Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7809 18. Wahlperiode 07.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7613 – Bio-Legehennenhaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im ersten Halbjahr 2015 legten in Deutschland die Hennen in Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen insgesamt 6 Milliarden Eier. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welt-Ei-Tags am 9. Oktober 2015 mitteilt, stammten mit 63 Prozent die meisten Eier aus Bodenhaltung. 17 Prozent der Eier wurden in Freilandhaltung produziert. Danach folgten die Eier, die in Kleingruppenhaltung beziehungsweise ausgestalteten Käfigen erzeugt wurden (11 Prozent) sowie die Ökologische Erzeugung (9 Prozent; www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_ 041_p002pdf.pdf;jsessionid=479FB6666F7F43AAA0FCA791E6778391.cae2?__ blob=publicationFile). Nach Angaben der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ; www.noz.de/ deutschland-welt/wirtschaft/artikel/624281/wie-bio-ist-das-ei-eu-kommissionpruft -legehennenhaltung) hat die Europäische Union aufgrund von möglichen Überbelegungen von Bio-Legehennenhaltungen ein Pilotverfahren eingeleitet, mit dem geklärt werden soll, ob in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen und ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Nach der entsprechenden EU-Verordnung dürfen in der Bio-Legehennenhaltung pro Stall maximal 3 000 Tiere gehalten werden. 1. Wann und mit welchem Schreiben wurde von der Europäischen Union ein Pilotverfahren in Gang gesetzt bzw. welche Anfragen wurden von der Europäischen Union an die Bundesregierung gestellt? Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 11. Mai 2015 die Bundesregierung um Auskünfte zur angeblichen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion im Bereich der spezifischen Unterbringungsvorschriften für Geflügel – Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 gebeten. Anlass hierfür war eine Beschwerde eines Dritten, der die Nichteinhaltung der Obergrenze von 3 000 Legehennen je Stall nach Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe 3 Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission geltend macht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7809 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit Schreiben vom 16. September 2015 hat die Europäische Kommission ergänzende Rückfragen an die Bundesregierung gerichtet. 2. Welche konkreten Informationen und Daten wurden durch die Europäische Union vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angefordert ? Da es sich um ein laufendes Streitverfahren mit der EU-Kommission handelt und der Vorgang insoweit nicht abgeschlossen ist, sieht die Bundesregierung bis zum Abschluss des Verfahrens von näheren Angaben ab. 3. Mit welchen Schreiben hat die Bundesregierung auf diese Anfragen reagiert (Datum, Absender, Empfänger, Zeichen)? Die Bundesregierung hat auf die Schreiben der Europäischen Kommission mit ihren Mitteilungen vom 6. Juli 2015 und 11. November 2015 geantwortet. Die Korrespondenz in EU-Pilotverfahren erfolgt über eine spezifische Datenbank. Zentrale Stelle hierfür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 4. Was wurde darin von der Bundesregierung nach Brüssel gemeldet und mitgeteilt bzw. welche Informationen und Daten wurden der Europäischen Kommission übermittelt? Auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wurden bei der Zusammenstellung der Daten ggf. Verstöße gegen die Europäische Union -Verordnung zur Bio-Legehennenhaltung festgestellt? Auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wird sich die Bundesregierung, wie bereits vom niedersächsischen Landesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Christian Meyer gefordert, gegenüber der Europäischen Kommission und im EU-Agrarrat für eine klare Definition und Begrenzung der Anzahl der Haltungsplätze pro Gebäude einsetzen? Die Bundesregierung setzt sich sowohl im Rahmen der laufenden Beratungen zur Revision der EU-Öko-Basis-Verordnung als auch ihrer Durchführungsbestimmungen dafür ein, dass zukünftig eine klare rechtliche Regelung hinsichtlich des Tierbesatzes in Stallungen verankert ist. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333