Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7808 18. Wahlperiode 07.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Andrej Hunko, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7558 – Militainment bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe hat die Bundeswehr die Dreharbeiten für die Produktion des Tatorts „Spielverderber “ mit Personal und Sachmitteln unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7211). So seien in Italien und im militärischen Teil des Flughafens Berlin-Tegel Dreharbeiten vorgenommen worden, bei denen Soldaten der Lufttransportgeschwader 63 und 62 sowie des Taktischen Ausbildungskommandos der Luftwaffe für Filmaufnahmen mit Luftfahrzeugen posierten. Auch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung habe sich im Rahmen der Produktion inszeniert . Die Produktionsfirma habe der Bundeswehr alle durch die Produktion entstandenen Kosten ersetzt. Aufgeführt werden jedoch lediglich die Nutzung der Liegenschaften und der Einsatz von Personal, nicht aber die Lebenszeitkosten der Flugzeuge. Die militärische Unterstützung von Filmproduktionen wird gemeinhin als „Militainment“ bezeichnet. Die Produktionen müssen jedoch nachweisen, auf welche Weise die Militärs dargestellt werden. Kritischen Beiträgen wurde in der Vergangenheit die Unterstützung verweigert oder sie wurden auf ein Minimum reduziert (www.militainment.info/2011/05/25/filmunterstutzung-durchdie -bundeswehr-%E2%80%9Edie-armee-will-nicht-uber-sich-selbst-sprechen% E2%80%9C/). Eine „gesetzliche Archivierungspflicht über durchgeführte Unterstützungsvorhaben “ besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht (Bundestagsdrucksache 16/14094). Auf diese Weise lässt sich nicht nachvollziehen, in welchem Umfang Produktionen unterstützt wurden oder die Beihilfe abgelehnt wurde. Drucksache 18/7808 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welcher Aufwand (bitte Kosten, Personal- und Sachaufwand angeben) ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Unterstützung von Film- und Fernsehproduktionen seit dem Jahr 2010 entstanden , und inwiefern wurden diese Kosten dem Bundesministerium der Verteidigung erstattet (Bundestagsdrucksachen 18/7211 und 16/14094¸ sofern dies aufgrund fehlender Archivierungspflicht nicht angegeben werden kann, welche unterstützten und nicht unterstützten größeren Produktionen sind der Bundesregierung wenigstens erinnerlich)? Die erfragten Informationen liegen so nur zur Unterstützung der Produktion der Tatort-Folge „Spielverderber“ (2015) vor, für die keine Vereinbarungen zum Erstattungsverzicht getroffen wurden. Hierzu wird auf Bundestagsdrucksache 18/7211 verwiesen, mit der mitgeteilt wurde, dass die Dreharbeiten des Routinedienstbetriebes mit der Transall C-160 beim Lufttransportgeschwader 63, dem Lufttransportgeschwader 62 und am Taktischen Ausbildungskommando der Luftwaffe (TaktAusbKdoLw) in Italien durchgeführt wurden. Weitere Filmaufnahmen fanden im militärischen Teil des Flughafens Berlin-Tegel bei der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) statt. Zwischen der Produktionsfirma und der Bundeswehr wurden Nutzungsverträge abgeschlossen , auf deren Basis alle der Bundeswehr durch die Produktion entstandenen Kosten für die Nutzung der Liegenschaften und für den Einsatz von Personal erstattet werden. Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Flugbereitschaft BMVg Berlin-Tegel Einsatz von 29 Soldaten und drei Zivilbeschäftigten als Komparsen; Personalkosten: 2.639,91 EUR; Nutzungskosten: 677,15 EUR. Lufttransportgeschwader 63 Einsatz von 21 Soldaten und einem Zivilbeschäftigten als Komparsen; Personalkosten: 4.596,40 EUR; Nutzungskosten: 1.271,06 EUR. Lufttransportgeschwader 62 Nutzung nur der Liegenschaft und des Simulators im Dienstbetrieb; keine Personal- oder Nutzungskosten. TaktAusbKdoLw Filmaufnahmen von drei landenden deutschen Transall C-160 im Rahmen des Routinedienstbetriebes; keine Personal- oder Nutzungskosten. Ergänzend können für den Zeitraum seit dem Jahr 2010 bis zum Ende des Jahres 2015 folgende größere Produktionen genannt werden, die unterstützt wurden: „Zwischen Welten“ (2012 bis 2013, bis zum Abschluss der Dreharbeiten unter dem Arbeitstitel „Später im Sommer“), „Schutzengel“ (2012), „Zu Gast bei Feinden“ (2012), „Wer ist Thomas Müller“ (2013). Dabei wurde jeweils auf die Erstattung eines Teils der entstandenen Kosten verzichtet (v. a. Mitflüge in den Einsatz in ohnehin verkehrenden Luftfahrzeugen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7808 sowie Nutzung von Liegenschaften des Bundes). Bei diesen Fällen liegen nur die folgenden Daten vor; weitere wurden nicht vorgehalten. Jahr Anlass/Titel des Medienvorhabens Höhe des Erstattungsverzichts (€) 2012 Erkundungsreise „Später im Sommer“ 4.684,90 2012 Präsentation „Schutzengel“ 9.671,42 2012 Dreharbeiten „Zu Gast bei Feinden“ 1.054,02 2013 Dreharbeiten „Wer ist Thomas Müller“ 4.724,70 2013 Erkundungsreise „Später im Sommer“ 18.030,31 2013 Dreharbeiten „Später im Sommer“ 140.116,52 2. Welche Anträge auf Unterstützung wurden im fraglichen Zeitraum mit welcher Begründung abgelehnt? Ein Nachweis über die abgelehnten Anträge auf Unterstützung von Produktionen wird nicht geführt. Die Begründungen für die Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags richten sich generell nach dem Umfang der Anfragen (Personal, Material, Liegenschaften ) und der Verfügbarkeit der angefragten Unterstützung. Grundsätzlich werden Medienvorhaben Dritter nur dann unterstützt, wenn das Projekt geeignet erscheint , einer breiten Öffentlichkeit objektive Informationen über die Bundeswehr zu vermitteln und das öffentliche Ansehen oder die Akzeptanz ihres Auftrages zu fördern. Dienstliche Belange dürfen den Unterstützungsleistungen nicht entgegenstehen. 3. Bei welchen Ansprechpartnern der Bundeswehr oder des Bundesverteidigungsministeriums werden Anträge für journalistische, Kino- oder Fernsehfilmprojekte bearbeitet? Sowohl für journalistische Projekte als auch für Kino- oder Fernsehfilmprojekte ist der Presse- und Informationsstab (Pr-/InfoStab) des BMVg zuständig. 4. Nach welchem Verfahren entscheiden die militärischen Behörden, ob und wie ein Projekt unterstützt wird? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Nach welchem Procedere werden die Anträge bearbeitet, und welche Behörden sind hierin eingebunden? Die Entscheidung über einen Vorgang wird im Pr-/InfoStab des BMVg getroffen und anschließend zur Umsetzung an die betroffenen zivilen oder militärischen Organisationsbereiche weitergegeben. 6. Nach welchem Procedere werden Antragsteller zu Gesprächen eingeladen, und welche Dienststellen nehmen daran gewöhnlich teil? Jeder Vorgang ist eine Einzelfallentscheidung mit einzelfallbezogenen Abläufen. Drucksache 18/7808 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Vorgaben existieren hinsichtlich der Frage, ob die beteiligten Stellen des Bundesverteidigungsministeriums oder der Bundeswehr Einblick in das Drehbuch nehmen dürfen? Es müssen Informationen vorliegen, die ausreichend für eine Bewertung nach den in der Antwort zu Frage 2 genannten Kriterien sind. Diese können in Form eines Drehbuches, eines Exposés oder eines Plots vorgelegt werden. 8. Inwiefern ist es üblich oder unüblich, dass die beteiligten Stellen des Bundesverteidigungsministeriums oder der Bundeswehr die Überarbeitung von Drehbüchern verlangen? Es wird seitens des BMVg bzw. der Bundeswehr kein Einfluss auf den Inhalt von Drehbüchern genommen. Sofern von den Antragstellern gewünscht, wird – soweit es die militärische Geheimhaltung zulässt – bei Beschreibungen des militärischen Vorgehens, von militärischen Abläufen, der Sprache oder der Kleidung beraten. 9. An welchen Bundeswehr-Standorten sind entsprechende Dreharbeiten gewöhnlich nicht gestattet? Fotografier- und Drehgenehmigungen werden dort nicht erteilt, wo Geheimhaltungsaspekte dies zum Zeitpunkt der Anfrage erfordern. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333