Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7798 18. Wahlperiode 04.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7564 – Deutsch-türkische Vereinbarungen zur Terrorismus-Bekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. Januar 2016 trafen sich die Bundesregierung und die türkische Regierung zu gemeinsamen Kabinettskonsultationen in Berlin. Medienberichten zufolge wurde beim Treffen der Innenminister beider Länder, dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und seinem türkischen Amtskollegen Efkan Ala ein neuer gemeinsamer Mechanismus in der Bekämpfung des Terrorismus vereinbart. Zur Koordination wurden sogenannte Sherpas ernannt. Auf deutscher Seite ist dies der Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, Sinan Selen, auf türkischer Seite Vize-Staatssekretär Mehmet Tekinarslan. Der deutsche Botschafter in Ankara, Martin Erdmann, benannte gegenüber „Hürriyet Daily News“ die Bekämpfung sowohl des Islamischen Staates (IS) als auch der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und diesbezüglichen geheimdienstlichen Austausch , aber auch Informationsaustausch bezüglich irregulärer Migration als Aufgaben des neuen Koordinationsgremiums (www.hurriyetdailynews.com/ankaraberlin -in-joint-anti-terror-mechanism.aspx?pageID=238&nID=94372&NewsCat ID=510). 1. Welche Themen im Einzelnen wurden von den Innenministern Deutschlands und der Türkei während der deutsch-türkischen Regierungskonsultation am 22. Januar 2016 in Berlin mit welchem Ergebnis besprochen? Die Themen, die im Rahmen der deutsch-türkischen Regierungskonsultationen angesprochen wurden, sind im Detail in der gemeinsamen Erklärung zu den Regierungskonsultationen enthalten. 2. Welche konkreten Wünsche, Vorschläge oder Forderungen hat der türkische Innenminister Efkan Ala auf der Regierungskonsultation gegenüber dem Bundesinnenminister geäußert? Wünsche, Vorschläge oder Forderungen, die über die in der gemeinsamen Erklärung enthaltenen Themen hinausgehen, wurden nicht geäußert. Drucksache 18/7798 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche konkreten Vereinbarungen bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit der Innenministerien bzw. Innenbehörden beider Länder wurden auf der Regierungskonsultation getroffen? Es wurde die Einrichtung eines unmittelbareren Kontakts TUR/DEU (siehe Vorbemerkung ) beschlossen. Darüber hinaus bestand Einvernehmen, gemeinsame Absichtserklärungen zu den Themenfeldern Grenzschutz und Schleusungsbekämpfung , Zusammenarbeit in Migrationsfragen und Terrorismusbekämpfung möglichst zeitnah zu finalisieren. 4. Inwieweit und in welchen Bereichen gab es in der bisherigen bilateralen Zusammenarbeit der Innenbehörden beider Länder Schwachstellen, Mängel oder Lücken, die mit der neuen Vereinbarung überwunden werden sollen? Die gemeinsamen Erklärungen zielen darauf ab, die bisherige gute Zusammenarbeit mit den TUR-Behörden weiter auszubauen, zu vereinfachen und zu beschleunigen . 5. Was genau beinhaltet der auf der gemeinsamen Kabinettskonsultation vereinbarte neue Mechanismus in der Terrorbekämpfung, und auf wessen Initiative geht dies zurück? Die jüngsten Anschläge in Istanbul, Ankara, Suruc und Diyarbakir bestätigen die große und dringende Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen und Facetten, einschließlich des sog. Islamischen Staates (IS), der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) und anderen, zu vertiefen. Neu in der Zusammenarbeit mit TUR ist die Benennung zweier Sherpas (sowohl im Bundesministerium des Innern – BMI als auch im TUR Innenministerium). Die Initiative hierfür ging von beiden Seiten gleichermaßen aus. 6. Was genau beinhaltet die Aufgabe von Sinan Selen als „Sherpa“? Als „Sherpa“ ist Ministerialrat Selen beauftragt worden, die Zusammenarbeit des BMI mit dem TUR Innenministerium, etwa im Falle der Vorbereitung der gemeinsamen Erklärungen zu begleiten. Er berichtet der Hausleitung zu den erzielten Fortschritten. 7. Inwieweit gibt es Überlegungen oder Vereinbarungen zum Ausbau der Geheimdienstzusammenarbeit und des geheimdienstlichen Informationsaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei? Die jüngsten Anschläge in Istanbul, Ankara, Suruc und Diyarbakir bestätigen die große und dringende Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen und Facetten, einschließlich des sog. IS, PKK, DHKP-C und anderen, zu vertiefen. Die Zusammenarbeit der deutschen Nachrichtendienste mit den TUR Behörden erfolgt dabei stets nach den gesetzlichen Übermittlungsvorschriften (vgl. § 19 Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG sowie § 9 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – BND-G). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7798 8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundesnachrichtendienstes, die diese aus der Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewonnen haben (Hinweise auf bestimmte Asylsuchende durch die Datenübermittlung im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit, Hinweise aus Asylanhörungen , eigene Befragung Asylsuchender etc.), auf dem Weg der Kooperation mit türkischen Nachrichtendiensten dorthin gelangt sind oder in Zukunft gelangen können? Die Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst an TUR Behörden erfolgt nach den gesetzlichen Übermittlungsvorschriften (vgl. § 19 Absatz 3 BVerfSchG sowie § 9 Absatz 2 BND-G). 9. Durch welche Mechanismen wird die Bundesregierung ausschließen, dass die türkischen Nachrichtendienste durch die gezielte Informationsweitergabe an deutsche Behörden steuernden Einfluss auf deren Arbeit erhalten? Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte. Informationen, gleich welcher Art, werden in jedem Falle einer eigenständigen Bewertung zugeführt. Sie sind mithin keine exklusive Grundlage behördlichen Handelns. 10. Welche Abwägungen lagen seitens der Bundesregierung dem Entschluss zugrunde , die PKK ausdrücklich zum Gegenstand der Kooperation zu machen? Die PKK ist eine in DEU verbotene ausländische terroristische Vereinigung. Die Organisation steht darüber hinaus auf der sog. EU Terrorliste. Es handelt sich um eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne der §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren in Deutschland geführt und zahlreiche Funktionäre verurteilt. Die Aktivitäten der PKK in DEU und in der TUR sind entsprechend Gegenstand der Gespräche . 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