Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 1. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7783 18. Wahlperiode 03.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Kai Gehring, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7412 – Integration der Geflüchteten in das Bildungssystem V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sehr viele Menschen haben 2015 in Deutschland Schutz vor Krieg und Gewalt gesucht. Im Sommer 2015 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gesagt: „Wir schaffen das“. Seitdem ist viel passiert. Mit Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer konnte die Erstversorgung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden weitgehend gewährleistet werden. Nun ist es aber an der Zeit, den Menschen eine neue Perspektive in Deutschland zu eröffnen. Hierbei kommt den Bildungsinstitutionen eine besondere Aufgabe zu. Die Hälfte der Geflüchteten ist unter 25 Jahre alt. Ihnen allen einen Platz in unserem Bildungssystem zu schaffen, stellt eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Angesichts des Investitionsstaus im Bildungsbereich ist diese Herausforderung aber gleichzeitig auch eine Chance, unser Bildungssystem bereit zu machen für die Einwanderungsgesellschaft, indem vor allem mehr individuelle Förderung für alle Kinder und Jugendlichen möglich wird. Davon profitieren alle. Auch wenn die Gestaltung der Bildungslandschaft größtenteils in die Kultushoheit der Länder fällt und die Ausgestaltung vor Ort bei den Kommunen liegt, darf das Gelingen von Integration nicht vom geografischen Zufall abhängen. Der Bund hat aus Sicht der Fragesteller den verfassungsmäßigen Auftrag, die Länder und Kommunen bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Dies umso mehr, als die große Zahl der Kinder und Jugendlichen alle Planungen der Länder und Kommunen bei weitem übertrifft. Die Bundesrepublik Deutschland ist außerdem Vertragspartei der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und daher zur Umsetzung ihrer Vorgaben verpflichtet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Länder und Kommunen sind grundsätzlich nach der Verfassung für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zuständig. Der Bund hat zum einen die Länder und Kommunen bereits in der Vergangenheit in erheblichem Umfang entlastet und wird dies auch weiter tun. Zum anderen unternimmt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode er im Rahmen seiner Zuständigkeit erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen , die sich aus dem Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern ergeben , zu meistern. So hat der Bund seine finanziellen Anstrengungen weiter deutlich erhöht und stellt allein im Jahr 2016 rd. 8 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln bereit. Für integrationsunterstützende Maßnahmen werden im Bundesbereich rd. 4,2 Mrd. Euro mobilisiert. Gleichzeitig gilt es, Integration aktiv zu gestalten. Eine frühzeitige Integration in das Bildungssystem bietet Chancen, nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für die Aufnahmegesellschaft. Zuverlässige statistische Daten sind für eine genaue Problemanalyse, die Konzeption und Evaluation von Programmen und Maßnahmen unerlässlich. Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wird auch insoweit die Datenerhebung bereits zeitnah zur Ankunft in Deutschland verbessert. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Datenlage. UNICEF unterstützt die Bundesregierung durch Beratung und logistische Unterstützung beim Aufbau von Monitoring- und Datenerfassungsmechanismen und Entwicklung von Indikatoren zur Situation von Flüchtlingskindern und Flüchtlingsfrauen . Hierdurch soll insbesondere ermöglicht werden, kurzfristig aussagekräftige Daten bereitstellen zu können unabhängig vom Aufenthaltsstatus und so eine Grundlage zu schaffen für die effektive Verbesserung der tatsächlichen Situation von Flüchtlingskindern und Flüchtlingsfrauen. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten Kinder sind, die das erste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht schulpflichtig sind und damit einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben ? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? Unter der Annahme von rund 1 Million Asylsuchenden1 im Jahr 2015 ist – nach Berechnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – von einer Gesamtzahl i. H. v. 120 000 bis 140 000 Kindern im Alter bis sieben Jahren auszugehen. Diese Angaben beruhen auf der Altersverteilung der Asylsuchenden in Vorjahren und können daher nicht nach Geschlecht und Bundesländern und Aufenthaltsstatus aufgeschlüsselt werden. 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele dieser Kinder bereits eine Kita besuchen? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? Die Zahl der betreuten Kinder wird nicht tagesaktuell erfasst, sondern zum 1. März jeden Jahres. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2016 werden sich daher die in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege aufgenommenen Kinder mit Fluchterfahrung niederschlagen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht diese Zahlen grundsätzlich im dritten Quartal jeden Jahres. 1 Die Zahlen aus der EASY-Registrierung bieten keine genaue Grundlage für die Bedarfsschätzung, da einerseits Doppel- und Mehrfacherfassungen nicht ausgeschlossen werden können und andererseits Asylsuchende noch nicht registriert wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7783 3. Mit welchen Maßnahmen setzt die Bundesregierung die Vereinbarung von Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention (Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung ) für geflüchtete Kinder um? Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei dieser Aufgabe? Falls ja, wie und in welchem finanziellen Umfang? Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung liegt die alleinige Zuständigkeit für die Beschulung bei den Bundesländern. Das BMFSFJ fördert Programme und Projekte, die Kinderrechte im Sinne der VN-Kinderrechtskonvention voranbringen . Mit der „National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ fördert das BMFSFJ beispielsweise einen Verein, der die Rechte von Flüchtlingskindern zu einem Themenschwerpunkt seiner Arbeit gemacht hat. Im Jahr 2015 hat das BMFSFJ beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eine Monitoringstelle eingerichtet, deren zentrale Aufgabe die Überwachung der Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten nach Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung haben? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele schulpflichtige Kinder bereits eine Schule in Deutschland besuchen? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierüber keine genauen Erkenntnisse vor. Die Schulstatistik liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im Jahr 2015 waren von den 476 649 Asylbewerbern (Erst- und Folgeanträge) 148 257 unter 18 Jahre alt. 6. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die in Artikel 28 der UN-Kinderechtskonventionen geforderten regemäßigen Schulbesuche von geflüchteten Kindern unterstützen, um so einen Schulabschluss für alle Kinder zu sichern? Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei dieser Aufgabe? Falls ja, wie und in welchem finanziellen Umfang? Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung liegt die alleinige Zuständigkeit für die Beschulung bei den Bundesländern. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten in Deutschland eine Ausbildung begonnen haben? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? Valide Aussagen zu Flüchtlingen, die in Deutschland eine Ausbildung begonnen haben, sind anhand der vorliegenden Daten nicht möglich, da weder das Merkmal „geflüchtete Person“ noch Angaben zum Aufenthaltsstatus in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder noch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst werden. In der Berufsbildungsstatistik können über die Staatsangehörigkeit jedoch Personen identifiziert werden, die aus den wichtigsten Asylzugangsländern stammen. Ob es sich dabei tatsächlich um geflüchtete Menschen handelt, weist die Statistik nicht aus. Darin können auch Personen enthalten sein, die schon lange in Deutschland leben und über andere Migrationswege (u. a. Arbeitsmigration, Familiennachzug) nach Deutschland gekommen sind. Tabelle 1 weist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung (BBiG bzw. HwO) von Personen aus den wichtigsten Asylzugangsländern (Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien , Somalia, Syrien, Ukraine) sowie die sich darunter befindlichen Personen aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylzugangsländern (Afghanistan, Eritrea , Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) für das Jahr 2014 differenziert nach Geschlecht aus. Danach sind im Jahr 2014 insgesamt 6 966 Personen aus Asylzugangsländern und darunter 1 908 Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern in eine duale Berufsausbildung eingemündet. Dabei ist darauf hinzuweisen , dass die Berufsbildungsstatistik für das Jahr 2014 zudem auch 1 272 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Personen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit sowie von 306 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ausweist. Es ist nicht auszuschließen, dass darunter auch Personen aus Asylzugangsländern sind. Tabelle 2 zeigt die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung von Personen aus den wichtigsten Asylzugangsländern differenziert nach Bundesländern und Geschlecht. Es ist derzeit nicht geplant, das Merkmal „geflüchtete Person“ in die Berufsbildungsstatistik aufzunehmen. Jedoch passt die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit ihre operativen EDV-Systeme dahingehend an, dass ab Anfang des Jahres 2016 Informationen zum Aufenthaltsstatus von Kunden eingepflegt werden können . Tabelle 1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung (BBiG bzw. HwO) von Auszubildenden aus „Asylzugangsländern“ nach Geschlecht, Deutschland 2014 Personengruppen Auszubildende Neuabschlüsse insgesamt Neuabschlüsse Männer Neuabschlüsse Frauen Personen aus Asylzugangsländern 6.966 4.071 2.898 Darunter Personen aus nichteuropäischen Asylzugangsländern 1.908 1.386 522 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7783 Tabelle 2: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung (BBiG bzw. HwO) von Auszubildenden aus „Asylzugangsländern“ nach Geschlecht, alle Bundesländer 2014 Bundesland Neuabschlüsse insgesamt Neuabschlüsse Männer Neuabschlüsse Frauen Baden-Württemberg 1.482 819 663 Bayern 1.932 1.179 753 Berlin 270 126 144 Brandenburg 36 27 12 Bremen 57 24 33 Hamburg 255 141 111 Hessen 624 369 255 Mecklenburg- Vorpommern 33 24 12 Niedersachsen 429 282 147 Nordrhein-Westfalen 1.167 681 486 Rheinland-Pfalz 270 153 117 Saarland 90 57 33 Sachsen 87 45 42 Sachsen-Anhalt 42 24 18 Schleswig-Holstein 165 105 60 Thüringen 27 18 12 Deutschland 6.966 4.071 2.898 Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.), Berichtsjahr 2014. Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten bereits an Maßnahmen zur Berufsorientierung bzw. -vorbereitung teilgenommen haben? Wenn ja, bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln, und wenn nein, bis wann plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben? Flüchtlinge können in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht direkt identifiziert werden.2 Daher wird hilfsweise auf Auswertungen zu Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Zugangsländern zurückgegriffen. Dazu zählen folgende Länder: Afghanistan, Eritrea , Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. 2 Derzeit passt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre operativen EDV-Systeme dahingehend an, dass ab Anfang des Jahres 2016 Informationen zum Aufenthaltsstatus von Kunden eingepflegt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hierbei ist zu beachten, dass die absolute Zahl der Personen mit diesen Nationalitäten aber nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden kann. In den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben. Informationen aus der Förderstatistik liegen mit einer Wartezeit von drei Monaten vor. Von Januar bis Oktober 2015 gab es insgesamt 61 400 Eintritte in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, darunter 617 Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der oben genannten Asylzugangsländer. Informationen nach Bundesländern und Geschlecht können der beigefügten Tabelle entnommen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7783 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Statistische Daten zu den Teilnehmenden an Berufsorientierungsmaßnahmen, die mithilfe der Kofinanzierung Dritter – oftmals der Bundesländer – nach § 48 SGB III durchgeführt werden, liegen nicht vor. 9. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen bestehender aufenthalts- und sozialrechtlicher Beschränkungen für Asylsuchende und Geduldete erschwert wird? Wenn ja, welche? Teilweise wird die Auffassung vertreten, die geltende Rechtslage zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Duldung) bei Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 60a Aufenthaltsgesetz) und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (§ 18a Aufenthaltsgesetz) sei nicht ausreichend, um den ausbildenden Betrieben und den Jugendlichen die erforderliche Sicherheit zu geben, dass die Berufsausbildung abgeschlossen und nach erfolgreichem Abschluss eine Beschäftigung aufgenommen werden kann. Die Bundesregierung wird deshalb hierzu in einem der nächsten Gesetzgebungsvorhaben einen Regelungsvorschlag vorlegen. Der Bundesregierung ist zudem bekannt, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter Anpassungen fordern, weil einzelne Instrumente der Ausbildungsförderung bestimmten Personenkreisen nicht zur Verfügung stünden. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? Hierüber liegen der Bundesregierung keine validen Daten vor. Die Prüfung und Anerkennung von ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen obliegt den Hochschulen unter Beachtung der Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten an einer deutschen Universität oder Hochschule eine Studienvorbereitung oder ein Studium begonnen haben bzw. fortsetzen? Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln . Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese Zahlen zu erheben? Die Bundesregierung hat derzeit noch keine Kenntnis zur Gesamtzahl der Flüchtlinge an Hochschulen. In Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz (KMK) hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hierzu im Januar bei ihren Mitgliedshochschulen eine Umfrage gestartet, die noch bis Ende Februar läuft. Eine Folgebefragung ist für das Sommersemester geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7783 12. Wie hoch beziffert die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen den zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen, Schulplätzen, Ausbildungs- und Studienplätzen ? 13. Wie hoch beziffert die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen den zusätzlichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern , Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern und Hochschullehrenden ? 14. Mit welchen Kosten für den notwendigen Ausbau der Bildungsinfrastruktur rechnet die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen? Bitte aufschlüsseln nach Bildungsbereich. 15. Mit welchen Kosten für das zusätzliche Personal rechnet die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen (bitte aufschlüsseln nach Bildungsbereich )? Die Fragen 12, 13, 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der gesamtstaatlichen Integrationspolitik tragen Bund und Länder nach dem Grundgesetz jeweils die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Im Übrigen wird auf die föderale Kompetenzordnung für die Aufgaben- und Finanzverantwortung verwiesen. 16. Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen bei dem Ausbau der Infrastruktur und der Ausbildung und Bezahlung der benötigten Fachkräfte? Wenn die Länder und Kommunen finanziell unterstützt werden, bitte aufführen , in welcher Höhe, auf welchem Weg und in welchem Zeitraum? Wenn nicht, warum nicht? Der Bund entlastet die Länder und Kommunen – unabhängig von den zahlreichen Entlastungsmaßnahmen in den letzten Jahren – in erheblichem Umfang im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingslage. Allein im Jahr 2016 stehen den Ländern und Kommunen zusätzliche Umsatzsteuermittel in Höhe von 3,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Weitere 4,2 Mrd. Euro Bundesmittel kommen den Ländern und Kommunen unmittelbar (z. B. Kompensationsmittel sozialer Wohnungsbau , mietzinsfreie Überlassung von Liegenschaften) oder mittelbar (z. B. bundesfinanzierte Integrationskurse) zu Gute. Zudem erfahren die Länder durch die vollständige Übernahme des BAföG erhebliche Unterstützung durch den Bund. Ihnen stehen hierdurch seit Jahresbeginn 2015 dauerhaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 1,17 Mrd. Euro zur Verfügung. Die dadurch entstehenden Spielräume könnten seitens der Länder auch zur Finanzierung der Mehraufwände im Bildungsbereich eingesetzt werden. Mit der Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte vom 14. Januar 2016 unterstützt das BMBF für einen Zeitraum von (zunächst) zwei Jahren die Kommunen. Ab sofort können sich alle Kreise und kreisfreien Städte um die Finanzierung von bis zu drei kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren bewerben. Diese entlasten die Beteiligten vor Ort, indem sie übergreifend die Bildungsangebote für Neuzugewanderte und die relevanten Akteure in der Kommune koordinieren. Ziel ist die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure vor Ort und die ressortübergreifende Abstimmung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung. 17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Forderungen der UN-Kinderechtskonvention gerecht werden, allen geflüchteten Kindern entsprechend ihrer Potentiale den Zugang zum universitären Bildungsbereich zu ermöglichen? Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei dieser Aufgabe? Falls ja, wie und in welchem finanziellen Umfang? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein vierjähriges Maßnahmenpaket im Gesamtumfang von 100 Mio. Euro zur Integration studierwilliger und -fähiger Flüchtlinge in die Hochschulen gestartet, das vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) umgesetzt wird und den Hochschulen zugutekommt. Es besteht aus drei Bausteinen, die eine Basis für einen erfolgreichen Zugang nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge zu einem Studium bilden: Erkennen und Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen, fachliche und fachsprachliche Studienvorbereitung sowie Unterstützung der sozialen Integration von Flüchtlingen an den Hochschulen. So finanziert der Bund beispielsweise jährlich bis zu 2 400 zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen deutscher Hochschulen. Durch die Finanzierung von Studierfähigkeitstests und sprachlichen Einstufungstests verfolgt der Bund das Ziel, dass Talente erkannt und Förderbedarfe zum Abbau fluchtbedingter Nachteile identifiziert werden können. Ergänzend fördert das BMFSFJ nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule (GF-H) Sprachkurse bis zum Niveau C 1 (EU Referenzrahmen) unter anderem für Asylberechtigte und junge ausländische Flüchtlinge mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus bis zum 30. Lebensjahr. Die Sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf und befähigen junge Menschen dazu, die Hochschulreife zu erwerben , ein Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland begonnene Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen. 18. Plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen, um allen Kindern entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention „Bildungs- und Berufsberatung […] verfügbar und zugänglich zu machen“? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder bei der Umsetzung von Artikel 28 Buchstabe d der UN-KRK zu unterstützen ? Die Bundesregierung plant über bereits bestehende Angebote keine eigenen Maßnahmen . 19. Sieht die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen einen gesteigerten Bedarf an zusätzlicher Qualifizierung der Fachkräfte im Bildungssystem hinsichtlich der Sprachförderung/Sprachbildung? Wenn nein, wie sieht die Bundesregierung den Bedarf gedeckt? Wenn ja, was plant die Bundesregierung, um die Bundesländer bei dieser Qualifizierung zu unterstützen, bitte aufschlüsseln nach Bildungsstufe? Eine gute Sprachförderung ist für die Integration der geflüchteten Kinder essentiell . Das neue Bundesprogramm Sprach-Kitas unterstützt hier mit 100 Mio. Euro jährlich in der Programmlaufzeit von 2016 bis 2019. Damit können bis zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7783 4 000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden. Die Länder haben darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen getroffen , die Kinder mit Fluchthintergrund zu betreuen oder an eine Kinderbetreuung heranzuführen. Zu ggf. weiteren Bedarfen sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung der Integration. Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der Qualifizierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit. 20. Arbeitet die Bundesregierung an Bildungskonzepten, um Kinder, denen aufgrund ihres Geschlechts in ihren Heimatländern der Zugang zu Bildung verwehrt wurde, in das deutsche Bildungssystem zu integrieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte erläutern. Die Zuständigkeit für entsprechende Bildungskonzepte liegt bei den Ländern. Verfassungsrechtlich ist es geboten, eine diskriminierungsfreie Bildungsteilhabe zu gewährleisten. Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung durch die Eltern verknüpft. Das BMFSFJ setzt mit dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen“ hier an. Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern sollen es Eltern künftig noch leichter machen, Bildungszugänge im Familienalltag zu finden. Die rund 5 000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter arbeiten auch insbesondere mit geflüchteten Familien zusammen. 21. Was unternimmt die Bundesregierung, um für Geflüchtete einen schnellen Einstieg in das Bildungssystem zu gewährleisten, um die Sprach- und Wertevermittlung zu erleichtern? Zur Ermöglichung eines frühen Spracherwerbs sind die Integrationskurse mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für Asylbewerberinnen und Asylbewerber , bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet worden. Davon profitieren auch junge Asylsuchende, soweit sie zur Teilnahme insbesondere an Jugendintegrationskursen berechtigt sind, also nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Vorbereitung auf den Besuch weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung. Seit August 2008 unterstützt das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) die Verbesserung der berufsbezogenen Deutsch-Kenntnisse. Das Programm wird in der aktuellen ESF- Förderperiode fortgesetzt und findet unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Flüchtlinge Anwendung. Kernanliegen des Programms ist es, die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt nachhaltig zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird Deutschunterricht mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Zudem wurde mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz die bundesfinanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung, die auf den Integrationskursen aufbaut, gesetzlich verankert. Sie wird als Folgeprogramm zum ESF-BAMF-Programm ab Mitte des Jahres 2016 diese sukzessive ablösen. Im Jahr 2016 können mit beiden Programmen zur berufsbezogenen Sprachförderung zusammen 100 000 Personen erreicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bezüglich der Sprachkurse für junge Flüchtlinge, die ein Hochschulstudium anstreben , wird auf die Ausführungen zum Garantiefonds-Hochschule in der Antwort zu Frage 17 verwiesen. Ein deutliches Eintreten für die Werte und die Verfassungsnormen unseres Rechtsstaates ist ein zwingendes Erfordernis erfolgreicher Integration. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entwickelt daher ein Konzept zur Vermittlung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, unserer Rechte, Pflichten und Werte. Dieses soll umfassend, insbesondere auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften umgesetzt werden. In dem Konzept soll auf unterschiedlichste Materialien zurückgegriffen werden, die derzeit vorbereitet werden (Broschüre „Grundgesetz – Basis unseres Zusammenlebens “, Film zu dieser Broschüre, Informationsmodul „Werte“). Die App „Ankommen “, die bereits der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist Teil dieses Konzepts . Sie ist ein Wegbegleiter zur schnellen und breit angelegten Orientierung während der ersten Wochen in Deutschland. Ziel des Mehrebenansatzes ist, den gesamten Prozess beginnend von der Registrierung als Asylsuchender bis zur Anerkennung als Schutzberechtigter und darüber hinaus zu begleiten. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten fördert das BMBF Maßnahmen, um Flüchtlinge schnell in das Bildungssystem zu integrieren. So erhalten nicht mehr schulpflichtige Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive mit dem Programm „Einstieg Deutsch“ ein erstes Sprachlernangebot, in dem Hauptamtliche mit ehrenamtlichen Lernbegleitern zusammenwirken. Die von Bund und Ländern gemeinsam getragene Initiative „Bildungsketten“ unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, einen Schulabschluss zu erreichen und den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu schaffen. Auch junge, schulpflichtige Flüchtlinge profitieren von diesen Maßnahmen. Die zentralen Instrumente , wie Potenzialanalyse und Berufsorientierung werden auf diese Zielgruppe hin angepasst. An nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge (Asylberechtigte und anerkannte junge Flüchtlinge sowie gestattete Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang) richtet sich die gemeinsame Qualifizierungsinitiative des BMBF, der Bundesagentur für Arbeit und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, um ihnen den Weg in eine betriebliche Ausbildung zu eröffnen. Ziel ist die Integration von 10 000 jungen Menschen im Alter bis zu 25 Jahren in den nächsten beiden Jahren. Um auch die Betriebe und Eltern zu informieren und zu unterstützen, wird das bestehende Netzwerk der KAUSA-Servicestellen des BMBF verdoppelt und insbesondere in den Metropolregionen ausgebaut und auf die neuen Bundesländer ausgeweitet. Das BMBF finanziert den Kapazitätsausbau an Studienkollegs und vergleichbaren Strukturen in Höhe von zusätzlich bis zu 2 400 Plätzen pro Jahr für Flüchtlinge , um den Einstieg in ein Studium zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das BMBF Studierenden-Initiativen, die sich bei der Betreuung studierwilliger Flüchtlinge engagieren und zu ihrer sozialen Integration beitragen. 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Integration der Geflüchteten besser durch den Bund koordiniert und befördert werden kann, wenn das Kooperationsverbot abgeschafft wird? Wenn nein, warum nicht? Der Begriff „Kooperationsverbot“ im Bildungsbereich geht an der Sachlage vorbei . Schon nach der geltenden Fassung des Grundgesetzes können Bund und Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten politisch kooperieren. Sie haben hiervon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7783 zum Beispiel mit der alle Bildungsbereiche umfassenden gemeinsamen Qualifizierungsinitiative von 2008 Gebrauch gemacht. Im Dezember 2015 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und - chefs der Länder vereinbart, in enger Abstimmung von Bund und Ländern weitere Initiativen zur Stärkung des Bildungssystems und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen zu ergreifen. Zur kurzfristigen Erarbeitung eines abgestimmten Integrationskonzeptes haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut abgestimmtes Miteinander aller staatlichen Ebenen für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen notwendig ist. 23. Plant die Bundesregierung, die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zu stärken, damit sie mit zielgerichteten politischen Bildungsangeboten eine bessere Integration der Zugezogenen ermöglicht? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Im Bereich der politischen Bildung widmet sich die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) bereits seit geraumer Zeit dem Themenfeld Integration von Flüchtlingen. Vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen hat die Bundesregierung im Jahr 2016 die Mittel der BpB erhöht, um zusätzliche Angebote zur Bearbeitung der Themenfelder Flucht/Integration/interkultureller Diskurs zu ermöglichen. So führt die BpB zahlreiche Projekte durch, die insbesondere die in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Engagierten als Zielgruppe haben. Weitere Projekte sind in Planung. Die Angebote decken verschiedene Bedarfe von Ehrenamtlichen ab: einerseits vermitteln sie niedrigschwellig Hintergrundinformationen für Ehrenamtliche , andererseits sind es Produkte, die von Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit mit Flüchtlingen eingesetzt werden können (z. B. niedrigschwellige oder mehrsprachige Informationsangebote zum politischen System in Deutschland, zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zum Zusammenleben in Deutschland etc.). Des Weiteren erstellt die BpB Unterrichtsmaterial für Willkommensklassen (d. h. für die Arbeit mit Flüchtlingskindern). Bereits erprobte neue Dialogangebote, die sich mit den die Gesellschaft verbindenden Werten auseinandersetzen und sich an alle gesellschaftlichen Gruppen richten, leisten einen hilfreichen Beitrag und sollen fortgesetzt werden. 24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch nichtformale Bildung einen entscheidenden Beitrag für die Integration leistet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche nichtschulischen Angebote der politischen Bildung will die Bundesregierung über die der bpb hinaus in welchem Umfang ausbauen oder neu schaffen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch nicht-formale Bildung einen entscheidenden Beitrag für die Integration leistet. Die politische Jugendbildung in Deutschland zeichnet sich durch Vielfalt und Pluralität aus. Sie bezieht selbstverständlich in ihre Bildungsarbeit die Integration junger Flüchtlinge ein. Die Angebote der Jugendverbände wie auch der Träger der politischen Jugendbildung stehen allen Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen bis 26 Jahren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7783 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode offen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Glaubensausrichtung. Viele der Träger thematisieren in ihrer Arbeit explizit Fragen um eine gelingende Integration . Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird die präventiv-pädagogische Praxis mit Blick auf eine anti-diskriminierende, vorurteilssensible Früherziehung im Vorschulalter weiterentwickelt. Hierzu gehört die Sensibilisierung für rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit sowie der geschlechtlichen und sexuellen Identität. Es sollen Projekte gefördert werden, die relevante Zielgruppen wie pädagogische Fachkräfte im vorschulischen Bereich zum Umgang mit Vorurteilen, Diskriminierung und Vielfalt befähigen. 25. Sieht die Bundesregierung einen finanziellen Mehrbedarf bei der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Mittel hierfür aufstocken? Auf die föderale Kompetenzordnung wird verwiesen. Sozial benachteiligte Jugendliche – einschließlich der verstärkt in den Fokus tretenden Zielgruppe der jungen Flüchtlinge – werden vom Bund auf der Grundlage des § 83 Absatz 1 SGB VIII im Rahmen von Modellvorhaben u. a. mit den nachfolgend beschriebenen Programmen und Projekten unterstützt: Die seit Jahrzehnten in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten erfahrenen Jugendmigrationsdienste (JMD) bieten bundesweit an über 450 Standorten Beratung für 12- bis 27-jährige Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund mit gesichertem Bleiberecht an. Die JMD beraten und begleiten die jungen Menschen insbesondere beim Übergang Schule/ Beruf und bieten sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen sowie die Vermittlung zu anderen Diensten und Einrichtungen an. Im September 2015 wurde das Modellprojekt jmd2start – Begleitung für junge Flüchtlinge im Jugendmigrationsdienst gestartet (Laufzeit bis Ende 2017). An bundesweit 24 Modellstandorten, die gleichzeitig JMD-Standorte sind, wurde die Zielgruppe der JMD auf junge Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive (analog zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) erweitert. Ziel ist die Bereitstellung spezieller unterstützender Hilfsangebote, um sie besser und schneller in die Gesellschaft zu integrieren. 2015 wurden über die JMD rund 90 000 junge Menschen erreicht. Mit den für 2016 bereit gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von über 50 Mio. Euro kann ein weiterer Ausbau der JMD sowie die Sicherstellung des Modellprojekts erfolgen. Das BMFSFJ und das BMUB fördern seit Anfang 2015 gemeinsam in 179 Modellkommunen das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (1. Förderphase 2015 bis 2018, rund 115 Mio. Euro ESF-Mittel und 5 Mio. Euro Bundesmittel). Die Kommunen – deren Eigenanteil zwischen 20 und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt – schaffen in sozialen Brennpunkten sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer erreichbare junge Menschen, die besondere Unterstützung am Übergang Schule/Beruf brauchen (§ 13 SGB VIII). Eine Teilnahme junger Flüchtlinge ist grundsätzlich möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7783 Im Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1 000 Chancen“ (Förderung durch BMFSFJ insgesamt seit Ende 2011, Förderung bis Ende 2017 geplant) unterstützen die Wirtschaftsjunioren Deutschland junge Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen , insbesondere auch junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Durch niedrigschwellige , praxisnahe Angebote ermöglichen die jungen Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte den jungen Menschen erste Zugänge zur lokalen Arbeitswelt. Dabei arbeiten sie eng mit Angeboten und Netzwerken der Jugendhilfe zusammen. Das Projekt beruht auf dem ehrenamtlichen Engagement vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333