wirtschaftender Unternehmen insbesondere auf dem nationalen Markt stärken. Neben bekannten und etablierten Instrumenten wie einer klaren und praxisgerechten Rechtsetzung , der Förderung von Umstellung und Beibehaltung der ökologischen Bewirtschaftung sowie den vielfältigen Aktivitäten des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) geht es vor allem darum, durch eine systematische Analyse die existierenden Instrumente kritisch zu beleuchten und ergänzende Handlungsoptionen und Förderinstrumente zu identifizieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Bundesländer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mittlerweile ihrerseits spezielle Förder- oder Aktionsprogramme für den ökologischen Landbau etabliert haben. Gemeinsam mit einem Begleitkreis aus Spitzenvertretern von Verbänden der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und Wissenschaftlern (Mitglieder siehe Anlage ) haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Thünen-Institut in diesem Zusammenhang bislang insgesamt acht Handlungsfelder identifiziert: Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologische Landbau und Stärkung der Kontrolle, Ausdehnung des Angebotes von Saatgut, Jungtieren und Eiweißfuttermitteln aus ökologischer Herkunft, Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer für die ökologische Lebensmittelwirtschaft , Ausbildungs- und Beratungsangebote für die ökologische Lebensmittelwirtschaft , Berücksichtigung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der öffentlichen Beschaffung, Stärkung von Wertschöpfungsketten und Vermarktung heimischer Bio-Rohstoffe , Kohärente und innovative Politikkonzepte, Verbesserung und Koordination der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bund und Ländern. Die Entwicklung der Handlungskonzepte der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wird insofern als Prozess verstanden, der komplementär und unterstützend zu entsprechenden Strategien und Maßnahmen der Länder wie beispielsweise Öko-Modellregionen, Bio-Städte-Netzwerke oder andere Initiativen zur Entwicklung des regionalen oder kommunalen Bio-Angebots zusammenführt, was von ökologischer Lebensmittelwirtschaft und Verwaltungen auf Bundes- und EU-Ebene getan werden kann, um ein schnelleres Wachstum der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Deutschland zu erreichen. Die Erarbeitung der Inhalte der Zukunftsstrategie erfolgt mit Unterstützung der Beratungen in verschiedenen etablierten Gremien (u. a. Bund-Länder-Gremien), externen Arbeitsgruppen, wissenschaftlicher Untersuchungen oder von speziellen im Rahmen des Strategieprozesses installierten Arbeitsgruppen. 1. Welche finanziellen Mittel sind in den letzten Monaten in die Erarbeitung der Zukunftsstrategie eingeflossen (bitte nach Personal-, Sach- und weiteren Kosten aufschlüsseln), und aus welchen Budgets wurden diese Kosten gezahlt (bitte nach Höhe und Herkunft der Mittel aufschlüsseln)? 2. Welche finanziellen Mittel stehen insbesondere dem Johann Heinrich von Thünen-Institut als Koordinierungs- und Durchführungsstelle für den Strategieprozess zur Verfügung? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Im Fachreferat für ökologischen Landbau des BMEL ist insbesondere ein Mitarbeiter des höheren Dienstes schwerpunktmäßig mit der Erarbeitung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau befasst. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7750 anderer Arbeitseinheiten des BMEL sowie der BLE wirken u. a. auch durch die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen an der Erarbeitung des Konzepts. Hinzu kommen Aufwendungen des BMEL und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Sach- und Reisekosten. Die Positionen werden aus dem Verwaltungshaushalt dieser Behörden finanziert. Darüber hinaus bringen Beschäftigte der BLE mit Projektträgeraufgaben des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft (BÖLN) und der Eiweißpflanzenstrategie (EPS) ihre Erfahrungen aus der Umsetzung dieser Programme in die Entwicklung der Zukunftsstrategie ein. Mit der Koordinierung und Durchführung der Zukunftsstrategie sind am Thünen -Institut insgesamt neun Personen beschäftigt. Im Jahr 2015 betrug der Gesamtarbeitsumfang etwa eine Vollzeit-stelle des höheren Dienstes (ca. 220 Arbeitstage ). Die genaue Aufschlüsselung der Personal- und Sachkosten wird nicht dokumentiert und ist aufgrund der Vielzahl der beteiligten Bediensteten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Arbeitsaufwand möglich. Bei den Sachkosten handelt es sich insbesondere um Kosten der Telekommunikation und elektronischen Datenverarbeitung und zur Durchführung von Sitzungen sowie um Reisekosten. Die Zukunftsstrategie wird zusammen mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft erarbeitet. Deren finanzieller Beitrag und Bindung von personellen Ressourcen sowie von Sach- und Reisekosten können aufgrund der Vielzahl der beteiligten Akteure nicht abgeschätzt werden. Wie beispielsweise der zeitaufwändige Beitrag der am Fachforum „Zukunft des Systems Ökolandbau“ der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) Beteiligten für das Handlungsfeld „Forschung , Entwicklung und Wissenstransfer“ zeigt, wird von diesen Akteuren ein beträchtlicher Anteil an Ressourcen für die Erarbeitung der Zukunftsstrategie erbracht . 3. Welche Mittel (und aus welchem Haushaltstitel finanziert) stehen zur Finanzierung des im Juli 2015 gestarteten Begleitforschungsprojektes (siehe www. ti.bund.de/de/thema/oekologischer-landbau/zukunftsstrategie-oekologischerlandbau /neuigkeiten-zum-strategieprozess/) zur Verfügung? Ein Verbundprojekt zur Begleitforschung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wird im Rahmen des BÖLN gefördert. Dafür sind Mittel in Höhe von ca. 209 000 Euro für den Zeitraum Juli 2015 bis April 2017 vorgesehen. Die Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Thema Laufzeit-Beginn Laufzeit- Ende BMEL- Anteil 2015 2016 2017 Angaben in Euro Förderung des ökologischen Landbaus - Maßnahmen , Strategien und betriebliche Perspektiven 01.07.2015 30.04.2017 146.558 27.198 97.169 22.192 Förderung des ökologischen Landbaus - Maßnahmen , Strategien und betriebliche Perspektiven 01.07.2015 30.04.2017 62.484 16.113 35.879 10.492 Summe insgesamt: 209.043 43.311 133.048 32.684 4. Welche Forschungsfragen werden im Rahmen des Begleitforschungsprojektes schon bearbeitet (bitte aufschlüsseln: Forschungsfrage und bearbeitende Institution oder Einzelperson), wann wurde mit der Bearbeitung gestartet, wie ist der Stand der Bearbeitung, und welche Mittel sind dafür aus welchem Haushaltstitel eingeplant? Das genannte Begleitforschungsprojekt hat am 1. September 2015 begonnen. Folgende Forschungsfragen werden im Rahmen des Projektes bearbeitet: Welche Fördermaßnahmen bestehen im Bund und in den Ländern? Welche Fördermaßnahmen bestehen in anderen EU-Mitgliedstaaten? Wie viele Mittel werden für die Förderung des ökologischen Landbaus aufgewendet ? Wie haben sich Betriebe aus einem vor zwölf Jahren befragten Praxis-Forschungs -Netzwerk entwickelt? Wie bewerten die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ihre damaligen Probleme und Erwartungen? Welche Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Praxis notwendig, damit mehr Betriebe umstellen? Die Ermittlung von Fördermaßnahmen für den ökologischen Landbau in den EU-Mitgliedstaaten steht kurz vor dem Abschluss. Gleiches trifft auch auf die Befragung der Landwirte aus dem Praxis-Forschungs-Netzwerk zu. Die für das Begleitforschungsprojekt vorgesehenen Mittel werden in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt. 5. Welche Forschungsaufträge wurden im Rahmen der Zukunftsstrategie darüber hinaus an welche Institutionen vergeben, wann erfolgte die Vergabe und der Start der Bearbeitung, wie ist der Stand der Bearbeitung, und welche Mittel wurden dafür aus welchem Finanztitel zur Verfügung gestellt? Im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wurden keine weiteren Forschungsaufträge vergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7750 6. Welche weiteren Forschungsfragen wurden im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen in den verschiedenen Handlungsfeldern bis heute darüber hinaus identifiziert, und wann werden diese von wem und mit welcher Finanzierung bearbeitet? Ein zentraler Baustein des Handlungsfeldes „Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer “ der Zukunftsstrategie soll die Forschungsstrategie „Zukunft des Systems Ökolandbau“ der DAFA werden. Die Ergebnisse des entsprechenden Fachforums der DAFA werden voraussichtlich bis zum Sommer 2016 fertiggestellt . In den Arbeitsgruppen der Zukunftsstrategie wurde bislang ferner ein vordringlicher Forschungsbedarf in den Bereichen (a) Verfügbarkeit von proteinhaltigen Futtermitteln, (b) Geflügelzucht, (c) Vermeidung negativer externer Kosten sowie (d) Honorierung von Nachhaltigkeitsleistungen gesehen. Mit Bekanntmachungen in den Bereichen Tierzucht, Aquakultur, Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz hat unter anderem der Projektträger des BÖLN in der BLE im vergangenen Jahr bereits das Angebot zur Unterstützung von Forschungs - und Entwicklungsvorhaben zu aktuell relevanten Forschungsfragen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft eröffnet. Die eingegangenen Projektskizzen durchlaufen derzeit das bekannte Prüfungs- und Bewertungsverfahren. Vertreter der BLE arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen des Prozesses zur Entwicklung der Zukunftsstrategie mit und bringen ihre Expertise ein. 7. Wie viele und welche Veranstaltungen und Arbeitsgruppen-Sitzungen wurden bisher im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie in den verschiedenen Handlungsfeldern durchgeführt (bitte nach Veranstaltung, Thema, Handlungsfeld, Zahl der Teilnehmer, Teilnehmer aufschlüsseln)? 8. Wie viele Arbeitstreffen des Begleitkreises fanden bisher statt, und wie wurde der Begleitkreis darüber hinaus eingebunden? 9. Welche Akteure und Branchen sind insgesamt in die Erarbeitung der Zukunftsstrategie eingebunden, und wie erfolgt die Einbindung? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. In den Handlungsfeldern „Angebot von Öko-Vorleistungen“, „Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer“, „Berufliche Bildung und Beratung“, „Wertschöpfungsketten und Vermarktung“, „Kohärente und innovative Politikkonzepte “ fanden bisher insgesamt zehn Arbeitsgruppentreffen statt. Darüber hinaus gab es insgesamt fünf Koordinationstreffen. Das Handlungsfeld „EU-Rechtsvorschriften /Stärkung der Kontrolle“ bildet im Wesentlichen zum einen die seit 2014 stattfindenden internationalen und nationalen Beratungen zur Revision der EU-Öko-Verordnung ab. Seit Frühjahr 2014 beraten darüber hinaus Bund und Länder gemeinsam über Ansätze und Instrumente zur Stärkung der Kontrolle im ökologischen Landbau. Auch bei den Handlungsfeldern „Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer“ (siehe Antwort zu Frage 6), „Öffentliche Beschaffung für den Kantinenbetrieb“ und „Koordination und Zusammenarbeit“ finden in verschiedenen BMEL-internen Gremien, in Bund-Länder-Arbeitsgruppen sowie in anderen externen Gremien themenbezogene Beratungen statt, deren Ergebnisse in die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau einfließen. Der ökologischen Lebensmittelwirtschaft kommt von Beginn an eine besondere Bedeutung bei der Entwicklung einer Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zu. Die Idee, eine solche Strategie zu entwickeln, war Ergebnis eines Runden Ti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sches, zu dem Herr Bundesminister Schmidt die Spitzen der Verbände der ökologischen Lebensmittelwirtschaft am 8. Juli 2014 eingeladen hatte. Der Gedanke wurde ab dem 5. November 2014 in Arbeitsgesprächen und Telefonkonferenzen mit Verbandsvertretern und Vertretern der Ressortforschung, z. T. auf Abteilungsleiterebene , konkretisiert. Auf Sitzungen des Begleitausschusses zum BÖLN am 30. April und am 19. November 2015 wurde unter Vorsitz von Herrn Staatssekretär Dr. Kloos vereinbart, dass der Begleitausschuss zum BÖLN grundsätzlich auch die Funktion eines Begleitkreises zur Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wahrnimmt. Inzwischen wurde der Begleitausschuss/Begleitkreis um Dr. Karl Kempkens, Leiter des Referates Ökologischer Land- und Gartenbau der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, erweitert. Die im Begleitkreis sowie in Arbeitsgruppen beratenen Themen, Handlungsfelder , die beteiligten Branchen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und der Stand des Entwicklungsprozesses sowie die Mitglieder des Begleitkreises können der Anlage entnommen werden. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Die Akteure in den Arbeitsgruppen kommen aus verschiedenen Verbänden (insbesondere Tierschutz , Ökologischer Landbau, Deutscher Bauernverband, Lebensmitteleinzelhandel ), Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft, Tier- und Pflanzenzüchtungsunternehmen , dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL; eine private Forschungseinrichtung), Landwirtschaftsministerien und anderen Behörden der Länder, Hochschulen, dem BMEL, der Ressortforschung (Thünen-Institut, Julius-Kühn-Institut) und der BLE. Eine namentliche Benennung dieser Akteure kommt nach einer Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Betracht. 10. Welche operativen Handlungskonzepte und darauf aufbauende Handlungsvorschläge und Maßnahmen wurden bisher erarbeitet und als geeignet identifiziert , um den Anteil ökologischer Landwirtschaft und ökologischer Lebensmittel zu erhöhen, und wie stellt sich die Bundesregierung eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Praxis vor (bitte nach den vorgeschlagenen Maßnahmen je Handlungsfeld und der geplanten Umsetzung aufschlüsseln)? Die Zukunftsstrategie wird von der Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung verschiedener Bundesbehörden, der Länder, weiterer Verbände und der Wissenschaft erarbeitet. Für die zentralen Handlungsfelder sollen konkrete Handlungsanleitungen in Form von detaillierten Maßnahmen- und Umsetzungskonzepten erarbeitet werden, die sich an die Bundesregierung die Länder und an die ökologische Lebensmittelwirtschaft richten. Bisher wurden in dem Erarbeitungsprozess eine Reihe von wichtigen bestehenden Maßnahmen, die sich bewährt haben und fortgeführt werden sollen, sowie zusätzliche Maßnahmen identifiziert, die geeignet erscheinen, den Ökolandbau in Deutschland voranzubringen und die ökologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche in Deutschland schneller als in den vergangenen Jahren auszudehnen. Die bislang erzielten Ergebnisse hinsichtlich neuer Maßnahmen und Konzepte werden im weiteren Prozess auf ihre Realisierungsmöglichkeiten hin vertiefend geprüft und ggf. hinsichtlich ihrer Umsetzung weiter präzisiert. Auch die bei den Handlungsfeldern „Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer “ (siehe Antwort zu Frage 6), „EU-Rechtsvorschriften/ Stärkung der Kontrolle “, „Öffentliche Beschaffung für den Kantinenbetrieb“ und „Koordination und Zusammenarbeit“ (siehe Antwort zu den Fragen 7 bis 9) in verschiedenen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7750 internen und externen Beratungen und Gremien sowie in Bund-Länder-Arbeitsgruppen gewonnenen Ergebnisse werden in der Zukunftsstrategie zu entsprechenden Handlungskonzepten zusammengeführt. Darüber hinaus werden in Handlungskonzepte der Zukunftsstrategie Ergebnisse einfließen, die über das BÖLN im Rahmen von geförderten Projekten gewonnen wurden. Nach Abschluss des Strategieentwicklungsprozesses werden die Handlungskonzepte abschließend politisch bewertet. Auf dieser Grundlage wird dann Anfang 2017 über die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sowie die weiteren Umsetzungsschritte entschieden. 11. Warum wurde die Arbeitsgruppe zur Gemeinschafts- und Außer-Haus-Verpflegung vertagt, und wie soll in diesem Themenbereich wann weitergearbeitet werden, und welche Relevanz misst die Bundesregierung der Thematik der Gemeinschafts- und Außer-Haus-Verpflegung im Hinblick auf die Ausweitung des Ökologischen Landbaus zu? 12. Wie wird die Erarbeitung von Strategien zur besseren Verfügbarkeit von bio in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung mit bestehenden Initiativen in diesem Bereich (wie beispielsweise „Bio kann jeder“) verknüpft? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung misst einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung und der entsprechenden Ernährungsaufklärung sowie einer verstärkten Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien im Verwaltungshandeln einschließlich der öffentlichen Beschaffung auch in der Außer-Haus-Verpflegung eine große Bedeutung zu. So fördert die Bundesregierung z. B. mit ihrer Initiative IN FORM eine gesunde Lebensweise. IN FORM bündelt und initiiert bundesweit Projekte, die Menschen für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil sensibilisieren und ihnen eine gesunde Wahl erleichtern sollen. Dies soll unter anderem durch Informationen über eine gesunde Ernährung in allen Lebensbereichen von der Schwangerschaft bis ins Alter erreicht werden. Eine zentrale Grundlage der Arbeit von IN FORM im Ernährungsbereich bilden die Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung , die die Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) im Auftrag des BMEL entwickelt hat. Als Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sollen Nachhaltigkeitskriterien in den Kantinenbetrieb aufgenommen werden. Die entsprechende Maßnahme nimmt Bezug auf die 2014 neu aufgelegten Qualitätsstandards der DGE für die Betriebsverpflegung. Aufbauend auf den vier Dimensionen nachhaltiger Außer-Haus-Verpflegung (Ökologie, Gesellschaft, Wirtschaftlichkeit und Gesundheit) enthalten die genannten Qualitätsstandards der DGE bereits heute schon Kriterien, die in ihrer Umsetzung zu mehr Nachhaltigkeit im Kantinenbetrieb führen. Danach kann insbesondere auch die Verwendung von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung, neben anderen Aspekten, Teil einer nachhaltigen Ernährung sein. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit ökologischer Lebensmittel im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung bzw. in der Beschaffungslogistik von Großküchen hat die Bundesregierung im Rahmen des BÖLN seit vielen Jahren bereits Projekte auch im Hinblick auf die Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen gefördert . Bereits seit über zehn Jahren macht sich die bundesweite Aktions- und Informationskampagne „Bio kann jeder – nachhaltig essen in Kita und Schule“ stark für mehr Bioprodukte und nachhaltige Ernährung in der Außer-Haus-Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Verantwortliche in Verwaltung und Kanti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nen von Schulen und Kindertagesstätten sowie Erzieher, Lehrer und Eltern werden damit für den Wert einer gesunden und kindgerechten Ernährung sensibilisiert . Im Rahmen des BÖLN werden des Weiteren Informationsveranstaltungen für Köchinnen und Köche zur Verarbeitung von Erzeugnissen, die aus nachhaltiger Landwirtschaft kommen, angeboten. Darüber hinaus wird über das Bio-Städte- Netzwerk der Wissenstransfer zur Steigerung des Anteils an Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung aus dem BÖLN finanziell unterstützt. In einem anderen geförderten Verbundprojekt von sechs Kommunen des Netzwerks deutscher Bio-Städte mit dem Titel: „Strategien zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen“ wird u. a. ein kommunaler Praxisleitfaden zur Beschaffung von Bio-Lebensmitteln erstellt. Darüber hinaus wird eine Marktanalyse zur Verwendung von biologisch erzeugten Lebensmitteln im Außer-Haus-Verpflegungsmarkt gefördert. Ein bundesweites Netzwerk aus Ernährungsexperten, Fachleuten der Biobranche und der Außer-Haus-Verpflegung unterstützt Schulvertreter und Cateringunternehmen bei der Umstellung ihres Verpflegungsangebots zu Gunsten von ausgewogenen und bedarfsgerechten Speisen, deren Zutaten sich durch besondere Nachhaltigkeitsleistungen auszeichnen. Dies gilt für Produkte aus ökologischem Landbau gleichermaßen wie für saisonale und regionale Lebensmittel, die umweltschonende Standards oder Tierschutzbelange in besonderer Weise beachten. Im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau soll auf der Grundlage einer Bewertung dieser und anderer Initiativen und Projekte geprüft werden, inwieweit ggf. ergänzende Handlungskonzepte oder weitere Förderinstrumente dazu beitragen können, den Anteil an Bioprodukten in der Außer-Haus-Verpflegung zu steigern. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft verschiedener Akteure, in einer Arbeitsgruppe im Handlungsfeld „Berücksichtigung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der öffentlichen Beschaffung“ mitzuwirken und wird diese Personen zu gegebener Zeit in den Prozess einbeziehen. 13. Wie wird eine Verknüpfung der Diskussionen und Maßnahmenentwicklung in anderen Handlungsfeldern mit bestehenden nationalen Initiativen und Programmen sichergestellt? Die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wird vom BMEL gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft erarbeitet. Entsprechend engagieren sich in den verschiedenen Handlungsfeldern auch Vertreter bestehender Initiativen. Auch die in den Arbeitsgruppen vertretenen Personen verfügen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse über andere, parallel bestehende Programme, die wie die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau darauf abzielen, die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland zu erhöhen. Erfahrungen und Expertisen aus den in der Antwort zu den Fragen 11 und 12 genannten und aus anderen im Rahmen des BÖLN geförderten Projekten werden in den Strategieentwicklungsprozess der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau einbezogen. Dies erfolgt durch regelmäßige Abstimmungen und Informationsaustausch zwischen BMEL, Geschäftsstelle des BÖLN in der BLE, anderen Fachleuten im Geschäftsbereich sowie Einrichtungen, die wie die DGE, vom BMEL gefördert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7750 14. Inwieweit werden bei der Erarbeitung einer Strategie für den Bereich Außer- Haus-Verpflegung jüngste Ergebnisse aus Dänemark berücksichtigt, die zu beeindruckenden Zahlen des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung geführt haben (vgl. http://bio-markt.info/berichte/ifoam-eu-visionen-undstrategien -bis-2030.html , wonach u. a. der Bio-Anteil in öffentlichen Kantinen Anfang des Jahres 2015 83 Prozent betrug)? Der von der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau verfolgte partizipative Strategieentwicklungsprozess baut auf Ergebnissen und Erfahrungen auf, die auch in anderen Staaten, u. a. auch in Dänemark, gewonnen wurden. Sie werden im Rahmen der Zukunftsstrategie analysiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf die deutschen Verhältnisse geprüft. Ziel ist es, auch in diesem Bereich ein maßgeschneidertes Konzept zur Stärkung des ökologischen Landbaus zu entwickeln, das sowohl fachlichen Anforderungen gerecht wird als auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. 15. Wie erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie die Beschäftigung mit den Ergebnissen der UFZ-Studie zu einer Pestizidabgabe, durch wen wird diese Frage bearbeitet, und wann ist mit Ergebnissen dazu zu rechnen ? Das Thünen-Institut hat im Rahmen des Handlungsfeldes „Kohärente und innovative Politikkonzepte“ die Bedeutung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Landbau untersucht. Ferner wurden die Ergebnisse der Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) „Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel in Deutschland“ in einer Arbeitsgruppensitzung diskutiert . Im Zuge der weiteren Beratungen wird die Bedeutung dieser Studien für die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau geprüft. 16. Wie viele weitere Treffen der Arbeitsgruppen innerhalb der Handlungsfelder sind noch geplant, und auf wann sind diese terminiert (bitte nach Handlungsfeld , Anzahl und geplanter Termin der weiteren Treffen aufschlüsseln)? Es ist davon auszugehen, dass sich jede Arbeitsgruppe wenigstens ein weiteres Mal treffen wird. Je nach Bereitschaft und Notwendigkeit wird es darüber hinaus weitere Treffen geben. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Weiteres ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und der Anlage. 17. Welche weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie Ökolandbau sind darüber hinaus geplant, und wann (bitte nach Art der Veranstaltung und geplanten Termin aufschlüsseln)? Auf der BioFach 2016 in Nürnberg wurde am 11. Februar 2016 intensiv über die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau informiert und diskutiert. Ein weiteres nationales Strategie-Forum nach der Kick-Off-Veranstaltung am 18. Mai 2015 wird am 20. und 21. Juni 2016 durchgeführt. Dabei sollen ausgewählte Handlungs - und Maßnahmenkonzepte vor der Finalisierung der Strategie mit Vertretern aus Politik, Wirtschafts-, Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzverbänden, dem Handel und der Wissenschaft sowie den Bundes- und Landesverwaltungen diskutiert werden. Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer Arbeitsgruppensitzungen geplant. Weiteres ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und der Anlage. Um über die Arbeitsgruppensitzungen hinaus Rückkopplungen mit anderen Akteuren berücksichtigen zu können, wird die Zukunftsstrategie vom Thünen-Institut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zudem auf regionalen und internationalen Veranstaltungen zur Diskussion gestellt . 18. In welcher Höhe und aus welchem Budget soll der Prozess der Entwicklung der Zukunftsstrategie weiter finanziert werden (bitte bis zum projektierten Ende der Erarbeitung und nach Art der Kosten und Herkunft der Mittel aufschlüsseln )? Die Entwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wird aus Mitteln des BÖLN sowie aus den Verwaltungshaushalten des BMEL und des Thünen- Instituts finanziert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sowie 3 verwiesen. 19. Plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) zur Erarbeitung der Zukunftsstrategie und Umsetzung von Handlungsvorschlägen und Maßnahmen , die im Rahmen der Zukunftsstrategie identifiziert wurden, aufzustocken ? Wenn nein, warum nicht, und aus welchen anderen Haushaltstiteln wird die Zukunftsstrategie und ihre Umsetzung finanziert? Über spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zukunftsstrategie wird nach deren Vorlage entschieden. 20. Wie ist der Zeitplan für die weitere Erarbeitung und die Veröffentlichung der Zukunftsstrategie, und wann ist mit der konkreten Umsetzung von im Rahmen der Zukunftsstrategie identifizierten geeigneten Maßnahmen zu rechnen ? Der Zeitplan für die Erarbeitung, Veröffentlichung und Umsetzung der Zukunftsstrategie ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und der Anlage. 21. Plant die Bundesregierung, mehr Gelder aus dem Bundeshaushalt für die Umsetzung von im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie erarbeiteten Handlungsvorschlägen einzusetzen, und wird weiterhin eine Mittelumschichtung von mehr als 4,5 Prozent aus der ersten Säule zu diesem Zweck geprüft (siehe www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP- FAQs.html;jsessionid=D70130D251D7853FAF39211DE3D2B354.2_cid 376)? Wenn ja, wie ist hier der Stand der Prüfung der Mittelumschichtung? Derzeit ist offen, ob die Umsetzung von Handlungskonzepten, die im Rahmen des Strategieentwicklungsprozesses der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau erarbeitet werden, Auswirkungen auf den Mittelbedarf haben. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Das EU-Recht lässt zu, den geltenden Prozentsatz von derzeit 4,5 Prozent zur Umschichtung von der 1. in die 2. Säule mit Wirkung ab dem Antragsjahr 2018 auf bis zu 15 Prozent der für die Jahre bis 2019 festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenze für Direktzahlungen zu erhöhen. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit rechtzeitig eine ergebnisoffene Überprüfung des Prozentsatzes der Umschichtung vornehmen und dabei die positiven Umweltwirkungen von Maßnahmen der 2. Säule berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7750 22. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen zu Anzahl und Fläche umstellender Betriebe aus den Jahren 2014 und 2015 vor (bitte nach Bundesland, Anzahl der Betriebe und Fläche sowie Umstellungsjahr aufschlüsseln)? Die Anzahl und Flächen von Betrieben, die je Bundesland per Saldo 2014 auf ökologischen Landbau umgestellt oder den ökologischen Landbau aufgegeben haben, ergibt sich aus folgender Tabelle. Ökologischer Landbau (Flächen und Betriebe) nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. Verordnung (EG) Nr. 889/2008 in Deutschland 2013 und 2014 Bundesland Ökologisch bewirtschaftete Fläche (Öko-Fläche) (ha) Erzeugende Öko-Betriebe insgesamt 2013 2014 2013 2014 Baden-Württemberg 121.454 124.534 6.921 6.919 Bayern 211.571 214.040 6.724 6.783 Brandenburg 136.223 134.763 767 766 Hessen 84.310 85.885 1.768 1.746 Mecklenburg-Vorpommern 124.923 119.076 808 785 Niedersachsen 72.574 71.296 1.392 1.399 Nordrhein-Westfalen 70.238 70.069 1.844 1.798 Rheinland-Pfalz 47.196 53.988 1.149 1.264 Saarland 9.171 9.251 167 168 Sachsen 36.192 36.663 506 526 Sachsen-Anhalt 55.470 55.604 376 376 Schleswig-Holstein 37.036 37.085 488 490 Thüringen 36.332 32.901 281 288 Stadtstaaten zusammen 2.265 2.478 80 90 Summe 1.044.955 1.047.633 23.271 23.398 Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG) Nr. 889/2008 zum Stichtag 31.12.2014. Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet. Die entsprechenden Meldungen der Kontrollstellen für 2015 liegen erst Mitte 2016 vor. Nach Schätzung des Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) vom 10. Februar 2016 hat die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland 2015 um rund 30 000 ha und die Zahl der ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe um 945 Betriebe zugenommen. 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen des Deutschen Bauerverbandes e. V (siehe DBV Positionspapier: www. bauernverband.de/oekolandbau2015), die Mittel für die Forschung im Ökologischen Landbau über das BÖLN kurzfristig um 60 Mio. Euro aufzustocken ? Die Bundesregierung hat den Beschluss des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes zur Kenntnis genommen. Sie ist wie der Deutsche Bauernverband der Auffassung, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland künftig schneller wachsen soll als bisher. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Prozess der Entwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau abgeschlossen sein, bevor über weitere Umsetzungsschritte und Fragen zur weiteren finanziellen Ausstattung des BÖLN entschieden wird. 24. Was ist der Stand im Rahmen des Trilogs zur Revision der EU-Öko-Verordnung , was sind die nächsten Schritte, und an welchen Stellen und wie setzt sich die Bundesregierung für die Belange der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland ein, insbesondere: wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine gesonderten Pestizidgrenzwerte für Ökolebensmittel eingeführt werden, der ökologische Landbau weltweit nicht geschwächt wird und eine ausreichende Betriebsmittelverfügbarkeit gesichert ist? Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) erzielte am 16. Juni 2015 eine Allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen . Am 13. Oktober 2015 wurde der legislative Bericht zur Revision der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit verabschiedet und das Mandat zur Aufnahme des informellen Trilogs erteilt. Der Sonderausschuss „Landwirtschaft“ einigte sich am 9. November 2015 auf der Basis der Allgemeinen Ausrichtung des Rates auf das Mandat für die Ratspräsidentschaft zur Aufnahme der informellen Trilog-Gespräche. Sowohl der Rat als auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments sind im Ergebnis der Prüfung des Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission in wesentlichen Punkten, so beispielsweise im Hinblick auf die Ablehnung gesonderter Rückstandshöchstwerte für Bio-Produkte oder die Sicherung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Produktionsmitteln, zu grundsätzlich übereinstimmenden Schlussfolgerungen gelangt. In den informellen Triloggesprächen müssen sich der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf einen finalen Verordnungstext verständigen . Der informelle Trilog hat Ende 2015 unter luxemburgischem EU-Ratsvorsitz begonnen und wird im ersten Halbjahr 2016 unter niederländischem Vorsitz fortgeführt. Der Ratsvorsitz berichtet regelmäßig über den Fortgang des informellen Trilogs. Ggf. notwendige Änderungen des Mandats werden im Sonderausschuss Landwirtschaft beschlossen. Einem Bericht des niederländischen Vorsitzes Anfang Februar 2016 im Sonderausschuss Landwirtschaft zu Folge gehen die informellen Trilog-Verhandlungen gut voran. Die Gespräche seien konstruktiv und von Kompromissbereitschaft geprägt. Ziel sei eine baldige Einigung, möglichst noch unter niederländischer Präsidentschaft. Nach Abschluss des informellen Trilogs muss der endgültige Kompromisstext für die Verordnung sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat angenommen werden. Die Bundesregierung wird sich dabei weiterhin für die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7750 Anlage (zu den Fragen 7 bis 9) Referat 516 23.02.2016 516-00203/0081 1. Stand der Umsetzung in den 8 Handlungsfeldern der Zukunftsstragie ökologischer Landbau (ZöL): Handlungsfelder Umsetzung durch / Stand 1. Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und Stärkung der Kontrolle Bund-Länder-Gremien und –Abstimmungen sowie Verbändeanhörungen im Zusammenhang mit dem laufenden Trilog / Länder-Arbeitsgemeinschaft der Kontrollbehörden nach der EU- Öko-Verordnung (LöK) 2. Ausdehnung des Angebotes aus ökologischen Herkünften a) Saatgut b) Eiweißfuttermittel c) Jungtiere Geflügel d) Jungtiere Schweine Thünen-Institut (TI) / Erste Workshops am 16.09.2015 16.09.2015 16.09.2015 11.11.2015 3. Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer für die ökologische Lebensmittelwirtschaft DAFA-Fachforum „Zukunft des Systems Ökolandbau“; Abschluss voraussichtlich Frühjahr/Sommer 2016. Evaluierung und Abstimmung mit BMEL u. BLE Arbeitstagungen: 30.06./01.07.2014, 11./12.05.2015 4. Ausbildungs- und Beratungsangebote für die ökologische Lebensmittelwirtschaft a) Beratung b) Berufliche Bildung TI / Erste Workshops am 01.10.2015 05.10.2015 5. Berücksichtigung von ökologischen erzeugten Lebensmitteln bei der öffentlichen Beschaffung BMEL-Abteilungen 2 u. 5 / 15.06.2015 / laufender Abstimmungsprozess BMEL - BLE 6. Stärkung von Wertschöpfungsketten und Vermarktung heimischer Bio-Rohstoffe TI / Erster Workshop am 08.10.2015 7. Kohärente und innovative Politikkonzepte TI / Erster Workshop am 04.11.2015 8. Verbesserung der Koordination der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bund und Ländern BMEL, TI, Begleitkreis ZöL / (wird im weiteren Verlauf des Strategieprozesses erarbeitet) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7750 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode SEITE 14 VON 14 2. Zeitplan ZöL und Stand 19.05. bis 06_ 2015 Kick-Off-Veranstaltung, Berlin Ziele und Leilinien festlegen, Grobkonzept abstimmen, Handlungsfelder auswählen, Arbeitsprogramm festlegen erledigt erledigt 06_2015 bis 10_2016 Workshops / Strategieforen ausgewählte Handlungsfelder analysieren – Konzepte erstellen – Handlungsempfehlungen erarbeiten in Bearbeitung 20./21.06. 2016 Strategieforum im Kloster Plankstetten (Erste Gesamtbetrachtung der einzelnen Handlungskonzeptentwürfe im erweiterten Kreis der Stakeholder) 06_2016 bis 12_2016 Zusammenführen der einzelnen Handlungskonzepte und -empfehlungen zu einem Gesamtkonzept 01_2017 bis 03_ 2017 Gesamtstrategie und Road-Map vorstellen, Beginn der Umsetzungsphase der Gesamtstrategie 3. Mitglieder des Begleitkreises Name Funktion Dr. Heinrich Graf von Bassewitz Vorsitzender des Fachausschusses Ökologischer Landbau des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gut Dalwitz Prof. Dr. Jürgen Heß Fachgebiet Ökologischer Landbau, Universität Kassel Dr. Karl Kempkens Leiter des Referates Ökologischer Land- und Gartenbau der Landwirtschaftskammer Nordrhein -Westfalen, Bonn Dr. Felix Prinz zu Löwenstein Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Berlin Dir. und Prof. Dr. Hiltrud Nieberg Leiterin des Institutes für Betriebswirtschaft des Thünen-Institutes, Braunschweig Jan Plagge Präsident des Bioland – Bundesverband für organischen Landbau e. V., Mainz Elke Röder Geschäftsführerin des Bundesverband Naturkost Naturwaren Herstellung und Handel e.V., Berlin Dr. Sabine Zikeli Koordinatorin für ökologischen Landbau und Verbraucherschutz an der Universität Hohenheim , Stuttgart Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333