Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7756 18. Wahlperiode 02.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 18/7504 – Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2014). Um erste Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, werden bis zum Jahr 2017 Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen (PV: Photovoltaik ) durchgeführt. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt. Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen soll entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden. Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 5 Satz 3 EEG 2014), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die dritte Ausschreibungsrunde endete am 1. Dezember 2015. Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Gebotsabgabe 1. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden eingereicht? Es wurden 127 Gebote eingereicht. Das gesamte Gebotsvolumen betrug 561 640 kW. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7756 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Gebotsmenge je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 natürliche Person 9849 0 507 0 2980 6362 GbR 8384 0 1384 0 7000 0 GmbH 178302 775 2930 13416 48908 112273 GmbH & Co. KG 337985 764 2411 12604 106637 215569 AG bzw. SE 10000 0 0 0 0 10000 eingetragene Genossenschaft 4887 499 988 3400 0 0 andere juristische Person 12233 499 0 1750 0 9984 3. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen abgegeben , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Anzahl der Gebote je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 – 10 000 natürliche Person 3 0 1 0 1 1 GbR 4 0 2 0 2 0 GmbH 41 2 3 8 14 14 GmbH & Co. KG 71 2 3 8 31 27 AG bzw. SE 1 0 0 0 0 1 eingetragene Genossenschaft 4 1 1 2 0 0 andere juristische Person 3 1 0 1 0 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7756 4. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen , GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? 12 Bieter haben mehrere Gebote abgeben. Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge der Mehrgebotsbieter aufgeschlüsselt nach der Rechtsform der Bieter: Mehrgebotsbieter je Rechtsform Rechtsform Gebotsmenge in kW GmbH 50948 GmbH & Co. KG 107074 5. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstaben a bis c FFAV? Gebotsmenge je Flächentyp Flächentyp Gebotsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 260.851 Konversionsfläche 300.789 6. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstaben a bis c FFAV? Gebotsmenge in kW je Planungsstand Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan AG bzw. SE 10000 andere juristische Person 12233 eingetragene Genossenschaft 3899 988 GbR 7000 1384 GmbH 112397 33415 32490 GmbH & Co. KG 211998 65351 60636 natürliche Person 6362 3487 7. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, der geboten wurde? Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,09 ct/kWh, der höchste Gebotswert beträgt 10,98 ct/kWh. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7756 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die geboten wurden? Der mengengewichtete Durchschnittswert aller Gebotswerte beträgt 8,08 ct/kWh. Fragen zur Akteursvielfalt zur Gebotsabgabe 9. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 58 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. 10. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähige Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anteilseigner, die jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern besitzen: Anzahl der Anteilseigner von Geboten je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GbR 2 GmbH 39 GmbH & Co. KG 5 AG bzw. SE 9 andere juristische Person 3 11. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind? 12. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind? 13. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. 20 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 46 Bieter haben angekreuzt , dass sie ein Kleinstunternehmen sind und 19 Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. 20 Bieter haben hier keine Angaben gemacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7756 14. Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen? 66 Bieter sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach Gebotszuschlag 15. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt? Es wurden 43 Gebote mit insgesamt 204 165 kW bezuschlagt. 16. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Zuschlagsmengen je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 natürliche Person 9849 0 507 0 2980 6362 GbR 7720 0 720 0 7000 0 GmbH 71950 0 0 4950 25480 41520 GmbH & Co. KG 113159 500 818 0 29540 82301 eingetragene Genossenschaft 1487 499 988 0 0 0 17. Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen bezuschlagt , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Zuschlagsanzahl je Rechtsform und Gebotsgröße Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 natürliche Person 3 0 1 0 1 1 GbR 3 0 1 0 2 0 GmbH 15 0 0 3 7 5 GmbH & Co. KG 20 1 1 0 8 10 eingetragene Genossenschaft 2 1 1 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7756 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen? Drei Bieter haben Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Diese sind alle samt GmbHs. Die Gebotsmenge beträgt insgesamt 27 045 kW. Addiert man dazu die Zuschlagsmengen der Bieter, aus deren Angaben zu den Anteilseignern oder Bevollmächtigten hervorgeht, dass sie mittelbar verbunden sind und mehr als einen Zuschlag erhalten haben, erhält man eine Gesamtzuschlagsmenge von 41 015 kW. 19. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstaben a bis c FFAV? Zuschlagsmenge je Flächenkategorie Flächenkategorie Zuschlagsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 89825 Konversionsfläche 114340 20. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstaben a bis c FFAV? Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan eingetragene Genossenschaft 499 988 GbR 7000 720 GmbH 40675 23665 7610 GmbH & Co. KG 74996 27066 11097 natürliche Person 6362 3487 21. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag bekommen hat? Der höchste Gebotswert betrug 8,00 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert betrug 0,09 ct/kWh. 22. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben? Der mengengewichtete Mittelwert über die Gebotswerte, der Gebote, die einen Zuschlag erhalten haben, beträgt 7,55 ct/kWh. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7756 Fragen zur Akteursvielfalt zu bezuschlagten Geboten 23. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? 14 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. 24. Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähige Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)? Anzahl der Anteilseigner je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 8 GmbH & Co. KG 3 AG bzw. SE 3 25. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind? 26. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind? 27. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. Fünf Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 21 Bieter haben angekreuzt , dass sie ein Kleinstunternehmen sind und drei Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. Neun Bieter haben hierzu keine Angaben gemacht. 28. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen ? 26 Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333