Deutscher Bundestag Drucksache 18/780 18. Wahlperiode 12.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/656 – Gute Löhne für einen guten öffentlichen Dienst Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im März 2014 startet die Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Das betrifft knapp die Hälfte der über vier Millionen Menschen, die insgesamt in Deutschland im öffentlichen Dienst arbeiten. Zum öffentlichen Dienst gehören die Bürger- und Finanzämter ebenso wie Kindertagesstätten, die Jugendhilfe, Krankenhäuser als auch Nahverkehr , Müllentsorgung, die Feuerwehr, das kommunale Wohnungswesen und vieles mehr. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, der eine flächendeckende Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Dienstleistungen garantiert. Insbesondere gegenüber einem weiteren Abbau staatlicher Dienstleistungen und Privatisierungen gibt es eine große Skepsis. Jede bzw. jeder Vierte fordert sogar , privatisierte Leistungen in den öffentlichen Dienst zurück zu übertragen („Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2013“). Zu einem guten öffentlichen Dienst gehört auch eine entsprechende Entlohnung der Beschäftigten. Infolge der Sparpolitik der letzten Jahre wurden nicht nur die öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt und ihre Qualität verschlechtert . Die Beschäftigten wurden auch durch Stellenabbau mit einer steigenden Arbeitsbelastung konfrontiert. 44 Prozent der öffentlich Beschäftigten sagen, dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert haben. Die Gewerkschaft ver.di beklagt, dass die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst der allgemeinen Entwicklung hinterherhinkt. Unter dem Motto „Wir sind es wert“ fordert sie in der diesjährigen Tarifrunde eine Einkommenserhöhung durch einen Sockelbetrag von 100 Euro plus 3,5 Prozent und will damit vor allem die unteren Verdienstgruppen stärken. Bei der Tarifrunde im öffentlichen Dienst geht es nicht zuletzt um die Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten des öffentlichen DiensDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tes. Arbeitgeber aus Bund und Kommunen haben bereits vor Beginn der Verhandlungen am 13. März 2014 öffentliche Kritik an der Forderung geäußert. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bezeichnete die Forderung als „maßlos überzogen“, die kommunalen Arbeitgeber drohen mit einer Privatisierung der einfachen Tätigkeiten. Drucksache 18/780 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber ist die Bundesregierung ein wesentlicher Akteur und kann auf die Tarifrunde Einfluss nehmen. Statt die oftmals schwierige Finanzlage der öffentlichen Haushalte auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen, wäre es der Bundesregierung möglich, die öffentlichen Finanzen von der Einnahmeseite her zu stärken, etwa durch eine höhere Besteuerung von Vermögen und Unternehmen sowie die stärkere Ahndung von Steuerflucht und -hinterziehung. Die Gewerkschaft ver.di hat mit dem Konzept „Steuergerechtigkeit“ Vorschläge vorgelegt, mit dem sich jährlich über 80 Mrd. Euro Mehreinnahmen erzielen lassen würden. (Soweit im Folgenden keine direkten statistischen Angaben zum öffentlichen Dienst vorliegen, bitte Angaben für entsprechende Branchen bzw. angrenzende Branchen heranziehen.) Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der öffentliche Dienst in Deutschland dank seiner bewährten Strukturen und seiner qualifizierten Beschäftigten wettbewerbs- und leistungsfähig und damit ein Stützpfeiler für Deutschlands Position als eine der führenden Wirtschaftsnationen ist. Vorrangige Aufgabe der Bundesregierung ist es, auch in Zukunft starke Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst bereit zu halten. Die Arbeit im öffentlichen Dienst fordert Verantwortung von jedem Beschäftigten. Sie verdient ein faires und gerechtes Bezahlsystem mit Beschäftigungsbedingungen, die den Mitarbeitern ein flexibles , familienorientiertes und gesundes Arbeiten ermöglichen. Die öffentlichen Arbeitgeber sind mit Blick auf die demografischen Entwicklungen herausgefordert , sich im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, damit die Fachkräftebasis im öffentlichen Dienst gesichert bleibt. Gleichzeitig sind sie angesichts der Belastungen der öffentlichen Haushalte aber auch den Bürgern verpflichtet, sorgsam mit ihren finanziellen Ressourcen umzugehen. In diesem Spannungsfeld trägt die Bundesregierung als öffentlicher Arbeitgeber und als Tarifpartner ein hohes Maß an Verantwortung für einen fairen und generationengerechten Ausgleich der Interessen. Nicht für alle Inhalte der Fragen liegen Erkenntnisse für den öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt vor. Daher wird auf Folgendes hingewiesen: Das Statistische Bundesamt führt eine Personalstandstatistik bezüglich des Personals des öffentlichen Dienstes. Soweit für einzelne Fragen in dieser Personalstandstatistik keine Auswertungen zur Verfügung stehen, werden in den Antworten die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ermittelbaren Angaben für die unmittelbare Bundesverwaltung gemacht. Im Zusammenhang mit den anstehenden Tarifverhandlungen von Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ist zu berücksichtigen, dass der kommunale Bereich in der Personalstandstatistik nicht deckungsgleich ist mit dem Bereich der Beschäftigten, für die von der VKA abgeschlossene Tarifverträge gelten. Das Statistische Bundesamt erhebt Daten zu Verdienststatistiken sowie Angaben zum Arbeitsmarkt orientiert an der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Der öffentliche Dienst wird dabei nicht separat erfasst. In den Antworten wird deshalb insbesondere der Wirtschaftszweig O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherung“) als dem öffentlichen Dienst sachnächster Wirtschaftszweig herangezogen. Dieser ist aber nicht deckungsgleich mit den in die Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst einbezogenen Bereichen. Er ist ebenfalls nicht deckungsgleich mit dem Kreis der Beschäftigten, für die in den anstehenden Tarifverhandlungen von Bund und VKA verhandelt wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/780 1. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Qualität des öffentlichen Dienstes ein, und welche Rolle spielt dabei nach ihrer Ansicht die Arbeit der dort Beschäftigten? Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom Oktober 2012 nimmt Deutschland den fünften Platz der besten Industrienationen der Welt ein. Bei diesem Standortranking wird Deutschland für die Kriterien „Ordnungsrahmen , Bürokratie und Rechtssicherheit“, also für eine gute Verwaltung sogar der zweite bzw. dritte Platz unter 15 Kriterien zugeordnet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Qualität öffentlicher Dienstleistungen verbessert werden? Öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland kommt hohe Qualität zu. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Aufrechterhaltung und weitere Steigerung der hohen Qualität der Leistungen des öffentlichen Dienstes hat für die Bundesregierung zentrale Bedeutung. Die Rahmenbedingungen für die Verwaltung sind dabei zunehmend geprägt von knapper werdenden Ressourcen, dem demografischen Wandel, einer beschleunigten technologischen Entwicklung und sich wandelnden Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Unternehmen an Staat und Verwaltung. Dies verlangt zum einen eine noch stärkere Orientierung der staatlichen Dienstleistungen am konkreten Bedarf der Bürger. Zum anderen erfordert diese Entwicklung auch eine optimale Nutzung der individuellen Potenziale der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Diese Basis guter Verwaltungstätigkeit war bereits in den vorangegangenen Legislaturperioden Ziel der Verwaltungsmodernisierung. Zu nennen sind hier etwa die Vorhaben „Demografiesensibles Personalmanagement “, die einheitliche Behördennummer 115, das Geoportal und der Aufbau des Pilotbetriebes von „GovData – Das Datenportal für Deutschland“ bis hin zur Etablierung eines umfassenden Qualitätsmanagements. Hier gilt es, die bisherigen Anstrengungen passgenau fortzusetzen. Über den Sachstand zum Ende der letzten Legislaturperiode informiert die Internetseite www.verwaltunginnovativ .de. Gerade die Bedeutung und Rolle der Informationstechnik für eine gute Dienstleistung ist im Internetzeitalter rasant gewachsen. Hier erwarten die Bürger von der Verwaltung, dass sie ihre Dienstleistungen weiterhin auf qualitativ hohem Niveau erbringt und auch über elektronische Wege erreichbar ist. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung im Programm „Digitale Verwaltung 2020“ als Schwerpunkt der Verwaltungsmodernisierung die Schritte zur Digitalisierung der Bundesverwaltung koordinieren und zusammenführen; dies soll im engen Schulterschluss mit den für den Verwaltungsvollzug weithin zuständigen Ländern und Kommunen geschehen. An den Lebens- und Unternehmenslagen orientierte, durchgängige und medienbruchfreie staatliche Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen sind das Ziel. Drucksache 18/780 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Auswirkungen hatten nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen auf die Qualität, die personelle Ausstattung des öffentlichen Dienstes und auf die dortigen Arbeitsbedingungen ? Wie wird sich diesbezüglich nach Einschätzung der Bundesregierung die Schuldenbremse bei Bund und Ländern auf die Kommunalhaushalte auswirken , und welcher Konsolidierungsdruck geht von dieser aus? Der öffentliche Dienst hat in den vergangenen Jahren – insbesondere durch Abbau von Stellen und Leistungskürzungen im Bereich der Besoldung und Versorgung – einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet. Eine erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist und bleibt Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates. Unter diesen Rahmenbedingungen unternimmt die Bundesregierung alle Anstrengungen , um eine aufgabengerechte Personalausstattung und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Bund zu sichern. Dadurch konnte im Jahr 2013 nach Jahren der pauschalen Stellenkürzung und der Umsetzung struktureller Reformen ein Stopp des weiteren pauschalen Stellenabbaus für die Bundesverwaltung erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Schuldenbremse auf Bundesebene bezieht die Kommunen nicht ein. Die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen unter Berücksichtigung von Konsolidierungsnotwendigkeiten gewährleistet ist. 4. Wie hat sich von 1991 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst entwickelt (bitte jährliche Angaben insgesamt und nach Bundesbereich, Landesbereich, kommunalen Bereich, Sozialversicherung aufgliedern)? Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen ergibt sich aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst (Stand: 30. Juni 2012) und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/780 1 Ohne Bahn und Post. Vor 1993 ohne Bundesbank und andere rechtlich selbstständige öffentlich rechtliche Einrichtungen (1993: 21 378 Beschäftigte ). 2 Bis 1993 Deutsche Bundes-/Reichsbahn. 3 Ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden. 4 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. 5 Erhöhte Zunahme in der Sozialversicherung durch die erstmalige Erfassung aller Betriebskrankenkassen. Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich 1 Bundeseisenbahn - vermögen2 Deutsche Bundes- post3 Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversiche - rung 4, 5 1000 30.06.1991 6 737,8 652,8 473,8 663,5 2 574,8 2 051,4 321,5 30.06.1992 6 657,2 625,5 433,9 641,5 2 534,2 2 073,5 348,5 30.06.1993 6 502,7 624,2 417,7 636,8 2 518,6 1 946,8 358,6 30.06.1994 6 094,3 597,4 128,5 605,0 2 528,1 1 873,3 362,0 30.06.1995 5 371,0 569,4 119,8 – 2 516,2 1 801,5 364,0 30.06.1996 5 276,5 555,9 111,6 – 2 504,0 1 739,3 365,7 30.06.1997 5 163,8 548,3 101,6 – 2 476,9 1 683,3 353,6 30.06.1998 5 068,6 537,7 91,7 – 2 441,7 1 648,5 349,1 30.06.1999 4 969,4 532,3 78,4 – 2 399,5 1 609,7 349,4 30.06.2000 4 908,9 524,1 73,6 – 2 390,7 1 572,0 348,6 30.06.2001 4 820,8 516,5 66,4 – 2 352,0 1 535,7 350,2 30.06.2002 4 809,1 512,1 62,1 – 2 369,4 1 512,7 352,8 30.06.2003 4 779,4 515,1 57,9 – 2 373,0 1 479,9 353,4 30.06.2004 4 669,9 514,3 55,0 – 2 347,5 1 410,3 342,7 30.06.200 6) 4 599,4 509,9 51,0 – 2 298,1 1 373,0 367,4 30.06.2006 4 576,0 505,3 49,6 – 2 287,1 1 358,2 375,8 30.06.2007 4 540,6 502,1 48,4 – 2 273,1 1 341,2 375,7 30.06.2008 4 505,1 489,6 46,9 – 2 262,8 1 331,4 374,4 30.06.2009 4 547,6 487,9 46,0 – 2 284,1 1 350,2 379,3 30.06.2010 4 586,1 485,5 44,8 – 2 317,8 1 355,2 382,8 30.06.2011 4 602,9 481,1 43,6 – 2 337,0 1 367,2 374,1 30.06.2012 4 617,4 471,8 42,1 – 2 346,5 1 386,1 370,8 Drucksache 18/780 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum die Stellen nach Voll- und Teilzeit entwickelt (bitte jährliche Angaben auch nach Geschlecht aufgliedern)? Die Angaben zu den Voll- und Teilzeitbeschäftigten ergeben sich aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst (Stand: 30. Juni 2012) und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Personalstandstatistik enthält bezüglich dieser Daten keine Aufschlüsselung nach dem Geschlecht. 1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. – Erhöhte Zunahme 2005 durch die erstmalige Erfassung der Betriebskrankenkassen. 2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung. Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1, 2 1 000 Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 30.6.2000 3 697,0 1 211,8 555,2 42,5 1 804,8 585,9 1 066,0 506,0 271,1 77,4 30.6.2001 3 582,4 1 238,4 537,2 45,6 1 751,8 600,2 1 024,0 511,8 269,4 80,8 30.6.2002 3 520,9 1 288,2 524,1 50,2 1 735,6 633,7 996,1 516,6 265,1 87,7 30.6.2003 3 439,0 1 340,4 515,4 57,6 1 713,9 659,2 953,2 526,8 256,5 96,9 30.6.2004 3 327,1 1 342,8 508,0 61,4 1 674,7 672,8 900,5 509,9 244,0 98,7 30.6.2005 3 237,7 1 361,7 496,0 64,9 1 610,4 687,7 871,5 501,5 259,9 107,6 30.6.2006 3 194,7 1 381,3 487,2 67,7 1 588,3 698,8 855,2 503,0 264,1 111,7 30.6.2007 3 143,7 1 396,9 482,0 68,6 1 563,2 709,9 837,8 503,5 260,7 115,0 30.6.2008 3 105,7 1 399,3 469,1 67,5 1 552,8 710,0 827,2 504,2 256,7 117,7 30.6.2009 3 121,0 1 426,6 466,1 67,8 1 562,3 721,8 834,3 515,9 258,2 121,1 30.6.2010 3 106,7 1 479,4 461,2 69,1 1 567,5 750,3 819,6 535,7 258,4 124,4 30.6.2011 3 119,4 1 483,5 457,7 67,0 1 583,9 753,1 827,5 539,7 250,3 123,7 30.6.2012 3 119,9 1 497,5 449,4 64,5 1 582,7 763,9 840,7 545,4 247,2 123,7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/780 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach Vollzeitäquivalenten entwickelt (bitte jährliche Angaben nach insgesamt, Bundesbereich, Landesbereich , kommunalen Bereich, Sozialversicherung aufgliedern)? Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen nach Vollzeitäquivalenten ergibt sich aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts (Stand: 30. Juni 2012) für den öffentlichen Dienst und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : 1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. – Erhöhte Zunahme 2005 durch die erstmalige Erfassung der Betriebskrankenkassen. 2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung. 7. Wie gestaltet sich im öffentlichen Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden Jahren die Personalplanung, und wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Beschäftigten, die bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2030 aus dem Dienst altersbedingt ausscheiden? Aussagen zur Personalplanung der Länder, Kommunen und der Sozialversicherungen können nicht getroffen werden. Für die Personalplanungen des Bundes in den kommenden Jahren sind ebenfalls keine Angaben auf der Grundlage valider Daten möglich, da diese von mehreren, zum Teil nur schwer bestimmbaren Faktoren abhängig sind. Ein nur ungenau messbarer Faktor ist beispielsweise die sich stets im Wandel befindliche politische und gesellschaftliche Schwerpunktsetzung bei der Erledigung der staatlich zugewiesen Aufgaben. Diese aber bestimmen den Personalbedarf, der sich wiederum im jährlich festgelegten Stellenhaushalt widerspiegelt, erheblich mit. Um mit Blick auf die Altersabgänge der kommenden Jahre eine aufgabengerechte und passgenaue Personalausstattung zu erreichen – vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 3 – verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Demografiestrategie das Ziel, Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1, 2 1 000 30.6.2000 4 438,8 578,7 2 170,2 1 371,2 318,7 30.6.2001 4 333,2 562,4 2 122,0 1 330,6 318,2 30.6.2002 4 292,1 551,7 2 120,8 1 301,3 318,4 30.6.2003 4 237,9 547,1 2 110,5 1 264,4 315,9 30.6.2004 4 111,1 541,2 2 071,1 1 195,2 303,6 30.6.2005 4 030,4 531,2 2 015,1 1 159,7 324,5 30.6.2006 3 995,7 523,6 1 996,6 1 145,6 329,9 30.6.2007 3 956,1 519,5 1 978,6 1 129,1 329,0 30.6.2008 3 921,9 506,3 1 966,8 1 121,4 327,4 30.6.2009 3 953,8 504,0 1 981,4 1 136,4 331,8 30.6.2010 3 973,6 500,3 2 006,9 1 132,2 334,3 30.6.2011 4 001,5 496,3 2 031,6 1 146,3 327,2 30.6.2012 4 026,2 487,3 2 046,3 1 167,4 325,1 Drucksache 18/780 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Personalbedarfe des Bundes auf der Basis von Altersstruktur- und Personalbedarfsanalysen zu bestimmen. Ausgehend von der Altersstruktur aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes (Stand: 30. Juni 2012) und eines Ruhestandseintritts mit 65 Jahren kann prognostiziert werden, wie viele Beschäftigte bis 2020 bzw. 2030 altersbedingt ausscheiden werden. Die sich daraus ergebende Prognose ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 1 Einschließlich Bundesagentur für Arbeit. 2 Einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung. 8. Wie hat sich seit dem Jahr 2008 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden und die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst entwickelt? Wie unterscheidet sich die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst zur Gesamtwirtschaft? Welche Ausbildungsleistung ist für die Zukunft vorgesehen (bitte jeweils konkrete Zahlen nennen)? Die Zahl der Auszubildenden im öffentlichen Dienst wird in der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes erhoben. Zum Personal in Ausbildung zählen neben Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) sowie in Berufen des Gesundheitswesens auch Beamte im Vorbereitungsdienst sowie Personen mit einem Ausbildungsvertrag im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Anzahl des Personals in Ausbildung nach dieser Definition ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen (Stichtag 30. Juni). Für das Berichtsjahr 2013 können noch keine Angaben gemacht werden, da noch keine Auswertung vorliegt. Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich Sozialversicherung 1, 2 1 000 2020 824,0 68,6 458,6 243,0 53,7 2030 2 247,0 208,6 1 135,4 732,9 170,2 Anteil an den Gesamtbeschäftigten (in %) 2020 17,8 13,3 19,5 17,5 14,5 2030 48,7 40,6 48,4 52,9 45,9 Stichtag 30. Juni Personal in Ausbildung im öffentlichen Dienst insgesamt 2008 192 900 2009 197 268 2010 202 403 2011 207 297 2012 206 939 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/780 Für die Ausbildungsquote des öffentlichen Dienstes, die im Rahmen des Datenreports zum Berufsbildungsbericht ermittelt wird, werden nur Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO sowie in Berufen des Gesundheitswesens berücksichtigt (Stichtag: 30. Juni): Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes 1 ohne Beamte im Vorbereitungsdienst und Ausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums. Zu berücksichtigen ist, dass die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes aufgrund des Erhebungsstichtags der Personalstandstatistik zum 30. Juni nicht vollständig wiedergegeben wird. Zu diesem Stichtag können bereits ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während neue Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Ausbildung antreten. Für die Gesamtwirtschaft sind in der nachfolgenden Übersicht die Zahlen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2008 bis 2012 angegeben. Als Auszubildende werden Personen in einem Berufsausbildungsverhältnis erfasst , die einen anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG bzw. HwO erlernen. Erhebungsstichtag ist der 31. Dezember. Auch hier liegt für das Berichtsjahr 2013 noch keine Auswertung vor. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Aufgrund des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt ), der 2004 zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft geschlossen wurde, bildet die Bundesverwaltung in den Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO seitdem über den eigenen Bedarf hinausgehend aus. Mit einer Ausbildungsquote von stets über 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Erhebungsstichtag: 15. Oktober) hat die Bundesregierung ihre im Ausbildungspakt gegebene Zusage erfüllt. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass dies auch im Jahr 2014 – dem letzten Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Stichtag 30. Juni Auszubildende1 Vollzeitäquivalent Ausbildungsquote in % 2008 83 144 2 193 761 3,8 2009 82 761 2 222 703 3,7 2010 80 895 2 235 848 3,6 2011 80 998 2 252 433 3,6 2012 78 096 2 277 684 3,4 Stichtag 31.12. Auszubildende Beschäftigte Ausbildungsquote in % 2008 1 813 644 27 632 286 6,6 2009 1 775 384 27 487 548 6,5 2010 1 693 978 28 033 420 6,0 2011 1 642 042 28 787 490 5,7 2012 1 640 634 29 142 661 5,6 Drucksache 18/780 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr des bestehenden Ausbildungspakts – gelingen wird; ausgehend von den angebotenen Ausbildungsplätzen ist eine Ausbildungsquote von ca. 7,2 Prozent zu erwarten. Erkenntnisse über die in Ländern und Kommunen vorgesehene Ausbildungsleistung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung hält sich an die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach dem vorgesehen ist, den Ausbildungspakt gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterzuentwickeln . Die Behörden des Bundes werden ihre Verpflichtungen aus dieser Allianz ebenso verantwortungsvoll erfüllen. 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 1991 bis 2013 der Anteil der Personalkosten am Gesamthaushalt des öffentlichen Dienstes entwickelt (bitte auch jährliche Angaben)? Der Anteil der Personalausgaben an den Ausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden) ist relativ stabil seit der Wiedervereinigung . Er lag bei 28 Prozent im Jahr 2012. Anteil der Personalausgaben am Öffentlichen Gesamthaushalt (Gebietskörperschaften ) Quelle: Statistisches Bundesamt 1991 bis 2011: Rechnungsergebnisse; 2012: Kassenergebnis * Herbstschätzung (Bundesministerium der Finanzen) 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gestiegene Arbeitsbelastungen und die Zunahme von arbeitsbedingtem Stress im öffentlichen Dienst vor, und gibt es bestimmte Arbeitsbelastungen, die in einem besonderen Ausmaß auftreten? Die Bundesregierung hat im Stressreport Deutschland 2012 einen Überblick zu psychischer Belastung, Ressourcen, Stress und Gesundheit erstellt, der auch Aussagen von Beschäftigten aus dem Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung , Verteidigung, Sozialversicherungen“ enthält.1 Die Frage, ob in den Jahre Anteil (%) Jahre Anteil (%) Jahre Anteil (%) 1991 30,1 2001 28,0 2011 27,3 1992 30,1 2002 28,1 2012 28,0 1993 30,0 2003 28,1 2013* 28,3 1994 30,5 2004 28,2 1995 30,5 2005 27,2 1996 31,0 2006 27,2 1997 29,0 2007 27,0 1998 28,6 2008 26,3 1999 28,1 2009 25,9 2000 28,1 2010 26,3 1 Stressreport Deutschland 2012, Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden; Dortmund/Berlin /Dresden 2012. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/780 letzten zwei Jahren eine arbeitsbedingte Stresszunahme stattgefunden habe, beantworteten 46 Prozent dieser Befragten mit ja (alle Wirtschaftszweige 43 Prozent). Im Allgemeinen finden sich bei den psychischen Anforderungen und den Ressourcen im Vergleich zwischen öffentlichem Dienst und anderen Branchen kaum Unterschiede. Bei gesundheitlichen Beschwerden gibt es insgesamt nur geringe Unterschiede zu anderen Branchen, allerdings wird etwas häufiger von Emotionaler Erschöpfung berichtet. 11. In welchem Zusammenhang stehen nach Auffassung der Bundesregierung mögliche Arbeitsbelastungen und Stress mit personeller Unterausstattung ? Einen Zusammenhang zwischen personeller Unterausstattung im öffentlichen Dienst und Stress kann aus dem Stressreport nicht abgeleitet werden. Dennoch liegt der Zusammenhang nahe und war für die Bundesregierung ein Grund, den pauschalen Stellenabbau in den Bundesverwaltungen in 2013 zu stoppen. 12. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst die Krankenstandsrate verglichen mit der Gesamtwirtschaft und anderen Branchen dar? Ist bekannt, in welchem Ausmaß die Erkrankungen auf psychische Belastungen zurückgehen? Die Bundesregierung führt im jährlichen Gesundheitsförderungsbericht 2 für die unmittelbare Bundesverwaltung einen Vergleich mit der größten Erhebung in der Privatwirtschaft, der sogenannten AOK Fehlzeitenstatistik3, durch. Die Entwicklung der Abwesenheitsquote der Beschäftigten in der unmittelbaren Bundesverwaltung verglichen mit den erwerbstätigen AOK-Versicherten (inkl. Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung) von 2008 bis 2012 ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Die AOK-Daten werden vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) erhoben und ausgewertet. Für die Beschäftigten der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Vergleichbarkeit der Abwesenheitsquoten ist allerdings aufgrund unterschiedlicher Erhebungssystematik und der unterschiedlichen Personalstruktur stark begrenzt. Bekannte Abhängigkeiten, wie Alter, Geschlecht und Tätigkeit führen strukturbedingt zu Verzerrungen. Insbesondere gilt, dass ältere Menschen gegenüber Jüngeren zumeist längere zusammenhängende Arbeitsunfähigkeitszeiten und mehr Krankheitstage insgesamt aufweisen. Laut der Erhebung des Statistischen Bundesamtes zum Personalbestand (Stichtag: 30. Juni 2012) waren 59,7 Prozent der Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung im Jahr 2012 älter als 45 Jahre. In der übrigen Erwerbsbevölkerung in Deutschland liegt der Anteil der über 45-Jährigen lediglich bei 44,6 Prozent. Damit ist die Altersgruppe der über 45-Jährigen im Bundesdienst um ungefähr ein Viertel größer als in der gesamten Erwerbsbevölkerung. Die 25- bis 44-Jährigen, die in der gesamten Erwerbsbevölkerung mit 43,1 Prozent die stärkste Altersgruppe bilden, machen dagegen im Bundesdienst nur 33,6 Prozent aus. 2 Gesundheitsförderungsbericht 2012 der unmittelbaren Bundesverwaltung; Berlin 2013. 3 Badura/Ducki/Schröder/Klose/Meyer (Hrsg.), Fehlzeiten-Report 2013; Verdammt zum Erfolg – die süchtige Arbeitsgesellschaft?; Berlin 2013. Drucksache 18/780 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode . Entwicklung der Abwesenheitsquote* der Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung und der erwerbstätigen AOK-Versicherten (inkl. Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung) von 2008 bis 2012 in Prozent * Abwesenheitstage in Prozent der Arbeitstage bzw. Kalendertage eines Jahres 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der im öffentlichen Dienst geleisteten Überstunden (bitte konkrete relative und absolute Zahlen im Zeitverlauf insgesamt sowie für Bund, Länder, Kommunen nennen)? Zu der Entwicklung oder der Anzahl von Überstunden, die im öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen geleistet wurden bzw. werden, sind der Bundesregierung keine Angaben möglich. Überstunden, die von Tarifbeschäftigten des Bundes im Sinne des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst geleistet werden bzw. angeordnete Mehrarbeit für Beamte des Bundes nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes sind statistisch weder zentral erfasst noch lassen sie sich für den Bund durch Zusammenführung der Daten aus den Zeiterfassungssystemen der einzelnen Behörden valide ablesen. Zudem gelten gemäß § 7 Absatz 7 der Arbeitszeitverordnung und den in den Dienststellen geschlossenen Dienstvereinbarungen zum Arbeitszeitmanagement (gleitende Arbeitszeit, Zeiterfassungssystem) aus datenschutzrechtlichen Gründen Aufbewahrungsfristen, die eine Auswertung zur Entwicklung der Überstunden/angeordneten Mehrarbeit für einen länger zurückliegenden Zeitraum nicht zulassen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/780 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und den Anteil von befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst (bitte nach Sachgrund/sachgrundlos sowie Geschlecht und Alter aufschlüsseln), und wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation verglichen mit der Gesamtwirtschaft und anderen Branchen dar (bitte konkrete Zahlen nennen)? Wie hoch ist bei Neueinstellungen der Anteil der Befristungen? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, sachgrundlose Befristungen tarifvertraglich auszuschließen? Die Angaben zu Zahl und Anteil von befristet Beschäftigten aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst (Stand: 30. Juni 2012) sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung der befristet beschäftigten Arbeitnehmer nach Sachgrund/sachgrundlos ist dem Statistischen Bundesamt nicht möglich. Hinsichtlich der Gesamtwirtschaft und verschiedener Branchen hat das Statistische Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus des Jahres 2012 Daten zu Zahl und Anteil befristeter Beschäftigung für verschiedene Wirtschaftszweige erhoben (vgl. nachfolgende Tabelle). Diese beruhen auf der Selbstauskunft der Befragten . Arbeitsrechtliche Vorschriften spielten in der Erhebung keine Rolle. Deshalb besteht auch keine Datengrundlage für eine getrennte Ausweisung von Öffentlicher Dienst insgesamt Insgesamt Geschlecht Männer Frauen Insgesamt 4 617 353 2 094 217 2 523 136 bis 30 790 429 355 458 434 971 31 bis 40 836 210 363 435 472 775 41 bis 50 1 320 830 575 819 745 011 51 und älter 1 669 884 799 505 870 379 Arbeitnehmer mit Zeitvertrag im öffentlichen Dienst Insgesamt Geschlecht Männer Frauen Insgesamt 403 791 172 479 231 312 bis 30 175 872 75 743 100 129 31 bis 40 117 269 54 799 62 470 41 bis 50 67 962 23 576 44 386 51 und älter 42 688 18 361 24 327 Anteil der AN mit Zeitvertrag am Personal ö. D. Insgesamt Geschlecht Männer Frauen Insgesamt 8,7 % 8,2 % 9,2 % bis 30 22,3 % 21,3 % 23,0 % 31 bis 40 14,0 % 15,1 % 13,2 % 41 bis 50 5,1 % 4,1 % 6,0 % 51 und älter 2,6 % 2,3 % 2,8 % Befristungen mit Sachgrund und sachgrundlosen Befristungen. In der Übersicht Drucksache 18/780 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sind die Wirtschaftszweige O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung “) und U („Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“) zusammengefasst , eine getrennte Auswertung liegt beim Statistischen Bundesamt nicht vor. Erwerbstätige1 in unterschiedlichen Erwerbsformen nach soziodemografischen Merkmalen und Wirtschaftsabschnitten 2012 in 1 000 Ergebnis Mikrozensus 2012 (Auszug) Gegenstand der Nachweisung Beschäftigte insgesamt befristet Beschäftigte3 Anteil befristet Beschäftigte in % Zeitarbeitnehmer / -innen3 Anteil Zeitarbeitnehmer / -innen Insgesamt 32 124 2 735 8,51 % 745 2,32 % Frauen 15 372 1 362 8,86 % 230 1,50 % Männer 16 751 1 374 8,20 % 515 3,07 % Alter von … bis unter … Jahren: 15 bis unter 25 1 917 471 24,57 % 91 4,75 % 25 bis 35 6 762 955 14,12 % 214 3,16 % 35 bis 45 8 126 571 7,03 % 170 2,09 % 45 bis 55 9 756 503 5,16 % 183 1,88 % 55 bis 65 5 563 235 4,22 % 88 1,58 % Früheres Bundesgebiet (West) ohne Berlin 25 801 2 089 8,10 % 552 2,14 % Neue Bundesländer (Ost) einschließlich Berlin 6 323 646 10,22 % 193 3,05 % Wirtschaftsabschnitte2: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (A) 256 22 8,59 % X Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe; Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasserund Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (B,C,D,E) 7 683 479 6,23 % X Baugewerbe (F) 1 973 95 4,82 % X Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (G) 4 161 315 7,57 % X Verkehr und Lagerei (H) 1 681 128 7,61 % X Gastgewerbe (I) 1 099 127 11,56 % X Information und Kommunikation (J) 955 62 6,49 % X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/780 1 Bezogen auf alle Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Bildung oder Ausbildung oder einem Freiwilligendienst. 2 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 3 Gruppen nicht überschneidungsfrei. - = Nichts vorhanden. X = Aussage aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen auf Basis der erhobenen Daten nicht möglich. Quelle: Statistisches Bundesamt Informationen zum Anteil der Befristungen bei Neueinstellungen liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor. Zum Anteil von Befristungen bei Neueinstellungen beim Bund wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 11, Bundestagsdrucksache 17/14410, Seite 10 ff. vom 22. Juli 2013 verwiesen. Der tarifvertragliche Ausschluss befristeter Beschäftigung ohne Sachgrund ist eine der von den Gewerkschaften gegenüber Bund und VKA erhobenen Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen. Diese Verhandlungen werden ab dem 13. März 2014 in Potsdam mit den Gewerkschaften geführt. Das Ergebnis wird eine Gesamteinigung zwischen den Tarifvertragsparteien sein, die abzuwarten bleibt. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ; Grundstücks- und Wohnungswesen (K,L) 1 264 40 3,16 % X Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (M,N) 2 958 355 12,00 % X Öffentliche Verwaltung, Verteidigung ; Sozialversicherung; Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (O,U) 2 668 234 8,77 % X Erziehung und Unterricht (P) 2 051 305 14,87 % X Gesundheits- und Sozialwesen (Q) 4 113 440 10,70 % X Kunst, Unterhaltung und Erholung ; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen; Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt (R,S,T) 1 262 134 10,62 % X Gegenstand der Nachweisung Beschäftigte insgesamt befristet Beschäftigte3 Anteil befristet Beschäftigte in % Zeitarbeitnehmer / -innen3 Anteil Zeitarbeitnehmer / -innen Drucksache 18/780 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übernahmequote von Auszubildenden im öffentlichen Dienst (bitte nach insgesamt, Bund, Länder, Kommunen aufgliedern)? Wie ist das Verhältnis von befristeter/unbefristeter Übernahme sowie in Teil- bzw. Vollzeit? Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, für Auszubildende im öffentlichen Dienst, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, eine unbefristete Übernahme tariflich verbindlich zu regeln? Entsprechende Daten werden vom Statistischen Bundesamt für den öffentlichen Dienst nicht erhoben. Von den im Jahr 2012 erfolgreich beendeten Ausbildungen sind beim Bund 91 Prozent der Ausgebildeten übernommen worden. Hiervon befanden sich zum Stichtag 1. Januar 20144 25 Prozent der Ausgebildeten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Eine Übernahme in ein Vollzeitarbeitsverhältnis fand in 99,7 Prozent der Fälle statt. Die Übernahme von Auszubildenden ist eine der von den Gewerkschaften gegenüber Bund und VKA erhobenen Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen . Diese Verhandlungen werden ab dem 13. März 2014 in Potsdam mit den Gewerkschaften geführt. Das Ergebnis wird eine Gesamteinigung zwischen den Tarifvertragsparteien sein, die abzuwarten bleibt. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung von Leiharbeit und Werkverträgen im öffentlichen Dienst vor? Wie haben sich in den zurückliegenden 20 Jahren die sachkostenfinanzierten Personalkosten entwickelt (bitte für beide Fragen – soweit vorhanden – absolute und relative Zahlen nennen)? Das Statistische Bundesamt kann auf Basis der im Rahmen des Mikrozensus des Jahres 2012 erhobenen Daten keine Aussage zu Leiharbeit aufgeschlüsselt nach den einzelnen Wirtschaftszweigen treffen. Dies betrifft alle abgefragten Wirtschaftszweige (vgl. Tabelle zu Frage 14, Spalte „Zeitarbeitnehmer/-innen“). Informationen zu Werkverträgen und der Finanzierung von Personalkosten erhebt das Statistische Bundesamt für den öffentlichen Dienst nicht. Hinsichtlich der Erkenntnisse zu Leiharbeitskräften beim Bund wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 1 und 3, Bundestagsdrucksache 17/12248, Seite 2 vom 1. Februar 2013 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 14, Bundestagsdrucksache 17/14410, Seite 12 vom 22. Juli 2013 verwiesen. Hinsichtlich der Erkenntnisse zu anderen Formen der Fremddienstleistung bzw. der Erteilung von Aufträgen an externe Dritte beim Bund (ohne Unterscheidung nach der vertragsrechtlichen Einordnung als Werkvertrag oder einer anderen vertragsrechtlichen Form) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 1. Februar 2013 zu Frage 30, Bundestagsdrucksache 17/12248, Seite 10 vom 1. Februar 2013 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 17/14647, Seite 3 f. vom 28. August 2013 verwiesen. Sachkostenfinanzierte Personalausgaben werden im Kontext der Frage verstanden als Ausgaben für die Beauftragung Dritter (z. B. für Arbeitnehmerüberlassung ) aus Sachkostentiteln. Für den Bundeshaushalt können durch Auswertun- 4 Die unbefristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt nach der tarifvertraglichen Regelung des § 16a TVAöD bei Bewährung nach 12 Monaten, so dass erst zum 1. Januar 2014 eine Aussage über die Übernahmequote der Auszubildenden, die im Jahr 2012 ihre Ausbildung beendet haben, möglich ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/780 gen aus der Haushaltsdatenbank dazu keine Erkenntnisse gewonnen werden, weil derartige Ausgaben nicht standardisiert in der Haushaltsdatenbank gekennzeichnet sind: Soweit Ausgaben für die Beauftragung Dritter geleistet werden, können unterschiedliche Titel betroffen sein – je nachdem, welcher Zweckbestimmung die Leistung zuzuordnen ist. Außerdem machen derartige Ausgaben ggf. nur einen Teil der Gesamtausgaben des jeweiligen Titels aus. Hinsichtlich der Ausgaben des Bundes, unabhängig davon, aus welchen Titeln sie geleistet wurden, enthält die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., zu Frage 13 bezüglich Arbeitnehmerüberlassung , Bundestagsdrucksache 17/12248, Seite 5 vom 1. Februar 2012, und bezüglich der Ausgaben für die Beauftragung von Fremddienstleistern im Zeitraum von 1997 bis 2012 in der Antwort zu den Fragen 36 und 37 auf Seite 13. Erkenntnisse für die Haushalte anderer Gebietskörperschaften liegen ebenfalls nicht vor. 17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bis heute die Reallöhne im öffentlichen Dienst entwickelt (wenn möglich, bitte jährliche Angaben von Monatseinkommen und Stundenlöhnen)? Daten des Statistischen Bundesamts für den Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung , Verteidigung, Sozialversicherung“ zur Entwicklung der tariflichen Stunden- und Monatsgehälter, der Reallohnentwicklung und des Verbraucherpreisindex können der nachfolgende Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Entwicklung der Tarifverdienste im Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung “* (2010=100) Jahr Index der tariflichen Stundengehälter Veränderung zum Vorjahr in % Index der tariflichen Monatsgehälter Veränderung zum Vorjahr in % Reallohnentwicklung (Index der tariflichen Monatsgehälter deflationiert mit dem Verbraucherpreisindex) Veränderung zum Vorjahr in % Verbraucherpreisindex 2000 82,4 1,3 81,6 1,3 95,2 – 0,2 1,4 2001 84,7 2,8 83,9 2,8 95,9 0,8 2,0 2002 86,6 2,3 85,8 2,3 96,8 0,9 1,4 2003 88,9 2,7 88,1 2,7 98,3 1,5 1,1 2004 90,9 2,2 90,0 2,2 98,9 0,6 1,6 2005 91,4 0,5 90,4 0,5 97,8 –1,2 1,6 2006 91,4 0,0 90,5 0,1 96,4 –1,4 1,5 2007 91,3 – 0,1 90,7 0,2 94,4 –2,1 2,3 2008 95,8 5,0 95,6 5,4 96,9 2,7 2,6 2009 98,4 2,7 98,4 2,9 99,5 2,6 0,3 2010 100,0 1,6 100,0 1,7 100,0 0,5 1,1 2011 101,0 1,0 101,0 1,0 98,9 –1,1 2,1 2012 104,3 3,3 104,3 3,3 100,2 1,3 2,0 * Einschließlich Tarifbeschäftigte und Beamte 2013 106,8 2,4 106,8 2,4 101,0 0,8 1,5 Drucksache 18/780 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Z u s a m m e n f a s s e n d e Vo r b e m e r k u n g z u d e n F r a g e n 1 8 b i s 2 0 In der beim Statistischen Bundesamt geführten Personalstandstatistik für den öffentlichen Dienst werden Stundenlöhne nicht als Merkmal erhoben. Für Tarifbeschäftigte des Bundes sind die Stundenentgelte, die sich rechnerisch (Berechnung nach § 24 Absatz 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst [TVöD]) für die Entgeltgruppen 1 bis 4 auf Basis der reinen tarifvertraglichen Tabellenentgelte ergeben, in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Weil der tarifvertraglich in § 24 Absatz 3 Satz 3 TVöD vereinbarte Weg zur Berechnung der Stundenentgelte nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten oder Frauen und Männern unterscheidet, erfolgt hierzu keine separate Angabe. * Berechnet allein auf Basis des Tabellenentgelts. Unberücksichtigt sind die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD sowie sonstige individuell zustehende Entgeltbestandteile Die dargestellten Werte sind allein auf Basis des monatlichen Tabellenentgelts berechnet. Unberücksichtigt bleiben dabei die jedem Beschäftigten zustehende Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD sowie sonstige individuell zustehende Entgeltbestandteile (dazu gehören in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile wie z. B. Besitzstandszulagen nach §§ 9 bis 11 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD oder Wechselschichtund Schichtzulagen nach § 8 Absatz 5 und 6 TVöD sowie nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile wie z. B. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit und Entgelte für Rufbereitschaft nach § 8 Absatz 1 und 3 TVöD). Die Stundenlöhne der Beschäftigten lassen sich daher nur durch Auswertung der individuell zustehenden Entgeltbestandteile im Einzelfall berechnen. Stundenentgelte auf Basis der Tabellenentgelte nach TVöD Bund ab 01.01.2014 und § 19 TVÜ-Bund ab 01.08.2013* Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E4 11,24 12,45 13,27 13,75 14,22 14,50 E3 11,06 12,25 12,59 13,13 13,54 13,92 E2Ü 10,57 11,71 12,11 12,66 13,03 13,31 E2 10,20 11,30 11,64 11,98 12,73 13,51 E1 9,09 9,26 9,46 9,65 10,14 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/780 18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die unterhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Niedriglohnschwelle von 10,36 Euro pro Stunde arbeiten? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die für einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro arbeiten? 19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst, die einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten (wenn möglich, bitte für einzelne Jahre seit dem Jahr 1991 ausweisen und nach Geschlecht differenzieren)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Niedriglohn von 10,36 Euro berücksichtigt beim Verdienst der Beschäftigten den regelmäßigen steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien („laufender Arbeitslohn“) sowie u. a. Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und damit mehr als das reine Tabellenentgelt nach dem TVöD. Deshalb sind die in der obigen Tabelle dargestellten Werte nicht mit dem Niedriglohn vergleichbar. Weil die Höhe der in der obigen Tabelle unberücksichtigten Entgeltbestandteile von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, die sich teilweise im Laufe eines Jahres mehrfach verändern können (z. B. Zuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit) und weil diese Entgeltbestandteile teilweise einen anderen Fälligkeitszeitpunkt haben als das Tabellenentgelt (vgl. § 24 Absatz 1 TVöD), kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht festgestellt werden, ob es Tarifbeschäftigte des Bundes gibt, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten haben. Wie sich aus der obigen Tabelle ergibt, kann bei Tarifbeschäftigten des Bundes ein Stundenlohn unterhalb von 10,36 Euro theoretisch nur bei Beschäftigten in der Entgeltgruppe 1 sowie in Stufe 1 der Entgeltgruppe 2 vorkommen. Nach der aktuellsten Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts trifft dies beim Bund auf 95 Tarifbeschäftigte zu. Der beim Bund theoretisch denkbare höchste Anteil der Tarifbeschäftigten mit einem Stundenlohn unter 10,36 Euro liegt somit bei 0,07 Prozent der Tarifbeschäftigten in der unmittelbaren Bundesverwaltung. Ein Stundenlohn unter 8,50 Euro ist selbst ohne Berücksichtigung dieser Entgeltbestandteile für Tarifbeschäftigte des Bundes nicht möglich. 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 bis heute die Zahl der Beschäftigten entwickelt, die nach den Entgeltgruppen 1 bis 4 eingestuft werden (bitte einzeln für die jeweiligen Entgeltgruppen und nach Bund, Länder, Kommunen aufführen)? Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn in diesen Entgeltgruppen, und wie hoch ist der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in der jeweiligen Entgeltgruppe? Angaben aus der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für den öffentlichen Dienst zu Beschäftigtenzahlen in den Entgeltgruppen 1 bis 4 beim Bund, Ländern und Kommunen für die Jahre 2006 bis 2012 (aktuellste beim Statistischen Bundesamt vorliegende Daten) sowie zum durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 18 bis 20 verwiesen. Drucksache 18/780 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den Entgeltgruppen E1 bis E4 des TVöD, TV-L, TV-H1 Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich E4 2006 5 181 366 31 463 2007 5 373 7 387 30 596 2008 4 677 6 322 30 845 2009 4 443 6 834 30 901 2010 4 132 7 276 48 971 2011 3 828 7 655 49 242 2012 3 693 8 241 49 864 E3 2006 22 688 3 449 46 402 2007 21 703 17 736 45 320 2008 19 142 17 072 46 052 2009 17 831 17 780 47 957 2010 16 871 19 601 50 118 2011 15 888 23 118 49 759 2012 15 453 22 686 49 479 E2Ü 2006 148 1 205 19 829 2007 127 3 196 18 901 2008 119 3 547 18 611 2009 145 3 292 17 943 2010 146 3 098 19 470 2011 229 3 643 18 859 2012 191 3 259 18 373 E2 2006 1 950 186 58 851 2007 1 810 11 985 57 179 2008 1 637 11 410 56 730 2009 1 555 11 229 56 601 2010 1 479 11 585 64 816 2011 1 410 11 966 63 265 2012 1 229 11 018 62 011 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/780 1 Ohne Einstufungen der Kr-Anwendungstabelle Durchschnittliche Bruttobezüge der Vollzeitbeschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Entgeltgruppen E1 bis E4 des TVöD, TV-L,TV-H1 im Juni 2012 1 Ohne Einstufungen der Kr-Anwendungstabelle 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bis heute die Tarifeinkommen im öffentlichen Dienst und im Vergleich dazu die Tarifeinkommen insgesamt und in den anderen Branchen entwickelt (bitte jährliche Angaben und wenn möglich den öffentlichen Dienst nach Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung aufgliedern)? Für nach Wirtschaftszweigen erhobene Daten des Statistischen Bundesamtes zu Tarifeinkommen (Index der tariflichen Monatsverdienste sowie Veränderung zum Vorjahr) siehe Anlage 1. Die Daten der Wirtschaftszweige lassen sich nicht getrennt nach Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung aufgliedern. 22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bis heute die durchschnittlichen und die mittleren Bruttomonatsverdienste im öffentlichen Dienst und wie im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft und in den anderen Branchen entwickelt (bitte sowohl jährlich die absoluten Werte als auch die prozentuale Entwicklung darstellen und wenn möglich, sowohl nach Geschlecht differenzieren als auch den öffentlichen Dienst nach Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung aufgliedern )? Für nach Wirtschaftszweigen erhobene Daten des Statistischen Bundesamts zu durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten in absoluten Werten in Euro und auf dem Nominallohnindex basierenden Prozentualen Veränderungsraten siehe Anlage 2. Die Daten der Wirtschaftszweige lassen sich nicht getrennt nach E1 2006 17 11 3 344 2007 45 201 5 375 2008 53 137 6 959 2009 61 189 10 521 2010 55 256 14 025 2011 102 901 15 296 2012 43 423 16 884 Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich E4 2 960 2 548 2 436 E3 2 339 2 198 2 309 E2Ü 2 259 2 185 2 242 E2 2 190 2 109 2 018 E1 1 538 1 542 1 548 Bundesbereich Landesbereich kommunaler Bereich Drucksache 18/780 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung bzw. nach Geschlecht aufgliedern . Angaben zum mittleren Bruttomonatsverdienst liegen nicht vor. Der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts existiert aufgegliedert nach Wirtschaftszweigen erst seit 2007. 23. Welche Steuermehreinnahmen in Euro werden für Bund, Länder und Kommunen nach aktuellen Steuerschätzungen für die kommenden Jahre gegenüber dem Jahr 2012 erwartet? Die letzte Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 5. bis 7. November 2013 statt. Der Arbeitskreis schätzte ausgehend vom IstAufkommen 2012 die Steuereinnahmen für die Jahre 2013 bis 2018. Für das Jahr 2013 liegen mittlerweile Ist-Zahlen für den Bund und die Länder vor. Die Aufkommensschätzungen des Arbeitskreises und die Ist-Zahlen für 2013 sowie die Änderung gegenüber dem Aufkommen des Jahres 2012 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: * für die Gemeinden liegen für das Jahr 2013 noch keine Ist-Zahlen vor 24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die öffentlichen Haushalte durch eine höhere Besteuerung von Vermögen und Gewinnen zu stärken? 25. Ist der Bundesregierung das Konzept „Steuergerechtigkeit“ der Gewerkschaft ver.di bekannt, und wie steht sie gegebenenfalls zu den dort gemachten Vorschlägen, mit denen sich laut ver.di jährliche Steuermehreinnahmen von über 80 Mrd. Euro sowie einmalig von 300 Mio. Euro infolge einer einmaligen Vermögensabgabe erzielen lassen? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Eine wachstumsorientierte Steuerpolitik trägt zur nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in Deutschland bei. Die Entwicklung der staatlichen in Mrd. € 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ist Schätzung Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom November 2013 Bund Steueraufkommen 256,3 259,9 269,0 277,5 291,5 298,7 309,2 Änderung gegenüber dem Jahr 2012 3,6 12,7 21,2 35,2 42,4 52,9 Länder Steueraufkommen 236,3 244,2 251,9 260,8 269,5 277,6 287,2 Änderung gegenüber dem Jahr 2012 7,9 15,5 24,5 33,1 41,3 50,8 Ist Schätzung Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom November 2013 Gemeinden* Steueraufkommen 81,1 85,0 88,2 91,5 94,7 98,0 101,6 Änderung gegenüber dem Jahr 2012 4,0 7,1 10,4 13,7 16,9 20,5 Einnahmen ist stabil und ermöglicht bei gleichzeitiger Wahrung von Haushaltsdisziplin eine solide Finanzierung der öffentlichen Aufgaben mit der vorhande- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/780 nen Steuerbasis. Mit dem Verzicht auf die Erhöhung bestehender bzw. Einführung neuer Steuern setzt die Bundesregierung die richtigen Investitions- und Leistungsanreize und stärkt die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung. Drucksache 18/780 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/780 Drucksache 18/780 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/780 Drucksache 18/780 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/780 Drucksache 18/780 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/780 Anlage 2 Drucksache 18/780 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. 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