Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7806 18. Wahlperiode 07.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7615 – Tätigkeit der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Niedersachsen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Niedersachsen waren im Sommer und Herbst 2015 durch die enorm ansteigenden Zahlen Geflüchteter stark überlastet. Durch die Einrichtung von Notunterkünften in den niedersächsischen Kommunen konnte zwar für die den Außenstellen angegliederten Landesaufnahmeeinrichtungen eine spürbare Entlastung erreicht werden. Dies hat jedoch nichts an der Anzahl und dem Rückstau der dem BAMF vorliegenden Anträge auf Asyl geändert. Noch immer sind mehrere Tausend Anträge nicht bearbeitet. Aus diesem Grund hat das BAMF angekündigt , die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich aufzustocken. Noch sind aber zahlreiche Fragen bezüglich des neuen Personals und seiner Unterbringung ungeklärt. 1. Wie viele Asylentscheiderinnen und -entscheider sind in Niedersachsen derzeit insgesamt und an welchen Standorten im Einsatz und wie viele davon in mobilen Teams? Mit Stand 15. Februar 2016 sind in Niedersachsen Asylentscheiderinnen und -entscheider im Umfang von 77,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) eingesetzt. In mobilen Teams sind zum 24. Februar 2016 37 Kräfte eingesetzt. 2. Aus welchen Herkunftsländern werden Anträge auf Asyl in den Außenstellen in Niedersachsen bearbeitet (bitte alle Nationalitäten aufführen)? Die in den niedersächsischen Außenstellen des Bundesamtes bearbeiteten Herkunftsländer (HKL) ergeben sich aus der Anlage 1. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7806 18. Wahlperiode 07.03.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7806 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie hat sich die Zahl der Asylentscheiderinnen und -entscheider seit dem Jahr 2014 bis zum Stand Februar 2016 in den Außenstellen in Niedersachsen entwickelt (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)? 4. Wie viele Stellen sind insgesamt für die Außenstellen in Niedersachsen vorgesehen (bitte nach Tätigkeitsfeld und Standort aufschlüsseln)? 5. Wie viele Stellen sind insgesamt nach Stand vom 15. Februar 2016 für die Außenstellen in Niedersachsen ausgeschrieben (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)? 6. Wie viele von diesen Stellen (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln ) sind für den a) mittleren Dienst und b) davon für das Asylverfahrenssekretariat, und wie viele sind c) für den gehobenen Dienst als Asylentscheiderinnen und -entscheider vorgesehen ? 7. Wann sind die jeweiligen Einstellungstermine bzw. wann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen frühestens einsatzbereit (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)? Die Antworten zu den Fragen 3 bis 7 sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Die Einstellungen sollen schnellstmöglich erfolgen, hängen aber im Wesentlichen von der Verfügbarkeit der Bewerber ab. 8. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Asylentscheiderinnen und -entscheider nicht nach Berlin ins Entscheidungszentrum oder Qualifizierungszentrum abgeordnet werden? Die Einstellung wird für die jeweiligen Standorte vorgenommen, eine Abordnung hängt von den jeweiligen dienstlichen Belangen ab und kann im Vorhinein nicht ausgeschlossen werden. 9. Wie viele weibliche Asylentscheiderinnen werden in den Außenstellen in Niedersachsen voraussichtlich eingestellt (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)? Eine genaue Angabe ist erst nach Abschluss der Einstellungsverfahren möglich. 10. Wie wird sichergestellt, dass in allen Außenstellen in Niedersachsen zumindest je eine Anhörerin bzw. ein Anhörer für Menschenhandel, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und für das Vorliegen geschlechtsspezifischer Verfolgung vor Ort tätig ist? Neu einreisende Flüchtlinge werden dem Ankunftszentrum in Bad Fallingbostel zugeführt. Die Entscheider dort werden entsprechend qualifiziert. Asylanträge, die dort nicht abschließend entschieden werden können, werden nach der Anhörung in die Außenstellen in Niedersachsen abgegeben. In den Außenstellen werden durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen entsprechende Entscheiderkapazitäten eingerichtet, sofern sie nicht bereits vorhanden sind. 11. Wo sollen diese Beauftragten in der Außenstelle Bramsche untergebracht werden? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Drucksache 18/7806 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7806 12. Wann ist mit dem Auszug des Bundesverwaltungsamtes aus der Liegenschaft des Bundes in Bramsche zu rechnen? Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat seinen Auszug aus der Liegenschaft angeboten , um eine Nutzung der Flächen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und/oder das Land Niedersachsen zu ermöglichen. Eine Ersatzliegenschaft wurde Anfang November 2015 in Osnabrück besichtigt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat eine Anmietung jedoch erst für Juli/August 2016 in Aussicht gestellt. Das BVA bemüht sich eine frühe Anmietung zu erreichen. Nach Mietbeginn soll zeitnah der Umzug erfolgen. 13. Ist geplant, die beheizte Halle mit den alten Aktenbeständen ebenfalls zu räumen und der Landesaufnahmebehörde Bramsche für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen? Die beheizte Halle mit den Altakten (Gebäude 17) wurde bereits geräumt und wird inzwischen durch das Land Niedersachsen genutzt. Bei den Akten in der zweiten beheizten Halle (Gebäude 16), um deren Übergabe das Land Niedersachsen ursprünglich gebeten hatte, handelt es sich um mehr als 8 000 laufende Aktenmeter aus dem Bereich Spätaussiedlerangelegenheiten. Es handelt sich nicht um „alte Akten“, sondern um einen aktiven Aktenbestand, auf den regelmäßig zugegriffen werden muss, insbesondere im mündlichen Registrierverfahren , für Anträge abgelehnter Antragsteller auf Wiederaufgreifen ihrer Aufnahmeverfahren , von bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten und Abkömmlingen auf „Höherstufung“ und von Spätaussiedlern auf nachträgliche Einbeziehung . Das BVA wird auch diese Halle umgehend nach Bereitstellung des Ersatzaktenlagers räumen. Ob eine Folgenutzung durch das BAMF und/oder das Land Niedersachsen erfolgen soll, ist derzeit nicht absehbar. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7806 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. HKL in niedersächsischen Außenstellen  Anlage 1 Land M B 9 Braunschweig M B 8 Friedland M B 10 Bramsche Osnabrück Afghanistan X X X Albanien X X X Algerien X Bahamas* X Bhutan* X Bosnien und Herzegowina X Burundi* X Côte d'Ivoire X X Dänemark* X Eritrea X Gabun* X Georgien X Großbritannien mit Nordirl.* X Haiti* X Irak X X X X Iran X Kolumbien* X Kosovo, Republik X Laos, Dem. Volksrepublik* X Libanon X Liberia* X Madagaskar* X Mali X Marokko X X Mazedonien X Montenegro, Republik* X Mosambik* X Nepal, Dem. Bundesrepublik* X Pakistan X Philippinen* X Ruanda* X Russ. Föderation X Sao Tome u. Principe* X Serbien, Republik X X X Simbabwe* X Somalia X Sonst. asiatische Staaten X Staatenlos X X X Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung X Sudan (einschl. ehem. Südsu- X X Drucksache 18/7806 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. HKL in niedersächsischen Außenstellen  Anlage 1 Land M B 9 Braunschweig M B 8 Friedland M B 10 Bramsche Osnabrück dan) Sudan (ohne Südsudan) X X Südsudan X X Syrien X X X X Türkei X Ungeklärt X X X Vanuatu* X * Bearbeitung bundesweit nur in einer AE/AS Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7806 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.As yl en ts ch ei de rin ne n un d -e nt sc he id er in N ie de rs ac hs en An la ge 2 Au ße ns te lle n N ie de rs ac hs en As yle nt - sc he id er in n en u n d –e n ts ch ei de r St an d: 0 1. 01 .2 01 4 As yle n ts ch ei de rin n e n u n d –e n ts ch ei de r St an d. 2 4. 02 .2 01 6 in sg e sa m t v or ge - se he n e A sy le n tsc he id er in n en u n d –e n ts ch ei de r Au ss ch re ib un ge n in sg e sa m t S ta nd : 15 .0 2. 20 16 Ei ns te llu ng st e rm in Au ss ch re ib un ge n na ch S te lle n ge sa m t da vo n En tsc he id e r da vo n As ylv er - fa hr en sse kr et ar ia t Fa llin gb o st el 0 4 59 6 10 .0 2. 20 16 15 9 55 10 4 Br au ns ch w e ig 12 27 40 4 01 .0 2. 20 16 56 23 33 Br am sc he 0 16 29 4 01 .0 2. 20 16 39 13 26 O sn a br üc k 0 19 29 4 An sa tz o hn e Te rm in vo rg a be 34 10 24 O ld en bu rg 5 9 35 4 An sa tz o hn e Te rm in vo rg a be 75 26 49 Fr ie dl a n d 6 13 23 4 25 .0 2. 20 16 bz w. b er ei ts vo llzo ge n 10 10 0 Drucksache 18/7806 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333