Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7800 18. Wahlperiode 09.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7344 – Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw . Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid- Year Trends 2013“, S. 6). So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand vom 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende des Jahres 2014 lebten zudem gut 50 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland. Rund 60 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie 23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a Aufenth G. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende des Jahres 2014). Drucksache 18/7800 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtlicher Anerkennung, sank von über einer Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014. Bis Mitte des Jahres 2015 ist diese Zahl auf etwa 746 000 Flüchtlinge angestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862), hinzu kommt eine wachsende Zahl von noch nicht im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Asylsuchenden. 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren )? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 39 610 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 335 männliche und 15 263 weibliche, sowie zwölf Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 3 526 Personen waren unter 18 Jahren. 30 166 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 9 432 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwölf Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylberechtigte insgesamt 39.610 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 79,5 befristete Aufenthaltsrechte 18,2 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,4 Asylberechtigte insgesamt 39.610 darunter: Türkei 11.723 Iran 5.776 Syrien 5.289 Afghanistan 2.292 Irak 1.629 Sri Lanka 1.546 Kosovo 1.047 Pakistan 712 Polen 677 Äthiopien 655 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7800 Asylberechtigte insgesamt 39.610 Länder Baden-Württemberg 5.179 Bayern 3.579 Berlin 2.239 Brandenburg 363 Bremen 569 Hamburg 1.905 Hessen 4.860 Mecklenburg-Vorpommern 174 Niedersachsen 4.874 Nordrhein-Westfalen 12.863 Rheinland-Pfalz 1.029 Saarland 694 Sachsen 217 Sachsen-Anhalt 110 Schleswig-Holstein 870 Thüringen 85 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 211 052 Personen mit Flüchtlingsschutz, darunter 142 345 männliche und 68 592 weibliche, sowie 115 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 48 695 Personen waren unter 18 Jahren alt. 42 083 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 168 967 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt . a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 211.052 davon mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 26,6 befristete Aufenthaltsrechte 59,7 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 13,7 Drucksache 18/7800 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Flüchtlingsschutz Deutschland 211.052 darunter: Syrien 99.290 Irak 46.040 Iran 12.583 Afghanistan 10.005 Eritrea 8.974 Ungeklärt 5.554 Türkei 5.383 Pakistan 3.501 Somalia 2.804 Russische Föderation 2.623 Personen mit Flüchtlingsschutz 211.052 Länder Baden-Württemberg 20.281 Bayern 25.731 Berlin 9.771 Brandenburg 4.107 Bremen 4.187 Hamburg 6.979 Hessen 19.239 Mecklenburg-Vorpommern 4.651 Niedersachsen 23.889 Nordrhein-Westfalen 58.881 Rheinland-Pfalz 8.125 Saarland 5.616 Sachsen 5.848 Sachsen-Anhalt 4.790 Schleswig-Holstein 6.350 Thüringen 2.607 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 (Abschiebungsverbote ) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 sind 34 373 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 18 120 männliche, 16 245 weibliche und acht mit im AZR nicht ausgewiesenem Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7800 Geschlecht. 6 926 Personen waren unter 18 Jahren alt. 16 488 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 17 885 Personen sechs Jahre oder weniger. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG waren 15 441 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2015 erfasst, davon 9 404 männliche, 6 031 weibliche und sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht . 4 157 Personen waren unter 18 Jahren. 3 826 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 11 615 Personen sechs Jahre oder weniger. b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer ? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland 34.373 darunter: Afghanistan 13.304 Syrien 2.396 Kosovo 1.821 Irak 1.542 Türkei 1.332 Russische Föderation 1.221 Serbien 1.087 Somalia 772 Iran 729 Armenien 697 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG Deutschland 15.441 davon: Syrien 8.746 Afghanistan 1.723 Somalia 853 Ungeklärt 804 Eritrea 545 Irak 504 Iran 344 Staatenlos 324 Russische Föderation 229 Türkei 126 Drucksache 18/7800 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG AE nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG Deutschland 34.373 15.441 Baden-Württemberg 3.065 1.222 Bayern 4.659 1.336 Berlin 2.553 806 Brandenburg 665 190 Bremen 428 293 Hamburg 3.192 499 Hessen 4.439 1.606 Mecklenburg-Vorpommern 698 325 Niedersachsen 2.593 2.712 Nordrhein-Westfalen 6.962 3.768 Rheinland-Pfalz 1.187 968 Saarland 633 410 Sachsen 822 289 Sachsen-Anhalt 368 291 Schleswig-Holstein 1.451 593 Thüringen 658 133 4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen, waren 1 012 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2015 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren 1. Halbjahr 2015 1.012 darunter: Irak 202 Syrien 147 Türkei 122 Iran 68 Afghanistan 66 Kosovo 63 Russische Föderation 34 Serbien 29 Vietnam 21 Armenien 20 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7800 5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 21 360 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 375 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 985 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus Anerkennung widerrufen/ zurückgenommen Flüchtlingseigenschaft widerrufen/ zurückgenommen subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommen Summe insgesamt 21.335 18 7 21.360 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % in % in % in % unbefristete Aufenthaltsrechte 77,8 38.9 0,0 77,2 befristete Aufenthaltsrechte 17,8 50 85,7 18,1 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 4,4 11,1 14,3 4,6 Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus Deutschland 21.360 darunter: Kosovo 7.327 Irak 3.963 Türkei 2.974 Serbien 1.405 Serbien und Montenegro (ehemals) 818 Albanien 592 Jugoslawien (ehemals) 396 Sri Lanka 385 Serbien (ehemals) 356 Polen 235 6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 11 449 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 7 305 männliche und 4 126 weibliche sowie 18 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 534 Personen waren Drucksache 18/7800 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode unter 18 Jahren alt. 2 779 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland , 8 670 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 11.449 Bundesländer Baden-Württemberg 1.100 Bayern 452 Berlin 47 Brandenburg 261 Bremen 400 Hamburg 11 Hessen 457 Mecklenburg-Vorpommern 92 Niedersachsen 1.492 Nordrhein-Westfalen 4.343 Rheinland-Pfalz 1.256 Saarland 51 Sachsen 257 Sachsen-Anhalt 97 Schleswig-Holstein 1.064 Thüringen 69 Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG Deutschland 11.449 darunter: Serbien 1.626 Kosovo 1.154 Mazedonien 941 Syrien 711 Irak 621 Afghanistan 592 Russische Föderation 460 Ungeklärt 363 Türkei 345 Albanien 313 Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet. Dieser Abschiebungsstopp wurde seitdem regelmäßig im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern verlängert, zuletzt am 30. September 2015 für die Dauer eines weiteren Jahres bis zum 30. September 2016. Ob darüber hinaus weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7800 26. August 2015 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen. 7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen in §18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c AufenthG differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe 120 11 21 152 männlich 91 9 18 118 weiblich 29 2 3 34 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe 120 11 21 152 unter 18 Jahre 0 0 0 0 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Aufenthaltsdauer 120 11 21 152 6 Jahre und weniger 47 10 5 62 mehr als 6 Jahre 73 1 16 90 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Länder 120 11 21 152 Baden-Württemberg 24 2 5 31 Bayern 51 2 10 63 Brandenburg - 3 - 3 Hamburg 6 - - 6 Hessen 16 - 1 17 Niedersachsen 7 - 1 8 Nordrhein-Westfalen 14 2 3 19 Rheinland-Pfalz 2 2 1 5 Drucksache 18/7800 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutschland 120 darunter: Irak 27 Afghanistan 13 Türkei 7 China 6 Äthiopien 3 Indien 3 Iran 3 Kosovo 3 Pakistan 3 Russische Föderation 3 Vereinigte Staaten von Amerika 3 Vietnam 3 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG Deutschland 11 Afghanistan 1 Aserbaidschan 1 China 1 Indien 1 Japan 1 Kosovo 1 Marokko 1 Mexico 1 Russische Föderation 1 Ungeklärt 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG Deutschland 21 Irak 13 Iran 2 Afghanistan 1 China 1 Gambia 1 Indien 1 Korea (Republik) 1 Korea, Dem. Volksrepublik 1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7800 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)? Bis zum 31. Dezember 2015 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 206 535 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 215 070 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bundesland Einreisen/Personen Baden-Württemberg 19.583 Bayern 31.519 Berlin 875 Brandenburg 7.543 Bremen 2.223 Hamburg 5.246 Hessen 18.242 Mecklenburg-Vorpommern 6.588 Niedersachsen 18.132 Nordrhein-Westfalen* 50.704 Rheinland-Pfalz 11.475 Saarland 3.208 Sachsen 10.933 Sachsen-Anhalt 7.654 Schleswig-Holstein 6.748 Thüringen 5.862 Gesamt 206.535 * Für das Jahr 2015 erfolgte durch Nordrhein-Westfalen noch keine Meldung, daher sind hier die Einreisen zum Stand 31. Dezember 2014 aufgeführt. 9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015 insgesamt 2 514 Personen, darunter 1 362 männliche und 1 148 weibliche sowie vier Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 011 Personen waren unter 18 Jahren alt. 186 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 2 328 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Drucksache 18/7800 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 2.514 Länder Baden-Württemberg 259 Bayern 336 Berlin 199 Brandenburg 69 Bremen 27 Hamburg 110 Hessen 182 Mecklenburg-Vorpommern 38 Niedersachsen 279 Nordrhein-Westfalen 613 Rheinland-Pfalz 91 Saarland 28 Sachsen 91 Sachsen-Anhalt 46 Schleswig-Holstein 103 Thüringen 43 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG Deutschland 2.514 darunter: Afghanistan 1.849 Syrien 201 Iran 116 Libanon 44 Ungeklärt 44 Irak 39 Jemen 27 Eritrea 20 Usbekistan 14 Kosovo 13 Bosnien-Herzegowina 13 10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015 insgesamt 6 170 Personen, darunter 3 175 männliche und 2 994 weibliche sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 1 789 Personen waren unter 18 Jahren alt. 5 000 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 170 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7800 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.170 Länder Baden-Württemberg 553 Bayern 487 Berlin 1.569 Brandenburg 98 Bremen 38 Hamburg 171 Hessen 289 Mecklenburg-Vorpommern 14 Niedersachsen 557 Nordrhein-Westfalen 1.355 Rheinland-Pfalz 230 Saarland 129 Sachsen 145 Sachsen-Anhalt 131 Schleswig-Holstein 150 Thüringen 254 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG Deutschland 6.170 darunter: Kosovo 812 Serbien 774 Türkei 696 Irak 388 Russische Föderation 294 Armenien 267 Libanon 248 Bosnien-Herzegowina 216 Syrien 198 Mazedonien 186 11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31.Dezember 2015 waren 34 895 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 9 754 Personen waren unter 18 Jahren alt. 26 026 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 867 Personen sechs Jahre oder weniger und bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren 20 762 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen 7 297 Personen unter 18 Jahren alt waren. 706 Personen lebten seit mehr als sechs Drucksache 18/7800 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahren in Deutschland, 20 056 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2 Summe 34.895 20.762 männlich 16.844 10.154 weiblich 18.034 10.551 unbekannt 17 57 Bundesland AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG Deutschland 34.895 20.762 Baden-Württemberg 4.175 3.007 Bayern 1.247 3.151 Berlin 3.625 1.143 Brandenburg 244 646 Bremen 719 198 Hamburg 1.803 486 Hessen 3.057 1.299 Mecklenburg-Vorpommern 132 427 Niedersachsen 3.939 1.731 Nordrhein-Westfalen 11.822 4.209 Rheinland-Pfalz 1.381 1.017 Saarland 599 191 Sachsen 484 1.327 Sachsen-Anhalt 584 546 Schleswig-Holstein 704 689 Thüringen 380 695 Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG Deutschland 34.895 darunter: Syrien 7.565 Kosovo 4.712 Serbien 4.361 Türkei 2.653 Bosnien-Herzegowina 2.245 Libanon 2.201 Afghanistan 1.239 Ungeklärt 1.091 Irak 1.021 Iran 714 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7800 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG Deutschland 20.762 darunter: Syrien 15.503 Irak 2.142 Ukraine 744 Russische Föderation 666 Ungeklärt 320 Staatenlos 286 Somalia 180 Eritrea 109 Iran 101 Weißrussland 82 Usbekistan 82 12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR insgesamt 1 478 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 561 Personen waren unter 18 Jahren alt. Weitere Details können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i.V.m § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG Summe Insgesamt 1.442 36 1.478 männlich 735 13 748 weiblich 707 23 730 Drucksache 18/7800 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i.V.m § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG Summe Deutschland 1.442 36 1.478 davon Baden-Württemberg 29 - 29 Bayern 100 3 103 Berlin 35 - 35 Brandenburg 25 3 28 Bremen 30 - 30 Hamburg 39 - 39 Hessen 13 1 14 Mecklenburg- Vorpommern 23 - 23 Niedersachsen 163 - 163 Nordrhein-Westfalen 797 28 825 Rheinland-Pfalz 79 - 79 Saarland 35 - 35 Sachsen 18 - 18 Sachsen-Anhalt 17 - 17 Schleswig-Holstein 28 1 29 Thüringen 11 - 11 AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i.V.m § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG Summe Deutschland 1.442 36 1.478 darunter: Kosovo 494 10 504 Serbien 295 10 305 Türkei 109 2 111 Syrien 76 - 76 Afghanistan 41 1 42 Irak 37 1 38 Libanon 36 2 38 Ungeklärt 33 1 34 Serbien und Montenegro (ehemals) 30 - 30 Vietnam 30 - 30 13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7800 14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 24 740 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 977 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 763 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 4 924 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer , Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Summe 13.977 10.763 24.740 männlich 7.478 5.027 12.505 weiblich 6.432 5.734 12.166 unbekannt 67 2 69 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 13.977 10.763 24.740 6 Jahre und weniger 11.927 1.420 13.347 mehr als 6 Jahre 2.050 9.340 11.390 unbekannt 0 3 3 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Deutschland 13.977 10.763 24.740 Baden-Württemberg 726 439 1.165 Bayern 3.360 355 3.715 Berlin 3.946 1.294 5.240 Brandenburg 57 81 138 Bremen 61 108 169 Hamburg 993 590 1.583 Hessen 703 349 1.052 Mecklenburg-Vorpommern 56 542 598 Niedersachsen 463 2.596 3.059 Nordrhein-Westfalen 3.030 3.545 6.575 Rheinland-Pfalz 238 299 537 Saarland 50 182 232 Sachsen 95 92 187 Sachsen-Anhalt 37 138 175 Schleswig-Holstein 137 113 250 Thüringen 25 40 65 Drucksache 18/7800 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Deutschland 13.977 10.763 24.740 darunter Libyen 3.232 56 3.288 Türkei 450 2.013 2.463 Russische Föderation 1.757 293 2.050 Saudi-Arabien 1.539 20 1.559 Kosovo 234 1.150 1.384 Serbien 184 1.148 1.332 Kuwait 950 16 966 Libanon 93 866 959 Vereinigte Arabische Emirate 817 6 823 Irak 340 333 673 15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 67 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren vier Personen unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Summe 63 4 67 männlich 11 1 12 weiblich 52 3 55 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 63 4 67 6 Jahre und weniger 50 3 53 mehr als 6 Jahre 13 1 14 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/7800 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Länder 63 4 67 darunter Baden-Württemberg 4 - 4 Bayern 8 - 8 Berlin 6 1 7 Brandenburg 1 - 1 Bremen 3 - 3 Hamburg 4 3 7 Hessen 6 - 6 Mecklenburg-Vorpommern 1 - 1 Niedersachsen 9 - 9 Nordrhein-Westfalen 17 - 17 Rheinland-Pfalz - - - Saarland - - - Sachsen 3 - 3 Sachsen-Anhalt - - - Schleswig-Holstein 1 - 1 Thüringen - - - § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Deutschland 63 4 darunter Bulgarien 11 Rumänien 11 Nigeria 8 Albanien 3 China 3 Brasilien 2 Irak 2 Iran 2 Kosovo 2 Serbien 2 Sierra Leone 2 Afghanistan 1 Kuwait 1 Russische Föderation 1 Ukraine 1 Drucksache 18/7800 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2015 lebten 49 913 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 720 männliche und 23 185 weibliche, sowie acht Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 719 Personen waren unter 18 Jahren alt. 35 358 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 14 555 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis 49.913 nach § 25 Abs. 5 AufenthG Länder Baden-Württemberg 3.417 Bayern 2.631 Berlin 4.726 Brandenburg 792 Bremen 1.848 Hamburg 4.239 Hessen 2.683 Mecklenburg-Vorpommern 341 Niedersachsen 4.645 Nordrhein-Westfalen 16.978 Rheinland-Pfalz 1.919 Saarland 340 Sachsen 1.141 Sachsen-Anhalt 1.161 Schleswig-Holstein 2.271 Thüringen 781 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG Deutschland 49.913 darunter Serbien 6.446 Kosovo 5.905 Türkei 5.323 Ungeklärt 2.833 Afghanistan 2.722 Irak 1.914 Bosnien-Herzegowina 1.772 Russische Föderation 1.488 Vietnam 1.487 Libanon 1.374 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/7800 17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) und wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die Neuregelung des § 25b AufenthG? Im AZR liegt für die Rechtsgrundlage § 25b AufenthG zum Stichtag 31. Dezember . 2015 noch kein gesonderter Speichersachverhalt vor. Aufgrund der noch nicht vorhandenen Daten im AZR ist eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Summe 3.351 509 318 4.178 männlich 1.708 236 186 2.130 weiblich 1.643 272 132 2.047 Unbekannt 1 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Altersgruppe 3.351 509 318 4.178 Unter 18 Jahre 803 16 289 1.108 18 Jahre und älter 2.548 493 29 3.070 Drucksache 18/7800 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Länder 3.351 509 318 4.178 Baden-Württemberg 318 55 50 423 Bayern 162 42 22 226 Berlin 129 15 6 150 Brandenburg 26 6 2 34 Bremen 86 11 8 105 Hamburg 134 19 12 165 Hessen 174 28 18 220 Mecklenburg-Vorpommern 40 8 2 50 Niedersachsen 653 121 91 865 Nordrhein-Westfalen 1.196 150 81 1.427 Rheinland-Pfalz 124 24 15 163 Saarland 51 5 1 57 Sachsen 56 11 3 70 Sachsen-Anhalt 89 2 1 92 Schleswig-Holstein 76 9 4 89 Thüringen 37 3 2 42 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG Deutschland 3.351 darunter: Türkei 608 Serbien 386 Kosovo 382 Libanon 248 Armenien 170 Russische Föderation 167 Irak 166 Ungeklärt 149 Aserbaidschan 135 Syrien 130 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/7800 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG Deutschland 509 darunter: Türkei 98 Kosovo 66 Serbien 48 Irak 41 Armenien 33 Libanon 31 Russische Föderation 26 Aserbaidschan 20 Iran 19 Syrien 10 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG Deutschland 318 darunter: Türkei 102 Serbien 37 Kosovo 36 Irak 26 Libanon 16 Armenien 12 Ägypten 9 Russische Föderation 8 Syrien 8 Jordanien 7 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262 Altersgruppe unter 18 Jahre 108 18 Jahre und mehr 154 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262 Geschlecht männlich 128 Weiblich 134 unbekannt - Drucksache 18/7800 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262 Länder Baden-Württemberg 14 Bayern 15 Berlin 58 Brandenburg 0 Bremen 0 Hamburg 4 Hessen 25 Mecklenburg-Vorpommern 8 Niedersachsen 46 Nordrhein-Westfalen 44 Rheinland-Pfalz 13 Saarland 18 Sachsen 0 Sachsen-Anhalt 11 Schleswig-Holstein 4 Thüringen 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Deutschland 262 darunter: Libanon 60 Türkei 41 Serbien 28 Russische Föderation 23 Kosovo 22 Ungeklärt 17 Armenien 16 Jordanien 8 Irak 6 Aserbaidschan 5 18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 155 308 Personen mit einer Duldung, darunter 102 333 männliche und 52 736 weibliche, sowie 239 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 48 635 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/7800 Personen mit Duldung 155.308 Aufenthaltsdauer 0 - 3 Jahre 108.361 mehr als 3 Jahre 46.947 0 - 4 Jahre 116.071 mehr als 4 Jahre 39.237 0 - 5 Jahre 122.369 mehr als 5 Jahre 32.939 0 - 6 Jahre 125.867 mehr als 6 Jahre 29.441 0 - 8 Jahre 130.007 mehr als 8 Jahre 25.301 0 - 10 Jahre 133.198 mehr als 10 Jahre 22.110 0 - 12 Jahre 137.536 mehr als 12 Jahre 17.772 0 - 15 Jahre 143.658 mehr als 15 Jahre 11.650 Personen mit Duldung 155.308 Länder Baden-Württemberg 27.819 Bayern 10.104 Berlin 7.970 Brandenburg 4.052 Bremen 2.809 Hamburg 5.487 Hessen 7.830 Mecklenburg-Vorpommern 3.206 Niedersachsen 14.861 Nordrhein-Westfalen 43.050 Rheinland-Pfalz 9.026 Saarland 1.560 Sachsen 5.985 Sachsen-Anhalt 4.241 Schleswig-Holstein 4.511 Thüringen 2.797 Drucksache 18/7800 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Duldung 155.308 Alter 0 - 11 Jahre 28.785 12 - 15 Jahre 10.416 16 - 17 Jahre 9.434 18 - 20 Jahre 10.335 21 - 29 Jahre 34.652 30 - 39 Jahre 31.558 40 - 49 Jahre 17.867 50 - 59 Jahre 8.259 60 - 69 Jahre 2.678 70 Jahre und mehr 1.322 Ohne Altersangaben 2 Personen mit Duldung Deutschland 155.308 darunter: Serbien 20.212 Kosovo 13.533 Syrien 9.988 Mazedonien 9.963 Afghanistan 9.016 Russische Föderation 6.814 Albanien 6.654 Irak 6.054 Ungeklärt 5.221 Bosnien-Herzegowina 4.886 19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 350 644 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 242 057 männliche und 107 979 weibliche, sowie 608 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 90 770 Personen waren unter 18 Jahren alt. 937 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 349 707 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden : Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/7800 Personen mit Aufenthaltsgestattung 350.644 Länder Baden-Württemberg 39.130 Bayern 59.044 Berlin 30.420 Brandenburg 12.434 Bremen 3.750 Hamburg 10.366 Hessen 20.012 Mecklenburg-Vorpommern 13.812 Niedersachsen 26.965 Nordrhein-Westfalen 57.082 Rheinland-Pfalz 13.817 Saarland 5.778 Sachsen 20.028 Sachsen-Anhalt 11.278 Schleswig-Holstein 15.656 Thüringen 11.072 Personen mit Aufenthaltsgestattung Deutschland 350.644 darunter: Syrien 85.477 Afghanistan 35.616 Albanien 26.617 Irak 19.641 Eritrea 17.978 Pakistan 13.258 Kosovo 12.635 Russische Föderation 11.647 Serbien 10.631 Somalia 9.880 20. Wie viele Personen lebten nach Einschätzung fachkundiger Bundesbediensteter zum Stand vom 31. Dezember 2015 in Deutschland als Asylsuchende, die noch keinen Asylantrag stellen konnten (soweit möglich bitte nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, wie ist das vereinbar mit einem den Fragestellern vorliegenden, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten „Datenblatt BAMF, Stand 31.12.2015“, das unter anderem die Angabe enthält: „realistischer EASY-GAP“ von 480 000, womit die hier erbetene Einschätzung der Kluft zwischen den im EASY-System erfassten Asylsuchenden und den offiziellen Asylantragstellenden gemeint sein dürfte (bitte vor diesem Hintergrund ausführen)? Das System EASY verwaltet die bundesweite Verteilung von Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Die Verteilung der Asylsuchenden Drucksache 18/7800 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erfolgt dabei in anonymisierter Form anhand der Merkmale „aufnehmendes Bundesland “ und „Herkunftsland“. Es werden keinerlei personenbezogene Daten wie Geschlecht oder Alter erfasst. Dadurch kann es zu Mehrfachregistrierungen kommen . Auch Personen, die Deutschland wieder verlassen haben oder verlassen, bleiben im System weiterhin registriert. Wie sich diese Gruppen nach Geschlecht, Alter, aufnehmenden Bundesländern und Herkunftsländern zusammensetzen, ist aufgrund der anonymisierten Erfassung unbekannt. Andererseits stellen auch Personen einen Asylantrag, die zuvor nicht in EASY registriert wurden, z. B. unbegleitete Minderjährige oder Personen in Haft. Der Angabe eines „realistischen EASY-GAP“ liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der EASY-Registrierungen um bis zu 20 Prozent höher liegt als die Zahl jener, die sich tatsächlich weiterhin in Deutschland aufhalten und noch keinen Asylantrag stellen konnten. Es handelt sich dabei um eine überschlägige interne Schätzung, die genaue Anzahl der betroffenen Personen lässt sich nicht ermitteln. 21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR 412 Personen mit dem Sachverhalt „Als Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 243 männliche und 169 weibliche, erfasst. 16 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus , Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 412 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 375 sechs Jahre oder weniger 36 unbekannt 1 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 412 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 75,7 befristete Aufenthaltsrechte 19,9 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 4,4 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/7800 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt Deutschland 412 darunter: Vietnam 53 Irak 43 Türkei 39 Afghanistan 31 Russische Föderation 22 Ukraine 21 Äthiopien 19 Iran 18 Eritrea 17 Libanon 14 22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2015 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich die zehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes beziehen: BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jahr 2015 2.029 135.107 1.707 2.072 davon männlich 1.148 98.370 1.165 1.280 weiblich 881 36.737 542 792 unter 18 Jahre 849 32.130 550 871 Drucksache 18/7800 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG 2015 2.029 135.107 1.707 2.072 darunter Syrien 1.167 99.970 61 221 Irak 157 14.353 289 81 Eritrea 44 8.870 347 39 Ungeklärt 35 3.256 5 13 Afghanistan 48 1.660 325 809 sonst. asiat. Staatsangeh. 21 1.934 18 8 Staatenlos 10 1.962 - 3 Iran 208 1.325 29 25 Somalia - 434 265 110 Russische Föd. 9 185 71 138 Gerichte Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Nov. 2015 78 1.352 258 740 davon männlich 46 882 180 443 weiblich 32 470 78 297 unter 18 Jahre 21 242 43 172 Gerichte Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Nov. 2015 78 1.352 258 740 davon Verwaltungsgerichte 77 1.348 258 739 OVG/VGH 1 4 0 1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/7800 Gerichte Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Nov. 2015 78 1.352 258 740 darunter Afghanistan 2 225 94 295 Pakistan - 295 6 15 Iran 18 247 4 7 Syrien 10 217 - 5 Somalia 4 43 79 19 Russische Föd. 3 37 24 13 Äthiopien 4 47 2 21 Kosovo - - - 52 Serbien - - - 47 Eritrea 2 44 - 1 23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe 545.845 männlich 334.626 weiblich 211.128 unbekannt 91 Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845 Altersgruppe unter 18 Jahre 61.640 18 Jahre und mehr 484.205 Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 409.891 sechs Jahre oder weniger 135.929 unbekannt 25 Drucksache 18/7800 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe 545.845 darunter mit dem Aufenthaltsstatus in % unbefristete Aufenthaltsrechte 46,7 befristete Aufenthaltsrechte 35,6 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 17,7 Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe 545.845 Baden-Württemberg 65.213 Bayern 62.199 Berlin 37.978 Brandenburg 7.194 Bremen 9.046 Hamburg 24.077 Hessen 48.930 Mecklenburg-Vorpommern 4.778 Niedersachsen 51.221 Nordrhein-Westfalen 160.512 Rheinland-Pfalz 24.826 Saarland 7.090 Sachsen 14.401 Sachsen-Anhalt 8.845 Schleswig-Holstein 13.026 Thüringen 6.509 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/7800 Jahr der Asylentscheidung Aufhältige - Asylantrag abgelehnt nach Jahr Summe 545.845 vor 1980 65 1980-1989 4.192 1990 6.093 1991 7.416 1992 9.356 1993 17.564 1994 19.445 1995 20.763 1996 21.494 1997 21.305 1998 22.206 1999 23.172 2000 33.881 2001 28.507 2002 31.391 2003 31.288 2004 27.248 2005 23.949 2006 19.931 2007 13.751 2008 7.885 2009 7.726 2010 11.453 2011 12.773 2012 17.601 2013 20.644 2014 19.963 2015 33.790 unbekannt 30.993 Drucksache 18/7800 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Deutschland 545.845 darunter: Türkei 78.508 Kosovo 67.721 Serbien 50.875 Afghanistan 28.154 Vietnam 27.395 Mazedonien 15.887 Libanon 15.426 Syrien 15.272 Bosnien-Herzegowina 13.352 Polen 12.885 24. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen , wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger waren hierunter, wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch schätzen fachkundige Bundesbedienstete die tatsächlich noch in Deutschland lebende Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass „eine nicht unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“, was im AZR nicht oder nicht immer berücksichtigt wird (so die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6860 zu Frage 22; die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, betrug weniger als ein Drittel der im AZR gemeldeten Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung, vgl. ebd.)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 3 132 329 Personen erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen. Angaben oder Einschätzungen, wie viele dieser Personen sich möglicherweise nicht mehr in Deutschland aufhalten, lassen sich aufgrund der Datenlage und der Zuständigkeit der Länder nicht treffen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.132.329 Geschlecht männlich 1.785.968 weiblich 1.336.506 unbekannt 9.855 Unter 18 Jahre 545.342 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/7800 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.132.329 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 813.037 sechs Jahre oder weniger 2.319.130 unbekannt 162 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.132.329 Länder Baden-Württemberg 514.689 Bayern 620.080 Berlin 145.164 Brandenburg 32.798 Bremen 32.643 Hamburg 73.386 Hessen 328.900 Mecklenburg-Vorpommern 24.987 Niedersachsen 254.786 Nordrhein-Westfalen 726.724 Rheinland-Pfalz 154.681 Saarland 36.713 Sachsen 62.450 Sachsen-Anhalt 30.653 Schleswig-Holstein 63.919 Thüringen 29.756 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Deutschland 3.132.329 darunter: Polen 644.105 Rumänien 430.975 Italien 269.379 Bulgarien 214.421 Griechenland 164.544 Ungarn 161.664 Syrien 109.055 Spanien 94.636 Niederlande 84.613 Kroatien 83.279 Drucksache 18/7800 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU- und EWR-Bürger 2.650.098 Geschlecht männlich 1.478.736 weiblich 1.164.669 unbekannt 6.693 Unter 18 Jahre 392.882 EU- und EWR-Bürger 2.650.098 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 745.321 sechs Jahre oder weniger 1.904.736 unbekannt 41 EU- und EWR-Bürger 2.650.098 Länder Baden-Württemberg 455.116 Bayern 558.804 Berlin 104.946 Brandenburg 25.715 Bremen 29.792 Hamburg 63.873 Hessen 280.694 Mecklenburg-Vorpommern 19.448 Niedersachsen 203.656 Nordrhein-Westfalen 593.255 Rheinland-Pfalz 137.301 Saarland 33.861 Sachsen 40.997 Sachsen-Anhalt 21.931 Schleswig-Holstein 55.896 Thüringen 24.813 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/7800 EU- und EWR-Bürger Deutschland 2.650.098 darunter: Polen 640.025 Rumänien 426.895 Italien 267.013 Bulgarien 212.476 Griechenland 163.268 Ungarn 160.800 Spanien 93.977 Niederlande 83.975 Kroatien 80.715 Österreich 73.280 ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106 Geschlecht männlich 33.662 weiblich 15.374 unbekannt 70 unter 18 Jahre 10.552 ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 14.055 sechs Jahre oder weniger 34.934 unbekannt 117 ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106 Länder Baden-Württemberg 4.892 Bayern 6.174 Berlin 4.561 Brandenburg 1.248 Bremen 396 Hamburg 2.222 Hessen 5.448 Mecklenburg-Vorpommern 433 Niedersachsen 3.716 Nordrhein-Westfalen 11.240 Rheinland-Pfalz 2.157 Saarland 232 Sachsen 3.906 Sachsen-Anhalt 1.086 Schleswig-Holstein 880 Thüringen 515 Drucksache 18/7800 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106 Deutschland darunter: Albanien 5.972 Serbien 4.294 Kosovo 3.698 Rumänien 2.818 Türkei 2.540 Mazedonien 1.947 Bosnien-Herzegowina 1.767 Russische Föderation 1.526 Polen 1.342 Kroatien 1.332 25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand vom 31. Dezember 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932 Geschlecht männlich 38.437 weiblich 33.493 unbekannt 2 unter 18 Jahre 17.826 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 61.778 sechs Jahre oder weniger 10.144 unbekannt 10 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932 Länder Baden-Württemberg 16.975 Bayern 14.325 Berlin 3.220 Brandenburg 167 Bremen 494 Hamburg 1.822 Hessen 6.645 Mecklenburg-Vorpommern 161 Niedersachsen 3.890 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/7800 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932 Länder Nordrhein-Westfalen 18.121 Rheinland-Pfalz 3.371 Saarland 1.227 Sachsen 227 Sachsen-Anhalt 116 Schleswig-Holstein 1.116 Thüringen 55 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Deutschland 71.932 darunter: Italien 21.659 Griechenland 12.898 Frankreich 4.928 Portugal 4.115 Türkei 3.228 Österreich 3.190 Niederlande 3.147 Spanien 2.758 Polen 2.684 Großbritannien mit Nordirland 2.244 26. Wie viele Personen hatten zum Stand vom 31. Dezember 2015 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 158 124 aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 32 930 Personen waren unter 18 Jahren alt. 58 756 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 99 368 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 158.124 Geschlecht männlich 87.983 weiblich 70.017 unbekannt 124 Drucksache 18/7800 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 158.124 Länder Baden-Württemberg 14.894 Bayern 27.110 Berlin 6.892 Brandenburg 1.956 Bremen 1.531 Hamburg 5.935 Hessen 19.369 Mecklenburg-Vorpommern 1.019 Niedersachsen 11.938 Nordrhein-Westfalen 48.670 Rheinland-Pfalz 4.958 Saarland 1.293 Sachsen 4.814 Sachsen-Anhalt 1.607 Schleswig-Holstein 2.839 Thüringen 3.299 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt Deutschland 158.124 darunter: Türkei 18.801 Syrien 12.339 Serbien 8.493 China 7.422 Kosovo 6.878 Russische Föderation 5.423 Irak 5.316 Indien 4.423 Vereinigte Staaten von Amerika 4.162 Bosnien-Herzegowina 3.856 27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 15 104 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 13 020 männliche und 2 078 weibliche, sowie sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht , erfasst. 443 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/7800 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 15.104 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 135 sechs Jahre oder weniger 14.969 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG Deutschland 15.104 darunter: Kosovo 3.900 Mazedonien 1.413 Albanien 1.144 Pakistan 1.129 Bosnien-Herzegowina 1.061 Indien 977 Vietnam 918 Marokko 723 Ghana 491 China 376 Drucksache 18/7800 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mitgliedstaat Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 15.104 Italien 9.849 Slowenien 1.885 Spanien 1.139 Tschechische Republik 994 Griechenland 619 Österreich 201 Slowakei 100 Deutschland 94 Polen 59 Estland 52 Frankreich 24 Portugal 21 Kroatien 11 Lettland 9 Niederlande 8 Belgien 6 Bulgarien 6 Rumänien 5 Litauen 5 Ungarn 5 Zypern 3 Großbritannien und Nordirland 3 Finnland 2 Tschechoslowakei (ehemals) 2 Luxemburg 1 Irland 1 28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – illegale Einreise/Aufenthalt ) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 2 819 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. Darunter waren 1 465 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 705 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 760 Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/7800 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.465 Geschlecht männlich 1.132 Weiblich 333 Unter 18 Jahre 13 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.465 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 37,2 unbefristet 28,7 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 34,1 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 1.465 darunter: Türkei 221 Syrien 97 Kosovo 84 Serbien 69 Irak 65 a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2015 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 115 277 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 21 351 mit Speicherung im Jahr 2015. 102 468 Personen (59 045 männlich, 43 403 weiblich, 20 unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 20 868 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Angaben zu Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 102.468 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 56.450 sechs Jahre oder weniger 46.016 unbekannt 2 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 102.468 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 57,3 unbefristet 39,5 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,2 Drucksache 18/7800 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 102.468 darunter: Irak 20.187 Syrien 11.995 Afghanistan 10.695 Marokko 8.284 Iran 7.263 Tunesien 4.487 Pakistan 3.717 Libanon 3.522 Türkei 3.079 Kasachstan 2.899 b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 bzw. waren zum 31. Dezember 2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 524 Personen zur Festnahme ausgeschrieben, davon 247 mit Speicherung im Jahr 2015. Darunter waren 162 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 109 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer , Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162 Geschlecht männlich 138 weiblich 24 unter 18 Jahre 74 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162 darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland: seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 3 sechs Jahre oder weniger 159 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % befristet 3,1 unbefristet 38,9 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 58,0 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/7800 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig Deutschland 162 darunter: Afghanistan 34 Rumänien 33 Polen 18 Syrien 16 Eritrea 8 Somalia 7 Marokko 4 Pakistan 4 Albanien 3 Slowakische Republik 3 Tschechische Republik 3 c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 zu Frage 32d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen. 29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015, differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst lediglich die Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden und Visastellen. Informationen darüber , wie vielen Personen die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort liegen der BA daher nicht vor. Zustimmungen und Ablehnungen für Drittstaatsangehörige 2015 Zustimmungen Ablehnungen Insgesamt 105.996 36.593 Männer 78.504 29.761 Frauen 27.465 6.823 unbekannt 27 9 Drucksache 18/7800 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zustimmungen und Ablehnungen für Drittstaatsangehörige 2015 Zustimmungen Ablehnungen Top 10 Staatsangehörigkeiten Indien 14.159 1.810 Pakistan 7.070 2.674 China 6.340 993 Vereinigte Staaten von Amerika 5.319 761 Kosovo 4.884 3.131 Bosnien-Herzegowina 4.873 1.461 Afghanistan 4.518 1.924 Ukraine 3.724 1.258 Albanien 3.480 2.634 Serbien 2.959 1.650 Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit) im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 31.Dezember 2015 war zu insgesamt 138 965 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit gespeichert . Bei 24 613 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2015 war zu 22 839 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 5 150 eine Versagung der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst. Von den 138 965 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 88 325 zum Stichtag 31. Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Von den 24 613 Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren 18 885 zum Stichtag 31.Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325 Geschlecht männlich 60.437 weiblich 27.858 unbekannt 30 Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 30.102 sechs Jahre oder weniger 58.223 Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 23,4 befristete Aufenthaltsrechte 59,2 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 17,3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/7800 Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Deutschland 88.325 darunter: China 6.354 Indien 6.125 Kosovo 5.379 Vereinigte Staaten von Amerika 5.176 Serbien 4.007 Russische Föderation 3.767 Afghanistan 3.716 Türkei 3.531 Pakistan 3.450 Ukraine 3.053 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885 Geschlecht männlich 14.968 weiblich 3.912 unbekannt 5 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 6.385 sechs Jahre oder weniger 12.500 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 12,9 befristete Aufenthaltsrechte 49,7 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 37,4 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Deutschland 18.885 darunter: Afghanistan 1.546 Kosovo 1.333 Türkei 1.184 Irak 1.145 Pakistan 1.017 Serbien 797 Syrien 787 Iran 776 Indien 539 Albanien 515 Drucksache 18/7800 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrangprüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)? Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 ohne Vorrangprüfung erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach Geschlecht und Verordnungsgrundlagen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden : Zustimmungen ohne Vorrangprüfung, nach Verordnungsgrundlage Insgesamt darunter Männer Frauen § 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze) 3.492 2.636 856 § 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) 1.205 925 280 § 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) 744 250 494 § 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Vermittlungsabsprache) 2.263 867 1.396 § 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Mangelberuf) 658 432 226 § 8 BeschV (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) - außer Kraft 7/2015 235 71 164 § 8 Abs. 2 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - § 17a AufenthG bis zu 18 Monate) ab 8/2015 189 74 115 § 8 Abs. 3 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - über 18 Monate) ab 8/2015 42 15 26 § 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) 9.111 7.295 1.816 § 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) 217 122 95 § 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) 7.701 648 7.053 § 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) 34 * * § 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) 112 * * § 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen - Niederlassungspersonal ) 7 7 - § 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer) 15 * * § 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen - WHO/Europaabkommen ) 4.249 3.602 647 § 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) 80 69 11 § 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - § 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) 312 278 34 § 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate Aufenthalt ) 4.647 4.021 624 § 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - 15 Monate Aufenthalt) 17.986 16.383 1.600 § 37 BeschV (Härtefallregelung) 45 31 14 Insgesamt ohne Vorrangprüfung 53.344 37.852 15.486 * Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/7800 b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2015 nach § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach § 32 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV), differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Geduldete nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen Insgesamt 7.100 6.190 907 darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten: Kosovo 936 822 113 Serbien 694 531 163 Pakistan 579 577 * Afghanistan 504 493 11 Mazedonien 443 341 102 Albanien 298 225 73 Türkei 245 223 22 Syrien 216 208 8 Indien 214 204 10 Nigeria 212 194 17 * Aus Datenschutzgründen werden Werte kleiner 3 nicht aufgeführt. Asylbewerber nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen Insgesamt 32.238 29.201 3.033 darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten: Pakistan 5.451 5.401 49 Afghanistan 3.847 3.726 121 Nigeria 2.119 1.913 206 Eritrea 1.814 1.641 173 Albanien 1.602 1.242 360 Kosovo 1.531 1.358 173 Syrien 1.422 1.366 55 Gambia 1.042 1.021 21 Iran 1.001 786 215 Indien 978 930 47 c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen haben die Bundesregierung bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem Anteil im Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt wurde? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, die ggf. Einschätzungen ermöglichen könnten . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 Drucksache 18/7800 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zu Frage 33c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen. d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV? Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet. Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV) in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung der Frist Gebrauch gemacht. Im Jahr 2015 haben Arbeitgeber in 12 643 Fällen eine Vorabanfrage nach § 36 Absatz 3 BeschV gestellt. Im gesamten Jahr 2014 waren es 7 647 Fälle. Der starke Anstieg der Fallzahlen um über 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass die Regelung von Arbeitgebern vermehrt genutzt wird. e) Wie häufig wurde im Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt ? Die BA hat im Jahr 2015 in 45 Fällen eine Zustimmung zur Beschäftigung nach § 37 BeschV erteilt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333